INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

La Provincia ha annunciato di voler rinunciare ai propri dividendi in Alperia per far fronte alla grave crisi sociale dovuta all’aumento dei prezzi dell’energia.

L’assessore del comune di Merano Zaccaria, su questo, ha dichiarato in una intervista per l’edizione del quotidiano Alto Adige del 16 ottobre 2022: “La Provincia ha deciso di rinunciare al 10% degli utili che le spettano e di girali ai comuni”. Questa notizia ha naturalmente creato aspettative nelle amministrazioni comunali.

Si chiede alla Giunta provinciale:

Corrisponde al vero che la Provincia trasferirà il 10% dei propri dividendi Alperia ai comuni? Se sì, a quanto ammonterebbe la somma rinunciata dalla Provincia e con quale criterio essa sarebbe “girata” ai comuni? Quale sarebbe la quota che spetta a ciascun comune?

 

Bolzano, 19.10.2022

 

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTULAITÀ.

Il Decreto legislativo 33 del 2013, detto “Codice della trasparenza”, rende possibile l’accesso civico agli atti amministratici e così recita: ““La trasparenza è intesa come accessibilità totale delle informazioni concernenti l’organizzazione e l’attività delle pubbliche amministrazioni, allo scopo di favorire forme diffuse di controllo sul perseguimento delle funzioni istituzionali e sull’utilizzo delle risorse pubbliche”. A questo scopo nei comuni è stato istituito anche l’albo digitale dal quale è possibile scaricare le delibere e gli altri atti amministrativi. Ci giunge però frequentemente la notizia che in molti comuni questi atti vengono esposti per un certo numero di giorni e poi spariscono dall’albo, rendendo così impossibile l’accesso. Ai sensi dell’art. 54 dello Statuto di Autonomia alla Giunta provinciale compete la vigilanza e tutela delle amministrazioni comunali.

Si chiede alla Giunta provinciale:

E’ rispettosa dei diritti di accesso civico previsti dal Decreto legislativo 33 del 2013 la prassi di alcuni comuni che pubblicano solo per un breve tempo delibere e altri atti amministrativi? La pubblicazione non dovrebbe essere permanente per garantire il diritto di accesso civico in ogni momento?

Si prega di indicare i presupposti giuridici della risposta e che cosa intende fare la Giunta provinciale per correggere eventuali prassi inadeguate.

Bolzano, 22.10.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

Il carcere di Bolzano è fatiscente e inadeguato a garantire il recupero sociale delle persone detenute e il lavoro del personale penitenziario.  La Ministra Marta Cartabia l’ha visitato il 17 giugno scorso e insieme al Presidente Kompatscher si è pubblicamente impegnata a sbloccare i finanziamenti per la nuova struttura: la soluzione sembrava vicina. Da allora non si è saputo più nulla, mentre nel carcere l’amministrazione fa quel che può, come adibire l’appartamento della direttrice a scuola e biblioteca. Durante la nostra visita del 21 ottobre scorso non abbiamo avuto nessuna notizia che faccia sperare.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Dopo la visita della Ministra Marta Cartabia si è mosso qualcosa a livello statale per quanto riguarda i finanziamenti? Si sono fatti passi avanti sul loro sblocco, e se sì, quali?
  2. Se non ci sono passi avanti, quali azioni intraprenderà la Provincia per sbloccare la situazione?
  3. La vicenda della ditta appaltatrice è risolta definitivamente? Se sì, chi dunque realizzerà il nuovo carcere e con quale modello di partenariato pubblico privato (se previsto)?
  4. Il tema della compatibilità col piano di rischio aeroportuale è risolto? E come?

 

Bolzano, 22.10.2022

 Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 19. Oktober wurde in Meransen das neue Seilbahnprojekt („Dörferverbindung Mühlbach-Meransen“) unter großer Bürgerbeteiligung vorgestellt. Das Projekt erhielt an dem Abend großen Zuspruch. Es gab auch kritische Stimmen. Unter anderem wurde auf die unklare Lage des Energiebedarfs der Bahn hingewiesen. Es war die Rede von einem Verbrauch von 280.000 KWH/a. Andere Aussagen sprechen von einem dreimal höheren Verbrauch. Unklar ist auch die Produktionsleistung der geplanten PV-Anlage und die Kollektorfläche. Wir bitten um Klärung.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Von welchem Energiebedarf der Bahn wird in der Planung ausgegangen?
  2. Wurden die Berechnungen vom Planungsbüro überprüft oder stützt man sich einzig auf die Angaben des Herstellers?
  3. Wie wird dieser Energieverbrauch gedeckt und von welchen Kosten pro Jahr muss ausgegangen werden?
  4. Wieviel Energie wird die geplante PV-Anlage jährlich produzieren?
  5. Wie groß ist die Kollektorfläche?
  6. Wo werden die Kollektoren angebracht? Steht genügend Dachfläche zur Verfügung?

Bozen, 27.10.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 26. Mai 2021 hat der Schweizer Bundesrat die Gespräche mit der EU-Kommission zum Institutionellen Rahmenabkommen (InstA) abgebrochen. Alle Nachbarregionen sind über die Folgen dieser Entscheidung sehr besorgt. Landeshauptmann Kompatscher hat am 5. Juli 2022 einen Brief der Präsidenten der Kantonregierungen, sowie der Regionen Auvergne-Rhone-Alpes, Baden-Württemberg, Bourgogne-Franche-Comté, Grand Est, Fürstentum Liechtenstein und Vorarlberg mitunterschrieben. Hierin appellieren sie an den Schweizer Bundesrat und die Europäische Kommission „tragfähige Antworten auf die Fragen einer künftigen Zusammenarbeit zu finden“.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde dieser Brief beantwortet? Falls ja, wie und wann?
  2. Welche Aussichten gibt es für die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen Schweizer Bundesrat und Europäische Kommission?
  3. Welche Folgen hat das Scheitern dieses Abkommens für Südtirol jetzt und in Zukunft?

Bozen, 02.11.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Seit bekannt wurde, dass 8 Millionen Euro für den Neubau des Schlachthofes Bozen veranschlagt werden, ist es um das Thema wieder sehr ruhig geworden. Doch auch andere Aspekte rund um die Schlachtungen warten seit geraumer Zeit auf eine dringend nötige Aktualisierung.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. An welchem Punkt befindet sich die Planung des neuen Schlachthofes in Bozen?
  2. Wo wird der Standort des neuen Schlachthofes sein?
  3. Was ist der Stand der Dinge bezüglich der Neuregelung der Privatschlachtungen?
  4. Wann wird die Landesregierung die Neuregelung der Privatschlachtungen präsentieren?

Bozen, 02.11.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

PRESSEMITTEILUNG.

Eine Schule besteht nicht nur aus Schulleiter:in, Lehrpersonal und Schüler:innen. Eine Schule funktioniert auch dank der wertvollen Arbeit von Schulwart:innen und Sekretariatspersonal, die allzu oft vergessen und übersehen werden. Ihre Rolle und ihre Aufgaben haben sich im Laufe der Zeit verändert, und die Arbeitsbedingungen sind komplexer geworden – mit besorgniserregenden Folgen. Diese Woche legen die Grüne Fraktion und das TeamK im Landtag zwei Vorschläge zur Aufwertung des nicht-lehrenden Personals an den Schulen in Südtirol vor.

In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Schulgebäude gestiegen, während die Zahl der Schulwart:innen zurückgegangen ist. Die Arbeit hat also unverhältnismäßig zugenommen und wird von immer weniger Menschen erledigt. Früher waren Schulwart:innen Bezugspersonen für Lehrpersonal, Schüler:innen und Eltern. Im Laufe der Zeit haben sich ihre Aufgaben nach und nach verändert, so dass heute die Reinigung und Instandhaltung der Gebäude auf ihren Schultern lastet: Eine Vollzeitkraft reinigt 1.216 Quadratmeter am Tag. Dies entspricht der Fläche von über 10 (großen) Wohnungen. Das ist für viele einfach zu viel, zumal das Durchschnittsalter der Mitarbeiter:innen mittlerweile 55 Jahre beträgt. So wird es immer schwieriger, die physischen und psychischen Belastungen dieser Arbeit zu bewältigen.

Auch beim Verwaltungspersonal hat die Arbeit zugenommen. Das Personal muss eigenverantwortlich immer komplexere Arbeitsprozesse ausführen, die mit zunehmendem Arbeitsaufwand verbunden sind. Durch die sich ständig ändernden Vorschriften entstehen Fragen und Unklarheiten, die juridische Kenntnisse erfordern. So muss das Personal in den Schulsekretariaten eigenverantwortlich Arbeiten ausführen, die über die für die Arbeitsstellen vorgesehenen Voraussetzungen hinausgehen

Die Folgen sowohl für das Verwaltungs- als auch für das Hilfspersonal in den Schulen sind körperliche Erkrankungen, psychische Probleme, Burnout, Kündigungen und Abwanderung in die Privatwirtschaft, was zu einem zunehmend besorgniserregenden Personalmangel in den öffentlichen Schulen führt.

„Die Reinigung kann nicht die einzige und wichtigste Aufgabe der Schulwart:innen sein. Ihr berufliches Profil muss neu definiert werden. Und zur Unterstützung des Verwaltungspersonals wäre es sinnvoll, den Schulsekretariaten eine Rechtsberatungsstelle zur Verfügung zu stellen, um mehr Sicherheit und eine Harmonisierung der von den Schulen getroffenen Maßnahmen zu gewährleisten“, so Brigitte Foppa von der Grünen Fraktion.

„Eine Aufwertung der Berufsbilder und damit eine bessere Bezahlung ist unbedingt nötig, damit die Arbeitsstellen als Schulwart:in und als Verwaltungskraft an unseren Schulen wieder attraktiver werden. Es braucht zudem Zulagen für jene Mitarbeiter:innen, die zusätzliche Arbeiten und Verantwortung übernehmen“, so Maria Elisabeth Rieder vom Team K.

„Ein motiviertes und gesundes Hilfs- und Verwaltungspersonal ist für die Qualität unserer Schulen unabdingbar“, so Brigitte Foppa und Maria Elisabeth Rieder unisono, die mit vereinten Kräften für eine Verbesserung der Situation kämpfen.

 

Bozen, 07.11.2022

 

Grüne Fraktion und TeamK

BESCHLUSSANTRAG.

Seit Jahren dringen Hilferufe aus den Schulen, was die Arbeitsbedingungen des administrativen und des Hilfspersonals betrifft. Der Personalstand hat sich in diesen Jahren verändert. Laut Antwort auf die Landtagsanfrage Nr. 214/19 umfasste der Stellenplan der Schulverwaltung 2010 insgesamt 2.185,5 Stellen, im Jahr 2.091 Stellen, aufgeschlüsselt wie in der Tabelle ersichtlich:

Hilfspersonal Verwaltung/Technik Reserve gesamt
2010 1.295 852 38,5 2.185,5
2018 1.191,5 811,5 88 2.091

In derselben Zeit sind die Schulgebäude mehr geworden (von 405 auf 415). Die Schülerzahlen sind von 74.204 auf 75.283 angewachsen.

Das bedeutet, dass die Schulwart:innen (um sie handelt es sich im Wesentlichen beim Hilfspersonal der Schulen) zunehmend mehr Arbeit haben.

Vor vielen Jahren hatten die Schulwart:innen, damals oft noch Schuldiener:innen genannt, eine wichtige Rolle im Schulgefüge. Sie standen zur Verfügung für unvorhergesehene Zwischenfälle, sie erledigten Botengänge und diverse Arbeiten, sie waren vor allem aber Anlaufstelle für die verschiedenen Mitglieder der Schulgemeinschaft. Oft genug fand man bei den Schulwart:innen ein offenes Ohr und eine menschliche Hilfestellung für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen sowie für das Lehr- und andere Personal in der Schule und auch für Eltern und Außenstehende.

Diese Rolle hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Die Schulwart:innen sind nun zu Reinigungskräften geworden. Ist das an sich schon ein großer Schaden, so haben die ca. 1.200 Schulwart:innen mit einer Reihe von besonderen Problemen zu kämpfen und leiden unter Bedingungen, die dringend einer Verbesserung bedürfen.

Erstens ist das Durchschnittsalter der Schulwart:innen mit ca. 55 Jahren sehr hoch. Das bedeutet, dass viele Schulwart:innen körperliche Abnutzungserscheinungen haben und die Belastung nicht aushalten. Viele sind, so auch die Aussagen der Betroffenenvertretungen, „am Ende ihrer Kräfte“. Die Fälle der Berufserkrankungen steigen an. Tennisarme, Arthritis und Arthrosen sind nur einige der uns genannten Krankheitsbilder unter Schulwart:innen. Krankheitsbedingt Abwesende oder Pensionierte werden oft nicht oder erst nach längerer Zeit ersetzt, weshalb die Kolleg:innen dann auch die den Abwesenden zugewiesene Flächen reinigen müssen.

Durch die (gesellschaftlich notwendige und wünschenswerte) Ausweitung der Ganztagsschulen, können die Schulwart:innen meist erst ab 16 Uhr mit dem Putzen beginnen. Sie müssen also schneller putzen, und das bedeutet: Stress.

Insbesondere muss man sich vor Augen halten, welche immensen Flächen die Schulwarte täglich putzen müssen: Seit 2006 ist vorgesehen, dass ein:e Schulwart:in in Vollzeit pro Tag 1.216 qm pro Tag putzen muss. Das wären ca. 160 qm pro Stunde (was schon an sich nicht wenig ist. Eine große Wohnung pro Stunde!), oft aber ist es so, dass durch Ausfälle und organisatorische Notwendigkeiten auch 300 qm geputzt werden müssen.

Das alles bei einer Besoldung, die fern ist von allen Notwendigkeiten und die einen gesellschaftlichen Status widerspiegelt, der der Würde der Schulwart:innen nicht gerecht wird.

Schwierig ist die Situation auch in den Schulsekretariaten. Durch die Autonomie der Schulen sind auf die Verwaltungsleiter:innen wichtige und verantwortungsschwere Aufgaben zugekommen. Schulsekretär:innen leiden unter Stress und Überlastung. Auch Schulführungskräfte bestätigen, dass die Situation zunehmend prekär ist. Diverse Schulsekretariate sind unbesetzt geblieben.

Die bestehenden Berufsbilder sind überaltert und entsprechen nicht den reellen Aufgaben von Schulsekretär:innen. Durch die Autonomie der Schulen besteht eine große rechtliche Verantwortung, in einem sich immer wieder veränderndem Rechtsrahmen. Eine verbindliche Rechtsberatung an zentraler Stelle, an der alle Schulen andocken können, wäre eine wesentliche Voraussetzung für mehr Absicherung und Harmonisierung der Maßnahmen. Schließlich wünschen sich auch die Schulsekretär:innen, wie viele andere öffentlich Bedienstete, mehr Wertschätzung und Sichtbarmachung ihrer wichtigen Tätigkeit.

Burnouts, Kündigungen und Wechsel in die Privatwirtschaft zeugen von einer schwierigen Situation beim Verwaltungs- und Hilfspersonal in den Schulen Südtirols. Dass der Notstand auch zu Unmut, Frustration und gar Mobbing führen kann, beweisen die bei der Vertrauensrätin angezeigten Mobbingfälle, die in ihrem ersten Tätigkeitsjahr bei der Landesverwaltung im Bereich Schule die meisten Fälle feststellen musste. Auch die Gleichstellungsrätin wird mit einer Vielzahl von Diskriminierungsfällen beim Schulpersonal konfrontiert. Es besteht Handlungsbedarf.

Dies alles vorausgeschickt, beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. In der Berufsbeschreibung der Schulwart:innen die Aufgaben der Hilfestellung und Betreuung innerhalb der Schulgemeinschaften höher zu gewichten und die Reinigungsaufgaben einer Begrenzung (z.B. nicht mehr als 50% der Arbeitszeit) zu unterlegen.
  2. Die zu reinigende Fläche pro Schulwart:in zu kürzen und altersmäßig zu staffeln (z.B. weniger Quadratmeter ab 55 Jahren).
  3. Arbeitsmedizinische Visiten für Schulwart:innen vorzusehen.
  4. Maßnahmen für die Aufwertung der Schulsekretär:innen auszuarbeiten.
  5. Das Berufsbild der Schulsekretär:innen den reellen Aufgaben anzupassen.
  6. Eine Stelle der Rechtsberatung für die Verwaltungsleiter:innen der Schulen einzurichten.

 

Bozen, 14.10.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hätte ein:e Fußballkommentator:in diese beiden Landtags- und Regionalratswochen für uns kurz zusammengefasst, würde das ungefähr so klingen: Beginn euphorisch, in der Mitte war die Partie etwas zäh und es gab Rückschläge mit einzelnen Glanzpunkten, am Ende konnte die Grüne Fraktion das Spiel noch drehen und es gab einen – längst überfälliges und hochverdientes – Tor. Denn (Spoiler Alert): Das Gesetz zu den verpflichtenden Frauenquoten für Kandidat:innen bei den Gemeinderatswahlen wurde im Regionalrat genehmigt!

Im Landtag präsentierten wir zwei Beschlussanträge, von deren Wichtigkeit wir schon seit Jahren voll überzeugt sind die uns schon länger begleiten. Die Rede ist von der Unterschutzstellung der Confinböden sowie die Verhinderung des Baus eines Speicherbeckens am Puflatsch, um eine seltene Orchideenart zu schützen. In einer Pressekonferenz stellten wir beide vor. Doch im Landtag folgte die Ernüchterung: Der Beschlussantrag zu den Brunellen auf dem Puflatsch wurde diskussionslos versenkt, nachdem die Landesrätin uns vor einem Jahr gebeten hatte, ihn auszusetzen, damit sie ihn in einem späteren Moment vielleicht zustimmen könnte. Naja, es war augenscheinlich schon wieder nicht der richtige Moment. „Wir haben allgemein eine sehr verquere Sicht von Naturschutz, denn die Natur müsste per se unter Schutz stehen und wenn Menschen in sie eingreifen wollten, sollten wir uns um Ausnahmeregelungen bemühen müssen, nicht andersrum“, schlussfolgerte der enttäuschte Erstunterzeichner Hanspeter.
Riccardos Beschlussantrag zu den Confinböden wurde hingegen genauso vertagt wie es der „Puflatsch-Beschlussantrag“ vor einem Jahr geworden war (wir hoffen sehr, dass sich die Geschichte nicht wiederholt…).

Auch in der aktuellen Fragestunde konnten wir auf Divergenzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Klimadebatte hinweisen. Riccardo bemerkte, dass die hehren Ziele des Klimaplans augenscheinlich nicht mit jenen abgesprochen seien, welche sie konkret umsetzen müssen: „Im Klimaplan lesen wir, dass Südtirol die Zahlen der Rinder bis 2040 um ein Drittel reduzieren will, um die Emissionen zu verringern. Liest man sich den Agrarbericht 2021 durch, so kommen Zweifel auf, ob dieses Ziel der Landwirtschaft auch kommuniziert wurde“, so ein skeptischer Riccardo.

So ging der Landtag zu Ende, doch das Beste kam wie so oft zum Schluss und die Kür für die Grüne Fraktion wartete im Regionalrat in der darauf folgenden Woche: Unser Gesetz zu den verpflichtenden Frauenquoten auf den Kandidatenlisten bei den Gemeinderatswahlen wurde angenommen! So lange wurde das Gesetz immer wieder hinausgeschoben, doch nun gibt es endlich Gerechtigkeit bei künftigen Gemeindewahlen in Südtirol: Und EURE Grüne Fraktion im Regionalrat hat diesen so wichtigen Schritt erreicht. Denn das Gesetze der Opposition angenommen wird, passiert äußerst selten. Umso glücklicher zeigt sich die Erstunterzeichnerin Brigitte: „Eine Frau ist und war schon immer zu wenig. Umso schöner ist es, heute diesen Erfolg zu feiern und sagen zu können: Wir sind viele, wir werden mehr“.

So frustrierend Politik an einem Tag sein kann, so wunderschön und erfüllend kommt sie buchstäblich am nächsten Tag daher. All diesen Mix aus Gefühlen erlebten wir in nicht mal 2 Wochen und wir dürfen euch sagen: Dieses Finale macht Lust auf Mehr…

Am Ende der Woche erwartete uns ein Lokalaugenschein im Gefängnis in Bozen. Hier erzählen Brigitte und Riccardo, wie es gelaufen ist.

Wir lesen uns im November!

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#WirBleibenDran

Brigitte, Riccardo, Hanspeter

In der Nacht vom 4. Auf den 5. Oktober 2022 fuhren sechs oder mehr große Abbruchbagger, unter dem Schutz der Gemeindepolizei von Schlanders, im Kasernenareal Drusus in Schlanders auf und begannen um 4:30 Uhr mit dem Abbruch des Offiziersgebäudes.

Für gegenständliche Abrissarbeiten lag weder eine gültige Baukonzession der Gemeinde Schlanders vor, noch scheint eine rechtmäßige Ausschreibung und/oder Direktbeauftragung der beteiligten Firmen erfolgt zu sein, sondern wurden diese Arbeiten von Bürgermeister Dieter Pinggera mit Anordnung Nr. 83/2022 vom 04.10.2022, (17.38 Uhr) verfügt.

Dieses Vorgehen des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung von Schlanders ist politisch, aber auch rechtlich höchst bedenklich.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger von Schlanders, aber auch aus dem ganzen Vinschgau, haben nämlich in den letzten Jahren den Mehrwert des unter der Federführung des Vereines „BASIS Vinschgau“ auf dem ehemaligen Kasernenaral entstandenen Innovationshubs und kulturellen Zentrums erkannt. Das führte dazu, dass die Pläne der Gemeinde Schlanders, einen Großteil des Areals abzureisen und über einen Investor neu zu bebauen zunehmend kritisch gesehen und hinterfragt wurden.

„Das Kasernenareal sollte vielmehr der Jugend zugutekommen, da sie besonders im ländlichen Raum zu wenig Begegnungsräume und zu wenig Begleitung beim Erwachsenwerden vorfindet“, so Barbara Lemayr, Co-Sprecherin der Young Greens.

Mit dieser Abbruchverfügung sollten Fakten geschaffen werden und ein breiter werdender Diskurs innerhalb der Gesellschaft, welcher Nutzung dieses große Areal zugeführt werden soll, im Sinne der Gemeindeverwaltung endgültig und in ihrem Interesse beendet werden.

Das ist nicht nur ein Zeichen schlechten politischen Stils, sondern wirft das Vorgehen der Gemeinde Schlanders auch rechtlich problematische Fragestellungen auf.

„Rechtswidrig sind die Abrissarbeiten schon deshalb, weil sie gegen den „Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter“ (G..Nr.22/2022)verstossen, der auch nicht denkmalgeschützte Kulturgüter – auch Gebäude – unter einen gewissen Schutz stellt: Auch ohne formale Denkmalschutzbindung unterliegt die Drususkaserne als historisches Kulturgut der Oberaufsicht des Landesdenkmalamtes, das jeglichen Eingriff genehmigen muss. Zudem wurde durch die unautorisierte Abbruchaktion der bestehende „accordo“ zwischen Verwaltungsbehörde (hier: Gemeinde Schlanders) und dem Landesdenkmalamt verletzt.“ so Rechtsanwalt und Co-Sprecher der Bozner Grünen Dr.Rudi Benedikter.

Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Gemeinde Schlanders durch das brachiale Vorgehen des Bürgermeisters ein vermögensrechtlicher Schaden („danno erariale“) entstanden ist!

Die Abrissverfügung wurde von Bürgermeister Pinggera auf der Grundlage der Bestimmungen des Art. 62 des E.T.G.O, Regionalgesetz Nr. 02/2018 sowie Art. 54, Abs. 4 des GvD Nr. 267/2000 erlassen, welche Bürgermeister ermächtigen, dringende und unaufschiebbare Maßnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit zu ergreifen.

Dass der hier vom Bürgermeister gewählte Weg einer Dringlichkeitsanordnung möglicherweise nicht zulässig war, ergibt sich aber aus der Anordnung selbst. Bei dem darin genannten „technischen Bericht“ scheint es sich effektiv nur um das Protokoll des Lokalaugenscheines vom 20.09.2022 zu handeln. Es werden darin zwar mögliche Gefahrenquellen angeführt, aber auch explizit festgehalten: „Eine statische Bewertung der Liegenschaft wurde nicht vorgenommen“.

„Ohne statische Bewertung ist es aber unmöglich, von Einsturzrisiken zu sprechen, welche ein unverzügliches und nicht aufschiebbares Handeln der öffentlichen Verwaltung zwingend erforderlich machen würden. Auch wurde es verabsäumt, gelindere Mittel anzuwenden, um die angeblich bedrohte öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dieser Schutz wäre zB durch ein Vermauern der Zugänge ebenfalls erreicht worden – und das zu erheblich geringeren Kosten zu Lasten der Gemeinde“ so der Co-Sprecher der Verdi Grüne Vërc RA Felix von Wohlgemuth.

So wurde hingegen – vermutlich ohne Einhaltung der vorgeschriebenen verwaltungstechnischen Vergabeverfahren – ein Komplettabriss der Gebäude angeordnet.

„Bei dieser überfallsartigen Vorgehensweise von Bürgermeister Pinggera wurden drei politische Prinzipien verletzt: korrekte Verwaltung, Bürgerbeteiligung und die Prinzipien des nachhaltigen Bauens.“ meint der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.

Das wachsende Bewusstsein für nachhaltiges Bauen – nicht nur in der Branche selbst – schlägt sich auf die Ansprüche an öffentliche Projekte nieder. Vor Kurzem wurde im Klimaplan von der Landesregierung beschlossen, dass bei öffentlichen Bauvorhaben ab einem Volumen von 2 Millionen Euro eine Abwägung zwischen den Alternativen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und ihrer Klimadimension durchzuführen ist. „Dies ist in Hinblick auf die Ressourcenknappheit und die Energie- und CO2-Intensität von Neubauten aus wissenschaftlicher Sicht längst überfällig gewesen. Das Bewusstsein hierfür ist bei uns Jugendlichen verstärkt vorhanden, da wir die Auswirkungen heutiger Entscheidungen zukünftig tragen werden.“ unterstreicht Gabriel Prenner, Co-Sprecher der Young Greens.

2022_10_24_Eingabe_Esposto