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Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba

Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba

Mit dem nahenden Abgang des Leiters der Abt. Denkmalpflege, Dr. Leo Andergassen, in Richtung Schloss Tirol wurde seine Stelle jüngst zur Nachbesetzung ausgeschrieben: Die Ausschreibung enthält wichtige Parameter, um eine geeignete Nachbesetzung der in vieler Hinsicht wichtigen Schaltstelle zu ermitteln. Erstaunlich ist allerdings die für die Bewerber erforderliche akademische Qualifikation: Die Antragsteller müssen über das Laureatsdiplom in architettura bzw. über das Fachlaureat 4/S Architettura e ingegneria edile bzw. LM-4 Architettura e ingegneria edile-architettura bzw. über verschiedene Fachlaureatsdiplome in Bereich Conservazione oder restauro oder über einen Hochschulmaster 1. Grades in Fachrichtungen der genannten Studienzweige verfügen. Da solcherart Historiker/Kunsthistoriker ausgeschlossen sind, wären die bisherigen Amtsinhaber (K. Wolfsgruber 1973-1982, H. Stampfer 1982-2007, L. Andergassen 2008-2013) nicht zur Führung des Amtes qualifiziert gewesen.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Warum wurde die Ausschreibung der Abteilungsdirektion 13 – Denkmalpflege auf die vorstehenden akademischen Titel eingeengt?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 7. Juni 2013

 

plustertal_bruneckDie Gemeinde Bruneck hat 2012 einen Raumordnungsvertrag (ROV) von erheblicher Tragweite abgeschlossen und durch Ratsbeschluss am 9. Juli 2012 ratifiziert. Die Landesregierung hat den Vertrag und die Entscheidungen der Gemeinde Anfang 2013 durch stillschweigende Genehmigung und Terminverfall ratifiziert.

Zum Sachverhalt: Ein namhafter Privater hat der Gemeinde Bruneck zwei Grundstücke im Westen der Stadt, die GP 589/2 und 591 (landwirtschaftliches Grün), im Umfang von 17.976 m2 abgetreten und im Gegenzug ein Baurecht auf den ihm bereits zu Eigentum gehörigen GP 45/1, 44/1, 45/2, 498/4 im Umfang von 3439 m2 bzw. 6114 m3 in der KG Bruneck/Dietenheim erhalten. Dieses, durch den ROV zur Verfügung gestellte Baurecht im Bereich des denkmalgeschützten Aschguts wird als Wohnbauzone c 6 x / Erweiterungszone einen erheblichen Mehrwert abwerfen, umgekehrt hingegen ist die künftige Verwendung der ins Eigentum der Gemeinde Bruneck abgetretenen Fläche im westlichen Vorfeld der Stadt noch offen.

Den klaren Verwertungsabsichten des Privaten steht also ein noch weitgehend ungeklärtes „öffentliches Interesse“ der Gemeinde gegenüber, der der Grundankauf der ca. 1,8 ha allerdings teuer zu stehen gekommen ist. Laut Schätzgutachten hat die Gemeinde als Kompensation für den Tausch 1.800.000 € erlegt, die folgendermaßen errechnet wurden:

  • Erwerb der GP 589/2, 591 Bruneck: 17.976 m2 x 218 €: 3.918.768 €
  • Gewährung des Baurechts GP 45/1, 344/1, 45/2, 498/4: 6:114 m3 x 315 € :1.925.910 €

Demnach betrug die zulässige Ausgleichzahlung der Gemeinde bis zu maximal 1.992.858 €, wie das vorgeschriebene Angemessenheitsgutachten der Abt. Vermögensverwaltung des Landes am 29. 6. 2012 ergeben hat. Lt. ROV € betrug die effektive, von der Gemeinde zu erlegende Ausgleichsumme dann „nur“ € 1.800.000.- An den Vertrag knüpfen sich im Sinne des öffentlichen Interesses freilich gravierende Fragezeichen:

Finanzielle Nachteile der Gemeinde

Dem Privaten wurde am Aschgut ein lukratives Baurecht eingeräumt, die Gemeinde hat dafür zwar am westlichen Stadtrand eine erhebliche Fläche erstanden, deren Nutzung aber noch in weiter Ferne liegt und die zudem wohl eindeutig überschätzt wurde: 218 € für einen m2 landwirtschaftlichen, nicht unmittelbar baureifen Grundes liegen sehr hoch und deutlich über gängigen Marktpreisen, sodass der Kompensationspreis zu Lasten der Gemeinde nach oben geschnellt ist. Der Private kann auf dem Areal des Aschhofs umgehend bauen, während die Gemeinde bestenfalls über ein Erwartungsland verfügt. Zwar hält das Schätzamt in einem Angemessenheitsgutachten vom 29. Juni 2012 fest, dass die Leistungen „nicht zu Ungunsten der Gemeinde Bruneck gewichtet sind“, für den Privaten bedeuten die Leistungen aber einen Glücksgriff, da sein bisheriges landwirtschaftliches Grün in Dietenheim in hochwertiges Bauland umgewandelt wird und er aus dem Verkauf relativ wertarmer Ackerflächen zudem eine starke Finanzspritze erhält.

Denkmalpflegerische und landschaftliche Beeinträchtigungen

Das soeben geschaffene Baugrundstück auf dem Aschgut ist überdies eine schwere Beeinträchtigung des Ensembles Dietenheim, da mitten in die reizvolle und raumprägende Höfegruppe ein invasiver Baukörper platziert wird. Ein zwar zu spät eingelangtes, aber in seinem Urteil eindeutiges offizielles Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler vom 6. Dezember 2012 trifft ein entschiedenes Urteil: „Durch die Verbauung würde nicht nur das Umfeld der Ansitze, sondern auch die unmittelbare Umgebung der Villa Sonnwend bzw. Mahl., ein seltenes Beispiel des Villenbaus im Heimatstil aus der Zwischenkriegszeit, komplett verbaut werden. Die Villa samt Garten weist ein geschichtliches und künstlerisches Interesse auf: zwei Gartenhäuser wurden als Zeugnisse der Gartenarchitektur der Frühmoderne bereits unter Denkmalschutz gestellt. Aus den oben angeführten Gründen gibt dieses Amt zur geplanten Änderung ein negatives Gutachten ab.“

Daher stellt sich mit Nachdruck die Frage, ob der ROV nicht vor allem aufgrund des Interesses und des Drucks des Privaten abgeschlossen wurde, während für die Gemeinde kein unmittelbarer Nutzen resultiert, sehr wohl aber von ihrer Seite eine erhebliche raumordnerische und finanzielle Vorleistung erbracht wurde, die zudem von einem einschneidenden landschaftlich-denkmalpflegerischen Nachteil für Dietenheim und seine Bewohner begleitet ist.

Die am Ostrand der Stadt auf den GP 589/2 und 591 angedachte Sport- oder Wohnbauzone ist aufgrund der noch nicht erfolgten Umwidmung eine rein hypothetische Option, da die Zone vorerst als landwirtschaftliches Grün ausgewiesen bleibt – die fehlende unmittelbare Verwertung der Liegenschaft, die seitens der Gemeinde nur „auf Vorrat“ gekauft wurde und nun „auf Halde“ liegt, bildet ein absolutes Novum in der bewegten Geschichte der Raumordnungsverträge in Südtirol.

Denn die Möglichkeit eines ROV dürfte nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und zwar dann, wenn die Umsetzung des vordefinierten öffentlichen Interesses nicht bzw. nur schwierig mit dem sog. herkömmlichen Rechtsinstrumenten verwirklicht werden kann. Ein ROV wäre im vorliegenden Falle überhaupt nicht notwendig. Das öffentliche Interesse (in diesem Falle die Ausweisung einer Wohnbauzone bzw. Zone für öffentliche Einrichtungen) könnte zur Gänze auch ohne ROV verwirklicht werden.

Zudem wird das öffentliche Interesse der Gemeinde am Grunderwerb rechtlich nur schwachbrüstig fundiert: Der als notwendig hingestellte Ankauf der Flächen im Westen wird unter Verweis auf ein älteres Stadtentwicklungskonzept begründet, das von der Gemeinde im fernen Jahr 1999 verabschiedet wurde. Darin ist als denkbare Maßnahme für den Westen der Stadt die Ausweisung einer Wohnbauzone oder die Erweiterung der Zone für Öffentliche Einrichtungen vorgesehen. Dieser Beschluss ist aber nur eine Absichtserklärung ohne größere Bindungswirkung, nicht aber ein Planungsinstrument wie ein Bauleitplan, ein Durchführungsplan oder a. m.

Fazit der ganzen Operation: Unmittelbare, sofort umsetzbare Vorteile für den Privaten, vage Möglichkeiten für die Gemeinde zu hohem Preis, beides auf rechtlich schwacher, wohl nur politisch abgesicherter Grundlage, zu hohen öffentlichen Kosten und zu gravierenden denkmalpflegerischen Nachteilen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Weshalb konnte die Gemeinde in den Raumordnungsvertrag einwilligen, wenn sie keinen unmittelbaren Bedarf an einer konkreten Nutzung des erworbenen Areals hat und nicht einmal eine Umwidmung vorgenommen hat?
  • Wie konnte die Raumordnungskommission in den ROV einwilligen, wenn dessen Zielsetzungen so vage und zeitlich unbestimmt sind und auf keinem wirklich tragfähigen Planungsinstrument beruhen?
  • Sind die für GP 589/2 und 591 geschätzten 218 €/m2 für eine auf absehbare Zeit als landwirtschaftliches Grün ausgewiesene Fläche nicht ein stark überzogener Wert, dessen Über-Schätzung auf Kosten der Öffentlichkeit geht?
  • Warum hat die Raumordnungskommission vor ihrer Sitzung am 22. 11. 2012 nicht das Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler angefordert bzw. trotz vor Sitzung nochmals urgiert, zumal dieses bereits in informeller Form vorgelegen ist?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 28. Mai 2013

 

OLYMPUS DIGITAL CAMERADer nunmehr angelaufene Bau eines Rückhaltebeckens am Walder- und am Kirchbergbach bergseits von Winnebach durch die Abt. Wasserschutzbauten erweist sich mit 140 m Breite und 13 m Höhe als unerwartet massiver Landschaftseingriff, der Anwohner, Naturschützer und vormals aktive Experten alarmiert hat. Die im Endausbau offenbar mit stattlichen 1,6 Mio. € veranschlagte Maßnahme wird zwar z. T. aus EU-Geldern finanziert, fragt sich aber, ob die mit ca. 40.000 m3 angesetzte Dimensionierung des Beckens in dieser Form wirklich notwendig ist. Auch kleinere Maßnahmen könnten nach Ansicht von Fachleuten dazu geeignet sein, die Gefahr eines 100-jährigen Hochwassers einzudämmen und die Gefahrenzonen zu reduzieren.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie hoch ist die verbaute Summe, wie hoch der Anteil an EU-Mitteln?
  • Ist für einen Bau dieser Größenordnung keine Umweltstudie erforderlich, wenn ja, was hat sie ergeben?
  • Welche Bauzeit ist vorgesehen, gibt es Ausgleichsmaßnahmen?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 23. Mai 2013

 

VerkehrEine am 11. Mai 2013 vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz veranstaltete Tagung hat die anhaltend negative, gesundheitsgefährdende Luftqualität entlang der Brennerautobahn neuerdings kritisiert und die Notwendigkeit wirkungsvoller Maßnahmen unterstrichen. Ärzte verweisen seit geraumer Zeit auf die gesundheitlichen Folgen der Luft- und Lärmbelastung; Bozens Vizebürgermeister Ladinser hat im Herbst 2012 auf die starke Belastung seiner Stadt hingewiesen und sogar selbst Protestaktionen in betracht gezogen.

In Tirol sind die Auswirkungen von Stickoxyden und Feinstaub seit langem gründlich interdisziplinär untersucht und unterliegen einem ausgiebigen Monitoring, sind doch der Zusammenhang zwischen Verkehrsbelastung und Bluthochdruck, Schlaf-störungen, Asthma bei Kindern, Herz-, Kreislauf- sowie Tumorerkrankungen längst schon offenkundig.

Für Südtirol hat die Landesregierung am 17. 12. 2007 (LRB Nr. 4487) eine „Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen der Luft- und Lärmbelastung“ längs der Brennerautobahn, der MeBo und der Hauptverkehrsstraßen im Vinschgau und im Pustertal in Auftrag gegeben.

Die 6 Teilstudien widmen sich der Wechselwirkung zwischen Luftverschmutzungs-parametern und medizinischen Folgen wie Todesfällen, Atemwegerkrankungen und Lungenkrebs, mit folgenden Modulen der Beziehung zwischen

  1. Luftverschmutzung und medizinischen Parametern;
  2. Luftverschmutzung und Einlieferung wegen Herzkreislauf-, Atemwegs- und zerebrovaskulären Erkrankungen;
  3. Luftverschmutzung und Lungenkrebs;
  4. Lärm, Bluthochdruck und Schlafstörungen;
  5. Vorkommen von Asthmafällen bei Kindern in Grund- und Mittelschulen;
  6. Studie des oxidativen Stresszustandes […] Kindern und Erwachsenen.

Die Untersuchungen waren z. T. bis in das Jahr 2012 (bei 1,2 3) terminiert, Studie 4 und 5 hingegen wurden nach bisherigen Angaben von LR Theiner bereits Ende 2010 abgeschlossen; Studie 6 wegen unüberwindlicher technischer Schwierigkeiten nicht durchgeführt.

Das Ergebnis dürfte nach einem Zwischenbescheid von LR Theiner von November 2012 zweifellos aussagekräftig sein: Ingesamt wurden fast 117.000 Ew. von über 30 Gemeinden georefenziert und einem Entfernungsring (0-50 m, 50-100 m, 100-150 m, usw.) zugeschrieben. Die sanitären Daten der Einwohner für die Jahre 2008 und 2009 wurden anonym ausgewertet, dabei insgesamt ca. 17.000 Einlieferungen im Hinblick auf folgende Pathologien erhoben, mit folgenden vorläufigem Resultat: Alle Auswertungen der Einlieferungen von Herz- und Atemwegskrankheiten, zerebrovaskulären Krankheiten, Lungenkrebs und Asthma bei Kindern von 0-14 Jahren ergaben keine signifikante Wechselbeziehung zwischen der Zunahme der Gesundheitsbeschwerden und der Nähe zur Verkehrsachse.

Signifikante Ergebnisse zeigte erst die Miteinbeziehung städtischer Gebieten wie z. B. Bozen. Bei zerebrovaskulären Krankheiten gab es eine signifikante Wechselbeziehung, die an die frühere Studie „Luftverschmutzung und Gesundheit“ 2000-2004 anknüpft. Darin wurden akute gesundheitliche Auswirkungen erhoben, die sich nunmehr weiter fortsetzen. Wie nicht anders zu erwarten, sind die dicht besiedelten Stadträume als Autobahn-Anrainer besonders gefährdet, aber auch die Anwohner stark befahrener Strecken; in jedem Fall ist die Kenntnis der Studien eine wesentliche Grundlage für weiteres politisches Handeln.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Da die Studien mit Ausnahme von Modul 6 nunmehr abgeschlossen sind, ist an eine öffentliche Vorstellung nicht nur im medizininternen Umfeld, sondern auch an die Adresse einer breiten, unmittelbar betroffenen Öffentlichkeit gedacht?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 13. Mai 2013

 

 

Comuni per il Bene Comune

 

  • Teile des Landeshaushalts werden von den Bürgern bestimmt (sogenannter „Bürgerhaushalt“)
  • Die Landeszeitung „das Land Südtirol“ berichtet nur mehr zu 50% von der Arbeit der Landesregierung, 50% muss Landtagsberichterstattung sein (Information über den Landtag erweitern)
  •  Kommissionen, Beiräte etc. müssen dem Landtag periodisch Berichterstatten
  •  Nicht mehr als 3 Verwaltungsratsposten pro Person! (in wie vielen VWR sitzt Brandstätter??), in Schaukästen der Gemeinden und Gemeindezeitungen öffentlich machen, wer in welchen Kommissionen, Verwaltungsräten usw. sitzt und wie viel dafür kriegt.
  •  Damit Gesetzestexte keine Einschüchterungsmaßnahme sind: Texte von zufällig ausgewählten Bürgerinnen gegenlesen lassen, bevor sie verabschiedet werden (die Gesetze).
  •  Jugendgremien müssen vor wichtigen Entscheidungen verpflichtend befragt werden.
  •  Richtlinie für Politikergehälter: Sie sollen genug bekommen, dass sie kleine Geschenke aus eigener Tasche bezahlen können!

Bozen 20.02.2013

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6x10Bei den 10 Denkwerkstätten wollen wir 10×10 Ideen und konkrete Vorschläge machen, um unser Land besser, schöner und sozialer zu gestalten. Sie werden den Kern des Wahlprogramms für die Landtagswahlen 2013 bilden.
Wir brauchen Mitdenkende! Komm & sei dabei!

Podiumsdiskussion mit:
Rosmarie Pamer, Bürgermeisterin von St. Martin/Passeier
Rudi Maurer, Träger des Preises für Zivilcourage
Cristina Kury, Senatskandidatin Meran-Vinschgau
Katherina Longariva, Friedensarbeiterin und Mediatorin

Anschließend erarbeiten wir gemeinsam die sechsten 10 Ideen für ein ökosozialeres Südtirol.‘

Kulturhaus „Karl Schönherr“ Sparkassensaal
Göflanerstr. 27/b Schlanders

[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2013/02/6×10-Einladung_invito.pdf“]

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OLYMPUS DIGITAL CAMERABESCHLUSSANTRAG

Die Stiftung Stadttheater ist mit dem unfreiwilligen Ausscheiden von Direktor Manfred Schweigkofler in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit gerückt. Die nicht mehr vollzogene Vertragsverlängerung des Direktors bzw. dessen faktische Entlassung werfen die Frage auf, ob und inwieweit die Stiftung in der bisherigen Form und Organisation heute noch zeitgemäß ist und ob eine schlankere, rationeller geführte Struktur ihrem Zweck nicht besser entsprechen würde.

Die Stiftung hat neben der Aufgabe der Führung des Konzerthauses auch die Verwaltung des Stadttheaters Bozen, das von den Vereinigten Bühnen Bozen (VBB) und dem Teatro Stabile di Bolzano (TSB) gleichermaßen bespielt wird Zudem wird die Stiftung auch selbst kulturell tätig und hat unter Direktor Schweigkofler durch Ausrichtung des Tanzfestivals und einzelner Operninszenierungen Akzente gesetzt. Dies auch dank eines Jahresbudgets von ca. 1,4 Mio. €, dessen Mittel aus den Zuweisungen der Stiftungspartner, des Landes Südtirol, der Gemeinde Bozen und weiterer Sponsoren gespeist werden. Die Stiftung verfügt über eigene Verwaltung und einen technischen Stab, der z. T. parallel zu den Strukturen der Ensembles von VBB und TSB operiert. Die Sonderstellung der Stiftung sowie die Überdimension des personell und proporzmäßig mit 14 Mitgliedern allzu aufgeblähten Stiftungsrats haben gewiss auch dazu beigetragen, dass sich der Direktor zu große Budget- und Gestaltungsfreiheiten herausnehmen konnte, die seine unstrittigen Talente und Verdienste überschatteten und zu seinem Abgang beitrugen.

Umso wichtiger wäre es zum aktuellen Zeitpunkt, an die Reform der Stiftung Stadttheater Bozen heranzugehen, um ihr aus dieser Situation der Krise heraus eine funktionellere, transparente Struktur und personelle Verschlankung zu verpassen, aber auch für bessere Abstimmung zu sorgen Dadurch ließen sich das erhebliche Budget ohne Qualitätsverlust senken, die Kompetenzen neu gliedern und der künftigen Führungsspitze eine klareren Leitungsauftrag geben.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

Die Vertretung im Stiftungsrat dazu zu veranlassen, mit den Vertretern der Stadt Bozen und unter Einbeziehung von Experten eine Reform der Stiftung Stadttheater zu entwickeln, die folgende Schwerpunkte aufweist:

  • Neue Abstimmung von Verwaltung und Technischen Diensten mit VBB/ TSB mit dem Ziel systematischer Rationalisierung, besserer Kooperation und Qualitätsoptimierung von Spielbetrieb und öffentlichem Auftrag.
  • Klare Mission und vertragliche Aufgabenstellung für den künftigen Leiter bzw. die künftige Leiterin der Stiftung Stadttheater.
  • Langfristige Zielsetzung für das Haus in seiner Mittlerfunktion zwischen Sprachgruppen und Kulturen, als zentrale Aufführungsstätte der Stadt Bozen und in seiner Funktion für die kulturellen Beziehungen zwischen Hauptstadt und Land.

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 18. Februar 2013