Home2022 (Page 6)

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 19. Oktober wurde in Meransen das neue Seilbahnprojekt („Dörferverbindung Mühlbach-Meransen“) unter großer Bürgerbeteiligung vorgestellt. Das Projekt erhielt an dem Abend großen Zuspruch. Es gab auch kritische Stimmen. Unter anderem wurde auf die unklare Lage des Energiebedarfs der Bahn hingewiesen. Es war die Rede von einem Verbrauch von 280.000 KWH/a. Andere Aussagen sprechen von einem dreimal höheren Verbrauch. Unklar ist auch die Produktionsleistung der geplanten PV-Anlage und die Kollektorfläche. Wir bitten um Klärung.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Von welchem Energiebedarf der Bahn wird in der Planung ausgegangen?
  2. Wurden die Berechnungen vom Planungsbüro überprüft oder stützt man sich einzig auf die Angaben des Herstellers?
  3. Wie wird dieser Energieverbrauch gedeckt und von welchen Kosten pro Jahr muss ausgegangen werden?
  4. Wieviel Energie wird die geplante PV-Anlage jährlich produzieren?
  5. Wie groß ist die Kollektorfläche?
  6. Wo werden die Kollektoren angebracht? Steht genügend Dachfläche zur Verfügung?

Bozen, 27.10.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 26. Mai 2021 hat der Schweizer Bundesrat die Gespräche mit der EU-Kommission zum Institutionellen Rahmenabkommen (InstA) abgebrochen. Alle Nachbarregionen sind über die Folgen dieser Entscheidung sehr besorgt. Landeshauptmann Kompatscher hat am 5. Juli 2022 einen Brief der Präsidenten der Kantonregierungen, sowie der Regionen Auvergne-Rhone-Alpes, Baden-Württemberg, Bourgogne-Franche-Comté, Grand Est, Fürstentum Liechtenstein und Vorarlberg mitunterschrieben. Hierin appellieren sie an den Schweizer Bundesrat und die Europäische Kommission „tragfähige Antworten auf die Fragen einer künftigen Zusammenarbeit zu finden“.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde dieser Brief beantwortet? Falls ja, wie und wann?
  2. Welche Aussichten gibt es für die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen Schweizer Bundesrat und Europäische Kommission?
  3. Welche Folgen hat das Scheitern dieses Abkommens für Südtirol jetzt und in Zukunft?

Bozen, 02.11.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Seit bekannt wurde, dass 8 Millionen Euro für den Neubau des Schlachthofes Bozen veranschlagt werden, ist es um das Thema wieder sehr ruhig geworden. Doch auch andere Aspekte rund um die Schlachtungen warten seit geraumer Zeit auf eine dringend nötige Aktualisierung.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. An welchem Punkt befindet sich die Planung des neuen Schlachthofes in Bozen?
  2. Wo wird der Standort des neuen Schlachthofes sein?
  3. Was ist der Stand der Dinge bezüglich der Neuregelung der Privatschlachtungen?
  4. Wann wird die Landesregierung die Neuregelung der Privatschlachtungen präsentieren?

Bozen, 02.11.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

PRESSEMITTEILUNG.

Eine Schule besteht nicht nur aus Schulleiter:in, Lehrpersonal und Schüler:innen. Eine Schule funktioniert auch dank der wertvollen Arbeit von Schulwart:innen und Sekretariatspersonal, die allzu oft vergessen und übersehen werden. Ihre Rolle und ihre Aufgaben haben sich im Laufe der Zeit verändert, und die Arbeitsbedingungen sind komplexer geworden – mit besorgniserregenden Folgen. Diese Woche legen die Grüne Fraktion und das TeamK im Landtag zwei Vorschläge zur Aufwertung des nicht-lehrenden Personals an den Schulen in Südtirol vor.

In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Schulgebäude gestiegen, während die Zahl der Schulwart:innen zurückgegangen ist. Die Arbeit hat also unverhältnismäßig zugenommen und wird von immer weniger Menschen erledigt. Früher waren Schulwart:innen Bezugspersonen für Lehrpersonal, Schüler:innen und Eltern. Im Laufe der Zeit haben sich ihre Aufgaben nach und nach verändert, so dass heute die Reinigung und Instandhaltung der Gebäude auf ihren Schultern lastet: Eine Vollzeitkraft reinigt 1.216 Quadratmeter am Tag. Dies entspricht der Fläche von über 10 (großen) Wohnungen. Das ist für viele einfach zu viel, zumal das Durchschnittsalter der Mitarbeiter:innen mittlerweile 55 Jahre beträgt. So wird es immer schwieriger, die physischen und psychischen Belastungen dieser Arbeit zu bewältigen.

Auch beim Verwaltungspersonal hat die Arbeit zugenommen. Das Personal muss eigenverantwortlich immer komplexere Arbeitsprozesse ausführen, die mit zunehmendem Arbeitsaufwand verbunden sind. Durch die sich ständig ändernden Vorschriften entstehen Fragen und Unklarheiten, die juridische Kenntnisse erfordern. So muss das Personal in den Schulsekretariaten eigenverantwortlich Arbeiten ausführen, die über die für die Arbeitsstellen vorgesehenen Voraussetzungen hinausgehen

Die Folgen sowohl für das Verwaltungs- als auch für das Hilfspersonal in den Schulen sind körperliche Erkrankungen, psychische Probleme, Burnout, Kündigungen und Abwanderung in die Privatwirtschaft, was zu einem zunehmend besorgniserregenden Personalmangel in den öffentlichen Schulen führt.

„Die Reinigung kann nicht die einzige und wichtigste Aufgabe der Schulwart:innen sein. Ihr berufliches Profil muss neu definiert werden. Und zur Unterstützung des Verwaltungspersonals wäre es sinnvoll, den Schulsekretariaten eine Rechtsberatungsstelle zur Verfügung zu stellen, um mehr Sicherheit und eine Harmonisierung der von den Schulen getroffenen Maßnahmen zu gewährleisten“, so Brigitte Foppa von der Grünen Fraktion.

„Eine Aufwertung der Berufsbilder und damit eine bessere Bezahlung ist unbedingt nötig, damit die Arbeitsstellen als Schulwart:in und als Verwaltungskraft an unseren Schulen wieder attraktiver werden. Es braucht zudem Zulagen für jene Mitarbeiter:innen, die zusätzliche Arbeiten und Verantwortung übernehmen“, so Maria Elisabeth Rieder vom Team K.

„Ein motiviertes und gesundes Hilfs- und Verwaltungspersonal ist für die Qualität unserer Schulen unabdingbar“, so Brigitte Foppa und Maria Elisabeth Rieder unisono, die mit vereinten Kräften für eine Verbesserung der Situation kämpfen.

 

Bozen, 07.11.2022

 

Grüne Fraktion und TeamK

BESCHLUSSANTRAG.

Seit Jahren dringen Hilferufe aus den Schulen, was die Arbeitsbedingungen des administrativen und des Hilfspersonals betrifft. Der Personalstand hat sich in diesen Jahren verändert. Laut Antwort auf die Landtagsanfrage Nr. 214/19 umfasste der Stellenplan der Schulverwaltung 2010 insgesamt 2.185,5 Stellen, im Jahr 2.091 Stellen, aufgeschlüsselt wie in der Tabelle ersichtlich:

Hilfspersonal Verwaltung/Technik Reserve gesamt
2010 1.295 852 38,5 2.185,5
2018 1.191,5 811,5 88 2.091

In derselben Zeit sind die Schulgebäude mehr geworden (von 405 auf 415). Die Schülerzahlen sind von 74.204 auf 75.283 angewachsen.

Das bedeutet, dass die Schulwart:innen (um sie handelt es sich im Wesentlichen beim Hilfspersonal der Schulen) zunehmend mehr Arbeit haben.

Vor vielen Jahren hatten die Schulwart:innen, damals oft noch Schuldiener:innen genannt, eine wichtige Rolle im Schulgefüge. Sie standen zur Verfügung für unvorhergesehene Zwischenfälle, sie erledigten Botengänge und diverse Arbeiten, sie waren vor allem aber Anlaufstelle für die verschiedenen Mitglieder der Schulgemeinschaft. Oft genug fand man bei den Schulwart:innen ein offenes Ohr und eine menschliche Hilfestellung für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen sowie für das Lehr- und andere Personal in der Schule und auch für Eltern und Außenstehende.

Diese Rolle hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Die Schulwart:innen sind nun zu Reinigungskräften geworden. Ist das an sich schon ein großer Schaden, so haben die ca. 1.200 Schulwart:innen mit einer Reihe von besonderen Problemen zu kämpfen und leiden unter Bedingungen, die dringend einer Verbesserung bedürfen.

Erstens ist das Durchschnittsalter der Schulwart:innen mit ca. 55 Jahren sehr hoch. Das bedeutet, dass viele Schulwart:innen körperliche Abnutzungserscheinungen haben und die Belastung nicht aushalten. Viele sind, so auch die Aussagen der Betroffenenvertretungen, „am Ende ihrer Kräfte“. Die Fälle der Berufserkrankungen steigen an. Tennisarme, Arthritis und Arthrosen sind nur einige der uns genannten Krankheitsbilder unter Schulwart:innen. Krankheitsbedingt Abwesende oder Pensionierte werden oft nicht oder erst nach längerer Zeit ersetzt, weshalb die Kolleg:innen dann auch die den Abwesenden zugewiesene Flächen reinigen müssen.

Durch die (gesellschaftlich notwendige und wünschenswerte) Ausweitung der Ganztagsschulen, können die Schulwart:innen meist erst ab 16 Uhr mit dem Putzen beginnen. Sie müssen also schneller putzen, und das bedeutet: Stress.

Insbesondere muss man sich vor Augen halten, welche immensen Flächen die Schulwarte täglich putzen müssen: Seit 2006 ist vorgesehen, dass ein:e Schulwart:in in Vollzeit pro Tag 1.216 qm pro Tag putzen muss. Das wären ca. 160 qm pro Stunde (was schon an sich nicht wenig ist. Eine große Wohnung pro Stunde!), oft aber ist es so, dass durch Ausfälle und organisatorische Notwendigkeiten auch 300 qm geputzt werden müssen.

Das alles bei einer Besoldung, die fern ist von allen Notwendigkeiten und die einen gesellschaftlichen Status widerspiegelt, der der Würde der Schulwart:innen nicht gerecht wird.

Schwierig ist die Situation auch in den Schulsekretariaten. Durch die Autonomie der Schulen sind auf die Verwaltungsleiter:innen wichtige und verantwortungsschwere Aufgaben zugekommen. Schulsekretär:innen leiden unter Stress und Überlastung. Auch Schulführungskräfte bestätigen, dass die Situation zunehmend prekär ist. Diverse Schulsekretariate sind unbesetzt geblieben.

Die bestehenden Berufsbilder sind überaltert und entsprechen nicht den reellen Aufgaben von Schulsekretär:innen. Durch die Autonomie der Schulen besteht eine große rechtliche Verantwortung, in einem sich immer wieder veränderndem Rechtsrahmen. Eine verbindliche Rechtsberatung an zentraler Stelle, an der alle Schulen andocken können, wäre eine wesentliche Voraussetzung für mehr Absicherung und Harmonisierung der Maßnahmen. Schließlich wünschen sich auch die Schulsekretär:innen, wie viele andere öffentlich Bedienstete, mehr Wertschätzung und Sichtbarmachung ihrer wichtigen Tätigkeit.

Burnouts, Kündigungen und Wechsel in die Privatwirtschaft zeugen von einer schwierigen Situation beim Verwaltungs- und Hilfspersonal in den Schulen Südtirols. Dass der Notstand auch zu Unmut, Frustration und gar Mobbing führen kann, beweisen die bei der Vertrauensrätin angezeigten Mobbingfälle, die in ihrem ersten Tätigkeitsjahr bei der Landesverwaltung im Bereich Schule die meisten Fälle feststellen musste. Auch die Gleichstellungsrätin wird mit einer Vielzahl von Diskriminierungsfällen beim Schulpersonal konfrontiert. Es besteht Handlungsbedarf.

Dies alles vorausgeschickt, beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. In der Berufsbeschreibung der Schulwart:innen die Aufgaben der Hilfestellung und Betreuung innerhalb der Schulgemeinschaften höher zu gewichten und die Reinigungsaufgaben einer Begrenzung (z.B. nicht mehr als 50% der Arbeitszeit) zu unterlegen.
  2. Die zu reinigende Fläche pro Schulwart:in zu kürzen und altersmäßig zu staffeln (z.B. weniger Quadratmeter ab 55 Jahren).
  3. Arbeitsmedizinische Visiten für Schulwart:innen vorzusehen.
  4. Maßnahmen für die Aufwertung der Schulsekretär:innen auszuarbeiten.
  5. Das Berufsbild der Schulsekretär:innen den reellen Aufgaben anzupassen.
  6. Eine Stelle der Rechtsberatung für die Verwaltungsleiter:innen der Schulen einzurichten.

 

Bozen, 14.10.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hätte ein:e Fußballkommentator:in diese beiden Landtags- und Regionalratswochen für uns kurz zusammengefasst, würde das ungefähr so klingen: Beginn euphorisch, in der Mitte war die Partie etwas zäh und es gab Rückschläge mit einzelnen Glanzpunkten, am Ende konnte die Grüne Fraktion das Spiel noch drehen und es gab einen – längst überfälliges und hochverdientes – Tor. Denn (Spoiler Alert): Das Gesetz zu den verpflichtenden Frauenquoten für Kandidat:innen bei den Gemeinderatswahlen wurde im Regionalrat genehmigt!

Im Landtag präsentierten wir zwei Beschlussanträge, von deren Wichtigkeit wir schon seit Jahren voll überzeugt sind die uns schon länger begleiten. Die Rede ist von der Unterschutzstellung der Confinböden sowie die Verhinderung des Baus eines Speicherbeckens am Puflatsch, um eine seltene Orchideenart zu schützen. In einer Pressekonferenz stellten wir beide vor. Doch im Landtag folgte die Ernüchterung: Der Beschlussantrag zu den Brunellen auf dem Puflatsch wurde diskussionslos versenkt, nachdem die Landesrätin uns vor einem Jahr gebeten hatte, ihn auszusetzen, damit sie ihn in einem späteren Moment vielleicht zustimmen könnte. Naja, es war augenscheinlich schon wieder nicht der richtige Moment. „Wir haben allgemein eine sehr verquere Sicht von Naturschutz, denn die Natur müsste per se unter Schutz stehen und wenn Menschen in sie eingreifen wollten, sollten wir uns um Ausnahmeregelungen bemühen müssen, nicht andersrum“, schlussfolgerte der enttäuschte Erstunterzeichner Hanspeter.
Riccardos Beschlussantrag zu den Confinböden wurde hingegen genauso vertagt wie es der „Puflatsch-Beschlussantrag“ vor einem Jahr geworden war (wir hoffen sehr, dass sich die Geschichte nicht wiederholt…).

Auch in der aktuellen Fragestunde konnten wir auf Divergenzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Klimadebatte hinweisen. Riccardo bemerkte, dass die hehren Ziele des Klimaplans augenscheinlich nicht mit jenen abgesprochen seien, welche sie konkret umsetzen müssen: „Im Klimaplan lesen wir, dass Südtirol die Zahlen der Rinder bis 2040 um ein Drittel reduzieren will, um die Emissionen zu verringern. Liest man sich den Agrarbericht 2021 durch, so kommen Zweifel auf, ob dieses Ziel der Landwirtschaft auch kommuniziert wurde“, so ein skeptischer Riccardo.

So ging der Landtag zu Ende, doch das Beste kam wie so oft zum Schluss und die Kür für die Grüne Fraktion wartete im Regionalrat in der darauf folgenden Woche: Unser Gesetz zu den verpflichtenden Frauenquoten auf den Kandidatenlisten bei den Gemeinderatswahlen wurde angenommen! So lange wurde das Gesetz immer wieder hinausgeschoben, doch nun gibt es endlich Gerechtigkeit bei künftigen Gemeindewahlen in Südtirol: Und EURE Grüne Fraktion im Regionalrat hat diesen so wichtigen Schritt erreicht. Denn das Gesetze der Opposition angenommen wird, passiert äußerst selten. Umso glücklicher zeigt sich die Erstunterzeichnerin Brigitte: „Eine Frau ist und war schon immer zu wenig. Umso schöner ist es, heute diesen Erfolg zu feiern und sagen zu können: Wir sind viele, wir werden mehr“.

So frustrierend Politik an einem Tag sein kann, so wunderschön und erfüllend kommt sie buchstäblich am nächsten Tag daher. All diesen Mix aus Gefühlen erlebten wir in nicht mal 2 Wochen und wir dürfen euch sagen: Dieses Finale macht Lust auf Mehr…

Am Ende der Woche erwartete uns ein Lokalaugenschein im Gefängnis in Bozen. Hier erzählen Brigitte und Riccardo, wie es gelaufen ist.

Wir lesen uns im November!

Halt dich auch weiter über unsere Homepage Verdi Grüne Vërc auf dem Laufenden und stattet uns gerne auch einen Besuch auf unseren FacebookInstagram– und Twitter-Profilen ab. Like, kommentiere, markiere uns, schreibe uns. Deine Unterstützung verleiht uns immer neuen Schwung!

Ober schreibt uns einfach an [email protected]

#WirBleibenDran

Brigitte, Riccardo, Hanspeter

In der Nacht vom 4. Auf den 5. Oktober 2022 fuhren sechs oder mehr große Abbruchbagger, unter dem Schutz der Gemeindepolizei von Schlanders, im Kasernenareal Drusus in Schlanders auf und begannen um 4:30 Uhr mit dem Abbruch des Offiziersgebäudes.

Für gegenständliche Abrissarbeiten lag weder eine gültige Baukonzession der Gemeinde Schlanders vor, noch scheint eine rechtmäßige Ausschreibung und/oder Direktbeauftragung der beteiligten Firmen erfolgt zu sein, sondern wurden diese Arbeiten von Bürgermeister Dieter Pinggera mit Anordnung Nr. 83/2022 vom 04.10.2022, (17.38 Uhr) verfügt.

Dieses Vorgehen des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung von Schlanders ist politisch, aber auch rechtlich höchst bedenklich.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger von Schlanders, aber auch aus dem ganzen Vinschgau, haben nämlich in den letzten Jahren den Mehrwert des unter der Federführung des Vereines „BASIS Vinschgau“ auf dem ehemaligen Kasernenaral entstandenen Innovationshubs und kulturellen Zentrums erkannt. Das führte dazu, dass die Pläne der Gemeinde Schlanders, einen Großteil des Areals abzureisen und über einen Investor neu zu bebauen zunehmend kritisch gesehen und hinterfragt wurden.

„Das Kasernenareal sollte vielmehr der Jugend zugutekommen, da sie besonders im ländlichen Raum zu wenig Begegnungsräume und zu wenig Begleitung beim Erwachsenwerden vorfindet“, so Barbara Lemayr, Co-Sprecherin der Young Greens.

Mit dieser Abbruchverfügung sollten Fakten geschaffen werden und ein breiter werdender Diskurs innerhalb der Gesellschaft, welcher Nutzung dieses große Areal zugeführt werden soll, im Sinne der Gemeindeverwaltung endgültig und in ihrem Interesse beendet werden.

Das ist nicht nur ein Zeichen schlechten politischen Stils, sondern wirft das Vorgehen der Gemeinde Schlanders auch rechtlich problematische Fragestellungen auf.

„Rechtswidrig sind die Abrissarbeiten schon deshalb, weil sie gegen den „Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter“ (G..Nr.22/2022)verstossen, der auch nicht denkmalgeschützte Kulturgüter – auch Gebäude – unter einen gewissen Schutz stellt: Auch ohne formale Denkmalschutzbindung unterliegt die Drususkaserne als historisches Kulturgut der Oberaufsicht des Landesdenkmalamtes, das jeglichen Eingriff genehmigen muss. Zudem wurde durch die unautorisierte Abbruchaktion der bestehende „accordo“ zwischen Verwaltungsbehörde (hier: Gemeinde Schlanders) und dem Landesdenkmalamt verletzt.“ so Rechtsanwalt und Co-Sprecher der Bozner Grünen Dr.Rudi Benedikter.

Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Gemeinde Schlanders durch das brachiale Vorgehen des Bürgermeisters ein vermögensrechtlicher Schaden („danno erariale“) entstanden ist!

Die Abrissverfügung wurde von Bürgermeister Pinggera auf der Grundlage der Bestimmungen des Art. 62 des E.T.G.O, Regionalgesetz Nr. 02/2018 sowie Art. 54, Abs. 4 des GvD Nr. 267/2000 erlassen, welche Bürgermeister ermächtigen, dringende und unaufschiebbare Maßnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit zu ergreifen.

Dass der hier vom Bürgermeister gewählte Weg einer Dringlichkeitsanordnung möglicherweise nicht zulässig war, ergibt sich aber aus der Anordnung selbst. Bei dem darin genannten „technischen Bericht“ scheint es sich effektiv nur um das Protokoll des Lokalaugenscheines vom 20.09.2022 zu handeln. Es werden darin zwar mögliche Gefahrenquellen angeführt, aber auch explizit festgehalten: „Eine statische Bewertung der Liegenschaft wurde nicht vorgenommen“.

„Ohne statische Bewertung ist es aber unmöglich, von Einsturzrisiken zu sprechen, welche ein unverzügliches und nicht aufschiebbares Handeln der öffentlichen Verwaltung zwingend erforderlich machen würden. Auch wurde es verabsäumt, gelindere Mittel anzuwenden, um die angeblich bedrohte öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dieser Schutz wäre zB durch ein Vermauern der Zugänge ebenfalls erreicht worden – und das zu erheblich geringeren Kosten zu Lasten der Gemeinde“ so der Co-Sprecher der Verdi Grüne Vërc RA Felix von Wohlgemuth.

So wurde hingegen – vermutlich ohne Einhaltung der vorgeschriebenen verwaltungstechnischen Vergabeverfahren – ein Komplettabriss der Gebäude angeordnet.

„Bei dieser überfallsartigen Vorgehensweise von Bürgermeister Pinggera wurden drei politische Prinzipien verletzt: korrekte Verwaltung, Bürgerbeteiligung und die Prinzipien des nachhaltigen Bauens.“ meint der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.

Das wachsende Bewusstsein für nachhaltiges Bauen – nicht nur in der Branche selbst – schlägt sich auf die Ansprüche an öffentliche Projekte nieder. Vor Kurzem wurde im Klimaplan von der Landesregierung beschlossen, dass bei öffentlichen Bauvorhaben ab einem Volumen von 2 Millionen Euro eine Abwägung zwischen den Alternativen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und ihrer Klimadimension durchzuführen ist. „Dies ist in Hinblick auf die Ressourcenknappheit und die Energie- und CO2-Intensität von Neubauten aus wissenschaftlicher Sicht längst überfällig gewesen. Das Bewusstsein hierfür ist bei uns Jugendlichen verstärkt vorhanden, da wir die Auswirkungen heutiger Entscheidungen zukünftig tragen werden.“ unterstreicht Gabriel Prenner, Co-Sprecher der Young Greens.

2022_10_24_Eingabe_Esposto

BESCHLUSSANTRAG.

Plastik, ein praktischer Verpackungsstoff und Grundlage für Behälter jeder Art. Vor allem aber ein großes Problem. Ozeane sind voller Verpackungsmaterial, Mikroplastik befindet sich in unseren Gewässern – das hat zur Folge, dass wir alle wöchentlich Plastik in der Größenordnung einer Kreditkarte zu uns nehmen (Dies bestätigte jüngst eine Studie mehrerer österreichischer Forscher:innen).

In unseren Köpfen schwingt bei all diesen Problemen immer auch eine Lösung mit. Das „Zauberwort“ lautet Recycling. Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert Recycling als „jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden“. Produkte sollen nach dem Wegwerfen für ihren ursprünglichen Zweck wiederverwendet werden. Erfährt das Produkt durch die Verfahren nach dem Wegwerfen einen qualitativen Verlust, so spricht man von „Downcycling“. Dies ist besonders oft bei Kunststoffen der Fall, die auch wenn sie Recyclingprozesse durchlaufen, nicht mehr in ihre ursprüngliche Form zurückgebracht werden können.

Recycling ist in unserer Gesellschaft positiv konnotiert, denn – so das Versprechen – aus dem Abfall entstehen gleichwertige neue Produkte aus altem Material. Dies funktioniert etwa bei Papier tatsächlich verhältnismäßig gut. Das Recyceln von Plastik hat indessen seine Tücken, worauf noch zu kommen sein wird. Fakt ist, dass Verbraucher:innen mit dem Begriff Recycling in Sicherheit gewiegt werden: Die gekaufte Plastikflasche verschmutze nach dem Wegwerfen nicht die Umwelt, sondern werde wiedergeboren als neue Plastikflasche und bliebe so im Kreislauf. Was in der Theorie gut klingt, spricht in der Realität eine andere Sprache.

Zahlen der letzten Jahre deuten darauf hin, dass lediglich 14% des weggeworfenen Plastiks überhaupt fürs Recycling gesammelt werden und insgesamt nur 5% des recycelten Plastiks dem Kreislauf wieder gleichwertig zugeführt werden (siehe z. B. www.mdpi.com/2313-4321/6/1/12/htm). Das ist nicht viel, angesichts des großen Plastikbergs, den jede:r Verbraucher:in stetig produziert.

Es stellt sich also die Frage: Was passiert mit dem Plastik, das gar nicht recycelt wird? Ein Großteil davon landet als Brennstoff in der Industrie, vor allem in Zementwerken (https://bit.ly/3AzQBI9). Mussten diese vormals den benötigten Brennstoff teuer einkaufen, erledigen sie nun ein schmutziges Problem für die Gesellschaft. Dies führt unter anderem dazu, dass die Zementindustrie für 8% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist. Dies ist mehr als die ausgestoßenen Treibhausgase des Flugverkehrs.

Ein anderer Teil des Plastiks (darunter wohl auch Teile des in den Recyclinghöfen gesammelten Kunststoffs, so zumindest du Vermutung) wird am Ende in den Müllverbrennungsanlagen verbrannt.

Aber auch auf dem Recycling-Weg liegen mehr Stolpersteine, als uns allen bewusst ist. Recyceln von Plastik ist gar nicht so einfach, wie wir es uns vielleicht vorstellen. So besteht beispielsweise Folienplastik aus mehreren dünnen Schichten, die sich nicht recyceln lassen. Dasselbe gilt für Mischkunststoffe. Das heißt, dass Tüten und Folien fast ausschließlich aus Neuplastik hergestellt werden. Dies ist bedenklich, da Verpackungsplastik die Hälfte des weltweiten Kunststoffabfalls ausmacht (https://www.mdpi.com/2313-4321/6/1/12/htm). Ein Gros dieser Verpackungen entfällt auf die Lebensmittelindustrie. Umso dramatischer wird diese Tatsache dadurch, dass die Lebensmittelbranche laut EU-Verordnung kein recyceltes, sondern immer nur neues Verpackungsmaterial verwenden darf (siehe EU-Verordnung Nr. 10/2011). Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich Polyethylenterephthalat (PET).

Weitere Faktoren zeigen auf, wie schlecht die Wiederverwertung von Kunststoffen funktioniert und wie Statistiken „geschönt“ werden kann. So exportiert alleine Deutschland jährlich 720.000 Tonnen Plastikmüll vorwiegend in Länder des globalen Südens (https://bit.ly/3CgTD53). Das Absurde: Exportiertes Plastik gilt in Deutschland (und anderen Ländern) als recycelt. Zusammen mit anderen Faktoren wie Downcycling entsteht so eine auf den ersten Blick viel bessere Recycling-Quote. Dabei gäbe es gute Alternativen zum Recycling-System: Die umweltfreundlichste Art der Verpackung ist die Mehrwegverpackung. Dies ist die Fahrtrichtung, die wir vermehrt einschlagen müssten.

Denn für die Industrie ist neues Plastik schlichtweg billiger als recyceltes Plastik. Allein mit diesem Fakt hat recyceltes Plastik das Rennen schon verloren. Der Grund, aus dem neues Plastik so billig ist, findet sich in den billigen fossilen Brennstoffen: billiges Öl bedeutet billiges Plastik. Laut Greenpeace fließen 6% der Ölproduktion direkt oder indirekt in die Plastikproduktion. Expert:innen schätzen, dass sich Kunststoffe in den nächsten 10 Jahren zum wichtigsten Produkt für die Ölindustrie entwickeln werden.

Denn die Plastikproduktion wird trotz fleißigen Recycelns nicht weniger, sondern immer mehr: Laut Industrievereinigung „PlasticEurope“ wurden 2020 weltweit 367 Millionen Tonnen (!) Plastik hergestellt. 2018 waren es 359 Millionen Tonnen gewesen. Dass sich der Sektor dermaßen ausweitet, beruht augenscheinlich auf der Annahme, dass fossile Rohstoffe weiterhin billig zur Verfügung stehen werden.

Die Basis jeder Veränderung ist und bleibt Wissen. Im Bereich Kunststoffentsorgung grassieren viele Fehlinformationen, falsche Annahmen oder schlicht Unwissen – das verunsichert Verbraucher:innen, oder wiegt sie in falscher Sicherheit. Und es bietet Verwalter:innen und Politiker:innen Vorwände zur Untätigkeit oder drängt sie zu letztlich nicht effektiven Maßnahmen. Um die Problematik rund ums Plastik besser zu verdeutlichen, müssen wir zuallererst wissen, was Fakt ist. Was bedeutet das Recyceln von Plastik tatsächlich? Wie gut funktioniert es und wie viel Plastik kann ein zweites Leben in seiner ursprünglichen Verwendung wiederfinden? Und auch: Was passiert mit dem von den Bürger:innen aussortierten Plastikmüll? Dies sind Fragen, auf die alle Südtiroler:innen eine Antwort verdient haben.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine umfassende Informationskampagne zu starten, bei der die Bevölkerung darüber informiert wird:
    a) was mit dem im Recyclinganteil in Südtirol gesammelten Plastikmüll passiert,
  2. b) welche in Südtirol im Recyclinganteil gesammelten Kunststoffe in welcher Art und wo recycelt werden können,
  3. c) wie viel und welche der in Südtirol im Recyclinganteil gesammelten Kunststoffe in die Müllverbrennungsanlage bzw. in Deponien gelangt.
  4. Beim Erstellen dieser Informationskampagne ein besonderes Augenmerk auf die Bildungseinrichtungen zu legen und hier gezielte Projekte über die Grenzen des Recyclings und die Vorzüge der Wiederverwendung auszuarbeiten.
  5. Eine Sonderförderung für Regionale Mehrwegverpackungen einzuführen, um so einen Anreiz zu schaffen, damit Südtiroler Produzentinnen und Produzenten Mehrwegverpackungen in ihr Sortiment aufzunehmen.
  6. Zusammen mit den bedeutendsten Wein- und Getränkeproduzenten und Handelsvertretungen zu prüfen, ob ein einheitliches Mehrwegsystem mit Mehrweg-Einheitsflaschen sinnvoll wäre.

Bozen, 21.10.2022

 Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Grüner Gesetzentwurf zu den Frauenquoten auf den Gemeindewahllisten angenommen!

Die Grüne Fraktion im Regionalrat hat es – nach Jahren hartnäckigen Dranbleibens! – geschafft: Künftig muss ein Drittel der Kandidat:innen-Plätze bei den Gemeindewahlen auf jeder Liste mit Frauen besetzt werden. Dies ist ein enorm wichtiger Schritt angesichts der Tatsache, dass bis dato eine einzige Frau auf einer Liste „genügte“.

Viele Studien zeigen, dass die Gemeinde die Ebene der demokratischen Institutionen ist, wo der Eintritt für Frauen am schwierigsten ist. Bei der Zusammenstellung der Listen fiel oft erst am Ende auf, dass Frauen fehlen. Dann suchte man in aller Eile eine, um sie ans Listenende zu setzen und so das eigene Gewissen zu beruhigen. Dass dies nicht reicht, wurde vom Regionalrat nun eingesehen. Denn Frau zu sein und in ein politisches Amt gewählt zu werden, ist auch heute noch enorm schwierig. Dies zeigen die Ergebnisse der letzten Gemeindewahlen in Südtirol: Hier wurden 13 Bürgermeisterinnen und 103 Bürgermeister gewählt; in den meisten Gemeinden erreicht der Anteil der gewählten Frauen keine 25%.

Zusammenfassung: Südtirol brauchte dieses Gesetz dringend. Und das Gesetz brauchte seinerseits einen langen Atem. „Immer wieder wurde seine Behandlung im Plenum verschoben. Umso froher ist die Grüne Fraktion im Regionalrat, dass sich das Warten ausgezahlt hat und das Gesetz am heutigen Donnerstag mit 27 Ja-Stimmen angenommen wurde.“, so die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Dies ist ein enorm wichtiger Schritt hin zu einer ausgeglichenen Politik, in der die gleichermaßen wichtige Sicht der Frauen hoffentlich nie wieder zu kurz kommt!

Bozen, 20/10/2022

Regionalratsabgeordnete

Brigitte Foppa

Lucia Coppola

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Paolo Zanella

PRESSEMITTEILUNG.

Im Zuge der Diskussion um das neue Gesetz zum geförderten Wohnbau ging es auch um das Mieten. Denn der LGE sah vor, dass ein Garantiefonds eingerichtet würde, der bei Nichtzahlung der Miete den Vermieter:innen den Ausfall refundieren könne. Der Fonds richtet sich rein an die Wohnungsbesitzer:innen und wird vom Land gefördert.

Ein sozialpolitisch anderer Ansatz würde hingegen von den Mieter:innen ausgehen und ihnen, im Fall von unverschuldeter Zahlungsunmöglichkeit, über einen Garantiefonds unter die Arme greifen. Die grüne Fraktion hat diesen Ansatz in einem Antrag aufgegriffen und im Gesetzgebungsausschuss vorgelegt. Einbringerin Brigitte Foppa verweist auf die Sorgen der Mietervertretungen, die fürchten, dass ein Garantiefonds, der rein von Vermieterseite geführt werde, zu Erhöhungen der Mieten führen könnten.

„Bei der Studienreise nach Wien haben wir gesehen, dass man im Falle von Zahlungsunmöglichkeit ganz anders intervenieren müsste: Mit Sozialarbeit und Quartiersarbeit, und indem man von der Notsituation ausgeht, in der sich eine Familie oder eine Person plötzlich wiederfinden kann. Es verwundert, dass gerade von Arbeitnehmerseite ein so besitzerorientierter Vorschlag kam und Änderungen abgelehnt wurden“, so die Abgeordnete Foppa.

Es ist ein wichtiges Anliegen, die unvermieteten Wohnungen auf den Mietmarkt zu bringen – der Weg, den die Südtiroler Landesregierung SVP-Lega Salvini-Forza Italia wählt, geht halt eindeutig von den Wohnungsbesitzer:innen aus. Die Mieter:innen sind nicht so wichtig.

 

Bozen, 18.10.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler