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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

„Die Original Südtiroler Christkindlmärkte sind ein zertifiziertes „Green Event“ ist auf „südtirol.info“ zu lesen. Die Webpage definiert ein Green Event folgendermaßen: „Veranstaltungen, die nach umweltgerechten Kriterien geplant, organisiert und umgesetzt werden. Dabei sind regionale Wertschöpfung, Ressourceneffizienz, Abfallmanagement, Mobilität sowie soziale Verantwortung die wesentlichen Faktoren“.

Unter dem Punkt „Mobilität“ könnte man gemeinhin die Potenzierung des öffentlichen Nah- und Zubringerverkehrs verstehen, damit nicht alle Besucher:innen mit dem eigenen Auto oder Camper anreisen müssen. Dass es rund um die Weihnachtsmarktsaison einen Ausbau der Zugverbindungen gab, ist Besucher:innen der Christkindlmärkte sowie Anwohner:innen meist nicht sofort ins Auge gesprungen. Es gab und gibt auch 2022 wieder lange Staus und völlig überlastete Stadtzufahrten. Der Weihnachtsmarkt am Karersee hat eine ganze Gegend in einen Verkehrskollaps geführt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie funktioniert die Abstimmung der Südtiroler Weihnachtsmärkte im Hinblick auf Organisation und Marketing? Gibt es hierzu eine Koordination auf Landesebene? Wenn ja, wo ist diese angesiedelt? Wenn nein, warum gibt es eine solche nicht?
  2. Wie sah das Mobilitätskonzept für die Organisation der Weihnachtsmärkte 2022 aus?
  3. In welchem Ausmaß wurde der öffentliche Verkehr hierfür potenziert?
  4. Wie viele und welche Sonderzüge wurden eingesetzt?
  5. Wie fällt die Verkehrsbilanz der diesjährigen Weihnachtsmarktsaison aus: Reisten weniger Leute mit dem privaten Auto an als in den Vorjahren (Pandemiejahre ausgenommen)? Wie werden diese Messungen vorgenommen?
  6. Wir ersuchen um die Aushändigung der Ergebnisse der Green-Event-Evaluierung für die vergangenen drei Weihnachtsmarkt-Saisonen.
  7. Fördert das Land Südtirol die Original Südtiroler Weihnachtsmärkte finanziell? Wenn ja, welche Mittel wurden in den vergangenen drei Weihnachtsmarktsaisonen ausgeschüttet? Wir bitten um Aufstellung der Fördermittel und der Besucherzahlen für die Jahre 2019/2021/2022.

 

Bozen, 13.12.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

TAGESORDNUNG LGE 119/2022, 120/2022 und 121/2022.

Die allermeisten von uns stellen sich, sobald ein Gebrauchsgegenstand kaputt geht, gar nicht mehr die Frage: Reparieren oder neu kaufen? Denn wir wissen: Neu kaufen ist in den allermeisten Fällen preiswerter. Reparieren zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes nicht aus. Doch anstatt sie neu zu kaufen, könnten Kleidungsstücke geflickt, Fahrräder repariert oder kleine technische Korrekturen an elektronischen Geräten vorgenommen lassen werden. Durch die Reparatur fällt weniger Müll an, da statt des Neukaufs die Wiederverwendung gefördert wird. Gleichzeitig ist auch der Sparfaktor nicht unerheblich. Ein Beispiel hierfür ist neuerdings ein Gegenstand geworden, von welchem man es noch vor wenigen Jahren nicht vermutet hätte: der Sneaker. Dieser hat in den letzten Jahren eine Entwicklung vom einfachen Turnschuh hin zu einem Lifestyle-Produkt hingelegt – oftmals begleitet von exorbitanten Preisen. Dies hat zur Folge, dass Besitzer:innen diese Schuhe nicht nach einer Saison in den Müll verschwinden lassen können, sobald kleinere Reparaturen vonnöten sind. Genau auf diese Nachfrage reagiert in letzter Zeit das zunehmende Angebot so genannter „Sneaker Repair“-Geschäfte – vor allem in den USA, aber auch in Deutschland und sogar in Mailand. Bei diesen Fachleuten können Sneaker gereinigt oder repariert und ihnen somit neues Leben eingehaucht werden. Sicherlich handelt es sich hierbei um Produkte, deren Anschaffungspreise überdurchschnittlich hoch sind und die sich die Wenigsten leisten können. Doch der Trend der Reparatur weist in die richtige Richtung und Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass Menschen sehr wohl Dinge reparieren lassen wollen, sobald sie die Gelegenheit dazu erhalten.

So haben Österreich sowie einige deutsche Bundesländern reagiert und einen so genannten „Reparaturbonus“ eingeführt. Wird ein defektes Elektrogerät in Österreich zur Reparatur gebracht anstatt ein Neues gekauft, übernimmt der Staat 50 % der Kosten. Dieses Angebot wurde sehr gut aufgenommen. Vor allem Smartphones und andere Kleingeräte wurden zur Reparatur gebracht. Das Besondere dieses Angebots in Österreich liegt daran, dass es sich um keine Einmalzahlung pro Person oder Haushalt handelt, sondern dass der Bonus für jedes defekte Gerät einzeln eingereicht werden kann.

Diesem Beispiel könnte Südtirol folgen und in Anlehnung an Österreich einen Reparaturbonus einführen. Dieser sollte sich jedoch nicht nur auf Elektrogeräte beschränken, sondern auf Kleidungsstücke sowie Schuhe ausgedehnt werden. Auf diese Weise könnte weniger Müll produziert sowie der CO2-Ausstoß verringert werden. Zusätzlich könnten so die ohnehin schon stark belasteten Geldtaschen der Menschen etwas zur Ruhe kommen.

Der Landtag fordert daher die Südtiroler Landesregierung auf, in Zusammenhang mit der Umsetzung der Landesgesetzentwürfe Nr. 119/2022, 120/2022 und 121/2022

  1. In Anlehnung an den österreichischen Reparaturbonus ein ähnliches Angebot in Südtirol einzuführen, bei dem das Land Südtirol den Menschen 50% der Kosten zurückerstattet, sobald sie ein defektes Elektro- oder Elektronikgerät, ein Kleidungsstück oder Schuhe ab einem festzulegenden Betrag reparieren lassen.
  2. Im Landeshaushalt die entsprechenden Mittel hierfür vorzusehen.

Bozen, 07.12.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Tagesordnung zu den LGE 119/2022 ,120/2022 und 121/2022.

Am 03.12.2022 fand in Bozen eine Tagung zum Thema Selbstbestimmte Mobilität für alle Menschen statt. Darin wurde mit großem Nachdruck darauf hingewiesen, dass es ein Menschenrecht ist, sich selbstständig und autonom von einem Ort zum anderen bewegen zu können. So besagt etwa Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention: „Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

  1. Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;
  2. Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.“

Artikel 20 der Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern.

In Südtirol ist man schon seit Längerem darauf bedacht, diesen Auflagen nachzukommen, etwa was die Zugänglichkeit der Bahn betrifft. Die SAD-Züge sind weitgehend barrierearm, die neuen Busse sollten ebenfalls Niederflursysteme haben. Auch die Bahnhöfe auf der Vinschger und Pustertaler Linie sind großteils mit erhöhten Bahnsteigen ausgestattet, um das selbstständige Ein- und Aussteigen mit Rollstuhl oder anderen Behelfen zu erleichtern. Wie immer kommen diese Erleichterungen auch Menschen ohne Behinderungen entgegen, die auf diese Weise keine hohen Stufen oder ähnliches erklimmen müssen.

Große und hochproblematische Ausnahme in dieser Landschaft, so wurde auf der Tagung am 03.12.22 bestätigt, ist beispielsweise der Hauptbahnhof Bozen. Wichtigster Bahnhof des Landes ist er bis heute nur in minimaler Weise für Menschen mit Behinderung zugänglich. Vor allem die niedrigen Bahnsteige machen es unmöglich, ein- und auszusteigen. Aber auch in Information und der restlichen Ausstattung stellt der Bahnhof Bozen ein schwarzes Loch der Barrierefreiheit dar.

Der Landtag fordert daher die Südtiroler Landesregierung auf, in Zusammenhang mit der Umsetzung der Landesgesetze Nr. 119/2022, 120/2022 und 121/2022

  • Alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um den Bahnhof Bozen barrierefrei zu machen.
  • Bei der Ausarbeitung und Umsetzung den Beirat für Menschen mit Behinderung wesentlich miteinzubeziehen.

Bozen, 07.12.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der tragische Tod eines 19-Jährigen Ägypters in Bozen Süd hat das Gewissen der gesamten Südtiroler Bevölkerung erschüttert. Verbände, Diözese, Caritas, Institutionen auf verschiedenen Ebenen und viele Menschen aus der Zivilgesellschaft haben einen dringenden Appell lanciert: Im reichen Südtirol darf niemand vor Kälte sterben. Die Grünen bringen das Thema in den Südtiroler Landtag.

In den letzten Wochen sind wir mit einem neuen, kontinuierlichen Strom von Migrant*innen und Geflüchteten konfrontiert, die Kompetenz für deren Unterbringung und Betreuung liegt bei Staat und Land. Um diese Situation bestmöglich zu bewältigen, benötigt es einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen Staat, Land, Gemeinden, dem Dritten Sektor und den Freiwilligenorganisationen: Wir brauchen einen wirklich nachhaltigen Plan, um aus der Notstandslogik herauszukommen und eine menschenwürdige Aufnahme von internationalen Asylbewerber*innen in Südtirol möglich zu machen.

Dies fordern wir in einer Tagesordnung im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz, das wir diese Woche im Landtag diskutieren werden.

Bozen, 12/12/2022

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Südtirols öffentlich Bedienstete der Gemeinden, der Landesverwaltung, der Kindergärten und Schulen sowie der Sanitäts- und Pflegeeinrichtungen haben seit dem Jahr 2014 über 15 Prozent Reallohnverlust erlitten. “Bei einem Einkommen von 1500 Euro netto im Monat macht der Verlust 225 Euro aus.” erklärt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler. Dass viele Personen und Familien in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist daher kein Wunder.

Es kann nicht sein, dass die Landesregierung im Haushalt mit 6,7 Mrd. Euro keine zusätzlichen Geldmittel für die Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes vorsehen will. Fürs kommende Jahr schlagen wir 50 Millionen für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vor, damit könnten vorerst fünf Prozent Lohnausgleich verhandelt werden. Der entsprechende Änderungsantrag zum Haushalt 2023 wurde kürzlich eingereicht.

“Das kann aber nur ein Anfang sein, in den nächsten Jahren braucht es stetig Lohnaufbesserungen im öffentlichen Dienst, ansonsten laufen uns die Leute in Scharen davon.” sagt Hanspeter Staffler von den Grünen.

Bozen, 12.12.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.
Landeshaushalt 2023.

Südtirol hat eine der höchsten Investitionsquoten im EU-Raum. Darunter versteht man jene freien Geldmittel im Haushalt, die für Infrastrukturen wie Straßen, öffentliche Gebäude, Bahnlinien, Trinkwasser- und Abwasserleitungen usw. zur Verfügung stehen und somit auch die Privatwirtschaft ankurbeln. Die Investitionsquote ergibt sich aus der Haushaltssumme abzüglich aller laufenden Ausgaben für Bildung, Gesundheit, Pflege und Verwaltung.

Investitionsquoten sollte nicht zu niedrig sein, weil dadurch im Laufe der Zeit die Infrastrukturen funktionsuntüchtig werden, sie sollten andererseits aber auch nicht zu hoch sein, weil die Wirtschaft dadurch zu überhitzen droht.

Die Südtiroler Landesregierung fährt seit Jahren eine der höchsten Investitionsquoten im EU-Raum: sechs Prozent des BIP (Bruttoinlandsproduktes) sind in Südtirol die Regel, oft auch mehr. Der EU-Durchschnitt liegt bei drei Prozent (siehe angehängte Tabelle).

Die Steuermilliarden der Südtiroler:innen fließen also in den Straßen- und Seilbahnbau, in die Tourismusindustrie oder in den Bau von Beschneiungsbecken. Dies geht einerseits zu Lasten der Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes, die heute viel zu wenig verdienen; aber auch zu Lasten jener Bürger:innen, welche die öffentlichen Dienste wie Gesundheit, Pflege und Bildung beanspruchen.

Es ist dringend notwendig, dieses Geld umzuverteilen: Weg von den Straßen und hin zu den Menschen. Das Personal der Bildungs-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hat es dringend notwendig!

Bozen, 10.12.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung.

Medienberichten zufolge wurden die Geldmittel für sexualpädagogische Projekte an Schulen – trotz steigender Anfragen – stark gekürzt. Sollten diese Berichte den Tatsachen entsprechen, wäre dies eine bedenkliche Entwicklung, da sexuelle Aufklärung an Schulen von immenser Wichtigkeit für alle Altersstufen ist. Auch für Senior:innen. In der Tat sieht das neue Landesgesetz zum Aktiven Altern Angebote zur sexuellen Bildung vor. Auch diese wollen finanziert werden!

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Kürzungen für sexualpädagogische Projekte an Schulen, die jüngst stattgefunden haben?
  2. Wieso haben diese Kürzungen stattgefunden?
  3. Wie hoch war das Budget für sexualpädagogische Projekte an Schulen in den letzten 5 Jahren? Wir bitten um eine Auflistung pro Jahr.
  4. Wie sind die finanziellen Aussichten für sexualpädagogische Projekte? Gedenkt man, die Projekte in Zukunft wieder vollumfänglich zu finanzieren?
  5. Das Landesgesetz aus dem Jahr 2022, Nr. 12 – „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol“ – sieht ebenfalls „Angebote und Beratung zur Sexualität und sexuelle Bildung“ vor: Wie werden diese in Zukunft finanziert?

Bozen, 06.12.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Grüne Vordenker und grüne Politik fordern seit Jahrzehnten eine Dekarbonisierung der Wirtschaft und endlich ist die Notwendigkeit einer klimaneutralen Energiegewinnung auch in den Köpfen der Politiker der Mehrheitsparteien angekommen. Die Energiekrise, die durch den Krieg gegen die Ukraine ausgelöst wurde, hat inzwischen die allermeisten Skeptiker davon überzeugt, dass die Welt von den fossilen Energien abrücken muss. Doch kann die Wasserkraft eine brauchbare Alternative dazu sein? Kann die Wasserkraft in Südtirol künftig die Energieprobleme lösen?

Auf Initiative der Fachgruppe Wirtschaft fand eine Betriebsführung im Wasserkraftwerk St. Anton in Bozen statt. Es ist zwischen 2016 und 2019 erneuert und optimiert worden und kann seither jährlich ca. 300 GWh Strom produzieren, das entspricht laut Angaben der Betreiber dem Jahresverbrauch von 100.000 Haushalten. Es ist nun das fünftgrößte Kraftwerk Südtirols, gilt als das modernste Großwasserkraftwerk Italiens und wurde mehrfach für Innovation und Nachhaltigkeit ausgezeichnet. 

Die Eisackwerke GmbH hat vor ca. 10 Jahren zwei der öffentlichen Ausschreibungen für Großwasserableitungen in Südtirol gewonnen und hat dann die Konzession und das alte Kraftwerk St. Anton im Jahr 2015 nach längerem Rechtsstreit übernommen. Am 6. Mai 2019 wurde nach Abschluss von Planung, Bau, Ausstattung und Anschluss der Betrieb des neuen Kraftwerks aufgenommen.

Die Übernahme des Kraftwerks durch die Eisackwerke lässt sich als großartige Erfolgsgeschichte lesen:

Das Kraftwerk erzeugt nun im Vergleich zum Vorgängerkraftwerk mehr Energie unter Nutzung von weniger Wasser, was bedeutet, dass mehr Restwasser in den Wasserläufen verbleibt. 

Das gesamte Kraftwerk wurde außerdem in den Berg verlegt, demzufolge ist das Landschaftsbild verbessert und die Lärmbelästigung der Anrainer beseitigt. 

Verbessert wurde auch die ökologische Situation der Talfer, da das Ablassen des Wasser nach der Stromerzeugung nicht mehr zu großen Schwallereignissen im Flusslauf führt. Dafür hat man in den Berg zwei große Ausgleichsbecken gebaut, die eine kontrollierte Abgabe des Wassers ermöglichen. Zugleich wurde durch diese Maßnahme auch die Gefahr für die Bozner Bevölkerung reduziert.

Das Kraftwerk ist verpflichtet, 15% des Umsatzes oder mindestens 2 Mio Euro jährlich an die Anrainergemeinden für Umweltprojekte abzugeben, außerdem versorgt die Anlage landwirtschaftliche Betriebe des Guntschnaberges mit Wasser für die Bewässerung von Wein- und Obstanlagen.

Bei der Betriebsbesichtigung bekamen wir zunächst einen Film zu sehen, der die Baugeschichte und die wichtigsten Daten zum Unternehmen vermittelte, dann konnten wir das Werk im Berg sehen. Die imponierenden Bilder des Kurzfilms wurden natürlich vom Life-Erlebnis in den Schatten gestellt, beeindruckend war das Rauschen des Wassers, waren die Stollen und die Metallstege über den farbig beleuchteten Wasserbecken, die große Maschinenhalle und die neuen glänzenden Maschinen. 

Der leitende Ingenieur Thomas Fiechter, der uns durch das Kraftwerk führte, beantwortete unsere Fragen offen und klar. Normalerweise werden in Südtirols Kraftwerken jährlich rund 7 Terawatt Strom produziert und Südtirols Verbrauch liegt derzeit bei 3,5 Terawatt. In diesem trockenen Jahr wird die gesamte Südtiroler Produktion allerdings auf 3,5 Terawatt beschränkt bleiben und leider wird 2022 aufgrund des Klimawandels nicht das letzte trockene Jahr gewesen sein. Auf geschätzte 16 Terawatt wird in den nächsten Jahren der Bedarf Südtirols an elektrischer Energie anwachsen, denn auch Südtirol wird auch bei Mobilität und Gebäudeheizung ohne fossile Energien auskommen müssen. Woher soll diese Energie kommen? Südtirol kann die Wasserkraft nicht so stark hochfahren, eine Modernisierung der bestehenden Kraftwerke ist aber sinnvoll. Damit könnte Südtirols Energieproduktion nach Einschätzung Fiechters um 20% erhöht werden, ohne die Errichtung neuer Stauseen und Kraftwerke. An fehlenden finanziellen Mitteln dürfte es nicht scheitern, das Bespiel des Kraftwerkes St. Anton zeigt, dass sich Investitionen bereits nach einigen Jahren lohnen, besonders da weiterhin ein hoher Strompreis zu erwarten ist.

Tatsächlich gibt es Interesse an einer weitergehenden Nutzung der Wasserkraft in Südtirol. Der Südtiroler Energieverband (SEV) und die Handelskammer Bozen haben vor wenigen Tagen eine Studie vorgestellt, die die wirtschaftliche Rentabilität von mehreren Wasserkraftprojekten in Südtirol geprüft und positiv beurteilt hat. Sie bringen ein Investitionsvorhaben für Wasserkraftwerke von rund 594 Millionen Euro ins Spiel. Dafür fordern sie allerdings eine Änderung des Gewässerschutzplanes, der derzeit keine neuen Kraftwerke mehr vorsieht. Die Energie- und Klimakrise wird als Argument für ein Überdenken des Gewässerschutzes angeführt.

Südtirol wird in den nächsten Jahren nicht nur die Wasserkraft ökologisch vertretbar ausbauen müssen, sondern auch Photovoltaik und Windkraft und nicht zuletzt werden Effizienzsteigerungen und Energieeinsparungen in großem Ausmaß nötig sein.

Die jüngsten Aussagen von Neo-Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega-Salvini) sind beunruhigend. Er stellt die verkehrspolitischen Maßnahmen, die im Bundesland Tirol zur Reduktion der Emissionen und Lärmbelästigung getroffen wurden, in Frage und dahingegen den freien Warenverkehr vornean.

Dazu ist zu sagen, dass die Maßnahmen in Tirol auf einer langen Vorbereitungszeit und Konsensfindung mit der Bevölkerung fußen und letztlich dazu geführt haben, dass ein Umdenken beginnen konnte. Sicher ist die einzelne Maßnahme nicht immer subjektiv gesehen sympathisch. Lufthunderter, Nachtfahrverbot und Blockabfertigung haben es aber ermöglicht, dass die Verlagerung auf die Schiene vermehrt auch von Skeptiker:innen angepeilt wurden, dass die Luftqualität verbessert wurde und dass der gesamte Alpenraum über die Notwendigkeit von verkehrspolitischen Maßnahmen zur Reduzierung des Schwerverkehrs und insgesamt des Autoverkehr endlich zu diskutieren begann.

Dass nun Italien einen ganz anderen Weg einschlägt, muss uns als Bewohner:innen der verkehrsgeplagtesten Region beunruhigen und müsste zu einem vielstimmigen Protest führen. Gerade angesichts von Erderwärmung und Energiekrise sind die Ansätze Salvinis, die im Übrigen ganz im Sinne der Regierungserklärung von Premierministerin Meloni sind, hochproblematisch. Düstere Aussichten.

Bozen, 05.12.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

BESCHLUSSANTRAG.

Der Klimaplan Südtirol 2040 spricht eine deutliche Sprache: Bis 2040 soll Südtirol klimaneutral sein. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen gegenüber 2019 um 50 % reduziert werden. Diese Ziele sind begrüßenswert, gleichzeitig sehr ambitioniert. Um sie Realität werden zu lassen, gilt es, an vielen richtigen Schrauben gleichzeitig zu drehen. Ein wichtiger Bereich ist hier der Energie- und Wärmesektor. Beim Heizen gibt es in Südtirol noch einiges an Potential was die Umweltfreundlichkeit betrifft. Gleichwohl hat Südtirol auch alle Fäden in der Hand, die Begriffe Umwelt- und Klimafreundlichkeit mit Leben zu füllen. Eine solche Chance bietet die Fernwärme.

Städte wie Stockholm machen es vor: 98 Prozent des dortigen Fernwärmenetzes speist sich laut deutschen Medienberichten aus erneuerbarer bzw. recycelter Energie. Dabei setzt die skandinavische Großstadt auf so genannte Großwärmepumpen, bei denen die Wärme von Industrieanlagen, Abwasser, Rechenzentren usw. abgezapft wird. Denn EU-weit gibt es zwar ein Fernwärmenetzwerk von circa 6.000 Werken, die laut Informationen der EU-Kommission einen Wärmebedarf von 11 % decken Das Problem liegt jedoch in der Art, mit der diese Werke betrieben werden. Dies geschieht im Großteil der EU – anders als in Stockholm – immer noch mittels großer Erdgas- Kohle- oder Ölkraftwerke. Alles in allem könnte das System Fernwärme einen Verbündeten im Hinblick der Erreichung der Klimaziele darstellen. Die Energie muss jedoch von weniger schädlichen Quellen herrühren. Das Stichwort lautet „Dekarbonisierung“, also die Ersetzung fossiler Brennstoffe durch umweltfreundlichen Materialien.

Auch Südtirol hat einige Fernheizwerke zu bieten: 77 an der Zahl; die allermeisten davon werden mit Biomasse – also Hackgut bzw. Holzabfällen, aber auch Grünschnitt oder Altholz – beheizt. Diese zählt aus diesem Grund zum CO2-neutralen Brennstoff, weil bei der Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie von der Pflanze in ihrem Leben aufgenommen wurde. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass das Holz aus nachhaltiger Produktion stammt. Denn wenn das Material quer durch Europa gefahren wurde und es sich dabei um Holz handelt, dass gar nie hätte geschlägert werden dürfen, wirkt sich das wiederum negativ auf die CO2-Bilanz aus. Deshalb ist es nötig, auf die Nachhaltigkeit der verwendeten Biomasse zu achten und diese Nachhaltigkeit zur Bedingung für die Förderung von Fernheizwerken zu machen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Förderungen ausschließlich für Fernheizwerke vorzusehen, die ausschließlich oder vorwiegend Sekundärholz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern aus einem Umkreis von 500 Kilometern verwenden. 

Bozen, 05.12.2022 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba