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Gleichstellungsgesetz umgesetzt?

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 8. März 2010 verabschiedete der Landtag das Landesgesetz Nr. 5 („Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz des Landes Südtirol und Änderungen zu bestehenden Bestimmungen“). Nach bald zehn Jahren seit dem Inkrafttreten ist es Zeit nachzufragen, inwieweit es auch umgesetzt wurde.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie viele Gleichstellungspläne wurden seit 2010 erstellt? Wir bitten um Aushändigung.
2. Wir bitten um eine Bewertung des zuständigen Landesrates zur Wirksamkeit der Pläne und deren Umsetzung (wurden die Pläne zufriedenstellend umgesetzt?).
3. Laut Art. 6 gilt das unterrepräsentierte Geschlecht als Vorzugskriterium beim beruflichen Aufstieg in der öffentlichen Verwaltung. Lag der Anteil der weiblichen Führungskräfte 2010 bei ca. 25%, waren es 2015 knapp 33%.
a) Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Führungskräfte zum heutigen Zeitpunkt (bitte auch um Aufschlüsselung nach Führungsebene Amt/Abteilung/Ressort)?
B) Wie viele Frauen, wie viele Männer wurden seit Beginn der XV. Legislaturperiode zu Führungskräften ernannt? (Bitte wiederum um Aufschlüsselung nach Führungsebene)
C) Wie bewertet der zuständige Landesrat die Entwicklung der Chancengleichheit im Bereich der Führungskräfte? Kann sie als zufriedenstellend bezeichnet werden?
4. Ein wichtiger Faktor im Gleichstellungsgesetz ist die „Familie“, auf die mehrfach Bezug genommen wird (Familienfreundlichkeit, Vereinbarkeit Familie-Beruf etc.). Auf welche Definition von Familie hat man sich in diesen Jahren gestützt? Wie wurde mit Alleinerziehenden, mit nicht verheirateten Paaren oder mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Sinne dieses Gesetzes umgegangen?
5. Laut Art. 13 erfolgt die Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts im Unternehmertum durch die „Gewährung von besonderen Beiträgen“. Wir bitten um die Auflistung der Anzahl an Förderungen seit 2011 und das finanzielle Ausmaß derselben.
6. Das weibliche Unternehmertum wird laut Art. 15 gefördert. Wir bitten um die Auflistung der Maßnahmen nach Jahren seit 2011.
7. Abschnitt VIII sieht die Förderung der Familienfreundlichkeit mittels Zertifikat vor. Wir bitten um Auflistung der privaten ArbeitgeberInnen, welche in den Jahren 2011-2019 das Zertifikat erhalten haben.

Bozen, 29.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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