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PRESSEMITTEILUNG.

Seit mehr als einem Jahrzehnt wartet Südtirol auf eine echte und radikale Wohnbaureform. Seit Jahren verspricht die Landesregierung, diese endlich zu liefern. Dieses Jahr schien der richtige Zeitpunkt gekommen. Die Gelegenheit wurde verpasst. Dies ist umso tragischer angesichts der derzeitigen Krise und der dramatischen Wohnsituation in Südtirol. Im Landtag wurde diese Woche der Gesetzentwurf 116/22 angenommen, der den geförderten Wohnbau reformieren soll.

Im Landtag fasste Brigitte Foppa zusammen, was dieses Gesetz fürs Land bedeutet.

Wohnen ist und bleibt DIE soziale Frage in Südtirol. Für junge Leute, die es gar nicht erst schaffen von zu Hause auszuziehen, für alte Leute, die sich Sorgen machen, wie sie in Zukunft über die Runden kommen sollen. Für Familien, die nicht wissen, wie sie ihre Kredite abstottern sollen. Das Geld reicht nicht mehr fürs Wohnen! Also für die Grundlage der Existenz. Mitten in den Notstand platzte diese Wohnbau-Reform – wenngleich sie eher ein Reförmchen geblieben ist. Die Grundfrage bleibt: Sind die genannten Probleme gelöst? Es schmerzt, die Wahrheit auszusprechen: Nein. Die Probleme sind nach wie vor da und werden durch diese Reform wohl auch nicht kleiner.

Fazit: Die Reform hat nicht stattgefunden. Das Gesetz bleibt weiterhin ein nur für Expert:innen verständliches Ungetüm. Die Förderungen werden leichter zugänglich sein, allerdings ist noch unklar, wie die Mehrkosten finanziert werden sollen. Das Wohnungsproblem in Südtirol, wo Kaufen zu teuer und Mieten praktisch unmöglich ist, bleibt akut. „Wenn heute eine geförderte Wohnung in einem Reihenhaus in einer mittelgroßen Gemeinde 700.000 Euro kostet, dann ist in den letzten Jahren viel schief gelaufen – und es sieht nicht so aus, als ob wir in absehbarer Zeit aus dieser Situation herauskommen werden“, folgert Brigitte Foppa, die die lange Tragezeit dieser „Reform“ im 4. Gesetzgebungsausschuss begleitet hat.

Die Grünen werden das Thema Wohnen auch weiterhin begleiten und sich dafür stark machen, dass dieses Grundrecht wieder die Beschreibung erhält, die ihm zusteht: Wohnen, das Minimum für ein würdevolles Leben.

 

Bozen, 02.12.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Landeshaushalt 2023

Vor wenigen Tagen kam es in Österreich zum Gehaltsabschluss 2023 für den öffentlichen Dienst. Ab 1. Jänner 2023 gibt es für die öffentlich Bediensteten eine Gehaltserhöhung von 7,32 Prozent. Damit ist den Verhandlern – darunter auch der grüne Vizekanzler Werner Kogler – eine dauerhafte Kaufkraftsteigerung für rund 400.000 Mitarbeiter:innen gelungen.

Zwischen 2014 und 2023 sind Löhne und Gehälter des öffentlichen Dienstes in Österreich um rund 25 Prozent gestiegen. Im Vergleich dazu, waren es im reichen und überteuerten Südtirol magere sechs Prozent, Südtirols öffentlich Bedienstete haben das Nachsehen.

Nachdem die Landesregierung der Arbeitgeber für den öffentlichen Dienst ist, liegt es an ihr, für die Mitarbeiter:innen der Bereiche Bildung, Gesundheit, Pflege, Mobilität und Verwaltung Geldmittel vorzusehen. Leider herrscht im Landeshaushalt 2023 gähnende Leere was den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag betrifft.

„Es ist vollkommen unverständlich, warum sich die Landesregierung nicht für die eigenen Mitarbeiter:innen verstärkt einsetzt.“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen. Nur ein gut bezahlter öffentlicher Dienst, kann gute Leistungen für die Bevölkerung erbringen. Wenn Südtirol sich nicht sofort um attraktive Arbeitsplätze beim Land, in Gemeinden und in den Schulen bemüht, laufen uns die Leute in Scharen davon. „Und dagegen muss alles menschenmögliche getan werden.“ erklärt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.

Der Vergleich mit Österreich ist sehr aufschlussreich, weil beiden Volkswirtschaften hinsichtlich Wirtschaft und Arbeitsmarkt sehr ähnlich sind. Aus dem Wirtschafts- und Finanzdokument des Landes Südtirol geht hervor, wie deckungsgleich die Entwicklung der Bruttosozialprodukte (BIP) beider Länder ist. Südtirols Wirtschaft ist eindeutig Teil des alpin-mitteleuropäischen Wirtschaftsraumes und daher müssen auch unsere Lohnniveaus jenen Österreichs oder Deutschlands entsprechen.

 

Bozen, 02.12.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

PRESSEMITTEILUNG

Alle Jahre wieder müssen wir reden. Über Gewalt. Genauer gesagt, über Gewalt an Frauen. Denn Frauen erfahren tagtäglich Gewalt. Anlässlich des Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November sind alle Scheinwerfer ganz besonders darauf gerichtet. Weil es notwendig ist. Weil Frauen Gewalt erleben. Weil Frauen (oft durch die Hand ihrer Partner und Ex-Partner) getötet werden. Jeden Tag. Auch in Italien, auch in Südtirol.

Normalerweise fokussieren wir uns in dieser Debatte darauf, wo Gewalt mündet. Dieses Jahr wollte die Grüne Fraktion im Landtag den Scheinwerfer auf den Beginn von Gewalt richten. Meistens beginnt sie mit Worten. Im privaten, aber auch im öffentlichen Raum. Eine Form dieser verbalen Gewalt ist das so genannte Catcalling; also das Nachpfeifen, Nachrufen, Kommentieren von Frauen, die sich an Männern in Parks, auf der Straße, auf Plätzen vorbeibewegen. Diese Erfahrung machen nahezu alle Frauen in ihrem Leben. Catcalling impliziert eine männliche Machtdemonstration: Im Nachpfeifen liegt die – sicher oft unbewusste – Aussage: Die Straße gehört uns. Das Sicherheitsempfinden von vielen Frauen und Mädchen wird dadurch gestört. Frauen und Mädchen fühlen sich verunsichert, haben Angst oder vermeiden gewisse Straßenzüge.

Dabei gehört der öffentliche Raum allen, Frauen und Männern gleichermaßen. Die Grüne Fraktion wollte auf dieses Phänomen aufmerksam machen und den Blick dafür schärfen.

Nach einer angeregten Diskussion im Landtag konnten sich nahezu alle Fraktionssprecher:innen darauf einigen, einen gemeinsam formulierten Antrag zu unterzeichnen, und „alle Formen von sexueller/verbaler Gewalt anzuerkennen und verstärkt auf das Problem aufmerksam zu machen“.

„Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein Zeichen, dass Südtirol bereit ist genauer hinzuschauen. Damit beginnt vielleicht eine neue Aufmerksamkeit“, so eine zufriedene Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Foto: (c): catcallsofbz

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Tierser Cabriobahn sorgt bereits seit einigen Monaten für Aufsehen. Am 23. November erfolgte nun das Urteil der Dienststellenkonferenz. Ein wichtiger Punkt: Das überschüssige und nicht genehmigte Bauvolumen muss nicht abgerissen werden. Für die Sanierung zählen auch Teile, die projektkonform errichtet worden waren. Landesrätin Hochgruber Kuenzer erklärte in der Tageszeitung „Dolomiten“, das Urteil der Dienststellenkonferenz würde auf staatlichem Recht (das Variantenprojekte vorsieht) basieren. Laut neuem Raumordnungsgesetz des Landes sind Varianten zur Sanierung widerrechtlicher Projekte hingegen nicht möglich. Doch die Landesrätin sagte, „das Land hat im Bereich der Raumordnung keine primäre Zuständigkeit. So greift das staatliche Baurecht […]” („Dolomiten“, 24. 11. 2022). Diese Interpretation wirft Fragen auf. Denn das Land hat eine Webseite, auf der die Kompetenzen der Autonomie erklärt werden und wo man folgendes liest: “Competenze primarie: I settori nei quali la Provincia ha competenze primarie possono essere regolati con provvedimenti legislativi propri. La Provincia ha competenza primaria, tra l’altro, in settori come la toponomastica (con l’obbligo della bilinguità), l’urbanistica o l’assunzione diretta di servizi pubblici. Le competenze primarie spettano solo alle regioni e alle province a statuto speciale“. Beruht diese Webseite des Landes also auf falschen Informationen?

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Hat Südtirol primäre Zuständigkeit bei der Raumordnung oder nicht?
  2. Falls die primäre Zuständigkeit entgegen diverser Medienberichte zur Causa Tiers doch da ist: Aus welchem Grund wurde nicht das Gesetz „Raum und Landschaft“ als Grundlage für die Sanierung der Tierser Seilbahn herangezogen?
  3. Welche Teile des Projektes der Cabriobahn in Tiers wurden für die Sanierung herangezogen?
  4. Wie viel Prozent der Sanierung betreffen das außerplanmäßige Projekt, wie viele das ursprünglich genehmigte Projekt?
  5. Was bedeutet „dauerhafte und stabile Verschließung“?
    1. Ist es theoretisch möglich, diese „dauerhafte und stabile Verschließung“ rückgängig zu machen?
    2. Wie möchte die Landesregierung garantieren, dass die dauerhafte und stabile Verschließung auch wirklich „dauerhaft“ bleibt?
  6. Mit wie vielen öffentlichen Beiträgen wurde die Tierser Seilbahn finanziert?
  7. Werden diese Beiträge angesichts der stattgefundenen Ereignisse neu berechnet?
    1. Falls ja, wie seht die definitive Beitragsfinanzierung aus?
    2. Falls ja, orientiert sich die neue Beitragssumme am Ausmaß der unrechtmäßigen Bautätigkeit?
    3. Falls nein, mit welcher Begründung?

 

Bozen, 28.11.2022

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

Hier die Antwort der Landesregierung.

BESCHLUSSANTRAG

Ein Drittel der Lebensmittel in den Schulmensen landet im Müll. Zu diesem erschreckenden Ergebnis kam eine Studie aus dem Jahr 2018, an der sich mehrere Mensen in drei italienischen Regionen beteiligt haben. Diese Ergebnisse sind Teil des so genannten „Progetto Reduce“ des Umweltministeriums, das sich die Quantifizierung der Lebensmittelverschwendung in Italien zur Aufgabe gesetzt hatte. Südtirol war zwar nicht Teil dieser Untersuchung, jedoch darf vermutet werden, dass es hierzulande nicht viel anders aussieht. Ein Aspekt des Problems ist sicherlich in der Logistik zu finden. Vorportionierung eines ganzen Menüs ist für die Betreiber der Mensen, die teilweise hunderte Schüler:innen versorgen müssen, praktischer. Für Kinder und Jugendliche sind vorportionierte Menüs hingegen oft kontraproduktiv. Sie finden Lebensmittel auf ihren Tellern, die sie sich selbst nicht auswählen würden oder die Portion ist schlichtweg zu groß. In der Folge landet ein Großteil des Essens dann im Müll.

In Ravenna führte man aufgrund dieser Müllanalyse einen so genannten „io non spreco-bag“ – im Neudeutschen Doggybag – ein. So konnten die Kinder und Jugendlichen Brot, Obst (dieses landet laut obiger Studie am öftesten im Müll) oder verpackte Snacks von den Mensen der Grund- und Mittelschulen mit nach Hause nehmen. Initiativen, die vereinzelt auch schon andernorts praktiziert werden. Jedoch bei weitem nicht flächendeckend und sehr oft abhängig von der Eigeninitiative des Lehr- Koch- und Betreuungspersonals. Ein weiterer Lösungsansatz, der in dieselbe Kerbe und dabei auch noch drei Fliegen mit einer Klappe schlägt wäre es, den Schüler:innen übriggebliebenes Obst usw. in der Großen Pause am Vormittag des Folgetages zur Verfügung zu stellen. Dabei müssten sich die Familien nicht mehr um die Jause ihrer Kinder kümmern, diesen würden gesunde Zwischenmahlzeiten serviert und der Lebensmittelverschwendung würde vorgebeugt werden. Denn laut Foodinsider (ein Zusammenschluss italienischer Expert:innen, welcher Schulmensen und deren Qualität monitoriert) ist der Abfall in den Mensen nämlich auch sehr oft darauf zurückzuführen, dass Eltern – wissend oder vorbeugen wollend, dass ihre Kinder in der Mensa vielleicht nicht essen werden oder wollen – diesen überproportional große Schuljausen mitgeben. Die Kinder kommen in der Folge oft gar nicht sonderlich hungrig in die Kantine und essen oft aus diesem Grund wenig oder nichts. Die Katze beißt sich hier also selbst in den Schwanz.

Das Problem der Lebensmittelverschwendung als solches anzuerkennen und dagegen vorzugehen ist ein erster Schritt. Denn es ist nicht nur ein soziales Problem, sondern auch ein klimatisches. So ist die Lebensmittelverschwendung laut Foodinsider für 8 % der ausgestoßenen Treibhausgase verantwortlich. Nicht umsonst ist die Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 eines der 17 „UNO Nachhaltigkeitsziele“, zu denen auch Südtirol sich bekannt hat.

Auf Nachfrage der Grünen Fraktion bei der Landesregierung wurde bestätigt, dass Südtirol sein Potenzial, den Lebensmittelabfall zu verringern, noch nicht ausgeschöpft hat. Potenzial gibt es eindeutig bei der Vermeidung des Abfalls in den Schulmensen. Die Landesregierung gab an, dass es zur Reduzierung des Lebensmittelabfalls Daten benötige, die das Land heute noch nicht zur Verfügung habe. Ein erster Schritt hin zu mehr Daten wäre eine so genannte Müllanalyse in den Schulmensen. Die eingangs erwähnte Studie in drei italienischen Regionen führte genau so eine Analyse durch. Nur, wenn wir mehr über den Abfall wissen, wo der meiste entsteht (in der Küche oder auf dem Teller), welche Lebensmittel am meisten weggeschmissen werden usw., können wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Problem anzugehen.

In den “Linee di indirizzo rivolte agli enti gestori di mense scolastiche, aziendali, ospedaliere, sociali e di comunità, al fine di prevenire e ridurre lo spreco connesso alla somministrazione degli alimenti” des Gesundheitsministeriums ist angeführt, dass für die Mensadienste von den Betreibern auch die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung als Vergabekriterium herangezogen werden kann. Dies ist seit dem Jahr 2017 möglich. Seit damals fallen auch qualitative Aspekte bei der Vergabe der Mensadienste ins Gewicht, und nicht mehr rein ökonomische. Dies wäre ein weiterer Schritt, um die Lebensmittelverschwendung in Schulmensen einzudämmen. Von den Betreibern ein Konzept für Abfallvermeidung zu verlangen und dies auch stark ins Gewicht fallen zu lassen, würde den horrend hohen Abfallzahlen in den Mensen entgegenwirken.

Auch die bereits erwähnte Vorportionierung ist in mehrfacher Hinsicht ungünstig. Nicht zuletzt bekommen so etwa 6- und 11-jährige Kinder genau die gleich großen Mengen an Essen. Dass es in dieser Alterskategorie große Unterschiede gibt, was die benötigte Energiezufuhr betrifft, liegt auf der Hand. Schon allein dadurch, dass die Kinder selbst wählen könnten, was und wie viel sie essen wollen, würde der Lebensmittelabfall stark reduziert. Kurzum: Südtirol hat noch Luft nach oben. Jedoch wurde andernorts auch vorgemacht, wie es funktionieren könnte und welche Maßnahmen sinnvoll wären. Jetzt müssen wir das Problem nur noch angehen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine externe Müllanalyse in Südtirols Schulmensen durchzuführen, bei der zwischen folgenden Bereichen unterschieden werden soll
    1. WO entsteht der Überschuss bzw. Abfall (in der Küche oder auf dem Teller)?
    2. WELCHE Produkte bzw. Menükomponenten landen vorwiegend im Müll?
    3. WELCHE MENGEN an Lebensmitteln bzw. Speisen werden weggeschmissen (mit Unterscheidung zwischen vermeidbaren und nicht vermeidbaren Lebensmittelabfällen)?
  2. In die Bewerbungskriterien von den Betreibern der Schulmensen eine Strategie gegen Lebensmittelverschwendung zu integrieren und diese bei der Auswahl auch zwingend mitzuberücksichtigen.
  3. Darauf hinzuwirken, dass die Betreiber der Schulmensen auf die Vorportionierung der Menüs verzichten und Schüler:innen sich die Komponenten des Menüs selbst zusammenstellen können.
  4. Darauf hinzuwirken, dass die Betreiber der Schulmensen übrig gebliebenes Obst, Brot und verpackte Snacks entweder den Schüler:innen mit nach Hause geben oder aber ihnen diese bei der Großen Pause am Vormittag als Jause zur Verfügung gestellt werden.

Bozen, 30.11.2022 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Seit mehr als einem Jahrzehnt wartet Südtirol auf eine echte und radikale Wohnbaureform. Seit Jahren verspricht die Landesregierung, diese endlich zu liefern. Dieses Jahr schien der richtige Zeitpunkt gekommen. Die Gelegenheit wurde verpasst. Dies ist umso tragischer angesichts der derzeitigen Krise und der dramatischen Wohnsituation in Südtirol. Im Landtag wird diese Woche der Gesetzentwurf 116/22 diskutiert, der den geförderten Wohnbau reformieren soll.

In ihrem Minderheitenbericht erläutert Brigitte Foppa ausführlich, was in diesem Reformprozess geschehen ist, was erreicht wurde und was noch fehlt. Wir listen hier einige wesentliche Punkte auf.

Das Wohnen entwickelt sich zu einem immer gravierenderen Problem in Südtirol. Fast überall, vor allem aber in der Landeshauptstadt Bozen, ist es sehr schwierig, eine Mietwohnung zu finden, und die Preise sind exorbitant hoch. Laut ASTAT entfallen 41 % der Haushaltsausgaben auf das Wohnen (und das war vor der aktuellen Energiekrise).

Anstelle der lang ersehnten organischen und umfassenden Reform des sozialen und geförderten Wohnbaus kam es zu einem „Umbau“:

  1. Der soziale Wohnbau (ca. 50 Artikel) wurde aus dem Wohnbaugesetz Nr. 13/1998 ausgegliedert und in ein (kaum überzeugendes) Gesetz (das „WOBI-Gesetz“, Nr. 5/22) übertragen.
  2. Der Gesetzes-Koloss von 1998 für den geförderten Wohnungsbau bleibt bestehen. Nur in kleinen Details und Randbereichen ändert sich das Gesetz durch den vom Abg. Renzler unterzeichneten Gesetzentwurf Nr. 116/22.

Zwischendurch haben wir auch „kuriose“ Manöver erlebt, etwa als Landesrätin Deeg diesen Sommer im 4.Gesetzgebungsauschuss versuchte, diese komplexe Materie mit einem einzigen Artikel mit 53 Absätzen (!) in das Omnibusgesetz zu „schwindeln“. Der gesamte Prozess war von Konflikten und Spaltungen innerhalb der SVP durchsetzt, angefangen bei der Vallazza-Affäre bis hin zum letzten Akt, als sich LH Kompatscher überraschend nicht imstande sah, die finanzielle Deckung des Gesetzes vorzusehen, das von seiner Mehrheit stammt.

Insgesamt ist die Wohnbaureform ein klares Beispiel für einen misslungenen politischen Prozess. Nicht umsonst wurde sie von vielen als „Schwergeburt“ bezeichnet.

Zu den positiven Elementen zählen die Entbürokratisierung bei Auflösung der Sozialbindung, sowie die Möglichkeit für die Landesregierung, im Falle der Untätigkeit einer Gemeinde von Amts wegen Bauland für den geförderten Wohnbau auszuweisen. Das wichtigste Ergebnis, das im Ausschuss erzielt wurde, war die Senkung der Punktezahl für den Zugang zur Wohnbauförderung von 23 auf 21 Punkte.

In die falsche Richtung geht hingegen die Einführung eines Garantiefonds zum Schutz von Vermieter*innen bei Nichtzahlung der Miete. Unserer Meinung nach sollte man von den Mieter*innen ausgehen, die unverschuldet in Verzug geraten sind, und diese stärker unterstützen. Diese Forderung blieb bisher ungehört.

Fazit: Die Reform hat nicht stattgefunden. Das Gesetz bleibt weiterhin ein nur für Expert:innen verständliches Ungetüm. Die Förderungen werden leichter zugänglich sein, allerdings ist noch unklar, wie die Mehrkosten finanziert werden sollen. Das Wohnungsproblem in Südtirol, wo Kaufen zu teuer und Mieten praktisch unmöglich ist, bleibt akut. „Wenn heute eine geförderte Wohnung in einem Reihenhaus in einer mittelgroßen Gemeinde 600.000 Euro kostet, dann ist in den letzten Jahren viel schief gelaufen – und es sieht nicht so aus, als ob wir in absehbarer Zeit aus dieser Situation herauskommen werden“, folgert Brigitte Foppa, die die lange und schmerzensreiche Tragezeit dieser „Reform“ im 4. Gesetzgebungsausschuss begleitet hat.

Bozen, 29.11.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Südtirols Schigebiete benötigen für den Betrieb der Aufstiegsanlagen und der Pistenbeschneiung sehr große Strommengen, die seit Jahren ansteigen. Für die Pistenpräparierung werden dieselbetriebene Pistengeräte (Schneekatzen) eingesetzt, welche erhebliche Treibstoffmengen verbrauchen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel „Schneekatzen“ sind auf Südtirols Pisten im Einsatz?
  2. Wieviel Treibstoff benötigen diese Maschinen pro Jahr?
  3. Wird der Treibstoff für die „Schneekatzen“ vom Land oder vom Staat finanziell unterstützt?
  4. Falls ja, wieviel Geldmittel werden für die Treibstoffsubventionierung vom Land und/oder von Staat jährlich an Südtirols Schigebietsbetreiber ausbezahlt?

 

Bozen, 17.11.2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

INTERROGAZIONE SU TEMIN D’ATTUALITÀ.

Il 25 ottobre 2022 i vertici di SASA AG hanno incontrato il consiglio comunale di Merano e hanno annunciato di voler convertire circa 150 autobus esistenti a propulsione a idrogeno.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Quale propulsione hanno i 150 autobus esistenti che verranno convertiti ad idrogeno?
  2. Quanto costa la conversione a idrogeno di 150 autobus esistenti?
  3. Chi finanzia questa conversione?
  4. Perché viene scelta la conversione a idrogeno e non a propulsione elettrica a batteria?
  5. Quando avverrà la conversione?
  6. Quali sono i costi di acquisto e di esercizio di un autobus a idrogeno per la SASA?
  7. E quali sono i costi di acquisto e di esercizio di un autobus elettrico a batteria?
  8. Confrontando le ultime due risposte, è sensato puntare sull’idrogeno e non sull’elettrico?
  9. Quanti autobus, distinti per tipo di propulsione, ha attualmente in SASA? Si chiede il numero assoluto per ciascuna propulsione e la percentuale sul totale dei mezzi SASA.
  10. Quanti autobus e con quale tipo di propulsione verranno acquistati per i prossimi anni?
  11. A che prezzo verranno acquistati?
  12. E per quali aree geografiche verranno impiegati?

Bolzano, 14.11.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

In seguito alla audizione del 25 ottobre 2022di Sasa nel consiglio comunale di Merano,

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. SASA intende utilizzare in futuro una parte significativa dei suoi autobus con idrogeno. Dove sarà costruita la stazione di rifornimento a idrogeno a Merano?
  2. Come e da chi verrà finanziata la stazione di rifornimento?
  3. Chi potrà rifornirsi lì? Solo Sasa o anche altri soggetti? E nel secondo caso, chi?
  4. Esiste già uno studio di fattibilità per questa stazione di rifornimento?
  5. Il 25 ottobre 2022, SASA ha affermato che avrebbe chiesto da 3 a 3,5 ettari nell’area delle caserme di Merano per la sua nuova ubicazione e che essa avrebbe avuto i requisiti per l’utilizzo di autobus a impatto zero nel Burgraviato ed in particolare a Merano. La Provincia intende trasferire parte della caserma Rossi alla SASA?
  6. Se sì, è quella parte che è stata recentemente trasferita dallo Stato alla Provincia?
  7. Se no, quale parte della caserma Rossi dovrebbe andare a SASA? E quando?
  8. Quali lavori saranno necessari affinché SASA possa utilizzare questo sito?
  9. Chi gestirà questi lavori? E chi li finanzierà?
  10. La Provincia cederà l’area a SASA gratuitamente o la affitterà?
  11. La Provincia intende conferire detta area in SASA tramite un aumento di capitale?

 

Bolzano, 14.11.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

AMFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Landesmensa, stets gut besuchter kulinarischer und kollegialer Treffpunkt der Landesbeamt:innen, musste nach Jahrzehnten Tätigkeit die Tore schließen.

Die Räumlichkeiten der Landesmensa waren bis vor Kurzem im Gebäude der ehemaligen Handelskammer untergebracht. Nachdem das Gebäude der Handelskammer auf dem Tauschwege an die Signa-Gruppe ging, wurde der Landesverwaltung auf dem Areal des Waltherparks eine flächengleiche Alternative angeboten, die es aber in Zukunft für den Mensendienst nicht mehr brauchen dürfte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum musste die Landesmensa geschlossen werden?
  2. Was passiert nun mit den Räumlichkeiten, die im Waltherpark für die Landesmensa vorgesehen waren?

 

Bozen, 16.11.2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba