Der tragische Tod eines 19-Jährigen ägyptischer Herkunft in einer Behelfsunterkunft in Bozen Süd hat das Gewissen der gesamten Südtiroler Bevölkerung erschüttert. Freiwilligenverbände, die Diözese, die Caritas, Institutionen auf verschiedenen Ebenen und viele Menschen aus der Zivilgesellschaft haben einen dringenden Appell gestartet: Im reichen Südtirol sollte man nicht erfrieren müssen. Der Bürgermeister von Bozen, einer Stadt, die mehr als andere durch das tragische Schicksal vieler Obdachloser betroffen ist, hat Solidarität und Beteiligung gefordert. All diese Appelle können nicht unbeantwortet bleiben. Das Land hat sich um Notlösungen bemüht, aber es sind größere Anstrengungen und dauerhafte Maßnahmen erforderlich, denn der Winter kommt jedes Jahr und wir können nicht jedes Mal unvorbereitet von Problemen überrollt werden, die weitgehend vorhersehbar wären.

Die Bedürfnisse sind unterschiedlich, und erfordern angemessene Maßnahmen. Die Zahl der Menschen, die sich in der Caritas-Kantine eine warme Mahlzeit holen, ist in wenigen Wochen von 130 auf 400 gestiegen, berichtet Caritas-Direktorin Beatrix Mairhofer. Vielen von ihnen fehlt nicht nur eine Mahlzeit, sondern auch ein Bett. So präsentiert sich dieses Phänomen in seinem ganzen Ausmaß und in seinen unterschiedlichen Facetten. Seit Wochen nimmt der Migrantenzustrom stetig zu: Der Referent für Soziales der Gemeinde Bozen spricht von durchschnittlich 20 bis 30 Ankünften pro Tag. Einige reisen von Süden nach Norden und ver-suchen den Brennerpass zu passieren. Andere kommen aus dem Norden und sind nach Italien, dem Land ihrer ersten Identifizierung, zurückgewiesen worden; viele andere erreichen Italien über die Balkanroute. Einige dieser Personen befinden sich auf der Durchreise und bleiben für einen begrenzten Zeitraum in Südtirol. Andere stellen einen Antrag auf humanitären Schutz in Bozen und wollen sich bei uns integrieren.

Bei jenen, die in Behelfsunterkünften Zuflucht finden, handelt es sich daher um Menschen verschiedener Herkunft, die sich in unterschiedlichsten Situationen befinden: Obdachlose, darunter auch Einheimische, Personen, außerhalb des vorgesehenen Kontingents, deren Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen wurde und worauf sie nun Rekurs eingelegt haben, aber auch Personen, die humanitären Schutz oder Asyl erhalten haben, jedoch die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen mussten, und keine andere Unterkunftsmöglichkeit gefunden haben, oder Personen, die regelmäßig arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren, aber keine Unterkunft finden (oder diese nicht bezahlen können), oder Personen mit abgelaufener Aufenthaltsgenehmigung, die diese nicht verlängern können, weil sie keinen Wohnort angeben können.

Auch der Rechtsstatus dieser Personen ist unterschiedlich: Einige, die selbstständig nach Südtirol gekommen sind und einen Schutzantrag gestellt haben, wären eigentlich berechtigt, Zugang zu den außerordentlichen Aufnahmezentren (CAS) zu erhalten oder in das Aufnahme- und Integrationssystem (SAI, ehemals SPRAR) aufgenommen zu werden, wenn der Zugang nicht auf die vom Ministerium über das nationale System ausgewählten Personen beschränkt wäre. Die Einrichtungen des SAI-Netzes sind auf dem Landesgebiet von 6 auf 3 reduziert worden; diese sind für ein über das gesamte Gebiet verteiltes Aufnahme- und Integrationsnetz erforderlich.

Andere Menschen haben einfach das Recht auf Leben, das Recht, nicht erfrieren zu müssen, wenn sie unser Land durchqueren oder sich dort kurz aufhalten. Die Gewährleistung dieses elementaren Rechts ist ein humanitäres Grundprinzip, welches das Land Südtirol nicht verweigern kann.
Unter den siebzehn UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, die von der Landesregierung offiziell übernommen wurden, gibt es mindestens sechs Ziele, die sich auf diese Aspekte beziehen: das erste, „keine Armut“; das zweite, „kein Hunger“; das dritte, „Gesundheit und Wohlbefinden“; das sechste, „sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen“; das zehnte, „weniger Ungleichheiten“; das sechzehnte, „Frieden und Gerechtigkeit“.
Wenn es uns nicht gelingt, diese Ziele für ein paar hundert Menschen sicherzustellen, die auf beschwerlichen und lebensgefährlichen Wegen unser Land erreichen, wie sollen wir dann glaubhaft erklären können, dass wir auch bereit sind, diese Ziele in einem viel größeren Umfang zu verfolgen?

Südtirol verfügt sowohl auf institutioneller als auch auf ehrenamtlicher Ebene über Ressourcen und Mittel, um sich für all diese Rechte einzusetzen. Das haben wir mit der außergewöhnlichen Aufnahmebereitschaft gegenüber jenen Menschen bewiesen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen mussten. In nur wenigen Tagen konnte die Landesregierung im vergangenen März eine Task Force einrichten, den Zivilschutz mobilisieren und ein erstes Aufnahmezentrum vor der Bozner Messe in einem Gebäude der Südtiroler Transportstrukturen AG, STA einrichten, das mit Toiletten und Notbetten ausgestattet wurde.

Es ist tragisch und absurd, dass nur wenige Dutzend Meter von diesem Bauwerk entfernt der 19-jährige Ägypter vor einigen Tagen erfrieren musste!

Wir müssen uns also der Realität stellen: Wir haben es mit einem neuen kontinuierlichen Zustrom von Migranten und Flüchtlingen zu tun, für den der Staat und das Land zuständig sind. Wir brauchen daher eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Staat, Land, Gemeinden, dem Dritten Sektor und dem Ehrenamt; wir brauchen gegenseitige Unterstützung und eine Koordinierung der Maßnahmen. Um einen Ausweg aus der Notstandslogik zu finden, ist ein nachhaltiger Plan erforderlich.

Allerdings ist in bestimmten unvorhergesehenen Situationen auch eine gezielte und rasche Hilfestellung wichtig. In Österreich betreibt die Caritas bei¬spielsweise das so genannte „Kältetelefon“, das sowohl Menschen, die ohne ein Dach über dem Kopf der eisigen Kälte ausgesetzt sind, als auch normale Bürger und Bürgerinnen anrufen können, um Hilfe anzufordern. Auf diese Weise wird eine der Situation angemessene Hilfe aktiviert: ein geeigneter Schlafsack, die Unterbringung in einer Notunterkunft oder auch nur ein offenes Ohr für die betroffene Person. Die Verfügbarkeit solcher Kommu¬nikationskanäle macht den Unterschied und rettet Leben!

verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. 1. eine Arbeitsgruppe einzurichten, an der Land, Regierungskommissariat, Gemeinden, Organisationen des dritten Sektors und Experten im Bereich der Obdachlosenaufnahme auf europäischer Ebene teilnehmen, um einen nachhaltigen Landesplan für die Aufnahme von Obdachlosen und Personen, die internationalen Schutz beantragen und sich in Südtirol aufhalten, auszuarbeiten und zu teilen,
  2. 1. auch in Zukunft durch die Zusammenarbeit zwischen Staat, Land und Gemeinden ein den effektiven Bedürfnissen entsprechendes Aufnahmesystem mit den über das gesamte Gebiet verteilten außerordentlichen Aufnahmezentren (CAS) zu gewährleisten,
  3. 2. eine Form der „niedrigschwelligen“ Aufnahme vorzusehen, um denjenigen, die sich auf der Durchreise in Südtirol befinden und nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, angesichts der niedrigen Temperaturen unverzüglich eine warme Mahlzeit und ein Bett anzubieten,
  4. 3. einen Kommunikationskanal nach dem Vorbild des österreichischen „Kältetelefons“ zu schaffen, an den sich Menschen in Not, aber auch einfache Bürgerinnen und Bürger rasch wenden können, um gezielt jenen zu helfen, die in der eisigen Kälte ohne ein Dach über dem Kopf das Leben riskieren; zu diesem Zweck kann auch eine Organisation des dritten Sektors mit ent¬sprechenden Kompetenzen und Erfahrungen beauftragt werden.

gez. Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Landeshaushalt 2023-2024 – Mut- und kraftlos

Minderheitenbericht LGE 119/22-XVI, LGE 120/22-XVI, LGE 121/22-XVI

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023 wirkt eigenartig kraftlos. Kraftlos, weil er bis auf einige wenige Arbeitsbereiche eine schlichte Fortschreibung des Anfangshaushaltes 2022 ist. Und mutlos, weil sich keine besonderen politischen Schwerpunkte erkennen lassen, keine Neuausrichtung der Politik und schon gar keine Nachhaltigkeitswende für die Zukunft. Es bleibt geldmäßig alles beim Alten, Energiekrise, Klimakrise und Naturkrise wurden nicht in den Haushalt aufgenommen.

So wenig die bisherigen Anfangshaushalte der Regierung Kompatscher eine besonders große Aussagekraft hatten, so hat auch der vorliegende Anfangshaushalt eher den Charakter einer Beruhigungspille. Alle politischen Aufgabenbereiche und Ressorts haben 2023 eine Basisfinanzierung erhalten, sie könnten das kommende Jahr schon irgendwie überstehen, würde man meinen.

In Wirklichkeit werden die politischen Akzente – und diese waren in den vergangenen Jahren immer wirtschaftlicher Natur – durch nachfolgende Haushaltsänderungen und durch den Nachtragshaushalt 2023 gesetzt. Im Laufe des Jahres werden freie oder zusätzliche Geldmittel auf direktem Weg und immer häufiger auch indirekt über den Reservefonds in die Arbeitsbereiche Tourismus, Straßenbau und Wirtschaftliche Entwicklung gelenkt.

Als Beispiel ein kurzer Exkurs in das Haushaltsjahr 2021: Der Anfangshaushalt hatte 6,5 Mrd. Euro, im Laufe des Jahres wuchs der Betrag durch Haushaltsänderungen und Nachtragshaushalt auf 7,7 Mrd. Euro an und in der Rechnungslegung 2021 (Endabrechnung) wurden gar 8,8 Mrd. Euro abgerechnet. Während also zu Jahresbeginn 2021 der Haushalt einigermaßen ausgeglichen war, wenngleich Wirtschafts- und Investitionsschwerpunkte klar erkennbar waren, so erzeugte der üppige Geldfluss im Laufe des Jahres eine eklatante Wirtschafts- und Investitionslastigkeit. Die Investitionsquote stieg von anfangs 15 % auf schlussendliche 25 %, was angesichts der prekären Lohn- und Gehaltssituationen im öffentlichen Dienst geradezu obszön ist.

Die Investitionsquote eines öffentlichen Haushaltes ist der Gradmesser für freie Geldmittel, die für Infrastrukturen (Bruttoanlageinvestitionen) oder für Investitionsbeiträge verwendet werden und somit für die Privatwirtschaft ankurbelnd wirken. Die Investitionsquote errechnet sich aus der Summe des Haushaltes abzüglich aller laufenden Ausgaben für Bildung, Gesundheit, Mobilität, Pflege und Verwaltung.

Die Investitionsquote sollte nicht zu niedrig sein, weil dadurch im Laufe der Zeit die Infrastrukturen funktionsuntüchtig werden und ein volkswirtschaftlicher Nachteil entsteht. Sie sollten aber auch nicht zu hoch sein, weil der Wirtschaftsmotor dadurch zu überhitzen droht, es kommt zur überproportionalen Nachfrage nach Lohnarbeitern, Produktions-, Wohn- und Lebenshaltungskosten steigen.

Die Südtiroler Landesregierung fährt seit Jahren eine der höchsten Investitionsquoten im EU-Raum: sechs Prozent des BIP (Bruttoinlandprodukt) sind in Südtirol die Regel, häufig liegt die Quote auch deutlich darüber. Der EU-Durchschnitt liegt bei drei Prozent. Die Steuermilliarden der Südtiroler: innen fließen in den Straßen- und Seilbahnbau, in die Tourismusindustrie, in den Bau von Beschneiungsbecken, an Unternehmen, in die Landwirtschaft und auch in den Urlaub am Bauernhof.

Auf der Strecke bleiben dabei viele Menschen: einerseits Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes, welche seit dem Jahr 2013 über 15 Prozent Reallohnverlust erleiden mussten und andererseits alle Bürger:innen, welche die öffentlichen Dienste wie Gesundheit, Pflege, Mobilität und Bildung stärker denn je beanspruchen müssen. Die soziale Schere geht auseinander, ein Gegensteuern ist auch in diesem Haushalt 2023 nicht in Sicht.

Die Landesregierung hat die sieben guten Jahre zwischen 2014 und 2020 fahrlässig verstreichen lassen, um die öffentlich Bediensteten besser zu bezahlen und damit die öffentliche Sache zu stützen. Jetzt, so scheint es, steuern wir auf sieben magere Jahre zu.

Analyse der vorliegenden Haushaltszahlen

Obwohl der vorliegende Haushalt mit 6,7 Mrd. Euro nominal sehr üppig ausfällt, büßt er im Vergleich zum Vorjahr durch die Inflationsrate über zehn Prozent (September 2021 – September 2022) Euro ein. Somit steht momentan für das Jahr 2023 ein Haushalt mit einem Realwert von gut 6 Milliarden zur Verfügung. Das ist ein gewaltiger Einbruch im Vergleich zum Jahr 2022!

Landeshauptmann Kompatscher rechnet zwar im Nachtragshaushalt mit weiteren 250 Millionen Euro, welche aber angesichts der aktuellen Teuerung lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Vermutlich werden aber PNRR- und Olympiagelder, welche im Landeshaushalt nicht abgebildet sind, das eine oder andere Budgetloch im Straßen- und Seilbahnbau stopfen.

Dennoch sind bereits jetzt einige Problembereiche zu erkennen, die ohne deutliche Nachfinanzierung in Schwierigkeiten geraten werden. Angesichts der neoliberalen Politikagenda überrascht es nicht, dass es sich dabei um die Sozial-, Personal- und Umweltbereiche handelt.

 

Die Sorgenkinder

  • Arbeitsbereich Sozial- und Familienpolitik – Krass unterfinanziert

Der Sozialbereich mit Fürsorge und Pflege ist demographischen gesteuert, die notwendigen Geldmittel steigen von Jahr zu Jahr. Vorgesehen sind einstweilen 695 Mio. Euro, die aber laut meinen Berechnungen bei Weitem nicht reichen werden: Mehraufwand und Teuerungsrate ergeben einen zusätzlichen Bedarf von rund 150 Mio. Euro. Damit wäre rein theoretisch der Nachtragshaushalt bereits zur Hälfte konsumiert.

  • Arbeitsbereich Gesundheitsschutz

Obwohl der Gesundheitsschutz mit 1,48 Mrd. Euro über einen passablen Anfangshaushalt verfügt, erzwingt die Inflation eine zusätzliche Finanzierung von schätzungsweise 50 Millionen Euro, wahrscheinlich werden es deutlich mehr sein.

  • Arbeitsbereich Wohnungsbau – Leistbares Wohnen bleibt Wunschdenken

Der öffentliche Wohnungsbau ist mit 58 Millionen auch im langjährigen Vergleich sehr schwach aufgestellt. Eigentlich ist im Bezug auf die letzten zehn Jahre ein absoluter Tiefpunkt erreicht, der eventuell durch Kreditaufnahmen, PNRR-Gelder oder andersartige Finanzierungen etwas entschärft werden kann. Die chronische Wohnungsnot wird jedoch bleiben, diese Landesregierung will das große gesellschaftliche Problem des Leistbaren Wohnens auch im Jahr 2023 nicht angehen.

  • Bereichsübergreifender Kollektivvertrag – Öffentlich Bedienstete schauen durch die Finger

Vor wenigen Tagen kam es in Österreich zum Gehaltsabschluss 2023 für den öffentlichen Dienst. Ab 1. Jänner 2023 gibt es für die öffentlich Bediensteten eine Gehaltserhöhung von 7,32 Prozent, damit ist den Verhandlern eine dauerhafte Kaufkraftsteigerung gelungen. Zwischen 2014 und 2022 (Regierungszeit Kompatscher) sind die Löhne und Gehälter des öffentlichen Dienstes in Österreich um über 25 Prozent gestiegen. Im reichen und überteuerten Südtirol waren es magere 6 Prozent. Im Vergleich zu den österreichischen Kolleginnen haben Südtirols öffentlich Bedienstete das Nachsehen.

Aufgrund der effektiven Teuerung der Jahre 2021 und 2022 braucht der öffentliche Dienst mindestens 50 Mio. Euro für das kommende Jahr. Im entsprechenden Kapitel der Bereichsübergreifenden Kollektivverträge herrscht jedoch gähnende Leere.

  • Arbeitsbereiche Energie, Natur- und Umweltschutz – Kapitulation

Ein Jahr lang hat Landeshauptmann Kompatscher das Land mit Nachhaltigkeitsshows beglückt, im Haushalt 2023 fehlen aber jegliche finanzielle Akzente zur Nachhaltigkeit. Eine Verdoppelung der Mittel für die Energiewende, für den Naturschutz und für Ökowende wäre aus unserer Sicht das Mindeste gewesen. Ehrlich gesagt, hatte ich mir dies nach dem diesjährigen Nachhaltigkeits-Trommelfeuer so erwartet. Für die Energiewende finden sich magere sieben, für die Ökowende verschwindende zwei Investitions-Millionen in den entsprechenden Programmen.

 

Mehr Steuergerechtigkeit braucht das Land

Die IRAP-Steuer ist in Unternehmerkreisen höchst umstritten und unbeliebt, wer will auch schon gerne Steuern zahlen? Allerdings dürften sich die Unternehmer nicht beklagen, denn ihr Anteil an den Gesamtsteuereinnahmen des Staates nimmt seit Jahren ab. In den OECD-Staaten sind die nominalen Gewinnsteuersätze der Unternehmen seit 1985 von 51 auf 29 Prozent gesunken. Das hat zur Folge, dass kleine und mittlere Einkommen überproportional zum Steueraufkommen beitragen müssen. Es ist deshalb nur gerecht, wenn Unternehmen einen zusätzlichen Steuerbeitrag leisten.

Ein ständiger Zankapfel ist die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS), die den einen zu hoch und den anderen zu niedrig ist. Ferienwohnungen und Urlaub am Bauernhof werden dieses Mal zu Recht unter die Lupe genommen: Warum bei gleicher Tätigkeit Privatzimmervermieter mehr GIS zahlen wie die Betreiber vom Urlaub am Bauernhof ist völlig unverständlich und ungerecht. Beide Kategorien haben aus unserer Sicht denselben Steuersatz zu entrichten.

Noch unverständlicher ist jedoch die seltsame Steuerregelung, dass gewerbliche Tourismus-Immobilien einer weitaus geringeren GIS unterliegen als Wohnungen für Mietzwecke. Tourismustreibende zahlen 0,2 % GIS für die Unterkünfte, Herr und Frau Südtiroler berappen je nach Gemeinde von 0,76 bis 3,5 Prozent für ihre Wohnungen. Viel ungerechter kann ein Gesellschaftsvertrag nicht sein!

Mehr Respekt für die parlamentarischen Institutionen notwendig

Im Begleitgesetz (121/22) wiederholen sich die schlechten Gewohnheiten dieser Landesregierung, wichtige und umfangreiche Gesetzesänderungen an den zuständigen Gesetzgebungskommissionen vorbeizuschleusen. Im Konkreten geht es um die Neuordnung des Landesstatistiksystems (Art. 4), Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes (Art. 5, Art. 15) und um die Neuordnung der Örtlichen Körperschaften (Art. 7). All diese Änderungen müssten in den entsprechenden Gesetzgebungsausschüssen von den kompetenten Kolleg:innen des Landtages eingehend geprüft, diskutiert und korrigiert werden.

Diese ständige Missachtung der institutionellen Gremien wirft einen autokratischen Schatten auf die Landesregierung Kompatscher, untergräbt die Autorität des Südtiroler Landtags und beschädigt zum wiederholten Mal die eh schon schwächelnde Demokratie unseres Landes.

 

Bozen, 29.11.2022

Der Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

TAGESORDNUNG LGE 119/2022, 120/2022 und 121/2022.

In den vergangenen Jahren wurden des Öfteren Grasproben von Spielplätzen untersucht, die sich in der Nähe von landwirtschaftlichen Obstanbaugebieten befinden. Mit teils besorgniserregenden Ergebnissen. Mehrfach hat die Grüne Fraktion im Landtag darauf hingewiesen, dass dies ein ernst zu nehmendes Thema ist. Besonders Spielplätze und Schulhöfe nahe Obstplantagen mit intensiven Anbauweisen gilt es genauestens zu beobachten.

Eine jüngst veröffentlichte Studie („Pesticide drift mitigation measures appear to reduce contamination of non-agricultural areas, but hazards to humans and the environment remain“) kam zu dem Ergebnis, dass die Pestizidkontamination zwar leicht abgenommen habe, das Risiko für den Menschen durch Abdrift allerdings weiterhin bedeutend geblieben sei. Eine wesentliche Verbesserung habe nicht stattgefunden.

Die Ergebnisse bergen eine gute und eine schlechte Nachricht, wobei die gute sicherlich in der Abnahme der Kontamination besteht. Gehen wir davon aus, dass durch Abdrift immer noch beträchtliche Risiken für den Menschen verbleiben, heißt dies, dass wir uns weiter auf den Weg machen müssen, um diese Risiken zu minimieren. Es heißt auch, dass die eingeschlagenen Wege zu fruchten beginnen. Doch genau an so einem Moment wäre es fatal, nicht weiter zu insistieren. Denn das Ziel muss heißen: Keine Kontamination und keine Risiken dadurch für Menschen und vor allem Kinder.

Nicht umsonst werden Grasproben oft auf Spielplätzen oder an Orten gezogen, an denen sich viele Kinder aufhalten: Sie sind den Schadstoffen am schutzlosesten ausgeliefert. Sie zu schützen muss immer unsere Priorität sein.

Der Landtag fordert daher die Südtiroler Landesregierung auf, in Zusammenhang mit der Umsetzung der Landesgesetze Nr. 119/2022, 120/2022 und 121/2022

  1. Periodische Monitorings der Pestizidbelastung in den so genannten „sensiblen Zonen“ Südtirols durchzuführen, die Bevölkerung über die Ergebnisse zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Menschen und vor allem der Kinder sicherzustellen.
  2. Beschilderungen an Spielplätzen und Schulhöfen Südtirols vorzunehmen, die an Obstwiesen mit intensiven Anbauweisen grenzen, damit Kinder und deren Eltern darüber informiert werden, dass dort Pestizide ausgebracht werden.
  3. Gemeinsam mit den betroffenen Interessensgruppen darauf hinzuarbeiten, dass Landwirt:innen die Zeiten, in denen sie Pestizide ausbringen, im Vorfeld kommunizieren- und die Verwaltung diese den Bürger:innen auf geeignete Art und Weise zur Verfügung stellen muss.
  4. Die notwendigen Mittel dafür im Landeshaushalt bereit zu stellen.

Bozen, 12.12.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

„Die Original Südtiroler Christkindlmärkte sind ein zertifiziertes „Green Event“ ist auf „südtirol.info“ zu lesen. Die Webpage definiert ein Green Event folgendermaßen: „Veranstaltungen, die nach umweltgerechten Kriterien geplant, organisiert und umgesetzt werden. Dabei sind regionale Wertschöpfung, Ressourceneffizienz, Abfallmanagement, Mobilität sowie soziale Verantwortung die wesentlichen Faktoren“.

Unter dem Punkt „Mobilität“ könnte man gemeinhin die Potenzierung des öffentlichen Nah- und Zubringerverkehrs verstehen, damit nicht alle Besucher:innen mit dem eigenen Auto oder Camper anreisen müssen. Dass es rund um die Weihnachtsmarktsaison einen Ausbau der Zugverbindungen gab, ist Besucher:innen der Christkindlmärkte sowie Anwohner:innen meist nicht sofort ins Auge gesprungen. Es gab und gibt auch 2022 wieder lange Staus und völlig überlastete Stadtzufahrten. Der Weihnachtsmarkt am Karersee hat eine ganze Gegend in einen Verkehrskollaps geführt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie funktioniert die Abstimmung der Südtiroler Weihnachtsmärkte im Hinblick auf Organisation und Marketing? Gibt es hierzu eine Koordination auf Landesebene? Wenn ja, wo ist diese angesiedelt? Wenn nein, warum gibt es eine solche nicht?
  2. Wie sah das Mobilitätskonzept für die Organisation der Weihnachtsmärkte 2022 aus?
  3. In welchem Ausmaß wurde der öffentliche Verkehr hierfür potenziert?
  4. Wie viele und welche Sonderzüge wurden eingesetzt?
  5. Wie fällt die Verkehrsbilanz der diesjährigen Weihnachtsmarktsaison aus: Reisten weniger Leute mit dem privaten Auto an als in den Vorjahren (Pandemiejahre ausgenommen)? Wie werden diese Messungen vorgenommen?
  6. Wir ersuchen um die Aushändigung der Ergebnisse der Green-Event-Evaluierung für die vergangenen drei Weihnachtsmarkt-Saisonen.
  7. Fördert das Land Südtirol die Original Südtiroler Weihnachtsmärkte finanziell? Wenn ja, welche Mittel wurden in den vergangenen drei Weihnachtsmarktsaisonen ausgeschüttet? Wir bitten um Aufstellung der Fördermittel und der Besucherzahlen für die Jahre 2019/2021/2022.

 

Bozen, 13.12.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

TAGESORDNUNG LGE 119/2022, 120/2022 und 121/2022.

Die allermeisten von uns stellen sich, sobald ein Gebrauchsgegenstand kaputt geht, gar nicht mehr die Frage: Reparieren oder neu kaufen? Denn wir wissen: Neu kaufen ist in den allermeisten Fällen preiswerter. Reparieren zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes nicht aus. Doch anstatt sie neu zu kaufen, könnten Kleidungsstücke geflickt, Fahrräder repariert oder kleine technische Korrekturen an elektronischen Geräten vorgenommen lassen werden. Durch die Reparatur fällt weniger Müll an, da statt des Neukaufs die Wiederverwendung gefördert wird. Gleichzeitig ist auch der Sparfaktor nicht unerheblich. Ein Beispiel hierfür ist neuerdings ein Gegenstand geworden, von welchem man es noch vor wenigen Jahren nicht vermutet hätte: der Sneaker. Dieser hat in den letzten Jahren eine Entwicklung vom einfachen Turnschuh hin zu einem Lifestyle-Produkt hingelegt – oftmals begleitet von exorbitanten Preisen. Dies hat zur Folge, dass Besitzer:innen diese Schuhe nicht nach einer Saison in den Müll verschwinden lassen können, sobald kleinere Reparaturen vonnöten sind. Genau auf diese Nachfrage reagiert in letzter Zeit das zunehmende Angebot so genannter „Sneaker Repair“-Geschäfte – vor allem in den USA, aber auch in Deutschland und sogar in Mailand. Bei diesen Fachleuten können Sneaker gereinigt oder repariert und ihnen somit neues Leben eingehaucht werden. Sicherlich handelt es sich hierbei um Produkte, deren Anschaffungspreise überdurchschnittlich hoch sind und die sich die Wenigsten leisten können. Doch der Trend der Reparatur weist in die richtige Richtung und Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass Menschen sehr wohl Dinge reparieren lassen wollen, sobald sie die Gelegenheit dazu erhalten.

So haben Österreich sowie einige deutsche Bundesländern reagiert und einen so genannten „Reparaturbonus“ eingeführt. Wird ein defektes Elektrogerät in Österreich zur Reparatur gebracht anstatt ein Neues gekauft, übernimmt der Staat 50 % der Kosten. Dieses Angebot wurde sehr gut aufgenommen. Vor allem Smartphones und andere Kleingeräte wurden zur Reparatur gebracht. Das Besondere dieses Angebots in Österreich liegt daran, dass es sich um keine Einmalzahlung pro Person oder Haushalt handelt, sondern dass der Bonus für jedes defekte Gerät einzeln eingereicht werden kann.

Diesem Beispiel könnte Südtirol folgen und in Anlehnung an Österreich einen Reparaturbonus einführen. Dieser sollte sich jedoch nicht nur auf Elektrogeräte beschränken, sondern auf Kleidungsstücke sowie Schuhe ausgedehnt werden. Auf diese Weise könnte weniger Müll produziert sowie der CO2-Ausstoß verringert werden. Zusätzlich könnten so die ohnehin schon stark belasteten Geldtaschen der Menschen etwas zur Ruhe kommen.

Der Landtag fordert daher die Südtiroler Landesregierung auf, in Zusammenhang mit der Umsetzung der Landesgesetzentwürfe Nr. 119/2022, 120/2022 und 121/2022

  1. In Anlehnung an den österreichischen Reparaturbonus ein ähnliches Angebot in Südtirol einzuführen, bei dem das Land Südtirol den Menschen 50% der Kosten zurückerstattet, sobald sie ein defektes Elektro- oder Elektronikgerät, ein Kleidungsstück oder Schuhe ab einem festzulegenden Betrag reparieren lassen.
  2. Im Landeshaushalt die entsprechenden Mittel hierfür vorzusehen.

Bozen, 07.12.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Tagesordnung zu den LGE 119/2022 ,120/2022 und 121/2022.

Am 03.12.2022 fand in Bozen eine Tagung zum Thema Selbstbestimmte Mobilität für alle Menschen statt. Darin wurde mit großem Nachdruck darauf hingewiesen, dass es ein Menschenrecht ist, sich selbstständig und autonom von einem Ort zum anderen bewegen zu können. So besagt etwa Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention: „Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

  1. Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;
  2. Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.“

Artikel 20 der Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern.

In Südtirol ist man schon seit Längerem darauf bedacht, diesen Auflagen nachzukommen, etwa was die Zugänglichkeit der Bahn betrifft. Die SAD-Züge sind weitgehend barrierearm, die neuen Busse sollten ebenfalls Niederflursysteme haben. Auch die Bahnhöfe auf der Vinschger und Pustertaler Linie sind großteils mit erhöhten Bahnsteigen ausgestattet, um das selbstständige Ein- und Aussteigen mit Rollstuhl oder anderen Behelfen zu erleichtern. Wie immer kommen diese Erleichterungen auch Menschen ohne Behinderungen entgegen, die auf diese Weise keine hohen Stufen oder ähnliches erklimmen müssen.

Große und hochproblematische Ausnahme in dieser Landschaft, so wurde auf der Tagung am 03.12.22 bestätigt, ist beispielsweise der Hauptbahnhof Bozen. Wichtigster Bahnhof des Landes ist er bis heute nur in minimaler Weise für Menschen mit Behinderung zugänglich. Vor allem die niedrigen Bahnsteige machen es unmöglich, ein- und auszusteigen. Aber auch in Information und der restlichen Ausstattung stellt der Bahnhof Bozen ein schwarzes Loch der Barrierefreiheit dar.

Der Landtag fordert daher die Südtiroler Landesregierung auf, in Zusammenhang mit der Umsetzung der Landesgesetze Nr. 119/2022, 120/2022 und 121/2022

  • Alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um den Bahnhof Bozen barrierefrei zu machen.
  • Bei der Ausarbeitung und Umsetzung den Beirat für Menschen mit Behinderung wesentlich miteinzubeziehen.

Bozen, 07.12.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der tragische Tod eines 19-Jährigen Ägypters in Bozen Süd hat das Gewissen der gesamten Südtiroler Bevölkerung erschüttert. Verbände, Diözese, Caritas, Institutionen auf verschiedenen Ebenen und viele Menschen aus der Zivilgesellschaft haben einen dringenden Appell lanciert: Im reichen Südtirol darf niemand vor Kälte sterben. Die Grünen bringen das Thema in den Südtiroler Landtag.

In den letzten Wochen sind wir mit einem neuen, kontinuierlichen Strom von Migrant*innen und Geflüchteten konfrontiert, die Kompetenz für deren Unterbringung und Betreuung liegt bei Staat und Land. Um diese Situation bestmöglich zu bewältigen, benötigt es einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen Staat, Land, Gemeinden, dem Dritten Sektor und den Freiwilligenorganisationen: Wir brauchen einen wirklich nachhaltigen Plan, um aus der Notstandslogik herauszukommen und eine menschenwürdige Aufnahme von internationalen Asylbewerber*innen in Südtirol möglich zu machen.

Dies fordern wir in einer Tagesordnung im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz, das wir diese Woche im Landtag diskutieren werden.

Bozen, 12/12/2022

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Südtirols öffentlich Bedienstete der Gemeinden, der Landesverwaltung, der Kindergärten und Schulen sowie der Sanitäts- und Pflegeeinrichtungen haben seit dem Jahr 2014 über 15 Prozent Reallohnverlust erlitten. “Bei einem Einkommen von 1500 Euro netto im Monat macht der Verlust 225 Euro aus.” erklärt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler. Dass viele Personen und Familien in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist daher kein Wunder.

Es kann nicht sein, dass die Landesregierung im Haushalt mit 6,7 Mrd. Euro keine zusätzlichen Geldmittel für die Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes vorsehen will. Fürs kommende Jahr schlagen wir 50 Millionen für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vor, damit könnten vorerst fünf Prozent Lohnausgleich verhandelt werden. Der entsprechende Änderungsantrag zum Haushalt 2023 wurde kürzlich eingereicht.

“Das kann aber nur ein Anfang sein, in den nächsten Jahren braucht es stetig Lohnaufbesserungen im öffentlichen Dienst, ansonsten laufen uns die Leute in Scharen davon.” sagt Hanspeter Staffler von den Grünen.

Bozen, 12.12.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.
Landeshaushalt 2023.

Südtirol hat eine der höchsten Investitionsquoten im EU-Raum. Darunter versteht man jene freien Geldmittel im Haushalt, die für Infrastrukturen wie Straßen, öffentliche Gebäude, Bahnlinien, Trinkwasser- und Abwasserleitungen usw. zur Verfügung stehen und somit auch die Privatwirtschaft ankurbeln. Die Investitionsquote ergibt sich aus der Haushaltssumme abzüglich aller laufenden Ausgaben für Bildung, Gesundheit, Pflege und Verwaltung.

Investitionsquoten sollte nicht zu niedrig sein, weil dadurch im Laufe der Zeit die Infrastrukturen funktionsuntüchtig werden, sie sollten andererseits aber auch nicht zu hoch sein, weil die Wirtschaft dadurch zu überhitzen droht.

Die Südtiroler Landesregierung fährt seit Jahren eine der höchsten Investitionsquoten im EU-Raum: sechs Prozent des BIP (Bruttoinlandsproduktes) sind in Südtirol die Regel, oft auch mehr. Der EU-Durchschnitt liegt bei drei Prozent (siehe angehängte Tabelle).

Die Steuermilliarden der Südtiroler:innen fließen also in den Straßen- und Seilbahnbau, in die Tourismusindustrie oder in den Bau von Beschneiungsbecken. Dies geht einerseits zu Lasten der Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes, die heute viel zu wenig verdienen; aber auch zu Lasten jener Bürger:innen, welche die öffentlichen Dienste wie Gesundheit, Pflege und Bildung beanspruchen.

Es ist dringend notwendig, dieses Geld umzuverteilen: Weg von den Straßen und hin zu den Menschen. Das Personal der Bildungs-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hat es dringend notwendig!

Bozen, 10.12.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung.

Medienberichten zufolge wurden die Geldmittel für sexualpädagogische Projekte an Schulen – trotz steigender Anfragen – stark gekürzt. Sollten diese Berichte den Tatsachen entsprechen, wäre dies eine bedenkliche Entwicklung, da sexuelle Aufklärung an Schulen von immenser Wichtigkeit für alle Altersstufen ist. Auch für Senior:innen. In der Tat sieht das neue Landesgesetz zum Aktiven Altern Angebote zur sexuellen Bildung vor. Auch diese wollen finanziert werden!

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Kürzungen für sexualpädagogische Projekte an Schulen, die jüngst stattgefunden haben?
  2. Wieso haben diese Kürzungen stattgefunden?
  3. Wie hoch war das Budget für sexualpädagogische Projekte an Schulen in den letzten 5 Jahren? Wir bitten um eine Auflistung pro Jahr.
  4. Wie sind die finanziellen Aussichten für sexualpädagogische Projekte? Gedenkt man, die Projekte in Zukunft wieder vollumfänglich zu finanzieren?
  5. Das Landesgesetz aus dem Jahr 2022, Nr. 12 – „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol“ – sieht ebenfalls „Angebote und Beratung zur Sexualität und sexuelle Bildung“ vor: Wie werden diese in Zukunft finanziert?

Bozen, 06.12.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler