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PRESSEMITTEILUNG.

Die Frauenquote sei wie Hustensaft. Solange man krank sei, müsse man ihn nehmen, immer aber mit dem Ziel, ihn irgendwann absetzen zu können wenn der Husten vorbei sei – so die Moderatorin Brigitte Foppa im Laufe des zweiten Teils der Veranstaltungsreihe zum Chancengleichheitsgesetz mit dem Fokus auf Frauen in der Politik im Allgemeinen und der Frauenquote im Besonderen.

Der Anlass: Besagtes Gesetz wird im kommenden März 10 Jahre alt. So eine Geburtstagsfeier will einerseits anständig geplant werden- andererseits wollen wir dieses Datum auch als Anlass nehmen, zurück in die Vergangenheit und voraus in die Zukunft zu blicken. Eine solche Gelegenheit bot sich Freitagabend in Meran, wo Ulrike Oberhammer, Marialaura Lorenzini, Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Sepp Noggler sich zu ihren Erfahrungen zum Thema Frauen in der Politik austauschten.
Bei den vier Teilnehmenden waren mit jenen, die immer schon für die Quote waren, jenen, die erst im Laufe der Zeit von ihr überzeugt wurden und jenen, die gegen sie sind alle Bandbreiten des möglichen Meinungsspektrums vertreten.
Diese Ausgangslage versprach also einen spannenden Abend, den die Erfahrungsberichte der Teilnehmenden auch zu bieten wussten. Von kleinen Gemeinden wurde gesprochen, bei denen eh schon keine potenziellen Lokalpolitiker gefunden würden, eine Quote sei also nur hinderlich, sie würde dazu führen, dass die Suche noch schwerer werde. Davon, ob man es sich leisten könne, 50% der Bevölkerung beim Entscheidungsprozess nicht zu berücksichtigen, schließlich bestehen ländliche Gebiete auch zur Hälfte aus Frauen. Davon, wieso der Proporz in Südtirol im Verhältnis ohne Weiteres akzeptiert- die Frauenquote aber als Hindernis wahrgenommen wird. Die Frage, wieso so viele Frauen nicht in die Politik wollten und ob die harten Angriffe, die sie über sich ergehen lassen müssten, die meisten abschrecken würden – oder ob Frauen einfach doch zu sensibel seien. Zu kurz war der Abend um eine Lösung für alles zu finden, an Denkanstößen ließ er es jedoch nicht mangeln, ein Beispiel: Der Ansatz, Frauen müssten sich verändern, um politische Teilhabe zu erlangen, ist falsch. Das eigentliche Problem: Was stimmt nicht an einer Politik, an der Frauen nicht teilnehmen oder teilnehmen wollen?
Hier gilt es anzusetzen. Wir bleiben dran!

Bozen, 23.11.2019

PRESSEMITTEILUNG.

Nächstes Jahr feiert das Südtiroler Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz 10 Jahre. Das nehmen die Grünen Frauen zum Anlass, es in mehreren Gesprächsrunden auf seine Aktualität durchzuklopfen, Gelungenes wertzuschätzen und Verbesserungen vorzuschlagen.

Die erste Gesprächsrunde zum Thema „Frauen und Arbeit-Was bringen Gesetze“, moderiert von Klaudia Resch, mit Michela Morandini, Luisa Gnecchi, Silvia Vogliotti, Silvia Rier findet am Freitag, den 25. Oktober 2019, um 18 Uhr im Capitol-Cafè in der Streitergasse statt.

Der zweite Abend ist ebenso einem großen Thema des Gesetzes gewidmet: „Frauen und Politik-Was bringen Gesetze“. Am 22. November 2019 diskutieren wir in Meran Sichtbarkeit, Vertretungsansprüche und Erfahrungen von PolitikerInnen.

Neue Ausblicke auf das was noch in ein Gesetz passen könnte, sollte, muss, stehen im Mittelpunkt des dritten Abends am 13. Dezember 2019: „Frauen in Zukunft – Was ein Gesetz bringen soll“

Die Ergebnisse der Gespräche sind Grundlage für eine Bewertung der Erfolge des bisherigen Fassung des Landesgesetzes und für Verbesserungsvorschläge.

Ulrike Spitaler – Kosprecherin Grüne Frauen – Donne Verdi
Silvia Rier – Kosprecherin Grüne Frauen – Donne Verdi
Brigitte Foppa – Landtagsabgeordnete

REGIONALGESETZENTWURF Nr. 1/XVI

Die Verfassung der Italienischen Republik bekennt sich in Art. 51 zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zur Förderung der Chancengleichheit. Das Staatsgesetz vom 23. November 2012, Nr. 215 sieht verschiedene Maßnahmen zur Verstärkung der Vertretung beider Geschlechter in den politischen Gremien auf Gemeinde- und Landesebene vor. Auf die Gemeinden bezogen sieht das Gesetz vor, dass die Gemeindestatute Regelungen vorsehen müssen, die die Vertretung beider Geschlechter in den Ausschüssen und Kollegialorganen garantieren.
Die Wahlordnung der Gemeindeorgane der Region Trentino-Südtirol ist in Teilen an die Vorgaben des Gesetzes von 2012 angepasst worden, allerdings wurden die Gemeinderatskommissionen von der Verpflichtung zur Repräsentanz beider Geschlechter ausgenommen.
Dies ist nicht mehr zeitgemäß.
Eine angemessene Vertretung beider Geschlechter soll auch in den Gemeinderatskommissionen garantiert werden. Diese Lücke will dieser Regionalgesetzentwurf schließen. Die Ratskommissionen der Gemeinden müssen künftig so besetzt werden, dass eine angemessene Vertretung beider Geschlechter garantiert ist.
Damit soll die Qualität der thematischen Arbeit in der Gemeinde verbessert werden. Es braucht immer den Blick von Männern und Frauen auf die Welt, wenn man sie verstehen und umso mehr, wenn man sie verwalten und entwickeln will.

Bozen, 01.02.2019

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

 

 

Regionalgesetzentwurf Nr. 1/XVI “Geschlechtervertretung in den Gemeinderatskommissionen”

Art. 1
(Förderung der Geschlechterrepräsentanz in den Gemeinderatskommissionen)

1. Im Artikel 1 Absatz 5 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2, werden die Worte „mit Ausnahme der Ratskommissionen“ gestrichen.

Art. 2
(Inkrafttreten)

2. Dieses Gesetzt tritt am fünfzehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

 

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 8. März 2010 verabschiedete der Landtag das Landesgesetz Nr. 5 („Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz des Landes Südtirol und Änderungen zu bestehenden Bestimmungen“). Nach bald zehn Jahren seit dem Inkrafttreten ist es Zeit nachzufragen, inwieweit es auch umgesetzt wurde.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie viele Gleichstellungspläne wurden seit 2010 erstellt? Wir bitten um Aushändigung.
2. Wir bitten um eine Bewertung des zuständigen Landesrates zur Wirksamkeit der Pläne und deren Umsetzung (wurden die Pläne zufriedenstellend umgesetzt?).
3. Laut Art. 6 gilt das unterrepräsentierte Geschlecht als Vorzugskriterium beim beruflichen Aufstieg in der öffentlichen Verwaltung. Lag der Anteil der weiblichen Führungskräfte 2010 bei ca. 25%, waren es 2015 knapp 33%.
a) Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Führungskräfte zum heutigen Zeitpunkt (bitte auch um Aufschlüsselung nach Führungsebene Amt/Abteilung/Ressort)?
B) Wie viele Frauen, wie viele Männer wurden seit Beginn der XV. Legislaturperiode zu Führungskräften ernannt? (Bitte wiederum um Aufschlüsselung nach Führungsebene)
C) Wie bewertet der zuständige Landesrat die Entwicklung der Chancengleichheit im Bereich der Führungskräfte? Kann sie als zufriedenstellend bezeichnet werden?
4. Ein wichtiger Faktor im Gleichstellungsgesetz ist die „Familie“, auf die mehrfach Bezug genommen wird (Familienfreundlichkeit, Vereinbarkeit Familie-Beruf etc.). Auf welche Definition von Familie hat man sich in diesen Jahren gestützt? Wie wurde mit Alleinerziehenden, mit nicht verheirateten Paaren oder mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Sinne dieses Gesetzes umgegangen?
5. Laut Art. 13 erfolgt die Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts im Unternehmertum durch die „Gewährung von besonderen Beiträgen“. Wir bitten um die Auflistung der Anzahl an Förderungen seit 2011 und das finanzielle Ausmaß derselben.
6. Das weibliche Unternehmertum wird laut Art. 15 gefördert. Wir bitten um die Auflistung der Maßnahmen nach Jahren seit 2011.
7. Abschnitt VIII sieht die Förderung der Familienfreundlichkeit mittels Zertifikat vor. Wir bitten um Auflistung der privaten ArbeitgeberInnen, welche in den Jahren 2011-2019 das Zertifikat erhalten haben.

Bozen, 29.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Eine junge Frau in Bozen hat erlitten, was keinem Mädchen und keiner Frau nirgendwo jemals angetan werden darf.
Wir wünschen ihr eine gute Begleitung durch diese schwere Zeit und wissen, dass noch viel zu tun ist, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Wir alle sind es den Frauen, die geschlagen und vergewaltigt werden und uns selbst schuldig,aktiv zu sein und zu bleiben, uns weiter für eine Kultur einzusetzen, die Frauen und Männern den gleichen Platz und die gleiche Wertigkeit gibt, in der wir nicht nach welcher Hierarchie auch immer, sondern nur über Konsens und begegnen. Wir dürfen nicht nachlassen, in unserem Engagement und uns gemeinsam dafür einsetzen, dass es weiterhin Strukturen gibt, die Frauen im Kampf gegen Gewalt unterstützen, und dass diese auch ausreichend gefördert werden.
Wir Frauen brauchen kein Besitzdenken, auch nicht solches, das als vermeintliches Beschützerdenken daherkommt, wir brauchen Respekt und  eine Konsenskultur. Darüber muss mehr gesprochen werden, in Schulen, in Vereinen, in Familien und in der Politik. Statt chemischer Kastration, statt Rachedenken und der reaktion von Gewalt auf Gewalt, brauchen wir Prävention und das Problembewusstsein ALLER Männer und Frauen.

Gewalttaten wie diese jüngste in Bozen darf es nicht geben, für kein Mädchen und keine Frau in unserer Stadt, in unserem Land – überhaupt nirgendwo.
NEIN ZU GEWALT GEGEN FRAUEN

Grüne Frauen
Bozen
, 08.05.2019

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt. Hierbei wurde auch beschlossen, dass nur Produkte von den Verkaufsstellen ausgegeben werden dürfen, welche im staatlichen Register eingetragen sind UND über ein entfernbares Etikett mit Strichcode verfügen.

Da letzteres nur für Südtirol gilt, wird sich die Konsumfreiheit für Zöliakiekranke in unserem Land drastisch verringern.

Denn viele Produkte, die derzeit gekauft werden können, haben dieses Etikett nicht. Kleinere lokale Produzenten werden nicht den Aufwand für die neue Etikettierung auf sich nehmen. Große Hersteller hingegen (z.B. Barilla) werden es nicht tun, weil es sich für sie gar nicht lohnt, für den kleinen Südtiroler Markt eine eigene Etikettierung zu veranlassen.

Außerdem zeichnet sich ab, dass auf die Geschäfte, die glutenfreie Produkte verkaufen, ein neuer operativer Aufwand und Kostenaufwand auf die Geschäfte hinzukommen wird, weshalb diese an einem Verkauf nicht mehr interessiert sind und sich die Verkäufe in Apotheken verlagern. Dort wiederum sind die Produkte durchschnittlich um 13 % teurer als in Geschäften.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat man sich diese Erschwernis der Etikettierung ausgedacht und wer ist dafür zuständig?
  2. Haben sich die Zuständigen mit Herstellern und Geschäften im Vorfeld abgesprochen?
  3. Warum steht im Schreiben des Sanitätsbetriebes an die Betroffenen vom 19.3.2019 nichts von der Etikettierung geschrieben?
  4. Welche Betriebe in Südtirol haben bereits die Etikettierung? Gab es Absprachen mit diesen Betrieben?
  5. Warum macht man es nicht wie im Trentino, wo man einfach mit Kassazettel abrechnen kann?
  6. Ist die beschlossene Vorgangsweise für die Landesregierung im Sinne der Betroffenen? Wird sich am Beschluss noch etwas ändern?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

#respectwomen
con le donne, fianco a fianco
mit Frauen, für Frauen

Seit mehr als 100 Jahren macht der internationale Frauentag auf Anliegen von Frauen aufmerksam. Die Einrichtung dieses Tages erfolgte auf Initiative von Clara Zetkin im Rahmen der Sozialistischen Internationale 1910. Vieles hat sich seit dem verändert. Und vieles bleibt noch zu tun.

Die Grünen Männer sind dabei, mit Frauen, für Frauen, zeigen ihr Gesicht und respect! Weil es im Kampf um Frauenrechte um Gleichberechtigung für alle Menschen auf der Welt geht: gerechte Entlohnung, familienfreundliche Arbeitswelt, Anerkennung der Pflege- und Hausarbeit, gegen sexuelle Deiskriminierung und fürdie Selbstbestimmung über den eigenen Körper, gegen Gewalt in all ihren Formen und gegen den Gesetzesentwurf Pillon!

Deshalb die Kampagne zum 8. März 2019: #respectwomen – mit Frauen, für Frauen

Grüne Frauen – Donne Verdi

#respectwomen

#respectwomen

#respectwomen

#respectwomen

#respectwomen

#respectwomen

#respectwomen

#respectwomen

#respectwomen

#respectwomen

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#respectwomen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BESCHLUSSANTRAG

Anfang Juni 2017 hat die Südtiroler Gleichstellungsrätin ihren Tätigkeitsbericht des letzten Jahres dem Landtag vorgestellt. Die Gleichstellungsrätin geht in ihrer Arbeit direkter oder indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz nach. Dafür begutachtet sie unter anderem die Arbeitssituation von Frauen und Männern in Betrieben mit über 100 Beschäftigten.

Aller zwei Jahre wird dazu ein entsprechender Bericht veröffentlicht. Die Anforderungen an die Inhalte des Berichts sind in Artikel 46 Absatz 1 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 198/2006 („Codice delle pari opportunità tra uomo e donna, a norma dell’articolo 6 della legge 28 novembre 2005, n. 246″) festgeschrieben: „Le aziende pubbliche e private che occupano oltre cento dipendenti sono tenute a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del personale maschile e femminile in ognuna delle professioni ed in relazione allo stato di assunzioni, della formazione, della promozione professionale, dei livelli, dei passaggi di categoria o di qualifica, di altri fenomeni di mobilità, dell’intervento della Cassa integrazione guadagni, dei licenziamenti, dei prepensionamenti e pensionamenti, della retribuzione effettivamente corrisposta.”. Sollten die Betriebe auch nach einer aufgeschobenen Frist den Bericht nicht einreichen, so werden sie mit Sanktionen belegt, die ggf. bis zur einer einjährigen Aussetzung eventuell gewährter Beiträge führen können (Artikel 46 Absatz 4 GvD Nr. 198/2006).

Im letzten Bericht zur Situation von Frauen und Männern in Südtiroler Unternehmen vom November 2016, der vom AFI verfasst und von der Gleichstellungsrätin veröffentlicht wurde, finden sich wichtige Informationen zum Stand der Gleichberechtigung in der Südtiroler Arbeitswelt. Im Bericht werden das Bestehen und die Problematik der „gläsernen Decke“ bestätigt. Frauen werden insbesondere durch die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom beruflichen Aufstieg abgehalten. Insgesamt ist der Weg in Führungspositionen für Frauen deutlich schwieriger als für Männer. Darüber hinaus sind es zumeist Frauen, die in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Es dauert auch länger als bei Männern, bis sie in eine unbefristete Stelle wechseln. Teil der prekären Arbeitsbedingungen ist auch die unfreiwillige Teilzeitanstellung. Und schließlich sind es die Frauen, die vorwiegend von der Elternzeit in Anspruch nehmen und sich dadurch dem Arbeitsleben länger fernbleiben.

In Punkt 5 des Tätigkeitsberichts 2016 der Gleichstellungsrätin steht außerdem: „Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde 2016 begonnen, Interventionspläne mit den Sozialverbänden auszuarbeiten. Im Tätigkeitsjahr 2017 werden die Zahlen der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht.“ Der Bericht wird also auf die öffentliche Verwaltung ausgedehnt und aus den Erhebungen leitet die Gleichstellungsrätin zusammen mit den Sozialverbänden notwendige Maßnahmen ab, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Betrieben sicherzustellen.

Die gesamte Analysesituation ist allerdings unvollständig, da durch die bisherigen Regelungen nach Artikel 27 LGE Nr. 5/2010 und Artikel 46 GdV Nr. 198/2006 im Situationsbericht nur größere Unternehmen erfasst werden. Diese allein können für Südtirol noch kein umfassendes Bild abgeben, da es im Land vor allem sehr viele kleinere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten gibt, die jedoch einen gewichtigen Teil der Südtiroler Wirtschaft ausmachen (80% der Südtiroler Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte, 30% der Unternehmen beschäftigen 10-49 Personen in ihrem Betrieb; Stand 2014, ASTAT). Als angemessene Betriebsgröße, die vom Gleichstellungsbericht zukünftig abgedeckt werden sollte, sind mittlere und kleine Unternehmen anzusehen, wobei letztere mehr als zehn und weniger als 50 Beschäftigte haben (gem. Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, AZ K(2003) 1422). Auch in diesen Betrieben sollte die Gleichstellung von Frauen und Männern erhoben werden, um ein ausgewogeneres Bild der Situation zu haben und die Gleichstellungsmaßnahmen besser anpassen zu können. Nicht umsonst hatte Gleichstellungsrätin Morandini bei der Vorstellung des Berichts auf diese Notwendigkeit hingewiesen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung:

  1. Die Studie über die Situation der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Südtiroler Großbetrieben mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch auf Klein- und Mittelbetriebe (15 – 100 MA) auszudehnen.
  2. Die Modalitäten und Parameter werden in einer Arbeitsgruppe, geleitet von der Gleichstellungsrätin, ausgearbeitet.
  3. Dieser Bericht dient zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz.

Bozen, 22.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Zwei unserer Beschlussanträge, in denen wir mehr Unterstützung für weibliche Unternehmerinnen fordern, wurden heute ausgiebig diskutiert. Einer unserer Anträge „Konkrete Hilfe für Unternehmerinnen und freiberuflich tätige Frauen“ wurde mit folgendem beschließenden Teil angenommen:
„Der Landtag verpflichtet die Landesregierung, in Zusammenarbeit mit den repräsentativen Organisationen der Wirtschaft und der Gleichstellungsrätin Strategien zu erarbeiten, um die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf für Unternehmerinnen zu verbessern“.
Damit kommt ein positives Signal aus dem Landtag. Positiv war auch, dass sich „die Anerkennung von Frauen die selbstständig arbeiten und Unternehmerinnen sind, durch alle Wortmeldungen gezogen hat“, so Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa. Die Diskussion war großteils konstruktiv. „Bei der Debatte darf nur nicht vergessen werden, dass es um eine menschlichere Arbeitswelt geht, nicht nur darum die Menschen an die Arbeit anzupassen“, erinnert Riccardo Dello Sbarba abschließend.

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Bozen, 30. 11. 2017

Zum Internationalen Tag der Hausgeburt hat das Südtiroler Hebammenkollegium zu Recht darauf hingewiesen, dass die freie Wahl des Geburtsortes unterstützt werden muss. Das Recht auf selbstbestimmte Geburt gehört zu den Menschenrechten und es muss den Frauen offenstehen, wo und mit wem sie ihre Kinder gebären möchten.
In vielen Ländern Europas gibt es daher verschiedene Angebote für Gebärende. Neben den Krankenhäusern und dem eigenen Zuhause haben sich etwa Hebammenpraxen, Geburtshäuser oder den Kliniken angegliederte, hebammengeleitete Geburtsstätten etabliert.
In Italien gibt es Regelungen zu Geburtshäuser in den Regionen Lombardei, Marken und Emilia-Romagna.
In Südtirol warten wir noch auf die Einrichtung solcher alternativer Möglichkeiten, außerhalb der Krankenhäuser zu entbinden. Inzwischen haben wir als Grüne Fraktion, im Sinne der Unterstützung der Selbstbestimmtheit und Wahlfreiheit der Frauen, einen Landesgesetzentwurf eingereicht, der die Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand ausweiten soll. Denn die an sich schon dürftigen 516 Euro Rückerstattung werden nur dann bewilligt, wenn es sich um eine Hausgeburt handelt, nicht aber, falls die Geburt anderswo stattfindet.
Das alles klingt bisher nicht nach einer echten Unterstützung außerklinischer Geburten. Dies sollte sich ändern. Wir sind gespannt darauf, ob die Versprechungen der Südtiroler Gesundheitspolitik, „den Mensch in den Mittelpunkt zu stellen“, auch für die Wahlfreiheit bei der Geburt zutrifft.
Bozen, 06.06.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba