HomeLandtagsarbeitAnfragenRettung des Eschen-Auwaldes in der Gemeinde Kiens

Rettung des Eschen-Auwaldes in der Gemeinde Kiens

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1141/17.12.2019 wurde die Umwidmung von 5.160 m² Wald in Landwirtschaftsgebiet genehmigt, obwohl die zuständige Kommission für die Umwidmung von Wald, landwirtschaftlichem Grün, bestockter Wiese und Weide mit Beschluss Nr. 28/19 vom 8.3.2019 ein negatives Gutachten erlassen hatte.

Auf den betroffenen Grundparzellen 491/5 und 513/1 der K.G. St. Sigmund wächst heute ein Erlen-Eschen-Auenwald, dessen Rodung laut Art. 17, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6 verboten ist. In der Europäischen FFH-Richtlinie wird dieser Wald als „prioritärer Lebensraumtyp 91E0 * Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior” beschrieben. Im zitierten Beschluss der Landesregierung wurden diese wesentlichen Gesetzesbestimmungen nicht berücksichtig.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung bekannt, dass ihr Beschluss Nr. 1141/17.12.2019 weder die FFH-Richtlinie noch das Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 berücksichtigt?
  2. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Rodung der genannten Grundparzellen gegen die FFH-Richtlinie und gegen Art. 17 des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010 verstößt?
  3. Ist die Landesregierung gewillt, den zitierten Beschluss auf dem Selbstschutzwege zu annullieren, da wesentliche rechtliche Bestimmungen nicht berücksichtig wurden?

Bozen, 03.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

Author: Heidi

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