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BESCHLUSSANTRAG.

Jährlich werden 40-50 Kinder in Italien mit dem Gendefekt „Spinale Muskelatrophie“ geboren. Tritt die Erkrankung vor dem 6. Lebensmonat auf, erlernen die erkrankten Babys nie das Sitzen und mehr als 90 % von ihnen sterben vor dem 2. Lebensjahr aufgrund einer Ateminsuffizienz.[1]

Die Spinale Muskelatrophie, auch SMA, ist eine Erkrankung bestimmter Nervenzellen im Rückenmark. Durch diese Erkrankung erreichen Reize und Impulse des Gehirns nicht mehr die Muskulatur. Dadurch treten bei den Betroffenen Lähmungen, Muskelschwund und eine verminderte Muskelspannung auf. Besonders bei Neugeborenen sind die Folgen verheerend: SMA gilt als häufigste Todesursache aufgrund eines Gendefekts bei Säuglingen oder Kleinkindern.

SMA ist eine vererbbare Erkrankung: Es erkranken diejenigen, welche von der Mutter und dem Vater ein fehlerhaftes SMN1-Gen erben. Aus Untersuchungen geht hervor, dass etwa einer von 50 Menschen ein:e Träger:in ist (die Betroffenen wissen das gewöhnlich nicht). Da in Italien jedes Jahr ca. 50 Kinder mit diesem Gendefekt geboren werden, hat Apulien das Neugeborenen Screening auf die Krankheit Spinale Muskelatrophie erweitert. Dadurch kann eine SMA-Erkrankung sofort erkannt werden und der weitere Verlauf beeinflusst werden. Auch in anderen Ländern, wie Deutschland, Belgien, Taiwan oder Australien wurden entsprechende Pilotprojekte gestartet. Auch in den USA wurde das Neugeborenen Screening auf SMA bereits in die allgemeinen Screening Richtlinien aufgenommen. Grundlage dieser Entscheidungen war die Tatsache, dass inzwischen gezielte Behandlungsmöglichkeiten für die Patient:innen mit SMA zur Verfügung stehen und der Zeitpunkt, zu dem die Behandlung begonnen wird, entscheidend für den Erfolg der Therapie ist. Studien haben nämlich gezeigt, dass ein früher Therapiebeginn die besten Ergebnisse ermöglicht: Kinder, die kurz nach der Geburt oder zumindest vor Symptombeginn behandelt wurden, erlernten das Sitzen und erreichten annähernd die motorischen Meilensteine wie gesunde Kinder im gleichen Alter.

Ein weiterer positiver Nebeneffekt dabei ist, dass für das Screening auf Spinale Muskelatrophie eine einfache Blutprobe genügt: Dem Neugeborenen werden einige Tropfen Blut zwischen der 36. und 72. Lebensstunde aus der Ferse entnommen. Das Blut wird auf eine Filterpapierkarte getropft und auf angeborene Störungen des Stoffwechsels, des Hormon- und Immunsystems untersucht. Zeigen sich bei diesem Screening Auffälligkeiten, werden die Eltern umgehend informiert. Zudem ist das Nachweisverfahren sehr sicher.

Das Screening würde aber nichts nutzen, wenn es keine erfolgreichen Therapiemöglichkeiten gäbe. Diese gibt es aber: Inzwischen sind drei wirksame Therapien in Deutschland zugelassen. Sie ermöglichen vielen Betroffenen ein weitgehend normales Leben oder lindern die Beschwerden erheblich.[2] Rechtzeitig erkannt, lässt sich eine schwere Erkrankung durch die neuen Therapien meist verhindern.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Auch in Südtirol das Neugeborenen Screening auf Spinale Muskelatrophie in die allgemeinen Screening Richtlinien aufzunehmen.

Bozen, 09.08.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

[1] Spinale Muskelatrophie deutlich gelindert 2020 (https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s15006-020-4523-4.pdf)

[2] Wirksame Therapien gegen spinale Muskelatrophie 2022 (https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s15006-022-0764-8.pdf)

Der neue Grüne Rat tritt erstmals zusammen und wählt seine Vorsitzenden und die Vertreter:innen im Landesvorstand. Bei den Parlamentswahlen setzt man weiterhin auf ein breites Mitte-Links-Bündnis und Konsens für einen gemeinsamen Kandidaten im Senatswahlkreis Bozen-Unterland

Bei der Landesversammlung am 30. Juli 2022 wurden die neuen Delegierten in den Grünen Rat gewählt. Die elf Delegierten und weitere Fachgruppen- und Ortsvertreter:innen bilden für die nächsten zwei Jahre das Leitungsgremium der Verdi Grüne Vërc und werden die inhaltlichen und strategischen Geschicke der Grünen Partei wesentlich mitbestimmen.

Bei der konstituierenden Sitzung am 05.08.2022 wählte der neue Grüne Rat Brigitte Foppa zur neuen Präsidentin. Gemeinsam mit Vizepräsidentin Sonja Abrate hat sich Foppa zum Ziel gesetzt, die anstehenden Wahlen (Parlament und Landtag) erfolgreich zu bestehen und die guten Umfragewerte der Grünen zu bestätigen. „Die wichtigsten Themen werden Klimaschutz, Gerechtigkeit, Energie und Umwelt, sozialer Ausgleich und Frauenpolitik sein“, so Foppa. In diesen schwierigen Zeiten möchte sie als Präsidentin „ein ordnendes und ausgleichendes Element“ sein.

In den Landesvorstand gewählt wurden bei der Sitzung Chiara Rabini, Sadbhavana Pfaffstaller, Hanspeter Niederkofler und Alex Guglielmo.

Bei der Sitzung wurden auch die anstehenden Parlamentswahlen ausführlich besprochen. Zum Zeitpunkt der Sitzung war noch alles offen, da die Partner von Europa Verde noch in Verhandlung mit Sinistra Italiana und PD standen. Die Südtiroler Grünen sprechen sich ausdrücklich für ein breites Mitte-Links-Bündnis aus – das sei ihre natürliche politische Verankerung, resümiert der Grüne Rat. Im Senatswahlkreis Bozen-Unterland arbeitet man auf eine Kandidatur hin, die die autonomiefreundlichen Kräfte beider Sprachgruppen eint und die Wahl einer Person aus dem ultrarechten Lager erschwert.

Die nächsten Tage werden zeigen, wohin die Reise geht. Die Grünen haben sich schon einmal gut aufgestellt.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das Liftprojekt Saxner I und II in Ratschings unterlag ursprünglich der UVP-Pflicht. Nun wurde dagegen Beschwerde eingereicht. Argumentation war unter anderem, dass die Anlage nur eine Ersetzung einer bereits bestehenden Anlage sei und Waldrodungen ausgeglichen würden. Die Dienststellenkonferenz für den Bereich Umwelt sprach sich dennoch dafür aus, das UVP-Verfahren anzuwenden, da ein großer Eingriff in die Landschaft stattfinde. Die Landesregierung folgte per Beschluss (431/2022) jedoch der Argumentation der Beschwerde und setzte die UVP-Pflicht aus. Dies wirkt in solch einem sensiblen Gebiet problematisch und nicht mit den Ausgleichsmaßnahmen zu rechtfertigen. Wir ersuchen darum, als Antwort nicht lediglich den zitierten Beschluss der LR zu wiederholen, dessen Inhalt der Grünen Fraktion bekannt ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche genauen Gründe hat die LR, dem Gutachten der Dienstellenkonferenz nicht zu glauben?
  2. Aus welchem Grund ist die Rodung von 2 Hektar Wald kein invasiver Eingriff in die Natur?
  3. Inwiefern können Ausgleichsmaßnahmen die Aussetzung eines UVP-Verfahrens rechtfertigen?
  4. Viel unberührte Natur wird hier weichen: Inwiefern stimmt folglich die Argumentation, der Lift sei lediglich die „Ersetzung einer bestehenden Transportinfrastruktur“ und für die Natur irrelevant?

Bozen, 08.08.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Anfrage 2119/2022 wollten die Grünen wissen, ob sich die LR mit dem Thema „Plastikgranulat auf Kunstrasenplätzen“ beschäftige. Die Antwort: Man wisse nichts, mache nichts, vergebe keine Beiträge für Plastikgranulat und beschäftige sich mit dem Thema nicht. Nun haben die Grünen auf Gemeindeebene in Bruneck eine ähnliche Anfrage eingereicht. Die Antwort war überraschend. 2018 habe „das Land“ für ungefähr 4.000 kg (!) Einstreugranulat aus Plastik auf dem Sportplatz der Schulzone Bruneck bezahlt. Dies verwundert zusätzlich, da die Landesregierung auf Anfrage der Grünen dezidiert angab, lediglich für zwei Kunstrasenplätze (in Bozen und in Toblach) Förderungen vergeben zu haben.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieso hat die Landesregierung gegenüber der Grünen Fraktion angegeben, keine Beiträge für Plastikgranulat auf Kunstrasen zu vergeben?
  2. Aus welchem Grund hat die Landesregierung die Beiträge für den Sportplatz in der Schulzone Bruneck verschwiegen?
  3. Warum kennt sich die Gemeinde Bruneck gut mit den Details der Verwendung von Plastikgranulat aus (wie oft muss es ausgetauscht werden, etc.), der Geldgeber –das Land – hingegen nicht?
  4. Wir bitten um eine Stellungnahme bezüglich der Nachhaltigkeit von 4.000 kg Plastikgranulat, von dem ein Großteil in der Umwelt landen wird.

Bozen, 04.08.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Hitzewelle im Sommer 2003 forderte in Europa 70.000 Todesopfer, dieses Jahr starben allein in Portugal über 1.000 Meschen an den hohen Temperaturen. Akuter Grund waren Krankheiten bzw. medizinischen Zustände, welche zwar nicht ausschließlich mit Hitze in Verbindung stehen, in diesen konkreten Fällen aber auf diese zurückzuführen waren.

Viele Länder, Regionen und Gemeinden in Europa haben daher Hitzeschutzpläne erlassen. Darin sind zum einen langfristige Aspekte zur stadtplanerischen Anpassung an künftige Hitzewellen enthalten aber auch Handlungsanweisungen, wie die Vulnerabelsten Gruppen – Ältere, Schwangere und Vorerkrankte – in einer akuten Hitzewelle zu schützen sind. Als Vorbild vieler Hitzeschutzpläne dient der Heat Health Action Plan der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

In Südtirol ist der diesjährige Sommer bereits jetzt der wärmste seit dem Beginn der Temperaturmessung 1850.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es einen solchen Hitzeschutzplan für Südtirol? Wenn ja, bitten wir um Aushändigung. Falls nein, ist die Ausarbeitung eines solchen geplant?
  2. Verfügen einzelne Gemeinden in Südtirol über einen Hitzeschutzplan? Falls ja, welche Gemeinden sind das? Gibt es hier eine Koordinierungsstelle?
  3. Sind in den letzten fünf Jahren in Südtirol Menschen in Folge der Hitze durch Kreislaufzusammenbrüche oder sonstige akute Erkrankungen, die mit den erhöhten Temperaturen in Zusammenhang stehen, verstorben? Wie viele Menschen mussten in den letzten fünf Jahren aufgrund der Hitze (Kreislaufzusammenbrüche etc.) in krankenhäusliche Betreuung?
  4. Gibt es – abgesehen von einem Hitzeschutzplan – vor Hitzewellen einen gewissen Iter an Maßnahmen (gezielte Informationslancierung etc.), an welchem sich die Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung orientiert?

 

Bozen, 01.08.2022

 Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Am Samstag, den 30.07. 2022 fand die Landesversammlung der Grünen in Bozen statt. Das Co- Sprecher-Duo wurde mit großer Mehrheit in seinem Amt bestätigt. Weiters fanden interne Wahlen für die Neuzusammensetzung des Grünen Rates statt. In einigen Resolutionen wurde über thematische Schwerpunkte diskutiert und nicht zuletzt über die anstehenden Parlamentswahlen.

Viele Grüne Mitglieder waren der Einladung zur Landesversammlung gefolgt, sowohl in Präsenz als auch digital. Dies verwundert nicht, da wichtige Entscheidungen auf der Tagesordnung standen, sowohl interner Art als auch die großpolitische Lage betreffend. Begonnen wurden mit der Bestätigung der beiden Co-Vorsitzenden Felix von Wohlgemuth und Marlene Pernstich. Sie sollen die Geschicke der Partei bis nach den Landtagswahlen leiten. Einstimmig erhielten sie von den versammelten Grünen Mitgliedern das Mandat, um ihre Arbeit fortzusetzen.

„Natur, natürlich wird immer mehr vom Slogan zur Tatsache. Wir Grünen sind im Wachsen und bereit, Verantwortung zu übernehmen. Doch der feste Boden und die Wurzeln, auf denen wir stehen helfen uns, um unsere Werte in die Gesellschaft zu tragen. Die Grüne Partei ist auf einem Erfolgskurs“, so ein zufriedener Felix von Wohlgemuth.

Marlene Pernstich betonte in ihrer Dankesrede, dass „die Arbeit, die in den Gemeinden und auf europäischer Ebene stattgefunden hat, herausragend war. Wir haben es geschafft, ein tolles Netzwerkt von Gemeinderät:innen aufzubauen und freuen uns jeden Tag, in den Europäischen Grünen eine Heimat gefunden zu haben. Es wartet viel Arbeit auf uns und besonders im Arbeits- und Sozialbereich möchte ich mich persönlich weiterhin einsetzen“

Eine nicht minder wichtige Wahl war jene zur Neuzusammensetzung des Grünen Rates. Der Grüne Rat wird in den kommenden Monaten vor allem mit den Vorbereitungen auf anstehende Wahlen beschäftigt sein. Sonja Abrate und Riccardo Dello Sbarba kandidierten nicht mehr als Vorsitzende undwurden mit Dank und Applaus verabschiedet.

Die Landesversammlung gibt den Auftrag an den Grünen Rat zur Kandidat:innenfindung und Erstellung der Liste für die Landtagswahlen 2023. Elf Kandidat:innen wurden für den Grünen Rat präsentiert und zur Wahl gestellt. Die Landesversammlung genehmigte, dass mit der bzw. dem künftigen Präsidentin oder Präsidenten – sie oder er wird in der ersten Sitzung gewählt werden – und den diversen Vertretungen der Fach- und Bezirksgruppen künftig Sonja Abrate, Alex Guglielmo, Anton Ladurner, Marialaura Lorenzini, Giorgia Martinolli, Elide Mussner, Zeno Oberkofler, Tobias Planer, Andrea Rossi, Silvia Simoni und Francesca Zucali zusammenarbeiten werden.

Apropos Wahlen: Riccardo Dello Sbarba eröffnete die Diskussion über die anstehenden Parlamentswahlen mit einer Erläuterung über das Wahlsystem. Man kam zur Übereinstimmung, dass es eine – kleine, aber lebendige – Chance gibt, eine Grüne Vertreterin bzw. einen Grünen Vertreter ins Parlament zu entsenden. Dafür werden wir uns in den kommenden Wochen und Monaten einsetzen.

Abschließend wurden einige thematische Schwerpunkte präsentiert. So wurde nicht nur über den aktuellen Wassernotstand debattiert, sondern auch über Mobilität und die Energiekrise. „Das Klima reißt uns Menschen den Boden unter den Füßen weg“, so ein Statement aus dem Publikum. Die Arbeit wird uns Grünen nicht ausgehen!

In ihrem Schlussstatement machte die Fraktionschefin im Landtag, Brigitte Foppa, einen Ausblick über das kommende Jahr: „Wir sind momentan in einer sehr bewegten Zeit. Es ist die Chance des Jahrhunderts für uns Grüne, jetzt wirklich stark zu sein und den Wandel, der stattfindet, zentral mitzugestalten. Denn was zählt, ist die Haltung!“

Es war eine intensive, es war eine erfolgreiche Landesversammlung. Mit einer tollen Mischung aus altbekannten und neuen Gesichtern, die sich voller Tatendrang in die anstehende politische Grüne Arbeit stürzen werden. Bei diesem Mix aus motivierten Personen jeden Alters und Backgrounds sind wir überzeugt: Südtirol wird Grüner: Schritt für Schritt, unaufhaltsam!

Die Co-Vorsitzenden
Marlene Pernstich
Felix von Wohlgemuth

INTERROGAZIONE.

In occasione della discussione della legge omnibus 2022 si è molto discusso di capacità ricettiva e numero di letti nel settore turistico. La legge prevede la fissazione di un limite massimo di letti per ogni struttura ricettiva, che corrisponderà – a scelta della struttura stessa – o al numero di letti previsto dalla licenza in vigore, o al numero di ospiti in un giorno preciso dell’anno 2019, lo stesso a scelta della struttura. Nel dibattito sono emersi diversi dati, anche contrastanti: quelli delle licenze, i dati sui letti delle statistiche Astat, le statistiche sui pernottamenti. Sarebbe importante fare chiarezza per avere un quadro più preciso sulle conseguenze derivanti dalla applicazione della legge.

Si chiede alla giunta provinciale:

  1. SUI DATI SUL NUMERO DI LETTI DIFFUSI PERIODICAMENTE DALL’ASTAT (ultimo dato di 234.420 letti al maggio 2022):
    1. Qual è la fonte di questi dati, i criteri per la loro raccolta e il percorso che fanno tra la fonte primaria e la sintesi che ne fa l’Astat?
    2. Si chiede di spiegare qual è il punto di origine del dato sui letti (distinguendo se necessario per categoria di esercizi sia alberghieri che extra alberghieri), quali tipi di letti sono compresi in questi dati (solo quelli scritti in licenza? anche i letti provvisori che vengono utilizzati al bisogno? anche i letti occupati da ospiti che sono esenti da tassa di soggiorno? o che altro?) chi comunica a chi tali dati, ai vari livelli della procedura di raccolta, infine come l’Astat tratta e organizza questi dati.
  1. SUL NUMERO DI LETTI CHE COMPARE NELLA LICENZA:
    1. Quale valore giuridico ha questo numero? Deve essere tassativamente sempre rispettato, oppure no? Se no, in che senso?
    2. Si tratta, ovviamente intendendo le licenze in vigore fino ad oggi, di un limite massimo, di una cifra media, o di una cifra indicativa?
    3. Quale relazione con i letti definiti in licenza hanno i letti aggiuntivi che compaiono provvisoriamente in certi giorni della stagione turistica?
    4. Per ogni struttura ricettiva, vengono messi a confronto i dati sul numero degli ospiti giornalieri e il numero di letti previsto in licenza? Se gli ospiti presenti sono più numerosi dei letti previsti in licenza, come viene valutata questa eccedenza di ospiti e quali eventuali conseguenze comporta?
    5. Ci sono tipologie di ospiti che possono essere legittimamente sistemati in letti che non sono previsti in licenza? Se sì, quali sono queste tipologie?
    6. Chi rilascia la licenza col numero di letti? E chi deve controllarne il rispetto?
    7. Quante violazioni della licenza sono state rilevate negli ultimi 10 anni in provincia di Bolzano, quante riguardavano il numero di letti e quali conseguenze hanno avuto queste rilevazioni? Si chiede il dato totale e se possibile scomposto per comprensorio turistico.
  1. SUL NUMERO DEI PERNOTTAMENTI:
    1. Qual è la fonte di questi dati, i criteri per la loro raccolta e il percorso che fanno tra la fonte primaria e la sintesi che ne fa la Provincia e/o l’Astat? Si chiede di spiegare nel dettaglio qual è il punto di origine del dato sui pernottamenti (distinguendo se necessario per categoria di esercizi sia alberghieri che extra alberghieri) chi comunica a chi tali dati, ai vari livelli della procedura di raccolta, infine come la Provincia e/o l’Astat trattano e organizzano questi dati.
    2. Quali pernottamenti sono compresi in questi dati? Tutti i pernottamenti di chiunque abbia pernottato in una struttura ricettiva? Oppure ci sono pernottamenti di categorie di ospiti che non vengono considerati? In questo caso, quali tipi di pernottamenti non vengono considerati e perché?
  1. SUI PERNOTTAMENTI DELL’ANNO 2019:
    1. Esistono dati scorporati per giorno relativi a questo anno?
    2. Se sì, quali sono stati i singoli 10 giorni con più alto numero di pernottamenti nell’anno 2019?
    3. In ciascuno di questi 10 giorni record (vedi risposta precedente), quanti pernottamenti sono stati registrati in Alto Adige in totale e per comprensorio turistico?

Bolzano, 29.07.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Diskussion im Landtag zum Nachtragshaushalt hat die Grüne Fraktion zum Anlass genommen, um sich mit den Auswirkungen des Klimawandels vor allem im Sommer zu beschäftigen.

In einer Tagesordnung (=Beschlussantrag) zum Nachtragshaushaltsgesetz forderten die Grünen, die Daten zur Restwassermenge mögen transparent und unmittelbar einsehbar gemacht werden. Angesichts der immer akuter werdenden Wasserknappheit soll zudem ein Aktionsplan ausgearbeitet werden, der Strategien zu den geänderten Niederschlagsbedingungen in Südtirol und eine Anpassung an dieselben vorsieht. „Das Auszehren unserer Bäche und Flüsse darf nicht einfach so als Lösung der Wasserknappheit akzeptiert werden“, so der Erstunterzeichner Hanspeter Staffler. „Wir sind erfreut, dass die Landesregierung die Wichtigkeit des Themas erfasst und den Antrag angenommen hat“.

Ein weiterer Antrag sah die Einführung vertikaler Begrünung in Südtirol vor. Flächen wie Betonpfeiler oder Hauswände sollen begrünt werden, um zur Verbesserung der Luftqualität und zur Kühlung beizutragen. Dieser Antrag fand jedoch nicht die Zustimmung der Regierung. Die Grünen haben den Beschlussantrag zurückgezogen und werden ihn im Landtag demnächst nochmal zur Diskussion stellen.

„Wir finden es sehr begrüßenswert, dass die Landesregierung zumindest den Antrag zur besseren Überwachung der Restwassermenge angenommen hat. Denn die Auseinandersetzung mit dem Klimawandel und dessen Folgen für Südtirol sind zu wichtig, um sie nur theoretisch zu diskutieren“, zeigen sich die Grünen zufrieden.

BZ, 28/07/2022

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den vergangenen Jahren hat landesweit die Anzahl von Saunalandschaften und Schwimmbecken sei es in Tourismusbetrieben als auch im privaten Bereich enorm zugenommen. Entsprechend ist auch der Trinkwasserbedarf in vielen Gemeinden deutlich gestiegen, sodass es bereits in der Vergangenheit immer wieder zu Trinkwasserknappheit gekommen ist.

Bei der derzeitigen Hitze- und Dürreperiode verstärkt sich die Wasserknappheit im Allgemeinen und die Trinkwasserknappheit im Speziellen, was Meldungen aus dem ganzen Land bestätigen.

Der erhöhte Wasserbedarf für Freizeit- und Tourismusanlagen verschärft die Trinkwasserknappheit für die Bevölkerung, was angesichts der zurzeit herrschenden und der zukünftigen extremen Wetterlagen nicht hingenommen werden kann.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserbedarf pro Tag und in Südtirol ansässiger Person? Wir ersuchen um eine Übersicht der Jahre 2011 bis 2021.
  2. Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserbedarf pro Tag und Tourist:in? Wir ersuchen um eine Übersicht der Jahre 2011 bis 2021.
  3. Wie hoch ist der Wasserbedarf für Sauna- und Schwimmanlagen in Tourismusbetrieben? Wir ersuchen um eine Gegenüberstellung zum Trink- und Gebrauchswasser des Jahres 2019 bezogen auf die Tourismusbetriebe.
  4. Wie hoch ist der Wasserbedarf für Sauna- und Schwimmanlagen im privaten Bereich? Wir ersuchen um eine Gegenüberstellung zum Trink- und Gebrauchswasser des Jahres 2019 bezogen auf den privaten Bereich.
  5. Gibt es Konzepte, eine sparsamere Wassernutzung für Freizeit- und Tourismusanlagen mit höheren Gebühren oder ähnlichen Maßnahmen zu steuern?

Bozen, 21.07.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Während der sommerlichen Hitzeperiode im Juli 2022 werden im Vinschgau und im Etschtal Apfelkulturen mit Oberkronenberegnung bewässert. Viele Betriebe haben bereits teilweise oder ganz auf Tropfberegnung umgestellt, einige jedoch halten aus welchen Gründen auch immer an der alten Oberkronenberegnung fest.

Abgesehen davon, dass mit dieser diffusen Beregnungsform nicht nur die Apfelbäume sondern auch die restliche Vegetation bewässert wird, geht eine beträchtliche Menge an Wasser durch die Interzeption der Hagelnetze und der Blattoberfläche verloren.

Kürzlich hat der Südtiroler Fischereiverband auf die prekäre Wasserführung einiger Bäche hingewiesen und unter anderem auch die immer noch weit verbreitete Oberkronenberegnung kritisiert.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie verhält sich der Wasserverbrauch zwischen Oberkronen- und Tropfberegnung in einer typischen Apfelkultur?
  2. Verfügt die Landesregierung über Daten, wieviel Hektar Apfelkulturen zurzeit noch durch Oberkronenberegnung bewässert werden?
  3. Falls ja, gibt es Informationen über die geographische Verteilung der Oberkronenberegnung, zum Beispiel bezogen auf Talschaften oder auf Bezirksgemeinschaften?
  4. Wir ersuchen um Aushändigung der Daten und Informationen.

Bozen, 21.07.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und die Anlagen dazu lesen.