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PRESSEKONFERENZ.

Die Landesregierung steht kurz davor, ein „Landestourismusentwicklungskonzept“ zu genehmigen, das wieder einmal grünes Licht für die Erweiterung der Beherbergungsbetriebe und die Aufstockung von Betten geben wird. Kriterium für diese neue Genehmigung wird die Klassifizierung jeder Gemeinde nach dem Grad der touristischen Entwicklung sein. Das absurde daran: Die Landesregierung verwendet dafür eine 14 Jahre alte Einstufung – als ob sich die Tourismuslandschaft im Dornröschenschlaf befunden hätte. In einem Beschlussantrag fordert die Grüne Fraktion den Landtag daher auf, diese Einstufung dringend zu überprüfen und auf Grundlage der geänderten Datenlage zu aktualisieren.

Vor einem Monat hat die Landesregierung die neue „Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe“ (Beschluss Nr. 203 vom 2. März 2021) genehmigt. Diese Verordnung legt die Kriterien für das „Landestourismusentwicklungskonzept“ fest, das die Landesregierung bis zum Sommer 2021 genehmigen wird und mit dem (nach dem derzeitigen kurzen Stopp) die quantitative Erweiterung der Tourismusbetriebe wieder möglich sein wird, einschließlich der Erhöhung der Bettenzahl. Ein grundlegender Richtwert für die Schaffung neuer Nächtigungsmöglichkeiten für Touristen ist die Einteilung der Südtiroler Gemeinden in drei unterschiedliche Entwicklungsstufen: Je nachdem, ob eine Gemeinde “touristisch stark entwickelt“, “touristisch entwickelt“ oder “strukturschwach“ ist, kann sie die Kapazitäten mehr oder weniger erhöhen.

Und hier ist die Überraschung: Die Grüne Fraktion hat den Beschluss zur Genehmigung der „Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe“ sorgfältig geprüft und festgestellt, dass in dieser neuen Verordnung die Klassifizierung der touristischen Entwicklung der Gemeinden aus dem Jahr 2007 angewendet wird! Als ob sich in diesen 14 Jahren nichts geändert hätte!

Stattdessen hat die Tourismuslandschaft in dieser Zeit eine regelrechte Revolution erlebt, was der Beschlussantrag der Grünen Fraktion anhand der neuesten Statistiken aufzeigt. Gemeinden, die 2007 und auch heute noch als „strukturschwach“ eingestuft werden, haben einen regelrechten Boom an Übernachtungen und touristischen Einrichtungen erlebt (Glurns +147 %, Prad am Stilfser Joch + 67 %, etc.). Ähnlich ging es vielen als „entwickelt“ eingestuften Gemeinden (Hafling +105 %, Enneberg +46 %, etc.), während viele andere an Nächtigungen verloren haben. Auch an der Spitze der Klassifizierung „hoch entwickelt“ gab es einigen Wechsel: Meran, seit jeher „Spitzenkönigin“ des Tourismus wurde von mehreren Gemeinden des Dolomitengebiets überholt.

„Es ist absurd, die Zukunft des Tourismus in den Gemeinden auf Grundlage von 14 Jahre alten Daten gestalten zu wollen. Das entspricht nicht mehr der Realität!“ kommentiert der Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba.

Mit diesem Beschlussantrag verpflichtet die Grüne Fraktion die Landesregierung dazu, die Klassifizierung der Gemeinden vor der Erstellung des “ Landestourismusentwicklungskonzept “ schnellstmöglich zu überprüfen, auf den aktuellen Stand zu bringen und einen technischen Arbeitstisch mit der Erarbeitung der nötigen analytischen Grundlage zu beauftragen.

 

BZ, 10.05.2021

 

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG ZUM EUROPATAG

Am 9. Mai ist Europatag. Viele Vorzüge der EU sind für uns schon derart alltäglich geworden, dass wir uns dessen erst bewusst werden, wenn sie kurzzeitig eingestellt werden, wie etwa das Beispiel der offenen Grenzen zeigt. Wie aus der Zeit gefallen es ist, wenn jeder Staat für sich alleine an seinen Grenzen (aber nicht nur) herumwerkelt, mussten wir im letzten Jahr am eigenen Leib erfahren.

Doch nicht nur Pandemien bewältigen sich gemeinsam besser als alleine. Weltweit stehen wir zurzeit vor Herausforderungen, die im großen Stil angegangen werden müssen: Die Zerstörung unserer Umwelt, digitale Ausforschung unserer Daten im Internet, der Vormarsch künstlicher Intelligenz und alle damit zusammenhängenden Probleme, Amtsträger:innen, die uns systematische Lügen als „alternative Fakten“ verkaufen, Güter unseres täglichen Bedarfs die auf der anderen Seite der Welt unter menschenverachtenden Bedingungen hergestellt werden sowie rechtliche Unsicherheit bzw. die Aushöhlung des Rechtsstaates – um genau sechs zu nennen.

Dies alles sind Probleme, welche die Mütter und Väter unserer Verfassung noch nicht kannten, weil sie erst in den letzten Jahren auftraten bzw. dringlicher wurden. Heute hingegen stehen sie ganz oben auf der Tagesordnung und geben den Fahrplan vor. Aus diesem Grund hat eine Gruppe rund um den deutschen Autor und Juristen Ferdinand von Schirach eine Initiative lanciert, um die Europäische Verfassung um diese sechs neuen Grundrechte für alle EU-Bürger:innen zu erweitern (siehe Infobox unten und die Petition): Umwelt, Digitale Selbstbestimmung, Künstliche Intelligenz, Wahrheit, Globalisierung, Grundrechtsklage.

Würden diese neuen Grundrechte in die europäische Verfassung aufgenommen, wäre das nicht viel weniger als eine Revolution. Eine Revolution, über die jede:r EU-Bürger:in derzeit online abstimmen kann. Stellt sich nur noch die Frage: Wann, wenn nicht jetzt, Europa?

Bozen, 09.05.2021

Die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag

6 neue Grundrechte für die EU

  1. Ambiente: Ogni persona ha il diritto di vivere in un ambiente sano e protetto.
  2. Digitale Selbstbestimmung: Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
    „Das Internet und vor allem die sozialen Medien erleichtern unser Leben, bergen jedoch auch viele Risiken. Umso wichtiger ist es, dass #JederMensch jederzeit die alleinige Kontrolle über seine persönlichen Daten hat“ – Hanspeter Staffler.
  3. Intelligenza artificiale: Ogni persona ha diritto ad algoritmi trasparenti, verificabili ed equi. Decisioni fondamentali devono essere prese dall’essere umano.
  4. Verità: Ogni persona ha il diritto di sapere che le affermazioni di chi ci guida corrispondano alla verità.
    “Chi governa ha il dovere e la responsabilità di dire la verità, di portare fatti concreti e non solo annunci, false promesse e vuota propaganda. Ne va della fiducia della gente nella democrazia” – Riccardo Dello Sbarba. #JederMensch
  5. Globalisierung: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
    „Damit #JederMensch durchschauen kann, woher das kommt, was er oder sie kauft, müssen Unternehmen Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten – entlang der gesamten Lieferkette“ – Brigitte Foppa.
  6. Grundrechtsklage: Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.

Der Konflikt zwischen Ingemar Gatterer und seiner SAD AG auf der einen und der Südtiroler Landesverwaltung unter LH Arno Kompatscher auf der anderen Seite hat schon zu unzähligen Gerichtsverfahren und teils kuriosen medialen Schlagabtäuschen geführt. Es geht um viel, sehr viel Geld und um die Frage, wie der öffentliche Nahverkehr in unserem Land in Zukunft geführt werden soll; es geht um Busse, Remisen, Zuggarnituren und natürlich um das öffentliche Interesse, dass diese mit Steuergeldern finanzierten Güter in öffentlichem Eigentum verbleiben.

Am 19. Mai soll nun die landeseigene Südtiroler Transportstrukturen AG die Rittner Seil- und Schmalspurbahn sowie die Mendel-Standseilbahn übernehmen und es ist gut, dass sich die Landesregierung hier gegen das teilweise schlicht arrogante Verhalten des scheidenden Konzessionärs mit allen Mitteln zu Wehr setzt.

Es geht in diesem Streit aber eben nicht nur um Güter und Millionen, sondern primär um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAD AG, welche derzeit bei diesen drei Bahnen beschäftigt sind und welche nicht wissen, wie es mit ihnen am 19. Mai weitergehen soll. Sie werden zum taktischen Spielball und zum Druckmittel in diesen Verhandlungen degradiert. Dies finden wir inakzeptabel.

Der auf Initiative der Gewerkschaften eingeleitete Schlichtungsversuch am Arbeitsamt Bozen läuft derzeit und findet dort am kommenden Montag das nächste Treffen mit den Vertretern von SAD und STA statt.

Wir Grüne appellieren an die Vernunft aller Beteiligten und hier insbesondere an den „CEO“ der SAD AG, Herrn Ingemar Gatterer, die Frage der Arbeitsverhältnisse schnell und im Interesse der Beschäftigten einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Die Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und somit auch derer Familien darf nicht zur reinen „Verhandlungsmasse“ im Streit um den öffentlichen Nahverkehr werden. Das haben sie sich nicht verdient.

Felix von Wohlgemuth
Co-Sprecher
Verdi Grüne Vërc

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Auf Initiative der Agentur für Bevölkerungsschutz und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden wurden in zweijähriger Arbeit gemeinsam mit Akteur:innen der Landesverwaltung, der Verbände und Vereine Maßnahmen zur Erstellung eines Managementplans für das Gebiet der Etschtalsohle von der Töll bis nach Salurn erarbeitet.
Daraus entstanden ist der bislang größte Plan Südtirols, der sogenannte Flussraummanagementplan Etsch (2018). Das Ergebnis dieses fächerübergreifenden Flussraummanagementplanes und der erarbeitete Maßnahmenkatalog dienen letztendlich der Risikoreduktion sowie der Erhaltung und Verbesserung dieses wertvollen Lebens- und Wirtschaftsraumes.
Unter den Maßnahmen zu „Hochwasserschutz der Siedlungsgebiete, Infrastrukturen und landwirtschaftliche Flächen unter Berücksichtigung der künftigen Raumentwicklung“ wird mit hoher Priorität die Maßnahme „Entwicklung eines Konzeptes zur Optimierung und Verbesserung der Entwässerung in Sinich“ (A.5.1) angeführt.
Die Gemeinde Meran hat am 29.07.2020 eine Machbarkeitsstudie für gezielte Wasserbauwerke zur Ableitung der oberflächigen Gewässer vorgestellt, um den Ausbau des Netzes zur Regenwasserentsorgung zu planen und so den Wasserfluss bei Regenfällen steuern zu können. Bereits 2018 hatte die Gemeinde den Auftrag erteilt, ein detailliertes Bild der hydrogeologischen Gegebenheiten zu erstellen.
Landesrat Giuliano Vettorato teilt am 17.03.2021 in seiner Antwort auf die Anfrage Nr. 1433/21 mit: „Il Comune di Merano ha già commissionato diversi studi ingegneristici e idrogeologici per venire a conoscenza della situazione della falda e delle sue oscillazioni nel corso degli anni. […] In data 11 marzo 2021 si è svolta una conferenza di servizi del Comune a Sinigo sull’argomento gestione falda. Oltre ai rappresentanti della Amministrazione Comunale vi hanno partecipato i tecnici incaricati delle perizie tecnico/idrauliche e idrogeologiche Ing. Patscheider e dott. Geol. Dessì, rappresentanti del Centro di Sperimentazione Laimburg, dell’Ufficio Sistemazione bacini montani sud e del Consorzio di Bonifica Foce Passirio Foce dell’Isarco. Per la Provincia ha partecipato il Dott. Fabio de Polo, Direttore dell’Ufficio Sistemazione bacini montani sud. […] Attualmente sia l’Agenzia provinciale per l’ambiente e la tutela del clima che l’Area funzionale bacini montani non hanno la possibilità di prevedere dei finanziamenti per un simile progetto. Allo stesso tempo non sono previsti in questo momento finanziamenti provenienti dal recovery fund“.
Das Bonifizierungskonsortium Passer-Eisackmündung gibt auf seiner Website bekannt, dass die Zuständigkeiten des Konsortiums vom Land genehmigt werden („La Provincia Autonoma di Bolzano ha approvato il piano il giorno 15 dicembre 2016“) und veröffentlicht einen entsprechenden Plan, einschließlich technischem Bericht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Bestimmungen gelten für Bonifizierungsgräben bezüglich Instandhaltung, Distanz zu Infrastrukturen und Kulturpflanzungen?
  2. Wann wurde der Grenzverlauf des Bonifizierungskonsortiums Passer-Eisackmündung innerhalb des Meraner Gemeindegebiets zum letzten Mal abgeändert? Und von wem?
  3. Aus welchen Gründen fallen die Kanäle und Gräben oberhalb des Vittorio-Veneto-Platzes, 24. Mai-Straße, Battisti- und Sauro-Straße nicht in die Zuständigkeiten des Bonifizierungskonsortiums?
  4. Wer ist für die Gießengräben orografisch rechts vom Naifbach zwischen Romstraße, Untermaiser Handwerkerzone und Bahnlinie zuständig? Warum ist laut „capitolo 7.1, relazione tecnica, Piano di Classifica“ das Bonifizierungskonsortium ausschließlich für den „allacciante Maia Bassa“ zuständig?
  5. Wer ist für den Graben entlang der Eisenbahnlinie zwischen Untermaiser Handwerkerzone und Fermistraße zuständig?
  6. Wer kontrolliert die ordnungsgemäße Instandhaltung der Gräben und Kanäle, die nicht in die Zuständigkeit des Bonifizierungskonsortiums fallen?
  7. Wie funktioniert die Zuweisung von neuen Gräben? Welche Rechte und Pflichten gehen mit der Übernahme solcher Gräben einher? Wie viel Beiträge werden jährlich für die Instandhaltung dieser Gräben an die Konsortien ausbezahlt?
  8. Der Landesverwaltung ist u.a. aus dem Flussraummanagementplan Etsch und aus der letzten Dienststellenkonferenz vom 11 März 2021 hinlänglich bekannt, dass die Entwässerung im Meraner Stadtviertel Sinich optimiert werden muss. Welche Maßnahmen hat die Landesverwaltung über die Agentur Landesdomäne und den Agrarbetrieb Laimburg auf den eigenen Grundstücken umgesetzt, um zu einer Verbesserung der Entwässerung beizutragen? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant und bis wann?
  9. Wird es als notwendig erachtet bestehende Kanäle wieder in Betrieb zu nehmen bzw. neue Kanäle anzulegen? In wessen Zuständigkeit fallen dann diese?
  10. Welches sind die Gründe, warum die Landesverwaltung bisher keine Mittel für eine Verbesserung der Entwässerung in Sinich vorgesehen hat? Warum war dies nicht für den Recovery Fund vorgesehen?
  11. Unter welchen Voraussetzungen übernimmt das Land die Kosten für Anlagen zur besseren Entwässerung in Sinich? Zu welchen Anteilen?
  12. Gibt es für die Landesverwaltung die Möglichkeiten, im Haushalt Mittel für die Verbesserung der Entwässerung in Sinich für die Gemeinde Meran bereitzustellen?

 

Bozen, 05.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 21. April wurde auf Rai Südtirol in der Sendung „Land und Leben“ von einer Zusammenarbeit des Viehvermarktungskonsortiums KOVIEH und der Supermarktkette Poli berichtet. Die Marke „KOVIEH“ bewirbt das Projekt mit den Worten „Hinter diesem Fleisch steht eine Südtiroler Bauernfamilie mit ihrem Hof. Dort wurde das Tier geboren und mit Kuhmilch aufgezogen und dort durfte es sich im Freien austoben“ Im Bericht erfährt man dann aber, dass die 20 bis 30 Monate alten Tiere bei einer Versteigerung erworben und dann im Stall, (ohne Auslauf?), drei bis sieben Monate gemästet werden. Ihr Futter besteht aus 20 % Heu und 80 % Getreidemastfutter. Dieses Getreidemastfutter wird fast ausschließlich importiert.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist importiertes Getreidefutter mit dem Versprechen lokaler Qualitätsmast zu vereinbaren?
  2. Wie viel Prozent des Getreidefutters werden importiert? Von wo stammen die Importe?
  3. Ist das importierte Getreidefutter frei von Gentechnik?
  4. Wie ist so eine Rindermast mit den geltenden Gesetzen zum Flächenverhältnis GVE/Hektar möglich?
  5. Wie kann es sein, dass Fleisch unter der „KOVIEH“-Marke verkauft wird, das nicht die eigenen Qualitätsstandards erfüllt? Wir bitten dabei insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: „Am Hof geboren“, „Alpung“ und „im Freien austoben“.

Bozen, 05.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In Medienberichten vom 05.05. lesen wir von einer Strategie, mit denen das Blockheizkraftwerk in Sand in Taufers neue Fahrt aufnehmen will: Die Kraftwerke, in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet, sollen mittels tierischer Fette beheizt werden, gewonnen aus Schlachtabfällen, die von „weit her“ nach Sand in Taufers gebracht werden sollen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Woher kommen die Schlachtabfälle, mit denen die Blockheizkraftwerke „gefüttert“ werden sollen?
  2. Wie kann garantiert werden, dass es bei der Verbrennung von tierischen Fetten tatsächlich keine Dioxine austreten?
    a. Ist eine Temperatur von über 450 Grad Celsius stets und ohne Schwankungen gewährt?
    b. Gibt es externe Kontrollen zu Temperatur und Brennvorgang? Von wem?
  3. Wie ist die CO2-Bilanz beim Verheizen von tierischen und wie jene von anderen Fetten? Wir bitten um einen detaillierten Vergleich.
  4. Wie kann ausgeschlossen werden, dass in den Aschen und Schlacken Gift- bzw. Schadstoffe aus der Tierhaltung verbleiben?
  5. Kann ein:e Abnehmer:in der Fernwärme, der/die aus ethischen Gründen diese Praxis ablehnt, auf andere Brennstoffe zurückgreifen?

Bozen, 05.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Derzeit laufen die Bauarbeiten zur Erweiterung des Flughafens Bozen. Im Zuge der Erweiterung werden in diesen Tagen wasserführende Gräben mit Erdmaterial zugeschoben. In zwei kleinen Restgräben tummeln sich noch Gelbbauchunken, Wechselkröten und Grünfrösche, die dem Untergang geweiht sind. Jegliches Leben in den ehemaligen Gräben wurde durch die Erweiterungsarbeiten bereits zerstört.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat die Landesregierung dem Flugplatzbetreiber die Zerstörung dieser Kleinlebensräume erlaubt?
  2. Warum hat die Landesregierung dem Flugplatzbetreiber nicht einen Umweltbaubegleiter/ eine Umweltbaubegleiterin vorgeschrieben, um Lösungen für die in den Gräben beheimateten Tiere zu finden?
  3. Warum hat die Landesregierung nichts unternommen, um zumindest eine professionelle Umsiedlung der Gelbbauchunken, Wechselkröten und der Grünfrösche als ultima ratio vorzunehmen?

Bozen, 04.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Rückblickend scheint das Manifest der Weltgesundheitsorganisation WHO, herausgebracht im Jahr 2018 in Teilen prophetisch. Es trägt den Titel „Managing Epidemics. Key factors about major deadly diseases” und beschreibt das Risiko, das globale Pandemien im 21. Jahrhundert für uns darstellen werden. Sie drohen sich heute rascher auszubreiten denn je, da unsere geänderten Lebensbedingungen ihnen einen optimalen Nährboden bieten.

Drei Jahre später stecken wir mitten in einer solchen Pandemie und sind hauptsächlich damit beschäftigt, das Coronavirus akut abzuwehren. Dabei wird die öffentliche Debatte vor allem davon beherrscht, wie die Ausbreitung des Virus angehalten und die Maßnahmen schnellstmöglich wieder aufgehoben werden können. Weit marginaler ist die Diskussion darüber, wie schweren Covid-Verläufen entgegengewirkt werden kann. Es gibt hierzu interessante Zahlen. In Deutschland ergaben Recherchen des Wochenmagazins „Die Zeit“, dass bei rund 30% der Covid-Patient:innen, die sich im Krankenhaus befinden, das Virus nur zufällig diagnostiziert wird. Es handelt sich hierbei meist um Unfallopfer oder schwangere Frauen. Sie werden aus anderen Gründen stationär in die Klinik aufgenommen, zählen statistisch aber trotzdem zu den Covid-Patient:innen in stationärer Behandlung. Daraus lässt sich eine Erkenntnis ableiten: Es gibt anscheinend mehr Menschen als bisher angenommen, die mit der Krankheit ohne ärztliche Behandlung und Komplikationen alleine fertig werden. Dies sind meist gesunde Menschen ohne Vorerkrankungen. Parallel dazu stellt sich die Frage, welche Menschen für einen schweren Verlauf besonders anfällig sind. Wir wissen, dass hierzu Menschen mit gewissen Vorerkrankungen zählen, etwa Adipositas, Diabetes, Bluthochdruck etc.

Angesichts der Tatsache, dass wir wohl noch viele Jahre mit Corona leben werden müssen, wie die EU-Behörde zur Prävention von Infektionskrankheiten ECDC jüngst verlauten ließ, ist es an der Zeit, an die Vorsorge zu denken. Bisher wurde wenig unternommen, um die Bürger:innen davor zu schützen, nicht zu Risikopatient:innen zu werden. Dabei könnten viele Menschen präventiv vor einem schweren Verlauf geschützt werden – und darin besteht die Aufgabe einer Verwaltung. Public health bedeutet genau das: die Bevölkerung aktiv und präventiv zu schützen. Internationale Studien nicht zuletzt der WHO bestätigen den Erfolg derartiger Präventionsarbeit. Solche Strategien sind erprobt und sparen auf lange Sicht öffentliches Geld.

Im Angesicht des „Zeitalters der Pandemien“, in dem wir uns zu befinden scheinen, müssen wir auch in Südtirol eine Strategie entwickeln, um unser Land resilienter im Umgang mit solchen Krankheiten werden zu lassen. So fordert die WHO schon seit längerem so genannte Rahmenpläne zur Eindämmung von nicht übertragbaren Krankheiten wie Diabetes. Länder wie Finnland oder Österreich haben beispielsweise einen solchen Plan. Auch Übergewicht und Sedentarismus (= Nicht-Bewegung) können und müssen politisch bekämpft werden. Britische Forscher:innen fanden bereits in einer Studie in im April 2020 heraus, dass Übergewicht das Risiko britischer Patient:innen vervierfachte, an Corona zu versterben. Eine französische Studie kam zum Schluss, dass Bewohner:innen von OECD-Staaten – da oft übergewichtig – besonders an Corona zu leiden hätten. Die Antwort der Staaten und Länder auf das Virus sollte laut den Wissenschaftler:innen vor allem jene sein, auf die Gesundheit der Bevölkerung zu achten.

Es ist eine ressortübergreifende Herausforderung, die über die Kompetenzen des Sanitätsbetriebes hinausreicht und die Bereiche Landwirtschaft, Raumplanung, Umweltschutz, Verkehr, Soziales und Bildung mitumfasst.

Die WHO führt hierbei den „Health in all policy“-Ansatz an. Dabei sollen bei jeglicher politischen Entscheidung die Auswirkungen auf die Gesundheit dieser Entscheidung mitgedacht werden, um gesundheitsschädigende Kollateralschäden zu vermeiden und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.

Covid wird uns wohl noch eine Weile begleiten. Die Impfung verspricht Linderung. Wir müssen aber auch damit rechnen, dass dies nicht die letzte Pandemie gewesen sein wird, der wir in unserem Leben begegnen. Auf lange Sicht lässt sich aus der aktuellen Erfahrung viel lernen: Vor allem, wie stark gesunde Bürger:innen einem Virus entgegentreten können.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. In den Iter aller politischen Vorhaben verpflichtend eine Gesundheitsfolgenabschätzung in Form des von der WHO empfohlenen Health in all policy-Ansatzes einzuführen.
  2. Für Südtirol wie von der WHO empfohlen einen Rahmenplan zur Eindämmung von Diabetes mit konkreten Handlungsempfehlungen auszuarbeiten.
  3. Einen Kriterienkatalog zur „Corporate Health Responsibility“ zu entwerfen, in welchem Maßnahmen für ein gesundheitlich verantwortungsvolles Handeln der Südtiroler Unternehmen herausgefiltert werden sollen.
  4. Die Landesbeiträge an die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung anzuheben mit der Auflage, die Betreiber:innen müssen diesen Ressourcengewinn in herkunftsnahe, biologische und fair produzierte Produkte investieren.
  5. Die Sportstunden an den Südtiroler Grund- Mittel und Oberschulen auf mindestens drei Schuleinheiten pro Woche anzuheben oder alternativ den Fördersportunterricht auf alle Grund- Mittel und Oberschulen Südtirols auszuweiten, damit in jeder Schulstufe verpflichtend mindestens einmal wöchentlich ein außerschulisches Sportangebot zur Verfügung steht.
  6. An den Südtiroler Grund- Mittel und Oberschulen in jeder Schulstufe verpflichtend ein Projekt mit dem Schwerpunktthema „Ernährung“ im Schulkalender zu verankern.

 

Bozen, 05.05.2021

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Rispondendo a un’interrogazione nel Nationalrat, la titolare dei Trasporti austriaca Leonore Gewessler ha detto che a causa della rimessa in gara del lotto Pfons-Brennero (ora diviso in due lotti) diventa necessario valutare la necessità di una “ottimizzazione” del programma di costruzione. La risoluzione del contratto con la precedente impresa incide pesantemente sui tempi e una ripresa dei lavori dopo la gara e l’aggiudicazione è prevedibile non prima dell’autunno 2021. Non è inoltre chiaro se la nuova gara comporterà costi aggiuntivi. In queste condizioni, l’entrata in servizio della galleria, prevista inizialmente per il 2015 e poi continuamente prorogata fino alla previsione attuale del 2030/31, potrebbe per l’ennesima volta slittare.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. La Giunta conosce, o ha fatto una propria valutazione in merito, per quale scadenza si possa prevedere l’entrata in esercizio del Tunnel di Base del Brennero alla luce della attuale rivalutazione dei tempi e dei costi?
  2. Quali costi aggiuntivi si prevedono a causa della nuova gara della tratta Pfons-Brennero?

BZ, 27.04.2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den Jahren 2019 und 2020 wurde im Etschtal und im Pustertal auf den Böschungen der Bahnlinien das glyphosathaltige Pestizid CREDIT 540 SL gesetzeswidrig ausgebracht. In beiden Jahren hat die Grüne Fraktion mit Landtagsanfragen Aufklärung über diese inakzeptable Anwendung eingefordert und jeweils unbefriedigende Antworten von der Landesregierung erhalten.
Es ist erlaubt, den eigentlichen Gleiskörper mit Herbiziden zu behandeln, aber es ist ausdrücklich verboten, die Vegetation auf den Böschungen tot zu spritzen (Art. 19 des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6).

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde der Schienennetzbetreiber Rete Ferroviaria Italiana AG von der Landesregierung darüber informiert, dass die bisherige Praxis der Ausbringung von Totalherbiziden auf den Böschungen gemäß Landesgesetz verboten ist?
  2. Sollte es im heurigen Jahr 2021 wiederum zu der verbotenen Ausbringung von Totalherbiziden auf den Böschungen entlang der Bahnlinien kommen, wird die Landesregierung Anzeige gegen dieses Vergehen machen?

Bozen, 19.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba