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Habitatschutz-Initiative

Landesgesetzentwurf.

Unter Habitate sind hier Kleinstandorte mit funktionalen Pflanzen- und Tiergesellschaften gemeint, die oftmals wegen ihrer geringen flächenmäßigen Ausdehnung bei technischen Eingriffen in die Landschaft oder wegen Übernutzung gestört oder zerstört werden. Habitate sind häufig Refugien wildlebender Tiere und Pflanzen innerhalb intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen oder innerhalb anderer Landschaftseinheiten wie Wald und Alpine Rasen.

Verschwinden Habitate, verschwinden auch die dort lebenden Tiere und Pflanzen. Dies führte über die vergangenen Jahrzehnte zur Gefährdung von vielen Arten, sodass heutzutage in Südtirol mindestens 40 Prozent der bekannten Tierarten und 30 Prozent der Pflanzenarten gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind.

Der Biodiversitätskrise in Südtirol kann nur begegnet werden, indem schleunigst noch bestehende Habitate vor der Zerstörung geschützt und in der Vergangenheit gestörte Habitate wiederum in ihrer Funktionalität hergestellt werden. Die Gründe für den Biodiversitätsverlust sind selbstverständlich vielfältig, sie reichen von der Erderhitzung bis zum Bodenverbrauch, von der Umweltverschmutzung bis zur intensiven Landwirtschaft.

Zwischen den Jahren 1998 und 2010 war es möglich, eine große Anzahl wertvoller Habitate durch das Verfahren der geringfügigen Eingriffe für Zwecke der Landwirtschaft zu verändern oder zu beseitigen. Schätzungsweise wurden auf diese Art in ganz Südtirol mehrere tausend schützenswerte Habitate vernichtet.

Im Jahr 2010 wurde dann endlich das höchst überfällige Naturschutzgesetz (LG 6/2010) vom Landtag beschlossen: In diesem Gesetz wurde definiert, welche Habitate vollkommen oder teilweise geschützt sind. Die im Naturschutzgesetz aufgelisteten Habitate wie Nass- und Feuchtflächen sowie Trockenstandorte befinden sich häufig im landwirtschaftlichen Grün (Grasland, bestocktes Grasland, Wiesen und Weiden) und dürfen weiterhin genutzt aber nicht verändert oder gar zerstört werden.

Allerdings hat sich die vorhandene Gesetzeslage als völlig unzureichend erwiesen (eine Reihe von dokumentierten und nicht geahndeten Vergehen bezeugen dies), daher ist eine normative Nachschärfung zum Schutz der gefährdeten Habitate dringend notwendig.

Auf unseren subalpinen und alpinen Almweiden gibt es viele Habitate wie Hochmoore, Niedermoore, Quellmoore, Feucht- und Nasslebensräume, die häufig völlig ungeschützt dem Viehtritt durch Pferde und Rinder ausgesetzt sind. Heutige Pferde- und Rinderrassen sind in der Regel groß und schwer und hinterlassen beim Durchqueren oder Abweiden der genannten Habitate schwere Trittschäden, die ihrerseits oftmals Ausgangspunkte von Erosion sind. Viele dieser Habitate sind mittlerweile schwer gestört oder teilweise zerstört. Der Futterwert für das Rindvieh hält sich auf diesen Kleinstandorten sehr in Grenzen, weil dort vorwiegend Simsen, Binsen und Sauergräser wachsen. Pferde tummeln sich hingegen gerne auf diesen Kleinstandorten.

Daher bietet sich in diesem Falle eine einfache und rasche Lösung an, die entweder durch gezielte Weideführung oder durch temporäre aber auch permanente Umzäunung dieser Habitate erfolgen kann. Dabei ist auf die ökologische Funktionstüchtigkeit und auf die Mindestfläche jedes Habitat-Typs zu achten: Während Quellmoore ab einer Mindestfläche von einigen Quadratmetern ökologisch funktionstüchtig sind, kann die Mindestfläche bei Hoch- und Niedermooren zwischen 50 und 100 Quadratmetern liegen. Die Forstbehörde wäre mit ihren Fachleuten in der Lage, den Bewirtschaftenden der Weidflächen bei der Umsetzung der Habitatschutz-Initiative beratend zur Seite zu stehen.

BZ, 19.01.2021

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

 

Hier der vollständige Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden.

Author: Heidi

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