HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeStudie: Gleichstellung in Südtiroler Betrieben

Studie: Gleichstellung in Südtiroler Betrieben

BESCHLUSSANTRAG

Anfang Juni 2017 hat die Südtiroler Gleichstellungsrätin ihren Tätigkeitsbericht des letzten Jahres dem Landtag vorgestellt. Die Gleichstellungsrätin geht in ihrer Arbeit direkter oder indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz nach. Dafür begutachtet sie unter anderem die Arbeitssituation von Frauen und Männern in Betrieben mit über 100 Beschäftigten.

Aller zwei Jahre wird dazu ein entsprechender Bericht veröffentlicht. Die Anforderungen an die Inhalte des Berichts sind in Artikel 46 Absatz 1 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 198/2006 („Codice delle pari opportunità tra uomo e donna, a norma dell’articolo 6 della legge 28 novembre 2005, n. 246″) festgeschrieben: „Le aziende pubbliche e private che occupano oltre cento dipendenti sono tenute a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del personale maschile e femminile in ognuna delle professioni ed in relazione allo stato di assunzioni, della formazione, della promozione professionale, dei livelli, dei passaggi di categoria o di qualifica, di altri fenomeni di mobilità, dell’intervento della Cassa integrazione guadagni, dei licenziamenti, dei prepensionamenti e pensionamenti, della retribuzione effettivamente corrisposta.”. Sollten die Betriebe auch nach einer aufgeschobenen Frist den Bericht nicht einreichen, so werden sie mit Sanktionen belegt, die ggf. bis zur einer einjährigen Aussetzung eventuell gewährter Beiträge führen können (Artikel 46 Absatz 4 GvD Nr. 198/2006).

Im letzten Bericht zur Situation von Frauen und Männern in Südtiroler Unternehmen vom November 2016, der vom AFI verfasst und von der Gleichstellungsrätin veröffentlicht wurde, finden sich wichtige Informationen zum Stand der Gleichberechtigung in der Südtiroler Arbeitswelt. Im Bericht werden das Bestehen und die Problematik der „gläsernen Decke“ bestätigt. Frauen werden insbesondere durch die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom beruflichen Aufstieg abgehalten. Insgesamt ist der Weg in Führungspositionen für Frauen deutlich schwieriger als für Männer. Darüber hinaus sind es zumeist Frauen, die in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Es dauert auch länger als bei Männern, bis sie in eine unbefristete Stelle wechseln. Teil der prekären Arbeitsbedingungen ist auch die unfreiwillige Teilzeitanstellung. Und schließlich sind es die Frauen, die vorwiegend von der Elternzeit in Anspruch nehmen und sich dadurch dem Arbeitsleben länger fernbleiben.

In Punkt 5 des Tätigkeitsberichts 2016 der Gleichstellungsrätin steht außerdem: „Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde 2016 begonnen, Interventionspläne mit den Sozialverbänden auszuarbeiten. Im Tätigkeitsjahr 2017 werden die Zahlen der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht.“ Der Bericht wird also auf die öffentliche Verwaltung ausgedehnt und aus den Erhebungen leitet die Gleichstellungsrätin zusammen mit den Sozialverbänden notwendige Maßnahmen ab, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Betrieben sicherzustellen.

Die gesamte Analysesituation ist allerdings unvollständig, da durch die bisherigen Regelungen nach Artikel 27 LGE Nr. 5/2010 und Artikel 46 GdV Nr. 198/2006 im Situationsbericht nur größere Unternehmen erfasst werden. Diese allein können für Südtirol noch kein umfassendes Bild abgeben, da es im Land vor allem sehr viele kleinere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten gibt, die jedoch einen gewichtigen Teil der Südtiroler Wirtschaft ausmachen (80% der Südtiroler Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte, 30% der Unternehmen beschäftigen 10-49 Personen in ihrem Betrieb; Stand 2014, ASTAT). Als angemessene Betriebsgröße, die vom Gleichstellungsbericht zukünftig abgedeckt werden sollte, sind mittlere und kleine Unternehmen anzusehen, wobei letztere mehr als zehn und weniger als 50 Beschäftigte haben (gem. Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, AZ K(2003) 1422). Auch in diesen Betrieben sollte die Gleichstellung von Frauen und Männern erhoben werden, um ein ausgewogeneres Bild der Situation zu haben und die Gleichstellungsmaßnahmen besser anpassen zu können. Nicht umsonst hatte Gleichstellungsrätin Morandini bei der Vorstellung des Berichts auf diese Notwendigkeit hingewiesen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung:

  1. Die Studie über die Situation der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Südtiroler Großbetrieben mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch auf Klein- und Mittelbetriebe (15 – 100 MA) auszudehnen.
  2. Die Modalitäten und Parameter werden in einer Arbeitsgruppe, geleitet von der Gleichstellungsrätin, ausgearbeitet.
  3. Dieser Bericht dient zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz.

Bozen, 22.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

Gesundheitswesen: Ve
Daten zu Prostitutio
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN