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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Kapitel 5.5. Fauna des Umweltscreenings für den Flughafen Bozen vom Oktober 2015 wurde weder die Anwesenheit der Wechselkröte noch der Gelbbauchunke im Bereich der Landebahnverlängerung dokumentiert, obwohl die zuständige Landesbehörde Kenntnisse über die schützenswerten FHH-Arten gehabt haben muss.
Die 2. Landschaftsschutzkommission hat bereits am 19.03.2013 die Vorschrift erlassen, dass das Ausführungsprojekt in Bezug auf die Fauna durch eine Umweltstudie zu begleiten sei und dass sowohl Kompensations- als auch Mitigationsmaßnahmen zu treffen seien.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um die Übermittlung der Vorschriften der 2. Landschaftsschutzkommission vom 19.03.2013 in Bezug auf Umweltverträglichkeit, insbesondere aber in Bezug auf die Fauna.
  2. Wir ersuchen um die Übermittlung der vorgeschriebenen Umweltstudie in Bezug auf die Fauna.
  3. Wir ersuchen um die Übermittlung der Kompensations- und Mitigationsmaßnahmen, welche von der 2. Landschaftsschutzkommission vorgeschrieben wurden.

Bozen, 09.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Der Flugbetrieb am Flughafen Bozen beginnt wieder. Die inzwischen privatisierte Firma ABD kündigt täglich neue Ziele an. Trotz der Versprechungen eines kleinen Flughafens ist bereits die erste Boeing gelandet, noch bevor die Startbahn verlängert wurde. Es ist an der Zeit, dass das Land die Situation in den Griff bekommt und die Flughafenaktivitäten mit einem eigenen Gesetz regelt. Die Grüne Fraktion im Landtag nimmt die Landesregierung in die Pflicht und stellt einen eigenen Gesetzentwurf zur Diskussion.

Unter allgemeinem Erstaunen landete vor wenigen Tagen die erste Boeing aus Prag auf dem Bozner Flughafen. Und das ist erst der Anfang. Das neue private Management des Flughafens Bozen beginnt mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs – und die Bürger:innen des Unterlands müssen mit mehr Luft- und Lärmbelästigung rechnen. Es liegt nur in der Natur der Dinge, dass die Unternehmer, die den Flughafen jetzt betreiben, das klare und offensichtliche Ziel hegen, den Flughafen zum Laufen zu bringen und Gewinn zu machen. Für das Gemeinwohl, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und unseres Planeten ist hingegen die öffentliche Hand zuständig. Diese muss klare Regeln definieren, was mit dem Flughafen gemacht werden darf und was nicht. Bisher hat das Land seine Hände in Unschuld gewaschen: Nachdem die Landesregierung die Volksabstimmung verloren hatte, wollte sie das heiße Eisen Flughafen nur noch loswerden – erst durch den Verkauf der ABD- Betreibergesellschaft und schließlich durch die Nichtausübung der Befugnisse, die ihr die Autonomie zugestehen würde.

Die Grüne Fraktion ist mit dieser Haltung nicht einverstanden und macht einen konkreten Vorschlag, um diese Gesetzeslücke zu schließen: Sie legt einen Gesetzentwurf vor, der diese Woche im Landtag diskutiert wird: „Das Land hat stets auf die Vorrechte der Autonomie gepocht, indem es alles Mögliche gesetzlichen Regeln unterworfen hat“, erklärt Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba. „Eine Infrastruktur von solch enormer Wichtigkeit wie der Flughafen soll jedoch im regellosen Raum sich selbst überlassen werden?“. Und das Land hätte hier sehr wohl Spielraum: Dasselbe „Gesetz Kompatscher“, das durch das Referendum abgelehnt worden war, beinhaltete Artikel, in denen Klassifizierung des Flughafens, Zeitpläne, Anzahl der Flüge, etc. festgelegt worden waren. Es ist also möglich und notwendig, Gesetze zu erlassen!

Der seit 2019 vorliegende Gesetzesentwurf der Grünen Fraktion, der nun zur Diskussion ins Plenum kommen wird, zielt darauf ab, den Verkehr und die Luftaktivität in der Provinz Bozen so weit wie möglich zu reduzieren, um den von der Bevölkerung in der Volksabstimmung vom 12. Juni 2016 geäußerten Willen zu berücksichtigen.

Darin vorgesehen ist auch die Errichtung eines „Einvernehmenskomitees“ zur Regulierung und Kontrolle der Flughafenaktivitäten, das aus jeweils einem bzw. einer Vertreter:in der folgenden Institutionen bestehen soll: des Landes, der Betreibergesellschaften und der jeweiligen vom Flughafen betroffenen Gemeinden. Das vorgeschlagene Gesetz setzt auch die staatliche Verordnung um, die den Bozner Flughafen als „Flughafen von Landesinteresse“ einstuft und die Übertragung der Infrastrukturen an das Land vorsieht, die derzeit zum Staatseigentum gehören. Das Land kann somit seine Kompetenzen in dieser Angelegenheit besser wahrnehmen.

Im vergangenen Jahr wurde der Verkauf (unter Wert) von ABD durch das Land an private Betreiber abgeschlossen. Umso wichtiger ist es, dass das Land seine Regulierungsbefugnisse per Gesetz festigt, damit es zum Wohle der Bevölkerung die volle Kontrolle über die Zukunft des Bozner Flughafens ausüben kann.
„Die Landesregierung ist mit unserem Vorschlag nicht einverstanden? Dann soll sie einen besseren vorbringen“, schlussfolgern Dello Sbarba, Foppa und Staffler. „Aber während die kommerziellen Flüge wieder abheben, kann es sich das Land nicht leisten, einfach nur zuzusehen und Privatbetreiber machen zu lassen, was sie wollen“.

Hier die Live-Übertragung der Pressekonferenz am 8. Juni 2021 auf Facebook.

BZ, 08.06.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG im Namen der 25 Unterzeichnenden.

Nach langem und trotzigem Ausharren hat Alessandro Savoi nun endlich bekannt gegeben, dass er sich von seinem Amt als Präsidiumsmitglied des Regionalrates zurückzieht. Damit endet eine in jeder Hinsicht unschöne Episode, die mit den unsäglichen Aussagen Savois seinen Kolleginnen gegenüber in Gang gekommen war. Unschön war auch das lange Festhalten der Regierungskoalition SVP-Lega Salvini an Savoi.

Es war die Opposition, die aufzeigen musste, dass die Grenzen des Akzeptablen und des Anstands überschritten waren. 25 Abgeordnete hatten, in selten gesehener Geschlossenheit, die Wahl des Präsidenten verhindert. Selbst da versuchten Teile der Mehrheit noch, sich nicht der Situation zu stellen und die Angelegenheit zu bagatellisieren.

Es ist keine Bagatelle. Wenn Savoi im Präsidium verblieben wäre, so hätte das geheißen: in unserer Region dürfen Politiker Frauen öffentlich beschimpfen und haben keinerlei Konsequenzen zu ziehen. Ein Zeichen, das es nicht zu setzen galt. Nun hat man es verstanden. Ein wichtiges Zeichen, hart erstritten, aber notwendig.

Bozen/Trient, 04.06.2021

Regionalratsabgeordnete (in alphabetischer Reihenfolge):

Myriam Atz Tammerle
Lucia Coppola
Filippo Degasperi
Piero De Godenz
Riccardo Dello Sbarba
Peter Faistnauer
Sara Ferrari
Brigitte Foppa
Sven Knoll
Paul Köllensperger
Andreas Leiter Reber
Alessio Manica
Alex Marini
Diego Nicolini
Alessandro Olivi
Alex Ploner
Franz Ploner
Sandro Repetto
Maria Elisabeth Rieder
Ugo Rossi
Hanspeter Staffler
Giorgio Tonini
Josef Unterholzner
Paolo Zanella
Luca Zeni

WEBINAR.

Dienstag 08.06.2021, 19:30 Uhr auf Zoom & Facebook Live

Facebook-Event.

Wodurch unterscheidet sich der Lebensalltag von Frauen, Kindern, Senior:innen, und Männern, Menschen mit und ohne Einschränkungen – und welche Anforderungen entstehen daraus für die gebaute Umwelt?

Was bedeutet Gender Planning? Welche gemeinschaftsfördernden Konzepte, Ideen und Projekte im Wohn- und Siedlungswesen haben sich bewährt und wie müssen planerische Entscheidungen strukturiert sein, um Architektur gendergerecht, also menschengerecht, zu gestalten?

Wir denken und diskutieren mit Gabu Heindl, die seit Jahren eine eine der politisch aktivsten Architektinnen in Wien ist.

Gabu Heindl ist Architektin, Stadtplanerin und Aktivistin in Wien. Studium in Wien, Tokio und Princeton, Doktorat in Philosophie. Sie führt das Büro GABU Heindl Architektur in Wien und lehrt an der Akademie der bildenden Künste Wien, an der Architectural Association London und ist Visiting Professor an der University of Sheffield. Autorin des Buchs „Stadtkonflikte – Radikale Demokratie in Architektur und Stadtplanung“.

LINK ZOOM
Meeting-ID: 927 5942 0965
Kenncode: Green

PRESSEMITTEILUNG.

Jeder kann sich zum Thema Beutegreifer seine Meinung bilden und diese auch artikulieren. Bereits seit Jahren wird hierzulande heftig diskutiert, meistens sehr emotional und leider immer wieder auch gehässig. Daher ist es ein Segen, wenn unabhängige wissenschaftliche Institutionen wie die EURAC sich des Themas Großraubwild annehmen und versuchen Licht in den Emotionsdschungel zu bringen.

Von der rechtlichen Seite wurde schon alles gesagt, Wolf und Bär sind durch europäische Gesetze streng geschützt und werden diesen Schutzstatuts auch weiterhin beibehalten. Alle offiziellen Signale aus Brüssel weisen in diese Richtung.

In Südtirol bemüht sich die Forstbehörde um einen sachlichen Zugang zur Thematik, selbst die Landesregierung hat in den letzten Monaten einen pragmatischen Weg eingeschlagen. Hirtinnen und Hirten, kreative Bäuerinnen und Bauern suchen zur Zeit aktiv nach guten Lösungen für unsere Weidewirtschaft, zumeist geschieht das im Stillen, um nicht den öffentlichen Zorn des Bauernbundes auf sich zu ziehen.

Den Wissenschaflter:innen der EURAC ist nun gerade dieser Zorn des Bauernbundes widerfahren. Weil sie das Thema Großraubwild im Rahmen eines EU-finanzierten Projekts auf internationaler Bühne diskutierten, fühlten sich Vertreter des Bauernbundes zur unsachgemäßen Kritik befugt.

Es ist völlig inakzeptabel, dass Vertreter des Bauernbundes eine unabhängige wissenschaftliche Institution angreifen, nur weil die EURAC ihrem Forschungsauftrag nach bestem Wissen und Gewissen nachkommt. Es gibt Grenzen des Anstandes und der gegenseitige Respekt muss immer gewährt werden.

Das Fass zum Überlaufen bringt aber die Aussage von SBB-Bergbauernsprecher Alberich Hofer, der 15.000 Euro für eine Tagung als vergeudete Steuergelder bezeichnet haben soll. Die Südtiroler Landwirtschaft erhält jährlich über 200 Millionen Euro an Beiträgen und profitiert somit wie kein anderer Sektor von unseren Steuergeldern. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

BZ, 01.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG

Die Anti-Korruptionsbehörde (ANAC) bezeichnet in ihrem Beschluss vom April 2021 den Verkaufspreis des Flughafens als unangemessen. Die Grüne Fraktion hat heute dem Rechnungshof weitere Dokumente übergeben – ergänzend zur eigenen Eingabe aus dem Jahr 2019. Die Ermittlungen sind noch im Gange.

Heute Morgen reichte Landtagsabgeordneter Riccardo Dello Sbarba bei der regionalen Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs von Bozen eine Ergänzung zur bereits von der Grünen Fraktion getätigten Eingabe ein. Diese Ergänzung, unterzeichnet von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Staffler, stellt den Preis von 3,8 Millionen in Frage, zu dem das Land die Firma ABD an Privatunternehmen verkauft hat. Ein Preis, den die Grüne Fraktion immer als unangemessen betrachtet hat. Die Ergänzung basiert auf dem jüngsten Beschluss Nr. 391/2021 der staatlichen Anti-Korruptionsbehörde (ANAC) vom 27. April 2021, der den Verkaufs von ABD durch das Land an Privatunternehmen zum Spottpreis von 3,8 Millionen zum Gegenstand hat.

Die ANAC stellt in ihrem Beschluss fest, dass „der Versteigerungspreis als unangemessen betrachtet werden sollte“, weil er die Aussicht auf eine 20-jährige Konzession des Flughafens nicht berücksichtigt. Nach Ansicht der ANAC hat das Land den privaten Unternehmern nicht nur eine Beteiligung an ABD verkauft, sondern auch die Erbringung einer Dienstleistung für 20 Jahre, mit der entsprechenden Aussicht auf Einnahmen. Im Zusammenhang mit der 20-jährigen Konzession hätte das Land auch einen angemessenen Preis für die Flughafenanlagen ansetzen müssen. Diese wurden von der ANAC auf 34 Millionen Euro geschätzt und das (jetzt private) Unternehmen ABD wird in den nächsten 20 Jahren über sie verfügen. Im Preis von 3,8 Mio. wurde diesen Vermögenswerten stattdessen der „Wert:Null“ zugeteilt. Dies verstärkt die These eines Verkaufs unter Wert von öffentlichem Eigentum und rechtfertigt die noch laufende Untersuchung des Rechnungshofs (basierend auf der Eingabe der Grünen Fraktion) über einen möglichen entstandenen Schaden für die öffentlichen Finanzen.

Hier die heute Morgen eingereichte Ergänzung und der ANAC-Beschluss Nr. 391/2021 vom 27. April 2021.

BZ, 01.06.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Il progetto di riconversione dell’areale ferroviario di Bolzano prevede che il privato vincitore rilevi la società Arbo e realizzi le opere. Non è chiaro il ruolo di Comune e Provincia nella fase di attuazione.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Una volta che il soggetto privato avrà acquisito Arbo, è previsto che Comune e/o Provincia abbiano voce in capitolo su tutta la fase di attuazione, sulla gestione del cantiere, sulle scelte di esecuzione, su possibili varianti e adattamenti che – data la dimensione dell’operazione – saranno necessari? Se sì, in che modo potranno esercitare questo controllo e indirizzo?
  2. In particolare, poiché in casi simili sono state previste forme istituzionali (ad es. comitati d’intesa, tavoli di coordinamento, organi di co-partecipazione) o addirittura forme societarie (ad es. società miste pubblico-privato), sono previste – o comunque c’è la volontà di creare – per l’operazione Areale di Bolzano simili forme istituzionali o societarie di concertazione, o qualsiasi altro organismo di co-decisione? Se sì, qual è la soluzione scelta o ipotizzata?
  3. Se non si ha intenzione di ricorrere a forme di co-decisione come indicate nella risposta precedente, per quale ragione non si ritiene necessario e come si ritiene allora di tutelare l’interesse pubblico nella fase di realizzazione?

BZ, 31.05.2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wie bereits in der Landtagsanfrage vom 4. Mai 2021 aufgezeigt, wurden im April und Mai 2021 von der Betreibergesellschaft des Flughafens wasserführende Gräben zugeschüttet. Diese Gräben waren unter anderem Fortpflanzungs- und Ruhestätten der durch Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Wechselkröte (Bufo viridis).
Art. 12 der FFH-Richtlinie verbietet es den Mitgliedsstaaten, Ruhe- und Fortpflanzungsstätten der Wechselkröte zu zerstören. Die Landesregierung hat dem Ausbau des Flughafens zugestimmt und dabei in Kauf genommen, durch Zerstörung der Lebensräume der Wechselkröte die europäische FFH-Richtlinie zu verletzen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann wird die Landesregierung die Bauarbeiten am Flughafen zum Schutz der Wechselkröte einstellen lassen?
  2. Wird die Landesregierung wegen der offensichtlichen Verletzung der FFH-Richtlinie Selbstanzeige erstatten?
  3. Wie beabsichtigt die Landesregierung, dieses Gesetzesvergehen und diesen Naturfrevel zu sanieren?

Bozen, 31.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Die Entscheidung des Gemeinderates von Abtei gegen eine Bewerbung für eine Ski-WM 2029 in Gadertal und Gröden ist überaus mutig und richtungsweisend. In einer Zeit, in der „Nachhaltigkeit“ zu den absoluten Lieblingswörtern der Regierenden zu gehören scheint, ist es eigenartig, wie viele das Wort noch nicht verstanden zu haben scheinen. „Großveranstaltungen, deren nachteilige Begleiterscheinungen für Bevölkerung, Umwelt und Landschaft überwiegen – das zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit – sind jedenfalls das genaue Gegenteil“, so der Co-Sprecher der Grünen, Felix von Wohlgemuth. Ein gutes Beispiel sind die olympischen Winterspiele 2026, deren Biathlonbewerbe in Antholz veranstaltet werden. Als „umweltfreundlich“ und „nachhaltig“ wurden sie uns angepriesen. Nichts zusätzliches müsse dafür gebaut werden, eine Win-win-Situation durch und durch. Zwei Jahre später zeigt uns die Landesregierung, was sie unter Nachhaltigkeit versteht. Es sind dies vor allem: Straßen; diese müssen mehr, größer und breiter werden. Und dies ist erst der Anfang, denn bis zur Olympiade sind es immerhin noch fünf Jahre.

Dass es bei einer Ski-Weltmeisterschaft nicht viel anders ablaufen würde, ist abzusehen. Einige der Gemeinderät:innen von Abtei, die gegen die WM-Bewerbung gestimmt haben, unter ihnen auch junge Touristiker:innen, erklärten in Medienberichten, dass man nicht die Landschaft schützen, nachhaltig UND Dauerveranstalter von massiven Großereignissen sein könne.

Auch wir Grünen sind der Meinung, dass Südtirol und seine Regierenden sich langsam mal entscheiden müssen: Wollen wir echte Nachhaltigkeit? Dann ist der Weg vorgezeichnet, und er führt definitiv nicht über eine Bewerbung für eine Ski-WM im Gadertal und in Gröden.

 

Felix von Wohlgemuth
Marlene Pernstich
Co-Sprecher Verdi Grüne Vërc

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Landtagsabgeordnete

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der neu erschienenen ASTAT-Studie zur Gender-Medizin ist zu lesen, dass „laut Daten des INAIL, des gesamtstaatlichen Versicherungsinstituts für Arbeitsunfälle, […] in Südtirol im Zeitraum von Jänner 2020 bis Jänner 2021 dem Arbeitgeber Covid-19-Ansteckungen zu 76,6% von Frauen (1.633) und zu 23,4% von Männern (498) gemeldet“ wurden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. In welchen Berufen waren jene Frauen beschäftigt, die in diesem Zeitraum wegen Covid der Arbeit ferngeblieben sind? In welchen Berufen die Männer? Wir bitten um eine Auflistung.
2. Wurde in der Statistik zwischen an Covid erkrankten Personen und Personen, die in Quarantäne gestellt wurden, unterschieden? Falls ja, bitten wir um eine prozentuelle Angabe nach Geschlecht.
3. Wie viele der 1.633 wegen Covid krankgemeldeten Frauen waren in einem Pflegeberuf beschäftigt (Pflege im Krankenhaus, Hauskrankenpflege, Pflegerinnen in Seniorenwohnheimen und in sozialen Einrichtungen)? Wie viele in Kleinkindbetreuung, Kindergarten und Schule?
4. Wird oder wurde untersucht, ob es einen Zusammenhang mit der mangelhaften persönlichen Schutzausrüstung in den Altenheimen und den gehäuften Krankschreibungen vieler Frauen besteht? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam sie? Wenn nein, warum nicht?

Bozen, 28.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler