HomeDeutschWohnbaugesetz, die Zweite: Kein Durchkommen für den Garantiefonds für Mieter:innen.

Wohnbaugesetz, die Zweite: Kein Durchkommen für den Garantiefonds für Mieter:innen.

PRESSEMITTEILUNG.

Im Zuge der Diskussion um das neue Gesetz zum geförderten Wohnbau ging es auch um das Mieten. Denn der LGE sah vor, dass ein Garantiefonds eingerichtet würde, der bei Nichtzahlung der Miete den Vermieter:innen den Ausfall refundieren könne. Der Fonds richtet sich rein an die Wohnungsbesitzer:innen und wird vom Land gefördert.

Ein sozialpolitisch anderer Ansatz würde hingegen von den Mieter:innen ausgehen und ihnen, im Fall von unverschuldeter Zahlungsunmöglichkeit, über einen Garantiefonds unter die Arme greifen. Die grüne Fraktion hat diesen Ansatz in einem Antrag aufgegriffen und im Gesetzgebungsausschuss vorgelegt. Einbringerin Brigitte Foppa verweist auf die Sorgen der Mietervertretungen, die fürchten, dass ein Garantiefonds, der rein von Vermieterseite geführt werde, zu Erhöhungen der Mieten führen könnten.

„Bei der Studienreise nach Wien haben wir gesehen, dass man im Falle von Zahlungsunmöglichkeit ganz anders intervenieren müsste: Mit Sozialarbeit und Quartiersarbeit, und indem man von der Notsituation ausgeht, in der sich eine Familie oder eine Person plötzlich wiederfinden kann. Es verwundert, dass gerade von Arbeitnehmerseite ein so besitzerorientierter Vorschlag kam und Änderungen abgelehnt wurden“, so die Abgeordnete Foppa.

Es ist ein wichtiges Anliegen, die unvermieteten Wohnungen auf den Mietmarkt zu bringen – der Weg, den die Südtiroler Landesregierung SVP-Lega Salvini-Forza Italia wählt, geht halt eindeutig von den Wohnungsbesitzer:innen aus. Die Mieter:innen sind nicht so wichtig.

 

Bozen, 18.10.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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