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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bei der aktuellen Fragestunde der Septembersitzung im Landtag haben wir von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer erfahren, dass in Südtirol derzeit 66 Tourismusprojekte in Ausarbeitung seien.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir bitten um die Auflistung dieser 66 Projekte

Bozen, 30.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

In ihrem Tätigkeitsbericht 2014 machte die Volksanwältin Dr. Gabriele Morandell auf ein Problem im Zusammenhang mit der geltenden Regelung zur Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung bzw. zur Sprachgruppenangliederungserklärung aufmerksam.

Laut der Volksanwältin hat es Beschwerden gegeben, weil die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung erst nach 18 Monaten ab deren Abgabe Gültigkeit erlangt. Dieses Problem betreffe alle Bürger und Bürgerinnen, die ihre Erklärung nicht innerhalb eines Jahres nach dem 18. Geburtstag abgegeben haben; die Folge sei, dass sie dadurch an keinen öffentlichen Wettbewerben teilnehmen können. Eine kleine Unachtsamkeit habe also schwerwiegende Folgen für die Zukunftspläne der betroffenen Jugendlichen. Diese klaren Worte der Volksanwältin sollten die Politik dazu anspornen, sich für die Abschaffung dieser unzeitgemäßen Benachteiligung einzusetzen.

Rechtsgrundlage der betreffenden Regelung ist die Durchführungsbestimmung zur Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung, das DPR Nr. 752 aus dem Jahr 1976, dessen geltende Fassung das Ergebnis mehrerer Umformulierungen ist. Diese Änderungen waren notwendig – und dies sollte man nicht vergessen -, um die Bestimmungen über die Sprachgruppenerhebung an die europäischen Vorgaben zum Datenschutz anzupassen; demnach sollte die Erhebung von sensiblen Daten (darunter fällt auch die Sprachgruppenzugehörigkeit) gegenüber dem beabsichtigten Ziel angemessen sein. Auf die Sprachgruppenerhebung bezogen, musste aufgrund dieser Bestimmungen die Pflicht zur flächendeckenden Erklärung an die Stelle jenes Grundsatzes treten, nach dem nur diejenigen eine namentliche Erklärung abgeben müssen, welche diese tatsächlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke (Proporz) benötigen.

Die jüngste Reform hat folglich die von allen Bürgerinnen und Bürgern für rein statistische Zwecke abgegebene Erklärung anonymisiert und hingegen die namentliche Erklärung, die nur jene abgeben, die sie brauchen, freigestellt. Wie kann man jedoch wissen, ob man die Erklärung wirklich benötigen wird? Gemäß den Grundsätzen der abgeänderten Regelung hat jede Person das Recht, frei darüber zu entscheiden, ob und vor allem wann er bzw. sie die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abgeben möchte, ohne jeglichen Benachteiligungen ausgesetzt zu sein. Dem ist aber nicht so: Nach Artikel 20-ter des DPR Nr. 752/1976 muss die namentliche Erklärung nach Erreichen des 18. Lebensjahres binnen eines Jahres abgegeben werden. Lässt man diese Frist verstreichen, wird man mit einer 18-monatigen Sperrfrist „bestraft“, bevor die Erklärung Gültigkeit erlangt.

Es ist, wie die Volksanwältin anmahnt, nicht richtig, dass viele junge Menschen wegen einer kleinen Unachtsamkeit (wie sie während der Studienjahre des Öfteren vorkommen kann) mit anderthalb Jahren Sperrfrist „bestraft“ werden, falls sie die Erklärung im Nachhinein abgeben, wodurch sie viele wichtige Chancen für ihren künftigen Lebensweg verpassen. Auf diese Weise verursacht eine Maßnahme, die sich gegen den Opportunismus einiger Personen wenden sollte (wobei auch die derzeitige Regelung keinen 100%igen Schutz davor bieten kann), eine noch weitaus größere Ungerechtigkeit gegenüber einer viel höheren Anzahl an „unschuldigen“ jungen Menschen.

Zumindest die erste Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung sollte ohne Auflagen abgegeben werden können und auch der Zeitpunkt der ersten Erklärung sollte ohne jedwede Form der Benachteiligung frei wählbar sein. Diese Reform würde dem Geiste der neuen Durchführungsbestimmung eher entsprechen; demnach sollte die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung nur von jenen abgegeben werden, die sie effektiv brauchen; dies würde voraussetzen, dass jede Person das Recht hat, zumindest die erste Erklärung erst bei effektivem Bedarf abzugeben.

Die derzeitigen Bestimmungen zwingen hingegen die Bürgerinnen und Bürger zu einer Erklärung, unabhängig davon, ob sie diese benötigen oder nicht, da man Benachteiligungen befürchtet, falls die Erklärung in Zukunft erforderlich sein sollte.

Aus diesen Gründen Tutto ciò considerato, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, folgende Maßnahmen zu treffen: 

  1. der Sechserkommission eine Abänderung von Artikel 20/ter des DPR Nr. 752/1976 vorzuschlagen, damit zumindest der Zeitpunkt der ersten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung von jeder Person frei gewählt werden kann und diese dann unmittelbar gültig ist;
  2. die vom Landtag in die Sechserkommission entsandten Vertreter einzuladen, Initiativen zur Änderung von Artikel 20-ter des DPR Nr. 752/1976 zu ergreifen, und zwar dahingehend, dass der Zeitpunkt der ersten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung von jeder Person frei gewählt werden kann und diese dann unmittelbar gültig ist.

BZ, 30/09/2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Die Umfragen und die Stimmung der letzten Wochen wurden bestätigt. Grün hat Konsens, Grün ist zurück im Nationalrat. Mit dem großartigen Wahlergebnis haben unsere grünen FreundInnen in Österreich gezeigt, dass die großen ökologischen und sozialen Fragen der Gegenwart grüne Antworten brauchen.

Insbesondere die vielen Stimmen der jungen Wählerinnen und Wähler haben ein Wahlergebnis ermöglicht, das an die Erfolge der Grünen Österreichs vor 2018 anknüpft.

Die Aufgabe des Teams um Werner Kogler ist nun, die klare ökologische Ansage von Klimaschutz und Gerechtigkeit in der neuen Legislatur zu etablieren. Eine ehrenwerte Aufgabe, auf die sich die vielen neuen Abgeordneten sicher von Herzen freuen. Und wir mit ihnen.

Wir gratulieren!

Die Grünen Südtirols

PRESSEMITTEILUNG.

Seit vielen Jahren polarisiert das Thema der Kleinkindbetreuung die politische Debatte. Anhand von „Rabenmüttern“ und „Glucken“ wurden Weltbilder gezeichnet. Unterschiedliche Sichtweisen von Familien wurden in der Diskussion über die Unterbringung von Kleinkindern abgearbeitet. Auch im Landtag erlebten wir oftmals arge Szenen zu diesem Thema. Wörter wie „Fremdbetreuung“ und „Abschieben“ waren in der Familiendebatte alltäglich.

Nun hat die Realität die ideologische Diskussion verdrängt. Die „traditionelle Familie“, die einen außer Haus erwerbstätig arbeitenden Vater, eine im Haus unentlohnt arbeitende Mutter und eines oder mehrere zu Hause betreute Kinder vorsieht, gibt es in dieser Form immer noch, aber immer seltener. Viele Familien sind heute, viele gewollt, andere ungewollt, anders aufgestellt. Mütter arbeiten zunehmend außer Haus, Väter wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder, Großeltern und Großfamilien springen nur mehr bedingt ein, auch weil sie oft selbst noch erwerbstätig sind.
Somit können wir heute jenseits der ideologischen Debatte die vielen Problemfelder betrachten, die sich auftun. Wir müssen es. Denn jahrzehntelang hat man es versäumt, hier die nötige Vorarbeit zu leisten. So gibt es immer noch Dörfer im Lande, wo sich Familien äußerst schwer tun, ihr Kind gut unterzubringen. Das Tagesmuttermodell ist beliebt, andererseits schafft es auch prekäres, oft unterbezahltes Unternehmertum. In Kindertagesstätten arbeiten Frauen, die für einen beschämenden Niedriglohn einen gesellschaftlich immens wichtigen Dienst leisten. Kinderhorte sind auf städtische Zentren beschränkt. Eltern, die zu Hause bleiben, haben Verdienstausfälle, die sich auf Wohlstand und Rentenerwartungen negativ auswirken.

Erstes Fazit: In Südtirol ist man spät dran. Die Problematiken häufen sich. Vieles ist noch zu beleuchten. Als Oppositionsparteien haben wir uns zusammengetan, um die verschiedenen Akteurinnen und Akteure anzuhören. Am Montag, 30. September 2019 um 10 Uhr reden wir im Palais Widmann am Magnago-Platz in Bozen über das Problemkind Kleinkindbetreuung. Wir laden alle zum Mitreden ein.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Laut ihrer Antwort auf unsere Anfrage zur Aktuellen Fragestunde Nr.37 ist der Landesregierung bekannt, dass auf den Arluiwiesen in der Gemeinde Graun nach Naturschutzgesetz vollkommen geschützte Pflanzenarten vorkommen. Ebenso bekannt ist der Landesrätin, dass eine wiederholte Düngung mit unverdünnter Gülle negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt von Bergwiesen hat: Werden mehr Nährstoffe eingebracht als entnommen, verändert sich der Standort von artenreichen Bergwiesen wesentlich und ist somit kein geeigneter Lebensraum für geschützte Pflanzenarten.
Laut Naturschutzgesetz ist es verboten, den Standort vollkommen geschützter, wild wachsender Pflanzen so zu verändern, dass ihr Fortbestand gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum lässt die Landesregierung die wiederholte Düngung von artenreichen Bergwiesen mit vollkommen geschützten Pflanzenarten zu, obwohl die Standortveränderung vom Naturschutzgesetz verboten ist?
  2. Wie will die Landesregierung die vom Naturschutzgesetz vorgeschriebene Aufsicht und Kontrolle gewährleisten, damit vollkommen geschützte Pflanzenarten erhalten bleiben und nicht durch falsche Düngung zerstört werden?
  3. Welche Verwaltungsstrafe muss die Landesregierung wegen der offensichtlichen Verletzung des Naturschutzgesetzes im Fall der Arluiwiesen in der Gemeinde Graun verhängen?

Bozen, 26.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesrätin und unsere Replik im Plenum heruntergeladen werden. Und die angeforderte schriftliche Antwort.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 16. Juli 2019 hat die Landeregierung mit Beschluss 589 den Landeshauptmann ermächtigt, das Einvernehmensprotokoll zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Region Lombardei zu unterzeichnen.
Inhaltlich geht es in diesem Einvernehmungsprotokoll um die Aufwertung der touristischen Attraktivität, um die Förderung des Tourismus und des Wirtschafts- und Produktionssystems und um die Entwicklung des Stilfserjochpasses zum wirtschaftlichen Motor der umliegenden Gebiete – dies alles auch in Hinblick auf eine mögliche Kandidatur als Weltkulturerbe.
Es ist offensichtlich, dass mit dieser Initiative das Stilfserjoch und die Stilfserjochstraße zu einem Touristenmagnet ausgebaut werden sollen, welcher als logische Konsequenz zusätzliches Verkehrsaufkommen verursachen wird. Die Vinschger Straße ist bereits heute überlastet und die Anrainerinnen und Anrainer der Stilfserjochstraße beklagen sich über die Verkehrsbelastung.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie lässt sich dieses Projekt mit einer zeitgemäßen Klimapolitik in Einklang bringen?
  2. Wie lässt sich dieses Projekt mit dem Nationalparkgedanken in Einklang bringen?
  3. Wie erklären sie den Anrainerinnen und Anrainern sowie der Vinschger Bevölkerung, dass mit diesem Projekt die Verkehrsbelastung ansteigen wird?

Bozen, 26.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In der Ortschaft Terlan, Andrianerstraße befindet sich auf den Grundparzellen 61/1 und 61/3 ein Parkplatz für Lastkraftwagen. Nach uns verfügbaren Informationen wurde dieser Parkplatz im Landwirtschaftsgebiet errichtet.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Dürfen im Landwirtschaftsgebiet Parkplätze errichtet werden?
  2. Falls nein, wieso gibt es die beschriebenen Parkplätze bereits seit Jahren und wer hat sie genehmigt?
  3. Fall ja, mit welchem Verwaltungsakt wurden die Parkplätze genehmigt?

Bozen, 26.09.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Seit Jahrzehnten sprechen die Berichte zum Klimawandel der UN-Experten des Weltklimarates (IPCC) eine klare Sprache: Die Erwärmung, der unser Planet ausgesetzt ist, schreitet schneller voran als erwartet und ist vom Menschen verursacht. Alle vergangenen Jahre waren wärmer als 1850, das Jahr der ersten Aufzeichnungen. Bis 2100 könnten die Temperaturen, je nach Szenario, um 1,8 bis 6,4 Grad Celsius ansteigen.

Die Folgen des vom Menschen verursachten Klimawandels sind dramatisch: vom Anstieg des Meeresspiegels über extreme Wetterphänomene bis hin zur Gletscher- und Permafrostschmelze, die auch den Einsturz ganzer Bergflanken in den Dolomiten verursacht hat. Die Alpen sind nämlich als Ökosystem der Erderwärmung besonders ausgesetzt und die Auswirkungen sind hier drei Mal so stark wie im weltweiten Durchschnitt.

Im Dezember 2015 unterzeichneten fast 200 Staaten in Paris ein neues Abkommen zum Klimaschutz, dessen Ziel es ist, die Stabilisierung
der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.

Das Abkommen sieht vor, dass die Unterzeichnerstaaten alle nötigen Anstrengungen vornehmen, um bis 2100 den Temperaturanstieg auf 1,5°
C gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung zu begrenzen. Dieses Abkommen ist anspruchsvoller als die vorherigen, deren Ziel die Zwei-Grad-Grenze war; außerdem ist hier die Rede von „Null Emissionen“, die zwischen 2050 und 2100 erreicht werden sollen. Diese Zielsetzungen sind umso mehr von Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass Länder wie die USA und Brasilien bereits ihren Austritt aus dem Abkommen von Paris angekündigt haben.

Das Abkommen weist außerdem den Industrieländern eine größere Verantwortung im Klimaschutz zu, da sie historisch gesehen für mehr
Emissionen verantwortlich sind. Zu diesen Ländern zählt natürlich auch Europa, Südtirol inbegriffen. Das große Manko des Abkommens ist bekannterweise die freiwillige Verpflichtung, doch dies soll uns nicht davon abhalten, etwas zu unternehmen, sondern uns erst recht zu mehr Verantwortungsübernahme ermutigen.

Seit geraumer Zeit arbeitet Südtirol daran, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Unter anderem wurde ein eigener Klimaplan Energie-Südtirol2050 erarbeitet.

Im Februar 2016 hat der Landtag die Agentur für Umwelt beauftragt, „auf dem Markt bereits befindliche Rechentools für den CO2-Fußabdruck auf ihre Adaptierbarkeit für Südtirol und die Einbindung in die Labels „Klimafactory und Klimagemeinde“ zu prüfen und gegebenenfalls den Unternehmen, nichtbetrieblichen Organisationen, Gemeinden und der Landesverwaltung online zugänglich zu machen.“ (Beschlussantrag Nr.
547/16).

Im Bericht zur Umsetzung des Beschlussantrages teilte Landesrat Theiner mit, dass die Agentur für Umwelt die nötigen Schritte bereits unternommen hat und dass das Rechentool schon ab Anfang 2017 zur Verfügung stehen sollte. Tatsächlich wurde der von der KlimaHaus Agentur entwickelte CO2-Rechner im selben Jahr online gestellt und steht seither den Südtirolerinnen und Südtirolern zur Verfügung. Dies ist eine erfreuliche Nachricht.

Nun kann und muss die Landesverwaltung als öffentliche Stelle alles Nötige unternehmen, um die eigenen Emissionen zu berechnen und zu
reduzieren.

Aus diesen Gründe verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. nach einer transparenten, klaren und international anerkannten Methode die Auswirkungen auf die Umwelt und den Energieverbrauch in CO2-Äquivalenten aller Tätigkeiten der Landesverwaltung zu erheben und die Ergebnisse dem Landtag bis Ende 2022 vorzustellen;
  2. zusammen mit den Ergebnissen zur Energiebilanz laut Punkt 1 einen Umweltplan mit Energiesparmaßnahmen zu erarbeiten, der alle Tätigkeiten der Landesverwaltung zum Inhalt hat, wobei die entsprechenden Emissionen in CO2- Äquivalenten anzugeben sind;
  3. zusammen mit den Ergebnissen laut Punkt 1 einen Kompensationsplan für die RestEmissionen nach der Umsetzung des Umweltplanes gemäß Punkt 2 vorzulegen, und dabei die Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der klimaneutralen Grundsätze anzuführen.

Bozen, 25.09.2019

gez. Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Erster wichtiger Erfolg aufgrund unserer gerichtlichen Initiative: Die Staatsanwaltschaft ist dabei, eine Ermittlungsakte anzulegen, um festzustellen, ob der Landeskasse durch den Verkauf von ABD ein Vermögensschaden zugefügt wurde.

Der Rechnungshof hat die Eingabe gegen den Verkauf von ABD an die Privatunternehmen, eingereicht von der Grünen Fraktion, ernstgenommen und die nötigen Ermittlungen eingeleitet.
Das wurde uns gestern, am 23. September von Seiten des Regionalstaatsanwalts Paolo Evangelista mitgeteilt. Schon am 26. Juli, nach der ersten Eingabe (welche durch die zweite am 17. September untermauert wurde) hat der Rechnungshof mit der Erstellung einer Ermittlungsakte begonnen, welcher die Nummer “I00461/2019” zugeteilt wurde.
Dies ist ein wichtiger Schritt, der alles andere als selbstverständlich war. Erhält der Rechnungshof Eingaben, die er für haltlos erachtet, werden diese umgehend ohne weitere Ermittlungen zu den Akten gelegt. Unsere Eingaben hingegen wurden nicht archiviert. Augenscheinlich befand es der Rechnungshof für notwendig, in dieser Sache weiter zu ermitteln. Es soll festgestellt werden, ob dem Land Südtirol durch den Verkauf von ABD um einen derart geringen Preis ein Vermögensschaden entstanden ist (wenig mehr als 3,8 Millionen Euro Verkaufspreis stehen einem Wert von über 37 Millionen Euro im Landeshaushalt gegenüber).
Die offizielle Eröffnung der Ermittlungen bringt eine genaue Vorgehensweise mit sich: Der Rechnungshof wird alle für nötig erachteten Informationen und Unterlagen sammeln – auf direktem Wege oder mithilfe der Finanzpolizei – um zu einer Entscheidung zu kommen, ob der Verkauf von ABD den öffentlichen Finanzen Schaden zugefügt hat. Die Grüne Fraktion, Initiatorin der Eingabe, wird laufend über die Ermittlungen und ihren Ausgang informiert.

Wir sind sehr erfreut, dass unsere Eingaben ein Ermittlungsverfahren des Rechnungshofes ins Rollen gebracht haben. Zudem haben wir vollstes Vertrauen, dass der Rechnungshof Licht in diesen „Ausverkauf“ bringen wird. Ein Ausverkauf, durch den sich die Landesregierung des heißen Eisens Flughafen entledigte und dadurch jene Verlängerung der Landebahn nun von den Privatunternehmen vornehmen lässt, die von der Bevölkerung in der Volksbefragung aus dem Jahr 2016 eindeutig abgelehnt wurde.

Bozen, 24.09.2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Im Anhang

Der „neue Wind“ der Lega-SVP-Regierung hat den Deutschunterricht der alphabeta-Profis im Kindergarten weggeblasen. Die Entwicklung geht rückwärts. Finde ich.

Abbiamo visto l’assessore Vettorato che accompagnava i bambini a scuola. Bella immagine. I bambini funzionano sempre, nel linguaggio visivo della politica. Al di là della retorica però vorrei che ci chiedessimo se la sua camminata va in avanti o indietro. Se guardiamo nel vicino Trentino, dove la Lega non è l’ultima ruota del carro ma alla cabina di guida, vediamo bene quale sia la rotta. Fugatti si è vantato a Pontida delle sue prodezze. Sono parecchie: ha posto fine all’educazione di genere nelle scuole, che gli stava tanto antipatica. Ha drasticamente ridotto l’impegno nella cooperazione internazionale e per l’integrazione di rifugiati e donne immigrate. Ha detto basta a quei fastidiosi e secondo lui inutili programmi contro la violenza sulle donne. Ha fermato senza tanti problemi tutte quelle iniziative esemplari che evidentemente per la Lega sono robe inutili, dannose e portatrici di ideologie troppo progressiste.

Fermando questi progetti prende due piccioni con una fava. Non solo “salva” la popolazione dall’indottrinamento “di sinistra”, ma emargina e porta alla disoccupazione anche quelle persone, spesso donne, che si impegnano e trovano lavoro nel campo dell’integrazione e dei progetti di educazione di genere.
Ora anche in Alto Adige si inzia a sentire il “nuovo” vento che soffia. Il caso più clamoroso e triste è l’eliminazione di alphabeta dai corsi di tedesco nelle scuole materne. Operazione nel perfetto spirito di Fugatti e dei suoi ragazzi in Trentino. Ora i corsi di tedesco nelle scuole materne saranno affidati a un’agenzia trentina. Gli anni di esperienza, di acquisizione di conoscenze, di know-how, di presenza sul territorio, la stima e il prestigio che alphabeta si è costruita in tutta la provincia, tutto questo non vale più nulla. Si è scelto di fare vincere un bando di questa portata culturale sulla base del prezzo più basso. Verranno dal Trentino a insegnarci il tedesco. Bon.
Continuo a pensare che ci siano molte persone che si impegnano per un Trentino Alto Adige diverso. Quello della convivenza e della comprensione. Quello dell’apertura al mondo, delle lingue, della diversità. Quello del rispetto. Quello che guarda avanti e non indietro. Continuo a sperare in quel mondo lì. E non penso di essere sola.

23.09.2019

Brigitte Foppa