BESCHLUSSANTRAG.

Der Begriff Catcalling, der sich mit „Katzengejammer“ übersetzen lässt und ursprünglich die Buhrufe im Theater bezeichnete, ist weit weniger harmlos als dieser Anglizismus vermuten lässt. Gemeint ist damit sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum durch anzügliches Anreden, Nachrufen, Nachpfeifen oder sonstige Geräusche. Diese Art der sexuellen Belästigung ist für viele Frauen Alltag, auch minderjährige Personen sind davon stark betroffen. Es passiert auf viel frequentierten Straßen und Plätzen genauso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf dem Dorffest.

Sexuelle Belästigung ist allgegenwärtig, die Anzahl an Erfahrungen mit Nachpfeifen oder sexuell expliziten Aufforderungen ist hoch. In Deutschland etwa geben 63% der Frauen an, schon einmal sexuell belästigt worden zu sein. In Frankreich sind es sogar 86%. Ein Großteil dieser Belästigungen geschieht verbal und/oder durch Gesten und auf öffentlichen Plätzen. Darunter leiden besonders junge Frauen, in Deutschland waren 2 von 3 Betroffenen unter 25 Jahren.

Oft als Kavaliersdelikt bagatellisiert, oder schlimmer noch als Kompliment abgetan, traumatisiert Catcalling Betroffene, schüchtert und schränkt sie in ihrem Alltagsleben ein. Eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen etwa ergab, dass eine große Mehrheit der Betroffenen nach Catcalling-Vorfällen ängstlicher wurde. So mieden 40% der Befragten danach bestimmte öffentliche Orte, während 8% sogar ihren Kleidungsstil änderten.

Catcalling ist eine Form verbaler sexueller Gewalt. Die Istanbul Konvention ordnet verbale sexuelle Gewalt als geschlechtsspezifische Gewalt ein, da sich die Vorfälle überwiegend gegen Frauen richten.

In den meisten europäischen Ländern ist Catcalling nicht strafbar. In Frankreich, Portugal, Belgien und in den Niederlanden hingegen ist der Tatbestand von Catcalling strafbar und wird entweder mit Geldstrafen, aber auch mit Gefängnis sanktioniert.

In Italien regelt der Artikel 660 des Strafgesetzes den Tatbestand der Belästigung oder Störung von Personen (reato di molestia o disturbo alle persone) und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 516 Euro geahndet. Catcalling fällt aktuell nicht in diesen Tatbestand.

Dabei wäre besonders die Signalwirkung wichtig: Die klare Aussage des Gesetzgebers, dass dieses Verhalten inakzeptabel ist. Denn sexuelle Gewalt beginnt oft unbemerkt, mit einer degradierenden Bemerkung, einem objektivierenden Kommentar. Catcalling ist Einschüchterung und Machtspiel und zieht Victim-Blaming mit sich. Damit ist die Opfer-Täter-Umkehr gemeint, eine Frau (die meisten Betroffenen sind Frauen) habe es durch ihre Kleidung oder ihr Verhalten „herausgefordert“. Wird Catcalling verharmlost und von einer Mehrheitsgesellschaft toleriert, kann dies schnell in einer Gewaltspirale enden – auf verbale Gewalt folgt oft physische.

In der Diskussion um Catcalling geht es nicht um ein „Flirtverbot“ auf öffentlichen Straßen, sondern darum Bewusstsein zu schaffen, wie es ist, wenn frau sich im öffentlichen Raum nicht sicher fühlt. Wichtig ist vor allem, hier eine gesellschaftspolitische Debatte anzustoßen, damit Bewusstseinsbildung zu diesem Phänomen entstehen kann.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Das Phänomen „Catcalling“ als Form verbaler sexuellen Gewalt anzuerkennen, gegen das es gezielt vorzugehen gilt und verstärkt auf das Problem aufmerksam zu machen.
  2. Den Internetauftritt „Gewalt hat viele Gesichter“ um das Thema Catcalling als eine Form der verbalen sexuellen Gewalt zu ergänzen.
  3. Gemeinsam mit Kooperationspartner:innen (Gleichstellungsbüro, Frauenorganisationen, Polizei, Justiz….) Schulungen, Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen zu starten.
  4. In allen Schulstufen das Thema Catcalling in themenspezifische Workshops bzw. in den regulären Unterricht zu integrieren. Körperliche Autonomie und heteronormative Männlichkeitsbilder sollen dabei besonders im Fokus stehen.

Bozen, 25.10.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Foto: American Girl in Italy, 1951, Ruth Orkin

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Laut Medienberichten vom 9. November 2022 sollen die zuständigen Landesämter den Abbruchhaufen des Teilabbruchs im Kasernen-Areal in Schlanders auf Schadstoffe hin untersucht haben und auf Asbest gestoßen sein. Asbest muss im Zuge von Abbrucharbeiten getrennt geborgen und getrennt entsorgt werden, denn eingeatmetes Asbest ist für die menschliche Gesundheit hochgefährlich. Bei den unangekündigten Abbrucharbeiten scheinen diesbezüglich weder Sicherheitsvorkehrungen für die Bevölkerung getroffen noch die Bauarbeiter entsprechend durch die Arbeitssicherheit eingewiesen worden zu sein.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass im Abbruchhaufen von der Drususkaserne in Schlanders Asbestreste gefunden wurden?
  2. Falls ja, ist damit die Abbruchanordnung 83/2022 des Bürgermeisters von Schlanders aus Sicht des Umwelt- und Arbeitsrechtes strafrechtlich relevant?
  3. Sollten Asbestreste im Abbruchhaufen vorhanden sein, wie muss die fachgerechte Entsorgung erfolgen?
  4. Wie hoch sind die Kosten dieser Entsorgung und wer trägt die Kosten?

Bozen, 14.11.2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Der Konflikt zwischen Land und Staat über die Finanzierung blockiert das neue Gefängnis. Die Insassen und das Personal zahlen den Preis.

Kürzlich haben wir einen Lokalaugenschein im Gefängnis Bozen vorgenommen. Die Baufälligkeit des Gebäudes wirkt sich auch auf die Situation der Insassen und des Personals aus. Das bestätigte auch unser Besuch. Nun ist die Antwort des Landeshauptmannes auf unsere Anfrage eingetroffen, in der wir wissen wollten, wieso der Neubau des Gefängnisses nicht vorankommt. Wir erinnern daran, dass die Ministerin Cartabia und Landeshauptmann Kompatscher nach ihrem Besuch des Gefängnis im Juni letzten Jahres zugesagt haben, die Mittel so schnell wie möglich freizugeben. Seither ist es rund ums Gefängnis leise geworden.

Aus der Antwort von Arno Kompatscher auf unsere Anfrage erfahren wir nun, dass Unstimmigkeiten über die Art der Finanzierung diese blockieren: Das Land wäre nur dann bereit, die Arbeiten zu finanzieren, wenn der vorgesehene Betrag als Teil des von Südtirol geschuldeten Beitrags zur Sanierung der öffentlichen Finanzen (Mailänder Abkommen) anerkannt würde. Das Land möchte eine Bestätigung für diesen Finanzierungsplan, doch der Staat antwortete bislang nicht, sodass der Bau des neuen Gefängnisses seit Jahren stillsteht. Kompatscher deutet sogar die Möglichkeit an, „alternative Lösungen“ zu prüfen, sollte der Streit mit dem Staat nicht beigelegt werden können. Und selbst die Kompatibilität des neuen Gefängnisses mit dem Gefahrenzonenplan des Flughafens Bozen wird in der Antwort des Landeshauptmanns in Frage gestellt. Auch hier deutete er die Möglichkeit einer Suche nach Alternativlösungen an.

Die Leidtragenden dieses Konflikts sind jene Menschen, die in dem baufälligen Gefängnis in der Dantestraße leben und arbeiten. Sie erleben jeden Tag, wie ihre Rechte mit Füßen getreten werden: Das Recht der Insassen auf einen menschenwürdigen Gefängnisaufenthalt, der vor allem eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft und ein neues Lebensprojekt ermöglichen sollte. Dies ist in der Dantestraße zurzeit unmöglich. Auch für die Mitarbeiter:innen des Gefängnisses sind die Zustände in diesem Arbeitsumfeld untragbar.

Die Grüne Fraktion ersucht Staat und Land, so schnell wie möglich eine Entscheidung zu treffen, da die Situation in der Dantestraße dramatisch ist und eine Lösung nicht länger aufgeschoben werden kann. Der Finanzierungsplan wurde bereits 2011 durch eine Vereinbarung festgelegt und muss vom Staat unverzüglich bestätigt werden. Darüber hinaus fordern wir eine rasche Überprüfung, ob das neue Gefängnisprojekt noch relevant ist, ob es geändert, oder ob alternative Lösungen in Betracht gezogen werden sollten. Auch eine mögliche Renovierung des aktuellen Gefängnissen nach gesetzlich vorgeschrieben moderneren und humaneren Standards, sollte nicht ausgeschlossen werden.

Denn eines ist für die Grüne Fraktion glasklar: Menschenrechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen dürfen nicht länger aufgeschoben werden.

Bozen, 16/11/2022

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Am 13. November wird Hans Heiss 70 Jahre alt. Die Grünen gratulieren dem „Green Gentleman“. Der Historiker und Archivar, bis heute unerreichter Rekordhalter an grünen Vorzugsstimmen, war von 2003-2018 im Südtiroler Landtag, wo er allgemeine Hochachtung unter den Kolleg:innen, auch unter den politischen Gegnern genoss. Seine Reden sind bis heute legendär. Als kritischer Beobachter der Südtiroler Realität zeichnet er messerscharf die Entwicklungen (und die Rückschritte) nach. Nichts entgeht ihm. „In unserer Landtagsarbeit vermissen wir sein phänomenales Gedächtnis und seine unermüdliche Präsenz (Hans war auch in den Ferien bei der Arbeit und nicht selten hat er die Nächte im Büro durchgearbeitet). Zum Glück gibt er uns immer wieder wichtige Denkanstöße, ohne dabei auf seinen brillanten Humor zu verzichten“, so die aktuellen und ehemaligen Weggefährten von Hans Heiss in der grünen Fraktion.

Es war eine Ehre und eine große Bereicherung für alle, ob jung oder alt, zu sehen, wie er die jüngste politische Wahlherausforderung enthusiastisch angenommen hat. Einmal mehr hat er uns seinen großzügigen Geist im Dienste der Umweltbewegung gezeigt, nicht nur auf lokaler Ebene. Denn seine europäische Gesinnung reicht weit über die Grenzen unserer Provinz hinaus. Unsere jungen Leute wissen und schätzen dies.

Danke Hans für alles, was du den Grünen und Südtirol gegeben hast und in Zukunft geben wirst! Ad multos annos!

13/11/2022

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler, Cristina Kury, Sepp Kusstatscher

Felix von Wohlgemuth, Marlene Pernstich

PRESSEMITTEILUNG.

Im Südtiroler Landtag wurden heute Vormittag (10.11.2022) die Beschlussanträge der beiden Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa und Maria Elisabeth Rieder abgelehnt. In den Anträgen wurden jeweils konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des nicht unterrichtenden Personals an den Südtiroler Schulen vorgeschlagen. Sowohl das Verwaltungspersonal als auch die Schulwart:innen sind schon seit geraumer Zeit erschöpft. Die zunehmende Arbeitsbelastung und der Personalmangel sind inzwischen nicht mehr zu leugnen und so auch nicht mehr hinnehmbar.

„Obwohl Landesrat Achammer das Problem teilweise erkannt hat, waren die Vorschläge für eine Einigung sehr oberflächlich. Keine seiner angekündigten Maßnahmen zielte auch nur im Geringsten darauf ab, die Probleme der Schulwart:innen und Sekretariatsangestellten unserer Schulen zu lösen. Aus diesem Grund konnten wir keine Einigung erzielen“, sagten die beiden Antragstellerinnen Brigitte Foppa und Maria Elisabeth Rieder.

Mit 17 Gegenstimmen und 15 Ja-Stimmen lehnte die Mehrheit somit die beiden Anträge der Grünen und dem Team K ab. „Es ist bitter und ein trauriges, aber deutliches Zeichen von mangelndem Respekt der Mehrheit im Landtag gegenüber denjenigen, die ihre Arbeit tagtäglich hinter den Kulissen verrichten, ohne die unsere Schulen aber nicht funktionieren würden“, schlossen die beiden Abgeordneten.

Das Ergebnis der Abstimmung ist beigefügt.

Bozen, 10.11.2022

Gruppo Verde und TeamK

PRESSEMITTEILUNG.

Um die finanzielle Deckung zum Wohnbaugesetz zeigt sich ein nie gesehener Konflikt innerhalb der SVP.

Heute, 08.11.2022 kam es, nach einem auch von Einbringer Renzler als „Schwergeburt“ bezeichneten langen Hickhack um das Wohnbaugesetz, zum Abschluss der Arbeiten im 4. Gesetzgebungsausschuss. Wir erinnern uns: Seit mindestens zehn Jahren soll der öffentliche Wohnbau in Südtirol reformiert werden. Die bisherige Regelung hat zu einem durchgedrehten Wohnungsmarkt geführt, mit Quadratmeterpreisen, die sich niemand leisten kann und einem Wohnkostenanteil von perversen 41% an den Ausgaben einer Familie.

Aus dem Reformvorhaben ist nun eine Minireform geworden – die aber einen Maxikonflikt innerhalb der SVP erahnen lässt. Aufgebrochen ist der Konflikt heute, in der Abschlussphase, vor den Augen der politischen Minderheit und der anwesenden Beamten.

Es ist nämlich üblich und notwendig, dass ein Gesetzentwurf erst dann den Gesetzgebungsausschuss verlässt, wenn die finanzielle Deckung des Gesetzesvorhabens gesichert ist. Dazu braucht es immer ein Gutachten der Finanzabteilung. Im Fall des Wohnbaugesetzes kam eine seitenlange Begründung aus der Finanzabteilung (unterzeichnet vom zuständigen LR Kompatscher Arno), die auf eine Reihe von Mängeln am Gesetz hinwies, weshalb man „außerstande sei, ein Gutachten zum Gesetz abzugeben“. Das ist an sich schon völlig ungewöhnlich und besagt in anderen Worten, dass die Wohnbaulandesrätin nicht imstande gewesen sei, eine ordentliche Kostenberechnung und -deckung vorzulegen. Vor aller Öffentlichkeit bezeichnet man sich damit innerhalb der Landesregierung der Unfähigkeit.

„Während nun jede:r Oppositionelle daraufhin eine Verhandlung mit dem Finanzlandesrat angestrebt hätte, um einen Eklat im Gesetzgebungsausschuss zu vermeiden, vor allem aber um das Gesetz wirklich niet- und nagelfest aus dem Ausschuss zu entlassen, hat man hier auf stur gestellt: Arbeitnehmervertreter Renzler (wohl in Abstimmung mit Landesrätin Deeg) hat einfach die Rückmeldung des Finanzlandesrates ignoriert und eine finanzielle Deckung von 3,5 Mio. Euro für 2023 und 7,8 Mio. für 2024 erfunden, indem er den Sammelfonds für neue Gesetze als Herkunftsort der nötigen Gelder angibt. Eine sehr bequeme Praxis, die sich hiermit etabliert!“, so der erstaunte Kommentar des grünen Ausschussmitglieds Brigitte Foppa.

Wer in diesem Konflikt recht hat, ist nicht auszumachen. Mit der Kommunikations- und Beziehungslage in der Volkspartei scheint es auf jeden Fall nicht gut zu stehen. Die Wohnungsnot und die Sorgen vieler Familien im Lande, ihr Wohnen nicht bezahlen zu können, hätte ein weit besseres Management notwendig.

Bozen, 08.11.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Südtiroler Schule befindet sich in einer gravierenden Krise: Lehrkräfte aller Schulstufen arbeiten mit großer Frustration, die ältere Generation geht in den Ruhestand und die jüngere Generation wendet sich anderen Ländern wie Österreich und der Schweiz zu, wo die Gehälter höher sind. Also müssen immer mehr junge Menschen, die gerade die Schule abgeschlossen haben, diese Lücken füllen. Diese Situation ist nicht länger tragbar. Deshalb bringt die Grüne Fraktion diese Woche einen Beschlussantrag in den Landtag ein, um zur Lösung dieses Problems beizutragen.

„Das Land muss so schnell wie möglich ein Maßnahmenpaket schnüren, um den Lehrerberuf wieder attraktiv zu machen und die Abwanderung junger Hochschulabsolvent:innen in den Norden zu stoppen“, fordert Hanspeter Staffler, Erstunterzeichner des Beschlussantrags „Bildungsoffensive 2030“.

Für die Zukunft der nächsten Generationen ist ein motiviertes und gut ausgebildetes Lehrpersonal von großer Bedeutung. Die derzeitige Krise im Schulsystem muss so schnell wie möglich und mit wirksamen Maßnahmen angegangen werden. Mit diversen Vorschlägen fordern die Grünen die Landesregierung auf, den Lehrberuf aufzuwerten. In erster Linie durch eine deutliche Anhebung der Gehälter, die schon zu lange weit unter europäischen Standards liegen.

Aber das ist nicht genug. Ein echtes Maßnahmenpaket ist gefordert, das so schnell wie möglich umgesetzt werden und folgende Punkte enthalten muss:

  • eine Kampagne, um neue Generationen für den Lehrberuf zu gewinnen;
  • mehr Aus- und Weiterbildungsinitiativen;
  • ständige Betreuung aller Lehrkräfte (Supervision, Coachingangebote und andere unterstützende Projekte);
  • die Entwicklung von Age Management, flexiblen Arbeitszeitmodellen und Resilienzprogrammen.

In dieser Woche bringt die Grüne Fraktion zwei Beschlussanträge in den Landtag ein, die das Problem des Personalmangels an den Schulen in den Vordergrund rücken, sowohl bei den Lehrkräften als auch beim nicht-lehrenden Schulpersonal. „Die Ausbildung unserer Jugend und unserer zukünftigen Generationen hängt davon ab, und wir können nicht länger die Augen davor verschließen.“

Bozen, 08/11/2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

L’articolo 13 dello Statuto prevede che i produttori di elettricità consegnino alla Provincia energia gratuita nella misura di 220 KWh per ognuno dei 792.100 KW di potenza nominale media concessa. L’energia gratuita spettante ammonta quindi a 174.262.000 KWh, ma da sempre la Provincia vi rinuncia in cambio d’un compenso che per il 2022, calcolato su prezzi 2021, è di € 24.823.273.

La Provincia di Trento invece ritira l’energia: 140 milioni di KWh per il 2021 per un controvalore che Trento calcola in 35 milioni di €. Con lo stesso calcolo, gli oltre 174 milioni di KWh spettanti a Bolzano avrebbero un controvalore di oltre 43,5 milioni di €, (+75% del previsto compenso in denaro).

Inoltre, ricevendo e poi redistribuendo energia, la Provincia potrebbe alleggerire le bollette di istituzioni, imprese e famiglie, a un controvalore attuale e non calcolato sull’anno prima. L’effetto sarebbe più efficace e duraturo (perché strutturale) rispetto ai contributi-energia elargiti una tantum.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. In base a quali motivazioni anche quest’anno la Provincia ha deciso di rinunciare alla fornitura diretta di energia gratuita preferendo il compenso in denaro?
  2. E’ in corso una valutazione se optare in futuro per l’energia gratuita? Se sì, a che punto è?
  3. Non crede la Giunta che sia opportuno acquisire uno o più pareri autorevoli sulla scelta preferibile per le istituzioni, le imprese e le famiglie altoatesine, tra energia gratuita o compensi in denaro?

 

Bolzano, 18.10.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

La Provincia ha annunciato di voler rinunciare ai propri dividendi in Alperia per far fronte alla grave crisi sociale dovuta all’aumento dei prezzi dell’energia.

L’assessore del comune di Merano Zaccaria, su questo, ha dichiarato in una intervista per l’edizione del quotidiano Alto Adige del 16 ottobre 2022: “La Provincia ha deciso di rinunciare al 10% degli utili che le spettano e di girali ai comuni”. Questa notizia ha naturalmente creato aspettative nelle amministrazioni comunali.

Si chiede alla Giunta provinciale:

Corrisponde al vero che la Provincia trasferirà il 10% dei propri dividendi Alperia ai comuni? Se sì, a quanto ammonterebbe la somma rinunciata dalla Provincia e con quale criterio essa sarebbe “girata” ai comuni? Quale sarebbe la quota che spetta a ciascun comune?

 

Bolzano, 19.10.2022

 

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTULAITÀ.

Il Decreto legislativo 33 del 2013, detto “Codice della trasparenza”, rende possibile l’accesso civico agli atti amministratici e così recita: ““La trasparenza è intesa come accessibilità totale delle informazioni concernenti l’organizzazione e l’attività delle pubbliche amministrazioni, allo scopo di favorire forme diffuse di controllo sul perseguimento delle funzioni istituzionali e sull’utilizzo delle risorse pubbliche”. A questo scopo nei comuni è stato istituito anche l’albo digitale dal quale è possibile scaricare le delibere e gli altri atti amministrativi. Ci giunge però frequentemente la notizia che in molti comuni questi atti vengono esposti per un certo numero di giorni e poi spariscono dall’albo, rendendo così impossibile l’accesso. Ai sensi dell’art. 54 dello Statuto di Autonomia alla Giunta provinciale compete la vigilanza e tutela delle amministrazioni comunali.

Si chiede alla Giunta provinciale:

E’ rispettosa dei diritti di accesso civico previsti dal Decreto legislativo 33 del 2013 la prassi di alcuni comuni che pubblicano solo per un breve tempo delibere e altri atti amministrativi? La pubblicazione non dovrebbe essere permanente per garantire il diritto di accesso civico in ogni momento?

Si prega di indicare i presupposti giuridici della risposta e che cosa intende fare la Giunta provinciale per correggere eventuali prassi inadeguate.

Bolzano, 22.10.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler