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Deutschnofen und offene Fragen zu Raum und Landschaft

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In der Gemeinde Deutschnofen sieht das Tourismusentwicklungskonzept in der aktuell genehmigten Fassung einen Campingplatz von 150 Stellplätzen vor. Laut dem Beschluss des Gemeindeausschusses in der Sitzung vom 20.05.2019 soll nun der Bauleitplan entsprechend abgeändert werden. Auf den Wiesen am Neuköchlhof, im Eigentum von Pardeller Karl soll eine „Zone für touristische Einrichtungen  – Campingplätze – C“ ausgewiesen werden.

Die Wiese liegt in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnzone und ist landschaftlich sehr schön gelegen. Vor allem aber ist hervorzuheben, dass sich bereits vor Jahren gegen ein analoges Projekt großer Widerstand in der Bevölkerung geregt hat und dieses erst nach dem Sammeln von 500 Unterschriften abgewendet werden konnte. Nun taucht es wieder auf und kurz bevor BM Gallmetzer abtritt, veranlasst er die Ausweisung der Zone – ohne die Bevölkerung vorher eingebunden zu haben (kurz vor dem Datum der Beschlussfassung gab es eine Bürgerversammlung, auf der kein Wort zum Campingplatz gefallen ist).  Eine eindrucksvolle Geste, die sich nur schwer erklären lässt.

Die Beschlussfassung fällt in die Zeit, in der noch das „alte“ Raumordnungsgesetz Nr. 13, vom 11. August 1997 gültig ist, dabei aber das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ (Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9) verabschiedet aber noch nicht in Kraft getreten ist.

Aus dieser Übergangszeit ergibt sich eine Reihe von Fragen, die sich am Projekt des Campingplatzes in Deutschnofen konkretisieren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie werden Verfahren, die nach dem 10. Juli 2018 eingeleitet wurden, in den nächsten Monaten abgewickelt? Nach dem alten Gesetz oder nach dem neuen? Was passiert nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit bereits angelaufenen Verfahren?

2. Bereits bei Verabschiedung des Landesgesetzes 9/2018 hieß es, dass das Inkrafttreten bis 2021 verzögert werden könne. Wie ist hierzu der Stand der Dinge? Geht die Landesregierung davon aus, dass das Gesetz wie vorgesehen mit 1.1.2020 in Kraft treten wird?

3. Sind die Verfahren zur Abänderung des Bauleitplanes und die Ausweisung von Zonen für touristische Einrichtungen nach dem 10. Juli 2018 angestiegen? Wir bitten um die Auflistung dieser Verfahren
a) im Zeitraum 10.7.2017 – 10.07.2018 und
b) im Zeitraum 10.7.2018 – 10.07.2019.

4. Ein sehr fraglicher Punkt ist der Planungsmehrwert, etwa für Sondernutzungsgebiete für touristische Einrichtungen. Laut Art. 19 des LG 9/2018 ist der Planungsmehrwert von 30% auf Sondernutzungsgebiete für touristische Einrichtungen dann zu entrichten, wenn sie außerhalb des Siedlungsgebietes liegen. Im Falle des geplanten Campingplatzes in Deutschnofen zeigt sich die Problematik:
• Wenn die Zone zum jetzigen Zeitpunkt ausgewiesen wird, muss kein Mehrwert entrichtet werden.
• Wenn die Zone nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausgewiesen würde, wäre ein Planungsmehrwert zu entrichten, falls die Siedlungsgrenze jenseits der betroffenen Zone gezogen würde, oder aber nicht, wenn die Zone in das Siedlungsgebiet hineinfallen würde.

Frage: Stimmt unsere Interpretation?

5. Somit können diese Verfahren aus unserer Sicht derzeit nicht unbefangen abgewickelt werden. Die BürgermeisterInnen werden sich den Vorwurf anhören müssen, dass sie durch die Wahl des Zeitpunktes der Umwidmungen (vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes) oder durch die Ziehung der Siedlungsgrenze (diesseits oder jenseits der betroffenen Flächen) Spekulationen zulassen oder sogar fördern. Es stellt sich aber auch die Frage nach der finanziellen Verantwortung für eine auf diese Weise der öffentlichen Hand entgangenen Einnahme. Wenn etwa das Verfahren in Deutschnofen nach dem neuen Gesetz abgewickelt würde und die Zone außerhalb der Siedlungsgrenze zu liegen käme, wäre der Gemeinde Deutschnofen ein Planungsmehrwert von 30% zu entrichten. Andernfalls entgeht der Gemeinde diese Summe.

Frage mit Bitte um Rechtsauskunft: Kann ein/e BürgermeisterIn für ein solches Vorgehen etwa vom Rechnungshof belangt werden?

Bozen, 14.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Author: Heidi

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