PRESSEMITTEILUNG.

Während Deutschland laut Gerichtsbeschluss die Klimaziele 2030 verschärfen muss, hat Südtirol noch immer keine Klimaziele. Die Grüne Fraktion fordert nun von der Landesregierung einen jährlichen Monitoringbericht zur Reduktion der Treibhausgase ein.

Das deutsche Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung die Klimaziele bis 2030 nachbessern müsse. Es könne nicht sein, dass die Hauptlast der Einsparungen an Treibhausgasen zwischen den Jahren 2030 und 2050 von den jungen Menschen getragen werden müsse. Wirksamer Klimaschutz müsse jetzt umgesetzt werden und nicht irgendwann.

Seit Jahren sollte die Landesregierung den Klimaplan für Südtirol überarbeiten, bisher liegt noch kein Dokument vor. Worauf wartet die Landesregierung noch? Die Grüne Fraktion wollte kürzlich in einer Landtagsanfrage wissen, wie es um die längst überfällige Überarbeitung des KlimaPlans Energie-Südtirol 2050 ausschaue. In seiner Antwort spielt Landesrat Vettorato zum wiederholten Mal auf Zeit. Zeit, die wir angesichts der Erderhitzung nicht mehr haben.

Die Grüne Fraktion fordert die Landesregierung daher auf, einen jährlichen Monitoringbericht zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erstellen. In dem kürzlich eingereichten Beschlussantrag wird darauf hingewiesen, dass für Südtirol nicht nur die notwendigen Klimaziele fehlen, sondern dass die Landesregierung auch keine ständige Überwachung der getätigten Einsparungen von Treibhausgasen betreibe.

„Klare Ziele und genaues Monitoring sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimapolitik“ so Hanspeter Staffler. Beides ist in Südtirol zurzeit nicht der Fall – die Kosten für diese gravierenden Mängel können nicht von der Jugend und den zukünftigen Generationen getragen werden, wie das deutsche Verfassungsgericht entschieden hat.

 

BZ, 30.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 13. 04. 2021 hat die Landesregierung in ihrer wöchentlichen Sitzung über ein Einvernehmensprotokoll beraten, das ein Abkommen zum Verkehr auf den Dolomitenpässen mit der Nachbarprovinz umfasst. Auf der Liste der Beschlüsse war dieser Punkt jedoch nicht angeführt. Man erfuhr davon nur aus Medienberichten und einer Aussendung der Landesregierung. In letzterer ist viel von „Nachhaltigkeit“, weniger aber von den konkreten Maßnahmen, wie diese erreicht werden will, zu lesen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was wurde in der Sitzung der Landesregierung bezüglich „Abkommen zum Verkehr auf den Dolomitenpässen“ beschlossen? Wir bitten um eine genaue Schilderung des Inhalts dieses Einvernehmensprotokolls.
  2. Wie soll das „nachhaltige Mobilitätskonzept“ für die Pässe aussehen und welche konkreten „Sofortmaßnahmen“, abgesehen vom Monitoring, will man dafür in die Gänge leiten? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung mit dazugehörigem Zeitplan.
  3. Wie genau will die Landesregierung „die Zahl der Fahrzeuge auf den Pässen und in den Orten“ verringern, wenn weiterhin alle mit ihrem Privatfahrzeug die Pässe befahren dürfen?
  4. Wann wird das Einvernehmensprotokoll veröffentlicht und wieso geschah dies nicht umgehend?
  5. Medienberichten vom 29.04. zufolge soll der Gemeinderat von Corvara am 30. 04. über das Einvernehmensprotokoll befinden: Auf Basis welchen Dokuments erfolgt das Gutachten des Gemeinderats?

 

Bozen, 29.04.2021

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Drei Gesetzentwürfe der Grünen Fraktion erfuhren heute mit diesen oder ähnlichen Begründungen eine Abfuhr seitens der Mehrheit SVP-Lega im Ersten Gesetzgebungsausschuss. „Es ging in allen drei Entwürfen um die Erweiterung der Aufgaben der Volksanwaltschaft im Hinblick auf die Schwächsten: Erstens Menschen, die nicht selbst für ihre Grundrechte einstehen können; zweitens Häftlinge und andere Personen, die aufgrund einer Zwangsmaßnahme in Unfreiheit leben (für die es in jeder Region, einschließlich Trentino, eine Garantiebehörde gibt – außer in Südtirol); und drittens schließlich die Natur und Umwelt,“ resümieren die Erstunterzeichnenden Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba.

Die drei Gesetzentwürfe kommen noch zur Debatte ins Plenum. „Zu lange hat sich die Politik daran gewöhnt, die Stimmen der Schwächeren zu ignorieren und nur denen zuzuhören, die bereits eine starke Lobby haben. Wir hoffen, bei der zukünftigen Behandlung im Landtag auf sensiblere Ohren zu stoßen“, so die Grüne Fraktion abschließend.

 

Der LGE Nr. 71/20: Sicherung der Grundrechte als Aufgabe der Volksanwaltschaft wurde mit 4:4 Stimmen abgelehnt (Ja: Mair, Ploner A., Atz-Tammerle, Urzì – Nein: Amhof, Ladurner, Lanz, Vettori)

Der LGE Nr. 73/21: Aufgaben der Volksanwaltschaft im Umweltbereich wurde mit 4:4 Stimmen abgelehnt (Ja: Mair, Ploner A., Atz-Tammerle, Urzì – Nein: Amhof, Ladurner, Lanz, Vettori)

Der LGE Nr. 74/21: Landesombudsstelle für die Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug wurde mit 1 Ja (Ploner A.), 6 Nein (Amhof, Ladurner, Lanz, Vettori, Urzi, Mair), 1 Enthaltung (Atz-Tammerle) abgelehnt.

 

Bozen, 29.4.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Heute Vormittag wurde unser Gesetzesentwurf „Habitatschutz-Initiative“ vom Umweltausschuss des Landtages mit den Stimmen der SVP abgelehnt. Die anwesende Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer meinte in ihrer Stellungnahme, dass es um dem Naturschutz in Südtirol gut bestellt sei und sie daher „mit gutem Gewissen“ den Gesetzesentwurf der Grünen Fraktion nicht für notwendig erachte.

„Kurze Zeit hatte ich das Gefühl, dass die Mitglieder der SVP bereit sein könnten, in die Artikeldebatte einzusteigen“, so Einbringer Hanspeter Staffler. Dass die SVP-Mandatare Franz Locher, Manfred Vallazza, Magda Amhof und Helmut Tauber  Artikel 1, welcher die sogenannten Bagatelleingriffe drastisch einschränken wollte, ablehnen würden, war von vorneherein klar. Jedoch hatte es den Anschein, dass es über den Moorschutz auf Weideflächen Gesprächsbereitschaft geben würde. Leider war das dann auch nicht der Fall.

Sehr schade, denn die  Annahme von Artikel 2 (Moorschutz auf Weideflächen) wäre eine Win-win-Situation gewesen. Unser Vorschlag war es, die Moorflächen mit Elektrozäunen vor der Beweidung zu schützen, was einen doppelt positiven Effekt gehabt hätte: Einerseits könnten sich die Moore erholen und andererseits würden die Weidetiere auf jene Weidefläche konzentriert, welche ansonsten zuwächst.

Obwohl die Landwirtschaftsvertreter:innen der SVP dieser Überlegung zustimmen mussten, haben sie dann mit vier gegen vier Stimmen den Gesetzesentwurf versenkt. Dafür waren Hanspeter Staffler, Sandro Repetto, Peter Faistnauer und Andreas Leiter-Reber, ausschlaggebend für die Ablehnung war die Stimme des Präsidenten des 2. Gesetzgebungsauschusses Franz Locher.

 

BZ, 28.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Ob ältere Menschen in Pflegeheimen, Krankenhauspatient:innen, Bewohner:innen in Einrichtungen für betreutes Wohnen, Gefangene, oder Natur und Umwelt, die durch menschliches Zutun immer mehr unter Druck geraten: Sie alle sind nicht in der Lage, sich zu wehren und brauchen Institutionen, die sich um die Einhaltung ihrer Rechte kümmern.

Mit drei Gesetzentwürfen wollen die Grünen die Kompetenzen der Volksanwaltschaft erweitern bzw. eine Landesombudsstelle für Menschen in Haft einrichten. Am Donnerstag, 29. April wird der erste Gesetzgebungsausschuss darüber diskutieren.

 

Gesetzentwurf Nr. 71/20: Sicherung der Grundrechte als Aufgabe der Volksanwaltschaft

Gesetzentwurf Nr. 73/21: Aufgaben der Volksanwaltschaft im Umweltbereich

Gesetzentwurf Nr. 74/21: Landesombudsstelle für die Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug

 

Bozen, 28.4.2021

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der Zweite Gesetzgebungsausschuss wird sich am Mittwoch, den 28. April, mit dem Gesetzentwurf der Grünen Fraktion „Habitatschutz-Initiative“ befassen.

Die Landschaft und die Artenvielfalt unseres Landes sind ernsthaft bedroht. Zu oft werden wertvolle Lebensräume durch Nachlässigkeit und aufgrund von Unkenntnis des Naturschutzgesetztes zerstört. Beispielsweise in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen oder innerhalb anderer Landschaftseinheiten wie Wald und Alpinen Rasen.

Leider führt die Zerstörung dieser Habitate zum Verlust einer großen Anzahl von Tier- und Pflanzenarten. In Südtirol sind momentan 40% der Tierarten und 30% der Pflanzenarten gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht.

„Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir das Naturschutzgesetz (Landesgesetz 6/2010), das sich bisher als unzureichend erwiesen hat, effektiver machen“, erklärt Erstunterzeichner Hanspeter Staffler. Der Gesetzentwurf verbietet alle geringfügigen Eingriffe in geschützte Biotope, Habitate geschützter Pflanzen- und Tierarten oder Habitate von jenen Arten, die sich auf der Roten Liste befinden. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, Nasslebensräume und Moore in Weidegebieten besser zu schützen, die durch den Viehtritt von Weidetieren Schaden ausgesetzt sind.

Noch nie wurde so viel über die Bedeutung von Umwelt und Natur gesprochen wie heute. Auch das Parlament diskutiert gerade darüber, den Umweltschutz für künftige Generationen in der Verfassung zu verankern. Lassen wir den Worten Taten folgen!

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

PRESSEMITTEILUNG.

Über die Aufnahme des Schutzes der Umwelt, der Tiere und der Ökosysteme in die Verfassung im Interesse künftiger Generationen wird in Rom debattiert. Die Lega macht Obstruktion – und es scheint, dass die Position der SVP nicht einhellig ist. Obwohl viele Mitglieder der Südtiroler Volkspartei immer wieder betonen, wie wichtig Tierschutz für sie sei, lesen wir, dass Teile der SVP den Vorschlag nicht gut finden. Der Abgeordnete Meinhard Durnwalder verlangt Einschränkungen und bittet „im Namen seiner Partei darum, dass das Prinzip des Tierschutzes mit der Anerkennung lokaler Traditionen einhergeht…“.

In diesem Zusammenhang fragen wir uns: Sind wir wirklich sicher, dass die sogenannten „lokalen Traditionen“ immer auf den Tierschutz achten? Es ist eben nicht so, dass lokale Traditionen (siehe Gänsestopfen, Hahnenkampf etc.) per se für das Tierwohl stehen.

Die Logik sollte folgende sein: Lokale Traditionen ja, und sie sollten erhalten werden – aber nur, wenn sie den Tieren eine gute und würdige Lebensqualität garantieren.

 

BZ, 27.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Vahrner See, einer der wenigen Badeseen des Eisacktals, großteils im Privatbesitz, ist seit mehreren Jahren für den Badebetrieb gesperrt. Grund sind enorme Ablagerungen von Munition, die tonnenweise in am Seegrund lagern. Marinetaucher:innen bestätigen, dass kaum irgendwo in Italien eine so große Menge an Altmunition aus den Jahren seit dem Ersten Weltkrieg gelagert ist. Seit 2017 entnehmen Militärexpert:innen jedes Jahr zehntausende von Geschossen, aber ein Ende scheint nicht in Sicht. Erfreulich immerhin, dass in vielen Jahrzehnten trotz regen Badelebens kein Sprengkörper explodiert ist. Noch erstaunlicher, dass bei einer Reinigung des Seegrunds seitens des Landes durch eine sog. „Mud-Cat“ um 1980 von der Munition keine Notiz genommen wurde. Wurde damals über die Entdeckung des explosiven Seebodens dezent der Schlamm bzw. der Mantel des Schweigens gebreitet?

Für potenzielle Badegäste, aber erst recht für die Seebesitzer ist die Sperre des Sees ein herber Verzicht, sodass ein baldiges Ende der Entnahme zu wünschen ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es Prognosen über die Dauer der Munitions-Entnahme aus dem Vahrner See?
  2. Liegen Berichte über den Einsatz der „Schlammkatze“ des Landes um 1980 mit Befunden über den Zustand des Seegrund vor? Falls ja, was besagen die Befunde? Wir bitten um die Aushändigung.

Bozen, 26.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Beim geförderten Wohnbau haben nicht verheiratete Paare zwar theoretisch dieselben Zugangsrechte wie verheiratete. Jedoch nur theoretisch. Denn fürs Heiraten gibt’s beim Bauen immer noch zusätzliche Punkte, und das nicht zu wenige, nämlich fünf.

Das ist so seit dem fernen 1999, als die Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz erlassen wurde. Die ersten „Durnwalder-Ehen“, wie das Heiraten zum Zwecke des Erhalts des Förderbeitrags in den 90er Jahren genannt wurde, stehen kurz vor der „Silbernen Hochzeit“, die Regelung blieb dem Land aber erhalten und hat es bis in die heutige Zeit geschafft. 2016 wurde zwar geregelt, wann das Zusammenleben zweier Personen „eheähnlich“ ist (zwei Personen, die gemeinsame Kinder haben, wenn sie in einer gemeinsamen Wohnung wohnen oder wenn sie erklären, die Wohnung, welche Gegenstand der Förderung ist, nach deren Erwerb oder Fertigstellung gemeinsam bewohnen zu wollen; zwei Personen, die nicht durch Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Ehe oder zivilrechtlich anerkannte Partnerschaft gebunden sind und die seit mindestens zwei Jahren in einer gemeinsamen Wohnung wohnen; zwei Personen, die, obwohl sie nicht in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, gemeinsame minderjährige Kinder haben und nicht nachweisen, dass das familiäre Verhältnis aufgelöst wurde), der Bonus von 5 Punkten für die traditionelle Ehe blieben aber aufrecht. Zeitgemäß wäre anders. Chancengerechtigkeit ebenfalls. Immer weniger Paare in Südtirol heiraten. Viele „trauen“ sich oft schon Jahre vor der Hochzeit, ihre Wohnsitze zusammenzulegen. Und außerdem gibt es auch Paare, die vielleicht heiraten möchten, dies aber gar nicht dürfen – siehe gleichgeschlechtliche Paare.

Das Wohnbaugesetz seinerseits harrt seit Jahren der Überarbeitung. Nach Tommasini scheint sich nun unter Landesrätin Deeg weiterhin nicht viel zu rühren. Umso absurder wird die Präsenz dieses Reliktes aus alten Zeiten.

Die grüne Fraktion hat hierzu eine Anfrage an die Landesregierung eingereicht, die in der Aktuellen Fragestunde der Mai-Sitzung behandelt werden wird. Dies die Fragestellungen:

  1. Was ist hierzu die Meinung der Landesregierung?
  2. Besteht in Zusammenhang mit der Reform des Gesetzes zum geförderten Wohnbau die Bestrebung, nicht verheiratete Paare mit verheirateten 100% gleichzustellen und die Punkteregelung neu auszuarbeiten?
    a. Falls ja, wie sieht der Iter dieser Vorgehensweise aus?
    b. Falls nein, bitten wir um eine ausführliche Begründung.
  3. Sind gleichgeschlechtliche Paare, denen keine Heirat erlaubt ist, in dieser Sache automatisch schlechter gestellt? Wie gedenkt die Landesrätin hier gleiche Rechte herzustellen?

BZ, 23/04/2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

22. April: Tag der Erde

Der Tag der Erde am 22. April erinnert seit Jahrzehnten einerseits an die Umweltzerstörung und andererseits auch an die zahlreichen Umweltorganisationen. Dieser Tag wird auch als „Tag der Mutter Erde“ oder als „Tag der Schöpfung“ begangen.

Obwohl es seit vielen Jahren ein weltweites Einverständnis dafür gibt, dass die Erde enorm unter den menschlichen Aktivitäten leidet, haben sich die großen Krisen laufend verschlimmert. Klima- und Biodiversitätskrise sind Ausdruck eines ausbeuterischen Umgangs mit unseren Mitgeschöpfen.

„Viele Maßnahmen, die Wirtschaft ökologischer zu gestalten, sind in Wirklichkeit gescheitert“ sagt der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen warnen seit Jahrzehnten, dass wir auf diese Art und Weise unsere Erde ruinieren. Die Ausbeutung der Meere, die Zerstörung der Regenwälder und die Vergiftung von Agrarlandschaften haben trotz aller Warnungen nie gekannte Ausmaße erreicht.

Wir sehen tagtäglich, dass politischen Entscheidungsträger:innen in der Landesregierung oder in den Gemeinden wirtschaftlichen Interessen meistens den Vorrang geben: „Ob Seilbahn- oder Kraftwerksbauten, ob Schottergruben oder Baggerarbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen, Natur und Landschaft ziehen bei uns meistens den Kürzeren“ sagt Hanspeter Staffler.

Nachdem die bisherigen Gesetze zahnlos sind, müssen neue Wege beschritten werden: Um der Natur zu ihrem Recht zu verhelfen, braucht es einen eignen Gerichtshof für Naturrecht, welcher untätige Regierungen bestrafen kann. Leider hat sich herausgestellt, dass Sensibilisierungsmaßnahmen, Ausbildung und Forschungsergebnisse von vielen politischen Entscheidungsträgern immer noch ignoriert werden. Die Regierungen müssen also von einem Gerichtshof für Naturrecht gezwungen werden können, Mitgeschöpfe und Natur zu respektieren.

21.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba