HomeDeutschWahlfreiheit bei der Geburt!

Wahlfreiheit bei der Geburt!

Zum Internationalen Tag der Hausgeburt hat das Südtiroler Hebammenkollegium zu Recht darauf hingewiesen, dass die freie Wahl des Geburtsortes unterstützt werden muss. Das Recht auf selbstbestimmte Geburt gehört zu den Menschenrechten und es muss den Frauen offenstehen, wo und mit wem sie ihre Kinder gebären möchten.
In vielen Ländern Europas gibt es daher verschiedene Angebote für Gebärende. Neben den Krankenhäusern und dem eigenen Zuhause haben sich etwa Hebammenpraxen, Geburtshäuser oder den Kliniken angegliederte, hebammengeleitete Geburtsstätten etabliert.
In Italien gibt es Regelungen zu Geburtshäuser in den Regionen Lombardei, Marken und Emilia-Romagna.
In Südtirol warten wir noch auf die Einrichtung solcher alternativer Möglichkeiten, außerhalb der Krankenhäuser zu entbinden. Inzwischen haben wir als Grüne Fraktion, im Sinne der Unterstützung der Selbstbestimmtheit und Wahlfreiheit der Frauen, einen Landesgesetzentwurf eingereicht, der die Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand ausweiten soll. Denn die an sich schon dürftigen 516 Euro Rückerstattung werden nur dann bewilligt, wenn es sich um eine Hausgeburt handelt, nicht aber, falls die Geburt anderswo stattfindet.
Das alles klingt bisher nicht nach einer echten Unterstützung außerklinischer Geburten. Dies sollte sich ändern. Wir sind gespannt darauf, ob die Versprechungen der Südtiroler Gesundheitspolitik, „den Mensch in den Mittelpunkt zu stellen“, auch für die Wahlfreiheit bei der Geburt zutrifft.
Bozen, 06.06.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

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