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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Es erreicht uns die Nachricht, dass in Schulen Südtirols bei der Einschreibung mittels Fragebogen erhoben wird, welche die „Erstsprache“ der Schülerin/des Schülers sowie die „Sprache“ von Vater und Mutter ist. Es stellt sich die Frage, ob dies nicht ein Schleichweg ist, um die Sprachgruppenzugehörigkeit abzufragen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. An welchen Schulen werden diese Daten abgefragt? (bitte um Auflistung der Schulen aller Sprachen)
  2. Gibt es diesbezüglich eine interne Anweisung des Schulamtes an die Schulen oder erhebt jede Schule die Daten nach Gutdünken?
  1. In welcher Form geschieht das? (Immer bei der Einschreibung oder auch anders/während des Schuljahres?)
  2. Wie werden diese Daten gehandhabt? Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung unterliegt ja strengen Vorschriften der Geheimhaltung/Privacy – diese Angaben auch? Wenn nicht, weshalb nicht?
  3. Was passiert, wenn Eltern diese Angaben verweigern?
  4. Wissen die Eltern, dass sie die Angabe der Sprachen verweigern können? Wie werden sie davon in Kenntnis gesetzt?
  5. Werden die Daten auf Landesebene zusammengeführt?
  6. Mit welchen konkreten Maßnahmen will man auf die Erhebung dieser Daten reagieren? Aufstockung des Personals? Verpflichtende/nicht verpflichtende Fortbildung für Lehrpersonen, die in Schulen mit hoher Sprachvielfalt unterrichten? Aufstockung bzw. Forcierung des Fortbildungsangebotes im Bereich Spracherwerb? Mehr Klassenräume?
  7. Gibt es Pläne, SchülerInnen auf verschiedene Schulen „aufzuteilen“, um eine bessere „Verteilung“ der Vielfalt zu gewährleisten?
  8. Wenn ja, nach welchen Kriterien wird dies erfolgen? Haben die Eltern Recht auf Rekurs?

BZ, 31.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Es ist erstaunlich, wie passiv das Land dem Staat bei einer Angelegenheit zuschaut, die mitten in das Herz des Südtiroler Sozialwesens zielt: Der neue Reddito di cittadinanza der 5-Sterne-Lega-Regierung. Die Regierung hat am 18.1. das Dekret genehmigt. Jetzt stellt sich die Frage, ob die auf dem gesamten Staatsgebiet eingeführte Mindestsicherung auch in Südtirol gelten soll. Trotz Schutzklausel für die Provinzen mit Sonderstatut im Finanzgesetz 2019.

Erst einmal kann es nur als positiv gewertet werden, dass auch Italien eine universelle Mindestsicherung bekommt und damit einem wichtigen europäischen Sozialstaatsparameter entspricht. Südtirol hat kraft seiner Autonomie – Öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt ist primäre Zuständigkeit des Landes – den Bereich seit den 70er Jahren nach bundesdeutschem Vorbild ausgestaltet und ist gut damit gefahren. Wichtigste Leistungen sind das Soziale Mindesteinkommen, der Mietbeitrag und die Sonderleistungen. Daneben gibt es noch andere Grundsicherungsleistungen des Landes wie die Leistungen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose. Allesamt sind in Ausübung der primären autonomen Befugnisse eingerichtet worden. Es sind wichtige Bausteine eines lokalen solidarischen Gemeinwesens. Die Sozialrente, welche ebenfalls eine steuerfinanzierte Sozialhilfeleistung ist, ist zwar weiter beim Staat bzw. INPS/NISF verblieben, wohl deshalb, weil die „Rente“ als eine Domäne des INPS/NISF angesehen wurde, und das Land daran „noch“ nicht rütteln wollte. Anders hatte man sich bei den Leistungen für Zivilinvaliden, Zivilblinden und Gehörlose entschieden, die 1978 zum Land kamen. Die Leistungen waren damals beim Innenministerium angesiedelt und sind im übrigen Staatsgebiet erst später ans INPS/NISF übergegangen.

Alle entwickelten Sozialstaaten verfügen über ein steuerfinanziertes universelles Grundsicherungssystem. Dieses ist zumeist zentral über Staatsgesetz eingerichtet und garantiert und regional/lokal verwaltet und finanziert, in der Überzeugung, dass die Rechte staatsweit verbrieft sein müssen und regional/lokal je nach Gegebenheit und unter Berücksichtigung der Besonderheit des Einzelfalles erbracht werden müssen. Sozialhilfe ist immer stark, wenn sie ein sicheres und rechtlich gut abgesichertes Grundgerüst hat und gleichzeitig vor Ort flexibel und dem Einzelfall entsprechend erbracht wird. Und Sozialhilfe bedeutet oft eine Vielzahl von Leistungen, welche, wenn sie nicht vor Ort koordiniert und integriert werden, Zersplitterung, Unübersichtlichkeit und somit Verwirrung für die Betroffenen mit sich bringen. Die Klienten, die MitarbeiterInnen der zuständigen Dienste und der Patronate können ein Lied davon singen.

Dass die dezentrale Gestaltungsmöglichkeit eine wichtige Handhabe für größere Qualität im System ist, sieht man in Südtirol am Beispiel Pflegesicherung, bei welcher es gelungen ist, verschiedene lokal und staatlich geregelte Leistungen (z.B. das Begleitgeld für Zivilinvaliden) in das Pflegegeld des Landes einzubauen, mit einer Anhebung der Leistungshöhe und einer wertvollen Vereinfachung der bürokratischen Abläufe. Auch der Umstand, dass die Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose in Südtirol monatlich 441,20.- € beträgt, anstatt 285,66,- € wie im restliche Staatsgebiet, ist der Ansiedlung der Leistung beim Land zu verdanken.

Laut Prof. Christoph Badelt/Wien steht der Sozialstaat vor der Herausforderung, das Leistungsniveau zu halten, den neuen Bedürfnissen anzupassen und die Bürokratie und die Abläufe zu vereinfachen. Aus diesem Grunde haben das Land (Landesrat Richard Theiner) und die Sozialpartner im Jahre 2012 einen Tisch eingerichtet, welcher einen Vorschlag unterbreitet hat, wie die finanziellen Grundsicherungsleistungen des Landes, der Region und des Staates beim Land zusammengefasst und in ein reformiertes und vereinfachtes Leistungssystem überführt werden können. Der Vorschlag ist leider in der Schublade verschwunden und trotz Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Durchführungsverordnung zum Autonomiestatut) nicht weiter verfolgt und umgesetzt worden.
Mit dem Reddito di cittadinanza scheint die Autonomie-Uhr nochmals nach hinten gedreht zu werden. Es steht außer Zweifel, dass die Leistung in den Kompetenzbereich „Öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt“ fällt, bei welchem das Land primäre Zuständigkeit besitzt. Akzeptiert das Land, dass in einem wichtigen Bereich der sozialen Wohlfahrt der Staat das Sagen hat? Ist man sich der Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeit des Landes bewusst? Will man in Kauf nehmen, dass in Südtirol die Leistungen der Grundsicherung weiter aufgesplittert werden? Dass die Betroffenen zwischen INPS/NISF und Sozialsprengel hin und hergeschickt werden? Dass die Frage der Zumutbarkeit von Arbeit und andere für die Entscheidungspraxis im Einzelfall wichtigen Interpretationskriterien beim fernen INPS/NISF in Bozen und im fernen Rom entschieden werden? Dass das Zusammenspiel zwischen Leistungserbringer, begleitender Sozialarbeit und Arbeitsvermittlung auf noch mehr Stellen und Instanzen aufgesplittert werden? Die autonome Gestaltungsmöglichkeit des Landes gerade im Bereich einer primären Kompetenz aufgegeben anstatt ausgeweitet wird? Das alles mit der Begründung, dass der Reddito di cittadinanza über den Staat finanziert wird und somit die Landeskasse im Bereich Sozialhilfe entlastet wird? Wenn die Väter und Mütter der Autonomie so gedacht hätten, hätte Südtirol nicht ein Gesetz über die Grundfürsorge gemacht oder die Leistungen für Zivilinvaliden ans Land geholt.

Deshalb gibt es nur eine Option: a) Die staatliche Regelung über den Reddito di cittadinanza ist ein staatlicher Standard (livello essenziale), der auch für Südtirol verbindlich ist und von der autonomen Gesetzgebung des Landes eingehalten werden muss. b) Das Land behält den Bereich in der eigenen Zuständigkeit und Gestaltung, passt die Landesgesetzgebung dem neuen Standard an, behält das heutige Leistungsniveau bei und verbessert es wo notwendig und sinnvoll. c) Organisatorisch bleibt die Auszahlung bei den Sozialsprengeln; die Zusammenarbeit und Integration der Sozialhilfe mit dem Sozialdienst, der Arbeitsvermittlung, und den Bildungseinrichtungen ist wichtiges Organisationskriterium. d) Der Prozess der Vereinfachung und Zusammenführung der Leistungen der Grundsicherung wird weitergeführt und landesgesetzlich abgesichert, so wie das in der Regierungsvereinbarung zwischen SVP und Lega 2018-2023 vorgesehen ist (unter Punkt Sozialpolitik: Überprüfung der systematischeren Zusammenführung der bestehenden Sozialleistungen in ein Gesamtmodell bedarfsgerechter Mindestsicherung).

Ich bin überzeugt, dass eine solche Lösung bedarfsgerechter, einfacher und somit kostensparender bei höherem Leistungsniveau ist. Ohne die Übernahme der gesamten Grundsicherung – einschließlich des Reddito di cittadinanza – in die Zuständigkeit des Landes, wo sie laut Autonomiestatut hingehört, ist das nicht machbar.

Was tun? Art. 1 Abs. 1130 des Finanzgesetzes 2019 (G. 145/2018) enthält die Schutzklausel für die Autonomen Provinzen. Eine Entscheidung der Landesregierung und des Landtages ist dringend und unaufschiebbar, will man vermeiden, dass dem Südtiroler Wohlfahrtssystem schwerwiegender Schaden zugefügt wird.

Karl Tragust
23.1.19

LANDESGESETZENTWURF Nr. 8/19

Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1988, Nr. 33

Der Großteil der Frauen in Südtirol entbindet im Krankenhaus. Hierzu gibt es nur wenige Alternativen, oder besser gesagt, nur eine einzige: die Hausgeburt. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass, während die Kosten einer Geburt im Krankenhaus vom Gesundheitsdienst getragen werden, jene für eine Hausgeburt fast zur Gänze von der Gebärenden bestritten werden müssen. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf 2.000 bis 3.000 € (genauso wie im Falle einer natürlichen Geburt im Krankenhaus: 2.003 € in Bozen, 4.103 € in Sterzing), wobei das Land für eine Hausgeburt zurzeit einen Beitrag von 516 € gewährt.

Angesichts dieser Ausgangslage wird jedoch den Frauen nicht die Möglichkeit geboten, frei zu entscheiden, wie und wo sie entbinden möchten; dabei ist diese freie Wahl auch in den Bestimmungen betreffend das Recht auf Gesundheit der italienischen Verfassung und der Erklärung der Menschenrechte verankert. Eine Hausgeburt ist daher mit einer kleinen bzw. großen Investition verbunden, die sich nicht alle leisten können. Nachdem einige Geburtsstationen in den peripheren Krankenhäusern unseres Landes geschlossen wurden, gibt es diesbezüglich noch weniger Wahlfreiheit, zumal viele Frauen nicht mehr die Möglichkeit haben, im nächstgelegenen Krankenhaus oder in jenem, dessen Geburtsbegleitung ihren Bedürfnissen am besten entspricht, zu entbinden.

Studien, die in den USA durchgeführt und 2013 in Belgien anlässlich der zweiten internationalen Konferenz zum Thema Menschenrechte bei der Geburt vorgestellt wurden, zeigen auf, dass sich bei begleiteten Hausgeburten die Anzahl von Frühgeburten und Kaiserschnitten verringert, es Mutter und Kind gesundheitlich besser geht und Gesundheitsausgaben eingespart werden können. Daher sollte die öffentliche Hand auch aus finanziellen Gründen daran interessiert sein, allen Frauen die Möglichkeit einer Hausgeburt zu bieten.

Zusätzlich zu diesen beiden Alternativen, die in Südtirol bestehen, gibt es sowohl in Italien als auch im Ausland bereits zusätzliche Möglichkeiten und entsprechende Einrichtungen, nämlich die sogenannten Geburtshäuser. Es gibt sie in Deutschland, aber auch in Mailand, Bologna, Como, Genua, Turin und Florenz. Es handelt sich um kleine private Einrichtungen, in denen Frauen und Paare vom Beginn der Schwangerschaft an von Hebammen und anderem Fachpersonal betreut werden. Sie sind gut mit dem lokalen Gesundheits- und Krankenhausnetz verbunden und Teil
der Grundversorgung eines Systems, das auf die Gesundheit der Menschen ausgerichtet ist. Zurzeit fehlen staatliche Bestimmungen zu den Geburtshäusern, doch haben andere Regionen, wie die
Lombardei, die Marken und die Emilia Romagna schon Ende der 90er Jahre oder ab der Jahrtausendwende regionale Bestimmungen dazu erlassen.

Solange in Südtirol eine ähnliche Regelung fehlt, gibt es unseres Erachtens nur eine Möglichkeit: Damit immer mehr Frauen frei wählen können, wo und mit welcher Unterstützung sie ihr Kind zur Welt bringen, sollten für jede Art von Geburtshilfe, für die sich Frauen aufgrund ihrer Bedürfnisse und Prioritäten entscheiden, dieselben Förderungen oder Rückvergütungen gewährt werden.

Aus diesem Grund bringen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ein, um die Möglichkeiten der Spesenrückvergütung für Geburten außerhalb des Krankenhauses auszuweiten. Dies wäre ein kleiner Schritt hin zur Gewährleistung des Rechtes der Frauen, frei darüber entscheiden zu können, wo sie entbinden wollen und wer ihnen dabei zur Seite stehen soll.

Bolzano, 30.01.2019

Hier der vollständige Gesetzentwurf.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa

Der Gesetzentwurf wurde am 15.04.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

PendlerInnen teilen uns mit, dass die Zugfahrt nach Innsbruck teurer geworden ist:

Mit der letzten Fahrplanänderung am 09.12.2018 ist der Preis der ÖBB-Tickets in den IC Zügen von 17.60 auf 20.30€ gestiegen. Das sind gut 15% Preisanstieg.

Die BürgerInnen haben bei der ÖBB nachgefragt und folgende Antwort erhalten: „Der Ticketpreis setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen der ÖBB-Anteil und zum anderen der Südtiroler Fahranteil. Letzterer wurde seitens des Landes Südtirol erhöht. Bitte habe Verständnis, dass wir hier lediglich die Vorgaben umsetzen.“

Die BürgerInnen haben in der Folge über die Homepage der Mobilität auch an das Land eine Anfrage gestellt, darauf aber bisher keine Antwort erhalten.

Die Anbindung Innsbruck – Bozen mit dem Zug ist bekanntermaßen jetzt schon schlecht (Der IC steht immer noch 15 Minuten am Brenner, keine schnelle Verbindung der Südtiroler Züge sondern nur „Bummelzüge), aber dass dann die Tickets auch noch teurer sind als z.B. Flixbus läuft jeder Bemühung einer Verlagerung des Verkehres auf die Schiene zuwider.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Auf welcher Grundlage wurde die Preiserhöhung beschlossen?
  2. Wurden auch die Leistungen verbessert?
  3. Warum erhalten BürgerInnen keine Auskunft über die Homepage von Südtirol Mobilität?
  4. Was ist die Ausrichtung der neuen Landesregierung in Sachen Preispolitik für Bahnbenutzende, insbesondere was den Brennerverkehr nach Innsbruck betrifft?

BZ, 28.01.2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 159 vom 27.02.2018 wurde der „ergänzende Eingriff in der Skizone Karerpass in den Gemeinden Tiers und Welschnofen für die Realisierung der seilbahntechnischen Verbindung Tiers/St. Zyprian – Frommer Alm“ genehmigt.
Vor Ort gilt das Projekt als sehr umstritten, da es bereits sehr gute, stündliche Verbindungen mit Bussen auf den Karerpass gibt und man daher den Eingriff nicht nachvollziehen kann.
Wie auch aus dem Beschluss der Landesregierung hervor geht, würde sich der öffentliche Verkehr nach der Errichtung der Seilbahn zurückziehen, mit der Folge, dass diese Strecke für die Fahrgäste teurer wird als bisher.
Außerdem ist die Zone ein Auerwildgebiet, was nicht umsonst zu diversen Auflagen im Beschluss geführt hat.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Auf welcher Grundlage wurde das Projekt trotz aller Gegenanzeigen, die auch aus dem Beschluss selbst hervor gehen, von der Landesregierung genehmigt?
  2. Erhält das Projekt öffentliche Förderung?
  3. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
  4. Welches finanzielle Ausmaß nimmt die Förderung an und an wen wird sie ausbezahlt?
  5. Welcher Prozentsatz der Gesamtkosten ist das?
  6. Wurde die Bevölkerung in den Entscheidungsprozess miteinbezogen? Wenn ja, wie?

BZ, 28.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Den Medien entnehmen wir, dass auf einem Fragebogen des kinderneuropsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsbezirks Bozen die „ethnische Zugehörigkeit“ oder „Rasse“ des Schülers abgefragt wird. Die Problematik dieser Einordnung wurde von einigen Lehrkräften aufgeworfen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es dieses Formular tatsächlich?
  2. Wozu soll die Abfrage der „Rasse“ dienen?
  3. An welche „Rassen“ denkt der Dienst bei diesem Formular?
  4. Gibt es weitere Formulare, in denen die „Rasse“ eines Menschen in Südtirol abgefragt wird?

BZ, 28.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Hanspeter Staffler zur Regierungsbildung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Vor acht Tagen wurde an dieser Stelle die Opposition aufgefordert, sie möge doch bitteschön die neue Regierung an ihren Taten zu messen. Die erste Tat des Herrn Landeshauptmanns liegt nun vor, es ist die Entscheidung über die Zusammensetzung der neuen Landesregierung, über die Aufteilung der Kompetenzen und über die Regierungsvereinbarung.
Die Regierungsvereinbarung ist auch nach wiederholtem Lesen ein Dokument, das sehr allgemein gehalten ist und wenig Konkretes zu bieten hat, worin zwar alle Politikfelder aufgeschürft aber keines mit Tiefgang gepflügt wurde. Auffallend sind zahllose Ankündigungen, die aber wegen mangelnder Kennzahlen weder vorausblickend messbare Ziele erkennen lassen, noch in fünf Jahren rückblickend einer Evaluation standhalten werden können.
Ich darf an dieser Stelle ein Beispiel aus dem Tiroler Regierungsprogramm 2018 zitieren: Die Koalitionspartner ÖVP und Grüne vereinbaren „Den Start einer Offensive für leistbares Wohnen zur Entlastung des Tiroler Wohnungsmarktes. Dafür werden in der kommenden Legislaturperiode 2018-2023 mindestens 230 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die Wohnbauförderung zur Verfügung gestellt, die sich grob wie folgt verteilen:“ Es folgt ein detaillierter Aufteilungsschlüssel. So in etwa stellen wir uns konkrete Arbeitsprogramme, konkrete Regierungsprogramme oder konkrete Koalitionsabkommen vor!
Nun liegt uns seit einer Woche ein Dokument vor, das einerseits schwer greifbare Inhalte bietet und anderseits erste Einblicke in die neue Organisation erlaubt. Ich behaupte, dass der zweiseitige „Vorschlag für die Zusammensetzung der Südtiroler Landesregierung – Legislaturperiode 2018-2023“ weitaus interessanter und informativer ist, als die restlichen 70 Seiten, wo es zwar um den Inhalt aber nicht zur Sache geht.
In der Organisationsforschung gibt es den Satz: „Organisation ist die Dienerin des Geschäfts“. Das heißt, dass man an der Organisation erkennen kann, ja erkennen muss, wie die Geschäftsziele strategisch ausgerichtet sind, welche Geschäftsfelder an Wichtigkeit ganz oben und welche ganz unten rangieren.

Politische Analyse
Vom politischen Standpunkt aus fällt positiv auf, dass der Landeshauptmann endlich die wichtigsten Querschnittskompetenzen wie Personal, Finanzen und EDV – ich persönlich hätte ihm noch gerne das Landesvermögen anvertraut – unter seine Fittiche nimmt und somit aus der Sicht der Verwaltung an Stärke gewinnt. Strategisch könnte das bedeuten, dass der Landeshauptmann beabsichtigt, die Zügel fest in die Hand zu nehmen.
Dass das aber das Gesundheitsressort, das seit „Menschengedenken“ in der Hand von vorsichtigen und reflektierenden Sozialpolitikern (Stocker, Theiner, Saurer) lag, ab nun in die flinken Hände eines neoliberalen Wirtschaftsmannes gleiten soll, spricht Bände und zeigt jetzt schon auf, wohin die Reise unserer Sozialeinrichtung Nr. 1 gehen soll.
Das steuerfinanzierte und auf das Gemeinwohl ausgerichtete Südtiroler Gesundheitssystem wird im neoliberalen Wirtschaftslager bereits seit einiger Zeit aufmerksam beobachtet, weil mit der sogenannten „Filetmedizin“ am privaten Markt ordentlich Geld gemacht werden kann. Man darf schon gespannt sein, wann die ersten Investoren in Privatkrankenhäuser auf den Plan treten und wie sich der Landesrat angesichts dieser bevorstehenden Attacke auf unser Gesundheitssystem verhalten wird. Jedenfalls wurde mit dieser Personalentscheidung Voraussetzungen für die Liberalisierung der Medizin geschaffen und der Grundstein für die Zweiklassenmedizin gelegt.
Ähnlich besorgniserregend ist es um Raumordnung, Natur und Landschaft bestellt, welche in den Händen einer Bauernbundvertreterin sind (Man habe „den Bock zum Gärtner gemacht“ tönte es aus den Reihen der SVP, wobei das Zitat auch noch in die Weiblichkeitsform übersetzt wurde). Ebenso besorgniserregend ist der Umstand, dass das Zwillingspaar Tourismus und Landwirtschaft nun in einer Hand liegen, beide Bereiche ebneten sich seit Jahrzehnten gegenseitig den Weg oder fungierten gegenseitig als Räuberleiter, wenn es galt, Hindernisse in der Raumordnung zu überwinden.
Natur, Landschaft und Raumordnung werden damit zum Selbstbedienungsladen für die Landwirtschafts- und Tourismusverbände. Wo bleiben die Bedürfnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen, der Kinder, Pensionistinnen und Pensionisten, kurzum der Südtirolerinnen und Südtiroler, die keinen Grund und Boden besitzen und als Bürger/Bürgerin dieses Landes das Recht auf eine gesunde, vielfältige und schöne Landschaft haben?
Ebenso auffallend ist der geringe Respekt vor dem Lebensbereich Kultur. Die Kulturagenden sind bereits von Haus aus aufgrund unserer Autonomie auf drei Bildungs- und Kulturressorts verteilt, was schon immer eine große Herausforderung darstellte, ab nun aber wird die Kulturagenda Landesmuseen beim Landeshauptmann und die Kulturagenda Denkmalschutz bei Maria Hochgruber-Kuenzer angesiedelt. Damit kann man eine organische Kulturpolitik begraben, der notwendige Abstimmungsbedarf zwischen fünf Ressorts wird sich als unüberwindbare Hürde erweisen, eine zeitgemäße Kulturpolitik wird in den kommenden fünf Jahren aufgrund der Zersplitterung nicht passieren.

Strukturelle Analyse
Aus struktureller Sicht fällt positiv auf, dass das Mobilitätsressort weiterhin in einer Hand liegt, dass die Abteilungen Straßendienst, Straßenbau und Mobilität gemeinsam und untereinander abgestimmt Mobilitätspolitik umsetzen können.
Darüber hinaus kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass durch Trennung und Teilung von gewachsenen Einheiten eine Schwächung des Sozialen, der Kultur und der Ökologie angestrebt wird, denn auseinandergerissen werden Gesundheit und Soziales, Museen und Denkmalschutz, Natur- und Umweltschutz.
Dieser Trennungsreigen wird sich negativ auf die Leistungsfähigkeit der Landesämter auswirken, weil die aufwändige Schnittstellenarbeit alle Beteiligten überfordern wird.
Inhaltliche Analyse
Vom inhaltlichen Standpunkt betrachtet fällt positiv auf, dass weiterhin die Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr getätigt werden sollen. Zwar fehlen auch hierbei Angaben übers Investitionsvolumen aber es kann davon ausgegangen werden, dass der derzeitige hohe Standard beibehalten und punktuell auch noch verbessert werden wird.
In der Präambel des vorliegenden Dokuments – also an prominenter Stelle – wird die Bewahrung der Schöpfung und der Erhalt der Biodiversität angesprochen. Das ist lobenswert und zu unterstützen. Aber dann findet sich im ganzen Dokument kein einziges Wort über die Ursachen, welche Schöpfung und Biodiversität gefährden und folgerichtig auch kein Wort über notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation.
Es ist mittlerweile klar, dass die Ausbringung von chemisch-synthetischen Pestiziden ein massives Insektensterben verursacht, das weit über die Zielgrundstücke hinausreicht. Es ist mittlerweile klar, dass weniger Insekten einen Rückgang an Vögeln, einen Rückgang an Amphibien (Frösche, Kröten, Lurche, Molche und Unken) und einen Rückgang an Fischen, also einen Rückgang an Biodiversität verursachen. Es findet sich kein Wort über eine notwendig neue Politik im Umgang mit chemisch-synthetischen Pestiziden.
Zudem ist mittlerweile auch klar, dass intensive Landwirtschaft in Form von Monokulturen durch Planierungen, Entwässerungen, Abholzungen und Gülledüngung massiv in die Schöpfung eingreift indem Landschaftselemente wie Einzelbäume, Hecken, Steinhaufen, Tümpel, Feuchtstellen oder Trockenmauern auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Diese Landschaftselemente sind aber Teil der Schöpfung, auch hier findet sich keine konkrete Maßnahme, wie die Schöpfung bewahrt werden sollte.
„Löhne und Gehälter seien rasch und bestmöglich an ( ) steigende Lebenshaltungskosten anzupassen“ lautet ein Satz im Unterkapitel Lohnentwicklung. Das ist richtig und ist auch zu unterstützen! Allein für den öffentlichen Sektor bedeutet die Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Lohnerhöhung um mindestens 10%, was umgerechnet rund 120 Mio. Euro bedeutet. Hierzu fehlen in der Regierungsvereinbarungen jegliche Angaben.

Auf den Punkt gebracht
Zusammenfassend ist zu sagen, dass es positive Ansätze gibt, Politikfelder oder Lebensbereiche funktional neu zu organisieren. Gleichzeitig aber werden traditionell gewachsene Bereiche wie das Soziale Haus regelrecht gesprengt und die Einzelstücke verteilt. Das Gesundheitsressort erfährt eine nie dagewesene Zäsur, indem es nicht einem Sozial- sondern einem Wirtschaftspolitiker anvertraut wird.
Der vorliegende Vorschlag ist wenig glaubhaft, weil zwar über den Erhalt der Schöpfung geschrieben wird, aber kein Wort zur intensiven und teilweise industriellen Landwirtschaft zu finden ist, welche heutzutage die Schöpfung durch Zerstörung von Landschaftselementen stark bedroht!
Der vorliegende Vorschlag ist nicht kohärent, weil zwar über den Erhalt der Biodiversität geschrieben wird, aber kein Sterbenswort zu einer neuen Politik im Umgang mit chemisch-synthetischen Pestiziden zu finden ist. Chemisch-synthetische Pestizide sind der Hauptgrund für den Rückgang der Biodiversität!
Der vorliegende Vorschlag ist schwer nachvollziehbar, weil zwar die Verhandlungen des Bereichsübergreifenden Kollektivvertages (BÜKV) angekündigt werden, aber kein einziger Euro dafür vorgesehen ist.
Die vielen Ankündigungen im sozialen und ökologischen Bereich halten einer genaueren Überprüfung nicht stand. Weil das vorliegende Dokument aus sozialökologischer Sicht wenig glaubhaft, nicht kohärent und schwer nachvollziehbar ist, können wir weder die Regierungsvereinbarung noch die Zusammensetzung der Landesregierung gutheißen und stimmen daher gegen den Vorschlag des Landeshauptmannes.

Hanspeter Staffler
Landtag 25.1.2018

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Die Grüne Fraktion beschäftigt sich seit einiger Zeit mit den Phänomenen Menschenhandel und Prostitution. Dafür benötigen wir Informationen und Daten neuester Erhebungen.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Der Beschlussantrag der Grünen Fraktion Nr. 516/15-XV mit dem Titel „Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung.: wissen, informieren, sensibilisieren“ wurde wie folgt angenommen:

„Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Institutionen, Vereinen und Menschen, die sich gegen die sexuelle Ausbeutung und den Menschenhandel einsetzen, eine ausführliche Erhebung dieses Phänomens in Südtirol durchzuführen, wobei alle Faktoren und Beteiligten – die Kunden und ihr Wissen bzw. Bewusstsein zu Themen wie Frauenhandel und sexuelle Ausbeutung mit einbegriffen – berücksichtigt werden.“

Gibt es dazu bereits Untersuchungen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind sie gekommen? Wenn nein, wie weit fortgeschritten ist die Arbeit dazu?

  1. Wurden potenzielle Freier durch Projekte, Sensibilisierungsarbeit, Organisationen, oder ähnlichem in Südtirol in jedweder Art angesprochen?
  2. Gibt es Statistiken bzw. Daten, welche erheben, wie viele Prostituierte in Südtirol ihrer Tätigkeit nachgehen?
  3. Wir bitten, der Grünen Fraktion die Jahresberichte des Projekts „ALBA“ der Jahre 2016, 2017 und – falls bereits vorhanden – 2018 auszuhändigen
  4. Gibt es neben „ALBA“ noch weitere Projekte, Organisationen, Erhebungen, Untersuchungen oder ähnliches, welche sich mit Prostitution, sexueller Ausbeutung und Menschenhandel auseinandersetzen? Falls ja, bitten wir um die Ergebnisse dieser Arbeiten der letzten zwei Jahre.

Bozen, 22. Jänner 2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Anfang Juni 2017 hat die Südtiroler Gleichstellungsrätin ihren Tätigkeitsbericht des letzten Jahres dem Landtag vorgestellt. Die Gleichstellungsrätin geht in ihrer Arbeit direkter oder indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz nach. Dafür begutachtet sie unter anderem die Arbeitssituation von Frauen und Männern in Betrieben mit über 100 Beschäftigten.

Aller zwei Jahre wird dazu ein entsprechender Bericht veröffentlicht. Die Anforderungen an die Inhalte des Berichts sind in Artikel 46 Absatz 1 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 198/2006 („Codice delle pari opportunità tra uomo e donna, a norma dell’articolo 6 della legge 28 novembre 2005, n. 246″) festgeschrieben: „Le aziende pubbliche e private che occupano oltre cento dipendenti sono tenute a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del personale maschile e femminile in ognuna delle professioni ed in relazione allo stato di assunzioni, della formazione, della promozione professionale, dei livelli, dei passaggi di categoria o di qualifica, di altri fenomeni di mobilità, dell’intervento della Cassa integrazione guadagni, dei licenziamenti, dei prepensionamenti e pensionamenti, della retribuzione effettivamente corrisposta.”. Sollten die Betriebe auch nach einer aufgeschobenen Frist den Bericht nicht einreichen, so werden sie mit Sanktionen belegt, die ggf. bis zur einer einjährigen Aussetzung eventuell gewährter Beiträge führen können (Artikel 46 Absatz 4 GvD Nr. 198/2006).

Im letzten Bericht zur Situation von Frauen und Männern in Südtiroler Unternehmen vom November 2016, der vom AFI verfasst und von der Gleichstellungsrätin veröffentlicht wurde, finden sich wichtige Informationen zum Stand der Gleichberechtigung in der Südtiroler Arbeitswelt. Im Bericht werden das Bestehen und die Problematik der „gläsernen Decke“ bestätigt. Frauen werden insbesondere durch die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom beruflichen Aufstieg abgehalten. Insgesamt ist der Weg in Führungspositionen für Frauen deutlich schwieriger als für Männer. Darüber hinaus sind es zumeist Frauen, die in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Es dauert auch länger als bei Männern, bis sie in eine unbefristete Stelle wechseln. Teil der prekären Arbeitsbedingungen ist auch die unfreiwillige Teilzeitanstellung. Und schließlich sind es die Frauen, die vorwiegend von der Elternzeit in Anspruch nehmen und sich dadurch dem Arbeitsleben länger fernbleiben.

In Punkt 5 des Tätigkeitsberichts 2016 der Gleichstellungsrätin steht außerdem: „Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde 2016 begonnen, Interventionspläne mit den Sozialverbänden auszuarbeiten. Im Tätigkeitsjahr 2017 werden die Zahlen der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht.“ Der Bericht wird also auf die öffentliche Verwaltung ausgedehnt und aus den Erhebungen leitet die Gleichstellungsrätin zusammen mit den Sozialverbänden notwendige Maßnahmen ab, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Betrieben sicherzustellen.

Die gesamte Analysesituation ist allerdings unvollständig, da durch die bisherigen Regelungen nach Artikel 27 LGE Nr. 5/2010 und Artikel 46 GdV Nr. 198/2006 im Situationsbericht nur größere Unternehmen erfasst werden. Diese allein können für Südtirol noch kein umfassendes Bild abgeben, da es im Land vor allem sehr viele kleinere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten gibt, die jedoch einen gewichtigen Teil der Südtiroler Wirtschaft ausmachen (80% der Südtiroler Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte, 30% der Unternehmen beschäftigen 10-49 Personen in ihrem Betrieb; Stand 2014, ASTAT). Als angemessene Betriebsgröße, die vom Gleichstellungsbericht zukünftig abgedeckt werden sollte, sind mittlere und kleine Unternehmen anzusehen, wobei letztere mehr als zehn und weniger als 50 Beschäftigte haben (gem. Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, AZ K(2003) 1422). Auch in diesen Betrieben sollte die Gleichstellung von Frauen und Männern erhoben werden, um ein ausgewogeneres Bild der Situation zu haben und die Gleichstellungsmaßnahmen besser anpassen zu können. Nicht umsonst hatte Gleichstellungsrätin Morandini bei der Vorstellung des Berichts auf diese Notwendigkeit hingewiesen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung:

  1. Die Studie über die Situation der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Südtiroler Großbetrieben mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch auf Klein- und Mittelbetriebe (15 – 100 MA) auszudehnen.
  2. Die Modalitäten und Parameter werden in einer Arbeitsgruppe, geleitet von der Gleichstellungsrätin, ausgearbeitet.
  3. Dieser Bericht dient zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz.

Bozen, 22.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Am 07.03.2018 wurde der Beschlussantrag Nr. 318/15 der Grünen Fraktion mit dem Titel „Gesundheitswesen: Vertrauensperson“ vom Südtiroler Landtag genehmigt. Dieser verpflichtete die Landesregierung, sicherzustellen, dass:

  1. wer dies wünscht, im Vorhinein eine Bezugsperson bestimmen kann, an die sich die Ärzte und das Gesundheitspersonal für jegliche Mitteilung, für die Erledigung sämtlicher Formalitäten und jeglichen Informationsaustausch, einschließlich Besuchsrecht, wenden können, so wie dies für Angehörige vorgesehen ist;
  2. für die oben genannte Zielsetzung und auf Antrag des Patienten/der Patientin die Möglichkeit geschaffen wird, den Namen einer Bezugsperson in die elektronische Patientenakte eintragen zu lassen, wobei sowohl das Gesundheitspersonal als auch die Bevölkerung diesbezüglich informiert und sensibilisiert werden müssen.

Seither haben wir weder einen Bericht noch sonst eine Meldung erhalten, denen wir entnehmen könnten, wie weit fortgeschritten die Ausarbeitung zu diesem Beschlussantrag sind.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. An welchem Punkt sind die Ausführungsarbeiten des Beschlussantrages angelangt?
  2. Wie lange werden diese Arbeiten noch in Anspruch nehmen?
  3. Gibt es Schwierigkeiten bei der Umsetzung? Falls ja, worin liegen sie?

Bolzano, 22. Jänner 2019

Landtagsabgeordnete

Rriccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.