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Hätte ein:e Fußballkommentator:in diese beiden Landtags- und Regionalratswochen für uns kurz zusammengefasst, würde das ungefähr so klingen: Beginn euphorisch, in der Mitte war die Partie etwas zäh und es gab Rückschläge mit einzelnen Glanzpunkten, am Ende konnte die Grüne Fraktion das Spiel noch drehen und es gab einen – längst überfälliges und hochverdientes – Tor. Denn (Spoiler Alert): Das Gesetz zu den verpflichtenden Frauenquoten für Kandidat:innen bei den Gemeinderatswahlen wurde im Regionalrat genehmigt!

Im Landtag präsentierten wir zwei Beschlussanträge, von deren Wichtigkeit wir schon seit Jahren voll überzeugt sind die uns schon länger begleiten. Die Rede ist von der Unterschutzstellung der Confinböden sowie die Verhinderung des Baus eines Speicherbeckens am Puflatsch, um eine seltene Orchideenart zu schützen. In einer Pressekonferenz stellten wir beide vor. Doch im Landtag folgte die Ernüchterung: Der Beschlussantrag zu den Brunellen auf dem Puflatsch wurde diskussionslos versenkt, nachdem die Landesrätin uns vor einem Jahr gebeten hatte, ihn auszusetzen, damit sie ihn in einem späteren Moment vielleicht zustimmen könnte. Naja, es war augenscheinlich schon wieder nicht der richtige Moment. „Wir haben allgemein eine sehr verquere Sicht von Naturschutz, denn die Natur müsste per se unter Schutz stehen und wenn Menschen in sie eingreifen wollten, sollten wir uns um Ausnahmeregelungen bemühen müssen, nicht andersrum“, schlussfolgerte der enttäuschte Erstunterzeichner Hanspeter.
Riccardos Beschlussantrag zu den Confinböden wurde hingegen genauso vertagt wie es der „Puflatsch-Beschlussantrag“ vor einem Jahr geworden war (wir hoffen sehr, dass sich die Geschichte nicht wiederholt…).

Auch in der aktuellen Fragestunde konnten wir auf Divergenzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Klimadebatte hinweisen. Riccardo bemerkte, dass die hehren Ziele des Klimaplans augenscheinlich nicht mit jenen abgesprochen seien, welche sie konkret umsetzen müssen: „Im Klimaplan lesen wir, dass Südtirol die Zahlen der Rinder bis 2040 um ein Drittel reduzieren will, um die Emissionen zu verringern. Liest man sich den Agrarbericht 2021 durch, so kommen Zweifel auf, ob dieses Ziel der Landwirtschaft auch kommuniziert wurde“, so ein skeptischer Riccardo.

So ging der Landtag zu Ende, doch das Beste kam wie so oft zum Schluss und die Kür für die Grüne Fraktion wartete im Regionalrat in der darauf folgenden Woche: Unser Gesetz zu den verpflichtenden Frauenquoten auf den Kandidatenlisten bei den Gemeinderatswahlen wurde angenommen! So lange wurde das Gesetz immer wieder hinausgeschoben, doch nun gibt es endlich Gerechtigkeit bei künftigen Gemeindewahlen in Südtirol: Und EURE Grüne Fraktion im Regionalrat hat diesen so wichtigen Schritt erreicht. Denn das Gesetze der Opposition angenommen wird, passiert äußerst selten. Umso glücklicher zeigt sich die Erstunterzeichnerin Brigitte: „Eine Frau ist und war schon immer zu wenig. Umso schöner ist es, heute diesen Erfolg zu feiern und sagen zu können: Wir sind viele, wir werden mehr“.

So frustrierend Politik an einem Tag sein kann, so wunderschön und erfüllend kommt sie buchstäblich am nächsten Tag daher. All diesen Mix aus Gefühlen erlebten wir in nicht mal 2 Wochen und wir dürfen euch sagen: Dieses Finale macht Lust auf Mehr…

Am Ende der Woche erwartete uns ein Lokalaugenschein im Gefängnis in Bozen. Hier erzählen Brigitte und Riccardo, wie es gelaufen ist.

Wir lesen uns im November!

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#WirBleibenDran

Brigitte, Riccardo, Hanspeter

In der Nacht vom 4. Auf den 5. Oktober 2022 fuhren sechs oder mehr große Abbruchbagger, unter dem Schutz der Gemeindepolizei von Schlanders, im Kasernenareal Drusus in Schlanders auf und begannen um 4:30 Uhr mit dem Abbruch des Offiziersgebäudes.

Für gegenständliche Abrissarbeiten lag weder eine gültige Baukonzession der Gemeinde Schlanders vor, noch scheint eine rechtmäßige Ausschreibung und/oder Direktbeauftragung der beteiligten Firmen erfolgt zu sein, sondern wurden diese Arbeiten von Bürgermeister Dieter Pinggera mit Anordnung Nr. 83/2022 vom 04.10.2022, (17.38 Uhr) verfügt.

Dieses Vorgehen des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung von Schlanders ist politisch, aber auch rechtlich höchst bedenklich.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger von Schlanders, aber auch aus dem ganzen Vinschgau, haben nämlich in den letzten Jahren den Mehrwert des unter der Federführung des Vereines „BASIS Vinschgau“ auf dem ehemaligen Kasernenaral entstandenen Innovationshubs und kulturellen Zentrums erkannt. Das führte dazu, dass die Pläne der Gemeinde Schlanders, einen Großteil des Areals abzureisen und über einen Investor neu zu bebauen zunehmend kritisch gesehen und hinterfragt wurden.

„Das Kasernenareal sollte vielmehr der Jugend zugutekommen, da sie besonders im ländlichen Raum zu wenig Begegnungsräume und zu wenig Begleitung beim Erwachsenwerden vorfindet“, so Barbara Lemayr, Co-Sprecherin der Young Greens.

Mit dieser Abbruchverfügung sollten Fakten geschaffen werden und ein breiter werdender Diskurs innerhalb der Gesellschaft, welcher Nutzung dieses große Areal zugeführt werden soll, im Sinne der Gemeindeverwaltung endgültig und in ihrem Interesse beendet werden.

Das ist nicht nur ein Zeichen schlechten politischen Stils, sondern wirft das Vorgehen der Gemeinde Schlanders auch rechtlich problematische Fragestellungen auf.

„Rechtswidrig sind die Abrissarbeiten schon deshalb, weil sie gegen den „Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter“ (G..Nr.22/2022)verstossen, der auch nicht denkmalgeschützte Kulturgüter – auch Gebäude – unter einen gewissen Schutz stellt: Auch ohne formale Denkmalschutzbindung unterliegt die Drususkaserne als historisches Kulturgut der Oberaufsicht des Landesdenkmalamtes, das jeglichen Eingriff genehmigen muss. Zudem wurde durch die unautorisierte Abbruchaktion der bestehende „accordo“ zwischen Verwaltungsbehörde (hier: Gemeinde Schlanders) und dem Landesdenkmalamt verletzt.“ so Rechtsanwalt und Co-Sprecher der Bozner Grünen Dr.Rudi Benedikter.

Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Gemeinde Schlanders durch das brachiale Vorgehen des Bürgermeisters ein vermögensrechtlicher Schaden („danno erariale“) entstanden ist!

Die Abrissverfügung wurde von Bürgermeister Pinggera auf der Grundlage der Bestimmungen des Art. 62 des E.T.G.O, Regionalgesetz Nr. 02/2018 sowie Art. 54, Abs. 4 des GvD Nr. 267/2000 erlassen, welche Bürgermeister ermächtigen, dringende und unaufschiebbare Maßnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit zu ergreifen.

Dass der hier vom Bürgermeister gewählte Weg einer Dringlichkeitsanordnung möglicherweise nicht zulässig war, ergibt sich aber aus der Anordnung selbst. Bei dem darin genannten „technischen Bericht“ scheint es sich effektiv nur um das Protokoll des Lokalaugenscheines vom 20.09.2022 zu handeln. Es werden darin zwar mögliche Gefahrenquellen angeführt, aber auch explizit festgehalten: „Eine statische Bewertung der Liegenschaft wurde nicht vorgenommen“.

„Ohne statische Bewertung ist es aber unmöglich, von Einsturzrisiken zu sprechen, welche ein unverzügliches und nicht aufschiebbares Handeln der öffentlichen Verwaltung zwingend erforderlich machen würden. Auch wurde es verabsäumt, gelindere Mittel anzuwenden, um die angeblich bedrohte öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dieser Schutz wäre zB durch ein Vermauern der Zugänge ebenfalls erreicht worden – und das zu erheblich geringeren Kosten zu Lasten der Gemeinde“ so der Co-Sprecher der Verdi Grüne Vërc RA Felix von Wohlgemuth.

So wurde hingegen – vermutlich ohne Einhaltung der vorgeschriebenen verwaltungstechnischen Vergabeverfahren – ein Komplettabriss der Gebäude angeordnet.

„Bei dieser überfallsartigen Vorgehensweise von Bürgermeister Pinggera wurden drei politische Prinzipien verletzt: korrekte Verwaltung, Bürgerbeteiligung und die Prinzipien des nachhaltigen Bauens.“ meint der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.

Das wachsende Bewusstsein für nachhaltiges Bauen – nicht nur in der Branche selbst – schlägt sich auf die Ansprüche an öffentliche Projekte nieder. Vor Kurzem wurde im Klimaplan von der Landesregierung beschlossen, dass bei öffentlichen Bauvorhaben ab einem Volumen von 2 Millionen Euro eine Abwägung zwischen den Alternativen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und ihrer Klimadimension durchzuführen ist. „Dies ist in Hinblick auf die Ressourcenknappheit und die Energie- und CO2-Intensität von Neubauten aus wissenschaftlicher Sicht längst überfällig gewesen. Das Bewusstsein hierfür ist bei uns Jugendlichen verstärkt vorhanden, da wir die Auswirkungen heutiger Entscheidungen zukünftig tragen werden.“ unterstreicht Gabriel Prenner, Co-Sprecher der Young Greens.

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BESCHLUSSANTRAG.

Plastik, ein praktischer Verpackungsstoff und Grundlage für Behälter jeder Art. Vor allem aber ein großes Problem. Ozeane sind voller Verpackungsmaterial, Mikroplastik befindet sich in unseren Gewässern – das hat zur Folge, dass wir alle wöchentlich Plastik in der Größenordnung einer Kreditkarte zu uns nehmen (Dies bestätigte jüngst eine Studie mehrerer österreichischer Forscher:innen).

In unseren Köpfen schwingt bei all diesen Problemen immer auch eine Lösung mit. Das „Zauberwort“ lautet Recycling. Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert Recycling als „jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden“. Produkte sollen nach dem Wegwerfen für ihren ursprünglichen Zweck wiederverwendet werden. Erfährt das Produkt durch die Verfahren nach dem Wegwerfen einen qualitativen Verlust, so spricht man von „Downcycling“. Dies ist besonders oft bei Kunststoffen der Fall, die auch wenn sie Recyclingprozesse durchlaufen, nicht mehr in ihre ursprüngliche Form zurückgebracht werden können.

Recycling ist in unserer Gesellschaft positiv konnotiert, denn – so das Versprechen – aus dem Abfall entstehen gleichwertige neue Produkte aus altem Material. Dies funktioniert etwa bei Papier tatsächlich verhältnismäßig gut. Das Recyceln von Plastik hat indessen seine Tücken, worauf noch zu kommen sein wird. Fakt ist, dass Verbraucher:innen mit dem Begriff Recycling in Sicherheit gewiegt werden: Die gekaufte Plastikflasche verschmutze nach dem Wegwerfen nicht die Umwelt, sondern werde wiedergeboren als neue Plastikflasche und bliebe so im Kreislauf. Was in der Theorie gut klingt, spricht in der Realität eine andere Sprache.

Zahlen der letzten Jahre deuten darauf hin, dass lediglich 14% des weggeworfenen Plastiks überhaupt fürs Recycling gesammelt werden und insgesamt nur 5% des recycelten Plastiks dem Kreislauf wieder gleichwertig zugeführt werden (siehe z. B. www.mdpi.com/2313-4321/6/1/12/htm). Das ist nicht viel, angesichts des großen Plastikbergs, den jede:r Verbraucher:in stetig produziert.

Es stellt sich also die Frage: Was passiert mit dem Plastik, das gar nicht recycelt wird? Ein Großteil davon landet als Brennstoff in der Industrie, vor allem in Zementwerken (https://bit.ly/3AzQBI9). Mussten diese vormals den benötigten Brennstoff teuer einkaufen, erledigen sie nun ein schmutziges Problem für die Gesellschaft. Dies führt unter anderem dazu, dass die Zementindustrie für 8% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist. Dies ist mehr als die ausgestoßenen Treibhausgase des Flugverkehrs.

Ein anderer Teil des Plastiks (darunter wohl auch Teile des in den Recyclinghöfen gesammelten Kunststoffs, so zumindest du Vermutung) wird am Ende in den Müllverbrennungsanlagen verbrannt.

Aber auch auf dem Recycling-Weg liegen mehr Stolpersteine, als uns allen bewusst ist. Recyceln von Plastik ist gar nicht so einfach, wie wir es uns vielleicht vorstellen. So besteht beispielsweise Folienplastik aus mehreren dünnen Schichten, die sich nicht recyceln lassen. Dasselbe gilt für Mischkunststoffe. Das heißt, dass Tüten und Folien fast ausschließlich aus Neuplastik hergestellt werden. Dies ist bedenklich, da Verpackungsplastik die Hälfte des weltweiten Kunststoffabfalls ausmacht (https://www.mdpi.com/2313-4321/6/1/12/htm). Ein Gros dieser Verpackungen entfällt auf die Lebensmittelindustrie. Umso dramatischer wird diese Tatsache dadurch, dass die Lebensmittelbranche laut EU-Verordnung kein recyceltes, sondern immer nur neues Verpackungsmaterial verwenden darf (siehe EU-Verordnung Nr. 10/2011). Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich Polyethylenterephthalat (PET).

Weitere Faktoren zeigen auf, wie schlecht die Wiederverwertung von Kunststoffen funktioniert und wie Statistiken „geschönt“ werden kann. So exportiert alleine Deutschland jährlich 720.000 Tonnen Plastikmüll vorwiegend in Länder des globalen Südens (https://bit.ly/3CgTD53). Das Absurde: Exportiertes Plastik gilt in Deutschland (und anderen Ländern) als recycelt. Zusammen mit anderen Faktoren wie Downcycling entsteht so eine auf den ersten Blick viel bessere Recycling-Quote. Dabei gäbe es gute Alternativen zum Recycling-System: Die umweltfreundlichste Art der Verpackung ist die Mehrwegverpackung. Dies ist die Fahrtrichtung, die wir vermehrt einschlagen müssten.

Denn für die Industrie ist neues Plastik schlichtweg billiger als recyceltes Plastik. Allein mit diesem Fakt hat recyceltes Plastik das Rennen schon verloren. Der Grund, aus dem neues Plastik so billig ist, findet sich in den billigen fossilen Brennstoffen: billiges Öl bedeutet billiges Plastik. Laut Greenpeace fließen 6% der Ölproduktion direkt oder indirekt in die Plastikproduktion. Expert:innen schätzen, dass sich Kunststoffe in den nächsten 10 Jahren zum wichtigsten Produkt für die Ölindustrie entwickeln werden.

Denn die Plastikproduktion wird trotz fleißigen Recycelns nicht weniger, sondern immer mehr: Laut Industrievereinigung „PlasticEurope“ wurden 2020 weltweit 367 Millionen Tonnen (!) Plastik hergestellt. 2018 waren es 359 Millionen Tonnen gewesen. Dass sich der Sektor dermaßen ausweitet, beruht augenscheinlich auf der Annahme, dass fossile Rohstoffe weiterhin billig zur Verfügung stehen werden.

Die Basis jeder Veränderung ist und bleibt Wissen. Im Bereich Kunststoffentsorgung grassieren viele Fehlinformationen, falsche Annahmen oder schlicht Unwissen – das verunsichert Verbraucher:innen, oder wiegt sie in falscher Sicherheit. Und es bietet Verwalter:innen und Politiker:innen Vorwände zur Untätigkeit oder drängt sie zu letztlich nicht effektiven Maßnahmen. Um die Problematik rund ums Plastik besser zu verdeutlichen, müssen wir zuallererst wissen, was Fakt ist. Was bedeutet das Recyceln von Plastik tatsächlich? Wie gut funktioniert es und wie viel Plastik kann ein zweites Leben in seiner ursprünglichen Verwendung wiederfinden? Und auch: Was passiert mit dem von den Bürger:innen aussortierten Plastikmüll? Dies sind Fragen, auf die alle Südtiroler:innen eine Antwort verdient haben.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine umfassende Informationskampagne zu starten, bei der die Bevölkerung darüber informiert wird:
    a) was mit dem im Recyclinganteil in Südtirol gesammelten Plastikmüll passiert,
  2. b) welche in Südtirol im Recyclinganteil gesammelten Kunststoffe in welcher Art und wo recycelt werden können,
  3. c) wie viel und welche der in Südtirol im Recyclinganteil gesammelten Kunststoffe in die Müllverbrennungsanlage bzw. in Deponien gelangt.
  4. Beim Erstellen dieser Informationskampagne ein besonderes Augenmerk auf die Bildungseinrichtungen zu legen und hier gezielte Projekte über die Grenzen des Recyclings und die Vorzüge der Wiederverwendung auszuarbeiten.
  5. Eine Sonderförderung für Regionale Mehrwegverpackungen einzuführen, um so einen Anreiz zu schaffen, damit Südtiroler Produzentinnen und Produzenten Mehrwegverpackungen in ihr Sortiment aufzunehmen.
  6. Zusammen mit den bedeutendsten Wein- und Getränkeproduzenten und Handelsvertretungen zu prüfen, ob ein einheitliches Mehrwegsystem mit Mehrweg-Einheitsflaschen sinnvoll wäre.

Bozen, 21.10.2022

 Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Grüner Gesetzentwurf zu den Frauenquoten auf den Gemeindewahllisten angenommen!

Die Grüne Fraktion im Regionalrat hat es – nach Jahren hartnäckigen Dranbleibens! – geschafft: Künftig muss ein Drittel der Kandidat:innen-Plätze bei den Gemeindewahlen auf jeder Liste mit Frauen besetzt werden. Dies ist ein enorm wichtiger Schritt angesichts der Tatsache, dass bis dato eine einzige Frau auf einer Liste „genügte“.

Viele Studien zeigen, dass die Gemeinde die Ebene der demokratischen Institutionen ist, wo der Eintritt für Frauen am schwierigsten ist. Bei der Zusammenstellung der Listen fiel oft erst am Ende auf, dass Frauen fehlen. Dann suchte man in aller Eile eine, um sie ans Listenende zu setzen und so das eigene Gewissen zu beruhigen. Dass dies nicht reicht, wurde vom Regionalrat nun eingesehen. Denn Frau zu sein und in ein politisches Amt gewählt zu werden, ist auch heute noch enorm schwierig. Dies zeigen die Ergebnisse der letzten Gemeindewahlen in Südtirol: Hier wurden 13 Bürgermeisterinnen und 103 Bürgermeister gewählt; in den meisten Gemeinden erreicht der Anteil der gewählten Frauen keine 25%.

Zusammenfassung: Südtirol brauchte dieses Gesetz dringend. Und das Gesetz brauchte seinerseits einen langen Atem. „Immer wieder wurde seine Behandlung im Plenum verschoben. Umso froher ist die Grüne Fraktion im Regionalrat, dass sich das Warten ausgezahlt hat und das Gesetz am heutigen Donnerstag mit 27 Ja-Stimmen angenommen wurde.“, so die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Dies ist ein enorm wichtiger Schritt hin zu einer ausgeglichenen Politik, in der die gleichermaßen wichtige Sicht der Frauen hoffentlich nie wieder zu kurz kommt!

Bozen, 20/10/2022

Regionalratsabgeordnete

Brigitte Foppa

Lucia Coppola

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Paolo Zanella

PRESSEMITTEILUNG.

Im Zuge der Diskussion um das neue Gesetz zum geförderten Wohnbau ging es auch um das Mieten. Denn der LGE sah vor, dass ein Garantiefonds eingerichtet würde, der bei Nichtzahlung der Miete den Vermieter:innen den Ausfall refundieren könne. Der Fonds richtet sich rein an die Wohnungsbesitzer:innen und wird vom Land gefördert.

Ein sozialpolitisch anderer Ansatz würde hingegen von den Mieter:innen ausgehen und ihnen, im Fall von unverschuldeter Zahlungsunmöglichkeit, über einen Garantiefonds unter die Arme greifen. Die grüne Fraktion hat diesen Ansatz in einem Antrag aufgegriffen und im Gesetzgebungsausschuss vorgelegt. Einbringerin Brigitte Foppa verweist auf die Sorgen der Mietervertretungen, die fürchten, dass ein Garantiefonds, der rein von Vermieterseite geführt werde, zu Erhöhungen der Mieten führen könnten.

„Bei der Studienreise nach Wien haben wir gesehen, dass man im Falle von Zahlungsunmöglichkeit ganz anders intervenieren müsste: Mit Sozialarbeit und Quartiersarbeit, und indem man von der Notsituation ausgeht, in der sich eine Familie oder eine Person plötzlich wiederfinden kann. Es verwundert, dass gerade von Arbeitnehmerseite ein so besitzerorientierter Vorschlag kam und Änderungen abgelehnt wurden“, so die Abgeordnete Foppa.

Es ist ein wichtiges Anliegen, die unvermieteten Wohnungen auf den Mietmarkt zu bringen – der Weg, den die Südtiroler Landesregierung SVP-Lega Salvini-Forza Italia wählt, geht halt eindeutig von den Wohnungsbesitzer:innen aus. Die Mieter:innen sind nicht so wichtig.

 

Bozen, 18.10.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEKONFERENZ.

Südtirols Natur ist einzigartig und dieses kostbare Erbe gilt es zu bewahren. Die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag präsentiert diesen Monat zwei Beschlussanträge zum Schutz der Landschaft.

  1. Die Orchideen am Puflatsch

Vor einem Jahr begann die Behandlung des Beschlussantrags „Puflatsch und Orchideen“ im Landtag. In dieser Oktobersitzung werden wir den Antrag im Landtag zur Abstimmung bringen. Denn wir möchten den Bau eines Speicherbeckens auf der Seiser Alm verhindern, um die Bunte Brunelle vor dem Aussterben zu bewahren.
Im November 2021 wurde die Behandlung des Beschlussantrags von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer ausgesetzt, da sie mitteilte, mit den Bauträgern in Verhandlung zu sein, um einen alternativen Standort für das Speicherbecken zu finden. Pikantes Detail: Über die Medien ließen die angesprochenen Unternehmer wissen, von solchen Verhandlungen über Alternativprojekte nichts zu wissen. Auf unsere Anfrage zur Klärung des Sachverhalts ließ die Landesrätin verlauten, dass sie sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den beteiligten Parteien getroffen habe.

Jetzt ist es an der Zeit, die Angelegenheit zu einem Ende zu bringen: Die seltene Orchideenart auf dem Puflatsch ist wertvoll und muss geschützt werden. Fachleute und Liebhaber:innen dieser Blume aus ganz Europa beobachten die Entwicklung des Sachverhalts mit Sorge. „Die Landesregierung muss die Situation in die Hand nehmen und sich unverzüglich auf die Seite der Natur stellen, davon sind wir überzeugt“, so Erstunterzeichner Hanspeter Staffler, „ein Speicherbecken würde diesen natürlichen Lebensraum unwiederbringlich zerstören und muss verhindert werden“.

  1. Unterschutzstellung der Langkofelgruppe und der Confinböden

Im zweiten Antrag konzentrieren wir uns auf die Langkofelgruppe und die Confinböden. Kürzlich haben sich sowohl Landeshauptmann Kompatscher als auch Landesrätin Kuenzer für die Unterschutzstellung dieses Gebietes ausgesprochen. Nicht nur die Umweltverbände fordern diesen Schritt, sondern auch die betroffenen Gemeinden selbst.
Nach Gründen für diese Entscheidung muss man nicht lange suchen. Die Confinböden und die umliegenden Wälder sind eines der wenigen unberührten Gebiete der gesamten Gegend und daher ein wichtiger Zufluchtsort für Wildtiere. Die Feuchtwiesen am Fuße von Lang- und Plattkofel stellen ein einzigartiges Ökosystem dar und sind eine Oase der Ruhe und der Artenvielfalt in ansonsten stark vom Menschen genutzten Gebieten.
Dieses Gebiet ist in den letzten Jahren immer stärker ausgebeutet geworden und deshalb unter Druck geraten. Dies geschah gegen den Willen eines Großteils der lokalen Bevölkerung. Die Unterschutzstellung wäre ein wichtiger Schritt für die lokalen Verwaltungen, die um die Zukunft des Geländes besorgt sind. „Nach mehr als 40 Jahren Einsatz für die unberührten Cunfin-Böden mit der imposanten Langkofelgruppe braucht es endlich eine zügige und endgültige Umsetzung der Unterschutzstellung mit einem klaren Bekenntnis zu keinen neuen Erschließungen. “ sagt Heidi Stuffer, Präsidentin von der Initiativgruppe Nosc Cunfin. Und es würde in die richtige Richtung der Nachhaltigkeit gehen, die auch im kürzlich von der Landesregierung vorgestellten Kllimaplan Südtirol 2040 zum Ausdruck kommt. „Mit diesem Beschlussantrag fordern wir Grünen die Landesregierung auf, den Worten so schnell wie möglich Taten folgen zu lassen“, so der Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba abschließend.

PRESSEMITTEILUNG.

Mit 56,2 Prozent der Stimmen wurde Alexander Van der Bellen gestern (Sonntag, 9. Oktober 2022) als österreichischer Bundespräsident bestätigt. In diesen Jahren, in denen Österreich einige sehr problematische politische Momente erlebt hat, stand Van der Bellen für Stabilität und Vernunft. Seine Sachlichkeit und besonders seine Menschlichkeit haben die österreichischen Bürger:innen sehr geschätzt. Das gestrige Ergebnis ist der Beweis dafür.

Wir gratulieren Van der Bellen zur Wiederwahl und wünschen ihm alles Gute für die nächsten sechs Jahre seiner Amtszeit.

Bolzano, 10/10/2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Co-Vorsitzende Verdi Grüne Vërc
Felix von Wohlgemuth
Marlene Pernstich

 

Foto: © Parlamentsdirektion / WILKE

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das Land Südtirol plant bis 2030 ca. 5000 FCEV-PKWs (=Fuel Cell Electric Vehicle, zu Deutsch Brennstoffzellen) und 660 Busse mit Wasserstoff einzusetzen. Aufgrund der neuesten Entwicklungen in der Batteriezellforschung deutet alles darauf hin, dass sich batterieelektrische Mobilität weitgehend durchsetzen wird. Zu diesem Schluss kommt auch eine aktuelle Studie des italienischen Ministeriums für Infrastrukturen und nachhaltiger Mobilität „Decarbonizzare i trasporti Evidenze scientifiche e proposte di policy“. Die Studie zeigt konkret das Risiko auf, die Wasserstoffinfrastruktur für den Transport ohne greifbaren Nutzen teuer zu erhalten, da die technologische Entwicklung in eine andere Richtung weist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Busse, Tankstellen und Elektrolyseure sollen in den nächsten 3 Jahren jedes Jahr errichtet/angekauft werden und wie viel wird dies kosten? Wir ersuchen um genaue Aufteilung der Kostendeckung zwischen: Eigenmittel Land Südtirol, PNRR, private Investoren.
  2. Wie viele an Investitionen wird insgesamt in weitere Wasserstoff-Infrastrukturen fließen (z. B. Wasserstoffzentrum, usw…) und wer übernimmt die Kosten? Wir ersuchen um genaue Aufteilung der Kostendeckung zwischen: Eigenmittel Land Südtirol, PNRR, private Investoren.
  3. Auf Basis welcher industriellen und wissenschaftlichen Erkenntnisse hat sich die Landesregierung entschieden, im Transportsektor derart stark auf das Thema Wasserstoff zu setzten?

 

Bozen, 28.09.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Uns wurde berichtet, dass eine Frau aus dem Eisacktal wegen Schmerzen am Knie in ein öffentliches Krankenhaus ging, wo eine Magnetresonanz durchgeführt wurde. Bei der Visite wurde ihr gesagt, sie müsse nun in einer Apotheke eine Spritze kaufen. Sobald sie die hätte, solle sie wieder ins Krankenhaus kommen, wo ihr die Spritze verabreicht würde. Kostenpunkt der Spritze: 150 €. Dabei wurde der Frau noch mitgeteilt, dass 150 € schon der um 50 % reduzierte Preis sei. Solche Berichte schockieren. Abgesehen davon, dass es äußerst seltsam ist, vom Krankenhaus nach Hause geschickt zu werden, um ein Medikament zu kaufen, zu dessen Verabreichung man wieder ins Krankenhaus gebeten wird, ist der Preis äußerst besorgniserregend. Gesundheit, die sich nur mehr einige wenige leisten können – dies kann nicht das Ziel eines öffentlichen Gesundheitssystems sein.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir bitten den Gesundheitslandesrat um eine Schilderung, wie ein solcher Fall in einem öffentlichen Gesundheitssystem zu rechtfertigen ist.
  2. Wann wird diese Strategie (Medikament selbst einkaufen, damit wieder ins Spital) angewandt? Wie oft, in welchen Fällen und mit welcher Begründung?
  3. Ist diese Vorgangsweise im Gesundheitsbereich die Umsetzung einer Vorgabe der Landesregierung? Falls ja, welches Ziel verfolgt sie damit?

Bozen, 29.09. 2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Tiertransporte sind eine hochsensible Angelegenheit, die für die Tiere eine große Belastung darstellen. Nicht umsonst sind Tiertransporte laut EU-Recht strengstens geregelt und Höchsttransportzeiten müssen genau eingehalten werden. Medienberichten zufolge hat Österreich wiederholt gegen diese Transportzeiten verstoßen und Kälber viel zu weite Strecken fahren lassen. Um das EU-Recht zu umgehen hat unser Nachbarland mit Italien angeblich ein Abkommen getroffen, bei dem der Begriff „vorläufiger Bestimmungsort“ erfunden wurde. Auf diese Weise kann nicht mehr nachvollzogen werden, wohin die Tiere letztendlich wirklich gebracht werden. Pikantes Detail: Der „vorläufige Bestimmungsort“ ist Bozen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es ein oben beschriebenes Tiertransport-Abkommen zwischen Italien und Österreich?
  2. Wenn ja:
  3. Wann wurde das Land Südtirol darüber informiert?
  4. War Südtirol an der Ausarbeitung dieses Abkommens beteiligt?
  5. Ist der Landesregierung bekannt, dass österreichische Kälbertransporte oft fälschlicherweise Bozen als Zielort angegeben haben, die Tiere dann jedoch widerrechtlich weitertransportiert wurden?
  6. Wir ersuchen um eine Stellungnahme der Landesregierung zum im Raum stehenden Verdacht mit Bezugnahme auf die Missachtung von EU-Recht und der Tierrechte!

Bozen, 30.09.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler