INTERROGAZIONE.

In occasione della discussione della legge omnibus 2022 si è molto discusso di capacità ricettiva e numero di letti nel settore turistico. La legge prevede la fissazione di un limite massimo di letti per ogni struttura ricettiva, che corrisponderà – a scelta della struttura stessa – o al numero di letti previsto dalla licenza in vigore, o al numero di ospiti in un giorno preciso dell’anno 2019, lo stesso a scelta della struttura. Nel dibattito sono emersi diversi dati, anche contrastanti: quelli delle licenze, i dati sui letti delle statistiche Astat, le statistiche sui pernottamenti. Sarebbe importante fare chiarezza per avere un quadro più preciso sulle conseguenze derivanti dalla applicazione della legge.

Si chiede alla giunta provinciale:

  1. SUI DATI SUL NUMERO DI LETTI DIFFUSI PERIODICAMENTE DALL’ASTAT (ultimo dato di 234.420 letti al maggio 2022):
    1. Qual è la fonte di questi dati, i criteri per la loro raccolta e il percorso che fanno tra la fonte primaria e la sintesi che ne fa l’Astat?
    2. Si chiede di spiegare qual è il punto di origine del dato sui letti (distinguendo se necessario per categoria di esercizi sia alberghieri che extra alberghieri), quali tipi di letti sono compresi in questi dati (solo quelli scritti in licenza? anche i letti provvisori che vengono utilizzati al bisogno? anche i letti occupati da ospiti che sono esenti da tassa di soggiorno? o che altro?) chi comunica a chi tali dati, ai vari livelli della procedura di raccolta, infine come l’Astat tratta e organizza questi dati.
  1. SUL NUMERO DI LETTI CHE COMPARE NELLA LICENZA:
    1. Quale valore giuridico ha questo numero? Deve essere tassativamente sempre rispettato, oppure no? Se no, in che senso?
    2. Si tratta, ovviamente intendendo le licenze in vigore fino ad oggi, di un limite massimo, di una cifra media, o di una cifra indicativa?
    3. Quale relazione con i letti definiti in licenza hanno i letti aggiuntivi che compaiono provvisoriamente in certi giorni della stagione turistica?
    4. Per ogni struttura ricettiva, vengono messi a confronto i dati sul numero degli ospiti giornalieri e il numero di letti previsto in licenza? Se gli ospiti presenti sono più numerosi dei letti previsti in licenza, come viene valutata questa eccedenza di ospiti e quali eventuali conseguenze comporta?
    5. Ci sono tipologie di ospiti che possono essere legittimamente sistemati in letti che non sono previsti in licenza? Se sì, quali sono queste tipologie?
    6. Chi rilascia la licenza col numero di letti? E chi deve controllarne il rispetto?
    7. Quante violazioni della licenza sono state rilevate negli ultimi 10 anni in provincia di Bolzano, quante riguardavano il numero di letti e quali conseguenze hanno avuto queste rilevazioni? Si chiede il dato totale e se possibile scomposto per comprensorio turistico.
  1. SUL NUMERO DEI PERNOTTAMENTI:
    1. Qual è la fonte di questi dati, i criteri per la loro raccolta e il percorso che fanno tra la fonte primaria e la sintesi che ne fa la Provincia e/o l’Astat? Si chiede di spiegare nel dettaglio qual è il punto di origine del dato sui pernottamenti (distinguendo se necessario per categoria di esercizi sia alberghieri che extra alberghieri) chi comunica a chi tali dati, ai vari livelli della procedura di raccolta, infine come la Provincia e/o l’Astat trattano e organizzano questi dati.
    2. Quali pernottamenti sono compresi in questi dati? Tutti i pernottamenti di chiunque abbia pernottato in una struttura ricettiva? Oppure ci sono pernottamenti di categorie di ospiti che non vengono considerati? In questo caso, quali tipi di pernottamenti non vengono considerati e perché?
  1. SUI PERNOTTAMENTI DELL’ANNO 2019:
    1. Esistono dati scorporati per giorno relativi a questo anno?
    2. Se sì, quali sono stati i singoli 10 giorni con più alto numero di pernottamenti nell’anno 2019?
    3. In ciascuno di questi 10 giorni record (vedi risposta precedente), quanti pernottamenti sono stati registrati in Alto Adige in totale e per comprensorio turistico?

Bolzano, 29.07.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Diskussion im Landtag zum Nachtragshaushalt hat die Grüne Fraktion zum Anlass genommen, um sich mit den Auswirkungen des Klimawandels vor allem im Sommer zu beschäftigen.

In einer Tagesordnung (=Beschlussantrag) zum Nachtragshaushaltsgesetz forderten die Grünen, die Daten zur Restwassermenge mögen transparent und unmittelbar einsehbar gemacht werden. Angesichts der immer akuter werdenden Wasserknappheit soll zudem ein Aktionsplan ausgearbeitet werden, der Strategien zu den geänderten Niederschlagsbedingungen in Südtirol und eine Anpassung an dieselben vorsieht. „Das Auszehren unserer Bäche und Flüsse darf nicht einfach so als Lösung der Wasserknappheit akzeptiert werden“, so der Erstunterzeichner Hanspeter Staffler. „Wir sind erfreut, dass die Landesregierung die Wichtigkeit des Themas erfasst und den Antrag angenommen hat“.

Ein weiterer Antrag sah die Einführung vertikaler Begrünung in Südtirol vor. Flächen wie Betonpfeiler oder Hauswände sollen begrünt werden, um zur Verbesserung der Luftqualität und zur Kühlung beizutragen. Dieser Antrag fand jedoch nicht die Zustimmung der Regierung. Die Grünen haben den Beschlussantrag zurückgezogen und werden ihn im Landtag demnächst nochmal zur Diskussion stellen.

„Wir finden es sehr begrüßenswert, dass die Landesregierung zumindest den Antrag zur besseren Überwachung der Restwassermenge angenommen hat. Denn die Auseinandersetzung mit dem Klimawandel und dessen Folgen für Südtirol sind zu wichtig, um sie nur theoretisch zu diskutieren“, zeigen sich die Grünen zufrieden.

BZ, 28/07/2022

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den vergangenen Jahren hat landesweit die Anzahl von Saunalandschaften und Schwimmbecken sei es in Tourismusbetrieben als auch im privaten Bereich enorm zugenommen. Entsprechend ist auch der Trinkwasserbedarf in vielen Gemeinden deutlich gestiegen, sodass es bereits in der Vergangenheit immer wieder zu Trinkwasserknappheit gekommen ist.

Bei der derzeitigen Hitze- und Dürreperiode verstärkt sich die Wasserknappheit im Allgemeinen und die Trinkwasserknappheit im Speziellen, was Meldungen aus dem ganzen Land bestätigen.

Der erhöhte Wasserbedarf für Freizeit- und Tourismusanlagen verschärft die Trinkwasserknappheit für die Bevölkerung, was angesichts der zurzeit herrschenden und der zukünftigen extremen Wetterlagen nicht hingenommen werden kann.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserbedarf pro Tag und in Südtirol ansässiger Person? Wir ersuchen um eine Übersicht der Jahre 2011 bis 2021.
  2. Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserbedarf pro Tag und Tourist:in? Wir ersuchen um eine Übersicht der Jahre 2011 bis 2021.
  3. Wie hoch ist der Wasserbedarf für Sauna- und Schwimmanlagen in Tourismusbetrieben? Wir ersuchen um eine Gegenüberstellung zum Trink- und Gebrauchswasser des Jahres 2019 bezogen auf die Tourismusbetriebe.
  4. Wie hoch ist der Wasserbedarf für Sauna- und Schwimmanlagen im privaten Bereich? Wir ersuchen um eine Gegenüberstellung zum Trink- und Gebrauchswasser des Jahres 2019 bezogen auf den privaten Bereich.
  5. Gibt es Konzepte, eine sparsamere Wassernutzung für Freizeit- und Tourismusanlagen mit höheren Gebühren oder ähnlichen Maßnahmen zu steuern?

Bozen, 21.07.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Während der sommerlichen Hitzeperiode im Juli 2022 werden im Vinschgau und im Etschtal Apfelkulturen mit Oberkronenberegnung bewässert. Viele Betriebe haben bereits teilweise oder ganz auf Tropfberegnung umgestellt, einige jedoch halten aus welchen Gründen auch immer an der alten Oberkronenberegnung fest.

Abgesehen davon, dass mit dieser diffusen Beregnungsform nicht nur die Apfelbäume sondern auch die restliche Vegetation bewässert wird, geht eine beträchtliche Menge an Wasser durch die Interzeption der Hagelnetze und der Blattoberfläche verloren.

Kürzlich hat der Südtiroler Fischereiverband auf die prekäre Wasserführung einiger Bäche hingewiesen und unter anderem auch die immer noch weit verbreitete Oberkronenberegnung kritisiert.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie verhält sich der Wasserverbrauch zwischen Oberkronen- und Tropfberegnung in einer typischen Apfelkultur?
  2. Verfügt die Landesregierung über Daten, wieviel Hektar Apfelkulturen zurzeit noch durch Oberkronenberegnung bewässert werden?
  3. Falls ja, gibt es Informationen über die geographische Verteilung der Oberkronenberegnung, zum Beispiel bezogen auf Talschaften oder auf Bezirksgemeinschaften?
  4. Wir ersuchen um Aushändigung der Daten und Informationen.

Bozen, 21.07.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und die Anlagen dazu lesen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Lebensmittelverschwendung ist ein gravierendes Problem in Europa, Südtirol bildet hier keine Ausnahme. Nicht nur in Privathaushalten, sondern auch im öffentlichen Bereich werden viele, zu viele Lebensmittel weggeworfen. Wir wurden auf das Beispiel der Schulmensen aufmerksam, in denen Berichten zufolge besonders viel Abfall anfällt. Dieses Problem hat sich seit Corona und den Hygienevorschriften noch zugespitzt. Teller werden oftmals schon vorportioniert und so bekommen 6-Jährige gleich viel wie 11- oder 14Jährige. Laut „Food-Insider“, einem Zusammenschluss von Expert:innen für Schulverpflegung, gab es alleine in Bologna im Schuljahr 2017/2018 30% Lebensmittelabfall in Mensen. Dies ist eine erschreckende Zahl. Es darf vermutet werden, dass es in Südtirol nicht viel anders aussieht.

In den viel zitierten Nachhaltigkeitszielen der UNO ist die Halbierung der Lebensmittelverschwendung zudem ein zentraler Punkt. Der SDG Tracker des Astat erfasst in Südtirol für das Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 („Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster“) statt der von den Vereinten Nationen vorgesehenen 13 Indikatoren lediglich 4. Die Halbierung der Lebensmittelverschwendung gehört nicht dazu.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde in Südtirols Schulmensen in der Vergangenheit eine Müllanalyse durchgeführt und falls ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? Wir bitten um Aushändigung.
  2. Gibt es Zahlen, wie viel Lebensmittelabfall in den Schulmensen anfällt?
    1. Wenn ja, bitten wir um deren Aushändigung!
    2. Wird dabei zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Lebensmittelabfällen unterschieden?
    3. Wurden jemals die Ursachen untersucht bzw. ist dies geplant?
  3. Gibt es Zahlen, die zwischen den Abfällen, die in der Küche anfallen (z. B. Überproduktion) und solchen, die auf den Tellern zurückbleiben, unterscheiden? Falls ja, bitten wir um deren Aushändigung!
  4. Spenden Mensen noch genießbare Speisen- und Lebensmittelüberschüsse zu karitativen Zwecken an schenkende Organisationen (Landesgesetz Nr. 2 vom 13. März 2018)?
    1. Gibt es Zahlen dazu?
    2. Falls dies nicht geschieht, aus welchem Grund wird das Gesetz nicht angewandt?
  5. Hat sich die Landesregierung mit dem Problem Lebensmittelabfall in Mensen befasst? Was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
  6. Aus welchem Grund erfasst der SDG-Tracker des Astat den Indikator Nr. 12.3 (Die Erreichung einer weltweiten Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 pro Kopf im Handel und auf Konsumenteneben) des Nachhaltigkeitsziels Nr. 12 der UNO nicht?
    1. Aus welchem Grund werden beim Ziel Nr. 12 lediglich 4 von insgesamt 13 Indikatoren erfasst?
    2. Welche Agenda hat sich die Landesregierung zum Nachhaltigkeitsziel der Eindämmung von Lebensmittelverschwendung gesetzt? Wir bitten um die Aushändigung der geplanten Vorgehensweise bis 2030 mit den konkret messbaren Zielen!

Bozen, 25.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Hubschrauberrundflüge zu touristischen Zwecken sind in Südtirol genau geregelt. Dies bedeutet aber nicht, dass es deshalb wenig von der Sorte gibt. Auch jetzt im Sommer berichten uns Bürger:innen landauf landab von Vergnügungsflügen, die im Rahmen von Festen und dergleichen angeboten werden. Von der Lärmbelastung abgesehen sind solche Flüge immer auch eine große Umweltbelastung, die es wo immer möglich zu vermeiden gilt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie haben sich die touristischen Hubschrauber-Rundflüge in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wir bitten um die Aushändigung konkreter Zahlen.
  2. Gibt es innerhalb der Landesregierung ein Bestreben, diese einzudämmen? Wenn ja, wie und wann? Falls nein, warum nicht?

Bozen, 27.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der Nachtragshaushalt hat eine wirtschaftspolitische Schlagseite, besonders bedacht werden Beiträge für die Wirtschaft (35 Mio), für den Tourismus (14 Mio.), für die Landwirtschaft und ländliches Wegenetz (70 Mio) und für den Straßenbau und Seilbahnbau (50 Mio.).

Der Wohnbau wurde zwar aufgestockt (23 Mio.), was ungefähr der aktuellen Teuerungsrate im Bauwesen entspricht und somit werden damit kaum neue Sozialwohnungen errichtet.

Eine bittere Pille für den Landtag ist die Aufstockung des Reservefonds für die Landesregierung auf insgesamt 250 Mio., weil die Landtagsabgeordneten nicht in der Lage sind, die Geldflüsse aus dieser Portokasse nachzuverfolgen. Keine Ahnung, wohin diese Geldmittel noch fließen: in Wirtschaftsförderung, Tourismus, Straßenbau oder doch ins Soziale?

Durch die Finger schauen wieder einmal die öffentlich Bediensteten wie Leher:innen, Pfleger:innen und Landes- und Gemeindebedienstete. Zum x-ten Mal wurde die Chance vertan, hier für die Kollektivverträge Geldmittel vorzusehen.

„Summa summarum wird der wirtschaftsfreundliche Trend der Regierung Kompatscher munter fortgesetzt, Gesundheit und Soziales sind zwar gedeckt aber die öffentlich Bediensteten bekommen keinen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Reallohnverlust.“ so die Grünen Landtagsabgeordneten.

 

BZ, 27.07.2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

TAGESORDUNG zu Gesetzentwurf Nr . 114/22

Es ist trocken, viel zu trocken. Unter diesem Fakt leidet mittlerweile ganz Europa. Während in Griechenland, Spanien oder Frankreich Waldbrände grassieren, leidet Italien unter einer großen Hitze- und Trockenheitsperiode. Davon ist auch Südtirol nicht ausgenommen, obwohl es hier im Vergleich zum Rest Italiens und andernorts in Europa noch besser ausschaut. Dies bedeutet jedoch nicht viel. Denn auch hier muss mancherorts schon die Feuerwehr das Trinkwasser vorbeibringen. Umweltverbände, Landwirtschaft und viele mehr schlagen Alarm.

Fällt der Begriff Wasserknappheit, kommt man allgemein gleich zur Vermutung, dass die Niederschlagssumme abgenommen hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vergleicht man die Niederschlagswerte in Südtirol der letzten 100 Jahre fällt sogleich auf, dass die Summe mehr oder weniger ausgeglichen geblieben ist (siehe „Open Data Südtirol“). Doch das Problem liegt anderswo, nämlich in der Niederschlagsintensität und der Niederschlagsverteilung. Das legen mehrere Studien nahe, die sich mit der Entwicklung des Klimas im Alpenraum beschäftigen. Jüngst auch eine Studie von MeteoSchweiz, Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Österreich (ZAMG) sowie Meteo-France aus dem Jahr 2022. Die Studie spricht von einem Trend hin zu einer Zunahme der Niederschlagsmengen pro Tag. Zudem prognostiziert sie geringere Niederschläge im Sommer und eine Häufung im Frühling, Herbst und Winter. Konkret heißt dies, dass uns im Sommer längere Trockenzeiten bevorstehen könnten. Das Problem mit größeren Niederschlagsmengen innerhalb kurzer Zeit ist jenes, dass diese Mengen vom Boden nicht optimal aufgenommen werden können und so oftmals „umsonst“ sind. Der sprichwörtliche stete Tropfen ist für die Natur optimaler als eine hohe Intensität innerhalb kürzester Zeit.

Prognosen zum Niederschlag sind jedoch schwierig. Dies wird von der Wissenschaft auch unumwunden eingestanden. Mehrere wissenschaftliche Arbeiten in den letzten Jahren können jedoch das oben beschriebene Szenario unterstützen. Nun kommt jedoch noch ein zweiter wichtiger Faktor hinzu, bei dem sich die Wissenschaft weitgehend einig ist: die Temperaturentwicklung; nicht nur unsere Sommer werden heißer, sondern die Temperaturen steigen ganzjährlich. Für die Trockenheit ist jedoch die Entwicklung in den Sommermonaten sehr entscheidend. Denn laut Klimareport Südtirol 2018 sind die Jahresdurchschnittstemperaturen in Südtirol seit den 1960er-Jahren um 1,5 Grad Celsius angestiegen. Bozen und Brixen verzeichnen im selben Zeitraum zudem einen Anstieg der Sommertemperaturen von 3 Grad Celsius. Treffen die oben beschriebenen Prognosen der geringeren Niederschlagsmengen für den Sommer zu, so sind diese, gemeinsam mit der zunehmenden Hitze von Juni bis September der springende Punkt in der Debatte.

Dies ist insofern besorgniserregend, als dass die Natur im Sommer besonders viel (und steten) Regen braucht. Bleibt dieser aus und zusätzlich dazu ist es auch noch sehr heiß, kann die hier entstandene Trockenheit nur mehr schwer aufgeholt werden. Diese Faktoren führen in Summe dazu, dass die Wasserknappheit steigt.

In Südtirol wurde jüngst von einigen Verbänden Alarm geschlagen: Unsere Bäche trocknen aus. Dies hat zum einen mit den oben beschriebenen Phänomenen, auf der anderen Seite auch mit anderen Faktoren wie dem gestiegenen Wasserverbrauch und dem letzthin schneearmen Winter zu tun. Ein großes Problem ist aber auch, dass für die Landwirtschaft oftmals mehr Wasser abgeleitet wird, als den Wasserläufen gut tut. Es gibt Grund zur Annahme, dass die Restwassermengen nicht immer strikt eingehalten werden (siehe dazu www.salto.bz/de/article/22072022/lagricoltura-e-troppo-assetata). Als Restwassermenge (Deflusso minimo vitale) bezeichnet man jene Wassermenge, die das lebensnotwendige Minimum im Gewässer darstellt. Wird dieses unterschritten, drohen ernsthafte Konsequenzen für Flora und Fauna. Daher ist eine einseitige Verringerung der Restwassermenge äußerst gefährlich.

Laut Fischereiverband Südtirol ist es jedoch alles andere als leicht, diese Restwassermenge zu kontrollieren. Denn die Daten müssen mühsam angefragt, und können nicht ad hoc online eingesehen werden. Dies zu ändern würde keinen großen Aufwand mit sich bringen, wäre aber für die Kontrolle unserer Wasserläufe eine große Erleichterung.

Wir alle leiden unter der derzeitigen Trockenheit. Leider dürfen wir vermuten, dass dieses Phänomen nicht einmalig bleiben wird. Dass auch die Landwirtschaft Wasser für die Lebensmittelerzeugung braucht, ist selbstverständlich. Doch wenn unsere Flüsse und Bäche immer weiter angezapft werden, kommt dies letztendlich niemandem zugute. Aus diesem Grund liegt es im Interesse aller, sie zu schützen. Ein erster und wichtiger Schritt hin zu einem umfangreichen Schutz ist die Möglichkeit zur Kontrolle. Diese muss niederschwellig zugänglich gemacht werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung innerhalb maximal 12 Monaten nach Beschlussfassung

  1. Alle umweltrelevanten Kennzahlen und Daten in Echtzeit zu den Wasserkonzessionen auf einer digitalen Plattform im Sinne der Open Data Standards öffentlich zugänglich und transparent einsehbar zu machen
  2. Eine jährliche Veröffentlichung der Daten bezüglich der Anzahl der durchgeführten Kontrollen durch die zuständigen Behörden sowie die Einhaltung der Ableitungsmengen aus Südtirols Gewässern vorzunehmen
  3. Ein Aktionsplan auszuarbeiten, der sich mit den geänderten Niederschlagsbedingungen in Südtirol auseinandersetzt und Strategien für die Anpassung an diese ableitet.
  4. Dafür im Nachtragshaushalt die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Bozen, 26.07.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Wir leben in sprichwörtlich heißen Zeiten. Extreme Wetterereignisse sind auch in Südtirol angekommen. Es regnet entweder monatelang nicht oder aber der Regen kommt flutartig und versetzt uns in den Ausnahmezustand. Zudem steigen die Temperaturen. Die Sommer werden immer heißer. Laut Klimareport Südtirol 2018 ist die Temperatur in Südtirol seit den 1960er-Jahren insgesamt um 1,5 Grad Celsius angestiegen. In Bozen und Brixen ist es in den Sommermonaten seit den 60er-Jahren sogar um 3 Grad Celsius heißer geworden. Kurzum, in den Städten sind die Temperaturen im Sommer problematisch geworden, auch aus gesundheitlicher Sicht, für ältere Menschen, aber nicht nur. Selbst die Abende verschaffen oftmals wenig Linderung, zumal die so genannten Tropennächte stetig zunehmen. Dieses Phänomen wird uns aufgrund der klimatischen Veränderungen in den nächsten Jahren begleiten. Dem großen Szenario kann nur durch große Eingriffe entgegengesteuert werden. Drastische Verringerung der Treibhausgasemissionen, alternative Energiegewinnung usw. müssen auf die politische Agenda.

Parallel müssen Programme ausgearbeitet werden, die die Anpassungsnotwendigkeiten an die Erderwärmung skizzieren und auffangen. Dem zu erwartenden und bereits eingesetzten Leidensdruck muss im Großen wie im „Kleinen“ begegnet werden.

Ein Beispiel ist die Begrünung von Städten. Pflanzen üben einen kühlenden Effekt auf ihre Umwelt aus. Sie sorgen für bessere Luftqualität, auch wenn dieser positive Effekt nicht so einfach und direkt funktioniert, wie oft angenommen wird. Eine Begrünung der urbanen Zentren hat auf jeden Fall einen doppelt positiven Effekt. Nimmt man den ästhetischen und emotionalen Aspekt noch hinzu, ist der Effekt gleich ein dreifacher.

Denken wir an Begrünung, so stellen wir uns zuallererst die klassische horizontale Art vor: Parks, Gärten, Wiesen, Wälder usw. Diese ist fundamental wichtig und sorgt für eine höhere Lebensqualität der Bewohner:innen, welche die grünen Oasen in der Stadt nutzen. Vergleicht man europäische Großstädte in diesem Sinne, stellt man gleich große Unterschiede fest: So besteht laut „World City Culture Forum“ gut 45 % der Fläche Wiens aus öffentlichem Grün, während Paris nicht mal 10 % öffentliche Parks und Gärten sein Eigen nennt und Istanbul gar nur 2 % (Zahlen von 2013 bzw. 2014).

In Südtirols Städten ist es nicht schlecht um öffentliche Grünflächen bestellt. Laut stadteigenem Grünplan besteht beispielsweise Bozens Fläche zu zwei Dritteln aus Grünzonen, die es zu schützen gilt. Denn durch Umwandlung von landwirtschaftlichem Grün in Bauzonen droht eine zunehmende Versiegelung der Böden. Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass das Grün innerhalb der Stadt geschützt und ausgebaut werden muss. Dies gilt in ähnlichem Ausmaß auch für andere Großgemeinden Südtirols. Denn alpine Täler sind der Ausbreitung von Luftschadstoffen stark ausgeliefert. Südtirol weist daher vor allem in den urbanen Zentren eine hohe Konzentration von Stickoxiden, Staub, Kohlenstoffmonoxid usw. auf (Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb). Will heißen, dass für den Mix aus Abgasen und heißen Temperaturen gar nicht genug Grünes Entgegenwirken geben kann.

Um so viel Grün wie möglich in eine Stadt zu bringen, kann nicht nur die horizontale, sondern auch die vertikale Fläche genutzt werden. So geschehen in Mexico City. Diese Riesenmetropole kämpft seit Jahren mit dem Verkehr. Die Bevölkerung leidet dementsprechend. Aus diesem Beweggrund entstand im Jahr 2016 das Projekt „Via Verde“. Ein Architekt hatte die Idee, die Betonpfeiler entlang der „Gürtelstraße“ in der Stadt mit speziellen Pflanzen zu begrünen. Diese sollten die Luft filtern und so vor allem die Abgase bekämpfen. Ziel war es, 1000 Betonpfeiler mit insgesamt 60.000 Quadratmetern Fläche zu bepflanzen. Das Projekt wurde umgesetzt und sorgte auch optisch für einen Aufheller.

Das Projekt wurde medial vielfach besprochen und gelobt. Dabei gab es auch kritische Stimmen. So merkte beispielsweise der Britische „Guardian“ an, dass vertikales Grün kein Ersatz für Parks, Wälder und Grünflächen sei, in welchen sich die Menschen erholen können. Auch sei durchaus kritisch anzumerken, dass die Umwandlung von CO2 in Sauerstoff ein sehr komplexer Prozess ist, den nicht jede Art von Pflanze so umsetzen kann, wie von den Betreibern der „Via Verde“ proklamiert. Dies vorausgeschickt, um zu konstatieren, dass „Vertikales Grün“ auf keinen Fall als Ersatz zu „horizontalem Grün“ verstanden werden darf. Vielmehr ist es eine zusätzliche Hilfe, welche die Basis – also jene von Bäumen, Parks etc. – nie ersetzen kann und darf.

Auch Südtirol könnte sich die positiven Effekte zu Eigen machen: Denn neben einer überregionalen Autobahn und einer Schnellstraße durchziehen Staatsstraßen und diverse andere innerstädtische und heftig befahrene Straßen unser Land. Aus diesem Grund ist Südtirol prädestiniert für eine vertikale Begrünung. Diese würde vor allem den Menschen in den urbanen Zentren zugutekommen. Denn Städte leiden besonders stark unter Abgasen und hohen Temperaturen im Sommer. Durch schnell erreichbare Wälder und Parks als Naherholungszentren sind kleinere Gemeinden davor vielfach geschützt. Zudem staut sich in höher gelegenen Dörfern und Tälern die Hitze nicht so wie in den Ballungszentren im Tal. Die vertikale Begrünung könnte daher vor allem für Südtirols Stadtgemeinden eine gute Lösung darstellen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Ein Pilotprojekt zu starten, bei dem in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gemeinden in Bozen, Meran, Brixen, Sterzing, Bruneck und Leifers Betonpfeiler und Wände nahe viel befahrener Straßen nach Vorbild von Mexico City begrünt werden.
  2. Bei der Begrünung vor allem solche Pflanzen zu verwenden, die für die Verbesserung der Luftqualität gut geeignet sind.

Bozen, 26.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Jüngst hat die Grüne Fraktion im Landtag eine Anfrage mit dem Titel „Weggeworfene Milchprodukte“ (54-07-2022) gestellt. In der Antwort hat der zuständige Landesrat uns mitgeteilt, dass er hierzu keine Zahlen gebe. In Zeiten, in denen Lebensmittelverschwendung zu einem immer größeren Problem wird, verwundert diese Antwort doch einigermaßen. Noch dazu wo wir in Südtirol ein Gesetz haben, das Lebensmittelverschwendung eindämmen will (LG 2018, Nr. 2) und das laut Aussagen des Landesrates nicht umgesetzt wird.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Besteht das Bestreben, sich um genauere Daten zu den weggeworfenen Milchprodukten in Südtirols Milchhöfen zu bemühen?
    1. Falls ja, in welcher Form, falls nein, warum nicht?
  2. Sind im Zusammenhang mit dem LG 2018, Nr. für die Zukunft Maßnahmen zur Umsetzung geplant?
    1. Falls ja, welche und welchen Zeitrahmen hat man sich gesteckt?

Bozen, 26.07.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.