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PRESSEMITTEILUNG.

In den letzten Nächten machten extrem tiefe Temperaturen den blühenden Obstkulturen zu schaffen. Landauf und landab brummten nächtelang die Motoren der Frostberegnung. In der Früh waren die Obstanlagen in Eis getaucht. Gleichzeitig aber kamen auch sogenannte Frostkerzen zum Einsatz, die den Bäumen Wärme spenden sollen.
Heute in der Früh trauten manche Menschen weder ihren Augen noch ihrer Nase: Teile des Vinschgaus und des Etschtales waren von dunklen Rauchschwaden eingehüllt, manche Menschen beklagten sich über den Gestank andere über Atembeschwerden.
„Es ist höchst an der Zeit, dass die Landesregierung die Bevölkerung über die Risiken dieser rauchenden Frostkerzen informiert.“ sagt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler. Die Menschen machen sich Sorgen über ihre Gesundheit und über die Umweltverschmutzung. Daher braucht es dringend Informationen zur Gefährlichkeit dieser Rauchkerzen und ein Warnsystem, das den bevorstehenden Einsatz der Frostkerzen ankündigt.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Über ein Jahr leben wir nun schon mit dem Corona-Virus. Immer mehr lernen wir Umgang damit dazu. Dass zum Beispiel Menschen mit Vorerkrankungen einen schwereren Verlauf des Virus durchmachen müssen. Ihnen kann durch Prävention geholfen werden. Dafür braucht es gezielte Maßnahmen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viel hat das Land Südtirol bis dato für die Bekämpfung von Covid-19 ausgegeben?
  2. Wie viele dieser Gelder flossen in die Prävention von Covid-19?
  3. Welche Präventionsprojekte zur Coronapandemie haben die einzelnen Ressorts ausgearbeitet (Sanität, Bildung, Landwirtschaft, Umweltschutz usw.)?

Bozen, 07.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Etwa jeder zehnte Patient leidet noch zwei Wochen nach einer COVID-19-Erkrankung an Symptomen die als „Long COVID“ oder Post-COVID-Syndrom bezeichnet werden und eine zunehmende Zahl an Betroffenen hat selbst nach zwölf Wochen mit schweren Beeinträchtigungen zu kämpfen.

Bekannt ist, dass sich das Post-COVID-Syndrom unter anderem in einigen beunruhigenden körperlichen Symptomen äußert, etwa in extremer Müdigkeit und einem erhöhten Risiko für Schäden an Herz, Lunge und Hirn.

„Während die akuten Folgen von Corona wie Fallzahlen, Lockdown, Distanzunterricht und fehlende Unterstützungsmaßnahmen für Familien und Betriebe Tagespolitik und Berichterstattung dominieren, wurde dieser Aspekt der Pandemie von der Landesregierung bisher sträflich vernachlässigt; und das, obwohl Gesundheitspolitiker in ganz Europa vor den Folgen dieser Erkrankung, welche bis hin zur Erwerbsunfähigkeit reichen kann, warnen.

Wo finden diese Menschen bei uns konkrete medizinische Hilfe und welche – auch finanzielle – Unterstützung plant die Landesregierung?“ so der grüne Co-Sprecher Felix von Wohlgemuth

Die WHO-Regionaldirektion für Europa warnte kürzlich vor den Folgen von Long Covid und wies darauf hin, dass für die Betroffenen besonders belastend sei, dass sie nicht in der Lage sind, Behandlungsgebote ausfindig zu machen und in Anspruch zu nehmen. Sie würden mit ihrer Situation oft nicht ernst genommen und erhielten nur schwer eine Diagnose, ihre Behandlung sei zusammenhanglos und fragmentarisch, und sie hätten in den meisten Fällen keinen Zugang zu fachärztlicher Versorgung.

Brigitte Foppa, Fraktionssprecherin der Grünen im Landtag, sieht Handlungsbedarf: „Es ist daher dringend geboten, dass die Bevölkerung, aber auch die Gesundheitsfachkräfte stärker für das Syndrom sensibilisiert werden und – wie im benachbarten Ausland bereits der Fall – spezialisierte Abteilungen eingerichtet werden, welche Diagnose und Behandlung der Patienten sicherstellen.“

Vor allem aber muss ein einfacher Zugang zu Information über Long Covid und eine schnelle fachärztlichen Diagnose und Behandlung für die Betroffenen sichergestellt werden. Die leider üblichen monatelagen Vormerkfristen sind insbesondere hier inakzeptabel.

Ist Südtirol auf die Behandlung von Long Covid Betroffenen vorbereitet und wo finden diese konkrete medizinische Hilfe und Unterstützung? Die Grüne Landtagsfraktion hat einen Fragenkatalog ausgearbeitet und erwartet sich dazu Antworten im Zuge der aktuellen Fragestunde der nächsten Landtagssitzung.

BZ, 06/04/2021
Felix von Wohlgemuth, Co Sprecher Verdi-Grüne- Vërc
Brigitte Foppa, Fraktionssprecherin der Grünen Landtagstagsfraktion

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Long Covid werden die Symptome genannt, die viele Covid-19-Patientinnen und -Patienten noch Wochen oder Monate nach ihrer Infektion haben und die Medizinerinnen und Wissenschaftlern zunehmend Sorgen bereiten. Betroffene berichten von dauerhafter Erschöpfung, Kurzatmigkeit, sogenanntem Gehirnnebel (»brainfog«), Kopfschmerzen, Tinnitus oder Niedergeschlagenheit bis hin zur depressiven Verstimmung. Studien aus Großbritannien gehen davon aus, dass ca. 10% der Covid-Erkrankten Symptome von Long Covid entwickeln. Viele von diesen sind mittleren Alters, ein beachtlicher Teil sind Frauen. International setzt sich die Überzeugung durch, dass sich die Gesundheitssysteme auf diesen Aspekt der Pandemie zu wenig vorbereiten, was zu großem und dauerhaftem Leid für Betroffene führen dürfte.

In dieser Angelegenheit richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Von wie vielen Long-Covid-Patient:innen geht man in Südtirol aus?
  2. Welche Strukturen werden diese Patient:innen auffangen?
  3. Wie viele Reha-Plätze stehen im Land für Long Covid zur Verfügung, wie viele für Personen, die an Direktfolgen von Covid-19 leiden?
  4. Wie wird das Personal auf die besonderen Anforderungen dieser Krankheitsbilder vorbereitet? Steht genug Personal zur Verfügung?
  5. Wann hat sich die Expertenkommission das letzte Mal mit diesem Thema befasst? Zu welchem Schluss ist sie gekommen?

BZ, 05.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Viele Bestatter:innen aus Südtirol werden beinahe täglich mit dem Coronavirus konfrontiert. Sie bestatten an Sars-Cov-2-Verstorbene. Sie begeben sich in Trauerhäuser, in denen das Virus präsent ist. Sie begleiten Angehörige, die positiv getestet sind. Vertretungen der Berufskategorie haben sich dafür eingesetzt, dass sie vorrangig geimpft werden können, ähnlich dem Sanitäts- oder dem Schulpersonal. Bisher war das nicht möglich. Der Landeshauptmann, von uns auf die Sache angesprochen, versprach sich dafür einzusetzen.

Im dieser Angelegenheit richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung:

Besteht Aussicht, dass die Bestatter:innen einen Vorrang bei der Covid-19-Schutzimpfung erhalten?

BZ, 05.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Man berichtet uns, dass in der Bozner Industriezone ein Gebäude für die Verwaltung des Südtiroler Sanitätsbetriebes angemietet wird, in dem 200 Mitarbeitende untergebracht werden. Anscheinend soll für dieselbe Betriebseinheit am anderen Ende der Stadt, am Bozner Boden, auf einem Gelände im Landesbesitz ein Bau ausgeschrieben worden sein.

Im dieser Angelegenheit richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Stimmt diese Darstellung grundsätzlich?
  2. Wenn ja, bitten wir um folgende Auskünfte:
    a) Welches Gebäude wird für sabes in der Industriezone angemietet?
    b) Wer ist Besitzer:in des Gebäudes und welcher Mietbetrag muss entrichtet werden?
    c) Welche Fristen hat der Mietvertrag?
    d) Welcher Bau soll am Bozner Boden entstehen? Wo genau und mit welcher Zweckbestimmung?
    e) Welche Kosten sind für den Bau vorgesehen?
    f) Wann rechnet man mit der Fertigstellung?

BZ, 05.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

BESCHLUSSANTRAG.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 203 vom 2. März 2021 wurde in Umsetzung von Artikel 35 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ die neue Verordnung zur Erweiterung gastgewerblicher Betriebe genehmigt.

Diese Verordnung legt die Kriterien für die Erhöhung der Bettenzahl in Beherbergungsbetrieben fest. Nachdem die Aufstockung vorübergehend nicht mehr möglich war, wird diese nach der Genehmigung des Landestourismusentwicklungskonzepts vonseiten der Landesregierung erneut zulässig sein. Nach diesem für Sommer 2021 vorgesehenen Schritt dürfen die Tourismusbetriebe auch quantitativ erneut erweitert werden. Die neun Artikel der besagten Verordnung regeln, wer in den nächsten Jahren die eigene Aufnahmekapazität steigern darf, wie dies geschehen soll und in welchem Maße das in den einzelnen Gemeinden erlaubt ist oder nicht.

Dieser letzte Aspekt ist dabei ganz besonders wichtig.

Ein grundlegender Richtwert für die Schaffung neuer Nächtigungsmöglichkeiten für Touristen ist die Einteilung der Südtiroler Gemeinden in drei unterschiedlich entwickelte Gebiete: touristisch stark entwickelt (9 Gemeinden), touristisch entwickelt (62 Gemeinden, davon 11 nur teilweise) und strukturschwach (56 Gemeinden, davon 11 nur teilweise). In den touristisch stark entwickelten Gebieten kann die Bettenzahl um 5 erhöht werden, wobei eine Höchstbettenzahl von 140 Betten pro Betrieb gilt. In strukturschwachen und in touristisch entwickelten Gebieten, die in der Verordnung in ein und dieselbe Kategorie mit den gleichen Kriterien fallen, ist eine größere Erweiterung möglich: In Betrieben mit weniger als 40 Betten kann die Anzahl um 20 Betten bis zu einer Höchstbettenzahl von 50 Betten erhöht werden. In Betrieben mit 40 bis 50 Betten kann die Anzahl um 10 Betten erhöht werden, die Höchstbettenzahl liegt hier bei 60 Betten. In Betrieben mit mehr als 50 Betten kann die Anzahl um 20 % erhöht werden, wobei eine Höchstbettenzahl von 140 Betten gilt.

Vielen werden diese Zahlen nicht neu erscheinen. Sie wurden nämlich schon 2007 im Dekret des Landeshauptmannes Nr. 55 vom 18. Oktober „Verordnung über die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe und die Ausweisung von Zonen für touristische Einrichtungen“ festgelegt. Die Verordnung Nr. 203 vom 2. März 2021 reproduziert also 14 Jahre später die Kriterien zur Aufstockung der Bettenzahl aus dem Jahr 2007.

Es handelt sich dabei nicht um den einzigen Aspekt, der seit 2007 gleich geblieben ist. Was für noch größere Verwunderung sorgt, ist die Einteilung der Gemeinden in Entwicklungskategorien, die eins zu eins aus der damals vorgenommenen Klassifizierung übernommen wurde. Bei den Tabellen, die im Anhang der Verordnung Nr. 203 von 2021 zu finden sind, handelt es sich um dieselben des Dekrets Nr. 55 von 2007.

14 Jahre später wurden also alle Gemeinden in genau dieselbe Entwicklungskategorie eingeteilt, in der sie schon damals eingestuft worden waren. 2007 als strukturschwach eingeteilte Gemeinden sind es 2021 immer noch, gleiches gilt für die als entwickelt und die 9 als stark entwickelt eingestuften Gemeinden. Als wäre die Tourismuslandschaft in 14 Jahren unverändert geblieben. Doch gerade in diesem Zeitraum hat der Tourismus eine wahre Revolution durchlebt: Einige Gebiete sind sehr stark gewachsen, andere sind zurückgefallen. Dieselbe Entwicklung zeichnet sich bei den Hotelkategorien ab: Hier ist die Zahl der Ein- und Zwei-Sterne-Betriebe stark zurückgegangen, der Urlaub auf dem Bauernhof hat einen regelrechten Boom erlebt und die Drei- und vor allem Vier- und Fünf-Sterne-Betriebe sind stark gewachsen. Auch diese Veränderungen haben den Grad an Tourismusentwicklung der einzelnen Gebiete neu definiert.

Diese Veränderung wurde auch in einer Studie verdeutlicht, welche die Südtiroler Wirtschaftszeitung am 5. März 2021 (gerade drei Tage nach dem Erlass der Verordnung Nr. 203 vom 2. März 2021) veröffentlicht hat, in der die Bettenzahl der einzelnen Gemeinden von 1990 mit jener von 2020 verglichen werden. Bei genauer Betrachtung kann man die Veränderungen erkennen, die vor allem in den 2000er Jahren stattgefunden haben. Einige der Gebiete, die Spitzenreiter im Tourismus waren, mussten ihre Vorrangstellung abtreten: Meran, seit jeher „Spitzenkönigin“ des Tourismus mit aktuell 6.229 Betten, wurde von den „Fantastischen Vier“ alias Kastelruth, Abtei, Wolkenstein und Corvara, die zwischen 7.500 und 9.000 Betten zählen, abgelöst.

Doch auch bei den Schlusslichtern hat sich etwas getan. Einige der Gebiete, die 2007 strukturschwach waren, konnten die Anzahl an Betten, Touristen und Nächtigungen erheblich steigern. Nun einige Beispiele: Glurns konnte von 271 Betten im Jahr 1990 auf derzeit 669 aufstocken, was einer Erhöhung von 147 % entspricht; Prad am Stilfser Joch von 1.127 auf 1.882 Betten (+ 67 %); Lüsen von 694 auf 984 Betten (+ 41,8 %); Mühlwald von 615 auf 851 Betten (+ 38,4 %); das Gsieser Tal von 1.313 auf 1.806 Betten (+ 37,5 %); Jenesien von 499 auf 664 Betten (+ 33,1 %); Freienfeld von 933 auf 1.191 Betten (+ 27,7%) und so weiter. Trotzdem werden diese Gemeinden auch heute, im Jahr 2021, noch als strukturschwach eingestuft.

Wenn man den Blick etwas weitet, stellt man fest, dass zwischen 1990 und 2020 insgesamt 44 Gemeinden ihre Bettenzahl im Tourismusbereich erhöht haben, einige davon auf beachtliche Weise. Die Hälfte dieser 44 Gemeinden, also genau 22, wurden im Jahr 2007 als „strukturschwach“ eingestuft, und sind es in der Verordnung von 2021 immer noch. Zu diesen Gemeinden gehören außerdem Kurtatsch, Moos im Passeier, Teile von Sankt Martin im Passeier, Mals, Teile vom Ritten, Rasen Antholz, Brenner, Ulten, Mölten, Vöran, Teile von Innichen und von Ratschings. All diese Gemeinden haben im Vergleich zu 1990 eine Erhöhung der Bettenzahl im zweistelligen Prozentbereich verzeichnet

Auch in der mittleren Kategorie der touristisch entwickelten Gebiete gab es beachtliche Zunahmen, z. B. in Hafling (von 673 auf 1.385 Betten, +105 %) oder in Enneberg (von 3.196 auf 4.679 Betten, + 46 %), um nur zwei Beispiele zu nennen. Man könnte hier auch Gemeinden aufzählen, die an Betten, Touristen und Nächtigungen verloren haben.

Das Fazit ist eindeutig: Die Einteilung der Gemeinden gemäß ihrer touristischen Entwicklung von 2007 kann 2021 nicht eins zu eins übernommen werden, da sich der Tourismus in den letzten 14 Jahren verändert hat. Die Genehmigung zur Aufstockung der Bettenzahl hängt von dieser Klassifizierung ab. Daher muss diese genau unter die Lupe genommen und aktualisiert werden. Nur so können Ungerechtigkeiten und Verzerrungen vermieden werden und eine gerechte touristische Entwicklung sichergestellt werden.

 

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. bis zur Verabschiedung des „Landestourismusentwicklungskonzepts“ die Klassifizierung der einzelnen Gemeinden Südtirols entsprechend den drei Kategorien „touristisch stark entwickelte Gebiete“, „touristisch entwickelte Gebiete“ und „strukturschwache Gebiete“ zu überprüfen und zu überarbeiten und anschließend den Anhang B des Beschlusses der Landesregierung Nr. 203 vom 2. März 2021, „Genehmigung der Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe“, anzupassen;
  2. einen technischen Arbeitstisch mit der Erarbeitung der nötigen analytischen Grundlage für die Landesregierung zu beauftragen. Dieser Arbeitstisch, an dem Experten mit allen nötigen wissenschaftlichen Kompetenzen (in den Bereichen Raumplanung, Demographie, Umwelt, Wirtschaft, Landschaft usw.) teilnehmen sollen, soll alle Variablen je nach Gemeinde und Bezirksgemeinschaft auf objektive Weise auswerten; zu diesen gehören die Anzahl schon vorhandener oder genehmigter Betten, die Nächtigungen und Ankünfte, die Tourismusdichte und -intensität, die Anträge auf Errichtung neuer Tourismusgebiete, die Entwicklungsperspektiven sowie alle weiteren Indikatoren, die dazu beitragen können, ein klares Bild der aktuellen Situation aufzuzeigen.

 

BZ, 05.04.2021

 

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Gemeinde Mühlbach hat die Änderung des Bauleitplanes für den Bau einer Umlaufbahn von Mühlbach nach Meransen mit einer viergeschossigen Parkgarage veröffentlicht. Obwohl sich die Bevölkerung von Meransen in einer beratenden Volksabstimmung am 21.09.2014 mehrheitlich für die Beibehaltung der bestehenden Seilbahntrasse von Mühlbach nach Meransen ausgesprochen hat, wurde von der Gitschberg Jochtal AG die Planung einer neuen Umlaufbahn in Auftrag gegeben, vom Gemeindeausschuss Mühlbach genehmigt bzw. veröffentlicht und wird im Moment vom Amt für Raum- und Landschaftsplanung behandelt. Wir legen zu diesem Projekt noch eine umfangreiche Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vor.

Im Rahmen der aktuellen Fragestunde richten wir vorab folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. In welche Kategorie gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 873 vom 10.11.2020, Anlage A, Art. 2 fällt diese Seilbahnverbindung? Mit welcher Begründung und vor allem, mit welchem Prozentsatz öffentlicher Förderung?
  2. Hat man eine Vorstellung von den Gesamtkosten des Projekts?
  3. Ist in jedem Fall die Förderung nur auf die Seilbahn bezogen oder können auch die Parkplätze, der „U-Bahnhof“ in Meransen, die Einrichtungen an der geplanten Bergstation öffentliches Geld erhalten?
  4. Ein Teil der Trasse führt, samt Pfeiler, durch eine Zone, die als Gefahrenstufe Rot (sehr hoch) ausgewiesen ist. Wie gedankt man das zu lösen?

BZ, 01.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort der Landesregierung.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Landespresseamt schreibt am 06.02.2020 unter dem Titel „Nachhaltig unterwegs: Neue Wasserstoff-Flotte übergeben“: „Diesem Ziel dient das Projekt LIFEalps (Zero Emission Services for a Decarbonised Alpine Economy), das nicht nur Infrastrukturen für alle Formen der Elektromobilität schaffen soll, sondern auch Pilotflotten verschiedener emissionsfreier Fahrzeuge vorsieht. So wurde nicht nur die heute übergebene Flotte über LIFEalps finanziert, sondern unter anderem 33 Schnellladesäulen und fünf weitere Wasserstofftankstellen für PKWs und Busse“. In der Pressemitteilung heißt es außerdem: „Die Wasserstoff-Flotte wurde von der Inhouse-Gesellschaft des Landes SASA im Rahmen des EU-Projekts LIFEalps angekauft. Das EU-Projekt wird von SASA zusammen mit dem Institut für Innovative Technologien (IIT) koordiniert“. Der Pressemitteilung ist eine 20-seitige Präsentation beigelegt, die auf Seite 2 zeigt, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Meran eine Tankstelle für Wasserstoff geplant und über LIFEalps finanziert werden soll.
www.provinz.bz.it/news/de/news.asp?news_action=4&news_article_id=634905

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann ist das Projekt LIFEalps offiziell gestartet?
  2. Bis wann läuft das Projekt LIFEalps offiziell?
  3. Sieht das LIFEalps-Projekt vor, in Meran eine H2-Tankstelle für Busse und für Privatfahrzeuge zu errichten?
  4. Wie viel Gelder sind für die Errichtung der Tankstelle in Meran vorgesehen?
  5. LIFEalps wird von SASA und IIT koordiniert. Welcher Projektpartner ist dafür verantwortlich, dass in Meran eine H2-Tankstelle entsteht?
  6. Was ist Stand der Dinge zur H2-Tankstelle in Meran?
  7. Welche Flächen ziehen die Partner des LIFEalps-Projekts für eine H2-Tankstelle in Meran in Betracht? Gibt es dazu Machbarkeitsstudien?
  8. Bis wann soll die H2-Tankstelle in Meran errichtet werden?
  9. Wann ist der späteste Zeitpunkt, innerhalb dem die Projektpartner die H2-Tankstelle für Busse und Privatfahrzeuge in Meran abrechnen müssen?
  10. Wird die Tankstelle in Meran vom IIT beliefert oder wird der Wasserstoff in unmittelbarer Nähe der Tankstelle in Meran produziert?
  11. Falls kein geeigneter Standort für eine H2-Tankstelle in Meran gefunden wird, gibt es irgendwelche finanziellen oder sonstigen Konsequenzen für das LIFEalps-Projekt?
  12. Zu welchen Anteilen finanziert das Land das Projekt LIFEalps?
  13. Wann werden wie viele H2-Busse in Meran eingesetzt?
  14. Auf welchen Linien fahren die H2-Busse?

Bozen, 31.03.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

BESCHLUSSANTRAG.

Klimaschutz zählt mittlerweile zu den Schwerpunkten der Europäischen Union und der Internationalen Gemeinschaft. Auf der UN-Klimakonferenz in Paris, am 12. Dezember 2015 verabschiedeten die Vertragsparteien der UNFCCC[1] – seinerzeit 195 Staaten und die Europäische Union – das Übereinkommen von Paris.

Im Übereinkommen von Paris wurde im Jahr 2015 festgelegt, die menschengemachte globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius und  möglichst unter 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Im Dezember 2020 haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Für das Jahr 2050 soll laut dem Europäischen Grünen Deal (EGD) die EU-weite Treibhausgas-Neutralität erreicht werden.

Im heurigen Jahr 2021 soll das Europäische Klimagesetz beschlossen werden. Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und den Mitgliedstaaten sind im Laufen. Neben dem Emissionshandel für die Großindustrie wird eine neue Klimaschutzverordnung die Treibhausgas-Ziele für die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft definieren. Zudem wird es noch eine Verordnung für den Landnutzungssektor geben, sodass die Leistungen der Wälder und Böden auch in den Klimaschutz einfließen.

Entwicklungen in Südtirol

Im Herbst 2019 hielt die Landesregierung eine Klausurtagung ab, worin es um die neue Klimastrategie und um die Überarbeitung des aktuellen Klimaplans aus dem Jahr 2011 ging. Die Landesregierung verkündete im Anschluss an die Klausur, dass sie Südtirol zum Klima-Vorreiter machen wolle und dass der Klimaplan 2011 bis Mitte 2020 überarbeitet werden solle. Da der neue Plan zurzeit noch nicht vorliegt, stützen wir uns für die Einschätzung der Gesamtemissionen und der Emissionsentwicklung auf bestehende Pläne und Studien.

Die Gesamtemissionen reichen in Südtirol je nach Art der Berechnung von 4,4 t/EW (Umweltagentur, 2011) über 5,3 t/EW (EURAC, 2013) bis zu 7,5 t/EW (Klimahausagentur, 2019). Die wichtigsten Emittenten sind Verkehr, Gebäudewärme, Landwirtschaft, der Bausektor und die sogenannten „grauen Emissionen“, die wir durch den Verbrauch von globalen Konsumgütern erzeugen. Je nach Rechenart, hätte Südtirol in den vergangenen 10 Jahren zwischen 0,7 und 3,9 Tonnen pro Einwohner an CO2-Äquivalent einsparen müssen, um den richtigen Weg der Treibhausgas-Neutralität zu gehen. In Wirklichkeit liegt der Wert irgendwo zwischen null und 0,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Einwohner.

Trotz einer fehlenden energieintensiven Großindustrie und trotz des ungewöhnlich hohen Anteils an erneuerbarer Stromenergie, lässt sich die Vorreiter-Rolle Südtirols als Klimaland weder eindeutig erkennen noch in irgendeiner Form überprüfen. Mehrere Umweltorganisationen und die Fridays-for-Future Bewegung fordern seit Jahren mehr Transparenz in der Darstellung der Daten und vor allem eine periodische Übersicht über die erzielte Reduktion der Treibhausgasemissionen der einzelnen Sektoren und des Landes insgesamt. Dabei ist es unerlässlich, standardisierte Methoden zur Berechnung und Deklaration der Treibhausgasemissionen anzuwenden, um die zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen.

Üblicherweise werden international folgende Kennzahlen errechnet:

  • Treibhausgasausstoß pro Kopf und Jahr in CO2-Äquivalenten (ohne Konsum);
  • Treibhausgasausstoß pro Kopf und Jahr in CO2-Äquivalenten (mit Konsum);
  • Durchschnittliche Dauerleistung in Watt pro Person (Primärenergie ohne Konsum).

Aus all diesen Gründen ist es unserer Meinung notwendig, ab sofort einen jährlichen Monitoringbericht zu erstellen, wobei die Pflicht zu dessen Ausarbeitung im neuen Klimaplan 2050 normativ verankert werden sollte. Es wäre zudem methodisch sinnvoll, diesen Monitoringbericht von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution erstellen zu lassen.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

Jährlich einen Monitoringbericht zum Klimaplan Energie-Südtirol 2050 dem Landtag vorzulegen, worin die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes, die jeweiligen Ziele und Ergebnisse der einzelnen Sektoren und die jährliche Gesamt-Reduktion der Treibhausgasemissionen beschrieben ist.

 

Bozen, 31.03.2021

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

[1] UNFCCC: United Nations Framework Convention on Climate Change