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PRESSEMITTEILUNG.

Erster wichtiger Erfolg aufgrund unserer gerichtlichen Initiative: Die Staatsanwaltschaft ist dabei, eine Ermittlungsakte anzulegen, um festzustellen, ob der Landeskasse durch den Verkauf von ABD ein Vermögensschaden zugefügt wurde.

Der Rechnungshof hat die Eingabe gegen den Verkauf von ABD an die Privatunternehmen, eingereicht von der Grünen Fraktion, ernstgenommen und die nötigen Ermittlungen eingeleitet.
Das wurde uns gestern, am 23. September von Seiten des Regionalstaatsanwalts Paolo Evangelista mitgeteilt. Schon am 26. Juli, nach der ersten Eingabe (welche durch die zweite am 17. September untermauert wurde) hat der Rechnungshof mit der Erstellung einer Ermittlungsakte begonnen, welcher die Nummer “I00461/2019” zugeteilt wurde.
Dies ist ein wichtiger Schritt, der alles andere als selbstverständlich war. Erhält der Rechnungshof Eingaben, die er für haltlos erachtet, werden diese umgehend ohne weitere Ermittlungen zu den Akten gelegt. Unsere Eingaben hingegen wurden nicht archiviert. Augenscheinlich befand es der Rechnungshof für notwendig, in dieser Sache weiter zu ermitteln. Es soll festgestellt werden, ob dem Land Südtirol durch den Verkauf von ABD um einen derart geringen Preis ein Vermögensschaden entstanden ist (wenig mehr als 3,8 Millionen Euro Verkaufspreis stehen einem Wert von über 37 Millionen Euro im Landeshaushalt gegenüber).
Die offizielle Eröffnung der Ermittlungen bringt eine genaue Vorgehensweise mit sich: Der Rechnungshof wird alle für nötig erachteten Informationen und Unterlagen sammeln – auf direktem Wege oder mithilfe der Finanzpolizei – um zu einer Entscheidung zu kommen, ob der Verkauf von ABD den öffentlichen Finanzen Schaden zugefügt hat. Die Grüne Fraktion, Initiatorin der Eingabe, wird laufend über die Ermittlungen und ihren Ausgang informiert.

Wir sind sehr erfreut, dass unsere Eingaben ein Ermittlungsverfahren des Rechnungshofes ins Rollen gebracht haben. Zudem haben wir vollstes Vertrauen, dass der Rechnungshof Licht in diesen „Ausverkauf“ bringen wird. Ein Ausverkauf, durch den sich die Landesregierung des heißen Eisens Flughafen entledigte und dadurch jene Verlängerung der Landebahn nun von den Privatunternehmen vornehmen lässt, die von der Bevölkerung in der Volksbefragung aus dem Jahr 2016 eindeutig abgelehnt wurde.

Bozen, 24.09.2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Im Anhang

Heute, Montag, 16. September. Während Landeshauptmann Kompatscher die Übertragung der Landesgesellschaft ABD Airport Spa an die Privatunternehmen unterzeichnet, versendet die Grüne Fraktion im Landtag die zweite Eingabe an den Rechnungshof. Die aktualisierte Eingabe folgt auf die erste vom 24. Juli 2019 und wird nötig, da sich mit der Unterschrift des Landeshauptmannes der Vermögensschaden für die Provinz konkretisiert.

Zusammenfassung der Fakten, die uns einen Vermögensschaden befürchten lassen:

  1. Das Unternehmen ABD ist im Landeshaushalt mit einem Wert von 37.155.197 €  aufgelistet.
  2. Das genannte Unternehmen wurde den Privatunternehmern Gostner, Benko und Haselsteiner für einen Preis von 3.813.000 € überlassen.
  3. Mit diesem Verkauf erfuhr der Landeshaushalt demnach einen Verlust von 33.342.797 €.
  4. ABD hat derzeit eine verfügbare Liquidität von 5.673.439 €. Mit der Übernahme des Kontos nach dem Kauf werden die drei Privatunternehmer den Verkaufspreis also mehr als nur wiedererlangen.
  5. Bis zum 31.12.2014 hat das Land Südtirol 120.225.869 € in den Flughafen investiert, davon allein 55.831.050 € in die Infrastruktur. Dazu kommen die Ausgaben des Landes ab dem genannten Datum bis heute.
  6. Der lächerliche Verkaufspreis beruht auf einer Schätzung, die den Ausrufpreis auf 3.800.000 € festlegte. Diese Schätzung hat den Vermögenswert von ABD (über 36 Millionen Euro) nicht berücksichtigt. Die Begründung lautete, dass es sich um Güter handle, über welche die Gesellschaft nicht verfügen könne. Es handle sich um eine provisorische Konzession, welche jederzeit widerrufen werden könnte, sobald die Güter an die Domäne übergeben werden. Diese Schätzung ignoriert jedoch zwei Tatsachen:
    a. Unter den unbeweglichen Gütern des Flughafens sind 16,5 Hektar im direkten Eigentum von ABD und haben einen Wert von 16.000.000 €. Diese Flächen wurden mit öffentlichen Geldern angekauft und gehören nicht zu jenen Gütern, die nach Ablauf der Konzession an die Domäne übertragen werden müssen.
    b. ABD verfügt bereits über eine 20-jährige Konzession, so entschieden von der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC, mit Beschluss Nummer 20 vom 9. Mai 2013. Sobald ABD das Abkommen mit ENAC unterschreibt, bleiben auch die Güter, welche der Domäne übergeben werden müssen, für 20 Jahre in der Hand von ABD. Dieser Wert muss also berücksichtigt werden.
  7. Der von den Privatunternehmern gebotene Preis liegt gerade einmal 13.000 € über dem Ausrufpreis. Erfreulich für die Unternehmer, die konkurrenzlos ins Rennen gingen. Bei einer Ausschreibung mit nur einem Teilnehmer ist es bekanntermaßen schwierig, den Verkaufpreis auf das Maximum zu treiben (zur Erinnerung: Bei der Ausschreibung von Solland Silicon gab es mehrere Angebote, ca. 80 Mal wurde geboten, und am Ende war der Verkaufpreis etwa drei Mal so hoch wie der Ausrufpreis).
    Es gibt staatliche Richtlinien, die es dem Land ermöglicht hätten, die Ausschreibung aufgrund solcher Bedingungen zu wiederholen. Auch sah die Ausschreibung unter Punkt „V.1. Zusätzliche Informationen“ die Möglichkeit vor, die Ausschreibung bei Bedarf zu annullieren und zu wiederholen, ohne die Teilnehmer entschädigen zu müssen. Das Land hat diese Möglichkeit jedoch nicht wahrgenommen und ABD an den einzigen Teilnehmer praktisch verscherbelt.

“Es ist ein gravierender politischen Fehler, den der Landeshauptmann heute begeht. Er hat sich auf einen Behauptungsstreit mit der Bevölkerung eingelassen, anstatt deren Willen zu respektieren,“ so die Landtagsabgeordneten der Grünen Fraktion. „Dieser Flughafen, erst recht wenn er womöglich erweitert wird, ist von den Bürgerinnen und Bürgern nicht gewollt. Er ist schädlich für Klima, Umwelt und Gesundheit. Und er lastet auf der Steuerkasse. Was zu viel ist, ist zu viel.“
Aus all den genannten Gründen hat die Grüne Fraktion im Landtag die Eingabe um die neuesten Informationen erweitert und ersucht den Rechnungshof zu überprüfen, ob durch den Verkauf von ABD um einen Bruchteil seines Vermögenswertes ein unzulässiger Vermögensschaden entstanden ist.

Bozen, 16.09.019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Liste Anhänge:

  • Vendita ABD – SECONDO ESPOSTO alla corte dei conti
  • Anhang 1: Bilancio ABD Airport Spa al 31.12.2018
  • Anhang 2: delibera CdA Enac 2013
  • Anhang 3a: 2019 05 21 ABD – 32 milioni di patrimonio valgono zero ANFRAGE
  • Anhang 3b: 2019 05 21 ABD – 32 milioni di patrimonio valgono zero ANTWORT
  • Anhang 4a: 2019 05 21 ABD- quanto vale nel bilancio della Provincia ANFRAGE
  • Anhang 4b: 2019 05 21 ABD- quanto vale nel bilancio della Provincia ANTWORT
  • Anhang 5a: 2019 05 29 ABD- ritardata o mancata vendita, quali conseguenze ANFRAGE
  • Anhang 5b: 2019 05 29 ABD- ritardata o mancata vendita, quali conseguenze ANTWORT
  • Anhang 6a: 2019 08 01 ABD cessione a unico offerente – ANFRAGE
  • Anhang 6b: 2019 08 01 ABD cessione a unico offerente – ANTWORT
  • Anhang 7: Bando di gara „Dismissione intero pacchetto detenuto dalla Provincia nella società ABD Airport Spa“
  • Anhang 8: Costi totali Aeroporto Bolzano anni 1999-2014 – tabella fornita dalla Giunta provinciale in occasione del referendum del 2016.

Die Anfrage an den Rechnungshof: Nachzuprüfen, ob durch den Verkauf an die Privaten ein Steuerschaden für das Land entstand.

Die gestern Nachmittag abgeschickte Eingabe rekonstruiert den Verlauf der Causa Flughafen. Diese erfolgte anhand der offiziellen Antworten der Landesregierung auf unsere Anfragen, der Analyse der Wettbewerbsausschreibung sowie der Überprüfung des genauen Werts von ABD – aufgelistet im Landeshaushalt. Nach Auswertung all dieser Quellen bestehen Zweifel, ob der Verkaufspreis des Flughafens gerechtfertigt war.

Hier der vollständige Text der Eingabe mitsamt der dazugehörigen Dokumentation.

Anhänge:

  1. Aeroporto di Bz trasferito alla Provincia. Interrogazione, risposta.
  2. Vendita delle quote ABD – il prezzo. Interrogazione, risposta, domanda aggiuntiva interrogante.
  3. ABD: 32 milioni valgono zero? Interrogazione attualmente senza risposta.
  4. ABD – quanto vale nel bilancio della Provincia? Interrogazione, risposta, domanda aggiuntiva interrogante.
  5. Spese per l’aeroporto. Interrogazione, risposta.
  6. ABD Holding a New Energy Power. Interrogazione attualmente senza risposta.

Am Tag nach der Abgabe beim Rechnungshof der Eingabe hat uns die Landesregierung eine fehlende Antwort geschickt:

  • ABD: 32 milioni valgono zero? Risposta

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In der Gemeinde Deutschnofen sieht das Tourismusentwicklungskonzept in der aktuell genehmigten Fassung einen Campingplatz von 150 Stellplätzen vor. Laut dem Beschluss des Gemeindeausschusses in der Sitzung vom 20.05.2019 soll nun der Bauleitplan entsprechend abgeändert werden. Auf den Wiesen am Neuköchlhof, im Eigentum von Pardeller Karl soll eine „Zone für touristische Einrichtungen  – Campingplätze – C“ ausgewiesen werden.

Die Wiese liegt in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnzone und ist landschaftlich sehr schön gelegen. Vor allem aber ist hervorzuheben, dass sich bereits vor Jahren gegen ein analoges Projekt großer Widerstand in der Bevölkerung geregt hat und dieses erst nach dem Sammeln von 500 Unterschriften abgewendet werden konnte. Nun taucht es wieder auf und kurz bevor BM Gallmetzer abtritt, veranlasst er die Ausweisung der Zone – ohne die Bevölkerung vorher eingebunden zu haben (kurz vor dem Datum der Beschlussfassung gab es eine Bürgerversammlung, auf der kein Wort zum Campingplatz gefallen ist).  Eine eindrucksvolle Geste, die sich nur schwer erklären lässt.

Die Beschlussfassung fällt in die Zeit, in der noch das „alte“ Raumordnungsgesetz Nr. 13, vom 11. August 1997 gültig ist, dabei aber das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ (Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9) verabschiedet aber noch nicht in Kraft getreten ist.

Aus dieser Übergangszeit ergibt sich eine Reihe von Fragen, die sich am Projekt des Campingplatzes in Deutschnofen konkretisieren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie werden Verfahren, die nach dem 10. Juli 2018 eingeleitet wurden, in den nächsten Monaten abgewickelt? Nach dem alten Gesetz oder nach dem neuen? Was passiert nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit bereits angelaufenen Verfahren?

2. Bereits bei Verabschiedung des Landesgesetzes 9/2018 hieß es, dass das Inkrafttreten bis 2021 verzögert werden könne. Wie ist hierzu der Stand der Dinge? Geht die Landesregierung davon aus, dass das Gesetz wie vorgesehen mit 1.1.2020 in Kraft treten wird?

3. Sind die Verfahren zur Abänderung des Bauleitplanes und die Ausweisung von Zonen für touristische Einrichtungen nach dem 10. Juli 2018 angestiegen? Wir bitten um die Auflistung dieser Verfahren
a) im Zeitraum 10.7.2017 – 10.07.2018 und
b) im Zeitraum 10.7.2018 – 10.07.2019.

4. Ein sehr fraglicher Punkt ist der Planungsmehrwert, etwa für Sondernutzungsgebiete für touristische Einrichtungen. Laut Art. 19 des LG 9/2018 ist der Planungsmehrwert von 30% auf Sondernutzungsgebiete für touristische Einrichtungen dann zu entrichten, wenn sie außerhalb des Siedlungsgebietes liegen. Im Falle des geplanten Campingplatzes in Deutschnofen zeigt sich die Problematik:
• Wenn die Zone zum jetzigen Zeitpunkt ausgewiesen wird, muss kein Mehrwert entrichtet werden.
• Wenn die Zone nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausgewiesen würde, wäre ein Planungsmehrwert zu entrichten, falls die Siedlungsgrenze jenseits der betroffenen Zone gezogen würde, oder aber nicht, wenn die Zone in das Siedlungsgebiet hineinfallen würde.

Frage: Stimmt unsere Interpretation?

5. Somit können diese Verfahren aus unserer Sicht derzeit nicht unbefangen abgewickelt werden. Die BürgermeisterInnen werden sich den Vorwurf anhören müssen, dass sie durch die Wahl des Zeitpunktes der Umwidmungen (vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes) oder durch die Ziehung der Siedlungsgrenze (diesseits oder jenseits der betroffenen Flächen) Spekulationen zulassen oder sogar fördern. Es stellt sich aber auch die Frage nach der finanziellen Verantwortung für eine auf diese Weise der öffentlichen Hand entgangenen Einnahme. Wenn etwa das Verfahren in Deutschnofen nach dem neuen Gesetz abgewickelt würde und die Zone außerhalb der Siedlungsgrenze zu liegen käme, wäre der Gemeinde Deutschnofen ein Planungsmehrwert von 30% zu entrichten. Andernfalls entgeht der Gemeinde diese Summe.

Frage mit Bitte um Rechtsauskunft: Kann ein/e BürgermeisterIn für ein solches Vorgehen etwa vom Rechnungshof belangt werden?

Bozen, 14.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 28.01.2019 hatten wir in einer Anfrage Informationen zur Seilbahnverbindung Tiers/St. Zyprian – Frommer Alm angefragt. Der ergänzende Eingriff in der Skizone Karerpass war mit Beschluss der Landesregierung Nr. 159 vom 27.02.2018 genehmigt worden.

Vor Ort gilt das Projekt als sehr umstritten, da es bereits sehr gute, stündliche Verbindungen mit Bussen auf den Karerpass gibt und man daher den Eingriff nicht nachvollziehen kann.

Wie auch aus dem Beschluss der Landesregierung hervor geht, würde sich der öffentliche Verkehr nach der Errichtung der Seilbahn zurückziehen, mit der Folge, dass diese Strecke für die Fahrgäste teurer wird als bisher.

Außerdem ist die Zone ein Auerwildgebiet, was nicht umsonst zu diversen Auflagen im Beschluss geführt hat.

Die wichtigsten Fragen der Anfrage blieben in der Antwort des Landesrates unbeantwortet. Wir fordern daher die Landesregierung auf, sie auf diesem Wege zu beantworten:

Frage 2 der ursprünglichen Anfrage: Erhält das Projekt öffentliche Förderung?

Frage 4 der ursprünglichen Anfrage: Welches finanzielle Ausmaß nimmt die Förderung an und an wen wird sie ausbezahlt?

Frage 5 der ursprünglichen Anfrage: Welcher Prozentsatz der Gesamtkosten ist das?

BZ, 10.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unserer Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE:

Insbesondere im Unterland blickt man derzeit mit Sorge auf die Verkaufs- und eventuelle Ausbaupläne des Bozner Flughafens. Man erinnert immer wieder an den Ausgang der Volksbefragung von 2016, wo über 70% der Abstimmenden mit NEIN gestimmt haben. Viele BürgerInnen möchten auch wissen, wieviel der Flughafen in den Jahren seit der Abstimmung gekostet hat.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel hat das Land Südtirol in den Jahren 2016, 2017, 2018 für laufende Kosten für den Flughafen ausgegeben?
  2. Wieviel machten in denselben Jahren die Investitionsausgaben aus?
  3. Sind mit der Abwicklung des Verkaufs von ABD Kosten verbunden? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
  4. Weil sich die Tatsachen ja ständig ändern: Was ist der Stand der Dinge zum heutigen Zeitpunkt, was die Zukunft des Flughafens und die Ausrichtung der Landesregierung hierzu betrifft?

Bozen, 10.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unserer Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Frage des Hofburggartens Brixen läuft der Planungs- und Diskussionsprozess zwischen der Gemeinde Brixen und dem Künstler Andrè Heller weiter, auf der Grundlage der vorerst politisch bekundeten Bereitschaft der Landesregierung, sich an den absehbaren Kosten in Höhe von 8-10 Mio. € mit einem Beitrag von ca. 80% unterstützend zu beteiligen
Beauftragung und Mittelverwendung verdienen in diesem Falle angesichts der Haushaltslage und des Interesses an einem bedeutenden Öffentlichen Grün besondere Aufmerksamkeit.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist über die grundsätzliche Zusage an die Gemeinde Brixen bereits eine konkrete Haushaltsverpflichtung oder ein Beschluss der Südtiroler Landesregierung zur Finanzierung erfolgt (wenn ja, ersuchen wir um Aushändigung)?
  2. Hat die Gemeinde Brixen einen entsprechenden Antrag um Finanzierung gestellt?
  3. Wird eine allfällige Finanzierung über den Weg eines Beitrages an die Gemeinde oder an die Tourismusgenossenschaft Brixen erfolgen?
  4. Gibt es Hinweise zu den Führungskosten? Wie viele BesucherInnen des „Heller-Gartens“ wären zur Kostendeckung erforderlich?
  5. Wird das Versuchszentrum Laimburg das Projekt mit einem Koordinator unterstützend begleiten?

Bozen, 16.04.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und hier unsere Replik dazu. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In einer Pressemitteilung des Amts für Naturschutz (21.06.2018) lesen wir folgendes: „Der Landschaftsfonds wurde 2007 von der Landesregierung eingerichtet und fördert Vorhaben zur langfristigen Erhaltung, Wiederherstellung oder Weiterentwicklung der biologischen und strukturellen Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaft. Förderbar sind auch Projekte zur Sicherung der Bodennutzungsformen mit ökologisch wertvoller Funktion sowie zum Artenschutz auf lokaler Ebene. Ebenso unterstützt wird die Pflege, Erhaltung oder Erneuerung schutzwürdiger Ensembles. Auch Flächenankäufe seitens der öffentlichen Hand zu Naturschutzzwecken, Besucherlenkungsmaßnahmen in Schutzgebieten und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Baukultur können über den Landschaftsfonds unterstützt werden. (aus einer Pressemitteilung des Amts für Naturschutz)“.

Wir richten folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Projekte bzw. Initiativen wurden jährlich von 2007 bis 2018 über den Landschaftsfonds gefördert??
  2. Wieviel Geld wurde jährlich von 2007 bis 2018 dafür investiert?
  3. Wieviel wurde heuer für 2019 budgetiert?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 18. März 2019 wurden mehrere Vorschläge für die künftige Unterbringung des Archäologiemuseums von der Technischen Kommission begutachtet. In der öffentlichen Debatte überwiegen stets die wirtschaftlichen Überlegungen rund um die kommerziellen Nebeneffekte der Attraktion „Ötzi“. Was dabei bisher zu kurz kommt, sind die museologischen Überlegungen. Nichts ist bekannt davon, was die Sachverständigen im Lande zu den Standorterwägungen sagen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurden die Fachleute der Abteilung Museen für ein Gutachten herangezogen? Wie hat sich die Landesabteilung zur Standortfrage des Archäologiemuseums, insbesondere zum Standort Virgl, geäußert?
  2. Wie hat sich der Museumsbeirat, laut Artikel 11 des Landesgesetzes vom 16. Juni 2017, Nr. 6 zuständig für die museumspolitische Ausrichtung, in der Standortfrage des Archäologiemusums geäußert?
  3. Wie hat sich der Musumsbeirat in der Standtortfrage des Bozner Stadtmuseums geäußert?
  4. Wann wird die Stelle der Abteilungsdirektion Museen definitiv besetzt?

Bozen, 27.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unsere Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde erfahren wir, dass der ehemalige Landtagsabgeordnete Christian Tschurtschenthaler offenbar für das Projekt des Hofburggsrtens in Brixen tätig ist. Noch 2018 hatte er erklärt (ff vom 22.02.2018), dass seine Funktion als „Mittler zwischen dem Land, der Gemeinde und Heller“ mit seinem Landtagsmandat zusammenhänge.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Stimmt es, dass der ehemalige Kollege Tschurtschenthaler auch heute noch in der „Mission Hofburggarten“ unterwegs bzw. tätig ist? Wenn ja, in welcher Funktion?
  2. Wer hat ihn damit beauftragt?
  3. Was ist die Zielsetzung eines solchen Auftrags?
  4. Gibt es dafür eine Vergütung für Christian Tschurtschenthaler und wenn ja, in welchem Ausmaß?

Bozen, 25.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unsere Replik dazu.