HomeLandtagsarbeitAnfragenSaxner 1 und 2…von der UVP-Pflicht “befreit“

Saxner 1 und 2…von der UVP-Pflicht “befreit“

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das Liftprojekt Saxner I und II in Ratschings unterlag ursprünglich der UVP-Pflicht. Nun wurde dagegen Beschwerde eingereicht. Argumentation war unter anderem, dass die Anlage nur eine Ersetzung einer bereits bestehenden Anlage sei und Waldrodungen ausgeglichen würden. Die Dienststellenkonferenz für den Bereich Umwelt sprach sich dennoch dafür aus, das UVP-Verfahren anzuwenden, da ein großer Eingriff in die Landschaft stattfinde. Die Landesregierung folgte per Beschluss (431/2022) jedoch der Argumentation der Beschwerde und setzte die UVP-Pflicht aus. Dies wirkt in solch einem sensiblen Gebiet problematisch und nicht mit den Ausgleichsmaßnahmen zu rechtfertigen. Wir ersuchen darum, als Antwort nicht lediglich den zitierten Beschluss der LR zu wiederholen, dessen Inhalt der Grünen Fraktion bekannt ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche genauen Gründe hat die LR, dem Gutachten der Dienstellenkonferenz nicht zu glauben?
  2. Aus welchem Grund ist die Rodung von 2 Hektar Wald kein invasiver Eingriff in die Natur?
  3. Inwiefern können Ausgleichsmaßnahmen die Aussetzung eines UVP-Verfahrens rechtfertigen?
  4. Viel unberührte Natur wird hier weichen: Inwiefern stimmt folglich die Argumentation, der Lift sei lediglich die „Ersetzung einer bestehenden Transportinfrastruktur“ und für die Natur irrelevant?

Bozen, 08.08.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

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