Demokratie kann nicht nur bedeuten, alle paar Jahre zur Wahl zu gehen. Wir Grünen unterstützen daher neue Formen der Entscheidungsfindung und Partizipation, die allen BürgerInnen die Möglichkeit einräumen, sich zu Themen, die ihnen am Herzen liegen, zu äußern. Wir praktizieren dies besonders in unseren internen Beratungs- und Entscheidungsprozessen.
Eine neue Ethik in der Politik muss sich in erster Linie am Gemeinwohl ausrichten und nicht am Vorteil Einzelner oder bestimmter Gruppen. Gewählte Ämter sollen der Gemeinschaft dienen. In allen Bereichen der Politik brauchen wir mehr Transparenz, von der Besetzung von Ämtern und Positionen bis hin zu den öffentlichen Aufträgen. Es müssen Wege gefunden werden, um die Kontrolle der Politik durch die Bevölkerung zu gewährleisten. Die gesetzgebende Gewalt wird zu oft von der Exekutive gegängelt und muss im Interesse der BürgerInnen gestärkt werden.
Eine Gesellschaft ist nur dann wirklich demokratisch, wenn Frauen und Männer in gleichen Maßen an ihr Teil haben können. Frauen muss daher der Eintritt in repräsentative Positionen, von denen sie aktuell noch größtenteils ausgeschlossen sind, erleichtert werden. Die Stärkung der Direkten Demokratie und das Ausprobieren neuer Partizipationsformen ist deshalb auch ein Schritt hin zu gleichberechtigter Teilhabe der Geschlechter.
Unsere Partei hat sich auf Anregung der Initiative für mehr Demokratie den BürgerInnen gegenüber verpflichtet, gemeinsam mit anderen sieben Parteien als ersten Akt im neugewählten Landtag eine Gesetzesinitiative einzubringen, mit der endlich die Mitbestimmungsrechte in Südtirol gut und wirksam anwendbar gemacht werden sollen.
Dazu sollen folgende Gesetzesänderungen beschlossen werden:
1. Die Regelung unserer Demokratie soll auch per Volksabstimmung möglich sein.
Dies soll im Gesetz festgeschrieben sein.
2. Die Kommission zur Prüfung der Zulässigkeit soll anders zusammengesetzt sein und ihre Aufgabe neu bestimmt werden.
3. Die Unterschriftenhürden sollen nach Wichtigkeit und Wirksamkeit der Instrumente abgesenkt und gestaffelt werden.
4. Die Online-Unterschriftensammlung wird, wie staatsweit schon anwendbar, eingeführt.
5. Der Kreis der Beglaubigungsberechtigten bei der Unterschriftensammlung wird erweitert.
6. Die Möglichkeit wird geschaffen, in allen Gemeinden für Volksinitiativen, Referenden und Volksbegehren unterschreiben zu können.
7. Die institutionelle Information der BürgerInnen über ergriffene direktdemokratische Initiativen wird gewährleistet.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.bündnis-mehr-demokratie.eu