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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Lebensmittelverschwendung ist ein gravierendes Problem in Europa, Südtirol bildet hier keine Ausnahme. Nicht nur in Privathaushalten, sondern auch im öffentlichen Bereich werden viele, zu viele Lebensmittel weggeworfen. Wir wurden auf das Beispiel der Schulmensen aufmerksam, in denen Berichten zufolge besonders viel Abfall anfällt. Dieses Problem hat sich seit Corona und den Hygienevorschriften noch zugespitzt. Teller werden oftmals schon vorportioniert und so bekommen 6-Jährige gleich viel wie 11- oder 14Jährige. Laut „Food-Insider“, einem Zusammenschluss von Expert:innen für Schulverpflegung, gab es alleine in Bologna im Schuljahr 2017/2018 30% Lebensmittelabfall in Mensen. Dies ist eine erschreckende Zahl. Es darf vermutet werden, dass es in Südtirol nicht viel anders aussieht.

In den viel zitierten Nachhaltigkeitszielen der UNO ist die Halbierung der Lebensmittelverschwendung zudem ein zentraler Punkt. Der SDG Tracker des Astat erfasst in Südtirol für das Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 („Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster“) statt der von den Vereinten Nationen vorgesehenen 13 Indikatoren lediglich 4. Die Halbierung der Lebensmittelverschwendung gehört nicht dazu.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde in Südtirols Schulmensen in der Vergangenheit eine Müllanalyse durchgeführt und falls ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? Wir bitten um Aushändigung.
  2. Gibt es Zahlen, wie viel Lebensmittelabfall in den Schulmensen anfällt?
    1. Wenn ja, bitten wir um deren Aushändigung!
    2. Wird dabei zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Lebensmittelabfällen unterschieden?
    3. Wurden jemals die Ursachen untersucht bzw. ist dies geplant?
  3. Gibt es Zahlen, die zwischen den Abfällen, die in der Küche anfallen (z. B. Überproduktion) und solchen, die auf den Tellern zurückbleiben, unterscheiden? Falls ja, bitten wir um deren Aushändigung!
  4. Spenden Mensen noch genießbare Speisen- und Lebensmittelüberschüsse zu karitativen Zwecken an schenkende Organisationen (Landesgesetz Nr. 2 vom 13. März 2018)?
    1. Gibt es Zahlen dazu?
    2. Falls dies nicht geschieht, aus welchem Grund wird das Gesetz nicht angewandt?
  5. Hat sich die Landesregierung mit dem Problem Lebensmittelabfall in Mensen befasst? Was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
  6. Aus welchem Grund erfasst der SDG-Tracker des Astat den Indikator Nr. 12.3 (Die Erreichung einer weltweiten Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 pro Kopf im Handel und auf Konsumenteneben) des Nachhaltigkeitsziels Nr. 12 der UNO nicht?
    1. Aus welchem Grund werden beim Ziel Nr. 12 lediglich 4 von insgesamt 13 Indikatoren erfasst?
    2. Welche Agenda hat sich die Landesregierung zum Nachhaltigkeitsziel der Eindämmung von Lebensmittelverschwendung gesetzt? Wir bitten um die Aushändigung der geplanten Vorgehensweise bis 2030 mit den konkret messbaren Zielen!

Bozen, 25.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Hubschrauberrundflüge zu touristischen Zwecken sind in Südtirol genau geregelt. Dies bedeutet aber nicht, dass es deshalb wenig von der Sorte gibt. Auch jetzt im Sommer berichten uns Bürger:innen landauf landab von Vergnügungsflügen, die im Rahmen von Festen und dergleichen angeboten werden. Von der Lärmbelastung abgesehen sind solche Flüge immer auch eine große Umweltbelastung, die es wo immer möglich zu vermeiden gilt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie haben sich die touristischen Hubschrauber-Rundflüge in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wir bitten um die Aushändigung konkreter Zahlen.
  2. Gibt es innerhalb der Landesregierung ein Bestreben, diese einzudämmen? Wenn ja, wie und wann? Falls nein, warum nicht?

Bozen, 27.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der Nachtragshaushalt hat eine wirtschaftspolitische Schlagseite, besonders bedacht werden Beiträge für die Wirtschaft (35 Mio), für den Tourismus (14 Mio.), für die Landwirtschaft und ländliches Wegenetz (70 Mio) und für den Straßenbau und Seilbahnbau (50 Mio.).

Der Wohnbau wurde zwar aufgestockt (23 Mio.), was ungefähr der aktuellen Teuerungsrate im Bauwesen entspricht und somit werden damit kaum neue Sozialwohnungen errichtet.

Eine bittere Pille für den Landtag ist die Aufstockung des Reservefonds für die Landesregierung auf insgesamt 250 Mio., weil die Landtagsabgeordneten nicht in der Lage sind, die Geldflüsse aus dieser Portokasse nachzuverfolgen. Keine Ahnung, wohin diese Geldmittel noch fließen: in Wirtschaftsförderung, Tourismus, Straßenbau oder doch ins Soziale?

Durch die Finger schauen wieder einmal die öffentlich Bediensteten wie Leher:innen, Pfleger:innen und Landes- und Gemeindebedienstete. Zum x-ten Mal wurde die Chance vertan, hier für die Kollektivverträge Geldmittel vorzusehen.

„Summa summarum wird der wirtschaftsfreundliche Trend der Regierung Kompatscher munter fortgesetzt, Gesundheit und Soziales sind zwar gedeckt aber die öffentlich Bediensteten bekommen keinen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Reallohnverlust.“ so die Grünen Landtagsabgeordneten.

 

BZ, 27.07.2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

TAGESORDUNG zu Gesetzentwurf Nr . 114/22

Es ist trocken, viel zu trocken. Unter diesem Fakt leidet mittlerweile ganz Europa. Während in Griechenland, Spanien oder Frankreich Waldbrände grassieren, leidet Italien unter einer großen Hitze- und Trockenheitsperiode. Davon ist auch Südtirol nicht ausgenommen, obwohl es hier im Vergleich zum Rest Italiens und andernorts in Europa noch besser ausschaut. Dies bedeutet jedoch nicht viel. Denn auch hier muss mancherorts schon die Feuerwehr das Trinkwasser vorbeibringen. Umweltverbände, Landwirtschaft und viele mehr schlagen Alarm.

Fällt der Begriff Wasserknappheit, kommt man allgemein gleich zur Vermutung, dass die Niederschlagssumme abgenommen hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vergleicht man die Niederschlagswerte in Südtirol der letzten 100 Jahre fällt sogleich auf, dass die Summe mehr oder weniger ausgeglichen geblieben ist (siehe „Open Data Südtirol“). Doch das Problem liegt anderswo, nämlich in der Niederschlagsintensität und der Niederschlagsverteilung. Das legen mehrere Studien nahe, die sich mit der Entwicklung des Klimas im Alpenraum beschäftigen. Jüngst auch eine Studie von MeteoSchweiz, Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Österreich (ZAMG) sowie Meteo-France aus dem Jahr 2022. Die Studie spricht von einem Trend hin zu einer Zunahme der Niederschlagsmengen pro Tag. Zudem prognostiziert sie geringere Niederschläge im Sommer und eine Häufung im Frühling, Herbst und Winter. Konkret heißt dies, dass uns im Sommer längere Trockenzeiten bevorstehen könnten. Das Problem mit größeren Niederschlagsmengen innerhalb kurzer Zeit ist jenes, dass diese Mengen vom Boden nicht optimal aufgenommen werden können und so oftmals „umsonst“ sind. Der sprichwörtliche stete Tropfen ist für die Natur optimaler als eine hohe Intensität innerhalb kürzester Zeit.

Prognosen zum Niederschlag sind jedoch schwierig. Dies wird von der Wissenschaft auch unumwunden eingestanden. Mehrere wissenschaftliche Arbeiten in den letzten Jahren können jedoch das oben beschriebene Szenario unterstützen. Nun kommt jedoch noch ein zweiter wichtiger Faktor hinzu, bei dem sich die Wissenschaft weitgehend einig ist: die Temperaturentwicklung; nicht nur unsere Sommer werden heißer, sondern die Temperaturen steigen ganzjährlich. Für die Trockenheit ist jedoch die Entwicklung in den Sommermonaten sehr entscheidend. Denn laut Klimareport Südtirol 2018 sind die Jahresdurchschnittstemperaturen in Südtirol seit den 1960er-Jahren um 1,5 Grad Celsius angestiegen. Bozen und Brixen verzeichnen im selben Zeitraum zudem einen Anstieg der Sommertemperaturen von 3 Grad Celsius. Treffen die oben beschriebenen Prognosen der geringeren Niederschlagsmengen für den Sommer zu, so sind diese, gemeinsam mit der zunehmenden Hitze von Juni bis September der springende Punkt in der Debatte.

Dies ist insofern besorgniserregend, als dass die Natur im Sommer besonders viel (und steten) Regen braucht. Bleibt dieser aus und zusätzlich dazu ist es auch noch sehr heiß, kann die hier entstandene Trockenheit nur mehr schwer aufgeholt werden. Diese Faktoren führen in Summe dazu, dass die Wasserknappheit steigt.

In Südtirol wurde jüngst von einigen Verbänden Alarm geschlagen: Unsere Bäche trocknen aus. Dies hat zum einen mit den oben beschriebenen Phänomenen, auf der anderen Seite auch mit anderen Faktoren wie dem gestiegenen Wasserverbrauch und dem letzthin schneearmen Winter zu tun. Ein großes Problem ist aber auch, dass für die Landwirtschaft oftmals mehr Wasser abgeleitet wird, als den Wasserläufen gut tut. Es gibt Grund zur Annahme, dass die Restwassermengen nicht immer strikt eingehalten werden (siehe dazu www.salto.bz/de/article/22072022/lagricoltura-e-troppo-assetata). Als Restwassermenge (Deflusso minimo vitale) bezeichnet man jene Wassermenge, die das lebensnotwendige Minimum im Gewässer darstellt. Wird dieses unterschritten, drohen ernsthafte Konsequenzen für Flora und Fauna. Daher ist eine einseitige Verringerung der Restwassermenge äußerst gefährlich.

Laut Fischereiverband Südtirol ist es jedoch alles andere als leicht, diese Restwassermenge zu kontrollieren. Denn die Daten müssen mühsam angefragt, und können nicht ad hoc online eingesehen werden. Dies zu ändern würde keinen großen Aufwand mit sich bringen, wäre aber für die Kontrolle unserer Wasserläufe eine große Erleichterung.

Wir alle leiden unter der derzeitigen Trockenheit. Leider dürfen wir vermuten, dass dieses Phänomen nicht einmalig bleiben wird. Dass auch die Landwirtschaft Wasser für die Lebensmittelerzeugung braucht, ist selbstverständlich. Doch wenn unsere Flüsse und Bäche immer weiter angezapft werden, kommt dies letztendlich niemandem zugute. Aus diesem Grund liegt es im Interesse aller, sie zu schützen. Ein erster und wichtiger Schritt hin zu einem umfangreichen Schutz ist die Möglichkeit zur Kontrolle. Diese muss niederschwellig zugänglich gemacht werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung innerhalb maximal 12 Monaten nach Beschlussfassung

  1. Alle umweltrelevanten Kennzahlen und Daten in Echtzeit zu den Wasserkonzessionen auf einer digitalen Plattform im Sinne der Open Data Standards öffentlich zugänglich und transparent einsehbar zu machen
  2. Eine jährliche Veröffentlichung der Daten bezüglich der Anzahl der durchgeführten Kontrollen durch die zuständigen Behörden sowie die Einhaltung der Ableitungsmengen aus Südtirols Gewässern vorzunehmen
  3. Ein Aktionsplan auszuarbeiten, der sich mit den geänderten Niederschlagsbedingungen in Südtirol auseinandersetzt und Strategien für die Anpassung an diese ableitet.
  4. Dafür im Nachtragshaushalt die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Bozen, 26.07.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Wir leben in sprichwörtlich heißen Zeiten. Extreme Wetterereignisse sind auch in Südtirol angekommen. Es regnet entweder monatelang nicht oder aber der Regen kommt flutartig und versetzt uns in den Ausnahmezustand. Zudem steigen die Temperaturen. Die Sommer werden immer heißer. Laut Klimareport Südtirol 2018 ist die Temperatur in Südtirol seit den 1960er-Jahren insgesamt um 1,5 Grad Celsius angestiegen. In Bozen und Brixen ist es in den Sommermonaten seit den 60er-Jahren sogar um 3 Grad Celsius heißer geworden. Kurzum, in den Städten sind die Temperaturen im Sommer problematisch geworden, auch aus gesundheitlicher Sicht, für ältere Menschen, aber nicht nur. Selbst die Abende verschaffen oftmals wenig Linderung, zumal die so genannten Tropennächte stetig zunehmen. Dieses Phänomen wird uns aufgrund der klimatischen Veränderungen in den nächsten Jahren begleiten. Dem großen Szenario kann nur durch große Eingriffe entgegengesteuert werden. Drastische Verringerung der Treibhausgasemissionen, alternative Energiegewinnung usw. müssen auf die politische Agenda.

Parallel müssen Programme ausgearbeitet werden, die die Anpassungsnotwendigkeiten an die Erderwärmung skizzieren und auffangen. Dem zu erwartenden und bereits eingesetzten Leidensdruck muss im Großen wie im „Kleinen“ begegnet werden.

Ein Beispiel ist die Begrünung von Städten. Pflanzen üben einen kühlenden Effekt auf ihre Umwelt aus. Sie sorgen für bessere Luftqualität, auch wenn dieser positive Effekt nicht so einfach und direkt funktioniert, wie oft angenommen wird. Eine Begrünung der urbanen Zentren hat auf jeden Fall einen doppelt positiven Effekt. Nimmt man den ästhetischen und emotionalen Aspekt noch hinzu, ist der Effekt gleich ein dreifacher.

Denken wir an Begrünung, so stellen wir uns zuallererst die klassische horizontale Art vor: Parks, Gärten, Wiesen, Wälder usw. Diese ist fundamental wichtig und sorgt für eine höhere Lebensqualität der Bewohner:innen, welche die grünen Oasen in der Stadt nutzen. Vergleicht man europäische Großstädte in diesem Sinne, stellt man gleich große Unterschiede fest: So besteht laut „World City Culture Forum“ gut 45 % der Fläche Wiens aus öffentlichem Grün, während Paris nicht mal 10 % öffentliche Parks und Gärten sein Eigen nennt und Istanbul gar nur 2 % (Zahlen von 2013 bzw. 2014).

In Südtirols Städten ist es nicht schlecht um öffentliche Grünflächen bestellt. Laut stadteigenem Grünplan besteht beispielsweise Bozens Fläche zu zwei Dritteln aus Grünzonen, die es zu schützen gilt. Denn durch Umwandlung von landwirtschaftlichem Grün in Bauzonen droht eine zunehmende Versiegelung der Böden. Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass das Grün innerhalb der Stadt geschützt und ausgebaut werden muss. Dies gilt in ähnlichem Ausmaß auch für andere Großgemeinden Südtirols. Denn alpine Täler sind der Ausbreitung von Luftschadstoffen stark ausgeliefert. Südtirol weist daher vor allem in den urbanen Zentren eine hohe Konzentration von Stickoxiden, Staub, Kohlenstoffmonoxid usw. auf (Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb). Will heißen, dass für den Mix aus Abgasen und heißen Temperaturen gar nicht genug Grünes Entgegenwirken geben kann.

Um so viel Grün wie möglich in eine Stadt zu bringen, kann nicht nur die horizontale, sondern auch die vertikale Fläche genutzt werden. So geschehen in Mexico City. Diese Riesenmetropole kämpft seit Jahren mit dem Verkehr. Die Bevölkerung leidet dementsprechend. Aus diesem Beweggrund entstand im Jahr 2016 das Projekt „Via Verde“. Ein Architekt hatte die Idee, die Betonpfeiler entlang der „Gürtelstraße“ in der Stadt mit speziellen Pflanzen zu begrünen. Diese sollten die Luft filtern und so vor allem die Abgase bekämpfen. Ziel war es, 1000 Betonpfeiler mit insgesamt 60.000 Quadratmetern Fläche zu bepflanzen. Das Projekt wurde umgesetzt und sorgte auch optisch für einen Aufheller.

Das Projekt wurde medial vielfach besprochen und gelobt. Dabei gab es auch kritische Stimmen. So merkte beispielsweise der Britische „Guardian“ an, dass vertikales Grün kein Ersatz für Parks, Wälder und Grünflächen sei, in welchen sich die Menschen erholen können. Auch sei durchaus kritisch anzumerken, dass die Umwandlung von CO2 in Sauerstoff ein sehr komplexer Prozess ist, den nicht jede Art von Pflanze so umsetzen kann, wie von den Betreibern der „Via Verde“ proklamiert. Dies vorausgeschickt, um zu konstatieren, dass „Vertikales Grün“ auf keinen Fall als Ersatz zu „horizontalem Grün“ verstanden werden darf. Vielmehr ist es eine zusätzliche Hilfe, welche die Basis – also jene von Bäumen, Parks etc. – nie ersetzen kann und darf.

Auch Südtirol könnte sich die positiven Effekte zu Eigen machen: Denn neben einer überregionalen Autobahn und einer Schnellstraße durchziehen Staatsstraßen und diverse andere innerstädtische und heftig befahrene Straßen unser Land. Aus diesem Grund ist Südtirol prädestiniert für eine vertikale Begrünung. Diese würde vor allem den Menschen in den urbanen Zentren zugutekommen. Denn Städte leiden besonders stark unter Abgasen und hohen Temperaturen im Sommer. Durch schnell erreichbare Wälder und Parks als Naherholungszentren sind kleinere Gemeinden davor vielfach geschützt. Zudem staut sich in höher gelegenen Dörfern und Tälern die Hitze nicht so wie in den Ballungszentren im Tal. Die vertikale Begrünung könnte daher vor allem für Südtirols Stadtgemeinden eine gute Lösung darstellen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Ein Pilotprojekt zu starten, bei dem in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gemeinden in Bozen, Meran, Brixen, Sterzing, Bruneck und Leifers Betonpfeiler und Wände nahe viel befahrener Straßen nach Vorbild von Mexico City begrünt werden.
  2. Bei der Begrünung vor allem solche Pflanzen zu verwenden, die für die Verbesserung der Luftqualität gut geeignet sind.

Bozen, 26.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Jüngst hat die Grüne Fraktion im Landtag eine Anfrage mit dem Titel „Weggeworfene Milchprodukte“ (54-07-2022) gestellt. In der Antwort hat der zuständige Landesrat uns mitgeteilt, dass er hierzu keine Zahlen gebe. In Zeiten, in denen Lebensmittelverschwendung zu einem immer größeren Problem wird, verwundert diese Antwort doch einigermaßen. Noch dazu wo wir in Südtirol ein Gesetz haben, das Lebensmittelverschwendung eindämmen will (LG 2018, Nr. 2) und das laut Aussagen des Landesrates nicht umgesetzt wird.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Besteht das Bestreben, sich um genauere Daten zu den weggeworfenen Milchprodukten in Südtirols Milchhöfen zu bemühen?
    1. Falls ja, in welcher Form, falls nein, warum nicht?
  2. Sind im Zusammenhang mit dem LG 2018, Nr. für die Zukunft Maßnahmen zur Umsetzung geplant?
    1. Falls ja, welche und welchen Zeitrahmen hat man sich gesteckt?

Bozen, 26.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am Schneeberg zwischen dem Passeier- und dem Ridnauntal wurde in knapp einem Jahrtausend Silber, Blei und Zink abgebaut. Das Gebiet erstreckt sich von Maiern in Ridnaun, durch das Lazzachertal hoch zur Schneebergscharte und hinüber ins Passeier zum Abbaugebiet des Schneeberges mit der Knappensiedlung St. Martin am Schneeberg. Im Jahre 1985 wurde der Bergbau im Schneeberg endgültig eingestellt und auf Beschluss der Südtiroler Landesregierung wurden die Anlagen des gesamten Bergwerkes Schneeberg zum Museum ausgebaut und als Teil des Landesbergbaumuseums der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Berichten zufolge wurden die Aufräumarbeiten am Schneeberg nicht fertiggestellt. So finden sich in den Wiesen beispielsweise Drähte, Seile, Eisenteile oder Ähnliches. Dies ist besonders für die Viehwirtschaft am Schneeberg ein großes Problem, da sich die Kühe an den Drähten verletzen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie sieht die derzeitige Situation am Schneeberg im Bezug auf herumliegende Überreste des aufgelassenen Bergwerks aus? Wir bitten um Auskunft über den Stand der Dinge.
  2. Ist der Südtiroler Landesregierung bewusst, dass er hier ein Problem gibt, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
  3. Warum wurden nach Schließung des Bergwerkes die Aufräumarbeiten nicht fertiggestellt? Denkt man dies nachzuholen?
  4. Kommt es aufgrund der Überreste aus dem Bergwerk zu Verletzungen von Mensch und Tier? Wie viel Fälle sind der Landesregierung bekannt?

Bozen, 25.07.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Das Gesetz zur „Bettenobergrenze“ kommt nächste Woche in den Landtag. Für uns Grüne sind Transparenz und ein Gesetz ohne beliebige Ausnahmen und ohne Lobbyprivilegien essenziell. Denn es muss uns um eines gehen: Einen verträglichen und fairen Tourismus für Gäste und Ansässige – und auch für jene, die im Tourismus arbeiten und von ihm leben! Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

  1. Was das Schuler-Gesetz vorsieht und was im 2. Gesetzgebungsausschuss geschah

Das von Schuler im Omnibus vorgelegte Gesetz sah vor, eine „Obergrenze“ für die Südtiroler Beherbergungsbetriebe festzulegen:

Ein neues Genehmigungsverfahren zur Festlegung einer Obergrenze für Betten- und Gästekapazität.

Die Höchstzahl der Betten sollte zunächst für jeden einzelnen Tourismusbetrieb festgelegt werden: entweder auf der Grundlage der Lizenz oder, nach Wahl des Betriebs, auf der Grundlage der Zahl der anwesenden Gäste an einem Tag des Jahres 2019.

Das Land prüft die beantragte Bettenzahl anhand der in den Durchführungsbestimmungen des Gesetzes festgelegten Kriterien und entscheidet auf dieser Grundlage über das jedem Tourismusunternehmen zugeteilte Kontingent.

Die Obergrenze jeder Gemeinde ergab sich somit aus der Summe der maximalen Bettenzahl der einzelnen Beherbergungsbetriebe und die landesweite Obergrenze aus der Summe der maximalen Bettenzahl pro Gemeinde.

Auf diese Weise wird ein HÖCHSTKONTINGENT für die Unterbringung von Tourist:innen und die nutzbaren Betten festgelegt. Bis Ende 2022 sollte auf Grundlage dieses Kontingent dann eine neue Lizenz ausgestellt werden.

Der 2. Gesetzgebungsausschuss lehnte diesen Vorschlag mit den Stimmen des Bauernflügels sowohl der SVP (Locher und Vallazza) als auch der Opposition (Leiter Reber und Faistnauer) ab. Das von der Kommission angenommen Gesetz sieht lediglich die Erstellung einer Statistik über die Bettenanzahl in Südtirol vor und verschiebt die Beurteilung, ob und wie eine Begrenzung notwendig ist, auf einen späteren Zeitpunkt.

 

  1. Die Position der Grünen und der mit LR Schuler vereinbarte Änderungsantrag

Kritikpunkt Nr.1 für uns Grüne ist die Durchführungsbestimmung, auf die sich das Gesetz bezieht: Von ihr hängt ab, ob die Begrenzung wirksam und gerecht ist oder ob es – durch Erpressungstaktiken der Lobbys und unzählige Ausnahmeregelungen – im Endeffekt sogar zu einer Vervielfachung der Betten kommt. Die Durchführungsbestimmungen können nicht allein an die Landesregierung delegiert werden, indem der Landtag aufgefordert wird, einen Blankoscheck zu unterzeichnen.

Deshalb forderten wir bereits im Ausschuss eine öffentliche und transparente Debatte. Im Gesetz muss verankert werden, dass die Durchführungsbestimmungen der verpflichtenden Stellungnahme des Landtags unterliegen. Landesrat Schuler und Landesrätin Hochgruber-Kuenzer akzeptierten diese vorgeschlagenen Änderungen, aber sie wurden durch das gemeinsame Nein der Bauernfraktion abgelehnt: Locher, Vallazza, L. Reber und Faistnauer.

DIE GRÜNE FRAKTION HAT DIESELBEN ÄNDERUNGSANTRÄGE ERNEUT FÜR DAS PLENUM EINGEREICHT. Wir werden sehen, wie der Vorschlag der Mehrheit aussehen wird, und auf dieser Grundlage unsere Stimme abgeben.

 

  1. Das Risiko: von einer Ausnahmeregelung zur nächsten vermehren die Betten sich

Nach dem, was die Medien, aber auch Schuler im Ausschuss vorausgesagt haben, besteht die Gefahr, dass sich das Gesetz, das eigentlich eine Bettenobergrenze festlegen sollte, von einem Kompromiss zum nächsten in sein Gegenteil verkehrt: in ein Gesetz zur Bettenvermehrung.

 

HIER EINIGE DER GENANNTEN AUSNAHMEN:

  1. Alle „erworbenen Rechte“ für die Realisierung neuer Betten werden anerkannt, sogar zugewiesene Betten, die schon Jahre alt sind (es gibt keine Frist!), aber nie realisiert wurden: 10.000 Betten mehr, sofort!
  1. Es soll ein „Vorschuss“ von 8.000 neuen Betten gewährt werden, von denen 7.000 von den Gemeinden und 1.000 vom Land zugewiesen werden sollen. Diese sollen in zehn Jahren zurückgegeben werden: Wer glaubt das schon?
  1. Gäste unter 14 Jahren sind von jeder Beschränkung ausgenommen, sie werden nicht einmal ins Kontingent eingerechnet. Hier ist Spielraum für eine weitere „Vermehrung“ der Betten.
  1. Es ist eine „Übergangsregelung“ vorgesehen, welche die Tür für neue Anträge öffnet. Bereits jetzt ist ein Run zur Meldung der Aufnahme neuer Tätigkeiten in den Gemeinden im Gange. In sechs Monaten sind mehr als 5.000 zusätzliche Betten aufgetaucht, darunter mehr als 4.000 auf Airbnb, Zimmervermietung und Urlaub auf dem Bauernhof (siehe Astat).
  1. Ausnahmen für Urlaub auf dem Bauernhof: Mit allen vorgesehenen Ausnahmen (landwirtschaftliche Betriebe, die eine Fläche zwischen 1,5 und 6 ha Obst- und Weinbau bewirtschaften und ALLE Grünlandbetriebe!) wird nur ein sehr kleiner Teil der Urlaub auf den Bauernhof-Betriebe unter die Obergrenze fallen.
  1. Ausnahme für historische Ortskerne: grünes Licht für ALLE Betriebe die sich in diesen ehemaligen „A-Zonen“ befinden (insgesamt, 1024 Hektar). Der Ausschluss von Gemeinden mit Wohnungsnot ist Verschwunden!
  1. Unbenutzte Betten: Es sollte ein Grundsatz der solidarischen Umverteilung gelten, wobei das Land 50% der unbenutzten Betten an die weniger entwickelten Gebiete verteilen sollte. Jetzt scheint es, dass nur 5% ans Land gehen und 95 % in den Gemeinden verbleiben. Die Logik des Stärkeren gewinnt.

Würden wirklich alle Ausnahmen in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen, würde die Zahl der Betten – heute 234.420 – auf über 250.000 ansteigen und vielleicht sogar bis zu 270.000 erreichen! Deshalb bereiten uns Ausnahmeregelungen und Aufweichungen Sorgen: Mit ihnen scheitert das Konzept des „nachhaltigen Tourismus“ der Landesregierung.

 

  1. Schlussfolgerung: ein gutes Gesetz ist dringend notwendig

Die Diskussion über die Gefahren des „Overtourism“ in Südtirol wurde von uns Grünen angeregt. Auf die Notwendigkeit einer Begrenzung haben wir schon vor Jahren hingewiesen. Deshalb wollen wir ein Scheitern dieses ersten Versuches verhindern.

Wir haben uns im Gesetzgebungsausschuss für ein wirksames, faires und weitsichtiges Gesetz eingesetzt, und werden uns auch im Plenum dafür engagieren.

 

BZ, 22.07.2022

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Hier der vollständige Minderheitenbericht.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Sonnenenergie zu nutzen ist nicht nur klimafreundlich, sondern auch ein Schritt in Richtung Unabhängigkeit von Öl- und Gaslieferungen. Deshalb testen derzeit Pilotprojekte in Italien und Deutschland die Idee, Photovoltaik-Module zwischen Eisenbahnschienen zu verbauen. Diese Herangehensweise schlägt somit mehrere Fliegen mit einer Klappe: Einerseits dienen die Eisenbahnschienen dadurch nicht mehr nur den Zügen selbst, sondern es kann zugleich Energie aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden. Das Besondere daran ist aber, dass keine zusätzlichen Flächen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien versiegelt werden müssen. Das ist wichtig, weil die Bodenversiegelung ein großes Problem darstellt und jegliche unnötige Versiegelung vermieden werden soll. Das Verbauen der Photovoltaik-Module an den Eisenbahnschienen würde somit nicht nur einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität bedeuten, sondern durch den Ausbau erneuerbarer Energien auch einen wichtigen Beitrag zur Energieautonomie leisten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Initiativen hat die Landesregierung zwecks verstärkter Nutzung von öffentlichen Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung in Südtirol bislang gesetzt?
  2. Zu welchen Erkenntnissen ist die Landesregierung im Rahmen des etwaigen Betriebs vorgenannter Anlagen (z.B. Hebung weiterer Potentiale, Skalierbarkeit bestehender Anlagen) gekommen?
  3. Welche Initiativen möchte Die Landesregierung zukünftig setzen?
  4. Wie viel Strom wird zurzeit in Südtirol durch öffentliche Photovoltaikanlagen gewonnen?
    1. Was macht das anteilig an der gesamten Stromproduktion im Land aus?
  5. Wurden bereits Studien o.Ä. zur Erhebung des Ausbau- und/oder Neuinstallationspotentials von öffentlichen PV-Anlagen in Südtirol durchgeführt?
    1. Falls ja, wie groß ist deren Ausbaupotential (umfassend den Verweis, auf welchen Flächen Potential besteht)?
  6. Wurde in der Vergangenheit bereits geprüft, inwieweit das Bahnnetz für die Stromgewinnung mittels Photovoltaikanlagen verwendet werden könnte, und zu welchen Ergebnissen ist man gekommen?

Bozen, 21.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Wir müssen nachhaltiger werden, und das auch beim Essen. Das ist zumindest theoretisch mittlerweile jedem und jeder klar: Weg vom täglichen Fleischkonsum und gewissen tierischen Produkten, hin zu einer pflanzlichen Ernährung. Dies bedeutet nicht, dass alle Menschen Vegetarier:innen werden müssen. Doch an einem bewussteren Umgang mit Fleisch (vielleicht in Form der Rückkehr zum Sonntagsbraten?) und mit Lebensmitteln im allgemeinen führt kein Weg vorbei.

Südtirol hätte ein großes Potenzial, die Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen, die vor Ort nach den Prinzipien einer nachhaltigen Landwirtschaft produziert werden. Ziel wäre es, Landwirte zu fördern, welche die nähere Umgebung mit hochwertigen Produkten beliefern, damit lange Transportwege vermieden werden und der Konsument eine 100-prozentige Sicherheit darüber hat, woher die Lebensmittel stammen und wie sie produziert werden. Damit würde auch der Massentierhaltung und der weltweiten Abhängigkeit von Konzernen im Lebensmittelsektor Vorschub geleistet.

Dies setzt die Förderungen von lokalen Produzent:innen voraus. Je mehr hier die „Kleinen“ unterstützt werden, desto mehr beugt man dem (nicht sehr nachhaltigen) Phänomen vor, dass wenige Große den Markt dominieren.

In Südtirol werden kleine Anbieter und Produzentinnen, welche die lokale Versorgung mit qualitativ hochwertigen Produkten aus Südtirol übernehmen könnten, zu wenig unterstützt und die Gesamtkosten für die Produktion, den Vertrieb und das Marketing fallen bei kleinen Anbietern schwer ins Gewicht. In der Vermarktung ihrer Produkte tun sie sich generell schwer.

Das Südtiroler Gütesiegel könnte diesen Produzenten mehr Sichtbarkeit am Markt bieten. Allerdings sind die Qualitätskontrollen teuer und für kleine Produzentinnen nicht erschwinglich. Der Preis für die Kontrollen ist einheitlich geregelt und für alle, ungeachtet ihrer Größe, gleich. Selbiges gilt für das Biosiegel.

Gemüse und Nischenprodukte aus Südtirol wie Kräuter, Getreide, Mais, Microgreens usw. viel mehr als eigenständige Branche mit eigenen Bedürfnissen wahrzunehmen, würde vieles erleichtern.

Zudem braucht es für jene, die einen sanften Weg in der Lebensmittelproduktion einschlagen wollen, gezielte Unterstützung. Denn die Nachhaltigkeit des Essens für unsere Gesundheit ist zu wichtig, um sie nicht gezielt zu fördern. Zudem würde das Image von Südtirol als Qualitätsland (nicht nur für Wein ) generell steigen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Aus welchem Grund gibt es keine Unterscheidung zwischen kleinen und großen Produzent:innen bei den Preisen für die Kontrollen zu den Südtiroler Qualitätsprodukten mit dem Gütesiegel bzw. mit dem Biosiegel?
    1. Gedenkt man, bei diesen beiden Siegeln eine Preisanpassung für kleine Anbieter:innen vorzunehmen?
    2. Falls ja, wann wird das der Fall sein?
    3. Falls nein, warum nicht?
  2. Entspricht es den Tatsachen, dass Gemüseanbauer:innen gleich viel für Wasser wie für das Abwasser zahlen, im Unterschied zur Viehwirtschaft?
    1. Falls ja, aus welchem Grund?
    2. Falls zutreffend, gedenkt man hier eine Anpassung vorzunehmen?
    3. Falls zutreffend, wann und wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Förderungen sieht die Südtiroler Landesverwaltung für kleine Produzent:innen vor für die Produktion, das Marketing, den Verkauf und Vertrieb von Südtiroler Produkten?
  4. Gibt es zusätzliche Förderungen für jene, die einen nachhaltigen Weg gehen (keinen Pflanzenschutz, sortenreines Saatgut, Förderung der Biodiversität, kurze Transportwege usw.)?
  5. Welche Formen der Beratung gibt es für Neustarter:innen?
  6. Welche Maßnahmen setzt das Land, um lokal-regionale Liefer- und Versorgungssysteme zu entwickeln und die bäuerliche Bio-Landwirtschaft zu fördern?
  7. Welche EU-Fördertöpfe und Töpfe aus der Provinz bzw. der Region Trentino-Südtirol gibt es, um die lokalen Kreisläufe zu stärken?

Bozen, 30.06.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt hier die Antwort der Landesregierung nachlesen.