#greeningtourism – Grenzen und Chancen der Tourismusentwicklung in Europa und im Alpenraum
All Inclusive? Mit dieser Fragestellung haben sich die Grünen Südtirols aufgemacht, um den Konflikt, aber auch der möglichen Symbiose zwischen Natur und Tourismus zu entschlüsseln. Dazu hatten sie zusammen mit der Europäischen Grünen Partei zu einer Internationalen Konferenz geladen, die am 23. und 24. Juni 2017 im Pavillon des Fleurs in Meran stattfand.
Grüne aus Italien, Österreich, Schweden, Spanien, Griechenland, Bulgarien, Slowenien, Polen u.a. berieten zusammen mit den Südtiroler Referenten BM Paul Rösch und IDM-Kommunikationschef Thomas Aichner unter anderem darüber, ob die Grenzen des Wachstums im Tourismussektor erreicht sind, wie sich die Beziehung zwischen Gast und Bevölkerung verändert hat, welche die Auswirkungen des Klimawandels auf den Tourismus sein werden und wie sehr andererseits der Tourismus zur Erderwärmung beiträgt.
Südtirol mit seinen 31 Millionen Nächtigungen muss sich wie viele andere Tourismusdestinationen hinterfragen, ob es mit zunehmender Infrastrukturierung seiner Berufung als Sehnsuchtsort weiterhin nachkommen kann. Natur und Landschaft sind schließlich die Hauptanziehungspunkte für die Reisenden, die nach Südtirol kommen. Es gilt Beispiele gelingender Balance zwischen den Ansprüchen an Naturerlebnis/Authentizität und Erreichbarkeit/Ferienkomfort zu kreieren. Einige davon, etwa von naturnahem Tourismus in Schweden, wurden bei der Tagung vorgestellt.
Neben erschreckenden Beispielen von Zerstörung und Entfremdung durch den Tourismus gibt es Lösungsansätze:

  • Nachhaltiges, respektvolles, neugieriges Reisen ist ein Trend, der gerade dem fragilen Alpenraum entgegenkommen sollte und für den es den Markt zu sichern gilt.
  • Die Vorbereitung auf die Zeit nach dem Schitourismus ist derzeit noch ein Tabu, andererseits eröffnen sich gerade dadurch neue Chancen für den Wintertourismus.
  • Die Grenzen des Wachstums müssen anerkannt werden. Es braucht nicht weitere Steigerung von Nächtigungszahlen, sondern eine bessere geografische und zeitliche Verteilung.
  • Eine neue Allianz zwischen Reisenden und Einheimischen ist notwendig, um das Authentizitätserlebnis zu sichern und um den Tourismusdestinationen ihre Identität zu bewahren.
  • Schließlich gilt es alle Tourismustreibenden davon zu überzeugen, dass nur der nachhaltige Tourismus letztlich Bestand haben wird.

Auch hierfür wird die Politik die Weichen stellen müssen – je früher desto besser.
Brigitte Foppa, Tobias Planer – Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vёrc

 

Der Fall des Smarthotel Saslong in St. Christina ist landesweit bekannt: Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ Bausünden und raumordnerische Vergehen in Serie vollführt. Die schamlosen Verstöße gegen rechtliche Normen seien hier nur in kleiner Auswahl wiederholt:

  1. Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
  2. Sechs Räume wurden nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, aber bei Bedarf ab 2010 widerrechtlich an Gäste vermietet; trotz später, erst 2016 erlassener Abbruchverfügung der Gemeinde.
  3. Das Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 Kubikmeter überzogen, auch die überhöhte Bruttogeschossfläche wurde erst durch späte Neuklassifizierung (am 5. 8. 2015) des Hotels und Einstufung als Drei-Sterne-Betrieb unzureichend saniert.
  4. Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.

Die frühere, bis 2015 amtierende Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer jede denkbare Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt.
Der neue BM Moritz Demetz hatte ab 2015 versucht, mit einem Teil der Mehrheit dem Eigentümer mit einer Tourismuszone von 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hatte und der Rechnungshof nach einer Eingabe der Grünen wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will. Die Zone wurde erst im August 2016 von der Landesregierung gestoppt; kurz zuvor hatte der Bürgermeister behauptet, alles sei in bester Ordnung.
Das drohende Gerichtsverfahren hat dann schließlich die Gemeinde nach langem Zögern dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen. Sie wurde aber lange ignoriert, während die nicht zugelassenen Zimmer, die eigentlich „statische Hohlräume“ bilden sollen, kaltschnäuzig weiter vermietet wurden.
Nun endlich hat das Verwaltungsgericht Bozen mit gestrigem Urteil die bislang aufgrund von Eingaben des Besitzers aufgeschobene Abbruchverfügung der Gemeinde für rechtens erklärt, für die sich auch die mutigen Nachbarn des „Smarthotels“ massiv mit rechtlichen Mitteln eingesetzt hatten. Der beklagte Hotelbesitzer hat jedoch bereits vorher die Unhaltbarkeit seiner Position endlich erkannt und will den Abbruch vornehmen.
Ein viel zu später Schritt, nachdem er die völlig zu Unrecht errichteten und verheimlichten Zimmer jahrelang, auch mit Billigung der Gemeinde, vermietet hatte.
• Der Fall des „Saslong“ in St. Christina ist kein örtliches Thema. Vielmehr geht es dabei um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben.
• Der Fall wiegt auch deshalb besonders schwer, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe.
• Ein Großteil der Bürgerschaft von St. Christina war über die lange chronische Willfährigkeit der Gemeinde zu recht empört.
Mit dem Abbruch und dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein kleiner Teil der erschreckenden Bauvergehen rund um das Smarthotel geahndet. Nun sind Schritt für Schritt die weiteren Vergehen zu beseitigen.
Der Schaden, den die Rechtsstaatlichkeit, aber auch die Glaubwürdigkeit der Gemeinde erlitten haben, lässt sich freilich nicht mehr ungeschehen machen.
27.06.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba
Urteil:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/06/sentenza-209-2017.pdf“]

Neuerungen bringen vor allem weniger Rechte für MigrantInnen und weniger Garantien für VerbraucherInnen beim Kauf Gentechnik-freier Produkte.
Das Omnibusgesetz (LGE Nr. 125/17) ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Gesetze nicht geschrieben werden sollten. Vor einem Jahr, als der vorhergehende Omnibus-Gesetzentwurf behandelt wurde, hatte die Grüne Fraktion den Wunsch geäußert, es möge das letzte Gesetz dieser Art sein. Der vorliegende Gesetzentwurf macht einmal mehr diese Hoffnung zunichte und gibt auch für die Zukunft Anlass zu Pessimismus.
Verschiedenste Themenbereiche, die teilweise von besonderer Bedeutung sind, wie Soziales und Umwelt, sind von den Änderungen betroffen. Vor allem für MigrantInnen und VerbraucherInnen bringen die Neuerungen negative Auswirkungen mit sich.
Keine Gnade bei der Vergabe von Beihilfen an MigrantInnen
Mit Artikel 18 wird das Landesintegrationsgesetz abgeändert. Demnach werden künftig wirtschaftliche und soziale Hilfeleistungen nur dann gewährt, wenn nicht nur der Antragsteller/die Antragstellerin, sondern sogar auch die gesamte Kernfamilie Bereitschaft zur Integration zeigt. Wenn die betroffenen Personen „geringe oder gar keine Bereitschaft“ zeigen, werden ihnen einige Beihilfen sozialer und wirtschaftlicher Natur, „die über die Kernleistungen hinausgehen“, nicht gewährt.
Es wird aber weder geklärt, was unter den „Maßnahmen zur Förderung der Integration“ verstanden wird, noch welche Hilfeleistungen auf der Grundlage der Integrationsbereitschaft gewährt oder verweigert werden sollen. Bezieht sich die Regelung vielleicht auf das Familiengeld oder doch auf das Wohngeld? Doch diese Leistungen sind für viele Familien unentbehrlich, um nicht in Armut zu leben. Ist eine solche Regelung, die eine Ungleichbehandlung von Menschen in der gleichen Situation vorsieht, überhaupt verfassungsmäßig? Die Betroffenen werden im Unklaren gelassen, obwohl diese Änderung einen massiven Eingriff in das Leben tausender MigrantInnen bedeuten würde. Artikel 18 führt daher zu einer schwerwiegenden Rechtsunsicherheit und stellt einen völligen Blankoscheck für die Landesregierung dar.
Außerdem wenden sich diese Maßnahmen vor allem an MigrantInnen, die bereits seit Jahren bei und mit uns leben. Müssen sie ihre Integrationsbereitschaft ein weiteres Mal beweisen? Überdies wurde dem Landesbeirat für Integration die Passage nicht zur Beurteilung vorgelegt, obwohl er von Rechts wegen dafür zuständig wäre. Bevor die Landesregierung anderen eine Integrationsprüfung auferlegt, sollte sie zuerst selbst ihre Hausaufgaben machen. So wurde beispielsweise die im Landesintegrationsgesetz vorgesehene Antidiskriminierungsstelle nie eingerichtet, auch sind keine Initiativen von Seiten des Landes bekannt, die sich gegen die Diskriminierung eingewanderter Personen, z.B. im Bereich der Arbeits- und Wohnungssuche, einsetzen.
Menschen mit Zwangsmaßnahmen zu belegen oder sie gar durch die Streichung grundlegender Leistungen in die Verarmung zu treiben, ist wahrlich keine Handreichung zur Integration. Sie gelingt nur, wenn sie aktiv mit viel Vertrauen und Motivation von der eingewanderten Person ausgeht.
Weniger Garantien für Gentechnik-freie Produkte
Weitere Verschlechterungen ergeben sich durch Artikel 12 und 14, die das Landesgesetz zur Anerkennung und Kennzeichnung Gentechnik-freier Produkte betreffen. Was als Entbürokratisierung verkauft wird, stellt sich bei genauer Betrachtung als Rechtsunsicherheit für die VerbraucherInnen heraus.
Für die Kennzeichnung der Produkte und die Führung des Registers wird allein die Landesagentur für Umwelt zuständig sein. Das vorherige Komitee, in dem auch VerbraucherInnenverbände vertreten waren, wird abgeschafft. Eben diese Vereine wurden nicht einmal zum Gesetz angehört. In Zukunft brauchen sich HerstellerInnen für die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ nicht mehr um ein Ansuchen zu kümmern, eine einfache Meldung reicht aus. Überprüfungen können also nur im Nachhinein durch Kontrollen erfolgen, deren Häufigkeit wird aber im Gesetz nicht festgelegt. Mindest- und Höchstausmaß der Sanktionen werden ausgeweitet, der Ermessensspielraum derjenigen, die sie anwenden müssen, erweitert sich.
Die Gesetzesänderung führt dazu, dass sich VerbraucherInnen, die sich bewusst für den Kauf Gentechnik-freier Produkte entscheiden, nicht 100% sicher sein können, was in ihrem Einkaufskorb landet.
Diese und weitere Themen hätten eine genaue und aufmerksame Bewertung, auch mittels eigener Gesetze, benötigt.
Immerhin, zur Sonntagsruhe ist uns im Gesetzgebungsausschuss ein Erfolg gelungen. Bauarbeiten dürfen weiterhin nur an Werktagen durchgeführt werden. Wir haben es geschafft, den Teil, der vorsah, die Arbeit auf Baustellen an sieben Tage in der Woche zu erlauben, zu streichen. Die Gesundheit der AnrainerInnen und ArbeiterInnen ist zumindest vorläufig gerettet. Die Landesregierung könnte jedoch in der Landtagssitzung noch einmal versuchen, diesen Artikel zu ändern.
Wir werden in der Landtagsdebatte Anträge zu den genannten Themen, aber auch bezüglich der Neuregelungen zu den Apotheken und der Finanzierung öffentlicher Mobilität durch die Gemeinden einbringen und unseren Wunsch an die Landesregierung, von Omnibusgesetzen verschont zu bleiben, erneuern.
Bozen, 27.06.2017
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
Minderheitenbericht zum Landesgesetzentwurf Nr. 125/17 von Riccardo Dello Sbarba

Eine goldene Pyramide mit tönernem Fundament


Nach der Diskussion im Gesetzgebungsausschuss wird das Führungskräftegesetz diese Woche, ab Donnerstag, den 29. Juni, im Landtag behandelt. Unsere anfänglichen Bedenken haben sich bestätigt: Der Ansatz, der die Stärkung der Pyramidenspitze (des Managements) zugunsten der unteren öffentlichen Verwaltungsebenen (den ausführenden Ebenen) vorsah, hat sich durchgesetzt. Von der oft versprochenen Demokratisierung und Transparenz ist im Gesetzentwurf nichts zu lesen.

Die Grüne Fraktion hat einen Minderheitenbericht verfasst, den wir Interessierten hier als Lesevorschlag zum Gesetzentwurf kurz zusammengefasst haben.
Der erste Abschnitt des Entwurfs regelt die Zulagen für Führungsaufträge. Momentan kosten die 23 Spitzenpositionen über 2 Millionen Euro im Jahr. Die acht RessortchefInnen und drei SchulamtsleiterInnen verdienen jeweils zwischen 77.000 und 142.000 Euro jährlich. Dazu kommen der Generaldirektor (128.700 Euro) und der Generalsekretär (158.000 Euro). Anstatt die untere, ausführende Ebene (AmtsdirektorInnen, die auf Grundlage eines Wettbewerbs ausgewählt werden) zu stärken, geht der vorliegende Gesetzentwurf sogar soweit, die Gehaltsobergrenze für RessortdirektorInnen auf 240.000 Euro zu schrauben. Wir finden, dass eine fähige Landesrätin oder ein fähiger Landesrat imstande sein müsste, mit den ihm oder ihr zugeteilten Abteilungen direkt zu kommunizieren. Die Schwächung der unteren Ebene und die Überbewertung der Führungsebene kristallisieren sich als Grundpfeiler dieses Gesetzes heraus.
Unserer Meinung nach sind die AmtsdirektorInnen wesentliche TrägerInnen des Managements des Landes. Wir haben zu diesen Punkten verschiedene Abänderungsanträge vorgelegt. Unser Vorschlag, die Gehaltsobergrenze für die Ressortdirektion auf 160.000 € zu begrenzen, wurde im Gesetzgebungsausschuss abgelehnt. Wir werden sie in der Landtagsdebatte wieder zur Abstimmung stellen.
Im zweiten Abschnitt geht es um das Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung. Hieß es früher noch „politische Führung“, so wird dies künftig in eine „strategische Planung“ umgedeutet. Was wie eine rein sprachliche Korrektur aussieht, bedeutet in Wirklichkeit eine Vermischung der Ebenen. Die politische Ebene sollte sich auf ihre Aufgabe der politischen Führung besinnen und die Umsetzung samt der strategischen Planung der Landesverwaltung überlassen. Unserer
Meinung nach ist es richtig, dass die/der Generaldirektor/in vom Landeshauptmann/von der Landeshauptfrau bestellt wird, ihr/sein Mandat sollte jedoch nicht an jenes des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau geknüpft sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass die politische Führung bei ihrer Kernaufgabe bleibt, ohne sich in die strategische Planung einzumischen. Die Amtszeit der Generaldirektorin/des Generaldirektors sollte nicht an den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau gebunden sein, sondern die Anstellung sollte befristet sein (5 Jahre), um mehr Unabhängigkeit zu garantieren.
Die Abschnitte drei bis fünf betreffen den Anwendungsbereich, die Rechtswirkungen, Aufhebungen, Finanzbestimmungen und das Inkrafttreten. Bei dieser Gelegenheit hätte sich angeboten, eine alte Ad-Personam-Bestimmung aufzuheben, die – klassisches Erbe der Ära Durnwalder – vorsieht, dass der Kabinettschef des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau in das Führungskräfteverzeichnis aufgenommen wird.
Unser Abänderungsantrag, um dieses Relikt alter Zeiten zu streichen, wurde im Ausschuss abgelehnt. Wir werden ihn im Landtag nochmals vorlegen.
Letztlich hat innerhalb der Landesverwaltung den Kürzeren gezogen, wer den unteren Teil der Pyramide (AmtsdirektorInnen, KoordinatorInnen) stärken wollte. Von der versprochenen Demokratisierungs- und Transparenzoffensive ist bis auf weiteres keine Rede. Ein weiteres Mal enttäuscht die Landesregierung genau in dem Bereich, in dem sie 2013 die größten Versprechen getätigt hatte – in der Trennung von Politik und Verwaltung, die nach wie vor auf dem Spiel steht.
Bozen, 26.06.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Minderheitenbericht:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/06/Minderheitenbericht_Relazione-di-minoranza_Foppa.pdf“]

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Stefansdorf: nachher (Hotelrohbau und Aushub)


„Neueröffnung im Juli 2017, das einzigartige Premium Spa“ – mit diesem Paukenschlag kündigt ein neues Hotel in Stefansdorf die nahende Eröffnung an und geizt nicht mit Superlativen: „Atemberaubende Aussicht, traumhafter Spa-Bereich und besondere Highlights für die Familie“.
Die viel versprechende Ansage unterstreicht ein Video im Netz, das die Dimensionen des neuen Hauses so richtig offen legt: Am Westrand des Weilers Stefansdorf, einer bäuerlichen Siedlung am Fuße des Kronplatz in der Gemeinde St. Lorenzen, präsentiert sich das neue Spa Hotel:
Breit hingelagert wie ein Sperr-Riegel, bar jeder maßstäblichen Proportion und ohne Rücksicht auf das Umfeld, als wäre ein Flugzeugträger auf der Hochfläche gestrandet. Das ausgedehnte Haus, das die bald eintreffenden Gäste mit Wellness und Erholung pur verwöhnen wird, nimmt die sensible, sanft ansteigende und bislang weitgehend intakte Landschaft im Vorhof des Kronplatzes voll in den Schwitzkasten. Wer auch nur ein Mindestmaß an Gespür für Proportionen und landschaftliche Qualität hat, reibt sich die Augen ob dieses architektonischen Meteoriteneinschlags, bevor das Entsetzen über den Eingriff einsetzt.
Das neue Spa in Stefansdorf ist nur ein Beispiel aus einer Fülle neuer Hotelbauten, die 2016/17 allenthalben im Lande eröffnet haben. Sie sind die Folge der anhaltenden touristischen Konjunktur, niedriger Zinsen und einer 2008-2015 andauernden Zurückhaltung touristischer Investitionen. Sie sind aber vor allem die späten „Früchte“ der seit 2010 zügig genehmigten Tourismusentwicklungskonzepte, die nun rasch heranreifen. Im Doppeljahr 2016/17 dürften weit über 2000 neue Betten entstanden sein, vielfach als Erweiterungen bestehender Häuser, aber auch in Gestalt neuer Hotels von der Dimension des beschriebenen Spa.

Stefansdorf: vorher


Dabei fragt es sich, warum die Zügel der Raumordnung völlig außer Stande sind, zumindest die schlimmsten Auswüchse dieser Kubaturorgien zu bändigen. Denn die Folgen sind klar: Zwei bis drei weitere Jahren touristischen Investitionsbooms werden die bereits schwer gebeutelte Landschaft Südtirols dicht an den „Standard“ Nordtirols heran rücken. Hinzu kommt der immense Verbrauch an Ressourcen- und Energie, den die groß dimensionierten Häuser erfordern – von wegen Klimaland Südtirol.
So hilft es wenig, wenn der Südtirol-Konvent den Landschaftsschutz als primäre Zuständigkeit für Südtirol einfordert, wenn sie dann zu solchen landschaftlichen Selbstmordanschlägen verwendet würde.
Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  • Wann wurde das neue Spa Hotel in Stefansdorf in der Kommission für Natur, Landschaft und Raumordnung behandelt, wann wurde es genehmigt?
  • Wie hoch lagen Raumvolumen (Kubatur) und Bruttogeschossfläche des Vorgängerbaus, wie sind hoch die entsprechenden Werte für den Neubau?
  • Wie viele Betten wird das neue Spa beherbergen?
  • Wie hoch ist die Dachhöhe des Baus bemessen, entspricht sie dem Durchführungsplan bzw. dem Bauleitplan?
  • Hat die Landesabteilung Tourismus vor Erteilung der Baukonzession ein positives Gutachten für die Erweiterung bzw. den Neubau erteilt?
  • Dürfen wir uns auf weitere Hotelzonen auf dem Gebiet von St. Lorenzen freuen bzw. gefasst machen?

Bozen, 20. 6. 2017
Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

All Inclusive? Nature and tourism between conflict and symbiosis – so der Titel einer internationalen Tagung, die die Südtiroler Grünen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Grünen Partei am kommenden Wochenende in Meran organisieren und heute in Bozen vorgestellt haben.
Am Freitag, den 23. Juni, eröffnet der Film „Das Venedig Prinzip“ von Andreas Pichler mit anschließender Diskussion in der Mairania das Wochenende. In der eindrucksvollen Dokumentation wird das Konfliktverhältnis von Natur und Tourismus am Beispiel Venedigs genauer beleuchtet.
Am Samstag, den 24. Juni, findet im „Pavillon de Fleurs“ die eigentliche Tagung statt. Im Laufe des Tages wird der Bogen von Südtirol über den Alpenraum bis hin nach Europa gespannt. Zuerst führen Merans Bürgermeister Paul Rösch und Tourismus-Kommunikationschef Thomas Aichner (IDM-Südtirol) in die Besonderheiten Südtirols ein und stellen sie in einen europäischen Kontext.
Anschließend erörtert Hans Heiss mit ExpertInnen und AkteurInnen die Frage nach den Herausforderungen des Tourismus im Alpenraum: Die Auswirkungen des Fremdenverkehrs auf Gesellschaft, Umwelt, Wirtschaft und Mobilität nehmen stetig zu. Der Rückgang des traditionellen Sommertourismus führt zur Schaffung neuer, überdimensionierter Resorts und großer Attraktionen, während im Winter der Klimawandel und die Krise des klassischen Skitourismus zu ausgedehnten Pistensystemen mit Hochleistungsliften führt. Welche „grüne Visionen“ gibt es, um diese Herausforderungen zukunftsgerecht anzugehen?
Zum Abschluss werden Best-Practice-Modelle des nachhaltigen Tourismus aus verschiedenen europäischen Ländern vorgestellt. Hierbei kommen EntscheidungsträgerInnen aus Bulgarien, Griechenland, Italien und Spanien zu Wort, die aufzeigen, wie Tourismus und Erhaltung des Natur- und Kulturerbes in den jeweiligen Regionen vereinbar sind und daraus gemeinsame Strategien für ein sozial und ökologisch nachhaltiges Tourismusmanagement erwachsen können.
Am Sonntag schließt die Konferenz mit Exkursionen in das Touriseum, die Gärten von Trauttmannsdorff oder einer Fahrradtour durch den Vinschgau. Die Tagung findet auf Deutsch, Italienisch und Englisch mit Übersetzung statt. Weitere Informationen und das Tagungsprogramm finden sich unter https://europeangreens.eu/merano2017.
Für die Filmvorführung und die Diskussion am Freitagabend ist keine Reservierung notwendig. Erforderlich ist jedoch die Registrierung für die Tagung am Samstag unter https://europeangreens.eu/civicrm/event/register?reset=1&id=73.

Wohin will Brixen? Kluge Bescheidenheit trägt weiter als AH- und WoW-Effekte.

source: https://omnibrix.wordpress.com/2016/06/23/im-labyrinth-der-demokratie/#jp-carousel-3077


Der 70-jährige André Heller hat als charismatischer Multi-Media-Künstler in seiner langen Laufbahn zahlreiche Projekte zum Erfolg geführt: Nach Jugendjahren als Bürgerschreck und Musiker verzauberte Heller mit dem „Zirkus Roncalli“ Millionen Besucher, ehe er dann ab 1993 mit den „Kristallwelten“ für Swarowksi in Wattens, dem „Meteoriten“ für RWE in Essen (1998), der Präsentation und dem Begleitprogramm für die Fussball-WM in Deutschland 2006 Coups von enormer Ausstrahlung lancierte. Theater- und Musikprojekte in großer Zahl und hoher Qualität säumen seine Vita, die er auch durch zivilgesellschaftliches Engagement anreicherte. Die von ihm mit getragene Initiative „SOS Mitmensch“ gegen Fremdenhass zog im Jänner Hunderttausende in die Wiener Innenstadt, auch sein Eintreten für Sascha Van der Bellen als Bundespräsidenten blieb 2016 nicht ohne Wirkung.
In den letzten Jahren bewies Heller seine erfolgreiche Hand an Gartenprojekten in Gardone (bereits 1988) und – mit herausragendem Einsatz und großen Eigenmitteln – am Anima-Garten bei Marrakesch in Marokko.
Erfreulich daher, wenn sich eine Persönlichkeit dieses Formats auch bereit erklärt, für den Hofburggarten in Brixen ein Vorprojekt zu entwerfen, das dann zu weiteren Schritten der Realisierung führen könnte.
Bei der Präsentation in Brixen vor Bischof und Landeshauptmann, den Spitzen der Stadt, politischen Parteien, Interessengruppen und Denkmalpflegerin Waltraud Kofler-Engl bewies Heller menschlich einnehmende Sensibilität, frei von Allüren eines Megastars. Er sei ein Mensch, der sich lernend verwandeln wolle, erklärte er beim Hearing im „Elephanten“, mit dem Ziel steter Neuschöpfung und Selbstverfeinerung. Daher wünsche er auch für Brixen kein spektakuläres Projekt, sondern einen spirituellen Ort, der Heilung schaffe. Gewinnend auch der dezente Verweis auf entlegene Südtiroler Abkunft mit einem Ururgroßvater Di Pauli, mit fernen Wurzeln also, die ihn aber auch bis jetzt von Südtirol fern gehalten hätten.

source: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Andre_Heller.JPG
author: Artevent
license: CC BY-SA 2.5, Creative Commons Attribution-Share Alike 2.5 Generic license, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/


Ein Mann von Hellers Statur verdient Respekt, wenn auch frei von jenem Wunderglauben, mit dem ihm Landes- und Stadtgranden gegenüber treten.
Und so halte ich fest, dass sich nach der Begegnung mit Heller in Brixen meine Bedenken nur verstärkt haben. Meine Sorge ist nicht kleiner geworden, ob hier nicht ein Vorhaben Gestalt annimmt, das unserer Stadt keineswegs wohl tut, sondern ihre Möglichkeiten und jene des Landes bei weitem übersteigt.
Einwände und Vorbehalte prallen aber vorerst ab an einer Welle von Konsens und begeisterter Zustimmung, an der sie zunächst abprallen, gegenüber denen sie aber im Lauf der Zeit – da bin ich zuversichtlich – an Überzeugungskraft gewinnen werden.
Aus sieben Gründen riskieren Brixen und Südtirol, sich mit dem Projekt zu übernehmen.

1. Wird das Heller-Projekt nicht zu groß für Brixen?

Jede Attraktion, die André Heller bisher kreiert hat, hat Hunderttausende, wenn nicht Millionen Besucher angezogen. Ein Heller-Garten würde bereits im ersten Jahr 100.000, in den Folgejahren 200.000, 300.000 oder 400.000 Menschen anlocken und bald in der Trauttmansdorff-Liga spielen. Die Augen von Touristikern und Kauflauten leuchten auf bei dieser Vorstellung: Besucherzahlen, Nächtigungen und Umsätze der Altstadt gingen steil nach oben. Aber Brixen ist nicht Trauttmansdorff, auch nicht die Ötzi-Stadt Bozen. Enge und Gedränge in der Altstadt, bereits jetzt an vielen Wochen schwer erträglich, würden sich massiv steigern. Anders als Trauttmansdorff liegt der Hofburggarten nicht im Freigelände. Fehlender Parkraum und schmale Zugänge unterscheiden Brixen auch von Bozen, dessen Altstadt von drei Parkgaragen gesäumt ist. Ein Heller-Garten hätte in wenigen Jahren einen kleinen Venedig-Effekt zur Folge, der dem immer noch ruhigen und beschaulichen Charakter Brixens, der der Kern seiner Anziehungskraft ist, ein Ende setzte. Mehr noch: Seine Lebensqualität könnte kippen.
2. Triebe das Heller-Projekt Brixens Entwicklung nicht in falsche Richtung?
Brixen ist weder das Tourismus-Mekka Meran noch das Wirtschaftszentrum Bruneck. Brixens Stärke liegt in seiner Mischfunktion: Als Dienstleistungs- und Versorgungszentrum mit Banken und Krankenhaus, als Bildungsstadt mit 9000 Schülern und Studierenden. Brixen ist Standort eines passablen Handels, eines qualifizierten Handwerks und eines Tourismus, der bereits 600.000 Nächtigungen erzielt, kaum weniger als Bozen und deutlich mehr als Bruneck. Und Brixens industrielle Unternehmen sind bereits jetzt Spitze – europaweite hidden champions. Durst, Alupress, Progress und andere schaffen bereits jetzt jeder für sich mehr Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze als der gesamte Tourismussektor, mit einem Bruchteil dessen Belastungen. Diese Stärken als Stadt der Bildung und Innovation, als Silicon Valley des Eisacktals sind weit eher auszubauen, als seine Rolle als touristische Benutzeroberfläche.
Die bewährte Brixen-Balance der Wirtschaft geriete mit einer Mega-Attraktion á la Heller aus dem Gleichgewicht, sie liefe aus dem Ruder. Und mit dem verlorenen Gleichgewicht würde auch die Lebensqualität seiner Bürgerinnen und Bürger umschlagen.
3. Die 10-Millionen-Euro Frage: Welche Kosten kämen auf Brixen und das Land zu?
Versuchen wir eine Grobschätzung der Kosten eines Heller-Gartens: Für Ideenfindung, für Planung, Gestaltung und Bau, der für Realisierung und Führung erforderlichen Mittel. André Heller erhält für eine Vorstudie 40.000 €, Vor- und Ausführungsprojekt schlügen wohl mit zumindest 200.000 € zu Buche. Das Architekten- und Gestalterteam, das die kreativen Vorschläge des Künstlers umsetzt, dürfte weitere 200.000 € Honorare in Rechnung stellen. Der von Pestiziden kontaminierte Garten ist zu sanieren, wobei mindestens 500.000 € anfielen. Bis zum Start der Bauarbeiten wäre also die erste Euro-Million erreicht.
Dann ginge es an die eigentlichen Bauarbeiten, für die qualifizierte Bauunternehmen und Gartenspezialisten gewiss zwei bis drei Millionen ansetzen würden. Anpflanzungen und künstlerische Gartenkreationen wären gleichfalls nicht unter zwei Millionen Euro zu haben, zumal Heller vielfach mit spontanen kreativen Einfällen arbeitet.
Infrastrukturen, Strom- und Wasserversorgung wären mit anderthalb Millionen bescheiden berechnet. Corporate Design, Werbemittel und -maßnahmen würden eine halbe Million ausmachen. Bis zur Eröffnung wären also lockere acht Millionen Euro fällig, wahrscheinlich aber zwei bis drei Millionen mehr.
Auch spätere Führungskosten würden kaum 500.000 Euro jährlich unterschreiten. Natürlich ließe sich ein wesentlicher Teil der Mittel später durch Eintritte herein spielen. Bis zur Eröffnung müssten allerdings Land und Gemeinde vorfinanzieren. Dies angesichts klammerer Haushalte ab 2019 und der Sorgen der Steuerzahler, ob nicht wichtige soziale Leistungen auf der Strecke bleiben: Bibliothek, Altersheim, Mittelanschluss, auf die viele Brixnerinnen und Brixner dringend warten.
4. Können Heller und Team ohne Ausschreibung beauftragt werden?
Das neue Ausschreibungsgesetz des Landes ist im Gefolge von EU-Normen und Staatsgesetzen rigide: Ab einem gewissen Schwellenwert müssen öffentliche Aufträge ausgeschrieben werden. Der eigentliche Auftrag an André Heller, die Planungs- und Bauarbeiten, auch die Gestaltung unterlägen also strikter Ausschreibungspflicht, falls das Projekt Hofburggarten vom Land Südtirol getragen würde. Bei Leistungen von 40.000 bis 100.000 € müssten mindestens fünf Teilnehmer eingeladen werden, über dieser Schwelle in EU-weiter Ausschreibung. Für Heller und Team wären dies gänzlich neue Konditionen: Der Künstler wurde bisher von privaten Unternehmen und großen Verbänden freihändig beauftragt, dotiert mit einem frei ausverhandelten Budget und rein vertraglich festgelegten Honorarsätzen. Heller und Team erlebten eine völlig neue Situation: Anstelle wohlmeinender, direkt ansprechbarer Auftraggeber träfen sie auf eine Bürokratie, die Auflagen und Anforderungen in Unzahl stellt. Und die Rechtsämter des Landes und der Rechnungshof würden sich die Frage stellen, wie das Land Südtirol dazu kommt, Millionen in ein Areal zu stecken, das ihm gar nicht gehört.
Ob Heller und sein Vertrauensteam diese Hürden, unter denen bereits versierte Unternehmer und Freiberufler stöhnen, meistern wollten, steht auf einem anderen Blatt. Bislang nur mit dem Entgegenkommen von Bischof, Bürgermeister und Landeshauptmann konfrontiert, würden sie schockiert fest stellen, wie sperrig und wenig kreativ die Wunderkammer der öffentlichen Verwaltung ist.
5. Nur ein Optional? Wie stehen Heller, Stadt und Land zum Denkmalschutz?
Der Hofburggarten ist kein beliebig verfügbares Areal, sondern unterliegt als integraler Bestandteil der Hofburg dem Denkmalschutz. Der vormalige Obstanger ist zwar eine Freifläche, die aber gemäß Auflagen der Denkmalpflege zurückhaltend zu nutzen ist. Eine Nutzung, so hat die Leiterin des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler unmissverständlich klar gemacht, darf sich vom alten Charakter eines „Pomarium“ nicht zu weit entfernen, sondern muss Bindung und Anklänge an das historische Vorbild sichern. Es ist aber nicht nur fraglich, sondern höchst ungewiss, ob sich Heller und sein Kreativteam auf derlei Einschränkungen einließen. Auch wenn sie gerne mit Grenzen kreativ umgehen, wären hemmende Auflagen wohl kaum in ihrem Sinne. Der Eigentümer des Gartens, Bischof und Kurie, würden freilich ebenso wie die Landesregierung und der Stadtrat von Brixen den Denkmalschutz trotz vollmundiger Bekundungen am liebsten weitgehend reduzieren, wenn nicht ganz aufheben. Sie scheinen trotz lächelnder Mienen zur Konfrontation bereit. Bischof Muser erklärte sich im „Elephanten“ für „gute, ideologiefreie Kompromisse“, im Wunsch, etwas „Großes“ zu tun. Wahre Größe hieße in diesem Fall jedoch Bescheidenheit und Respekt vor einem historischen Areal.
6. Optional Nummer zwei: Würde das bisherige Projekt vom Teppich gefegt?
Das 2015 verabschiedete Projekt nach europäischem Wettbewerb für den Hofburggarten, vom Stadtrat (inklusive des damaligen Referenten Peter Brunner) einstimmig gutgeheißen, scheint Gemeinde und Land nicht mehr zu interessieren.
Es handelt sich um ein Projekt mit beispielhafter Bürgerbeteiligung: Erstmals wurden Wünsche und Kritik der Bürgerschaft ernst genommen und angehört. In weiterer Folge kam ein partizipativer Prozess in Gang, der zu einer qualitativ hochwertigen europäischen Auslobung führte, aus der 2012 ein Siegerprojekt hervorging. Dessen Mehrwert liegt neben der sanften Nutzung des Areals ohne Zweifel im partizipativen Prozess, in dem es entstanden ist. Dieser Beteiligungsprozess würde durch einen Auftrag an André Heller annulliert: Ein Künstler seines Formats wird sich kaum auf die Mühen eines partizipativen Prozesses und auf ein “work in progress” mit der Bevölkerung einlassen.
7. Vom Hofburg- zum Bürgergarten: Überlegene Bescheidenheit sichert das Heimatrecht der Brixner und touristische Attraktivität.
Für den Hofburggarten liegt seit 2015 ein Siegerprojekt vor: Solide und attraktiv, mit rund 2,5 bis 3 Millionen Euro und jährlichen Führungskosten unter 300.000 Euro gut finanzierbar. Durchaus ein kleiner Besuchermagnet, aber mit menschlichem Maß. Aber den Touristikern und der Stadtspitze, auch den Herren der Hofburg, erscheint eine solche Chance zu mickrig. Sorgsam angeordnete Obstbäume und Anlagen, große Freiflächen, Raum für Kunst und Kultur, dazu ein wenig Gastronomie – das ist den umtriebigen, neoliberal eingefärbten Machern unserer Stadt zu dürftig. Brixen soll brummen – das ist ihre Devise. Stadt und Umland täte aber das Gegenteil gut, ein Punkt der Ruhe in einem zunehmend hektischen Umfeld anstelle sich ständig überbietender WoW- und AH-Effekte. Dies weiß eine wachsende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern. Familien, ältere Menschen, auch Jugendliche, Paare, die allesamt bereit wären, ihr Steuergeld für eine maßvolle Attraktion zur Verfügung zu stellen, nicht aber für eine „Weltattraktion“.
Viele Brixnerinnen und Brixner spüren, was ihre Stadt im Inneren ausmacht: Überlegene Bescheidenheit, im Wissen, dass Überschaubarkeit und gemächliche Gangart Brixen durch die Jahrhunderte getragen haben.
Hans Heiss
21. 6. 2017


All Inclusive? Nature and tourism between conflict and symbiosis – so der Titel einer internationalen Tagung, die die Südtiroler Grünen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Grünen Partei am 24./25. Juni in Meran organisieren.
Am Freitag, den 23. Juni, eröffnet der eindrucksvolle Film „Das Venedig Prinzip“ von Andreas Pichler mit anschließender Diskussion in der Mairania das Wochenende. Darin wird das Konfliktverhältnis von Natur und Tourismus am Beispiel Venedigs genauer beleuchtet.
Am Samstag findet im „Pavillon de Fleurs“ die eigentliche Tagung statt. Im Laufe des Tages wird der Bogen von Südtirol über den Alpenraum bis hin nach Europa gespannt. Zuerst führen Merans Bürgermeister Paul Rösch und Tourismus-Kommunikationschef Thomas Aichner (IDM-Südtirol) in die Besonderheiten Südtirols ein und stellen sie in einen europäischen Kontext.
Anschließend erörtern Experten und Akteure die Frage nach den Herausforderungen des Tourismus im Alpenraum. Zum Abschluss werden Best Practice Modelle des nachhaltigen Tourismus aus verschiedenen europäischen Ländern vorgestellt. Weitere Informationen und das Tagungsprogramm finden sich hier.
Am Sonntag schließt die Konferenz mit Exkursionen in das Touriseum, die Gärten von Trautmannsdorf oder einer Fahrradtour durch den Vinschgau.
Die Tagung findet auf Deutsch, Italienisch und Englisch mit Übersetzung statt.
Für die Filmvorführung und die Diskussion am Freitagabend ist keine Reservierung notwendig. Erforderlich ist jedoch die Registrierung für die Tagung am Samstag unter https://europeangreens.eu/civicrm/event/register?reset=1&id=73.

Die Grüne Fraktion im Landtag und Regionalrat sucht eine*n Referent*in für Kommunikation

Die Arbeit der Grünen Fraktion umfasst die konstruktive Kritik und Kontrolle der Maßnahmen der Landesregierung und das Einbringen von Vorschlägen in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung, des friedlichen Zusammenlebens der unterschiedlichen Sprachgruppen und der partizipativen und transparenten Demokratie in der Region Trentino-Südtirol.
Zu Verstärkung unseres Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einer*n Referentin*en für Medien und Kommunikation. Arbeitsort ist der Südtiroler Landtag (Silvius-Magnago-Platz 6, Bozen).
Unsere Erwartungen:

  • Hochschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse
  • Einschlägige berufliche Erfahrungen in den Bereichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit; Sicherheit in der Nutzung von Social Media
  • Guter Umgang mit Journalist*innen, Multiplikator*innen und verschiedenen Zielgruppen; Erfahrung in Kontaktaufbau und -pflege
  • Sehr gute schriftliche und mündliche Sprachkompetenzen in Deutsch und Italienisch und Kenntnis von Land und Leuten
  • Strategische Sichtweise und strukturierte, zielorientierte Arbeitsweise
  • Identifikation mit grüner Politik und allgemein gutes politisches Gespür
  • Fähigkeit, sich schnell in neue Themengebiete einzuarbeiten
  • Selbstständigkeit, Einsatzbereitschaft, und Teamfähigkeit
  • Kenntnisse von Adobe InDesign, Photoshop und Illustrator von Vorteil

Zukünftige Aufgaben:

  • Kontinuierliche Begleitung und Beratung der Fraktionsarbeit im Bereich Kommunikation
  • Pressearbeit und aktive Kommunikation über alle gängigen Medien
  • Entwurf und Bearbeitung von Pressemitteilungen und Texten, Mitarbeit an Informationsbroschüren, Übersetzungsarbeit
  • Akquisition, Ausbau und Pflege von Kontakten zu Medien, Vereinen, Verbänden und Personen, die an der institutionellen Arbeit (Anfragen, Anträge, Gesetzentwürfe etc.) der Landtagsfraktion interessiert sind
  • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Pressekonferenzen und anderen Veranstaltungen

Wir bieten:

  • Eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem gut eingespielten kreativen Team mit angenehmer Arbeitsatmosphäre
  • Spannende Einblicke in die (grüne) Politik
  • Eine bis zum Ende der Legislaturperiode (November 2018) befristete Teilzeitanstellung (50%) durch einen Handelsvertrag.

Wir bitten um eine aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 30.06. 2017 an [email protected].

Ist die Türkei noch zu „retten“? Ein Testfall für die EU und den Westen

Freitag, 9. Juni 2017, 18.30 Uhr
Vortrag und Diskussion im Jona (Crispistraße 38, Bozen)

Die Regierung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan hat sich nach einem Schub der Modernisierung und Öffnung ab 2012 gezielt in Richtung eines autoritären Staates bewegt. Der gescheiterte Putsch von Juli 2016 und das Referendum über die künftige Verfassung im April 2017 haben die Türkei unter massivem Druck Erdoğans in kurzer Frist zu einem autoritären Staat umgebildet. Die Folgen für Demokratie, Menschen- und Grundrechte und Minderheiten sind im Lande selbst bestürzend, aber auch für das Verhältnis zur EU bedeutet die autoritäre Wende einen tiefen Bruch.
Wohin steuert die Türkei, welche Abhängigkeiten und Bindungen bestehen mit der EU, welche Chancen gibt es noch für eine demokratische Wende zum Besseren? Welche Rolle spielt die Figur Erdoğans im größeren Kontext autoritärer und populistischer Führer?
Oktavia Brugger, langjährige Rom-Korrespondentin der RAI, Sender Bozen, hat lange in Istanbul gelebt und ist eine exzellente Kennerin der türkischen Verhältnisse. Sie wird einen ebenso informativen wie engagierten Überblick über die Lage geben und auf Fragen und Diskussionsbeiträge antworten.