Es handelt sich um das 4. Referendum dieser Art, das in Italien abgehalten wird und betrifft das Gesetz, das am 8.10.2019 mit der Zustimmung der ParlamentarierInnen von M5*, PD, IViva, LeU und Teilen der Lega, FI, FdI verabschiedete wurde. Die einzige Partei, die dagegen stimmte ist +Europa.
“Genehmigen Sie den Text des Verfassungsgesetzes über “Änderungen der Artikel 56, 57 und 59 der Verfassung zur Verringerung der Anzahl der Parlamentarier”, der vom Parlament verabschiedet und im Amtsblatt der Italienischen Republik – Allgemeine Reihe – Nr. 240 vom 12. Oktober 2019 veröffentlicht wurde?”
Gewählt wird am Sonntag, 20. September 2020 von 7 bis 23 Uhr und am 21. September von 7 bis 15 Uhr. Die Stimmzählung beginnt unmittelbar nach Abschluss der Wahl und der Überprüfung der Wahlbeteiligung.
Es handelt sich um ein bestätigendes Referendum gemäß Artikel 138 der Verfassung.
Ein solches Referendum kann einberufen werden, wenn ein Verfassungsgesetz die 2/3-Mehrheit verfehlt. Es kann beantragt werden von:
In diesem Fall kam der Antrag von 71 SenatorInnen aus fast allen Parlamentsfraktionen und Parteien, mit Ausnahme von Fratelli d’Italia und der Autonomiefraktionen (SVP-PATT, UV).
Falls das JA gewinnt, wird die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten (von 630 auf 400) und der SenatorInnen (von 315 auf 200) bestätigt.
Die von den AuslandsitalienerInnen gewählten ParlamentarierInnen sinken von 12 auf 8 für die Kammer und von 6 auf 4 für den Senat. Die Anzahl der SenatorInnen auf Lebenszeit ist auf maximal 5 festgelegt.
Wenn das NEIN gewinnt, tritt das Gesetz vom 8. Oktober 2020 nicht in Kraft und die Anzahl von Abgeordneten in beiden Kammern bleibt wie bisher.
Laut quifinanza.it gilt:
Die Gesamteinsparungen in Summe wären also:
Das wären somit insgesamt 82 Millionen pro Jahr an Bruttoeinsparungen. Zieht man die Steuern ab, die ohnehin an den Staat zurückgezahlt werden, ergibt sich eine Nettoeinsparung von insgesamt 57 Millionen pro Jahr.
Das gilt als wichtiges Zeichen für ein Land wie Italien mit seiner sehr hohen Staatsverschuldung.
Ein paar Vergleiche zur tatsächlichen Höhe dieser Einsparung:
82 Millionen = 0,005% der Staatsverschuldung
= 1/600 der Schuldzinsen
= 1,3 % des jährlichen Haushalts der Provinz BZ.
Mit der Reform würde Italien zum EU-Land mit der geringsten Anzahl von Abgeordneten im Verhältnis zur Bevölkerung. Einige Beispiele:
D: 709 Abgeordnete pro 82 Millionen Einwohner = 1 Abgeordnete/r pro 116.855 EinwohnerInnen
F: 577 Abgeordnete pro 67 Millionen Einwohner = 1 Abgeordnete/r pro 116.503 EinwohnerInnen
E: 350 Abgeordnete pro 46 Millionen Einwohner = 1 Abgeordnete/r pro 131.400 EinwohnerInnen
I (derzeit): 630 Abgeordnete pro 55 Millionen Einwohner = 1 Abgeordnete/r pro 87.301 EinwohnerInnen
I (nach der Reform): 400 Abgeordnete pro 55 Millionen Einwohner = 1 Abgeordnete/r pro 137.500 EinwohnerInnen
NB: Diese Vergleiche berücksichtigen NICHT die zweite Kammer, den Senat, der in den verschiedenen EU-Staaten unterschiedliche Formen hat und einen Gesamtvergleich daher sehr schwierig macht.
In TN/ST würde die Zahl der ParlamentarierInnen von 11 auf 7 reduziert.
Bestehen bleiben die 3 Einerwahlkreise für den Senat sowohl für TN als auch ST.
Alles andere muss noch definiert werden. Im Parlament stimmte die SVP für die Reform und unterschrieb NICHT für das Referendum. Durnwalder jr. erklärte dieses Abstimmungsverhalten damit, dass „bei uns alles so bleibt, wie es ist, durch eine Textänderung, die wir bei der ersten Lesung im Senat erreichen konnten. Die Regierung werde sich mit einem Legislativdekret aber noch mit der Frage der Festlegung der Wahlkreise kümmern müssen“, so Durnwalder.
Folgende Sätze wurden “sicherheitshalber” in das Gesetz eingeführt:
Art.2 Absatz 3: „Die Verteilung der Sitze der Regionen oder Autonomen Provinzen erfolgt nach den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, im Verhältnis zur ihrer Einwohnerzahl, die aus der jeweils letzten allgemeinen Volkszählung hervorgeht, auf der Grundlage der Vollmandate und der höchsten Restmandate.“ (nicht amtliche Übersetzung)
Art.2 Absatz 2: Keine Region oder Autonome Provinz darf weniger als drei SenatorInnen haben.