PRESSEMITTEILUNG.

Die Grüne Fraktion wollte von der Landesregierung ein Update rund um den Neubau des überdimensionierten Schlachthofes Bozen erfahren. Doch der Aussagegehalt der Antwort war sehr karg.

Der geplante neue Schlachthof in Bozen und die Neuregelung der Privatschlachtungen haben die Grüne Fraktion dazu veranlasst, die Landesregierung um den neuesten Stand der Dinge zu bitten. Die Antwort war in ihrer Knappheit doch sehr aussagekräftig: Die längst fällige Überarbeitung der Neuregelung der Privatschlachtungen lässt auf sich warten. Mehr kann man aus der Antwort des Landesrates (siehe Anhang) nicht herauslesen. Dabei wäre eine rasche Neuregelung von immenser Wichtigkeit: Es geht um das Tierwohl und um mehr Transparenz in der Fleischproduktion in Südtirol.

Auch lesen wir, dass die Planung des Schlachthofs nicht vorangekommen sei und man zurzeit keine Auskunft zu möglichen Standorten oder anderem geben könne. In Anbetracht der immensen Förderungen von 8 Millionen Euro und der angeblichen Dringlichkeit des Projektes erstaunt dies doch etwas. Die Grünen möchten anregen, dies zum Anlass zu nehmen, den Neubau nochmals zu überdenken und das Geld in die dezentrale Schlachtung zu investieren. Somit wäre allen geholfen: Den Landwirt:innen, welche ihre Tiere nicht durch das ganze Land karren müssen und den Tieren, die nicht durch lange Transporte gestresst werden.

 

BZ. 19.11.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Per Beschluss vom 13. September 2022 hat die Landesregierung trotz zahlreicher Bedenken des Amtes für Umweltverträglichkeitsprüfung das Projekt zur Erneuerung der Aufstiegsanlage Sonnenlift mit Erweiterung der zugehörigen Skipisten in der Gemeinde Ahrntal genehmigt. Diese Erweiterung sieht einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild durch hohe Kunstbauten vor. Das Skigebiet grenzt an ein Natura 2000-Gebiet, ein wichtiger Lebensraum für Auerwild. Zweifel stellen sich auch für die Wasserverfügbarkeit, für die Auswirkungen auf den Naturpark Rieserferner-Ahrn. Wie ist der vor kurzem genehmigte Klimaplan Südtirol und die Nachhaltigkeitspropaganda des Landes mit einer solchen Entscheidung gegen den Landschaft- und Umweltschutz vereinbar, fragen sich die Grünen.

Im delikaten Ökosystem der Alpen schreitet die Klimaerwärmung schneller voran als im globalen Durchschnitt. Die Alpen sind die wichtigste Süßwasserquelle Europas und ein Schatz an Biodiversität. Sie sind aber auch Lebensraum und Wirtschaftsraum, der vor allem durch den Tourismus geprägt ist. Die Tourismusfachfrau aus Abtei, Elide Mussner und der Landtagsabgeordnete der Grünen, Hanspeter Staffler fragen sich: „Wie soll der Tourismus in den Alpen zukunftsfähig gestaltet werden, wenn wir hier und jetzt nicht bereit sind, den Naturraum der Alpen zu schützen?“

Mit dem Projekt im Ahrntal würden nicht nur Fauna und Flora stark beeinträchtigt werden, auch der touristische Mehrwert erscheint durch den geplanten Eingriff fraglich, da Landschaft verbaut wird.

Im Umweltverträglichkeitsbericht stimmt man zwar der Verlegung der Talstation zu, aber weder der Verlegung der Bergstation nach oben, noch der gewünschten Pistenerweiterung. Die Pistenerweiterung bedeutet Waldrodungen (über 5 ha) und führt zu Lebensraumverlust von geschützter Flora und Fauna. Mehrere Arten der roten Listen, wie zum Beispiel das Auerhuhn, sind hier zuhause.

Nichts desto trotz, hat die Landesregierung einstimmig beschlossen, die Eingriffe zu genehmigen.

„Das Gespenst, das dabei unvermeidlich mitschwebt, ist die Idee einer Zusammenschließung der beiden Skigebite Klausberg und Speikboden“, berichtet Elide Mussner nach einem Austausch mit Bürger*innen aus dem Ahrntal.

Wissenschaftliche Studien bezeugen, dass sich die klimatischen Bedingungen in den nächsten 15 bis 20 Jahren so stark verändern werden, dass viele Skigebiete nicht mehr rentabel betrieben werden können. Und obwohl die Wasserressourcen im heilen Südtirol langsam knapp werden, fördert die Landesregierung wasser- und stromfressende Pistenprojekte.

Der Appell der Grünen an die Landesregierung: Schluss mit Greenwashing! Es ist Zeit, die Klimakrise und unsere Zukunft ernstzunehmen – nicht nur durch schöne Worte, sondern auch durch kohärente Fakten.

Bozen, 18.11.2022

Elide Mussner, Tourismus Referentin Abtei
Cons. prov.
Verdi Grüne Vërc
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

BESCHLUSSANTRAG.

Der Begriff Catcalling, der sich mit „Katzengejammer“ übersetzen lässt und ursprünglich die Buhrufe im Theater bezeichnete, ist weit weniger harmlos als dieser Anglizismus vermuten lässt. Gemeint ist damit sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum durch anzügliches Anreden, Nachrufen, Nachpfeifen oder sonstige Geräusche. Diese Art der sexuellen Belästigung ist für viele Frauen Alltag, auch minderjährige Personen sind davon stark betroffen. Es passiert auf viel frequentierten Straßen und Plätzen genauso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf dem Dorffest.

Sexuelle Belästigung ist allgegenwärtig, die Anzahl an Erfahrungen mit Nachpfeifen oder sexuell expliziten Aufforderungen ist hoch. In Deutschland etwa geben 63% der Frauen an, schon einmal sexuell belästigt worden zu sein. In Frankreich sind es sogar 86%. Ein Großteil dieser Belästigungen geschieht verbal und/oder durch Gesten und auf öffentlichen Plätzen. Darunter leiden besonders junge Frauen, in Deutschland waren 2 von 3 Betroffenen unter 25 Jahren.

Oft als Kavaliersdelikt bagatellisiert, oder schlimmer noch als Kompliment abgetan, traumatisiert Catcalling Betroffene, schüchtert und schränkt sie in ihrem Alltagsleben ein. Eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen etwa ergab, dass eine große Mehrheit der Betroffenen nach Catcalling-Vorfällen ängstlicher wurde. So mieden 40% der Befragten danach bestimmte öffentliche Orte, während 8% sogar ihren Kleidungsstil änderten.

Catcalling ist eine Form verbaler sexueller Gewalt. Die Istanbul Konvention ordnet verbale sexuelle Gewalt als geschlechtsspezifische Gewalt ein, da sich die Vorfälle überwiegend gegen Frauen richten.

In den meisten europäischen Ländern ist Catcalling nicht strafbar. In Frankreich, Portugal, Belgien und in den Niederlanden hingegen ist der Tatbestand von Catcalling strafbar und wird entweder mit Geldstrafen, aber auch mit Gefängnis sanktioniert.

In Italien regelt der Artikel 660 des Strafgesetzes den Tatbestand der Belästigung oder Störung von Personen (reato di molestia o disturbo alle persone) und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 516 Euro geahndet. Catcalling fällt aktuell nicht in diesen Tatbestand.

Dabei wäre besonders die Signalwirkung wichtig: Die klare Aussage des Gesetzgebers, dass dieses Verhalten inakzeptabel ist. Denn sexuelle Gewalt beginnt oft unbemerkt, mit einer degradierenden Bemerkung, einem objektivierenden Kommentar. Catcalling ist Einschüchterung und Machtspiel und zieht Victim-Blaming mit sich. Damit ist die Opfer-Täter-Umkehr gemeint, eine Frau (die meisten Betroffenen sind Frauen) habe es durch ihre Kleidung oder ihr Verhalten „herausgefordert“. Wird Catcalling verharmlost und von einer Mehrheitsgesellschaft toleriert, kann dies schnell in einer Gewaltspirale enden – auf verbale Gewalt folgt oft physische.

In der Diskussion um Catcalling geht es nicht um ein „Flirtverbot“ auf öffentlichen Straßen, sondern darum Bewusstsein zu schaffen, wie es ist, wenn frau sich im öffentlichen Raum nicht sicher fühlt. Wichtig ist vor allem, hier eine gesellschaftspolitische Debatte anzustoßen, damit Bewusstseinsbildung zu diesem Phänomen entstehen kann.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Das Phänomen „Catcalling“ als Form verbaler sexuellen Gewalt anzuerkennen, gegen das es gezielt vorzugehen gilt und verstärkt auf das Problem aufmerksam zu machen.
  2. Den Internetauftritt „Gewalt hat viele Gesichter“ um das Thema Catcalling als eine Form der verbalen sexuellen Gewalt zu ergänzen.
  3. Gemeinsam mit Kooperationspartner:innen (Gleichstellungsbüro, Frauenorganisationen, Polizei, Justiz….) Schulungen, Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen zu starten.
  4. In allen Schulstufen das Thema Catcalling in themenspezifische Workshops bzw. in den regulären Unterricht zu integrieren. Körperliche Autonomie und heteronormative Männlichkeitsbilder sollen dabei besonders im Fokus stehen.

Bozen, 25.10.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Foto: American Girl in Italy, 1951, Ruth Orkin

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Laut Medienberichten vom 9. November 2022 sollen die zuständigen Landesämter den Abbruchhaufen des Teilabbruchs im Kasernen-Areal in Schlanders auf Schadstoffe hin untersucht haben und auf Asbest gestoßen sein. Asbest muss im Zuge von Abbrucharbeiten getrennt geborgen und getrennt entsorgt werden, denn eingeatmetes Asbest ist für die menschliche Gesundheit hochgefährlich. Bei den unangekündigten Abbrucharbeiten scheinen diesbezüglich weder Sicherheitsvorkehrungen für die Bevölkerung getroffen noch die Bauarbeiter entsprechend durch die Arbeitssicherheit eingewiesen worden zu sein.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass im Abbruchhaufen von der Drususkaserne in Schlanders Asbestreste gefunden wurden?
  2. Falls ja, ist damit die Abbruchanordnung 83/2022 des Bürgermeisters von Schlanders aus Sicht des Umwelt- und Arbeitsrechtes strafrechtlich relevant?
  3. Sollten Asbestreste im Abbruchhaufen vorhanden sein, wie muss die fachgerechte Entsorgung erfolgen?
  4. Wie hoch sind die Kosten dieser Entsorgung und wer trägt die Kosten?

Bozen, 14.11.2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Der Konflikt zwischen Land und Staat über die Finanzierung blockiert das neue Gefängnis. Die Insassen und das Personal zahlen den Preis.

Kürzlich haben wir einen Lokalaugenschein im Gefängnis Bozen vorgenommen. Die Baufälligkeit des Gebäudes wirkt sich auch auf die Situation der Insassen und des Personals aus. Das bestätigte auch unser Besuch. Nun ist die Antwort des Landeshauptmannes auf unsere Anfrage eingetroffen, in der wir wissen wollten, wieso der Neubau des Gefängnisses nicht vorankommt. Wir erinnern daran, dass die Ministerin Cartabia und Landeshauptmann Kompatscher nach ihrem Besuch des Gefängnis im Juni letzten Jahres zugesagt haben, die Mittel so schnell wie möglich freizugeben. Seither ist es rund ums Gefängnis leise geworden.

Aus der Antwort von Arno Kompatscher auf unsere Anfrage erfahren wir nun, dass Unstimmigkeiten über die Art der Finanzierung diese blockieren: Das Land wäre nur dann bereit, die Arbeiten zu finanzieren, wenn der vorgesehene Betrag als Teil des von Südtirol geschuldeten Beitrags zur Sanierung der öffentlichen Finanzen (Mailänder Abkommen) anerkannt würde. Das Land möchte eine Bestätigung für diesen Finanzierungsplan, doch der Staat antwortete bislang nicht, sodass der Bau des neuen Gefängnisses seit Jahren stillsteht. Kompatscher deutet sogar die Möglichkeit an, „alternative Lösungen“ zu prüfen, sollte der Streit mit dem Staat nicht beigelegt werden können. Und selbst die Kompatibilität des neuen Gefängnisses mit dem Gefahrenzonenplan des Flughafens Bozen wird in der Antwort des Landeshauptmanns in Frage gestellt. Auch hier deutete er die Möglichkeit einer Suche nach Alternativlösungen an.

Die Leidtragenden dieses Konflikts sind jene Menschen, die in dem baufälligen Gefängnis in der Dantestraße leben und arbeiten. Sie erleben jeden Tag, wie ihre Rechte mit Füßen getreten werden: Das Recht der Insassen auf einen menschenwürdigen Gefängnisaufenthalt, der vor allem eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft und ein neues Lebensprojekt ermöglichen sollte. Dies ist in der Dantestraße zurzeit unmöglich. Auch für die Mitarbeiter:innen des Gefängnisses sind die Zustände in diesem Arbeitsumfeld untragbar.

Die Grüne Fraktion ersucht Staat und Land, so schnell wie möglich eine Entscheidung zu treffen, da die Situation in der Dantestraße dramatisch ist und eine Lösung nicht länger aufgeschoben werden kann. Der Finanzierungsplan wurde bereits 2011 durch eine Vereinbarung festgelegt und muss vom Staat unverzüglich bestätigt werden. Darüber hinaus fordern wir eine rasche Überprüfung, ob das neue Gefängnisprojekt noch relevant ist, ob es geändert, oder ob alternative Lösungen in Betracht gezogen werden sollten. Auch eine mögliche Renovierung des aktuellen Gefängnissen nach gesetzlich vorgeschrieben moderneren und humaneren Standards, sollte nicht ausgeschlossen werden.

Denn eines ist für die Grüne Fraktion glasklar: Menschenrechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen dürfen nicht länger aufgeschoben werden.

Bozen, 16/11/2022

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Am 13. November wird Hans Heiss 70 Jahre alt. Die Grünen gratulieren dem „Green Gentleman“. Der Historiker und Archivar, bis heute unerreichter Rekordhalter an grünen Vorzugsstimmen, war von 2003-2018 im Südtiroler Landtag, wo er allgemeine Hochachtung unter den Kolleg:innen, auch unter den politischen Gegnern genoss. Seine Reden sind bis heute legendär. Als kritischer Beobachter der Südtiroler Realität zeichnet er messerscharf die Entwicklungen (und die Rückschritte) nach. Nichts entgeht ihm. „In unserer Landtagsarbeit vermissen wir sein phänomenales Gedächtnis und seine unermüdliche Präsenz (Hans war auch in den Ferien bei der Arbeit und nicht selten hat er die Nächte im Büro durchgearbeitet). Zum Glück gibt er uns immer wieder wichtige Denkanstöße, ohne dabei auf seinen brillanten Humor zu verzichten“, so die aktuellen und ehemaligen Weggefährten von Hans Heiss in der grünen Fraktion.

Es war eine Ehre und eine große Bereicherung für alle, ob jung oder alt, zu sehen, wie er die jüngste politische Wahlherausforderung enthusiastisch angenommen hat. Einmal mehr hat er uns seinen großzügigen Geist im Dienste der Umweltbewegung gezeigt, nicht nur auf lokaler Ebene. Denn seine europäische Gesinnung reicht weit über die Grenzen unserer Provinz hinaus. Unsere jungen Leute wissen und schätzen dies.

Danke Hans für alles, was du den Grünen und Südtirol gegeben hast und in Zukunft geben wirst! Ad multos annos!

13/11/2022

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler, Cristina Kury, Sepp Kusstatscher

Felix von Wohlgemuth, Marlene Pernstich

PRESSEMITTEILUNG.

Im Südtiroler Landtag wurden heute Vormittag (10.11.2022) die Beschlussanträge der beiden Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa und Maria Elisabeth Rieder abgelehnt. In den Anträgen wurden jeweils konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des nicht unterrichtenden Personals an den Südtiroler Schulen vorgeschlagen. Sowohl das Verwaltungspersonal als auch die Schulwart:innen sind schon seit geraumer Zeit erschöpft. Die zunehmende Arbeitsbelastung und der Personalmangel sind inzwischen nicht mehr zu leugnen und so auch nicht mehr hinnehmbar.

„Obwohl Landesrat Achammer das Problem teilweise erkannt hat, waren die Vorschläge für eine Einigung sehr oberflächlich. Keine seiner angekündigten Maßnahmen zielte auch nur im Geringsten darauf ab, die Probleme der Schulwart:innen und Sekretariatsangestellten unserer Schulen zu lösen. Aus diesem Grund konnten wir keine Einigung erzielen“, sagten die beiden Antragstellerinnen Brigitte Foppa und Maria Elisabeth Rieder.

Mit 17 Gegenstimmen und 15 Ja-Stimmen lehnte die Mehrheit somit die beiden Anträge der Grünen und dem Team K ab. „Es ist bitter und ein trauriges, aber deutliches Zeichen von mangelndem Respekt der Mehrheit im Landtag gegenüber denjenigen, die ihre Arbeit tagtäglich hinter den Kulissen verrichten, ohne die unsere Schulen aber nicht funktionieren würden“, schlossen die beiden Abgeordneten.

Das Ergebnis der Abstimmung ist beigefügt.

Bozen, 10.11.2022

Gruppo Verde und TeamK

PRESSEMITTEILUNG.

Um die finanzielle Deckung zum Wohnbaugesetz zeigt sich ein nie gesehener Konflikt innerhalb der SVP.

Heute, 08.11.2022 kam es, nach einem auch von Einbringer Renzler als „Schwergeburt“ bezeichneten langen Hickhack um das Wohnbaugesetz, zum Abschluss der Arbeiten im 4. Gesetzgebungsausschuss. Wir erinnern uns: Seit mindestens zehn Jahren soll der öffentliche Wohnbau in Südtirol reformiert werden. Die bisherige Regelung hat zu einem durchgedrehten Wohnungsmarkt geführt, mit Quadratmeterpreisen, die sich niemand leisten kann und einem Wohnkostenanteil von perversen 41% an den Ausgaben einer Familie.

Aus dem Reformvorhaben ist nun eine Minireform geworden – die aber einen Maxikonflikt innerhalb der SVP erahnen lässt. Aufgebrochen ist der Konflikt heute, in der Abschlussphase, vor den Augen der politischen Minderheit und der anwesenden Beamten.

Es ist nämlich üblich und notwendig, dass ein Gesetzentwurf erst dann den Gesetzgebungsausschuss verlässt, wenn die finanzielle Deckung des Gesetzesvorhabens gesichert ist. Dazu braucht es immer ein Gutachten der Finanzabteilung. Im Fall des Wohnbaugesetzes kam eine seitenlange Begründung aus der Finanzabteilung (unterzeichnet vom zuständigen LR Kompatscher Arno), die auf eine Reihe von Mängeln am Gesetz hinwies, weshalb man „außerstande sei, ein Gutachten zum Gesetz abzugeben“. Das ist an sich schon völlig ungewöhnlich und besagt in anderen Worten, dass die Wohnbaulandesrätin nicht imstande gewesen sei, eine ordentliche Kostenberechnung und -deckung vorzulegen. Vor aller Öffentlichkeit bezeichnet man sich damit innerhalb der Landesregierung der Unfähigkeit.

„Während nun jede:r Oppositionelle daraufhin eine Verhandlung mit dem Finanzlandesrat angestrebt hätte, um einen Eklat im Gesetzgebungsausschuss zu vermeiden, vor allem aber um das Gesetz wirklich niet- und nagelfest aus dem Ausschuss zu entlassen, hat man hier auf stur gestellt: Arbeitnehmervertreter Renzler (wohl in Abstimmung mit Landesrätin Deeg) hat einfach die Rückmeldung des Finanzlandesrates ignoriert und eine finanzielle Deckung von 3,5 Mio. Euro für 2023 und 7,8 Mio. für 2024 erfunden, indem er den Sammelfonds für neue Gesetze als Herkunftsort der nötigen Gelder angibt. Eine sehr bequeme Praxis, die sich hiermit etabliert!“, so der erstaunte Kommentar des grünen Ausschussmitglieds Brigitte Foppa.

Wer in diesem Konflikt recht hat, ist nicht auszumachen. Mit der Kommunikations- und Beziehungslage in der Volkspartei scheint es auf jeden Fall nicht gut zu stehen. Die Wohnungsnot und die Sorgen vieler Familien im Lande, ihr Wohnen nicht bezahlen zu können, hätte ein weit besseres Management notwendig.

Bozen, 08.11.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Südtiroler Schule befindet sich in einer gravierenden Krise: Lehrkräfte aller Schulstufen arbeiten mit großer Frustration, die ältere Generation geht in den Ruhestand und die jüngere Generation wendet sich anderen Ländern wie Österreich und der Schweiz zu, wo die Gehälter höher sind. Also müssen immer mehr junge Menschen, die gerade die Schule abgeschlossen haben, diese Lücken füllen. Diese Situation ist nicht länger tragbar. Deshalb bringt die Grüne Fraktion diese Woche einen Beschlussantrag in den Landtag ein, um zur Lösung dieses Problems beizutragen.

„Das Land muss so schnell wie möglich ein Maßnahmenpaket schnüren, um den Lehrerberuf wieder attraktiv zu machen und die Abwanderung junger Hochschulabsolvent:innen in den Norden zu stoppen“, fordert Hanspeter Staffler, Erstunterzeichner des Beschlussantrags „Bildungsoffensive 2030“.

Für die Zukunft der nächsten Generationen ist ein motiviertes und gut ausgebildetes Lehrpersonal von großer Bedeutung. Die derzeitige Krise im Schulsystem muss so schnell wie möglich und mit wirksamen Maßnahmen angegangen werden. Mit diversen Vorschlägen fordern die Grünen die Landesregierung auf, den Lehrberuf aufzuwerten. In erster Linie durch eine deutliche Anhebung der Gehälter, die schon zu lange weit unter europäischen Standards liegen.

Aber das ist nicht genug. Ein echtes Maßnahmenpaket ist gefordert, das so schnell wie möglich umgesetzt werden und folgende Punkte enthalten muss:

  • eine Kampagne, um neue Generationen für den Lehrberuf zu gewinnen;
  • mehr Aus- und Weiterbildungsinitiativen;
  • ständige Betreuung aller Lehrkräfte (Supervision, Coachingangebote und andere unterstützende Projekte);
  • die Entwicklung von Age Management, flexiblen Arbeitszeitmodellen und Resilienzprogrammen.

In dieser Woche bringt die Grüne Fraktion zwei Beschlussanträge in den Landtag ein, die das Problem des Personalmangels an den Schulen in den Vordergrund rücken, sowohl bei den Lehrkräften als auch beim nicht-lehrenden Schulpersonal. „Die Ausbildung unserer Jugend und unserer zukünftigen Generationen hängt davon ab, und wir können nicht länger die Augen davor verschließen.“

Bozen, 08/11/2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

L’articolo 13 dello Statuto prevede che i produttori di elettricità consegnino alla Provincia energia gratuita nella misura di 220 KWh per ognuno dei 792.100 KW di potenza nominale media concessa. L’energia gratuita spettante ammonta quindi a 174.262.000 KWh, ma da sempre la Provincia vi rinuncia in cambio d’un compenso che per il 2022, calcolato su prezzi 2021, è di € 24.823.273.

La Provincia di Trento invece ritira l’energia: 140 milioni di KWh per il 2021 per un controvalore che Trento calcola in 35 milioni di €. Con lo stesso calcolo, gli oltre 174 milioni di KWh spettanti a Bolzano avrebbero un controvalore di oltre 43,5 milioni di €, (+75% del previsto compenso in denaro).

Inoltre, ricevendo e poi redistribuendo energia, la Provincia potrebbe alleggerire le bollette di istituzioni, imprese e famiglie, a un controvalore attuale e non calcolato sull’anno prima. L’effetto sarebbe più efficace e duraturo (perché strutturale) rispetto ai contributi-energia elargiti una tantum.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. In base a quali motivazioni anche quest’anno la Provincia ha deciso di rinunciare alla fornitura diretta di energia gratuita preferendo il compenso in denaro?
  2. E’ in corso una valutazione se optare in futuro per l’energia gratuita? Se sì, a che punto è?
  3. Non crede la Giunta che sia opportuno acquisire uno o più pareri autorevoli sulla scelta preferibile per le istituzioni, le imprese e le famiglie altoatesine, tra energia gratuita o compensi in denaro?

 

Bolzano, 18.10.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler