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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde wurde uns mitgeteilt, dass in einzelnen Gemeinden die Beschlüsse des Gemeindeausschusses nur für wenige Tage online gestellt werden.

Es wurde auch das Gerücht widergegeben, dass eine entsprechende Empfehlung vom Rat der Gemeinden an die Gemeinden ausgegangen war, mit Verweis auf Transparenz und Privacy.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Wie sind die gesetzlichen Grundlagen in dieser Frage? Gibt es eine rechtliche Begründung, weswegen Beschlüsse nur für einen bestimmten Zeitraum online gestellt werden dürfen?
  2. Hat der Rat der Gemeinden hierzu eine Empfehlung an die Gemeinden ausgesprochen?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung dazu heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In einem langen und aufwändigen Prozess wurde im vergangenen Jahr die Umgestaltung des Silvius-Magnago-Platzes vorgenommen. Die Kosten für die Umgestaltung beliefen sich ca. auf 1,6 Millionen Euro. Zweifel an der ästhetischen Wirksamkeit und der Angemessenheit der Kosten wurden von Anbeginn an von mehreren Seiten geäußert. Nun kommen neue Aspekte hinzu. Der Platz ist nach Regenfällen ewig lang nicht trocken. Nachbesserungsarbeiten mussten bereits vorgenommen werden. Nun ist Bozen nach den Schneefällen vom 2.2.19 wieder weitgehend schneefrei, nur am Magnago-Platz schlittert man noch über Eisflächen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum bleibt der Platz nach Regenfällen so auffallend lange wasserbedeckt?
  2. Warum mussten so kurz nach der Fertigstellung schon Nachbesserungsarbeiten vorgenommen
    werden? Welche Arbeiten waren das? Sind daraus neue Kosten entstanden? Wenn ja, welche?
  3. Warum die Eisfläche vor dem Landtag?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.            Brigitte Foppa             Riccardo Dello Sbarba                        Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort herunterladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das Regionalgesetz Nr. 7 vom 22. Dezember 2004 verpflichtet die Gemeinden der Region Trentino-Südtirol, minderjährige Jugendliche überall dort zu beteiligen, wo es um ihre Belange geht. (Art 1, 1-ter: „Die Gemeindesatzung sieht Formen der Beteiligung minderjähriger Jugendlicher vor, damit durch deren Beitrag in Belangen, die diese betreffen, die Gemeindepolitik sich an den Anliegen dieser Altersgruppe orientiert, diese fördert und deren Mitwirkung an jenen Projekten ermöglicht, die sie betreffen.“)

Eine dieser Formen ist der Jugendbeirat auf Gemeindeebene. Neben sehr zufriedenen Rückmeldungen hören wir auch immer wieder davon, dass die Arbeit in den Jugendbeiräten frustrierend sei und dass es auch junge Leute gibt, die eher enttäuscht aus der Erfahrung eines Jugendbeirates aussteigen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Bitte um Auflistung der Gemeinden, in denen ein Jugendbeirat eingesetzt ist.
  2. Was gedenkt das Land zu unternehmen, um Gemeinden ohne Jugendbeirat zu dessen Einsetzung zu bewegen?
  3. Bitte um eine Einschätzung der drei Landesräte, die für Jugend zuständig sind, über das Funktionieren der Jugendbeiräte.
  4. Welche Erfolgskriterien für einen gelingenden Jugendbeirat wurden in den Jahren der Erfahrung mit diesem Gremium gesammelt?
  5. Welche Vorhaben sind in dieser Legislatur geplant?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung dazu heruntergeladen werden.

LANDESGESETZENTWURF Nr. 5/18

Das Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr. 7 betrifft die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften. Das Gesetz besagt, dass allen Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, die Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen, Patronatsdienste leisten oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ab dem 60. Tag vor dem Wahltag jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und Parteien verboten ist.

Das Gesetz hatte von Anfang an den gravierenden Mangel, dass für seine Übertretung keine Sanktionen vorgesehen waren.

Dies zieht mit sich, dass regelmäßig bei den Wahlen Vereine und Verbände Wahlempfehlungen für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgeben.

Um die effektive Umsetzung des Gesetzes Nr. 7 vom 13. August 1998 zu gewährleisten, müssen deshalb Sanktionen eingeführt werden. Mit Regionalgesetzentwurf Nr. 34, eingereicht am 29.06.2015 von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss versuchte man in der XV. Legislaturperiode diese Sanktionen einzuführen.

Allerdings verblieben Unklarheiten über die Anwendbarkeit einer solchen Regelung auf die Landtagswahl, da diese mit Landesgesetz geregelt wird.

Seit 2017 gibt es nun ein Landesgesetz, das die Wahlen des Südtiroler Landtags regelt (Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“).

Im Artikel 11 dieses Gesetzes sind die Ausgaben für Wahlwerbung geregelt. Die Bezugnahme auf das Regionalgesetz Nr. 7/1998 fehlt ebenso wie die Sanktionen, die zur Einhaltung des Verbotes von Wahlwerbung seitens Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften beitragen sollen.

Der vorliegende Landesgesetzentwurf soll diese Lücke nun schließen. Hier auch der vollständige Begleitbericht.

Bozen, 18.12.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

Der Landesgestzentwurf wurde am 08.05.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

 

Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag:

5 Jahre Arbeit, 3 Abgeordnete, 3 Mitarbeiterinnen, 1050 Anfragen, 210 Beschlussvorschläge, 15 Gesetzentwürfe, 1630 Änderungsanträge zu Gesetzen.

Wir zeigen in diesem Video, was wir für euch erreicht haben und an welchen Themen wir dran bleiben.

#grünwirkt #verdefunziona

 

Unser „Grün wirkt“ gibt es auch als Faltblatt, mit noch mehr kleinen und großen Änderungen in Südtirol, die wir für euch erreicht haben.

Ihr könnt ihn euch in unserem Büro abholen oder hier als pdf downloaden. Viel Spaß beim Ansehen und bei der Lektüre wünschen Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hans Heiss.

 

 

Im Grunde ging es um eines: Fleisch, das in öffentlichen Einrichtungen insbesondere Mensen in Schulen, Seniorenheimen, Krankenhäusern und Kindergärten angeboten wird, soll mit Herkunftsort in der Speisekarte angeführt werden. Warum ist das wichtig? Ein verschwindend kleiner Teil des Fleisches, der bei uns auf den Tellern landet, kommt von Südtiroler Bauernbetrieben. Der Großteil stammt aus Massentierhaltungen aus der Poebene, Deutschland, Polen und den Niederlanden. „Immer mehr VerbraucherInnen lehnen Massentierhaltungen entschieden ab. Denen sollte man entgegen kommen. Wir haben das Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden, woher das Fleisch stammt“, erklärt Brigitte Foppa. Ziel des Antrags ist neben Transparenz auch die Sensibilisierung.
Spannend dann die Polemik danach. „Immer seid ihr so schlimm gegen Fleisch“, „Ihr macht der Gastronomie einen Bärendienst“, „Könnt ihr nicht rechnen, grüne Zahlen sind dunkelrote Zahlen“. So und ähnlich tönte es aus den Reihen von Freiheitlichen und SVP (nur Maria Hochgruber Kuenzer hob sich von diesem Chor ab). Man kommt nicht umhin sich zu fragen, wer hier nicht rechnen und wer hier nicht lesen kann. Der Antrag fordert Etikettierung. Fleisch in den Supermärkten wird nach Herkunftsort gekennzeichnet. Dies sollten auch die öffentlichen Mensen tun.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Bozen, 09. 11. 2017
 
Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba

Einige Wochen sind seit dem Unglück des kurdischen Flüchtlingsbuben Adan vergangen, nun bringt die Grüne Fraktion das Thema erstmalig wieder in den Landtag. Leider lässt sich die Landesrätin nicht zu Klärung der Fakten bewegen. Bleibt wohl nur mehr der bereits eingeleitete Rechtsweg, um endlich zu den notwendigen Klärungen zu gelangen, die die Politik nicht anstreben möchte.
Mit der heutigen Fragestunde im Landtag hätte sich der LRin Stocker erneut die Chance geboten, im Falle Adans endlich Klartext zu reden. Warum wurde die Familie nicht aufgenommen? Was hat in den internen Strukturen der Verwaltung nicht funktioniert? Es wäre eine Gelegenheit gewesen, Fehler offen zu benennen und Mängel anzusprechen. Nichts davon ist leider eingetroffen. Kein Wort der Selbstkritik, keine Klärung der Rechtsnormen und –prozeduren, bzw. Verantwortlichkeiten, welche zur Nichtaufnahme dieser Familie in den öffentlichen Strukturen geführt haben. In ihrer kurzen Beantwortung wiederholte die LRin lediglich die Aussagen der Pressekonferenz vom 10. Oktober. Somit hat sie einfach die „offizielle Version“ der Geschehnisse zementiert, die bereits unmittelbar danach scharf in Frage gestellt worden war.
In Anbetracht dieser kalten und bürokratischen Positionierung, hakte der Landtagsabgeordnete Dello Sbarba mit einer weiteren Frage nach, in der er wissen wollte, ob der LRin denn mittlerweile bekannt sei, dass von Seiten der Beauftragten des Sanitätsbetriebs für Flüchtlinge eine Email vorliegt, in der diese ausdrücklich um die Aufnahme der Familie gebeten hatte. Und zwar bereits am 4. Oktober, drei Tage bevor der Junge tragisch ums Leben gekommen ist – und eine Woche vor der besagten Pressekonferenz des 10. Oktobers, in der die LRin erklärt hatte, es hätte keine offiziellen Anfragen für Unterbringung seitens der Familie gegeben. Neben dieser offiziellen Anfrage um Unterbringung erinnerte die Verantwortliche in der genannten Email auch daran, dass Adan an diesem Tag vom Krankenhaus entlassen werde und die Familie noch keinen Schlafpatz habe. In der beigelegten Entlassungsbescheinigung stand schwarz auf weiß, dass der Junge sich in einem schlechten Gesundheitszustand befindet: “la patologia di Abdullah è molto complessa, invalidante e necessita di stretto monitoraggio e cure continue”.
Dello Sbarba fragte nach, ob die LR denn wisse, dass es diese Email gäbe, ob das Land darauf geantwortet habe und weitere Details. Die LRin wich erneut aus, und meinte nur, dass diesen Informationen gerade nachgegangen werde und etwaige Neuigkeiten dann kommuniziert werden würden.
Wir Grünen finden diese Art und Weise auf Fragen zu reagieren inakzeptabel. Das Land hat die Pflicht die Karten auf den Tisch zu legen und alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen um hier Klarheit zu schaffen, sowohl von politischer als auch von administrativer Seite.
Es ist untragbar, dass trotz allem was passiert ist, hier eine Mauer des Schweigens aufgebaut wird.
Hoffen wir, dass die laufende Ermittlung nun die notwendige Klärung in die Wege leitet.
Bozen, 07.11.2017
Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss, Brigitte Foppa

Am morgigen Donnerstag, 19.10.2017 wird im Ersten Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats unser Gesetzentwurf Nr.34 behandelt, der das leidige Thema der Wahlwerbung der Vereine und Verbände aufgreift.
Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf war im Ausschuss unerwarteterweise [durch die Stimme der OppositionsvertreterInnen und Walter Kaswalders] zur Artikeldebatte zugelassen worden. Danach war die Behandlung ausgesetzt worden und ist somit morgen wieder auf der Tagesordnung.
Die Debatte findet zu einem sehr passenden Zeitpunkt statt, hat doch der Südtiroler Bauernbund „seine“ Kandidaten-Suche für 2018 mit einer Art Vorwahlen institutionalisiert. Der Bauernbund weiß bestens, dass laut Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr.7 „allen Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ab dem 60. Tag vor dem Wahltag jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und Parteien“ untersagt ist.
Das Gesetz spricht klare Worte. Da es bedauerlicherweise keine Sanktionen vorsieht, wird es in Südtirol seit vielen Jahren unbekümmert verletzt. Die Oppositionsparteien haben zu Recht immer wieder auf die demokratische Verzerrung verwiesen, die durch diesen verbreiteten Gesetzesbruch entsteht. Auch die Tatsache, dass sich etwa der Bauernbund neuerdings den Nicht-SVP-Kandidaten öffnet, ändert nichts am Grundproblem. Der Freiheitliche Parteiobmann hat dies leider nicht erkannt. Durch seine angekündigte Kandidatur bietet er eine pseudopluralistische Legitimation für diesen Abusus, ein blaues Feigenblatt für etwas, das auch seine Partei immer angeprangert hatte.
Gerade ein Jahr vor der Wahl ist es wichtig, Klarheit und Ordnung in diese Materie zu bringen. Das kann morgen im Gesetzgebungsausschuss erfolgen. Es wäre ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Chancengerechtigkeit bei den Wahlen in unserem Land.
Die Details des Gesetzentwurfs:

  • Das Verbot der Wahlwerbung für Vereine, Verbände und Gewerkschaften wird von den Regionalratswahlen auf die Gemeinderatswahlen ausgedehnt
  • Als Sanktion für Übertretungen wird eine Strafzahlung im Ausmaß von 50% des im Vorjahr erhaltenen Beitrages vorgesehen
  • (Alternative zum Vorschlag der Sanktionen): Alle Vereine, Verbände und Gewerkschaften werden verpflichtet, etwaige Werbetätigkeiten für Parteien bzw. KandidatInnen zu melden.
  • Jede Werbetätigkeit der Vereine, Verbände und Gewerkschaften für Parteien oder KandidatInnen wird auf der Homepage des Regionalrates veröffentlicht.

 
18.10.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
 


Der Landesgesetzentwurf Nr. 135/17 “Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte” eröffnet die Chance, endlich klar zwischen Fachexpertise und Politik zu trennen. Bisher nämlich hielt sich letztere immer noch die Möglichkeit offen, gegen die Gutachten von ExpertInnen in der sensiblen Frage von Natur und Umweltschutz zu entscheiden. Die Verwischung der Rollen führte zu einer unklaren Rechtssituation und in Folge zu ständigen Rekursen. Dies hat schlussendlich oft auch den ProjektbetreiberInnen selbst geschadet.
An eklatanten Beispielen mangelt es nicht. Der Bau der Windkraftanlage am Brenner etwa wurde zuerst aufgrund einer negativen UVP verwehrt, dann durch die Landesregierung dennoch genehmigt und schließlich, mittels Gerichtsbeschluss erneut abgelehnt.
Der Umweltbeirat besteht aus acht vom Land ernannten ExpertInnen, und in der Dienststellenkonferenz sind alle betroffenen Landesämter vertreten. Wenn diese Beiräte zum Schluss kommen, dass eine Unternehmung nicht umweltverträglich sei, so gilt es diese Entscheidung zu respektieren.
Die strategische Umweltprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie die integrierte Umweltermächtigung sehen im Vorfeld einen Austausch mit den AntragstellerInnen vor, die die Möglichkeit erhalten, die problematischsten Aspekte ihres Projektes zu korrigieren. Überdies kann der Umweltbeirat das Projekt, unter bestimmten Auflagen, gutheißen. Es ist somit garantiert, dass AntragstellerInnen angehört werden und ein positives Gutachten erhalten können, sofern die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.
In Anbetracht dieser Tatsachen ergibt es schlichtweg keinen Sinn, dass die Politik am Ende dieses Prozesses das Urteil der FachexpertInnen in Frage stellen, ignorieren oder gar aufheben kann. Ein Projekt, das mit Umweltschutz unvereinbar ist, bleibt unvereinbar, auch wenn die Landesregierung gegenteilig entscheidet. Wenn die Landesregierung dennoch eine Umsetzung der UVP-negativ bewerteten Projekte anstrebt (etwa aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen), dann muss diese Entscheidung gerechtfertigt und klar argumentiert werden. Es geht nicht an, dass nicht-umweltverträgliche Projekte nachträglich zu verträglichen Projekten werden.
Die Grüne Fraktion schlägt u.a. folgende Änderungen für den Gesetzentwurf Nr. 135 vor:

  • Der Umweltbeirat soll alle drei Jahre und nicht zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode ernannt werden. (Art. 2, Absatz 6). Auf diese Weise bleibt die Unabhängigkeit des Ausschusses gesichert, da nicht jede neue Regierung „ihren eigenen“ Ausschuss zusammenstellen kann. (In allen anderen Regionen Italiens, ist diese dreijährige Dienstdauer bereits durch den „Testo Unico Ambiente“ festgelegt.)
  • Die Bewertung des Umweltbeirates soll für die Landesregierung bindend sein (Art. 20, 23 und 24). Die Landesregierung ist kein technisches Organ und soll keine eigenständige Umweltbewertung vornehmen dürfen.
  • Alternativ dazu soll die Landesregierung dazu verpflichtet werden, die Entscheidung zu rechtfertigen, falls sie den ökonomischen oder gesellschaftlichen Aspekten Vorrang vor Umweltargumenten einräumen will (Art. 20, 23 e 24). Dies würde willkürliche Entscheidungen eingrenzen und Argumente für eine eventuelle Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht liefern.
  • Die öffentliche Debatte, die von der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, soll auch auf die integrierte Umweltermächtigung  (die die Boden-, Wasser-, Luftemissionen bewertet) ausgedehnt werden. Somit könnten alle Interessierten, inklusive der Projektbetreiber, ihre Überlegungen vorbringen. (Art. 28).
  • Die bestehende Möglichkeit, bei der Landesregierung gegen die Entscheidung des technischen Beirates Beschwerde zu erheben, soll abgeschafft werden (Art 43). Gegen eine Entscheidung der Dienststellenkonferenz kann auf jeden Fall beim Verwaltungsgericht rekurriert werden.

 
Bozen, 3.10.2017
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Der neue Obmann der Freiheitlichen will sich bekanntlich der „Basiswahl“ des Bauernbundes im Hinblick auf die Landtagswahlen stellen. Damit ist gemeint, dass Mitglieder des Bauernbundes 500 Unterstützungsunterschriften sammeln können, um sich bei dieser „Wahl“ zu beteiligen. Sie ermittelt „die Kandidaten des Bauernbundes“ für die Landtagswahl.
Auf den ersten Blick wirkt eine „Basiswahl“ wie eine Demokratisierung und erhält durch die Teilnahme eines Oppositionskandidaten auch noch einen „pluralistischen“ Anstrich. In Wirklichkeit handelt es sich immer um die gleiche altbekannte Südtirol-Methode der Einflussnahme und des Lobbyismus. Gegen diese demokratischen Verwirrungen hatten sich die Freiheitlichen immer gewendet.
Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden gesetzlich verboten ist (Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr. 7). Mit gutem Recht. Die Verbände vertreten die Interessen der Mitglieder gegenüber der Gesellschaft und der Politik und liefern wichtige Dienstleistungen für ihre Mitglieder. Deshalb erhalten sie auch öffentliche Förderungen.
Eine grundlegend falsche Praxis wird nicht dadurch weniger falsch, dass sie von verschiedenen Seiten ausgeübt wird – im Gegenteil, die freiheitliche Teilnahme an der Bauernbundshow stellt in gewisser Weise eine Legitimierung eines Missbrauchs dar. Das verwundert von einer Partei, die das Ende der Verflechtung von Lobby und Politik einst auf ihren Fahnen geschrieben hatte. „Macht braucht Kontrolle“, so der Slogan der Freiheitlichen, aber nicht in dieser Form.
 
Bozen, 15.09.2017
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba