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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

UPDATE: Hier die Antwort der Landesregierung vom 30 August 2019.

Im Jahr 2018 wurde das Ex-Lemayr-Gebäude in der Avogadrostraße der neuen Bestimmung als vorübergehende Unterkunft für „richiedenti asilo vulnerabili“ übergeben. Es wird von ASSB im Auftrag des Landes und der Gemeinde Bozen gehalten, Volontarius ist mit der Führung beauftragt worden.  Hier sind seitdem Familien, Personen mit positivem Asylbescheid und so genannte „fuori quota“ untergebracht.

Das ist einerseits positiv, denn es kann sehr schnell interveniert werden. Anderseits ergibt sich aus dem Zusammenmischen von völlig unterschiedlichen Personengruppen eine spezifische Problematik. Unter anderem ergeben sich lange Aufenthaltsperioden, denen die Struktur keineswegs gerecht wird. So leben Familien in einer großen Halle zusammen, ihre jeweiligen Lebensbereiche sind winzig und nur notdürftig mit Blechwänden und Vorhängen abgetrennt. Es gibt keine Fenster. Ende Juni lebten über 110 Personen im Zentrum, das auf max. 100 Personen ausgerichtet ist. Es gibt keine Privatsphäre – und das für oft schwer traumatisierte Personen, für junge Mütter und Kleinkinder. Gewaltepisoden bleiben nicht aus. Derzeit sind 49 Kinder aller Altersstufen untergebracht, darunter auch Neugeborene. Neben den Familien sind aber auch ca. 40 Asylberechtigte untergebracht, die eigentlich in SPRAR oder ähnlichen Projekten sehr viel besser aufgehoben wären und auch darauf Anrecht hätten. Für ihre Integration wären andere Unterbringungen von großem Vorteil. Indessen bleiben sie im Provisorium hängen und die Chancen auf Eingliederung schwinden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Bestätigt die Landesregierung die genannten Zustände und Zahlen? Wir bitten um genaue Angabe der Anwesenden
  • Menschen mit gültigem Asylbescheid
  • Kindern und Jugendlichen (unter Angabe des Alters)
  • Mütter und Väter
  • andere Anwesende.
  1. Seit wann sind die in 1. abgefragten Personengruppen jeweils im Ex-Lemayr untergebracht?
  2. Gibt es Kochgelegenheiten für die Zubereitung von Baby- bzw. Kindernahrung?
  3. Wie viele Toiletten und Waschgelegenheiten gibt es insgesamt? Wo liegen diese sanitären Anlagen? Sind sie bequem erreichbar (Notwendigkeit etwa von Eltern mit kleinen Kindern und Frauen im Wochenbett)?
  4. Welche Sicherheits- und Zugänglichkeitsbestimmungen gelten? Werden sie eingehalten?
  5. Welche Spiel- und Bildungsgelegenheiten gibt es für die ca. 50 Kinder in der Struktur?
  6. Führen die beengten Verhältnisse zu erhöhtem psychologischen Druck? Gab es im vergangenen Jahr Episoden von Verweigerung oder anderen psychischen Symptomen?
  7. Wie gestaltet sich die psychologische Betreuung der anwesenden Personen?
  8. Wie gestaltet sich die ärztliche Versorgung?
  9. Welche Perspektiven gibt es, vor allem für die Familien, die positiven Asylbescheid haben und die Recht auf eine würdige Unterkunft laut der internationalen Rechtssprechung haben?
  10. Welche anderen Strukturen beherbergen in Bozen Familien mit Kindern? Wie sind die dortigen Bedingungen?

Bozen, 17.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 8. März 2010 verabschiedete der Landtag das Landesgesetz Nr. 5 („Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz des Landes Südtirol und Änderungen zu bestehenden Bestimmungen“). Nach bald zehn Jahren seit dem Inkrafttreten ist es Zeit nachzufragen, inwieweit es auch umgesetzt wurde.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie viele Gleichstellungspläne wurden seit 2010 erstellt? Wir bitten um Aushändigung.
2. Wir bitten um eine Bewertung des zuständigen Landesrates zur Wirksamkeit der Pläne und deren Umsetzung (wurden die Pläne zufriedenstellend umgesetzt?).
3. Laut Art. 6 gilt das unterrepräsentierte Geschlecht als Vorzugskriterium beim beruflichen Aufstieg in der öffentlichen Verwaltung. Lag der Anteil der weiblichen Führungskräfte 2010 bei ca. 25%, waren es 2015 knapp 33%.
a) Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Führungskräfte zum heutigen Zeitpunkt (bitte auch um Aufschlüsselung nach Führungsebene Amt/Abteilung/Ressort)?
B) Wie viele Frauen, wie viele Männer wurden seit Beginn der XV. Legislaturperiode zu Führungskräften ernannt? (Bitte wiederum um Aufschlüsselung nach Führungsebene)
C) Wie bewertet der zuständige Landesrat die Entwicklung der Chancengleichheit im Bereich der Führungskräfte? Kann sie als zufriedenstellend bezeichnet werden?
4. Ein wichtiger Faktor im Gleichstellungsgesetz ist die „Familie“, auf die mehrfach Bezug genommen wird (Familienfreundlichkeit, Vereinbarkeit Familie-Beruf etc.). Auf welche Definition von Familie hat man sich in diesen Jahren gestützt? Wie wurde mit Alleinerziehenden, mit nicht verheirateten Paaren oder mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Sinne dieses Gesetzes umgegangen?
5. Laut Art. 13 erfolgt die Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts im Unternehmertum durch die „Gewährung von besonderen Beiträgen“. Wir bitten um die Auflistung der Anzahl an Förderungen seit 2011 und das finanzielle Ausmaß derselben.
6. Das weibliche Unternehmertum wird laut Art. 15 gefördert. Wir bitten um die Auflistung der Maßnahmen nach Jahren seit 2011.
7. Abschnitt VIII sieht die Förderung der Familienfreundlichkeit mittels Zertifikat vor. Wir bitten um Auflistung der privaten ArbeitgeberInnen, welche in den Jahren 2011-2019 das Zertifikat erhalten haben.

Bozen, 29.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Bettenobergrenze im Tourismus von 229.088 ist so gut wie erreicht! Nun muss die Landesregierung mit dem angekündigten Stopp Ernst machen.

Das immer noch gültige, „alte“ Landesraumordnungsgesetz (LROG) ist bis zum 1. 1. 2020 in Kraft und könnte in seiner Geltung verlängert werden, da das 2018 verabschiedete Gesetz für Raum und Landschaft erst später Geltung erlangen dürfte. Art. 128, Abs. 1 des LROG von 1997 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 18. 10. 2007, Nr. 55, Art. 2 sehen eine Obergrenze von 229.088 gastgewerblichen und nicht gewerblichen Betten vor.

Seit 2017 näherte sich das Bettenwachstum zügig der Obergrenze: Noch 2016 waren es erst 220.595 Betten, aber bereits im Sommer 2018 waren 223.987 Betten erreicht, Anfang 2019 wurde die Marke von 225.000 Betten übersprungen. Und es ging weiter flott nach oben: Ende Juni 2019 hält der Stand nach der offiziell geführten Statistik bei 228.744. Nur mehr knapp 350 Betten, die Dimension dreier größerer Hotels, trennten also im Frühsommer diesen Jahres den Tourismus Südtirols vom Erreichen der Bettenobergrenze. Nun aber, zum Sommerausklang und nach ständiger Eröffnung weiterer Hotels und Betriebe dürfte das gesetzlich vorgeschriebene, immer noch gültige Limit, definitiv erreicht sein.

Der Ball liegt nun bei der Landesregierung: Sie wird die geltenden Gesetze respektieren und die aktuellen Vorhaben mit ca. 46 Projekten in 30 Gemeinden auf Eis legen müssen. Eine solche Entscheidung ist aufgrund der klar dokumentierten Situation unausweichlich. Sie ist im Interesse der Landschaft und Umwelt Südtirols geboten und eine zügige Entscheidung notwendig, auch um die Projektwerber nicht im Unklaren zu lassen.

Bozen, 28.08.2019

Hans Heiss, LT-Abg. a. D.
Brigitte Foppa, LT-Abg.
Riccardo Dello Sbarba, LT-Abg.
Hanspeter Staffler, LT-Abg.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das italienische Umweltinstitut ISPRA (L’Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale) führt im Jahresbericht 2017 (Annuario dei dati ambientali 2017) an, dass in der Region Trentino-Südtirol rund 40 kg chemisch-synthetische und „biologische“ Wirkstoffe pro Hektar ausgebracht wurden. Diese Pestizidmenge ist gesamtstaatlich betrachtet exorbitant hoch, werden doch italienweit im Durchschnitt „lediglich“ 7 kg pro Hektar ausgebracht. Auch global betrachtet befinden sich Trentino-Südtirol mit diesen Pestizidmengen pro Hektar im absoluten Spitzenfeld, gemeinsam mit Ländern wie Costa Rica (25 kg/ha), Kolumbien (17 kg/ha) oder Israel (15 kg/ha).

Im Jahresbericht des Umweltinstitutes ISPRA werden die in Südtirol verwendeten Wirkstoffe nach Kategorien getrennt aufgelistet, und zwar für das Jahr 2015 wie folgt:

Fungizide         557.987 kg

Insektizide       460.343 kg

Herbizide         31.050 kg

Verschiedene    15.19 kg

Biologische       2.073 kg

Insgesamt wurden im Jahr 2015 in Südtirol 1.049.380 kg chemisch-synthetische Wirkstoffe, 15.619 kg „verschiedene“ Wirkstoffe und 2.073 biologische Wirkstoffe, also insgesamt 1.067.072 kg Wirkstoffe in den Umlauf gebracht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um Auskunft über die im Zeitraum 2008 – 2018 verkauften und ausgebrachten Mengen an Einzel-Wirkstoffen für den Pflanzenschutz;
  2. wir ersuchen um die Aufschlüsselung der verkauften und ausgebrachten Pestizidmengen nach Einzel-Wirkstoff und Jahr;
  3. wir ersuchen um die Aufschlüsselung der verkauften und ausgebrachten Pestizidmengen nach Bezirk und Jahr.

Bozen, 27.08.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 19 im April 2019 wurde uns bestätigt, dass das Inkrafttreten der neuen Regelung bis 1. Juli 2019 ausgesetzt wurde.
Dieser Zeitpunkt nähert sich und die Betroffenen sorgen sich entsprechend.

Daher richten wir folgende Frage an die Landesregierung:

  1. Wie wird die Regelung nach dem 1. Juli 2019 aussehen?

Bozen, 30.05.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unserer Replik dazu.

 

Das Gutachten wurde uns allerdings auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt. Dazu die Tageszeitung am 27.08.2019:

Der Sommer 2019 neigt sich dem Ende zu, Höchsttemperaturen und „außergewöhnliche“ Wetterereignisse inbegriffen: Der Regenwald am Amazonas, die grüne Lunge der Erde, brennt, Staats- und Regierungschef reden, ohne ihren Worten Taten folgen zu lassen und junge Menschen fordern ohne müde zu werden ihr Recht auf eine Zukunft ein. Worauf wollen wir denn noch warten, bevor wir den Klimanotstand ausrufen? 

Die Grüne Fraktion im Landtag versucht erneut, die Landesregierung wachzurütteln, nachdem ein erster Vorstoß im Juli in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt gescheitert war. In der kommenden Landtagswoche im September werden die Grünen den Beschlussantrag „Klimanotstand: Die Zeit drängt“ im Landtag behandeln. „Gestern in der Fraktionssprechersitzung haben wir unser Vorhaben angekündigt”, erklärt Brigitte Foppa, „es gilt keine Zeit zu verlieren. Die Jugendlichen dieser Welt fordern dies zurecht und die Politik muss ihre Arbeit machen und auf jeder möglichen Ebene aktiv werden“.

Südtirol kann und soll im Kleinen ein Zeichen setzen und dem Vorbild Vorarlbergs folgen, das als erstes Bundesland in Österreich den Klimanotstand ausgerufen hat. Die französische Regierung rief den Klimanotsand zu Beginn des Sommers aus, in Italien geschah dies bereits in mehreren Gemeinden (Varese, Turin, Siracusa, Lucca, Neapel, Mailand, Acri), in Südtirol übernahm Sterzing auf Gemeindeebene die Rolle des Vorreiters auf diesem Gebiet und der Gemeindeausschuss Bozen stimmte diesem Vorhaben Ende Juli auch bereits zu. „Wir müssen den Klimawandel bis 2030 bremsen, das sind wir unseren Kindern und den künftigen Generationen schuldig“, so Riccardo Dello Sbarba.

Denn zwar hat Südtirol bereits 2011 einen Klimaplan 2050 ausgearbeitet, dieser erweist sich jedoch als wenig ehrgeizig und noch weniger konkret. Ein nötiger Schritt wäre jener, im Klimaplan die Ziele des Pariser Klimavertrags zu integrieren und ein Maßnahmenpaket auszuarbeiten, um Energiekonsum und Müllproduktion zu senken und um die Mobilität deutlich nachhaltiger werden zu lassen. „Es ist an der Zeit, dass wir konkrete Taten für den Klimaschutz zu sehen bekommen“, fordert Hanspeter Staffler.

Die so oft heraufbeschworene Sensibilität im Bereich Umwelt und der Fokus auf den Stopp des Klimawandels der SVP können sich also bei der nächsten Landtagswoche vom 10. bis zum 13. September in der Praxis beweisen. Wir sind gespannt – und bleiben dran!

Bozen, 27.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

In den Tagen vom 17. bis 25. August waren Barbara Lemayr, Michael Keitsch und Zeno Oberkofler für die young greens southtyrol in Bad Leonfelden in Oberösterreich beim Sommercamp der Grünen und Grünalternativen Jugend Österreich. “Nie wieder autoriärer Staat” war das Thema des heurigen Sommercamps, dass die Teilnehmer*innen wie ein roter Faden durch die vielfältigen Workshops und Diskussionen mit renomierten Experten geführt hat.
“In einer Zeit, in der wir in Italien und Europa vermehrt mit politischen Kräften konfrontiert sind, welche die liberale Demokratie in Frage stellen, ist es wichtig sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen. Man schaue nur zur aktuellen politischen Situation in Italien, wo es Minister gibt, welche die “volle Macht” anstreben. Wesentlich ist es, die Zusammenhänge zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu verstehen, die zu autoritären Dynamiken führen,” so Zeno Oberkofler, Co-Sprecher der young greens southtyrol.
Barbara Lemayr, Aktivistin der young greens: “Wir haben vieles dazugelernt und kehren mit vielen neuen Erlebnissen und Freundschaften nach Südtirol zurück.”
Das Sommercamp war natürlich auch eine besonders gute Gelegenheit um Kontakte zu knüpfen und um sich auszutauschen.
“Besonders hat es uns gefreut Adrijana Novakovic, Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft für die GRAS kennenzulernen. Wir bedanken uns herzlichst für die Gastfreundschaft und wünschen besonders den jungen Kandidatinnen und Kandidaten der Grünen für die kommenden Nationalratswahlen viel Erfolg.” schließt Michael Keitsch ab.

Die young greens southtyrol

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Sinne der Sammlung von Daten und Fakten haben wir uns in einer Landtagsanfrage (Nr. 354/19) zu den Tiertransporten durch und aus Südtirol erkundigt. Es war uns bewusst, dass die Auskunft eine ausgiebige Recherchetätigkeit erforderte, die Antwort des Landesrates lässt jedoch noch einige Fragestellungen unbeantwortet. Wir bitten daher auf dem Weg der aktuellen Fragestunde um Nachreichung der Antworten.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wir waren der Meinung, dass Tierbewegungen grundsätzlich zu melden sind. Sie sagen, dass man die Auskunft darüber aber nicht hat. Bestätigen Sie uns also, dass Sie keine Kenntnis darüber haben, wie viele Schweine und Hühner (zu den Rindern haben Sie uns die Auskunft ja gegeben) aus Südtirol 2018 ins Ausland oder in andere Provinzen Italiens transportiert wurden?
2. Sie schreiben in Ihrer Antwort: „Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachtöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht.“ Worauf stützt sich diese Behauptung? Kann dies tatsächlich kategorisch ausgeschlossen werden?
3. Wir hatten uns nach den autorisierten Transportunternehmen aus Südtirol erkundigt, die Tiertransporte abwickeln dürfen. Sie haben uns einen Link zum Gesundheitsministerium angegeben, der leider nicht mehr funktioniert. Somit sind wir, trotz längeren Suchens, nicht imstande gewesen, diese Unternehmen ausfindig zu machen. Wir bitten um die Liste der Unternehmen.

BZ, 22.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung und unsere Replik dazu heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Gülle auf Bergwiesen stinkt zum Himmel und zerstört die Artenvielfalt. Wir fordern die Landesregierung auf, diesem Unfug Einhalt zu gebieten!

Die Umweltschutzgruppe Vinschgau macht in einer Presseaussendung auf einen eklatanten Fall von fehlgeleiteter Landwirtschaftspolitik aufmerksam. In der Gemeinde Graun wurde kürzlich auf artenreichen Bergwiesen Gülle ausgebracht, was wissenschaftlich nachgewiesen zur Zerstörung der Blumen- und Kräuterpracht führt.

Bergwiesen sind hochsensible Lebensräume, entstanden durch jahrhundertelange sorgsame bäuerliche Bewirtschaftung. Gedüngt wurden die Bergwiesen in der Vergangenheit niemals, das Heu wurde aus schonend geernteten Kräutern und Gräsern gewonnen.

Die Südtiroler Landwirtschaftspolitik fördert seit Jahrzehnten die intensive Milchwirtschaft mit öffentlichen Geldern. Das Ergebnis sind viel zu viele Rinder für die vorhandenen Wiesen und Weiden, ungefähr die Hälfte der notwendigen Futtermittel (Heu und Kraftfutter) müssen daher aus dem Ausland und aus Übersee importiert werden. Überschüssige Gülle und Mist sind aber im Land zu entsorgen.

Die Düngung der Talwiesen ist verständlich, aber für das Grundwasser problematisch. Die Ausbringung der Gülle auf Bergwiesen ist eine Verzweiflungshandlung, weil die Bauern nicht mehr wissen, wohin damit. Der Mehrertrag an Heu kann vernachlässigt werden, die Zerstörung der Bergblumen ist fatal. Es verschwinden damit auch unzählige Schmetterlinge, Wildbienen und andere Insekten, die auf diese Bergkräuter angewiesen sind.

Die Südtiroler Landwirtschaftspolitik ist in einer Sackgasse gelandet, da sie maßgeblich für den massiven Rückgang der Artenvielfalt verantwortlich ist. Wir stehen für ein sofortiges und radikales Umdenken.

Südtirol braucht jetzt die Ökowende!

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Foto: © Umweltschutzgruppe Vinschgau

Premier Conte hat im Senat seinen Rücktritt angekündigt. In seiner Abtrittsrede hat er noch einmal streng mit seinem Innenminister und Zerrütter der Regierung abgerechnet. In der Auseinandersetzung, in die auch der wiedergekehrte Renzi grätschte, ging es weniger um die realpolitischen Divergenzen als vielmehr um die Art, Politik und Demokratie zu gestalten. Die Auseinandersetzung spielte sich ab zwischen Sache und Symbol, zwischen Argument und Slogan, zwischen Ratio und Testosteron.

Ein bedeutsames Zeichen, dass wir an einem Markstein sind. Das gebietet große Aufmerksamkeit.

Der populistische Hype ist unübersehbar und wurde heute von Salvini in der gesamten ätzenden Klaviatur gespielt. Besonders schlimm ist der Eindruck, dass die 5-Sterne-Bewegung, die selbst die Mittel des Populismus benutzt hat, in der Verheißung, damit das verhasste alte System zu brechen, nun von derselben Masche überrollt wird – fatal und schamlos amplifiziert von Salvini. Das Hickhack über Rosenkranz und Muttergottes, der Wettlauf um das beste Bibelzitat, die Beschwörung von „Familie“ und „Normalität“ – das alles spricht Bände.

Recht hat, wer auf die Möglichkeit eines totalitären Drifts hinweist. Wir alle sind aufgefordert, achtsam und mutig die demokratischen Werte zu verteidigen. Der Moment ist nicht zu unterschätzen. In den Händen des Staatspräsidenten liegt nun eine große Verantwortung.

Aber nicht nur in seinen.

 

Brigitte Foppa, 20.08.2019