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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Gemeinde Meran hat am 29.07.2020 der Bevölkerung von Sinich eine Machbarkeitsstudie vorgestellt, worin die Ableitung der oberflächigen Gewässer und der Ausbau des Netzes zur Regenwasserentsorgung beschrieben sind. In Sinich gibt es seit Jahren Probleme mit dem anstehenden Grundwasser, die Ursachen sind laut Studie unter anderem auch die mangelhafte Instandhaltung von Abzugsgräben. Neben dem Bonifizierungskonsortium Passer-Eisackmündung verfügt auch der Landesbetrieb Laimburg über beträchtliches Grundeigentum, welches von Wassergräben durchzogen ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist es der Landesregierung bekannt, dass die Entwässerung im Meraner Stadtviertel Sinich optimiert werden muss?
  2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung über die Agentur Landesdomäne und den Agrarbetrieb Laimburg auf den eigenen Grundstücken umgesetzt, um zu einer Verbesserung der Entwässerung beizutragen?
  3. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant und bis wann? Wird es als notwendig erachtet, bestehende Kanäle wieder in Betrieb zu nehmen bzw. neue Kanäle anzulegen?

Bozen, 03.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vor zehn Jahren, Mitte April 2011, wurde die Westumfahrung von Brixen nach langer Planungs- und Vorlaufzeit in Betrieb genommen. Der planerisch, technisch und architektonisch anspruchsvolle Bau mit dem erheblichen Kostenrahmen von ca. 130 Mio. € sollte die Staatstraße durch Brixen und vor allem die Anwohnenden vom Verkehr und den notorischen Staus entlasten und durch den Mittelanschluss (eröffnet 2020) die Zufahrt zum Stadtzentrum ermöglichen. Die im Vorfeld von Verkehrsplanern auf 10.000 PKWs pro Tag prognostizierte Entlastungswirkung ist allerdings ausbaufähig, da nach Zählungen zu Beginn höchstens 5.000 Fahrzeuge den Tunnel befahren. Auch aktuell ist die Auslastung mäßig, sodass es angeraten wäre, eine Verkehrszählung durchzuführen, falls nicht bereits geschehen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist die aktuelle Auslastung der Westumfahrung von Brixen durch tragfähige Verkehrszählungen erhoben worden?
  2. Falls nicht, wird zehn Jahre nach Inbetriebnahme eine solche Zählung, auch im Vergleich zur Staatsstraße ins Auge gefasst?

Bozen, 04.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

In der Gemeinde Kiens hat die Landesregierung einen kleinen aber feinen Eschen-Auwald zur Rodung freigegeben. Die Fachwelt und Naturschützerinnen sind darüber empört und das zu Recht.

Es handelt sich nämlich um 5000 m² Eschen-Auwald, der sowohl durch die Europäische FFH-Richtlinie als auch durch das Landesnaturschutzgesetz strengsten geschützt ist. Aus der Sicht der EU handelt es sich bei diesen Eschen-Auwald um einen „prioritären Lebensraum“, der von den Staaten und Ländern besonders zu schützen ist.

Das Naturschutzgesetz des Landes ist diesbezüglich glasklar, denn es verbietet die Rodung von Auwäldern grundsätzlich. Bis vor 60 Jahren gab es im Land noch schöne Bestände von Eschen-Auwäldern, die zum Großteil landwirtschaftlichen Flächen weichen mussten. Als dann im Jahr 2010 spät aber doch das Landesnaturschutzgesetz verabschiedete wurde, gab es ein Aufatmen. Endlich würden die verbliebenen Restbestände geschützt sein.

Aber wie es scheint, weit gefehlt: „Es ist nicht zu fassen, mit welcher Sorglosigkeit die Landesregierung solch seltene und geschützte Lebensräume der Vernichtung preisgibt“, sagt Landtagsabgeordneter Hanspeter Staffler.

Die Grüne Fraktion will von der Landesregierung in einer Anfrage wissen, warum letztere der Rodung zugestimmt hat, obwohl diese Entscheidung eindeutig gegen europäische und landeseigene Naturschutzgesetze verstößt.

Wir müssen alles daransetzen, um dieses Kleinod vor der Zerstörung zu retten.

Bozen, 4/5/2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1141/17.12.2019 wurde die Umwidmung von 5.160 m² Wald in Landwirtschaftsgebiet genehmigt, obwohl die zuständige Kommission für die Umwidmung von Wald, landwirtschaftlichem Grün, bestockter Wiese und Weide mit Beschluss Nr. 28/19 vom 8.3.2019 ein negatives Gutachten erlassen hatte.

Auf den betroffenen Grundparzellen 491/5 und 513/1 der K.G. St. Sigmund wächst heute ein Erlen-Eschen-Auenwald, dessen Rodung laut Art. 17, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6 verboten ist. In der Europäischen FFH-Richtlinie wird dieser Wald als „prioritärer Lebensraumtyp 91E0 * Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior” beschrieben. Im zitierten Beschluss der Landesregierung wurden diese wesentlichen Gesetzesbestimmungen nicht berücksichtig.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung bekannt, dass ihr Beschluss Nr. 1141/17.12.2019 weder die FFH-Richtlinie noch das Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 berücksichtigt?
  2. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Rodung der genannten Grundparzellen gegen die FFH-Richtlinie und gegen Art. 17 des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010 verstößt?
  3. Ist die Landesregierung gewillt, den zitierten Beschluss auf dem Selbstschutzwege zu annullieren, da wesentliche rechtliche Bestimmungen nicht berücksichtig wurden?

Bozen, 03.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

BESCHLUSSANTRAG.

Gender Budgeting – laut Definition des Europarates umfasst „die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung die Anwendung von Gender-Mainstreaming auf den Haushaltsprozess. Hierzu zählt die Durchführung einer geschlechterbezogenen Bewertung der Haushalte, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens sowie die Umstrukturierung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel, die Geschlechtergleichstellung zu fördern. Die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung stellt daher eine Strategie und ein Verfahren mit dem langfristigen Ziel der Geschlechtergleichstellung dar“.

Die Südtiroler Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 311 vom 13.04.2021 den Versuch eines Gender Budgetings unternommen. Im Wege der Unterteilung in „direkte“, „indirekte“ „kontextbezogene“ und „neutrale“ genderbezogene Maßnahmen wurde der Haushalt analysiert. Für „direkt geschlechtsspezifische Maßnahmen“ in Südtirol 2021 fast 190.000€ ausgegeben wurden, bei den „indirekt laufenden Gender-Ausgaben“ werden wohl Seniorenbetreuung, Programme für Kleinkinder und Frühe Bildung angeführt, nicht aber beispielsweise die Mobilität.

Gender Budgeting hat in Südtirol eigentlich schon eine lange Geschichte. Man sollte an ein Update denken. Blicken wir kurz zurück:

Am 3. Juni 2003 wurde vom Südtiroler Landtag der „Beschlussantrag Nr. 519/02, eingebracht von den Abgeordneten Kury, Klotz, Ladurner, Stocker, Thaler Zelger und Zendron, betreffend Gender Mainstreaming im Land Südtirol – eine Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern“, genehmigt.

Am 8. März 2006 wurde der Beschluss der Landesregierung zur Förderung der Umsetzung von Gender Budgeting als Bestandteil der Strategie des Gender Mainstreaming gefasst.

Am 11. Juni 2008 wurde auf einer Pressekonferenz das Ergebnis einer Studie von “apollis” zum “Gender Budgeting – Pilotprojekt zur Entwicklung einer geschlechterbezogenen Haushaltspolitik der Südtiroler Landesregierung” vorgestellt. Die Ergebnisse sind bis heute äußerst interessant.

Im Pilotprojekt wurde ein Sektor der Landesverwaltung, nämlich die Berufsbildung, auf geschlechterrelevante Aspekte untersucht. Es kam heraus, dass die eingesetzten Mittel zu 58% den Männern und zu 42% den Frauen zugute kamen.

Wichtiges Ergebnis der Studie war neben der erstmaligen Erprobung der Methode des Gender Budgeting auch die Erstellung eines Leitfaden zur Umsetzung von Gender Budgeting in der Südtiroler Landesverwaltung.

13 Jahre später ist Gender Budgeting aktueller denn je. Auch zum heurigen Equal Pay Day wird wieder daran erinnert, dass Frauen immer noch 17% weniger verdienen als Männer. Die Daten zur pandemiebedingten, neuen Arbeitslosigkeit der Frauen müssen aufrütteln und zu neuer Aufmerksamkeit führen.

Gender Budgeting darf keine müde Pflichtübung sein, sondern muss revitalisiert und externalisiert werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Ein externes Forschungsinstitut mit der Analyse des Landeshaushalts bezüglich der Gleichstellung der Geschlechter zu beauftragen, um besonders relevante Sektoren der Landesverwaltung gezielt auf die Wirkungsziele und die gesetzten Maßnahmen untersuchen zu lassen.
  2. Die Ergebnisse der Analyse der Öffentlichkeit und dem Landtag vorzustellen.
  3. Einen Plan für den dauerhaften und effektiven Einsatz von Gender Budgeting abzuleiten.
  4. Die Berichtssysteme über die verschiedenen Leistungsbereiche der Landesverwaltung systematisch auf ihre Eignung für ein umfassendes Gender Budgeting zu untersuchen und ggf. entsprechend anzupassen bzw. zu erweitern.
  5. Eine von einer Fachperson im Bereich des Gender Budgeting geleitete Koordinierungsstelle einzurichten, in die das für die Haushaltserstellung zuständige Amt, das Astat und das Frauenbüro einzubeziehen sind, um die durchgehende Implementierung von Gender Budgeting zu steuern.

 

Bozen, 03.05.2021

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Vor einigen Wochen haben wir bei der Landesregierung nachgefragt: Sind wir auf die langfristigen gesundheitlichen Folgen des Coronavirus (Long-Covid-Syndrom) vorbereitet? Die Daten sind noch spärlich und unsicher, eine im April 2021 veröffentlichte Studie der Universität Köln und des King’s College London ergab jedoch, dass 10 % der Menschen sechs Monate nach einer Covid-Infektion unter Long Covid leiden, also an Beschwerden und Symptomen, die aus der Krankheit erfolgen.

Folgende Fragen haben wir der Landesregierung gestellt: Von wie vielen Long-Covid-Patient:innen geht man in Südtirol aus? Welche Strukturen werden diese Patient:innen auffangen? Wie viele Reha-Plätze stehen im Land für Long Covid zur Verfügung, wie viele für Personen, die an Direktfolgen von Covid-19 leiden? Wie wird das Personal auf die besonderen Anforderungen dieser Krankheitsbilder vorbereitet? Steht genug Personal zur Verfügung? Wann hat sich die Expertenkommission das letzte Mal mit diesem Thema befasst und zu welchem Schluss ist sie gekommen?

Nun haben wir die Antworten erhalten. Leider scheint es, als hätte sich noch niemand mit diesem Problem befasst. In Wien, Innsbruck und Graz gibt es bereits Ambulanzen, die sich auf Long Covid spezialisiert haben – die Nachfrage ist enorm. Wir müssen uns so schnell wie möglich auf den Umgang mit diesen Langzeitfolgen vorbereiten. Worauf warten wir?

 

BZ, 01.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Während Deutschland laut Gerichtsbeschluss die Klimaziele 2030 verschärfen muss, hat Südtirol noch immer keine Klimaziele. Die Grüne Fraktion fordert nun von der Landesregierung einen jährlichen Monitoringbericht zur Reduktion der Treibhausgase ein.

Das deutsche Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung die Klimaziele bis 2030 nachbessern müsse. Es könne nicht sein, dass die Hauptlast der Einsparungen an Treibhausgasen zwischen den Jahren 2030 und 2050 von den jungen Menschen getragen werden müsse. Wirksamer Klimaschutz müsse jetzt umgesetzt werden und nicht irgendwann.

Seit Jahren sollte die Landesregierung den Klimaplan für Südtirol überarbeiten, bisher liegt noch kein Dokument vor. Worauf wartet die Landesregierung noch? Die Grüne Fraktion wollte kürzlich in einer Landtagsanfrage wissen, wie es um die längst überfällige Überarbeitung des KlimaPlans Energie-Südtirol 2050 ausschaue. In seiner Antwort spielt Landesrat Vettorato zum wiederholten Mal auf Zeit. Zeit, die wir angesichts der Erderhitzung nicht mehr haben.

Die Grüne Fraktion fordert die Landesregierung daher auf, einen jährlichen Monitoringbericht zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erstellen. In dem kürzlich eingereichten Beschlussantrag wird darauf hingewiesen, dass für Südtirol nicht nur die notwendigen Klimaziele fehlen, sondern dass die Landesregierung auch keine ständige Überwachung der getätigten Einsparungen von Treibhausgasen betreibe.

„Klare Ziele und genaues Monitoring sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimapolitik“ so Hanspeter Staffler. Beides ist in Südtirol zurzeit nicht der Fall – die Kosten für diese gravierenden Mängel können nicht von der Jugend und den zukünftigen Generationen getragen werden, wie das deutsche Verfassungsgericht entschieden hat.

 

BZ, 30.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 13. 04. 2021 hat die Landesregierung in ihrer wöchentlichen Sitzung über ein Einvernehmensprotokoll beraten, das ein Abkommen zum Verkehr auf den Dolomitenpässen mit der Nachbarprovinz umfasst. Auf der Liste der Beschlüsse war dieser Punkt jedoch nicht angeführt. Man erfuhr davon nur aus Medienberichten und einer Aussendung der Landesregierung. In letzterer ist viel von „Nachhaltigkeit“, weniger aber von den konkreten Maßnahmen, wie diese erreicht werden will, zu lesen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was wurde in der Sitzung der Landesregierung bezüglich „Abkommen zum Verkehr auf den Dolomitenpässen“ beschlossen? Wir bitten um eine genaue Schilderung des Inhalts dieses Einvernehmensprotokolls.
  2. Wie soll das „nachhaltige Mobilitätskonzept“ für die Pässe aussehen und welche konkreten „Sofortmaßnahmen“, abgesehen vom Monitoring, will man dafür in die Gänge leiten? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung mit dazugehörigem Zeitplan.
  3. Wie genau will die Landesregierung „die Zahl der Fahrzeuge auf den Pässen und in den Orten“ verringern, wenn weiterhin alle mit ihrem Privatfahrzeug die Pässe befahren dürfen?
  4. Wann wird das Einvernehmensprotokoll veröffentlicht und wieso geschah dies nicht umgehend?
  5. Medienberichten vom 29.04. zufolge soll der Gemeinderat von Corvara am 30. 04. über das Einvernehmensprotokoll befinden: Auf Basis welchen Dokuments erfolgt das Gutachten des Gemeinderats?

 

Bozen, 29.04.2021

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Drei Gesetzentwürfe der Grünen Fraktion erfuhren heute mit diesen oder ähnlichen Begründungen eine Abfuhr seitens der Mehrheit SVP-Lega im Ersten Gesetzgebungsausschuss. „Es ging in allen drei Entwürfen um die Erweiterung der Aufgaben der Volksanwaltschaft im Hinblick auf die Schwächsten: Erstens Menschen, die nicht selbst für ihre Grundrechte einstehen können; zweitens Häftlinge und andere Personen, die aufgrund einer Zwangsmaßnahme in Unfreiheit leben (für die es in jeder Region, einschließlich Trentino, eine Garantiebehörde gibt – außer in Südtirol); und drittens schließlich die Natur und Umwelt,“ resümieren die Erstunterzeichnenden Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba.

Die drei Gesetzentwürfe kommen noch zur Debatte ins Plenum. „Zu lange hat sich die Politik daran gewöhnt, die Stimmen der Schwächeren zu ignorieren und nur denen zuzuhören, die bereits eine starke Lobby haben. Wir hoffen, bei der zukünftigen Behandlung im Landtag auf sensiblere Ohren zu stoßen“, so die Grüne Fraktion abschließend.

 

Der LGE Nr. 71/20: Sicherung der Grundrechte als Aufgabe der Volksanwaltschaft wurde mit 4:4 Stimmen abgelehnt (Ja: Mair, Ploner A., Atz-Tammerle, Urzì – Nein: Amhof, Ladurner, Lanz, Vettori)

Der LGE Nr. 73/21: Aufgaben der Volksanwaltschaft im Umweltbereich wurde mit 4:4 Stimmen abgelehnt (Ja: Mair, Ploner A., Atz-Tammerle, Urzì – Nein: Amhof, Ladurner, Lanz, Vettori)

Der LGE Nr. 74/21: Landesombudsstelle für die Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug wurde mit 1 Ja (Ploner A.), 6 Nein (Amhof, Ladurner, Lanz, Vettori, Urzi, Mair), 1 Enthaltung (Atz-Tammerle) abgelehnt.

 

Bozen, 29.4.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Heute Vormittag wurde unser Gesetzesentwurf „Habitatschutz-Initiative“ vom Umweltausschuss des Landtages mit den Stimmen der SVP abgelehnt. Die anwesende Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer meinte in ihrer Stellungnahme, dass es um dem Naturschutz in Südtirol gut bestellt sei und sie daher „mit gutem Gewissen“ den Gesetzesentwurf der Grünen Fraktion nicht für notwendig erachte.

„Kurze Zeit hatte ich das Gefühl, dass die Mitglieder der SVP bereit sein könnten, in die Artikeldebatte einzusteigen“, so Einbringer Hanspeter Staffler. Dass die SVP-Mandatare Franz Locher, Manfred Vallazza, Magda Amhof und Helmut Tauber  Artikel 1, welcher die sogenannten Bagatelleingriffe drastisch einschränken wollte, ablehnen würden, war von vorneherein klar. Jedoch hatte es den Anschein, dass es über den Moorschutz auf Weideflächen Gesprächsbereitschaft geben würde. Leider war das dann auch nicht der Fall.

Sehr schade, denn die  Annahme von Artikel 2 (Moorschutz auf Weideflächen) wäre eine Win-win-Situation gewesen. Unser Vorschlag war es, die Moorflächen mit Elektrozäunen vor der Beweidung zu schützen, was einen doppelt positiven Effekt gehabt hätte: Einerseits könnten sich die Moore erholen und andererseits würden die Weidetiere auf jene Weidefläche konzentriert, welche ansonsten zuwächst.

Obwohl die Landwirtschaftsvertreter:innen der SVP dieser Überlegung zustimmen mussten, haben sie dann mit vier gegen vier Stimmen den Gesetzesentwurf versenkt. Dafür waren Hanspeter Staffler, Sandro Repetto, Peter Faistnauer und Andreas Leiter-Reber, ausschlaggebend für die Ablehnung war die Stimme des Präsidenten des 2. Gesetzgebungsauschusses Franz Locher.

 

BZ, 28.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba