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PRESSEMITTEILUNG.

Ob ältere Menschen in Pflegeheimen, Krankenhauspatient:innen, Bewohner:innen in Einrichtungen für betreutes Wohnen, Gefangene, oder Natur und Umwelt, die durch menschliches Zutun immer mehr unter Druck geraten: Sie alle sind nicht in der Lage, sich zu wehren und brauchen Institutionen, die sich um die Einhaltung ihrer Rechte kümmern.

Mit drei Gesetzentwürfen wollen die Grünen die Kompetenzen der Volksanwaltschaft erweitern bzw. eine Landesombudsstelle für Menschen in Haft einrichten. Am Donnerstag, 29. April wird der erste Gesetzgebungsausschuss darüber diskutieren.

 

Gesetzentwurf Nr. 71/20: Sicherung der Grundrechte als Aufgabe der Volksanwaltschaft

Gesetzentwurf Nr. 73/21: Aufgaben der Volksanwaltschaft im Umweltbereich

Gesetzentwurf Nr. 74/21: Landesombudsstelle für die Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug

 

Bozen, 28.4.2021

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der Zweite Gesetzgebungsausschuss wird sich am Mittwoch, den 28. April, mit dem Gesetzentwurf der Grünen Fraktion „Habitatschutz-Initiative“ befassen.

Die Landschaft und die Artenvielfalt unseres Landes sind ernsthaft bedroht. Zu oft werden wertvolle Lebensräume durch Nachlässigkeit und aufgrund von Unkenntnis des Naturschutzgesetztes zerstört. Beispielsweise in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen oder innerhalb anderer Landschaftseinheiten wie Wald und Alpinen Rasen.

Leider führt die Zerstörung dieser Habitate zum Verlust einer großen Anzahl von Tier- und Pflanzenarten. In Südtirol sind momentan 40% der Tierarten und 30% der Pflanzenarten gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht.

„Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir das Naturschutzgesetz (Landesgesetz 6/2010), das sich bisher als unzureichend erwiesen hat, effektiver machen“, erklärt Erstunterzeichner Hanspeter Staffler. Der Gesetzentwurf verbietet alle geringfügigen Eingriffe in geschützte Biotope, Habitate geschützter Pflanzen- und Tierarten oder Habitate von jenen Arten, die sich auf der Roten Liste befinden. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, Nasslebensräume und Moore in Weidegebieten besser zu schützen, die durch den Viehtritt von Weidetieren Schaden ausgesetzt sind.

Noch nie wurde so viel über die Bedeutung von Umwelt und Natur gesprochen wie heute. Auch das Parlament diskutiert gerade darüber, den Umweltschutz für künftige Generationen in der Verfassung zu verankern. Lassen wir den Worten Taten folgen!

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

PRESSEMITTEILUNG.

Über die Aufnahme des Schutzes der Umwelt, der Tiere und der Ökosysteme in die Verfassung im Interesse künftiger Generationen wird in Rom debattiert. Die Lega macht Obstruktion – und es scheint, dass die Position der SVP nicht einhellig ist. Obwohl viele Mitglieder der Südtiroler Volkspartei immer wieder betonen, wie wichtig Tierschutz für sie sei, lesen wir, dass Teile der SVP den Vorschlag nicht gut finden. Der Abgeordnete Meinhard Durnwalder verlangt Einschränkungen und bittet „im Namen seiner Partei darum, dass das Prinzip des Tierschutzes mit der Anerkennung lokaler Traditionen einhergeht…“.

In diesem Zusammenhang fragen wir uns: Sind wir wirklich sicher, dass die sogenannten „lokalen Traditionen“ immer auf den Tierschutz achten? Es ist eben nicht so, dass lokale Traditionen (siehe Gänsestopfen, Hahnenkampf etc.) per se für das Tierwohl stehen.

Die Logik sollte folgende sein: Lokale Traditionen ja, und sie sollten erhalten werden – aber nur, wenn sie den Tieren eine gute und würdige Lebensqualität garantieren.

 

BZ, 27.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Vahrner See, einer der wenigen Badeseen des Eisacktals, großteils im Privatbesitz, ist seit mehreren Jahren für den Badebetrieb gesperrt. Grund sind enorme Ablagerungen von Munition, die tonnenweise in am Seegrund lagern. Marinetaucher:innen bestätigen, dass kaum irgendwo in Italien eine so große Menge an Altmunition aus den Jahren seit dem Ersten Weltkrieg gelagert ist. Seit 2017 entnehmen Militärexpert:innen jedes Jahr zehntausende von Geschossen, aber ein Ende scheint nicht in Sicht. Erfreulich immerhin, dass in vielen Jahrzehnten trotz regen Badelebens kein Sprengkörper explodiert ist. Noch erstaunlicher, dass bei einer Reinigung des Seegrunds seitens des Landes durch eine sog. „Mud-Cat“ um 1980 von der Munition keine Notiz genommen wurde. Wurde damals über die Entdeckung des explosiven Seebodens dezent der Schlamm bzw. der Mantel des Schweigens gebreitet?

Für potenzielle Badegäste, aber erst recht für die Seebesitzer ist die Sperre des Sees ein herber Verzicht, sodass ein baldiges Ende der Entnahme zu wünschen ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es Prognosen über die Dauer der Munitions-Entnahme aus dem Vahrner See?
  2. Liegen Berichte über den Einsatz der „Schlammkatze“ des Landes um 1980 mit Befunden über den Zustand des Seegrund vor? Falls ja, was besagen die Befunde? Wir bitten um die Aushändigung.

Bozen, 26.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Beim geförderten Wohnbau haben nicht verheiratete Paare zwar theoretisch dieselben Zugangsrechte wie verheiratete. Jedoch nur theoretisch. Denn fürs Heiraten gibt’s beim Bauen immer noch zusätzliche Punkte, und das nicht zu wenige, nämlich fünf.

Das ist so seit dem fernen 1999, als die Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz erlassen wurde. Die ersten „Durnwalder-Ehen“, wie das Heiraten zum Zwecke des Erhalts des Förderbeitrags in den 90er Jahren genannt wurde, stehen kurz vor der „Silbernen Hochzeit“, die Regelung blieb dem Land aber erhalten und hat es bis in die heutige Zeit geschafft. 2016 wurde zwar geregelt, wann das Zusammenleben zweier Personen „eheähnlich“ ist (zwei Personen, die gemeinsame Kinder haben, wenn sie in einer gemeinsamen Wohnung wohnen oder wenn sie erklären, die Wohnung, welche Gegenstand der Förderung ist, nach deren Erwerb oder Fertigstellung gemeinsam bewohnen zu wollen; zwei Personen, die nicht durch Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Ehe oder zivilrechtlich anerkannte Partnerschaft gebunden sind und die seit mindestens zwei Jahren in einer gemeinsamen Wohnung wohnen; zwei Personen, die, obwohl sie nicht in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, gemeinsame minderjährige Kinder haben und nicht nachweisen, dass das familiäre Verhältnis aufgelöst wurde), der Bonus von 5 Punkten für die traditionelle Ehe blieben aber aufrecht. Zeitgemäß wäre anders. Chancengerechtigkeit ebenfalls. Immer weniger Paare in Südtirol heiraten. Viele „trauen“ sich oft schon Jahre vor der Hochzeit, ihre Wohnsitze zusammenzulegen. Und außerdem gibt es auch Paare, die vielleicht heiraten möchten, dies aber gar nicht dürfen – siehe gleichgeschlechtliche Paare.

Das Wohnbaugesetz seinerseits harrt seit Jahren der Überarbeitung. Nach Tommasini scheint sich nun unter Landesrätin Deeg weiterhin nicht viel zu rühren. Umso absurder wird die Präsenz dieses Reliktes aus alten Zeiten.

Die grüne Fraktion hat hierzu eine Anfrage an die Landesregierung eingereicht, die in der Aktuellen Fragestunde der Mai-Sitzung behandelt werden wird. Dies die Fragestellungen:

  1. Was ist hierzu die Meinung der Landesregierung?
  2. Besteht in Zusammenhang mit der Reform des Gesetzes zum geförderten Wohnbau die Bestrebung, nicht verheiratete Paare mit verheirateten 100% gleichzustellen und die Punkteregelung neu auszuarbeiten?
    a. Falls ja, wie sieht der Iter dieser Vorgehensweise aus?
    b. Falls nein, bitten wir um eine ausführliche Begründung.
  3. Sind gleichgeschlechtliche Paare, denen keine Heirat erlaubt ist, in dieser Sache automatisch schlechter gestellt? Wie gedenkt die Landesrätin hier gleiche Rechte herzustellen?

BZ, 23/04/2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

22. April: Tag der Erde

Der Tag der Erde am 22. April erinnert seit Jahrzehnten einerseits an die Umweltzerstörung und andererseits auch an die zahlreichen Umweltorganisationen. Dieser Tag wird auch als „Tag der Mutter Erde“ oder als „Tag der Schöpfung“ begangen.

Obwohl es seit vielen Jahren ein weltweites Einverständnis dafür gibt, dass die Erde enorm unter den menschlichen Aktivitäten leidet, haben sich die großen Krisen laufend verschlimmert. Klima- und Biodiversitätskrise sind Ausdruck eines ausbeuterischen Umgangs mit unseren Mitgeschöpfen.

„Viele Maßnahmen, die Wirtschaft ökologischer zu gestalten, sind in Wirklichkeit gescheitert“ sagt der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen warnen seit Jahrzehnten, dass wir auf diese Art und Weise unsere Erde ruinieren. Die Ausbeutung der Meere, die Zerstörung der Regenwälder und die Vergiftung von Agrarlandschaften haben trotz aller Warnungen nie gekannte Ausmaße erreicht.

Wir sehen tagtäglich, dass politischen Entscheidungsträger:innen in der Landesregierung oder in den Gemeinden wirtschaftlichen Interessen meistens den Vorrang geben: „Ob Seilbahn- oder Kraftwerksbauten, ob Schottergruben oder Baggerarbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen, Natur und Landschaft ziehen bei uns meistens den Kürzeren“ sagt Hanspeter Staffler.

Nachdem die bisherigen Gesetze zahnlos sind, müssen neue Wege beschritten werden: Um der Natur zu ihrem Recht zu verhelfen, braucht es einen eignen Gerichtshof für Naturrecht, welcher untätige Regierungen bestrafen kann. Leider hat sich herausgestellt, dass Sensibilisierungsmaßnahmen, Ausbildung und Forschungsergebnisse von vielen politischen Entscheidungsträgern immer noch ignoriert werden. Die Regierungen müssen also von einem Gerichtshof für Naturrecht gezwungen werden können, Mitgeschöpfe und Natur zu respektieren.

21.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Welt der Kunst und Kultur ist in der Krise. Kunstschaffende sind von der Pandemie besonders hart getroffen und stehen dennoch nicht im Fokus der Öffentlichkeit. Umso mehr sind sie – auch schon vor dem Notstand – auf öffentliche Gelder angewiesen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel Landesgelder für die Förderung der Tätigkeit und für Investitionen (falls erfolgt) wurden an folgende „Städtetheater“ in den vergangenen 10 Jahren ausgezahlt? – Wir bitten um Auflistung nach Jahren, seit 2010.
    a. Teatro Stabile
    b. Carambolage Bozen
    c. Vereinigte Bühnen Bozen
    d. Freies Theater Bozen
    e. Dekadenz in Brixen
    f. Theater in der Altstadt Meran
    g. Stadttheater Meran
    h. Stadttheater Bruneck

Bozen, 21.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Unter großen Schwierigkeiten und mit vielen Verhinderungsversuchen seitens des Präsidenten Paccher wurde heute im Regionalrat zur „Causa Savoi“ diskutiert. Präsidiumsmitglied Savoi, man wird sich erinnern, hatte die Regionalratsabgeordneten Ambrosi und Rossato nach einem Parteiwechsel als „Huren“ bezeichnet. Daraufhin hatten 16 Regionalratsabgeordnete in einer Note an den Präsidenten gefordert, dass Savoi sein Amt als Präsidiumsmitglied zurücklegen sollte.

Im Lauf der Debatte wurde Savoi mehrfach aufgefordert, Stellung zu beziehen und zurück zu treten. Mehrere Abgeordnete benannten es klar, dass Savois Präsenz als Vertretung des Regionalrates nach diesen Aussagen nicht mehr tragbar ist. Lange harrte Savoi schweigend aus, am Ende hat er Stellung genommen  und darauf hingewiesen, dass er zwar einen Fehler gemacht habe, aber keineswegs an einen Rücktritt denke.

Damit liegt die Angelegenheit bei der politischen Mehrheit des Regionalrats. Die grünen Abgeordneten Foppa, Coppola, Dello Sbarba und Staffler fordern die Mehrheit, insbesondere die SVP auf, im nächsten Monat beim Halbzeitwechsel der Legislatur, ein klares Zeichen zu setzen. Wenn die SVP-Lega-Mehrheit weiterhin hinter Savoi als Präsidiumsmitglied stehen würde, dann wäre das ein gravierendes Statement zu dem, was in unserer Region denk- und sagbar ist. Und alle Bemühungen, die Gewalt an Frauen und die Hassrede zurückzudrängen, würden ad absurdum geführt.

 

21.04.2021

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Lucia Coppola
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

La Giunta provinciale ha riposto alla nostra interrogazione n. 31/aprile/2021 citando gli aumenti medi previsti dall’ipotesi di riforma del canone provinciale, di recente presentata alle parti sociali. Vorremmo però una risposta precisa sulle città a maggiore tensione abitativa, e in particolare su Bolzano dove il canone provinciale attualmente di circa 6,63 € al m2 verrebbe portato a oltre 9 €. La proiezione presentata alle parti sociali prevede per l’identico appartamento a Bolzano un aumento del 35,5% del canone provinciale (appartamento di 60 m2, dagli attuali 556 € ai futuri 754 €: aumento di 198 €).

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. È esatto che l’ipotesi presentata alle parti sociali prevede un aumento del canone provinciale mensile a Bolzano, dagli attuali 6,63 € al m2, a oltre 9 € al m2?
  2. A quanto ammonterebbe il nuovo canone provinciale a Merano, Bressanone, Brunico, Laives?
  3. Il canone provinciale non dovrebbe tutelare chi ha diritto a una prima casa a prezzi moderati? Che senso ha aumentare il canone proprio nelle città dove i prezzi sono più alti?
  4. Non ritiene la Giunta che il canone provinciale svolga una funzione di moderazione degli affitti offerti sul mercato privato? Non teme che l’aumento scateni una corsa al rialzo degli affitti anche sul mercato privato?

Bolzano, 21 aprile 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Im vergangenen November wurde der Gesetzentwurf gegen Homo- und Transphobie des PD-Abgeordneten Alessandro Zan in der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Seitdem wird die Behandlung im Senat von diverser Seite blockiert. (Leider) brauch unser Land dieses Gesetz aber dringender denn je – zu oft werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer Behinderung diskriminiert, angegriffen, beleidigt und verletzt.

Homo- und Transphobie ist hierzulande allgegenwärtig, im europäischen Vergleich befindet sich Italien gleichauf mit den autoritärsten Ländern. Seit nunmehr 23 Jahren wird über ein Gesetz gegen Homophobie diskutiert, damit sind wir einer der letzten europäischen Staaten, der noch kein solches Gesetz hat.

Die Pandemie hat das Thema noch dringender werden lassen, denn gerade im letzten Jahr hat die Gewalt im Allgemeinen und in der Familie im Besonderen zugenommen. Laut Gay Help Line sind Gewalt und Missbrauch zwischen 2019 und 2020 im Durchschnitt um 9% gestiegen, bei Jugendlichen sogar um 40%. Auch Südtirol ist vor diesem Phänomen nicht gefeit, und ein klares Gesetz auf Staatebene ist wichtig, um das Engagement der lokalen Institutionen im Kampf gegen Gewalt und Intoleranz zu stärken.

Wir Grüne halten ein Gesetz gegen Homo- und Transphobie für längst überfällig. Daher fordern wir, dass der ddl Zan endlich Eingang ins parlamentarische Verfahren mit seinen institutionell geregelten Abläufen und Fristen finden soll. Natürlich obliegt es dem Parlament, den definitiven Gesetzestext festzulegen. Doch die Behandlung im Plenum ist die wichtigste Voraussetzung für einen hoffentlich positiven Ausgang.

Daher hat die Grüne Fraktion im Landtag einen Begehrensantrag im Landtag eingebracht, der das italienische Parlament auffordert, endlich ein Gesetz zur wirksamen Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Behinderung zu verabschieden.

 

Bozen, 21.04.2021

 

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Co-Sprecher:in Verdi Grüne Verc

Marlene Pernstich

Felix von Wohlgemuth