Etikettenmobbing für Zöliakiebetroffene

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt. Hierbei wurde auch beschlossen, dass nur Produkte von den Verkaufsstellen ausgegeben werden dürfen, welche im staatlichen Register eingetragen sind UND über ein entfernbares Etikett mit Strichcode verfügen.
Da letzteres nur für Südtirol gilt, wird sich die Konsumfreiheit für Zöliakiekranke in unserem Land drastisch verringern.
Denn viele Produkte, die derzeit gekauft werden können, haben dieses Etikett nicht. Kleinere lokale Produzenten werden nicht den Aufwand für die neue Etikettierung auf sich nehmen. Große Hersteller hingegen (z.B. Barilla) werden es nicht tun, weil es sich für sie gar nicht lohnt, für den kleinen Südtiroler Markt eine eigene Etikettierung zu veranlassen.
Außerdem zeichnet sich ab, dass auf die Geschäfte, die glutenfreie Produkte verkaufen, ein neuer operativer Aufwand und Kostenaufwand auf die Geschäfte hinzukommen wird, weshalb diese an einem Verkauf nicht mehr interessiert sind und sich die Verkäufe in Apotheken verlagern. Dort wiederum sind die Produkte durchschnittlich um 13 % teurer als in Geschäften.
Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
- Warum hat man sich diese Erschwernis der Etikettierung ausgedacht und wer ist dafür zuständig?
- Haben sich die Zuständigen mit Herstellern und Geschäften im Vorfeld abgesprochen?
- Warum steht im Schreiben des Sanitätsbetriebes an die Betroffenen vom 19.3.2019 nichts von der Etikettierung geschrieben?
- Welche Betriebe in Südtirol haben bereits die Etikettierung? Gab es Absprachen mit diesen Betrieben?
- Warum macht man es nicht wie im Trentino, wo man einfach mit Kassazettel abrechnen kann?
- Ist die beschlossene Vorgangsweise für die Landesregierung im Sinne der Betroffenen? Wird sich am Beschluss noch etwas ändern?
Bozen, 02.04.2019
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.