Nach den „Dolomiten“ mahnt auch Chef des Unternehmerverbandes vor Ausweisung neuer Tourismuszonen. Die Landesregierung muss ihre Verantwortung wahrnehmen.

Der Landesverband für Heimatpflege und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz haben letzte Woche darauf hingewiesen: Die touristische Erschließung Südtirols sprengt aktuell alle Maßstäbe und hat die Grenzen des Verträglichen längst hinter sich gelassen. Überraschend hat am Wochenende auch die „Dolomiten“, bislang warme Befürworterin touristischer Entwicklung, nachgelegt und über die hohe Zahl von 46 Ansuchen um neue Tourismuszonen oder Erweiterungen in 30 Gemeinden Bedenken geäußert. Nun stimmt auch der Chef des Unternehmerverbandes mit in den Chor der Warner ein und hält fest „Übertreiben wir es nicht“, sekundiert von HGV-Chef Manfred Pinzger, der an die Umsicht der Touristiker appelliert.
Dabei war die Entwicklung längst absehbar, worauf die Grüne Landtagsfraktion seit Jahren hingewiesen und bei der Erarbeitung des Gesetzes für Raum und Landschaft 2018 mit allem Nachdruck betont hat: Die seit 2016 angelaufene Bauwelle setzt nicht nur Landschaft und Umwelt unter massiven Druck, sondern auch die Branche selbst, die intern um Gäste und Arbeitskräfte konkurriert.
Es liegt nun an der Landesregierung, den Appetit zu dämpfen – durch einen entschiedenen Stopp und notwendige gesetzliche Änderungen. Die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer scheint die Warnsignale zu hören, aber die Übererschließung ist an vielen Punkten leider nicht mehr umkehrbar. Dennoch ist ein starkes Signal von Regierung und Verwaltung überfällig, geht es doch um die Zukunft der Landschafts- und Lebensqualität Südtirols, auch um ein neues Bewusstsein im Zeichen der Klimakrise.

Riccardo dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

5G ist die fünfte Generation der Mobilfunktechnik. Mit dieser Technik soll bis zu 1000-mal mehr Datenvolumen übertragen werden als bisher. Die Zahl der verbundenen Geräte soll sich verhundertfachen, und die Reaktionsgeschwindigkeit nur mehr wenige Millisekunden betragen. Eng verbunden mit der 5G-Technologie ist das „Internet der Dinge“ (IOT), das die Automatisierung vieler Lebens- und Produktionsfelder über Funk ermöglicht.

Im Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder für die drahtlose Übertragung von Daten genutzt. Dabei gilt: Je breiter das genutzte Frequenzband, umso mehr Daten können übertragen werden. Für LTE (4G) sind Bänder von 20 bis 50 MHz in Gebrauch. Die 5G-Technik benötigt dagegen gleich 20 bis 80 (bis 3,7 GHz) und 200  MHz (bei 26GHz – Millimeterwellen), die nur noch für höhere Frequenzen verfügbar sind.

5G wird den „Elektrosmog“ noch erheblich verstärken. Weil die neue Technik mit noch höheren Frequenzen operiert als bisher, ist deren Reichweite deutlich geringer als bei den bisherigen Antennen. Für die Füllung der oft beklagten Funklöcher taugt sie nicht. Aber sie vervielfacht die Zahl der nötigen Funkzellen. Darum errichtet etwa die Telekom allein im fünf Kilometer langen Teststreifen in Berlin-Schöneberg derzeit gleich 71 neue Sendemasten. Kommt es zum flächendeckenden Ausbau, wird das zigtausende zusätzliche Sendeanlagen erfordern.

Mit „der Implementierung von 5G drohen ernste, irreversible Konsequenzen für den Menschen“, warnen MedizinerInnen und NaturwissenschaftlerInnen in einem Appell, der zum Zeitpunkt dieses Antrags 100.091 UnterzeichnerInnen aus 187 Ländern aufweist) für einen Ausbaustopp der 5G-Technik, darunter auch der langjährige deutsche Umweltpolitiker und Biologe Ernst-Ulrich von Weizsäcker. Er weist darauf hin, dass man noch nicht sicher weiß, ob die mobile Datenübertragungstechnik gesundheitliche Risiken mit sich bringt, dass man es aber auch noch nicht ausschließen kann. Es gibt auch schon Erfahrungsberichte gesundheitsgeschädigter Betroffener, in deren Umgebung 5G-Antennen montiert wurden, etwa in Basel oder Berlin.

Die EU-Kommission hat im Vorfeld des 5G-Netzausbaus jeden Mitgliedsstaat aufgefordert, eine Stadt mit 5G auszurüsten, in Italien ist es Turin. Die italienischen Grenzwerte aber sind „zu niedrig“ und „müssten“ angehoben werden. Belgien und die Schweiz haben inzwischen ähnliche Pläne gestoppt, in Erwartung von unabhängigen Unbedenklichkeitsgarantien.

Auch in unserer Region soll es verschiedene Gemeinden geben, die das neue Netz installieren. AgCom (Autorità per le Garanzie delle Comunicazioni) hat mit Beschluss Nr. 231/18/CONS festgelegt, dass 120 Gemeinden Italiens auf ihrem Gemeindegebiet die Einrichtung der neuen Umsetzer erlauben müssen. Für unsere Region scheinen im AgCom-Beschluss vier Gemeinden im Trentino auf (Valfloriana, Sover, Castel Condino und Terragnolo). Zugleich gibt es aber auch Gerüchte, wonach auch in Südtirol 5G-Pilotgemeinden werden sollen, etwa will Fastweb 2.000 Antennen in Bozen installieren. Aus der Beantwortung unserer Landtagsanfrage 316/19 geht hervor, dass bis dato (Stand 08.07.2019) keine Anfragen zur Installation von Antennen für das 5G-Netz in Südtirol eingegangen waren und auch keine Antennen installiert sind. Andererseits gibt es Medienberichte, die besagen, dass bereits im Juli 2019 die Arbeiten zur Implementierung von 5G-Antennen in Bozen beginnen sollen.

Das Land hat Kompetenz im Hinblick auf die Verwirklichung von neuen Übertragungsstandorten, welche der Genehmigung der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz bedürfen, gemäß des LG vom 18. März 2002, Nr. 6 und Dekret des Landeshauptmanns vom 13. November 2013, Nr. 36. Das Trentino hat sich aufgrund eines Antrages der Abgeordneten Masè in einer Tagung mit den möglichen Folgen der 5G-Technologien befasst, ähnlich wie es bereits in Südtirol am 29.04.2015 auf Antrag mehrerer Abgeordneten erfolgt ist.

Daher wird der Südtiroler Landtag beauftragt,

baldigst eine Tagung zu veranstalten, bei der die technischen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und juridischen Aspekte der 5G-Technologie und deren Auswirkungen und eventuelle Schutzmöglichkeiten von Expertinnen und Experten eingehend dargelegt werden und in der die Landesregierung zu etwaigen Vorhaben in diesem Bereich Stellung nimmt.

Die Veranstaltung soll im Fraktionssprecherkollegium abgestimmt werden. Bei der Auswahl der Referierenden sollen die Verbraucherzentrale und amtliche Stellen miteinbezogen werden, um eine möglichst objektive und umfassende Information zu gewährleisten.

Bozen, 25.07.2019

Fraktionsvorsitzende der Opposition

Brigitte Foppa

Andreas Leiter Reber

Sandro Repetto

Diego Nicolini

Paul Köllensperger

Sven Knoll

Gerhard Lanz

Die gesamte Opposition hat heute zwei Tagesordnungen im Landtag eingebracht, um die Landesregierung auf die schwierige Situation der öffentlich Bediensteten aufmerksam zu machen. Für die Mitarbeitenden der öffentlichen Dienste fordert die Opposition die Kompensation des erlittenen Kaufkraftverlustes von über 10 Prozent und Teilhabe an der guten wirtschaftlichen Entwicklung seit 2015. Leider musste festgestellt werden, dass es der Landesregierung an Problembewusstsein für die Einkommenssituation der Menschen im öffentlichen Dienst fehlt.

„Aufgrund des üppigen Haushaltes ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, die Weichen für die Zukunft des öffentlichen Dienstes und damit des Gemeinwesens zu stellen“ betont Hanspeter Staffler, Erstunterzeichner der Tagesordnung Nr. 4 zur Teilhabe der öffentlichen Bediensteten an der Entwicklung der Südtiroler Volkswirtschaft seit dem Jahr 2015.

Die Anfrage an den Rechnungshof: Nachzuprüfen, ob durch den Verkauf an die Privaten ein Steuerschaden für das Land entstand.

Die gestern Nachmittag abgeschickte Eingabe rekonstruiert den Verlauf der Causa Flughafen. Diese erfolgte anhand der offiziellen Antworten der Landesregierung auf unsere Anfragen, der Analyse der Wettbewerbsausschreibung sowie der Überprüfung des genauen Werts von ABD – aufgelistet im Landeshaushalt. Nach Auswertung all dieser Quellen bestehen Zweifel, ob der Verkaufspreis des Flughafens gerechtfertigt war.

Hier der vollständige Text der Eingabe mitsamt der dazugehörigen Dokumentation.

Anhänge:

  1. Aeroporto di Bz trasferito alla Provincia. Interrogazione, risposta.
  2. Vendita delle quote ABD – il prezzo. Interrogazione, risposta, domanda aggiuntiva interrogante.
  3. ABD: 32 milioni valgono zero? Interrogazione attualmente senza risposta.
  4. ABD – quanto vale nel bilancio della Provincia? Interrogazione, risposta, domanda aggiuntiva interrogante.
  5. Spese per l’aeroporto. Interrogazione, risposta.
  6. ABD Holding a New Energy Power. Interrogazione attualmente senza risposta.

Am Tag nach der Abgabe beim Rechnungshof der Eingabe hat uns die Landesregierung eine fehlende Antwort geschickt:

  • ABD: 32 milioni valgono zero? Risposta

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In Gais im Pustertal finden derzeit Pläne für massive Bautätigkeiten statt. Die Rede ist von der Errichtung einer Schottergrube, in der (sage und schreibe) 675.000 Kubikmeter Schotter abgebaut werden sollen. Nicht weit davon entfernt in einem lockeren Waldgebiet ist zusätzlich die Ausweisung einer Tourismuszone zur Errichtung eines größeren Hotels geplant. Zudem soll im Anschluss an das bestehende Wohngebiet im Osten eine Wohnbauzone entstehen, die am ehesten gerechtfertigt ist, weil die Infrastrukturen bereits vorhanden sind. Die gesamte Gegend ist aber für die Gaiser Bevölkerung bis dato ein beliebtes und ruhiges Naherholungsgebiet. Nachdem im Zentrum von Gais doch noch einiges an freier Fläche zur Verfügung stünde, liegt eine Erweiterung wohl nicht im Interesse der Mehrheit der Menschen.
Vor allem aber stößt die Errichtung der Schottergrube bei der lokalen Bevölkerung auf Unmut. Durch dieses große Bauvorhaben in Dorfnähe wird nicht nur ihre „Woade“ mitsamt Wanderwegen gestört und zerstört, in den nächsten Jahren (die Abbaukonzession beläuft sich voraussichtlich auf 15-20 Jahre) wird auch eine enorme Staub- und Lärmbelastung auf sie zukommen. Dies ist für viele nur schwer zu begreifen, wieso diese große Belastung für Umwelt und Mensch?
Zur Kritik der Lage der geplanten Schottergrube kommt noch der Punkt der Größe der ausgewiesenen Abbaufläche hinzu: Es handelt sich hier nicht um einen kleinen Abbau, sondern um eine riesige Fläche von 6 Hektar. Zudem muss die gesamte Aushubmenge auch wieder aufgefüllt und von außen antransportiert werden, was zu viel Schwerverkehr und Staubbelastung führt.
Weitere Details dieses Vorhabens hinterlassen zumindest einen schalen Nachgeschmack: Teilhaber der Baufirma BWR, die von diesem Projekt am meisten profitieren dürfte, ist der Gaiser Bürgermeister. Spätestens seit vergangenem Oktober waren anscheinend Gutachten zum Projekt im Internet aufrufbar, zudem haben sich Ausschüsse bereits seit Monaten damit befasst – und doch lässt der Vize-Bürgermeister am 2. Juli mittels sozialer Medien wissen, er „kenne das Projekt auch erst seit wenigen Wochen“. Die Gaiserinnen und Gaiser haben von diesen Vorhaben überhaupt erst Mitte Juni dieses Jahres durch diverse Medienberichte erfahren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann (wir bitten um ein genaues Datum) wurde der Ort der diversen Bauvorhaben (Schottergrube, Waldhotel, etc.) im Naherholungsgebiet im Nordosten von Gais festgelegt?
  2. Da der Vizebürgermeister Alex Dariz sagt, es handle sich hier um „kein Vorhaben der Gemeinde und diese […] auch keine Entscheidungsbefugnis“ habe (Pustertaler Zeitung, Ausgabe 14), fragen wir die Landesregierung, wieso die Bevölkerung von Gais erst im Juni von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt wurde?
  3. Zu welchem Schluss sind die Voruntersuchungen des Landesamtes für Umwelt- und Klimaschutz in Bezug auf die geplante Schottergrube in Gais gekommen?
  4. Wie beurteilt die Landesregierung einen möglichen Interessenskonflikt, der sich in der Doppelrolle des Gaiser Bürgermeisters zeigt?
  5. Wird die Landesregierung die Entscheidung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als bindend ansehen und das Projekt bei einem eventuellen negativen Gutachten nicht ausführen? Wir bitten um eine genaue Begründung.
  6. Wo genau soll das so genannte „Waldhotel“ errichtet werden, wer ist Bauherr, welche Eckdaten hat das Projekt (Gesamtkubatur, Bettenanzahl, Nebengebäude und andere anhängende Infrastruktur, Parkplätze, etc.), welcher ist der Stand der Planung?
  7. Warum soll das Hotel in einem Gebiet, das bis heute als Naherholungszone genutzt wird, errichtet werden, wo im Dorfkern doch noch ausreichend Fläche zur Verfügung steht?

 

Bozen, 24.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Im 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags wurde heute der Grüne Gesetzentwurf „Klimaschutz, Einschränkung des Flugverkehrs und Übertragung des Flughafens Bozen an das Land“ von der SVP abgelehnt. Er sah vor, gemäß dem staatlichen Dekret Nr. 201/2015 den Flughafenbesitz zu übernehmen und im Falle einer Übertragung des Betriebes an Private den Flugverkehr einzuschränken, die Piste nicht zu verlängern und ein Einvernehmenskomitee einzusetzen, das die Tätigkeit beaufsichtigen sollte.

„Unser Entwurf ist die reelle Umsetzung der Volksbefragung von 2016“, so der Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba (heute unfallbedingt abwesend). Das Abstimmungsverhalten der SVP-Fraktion erstaunt einigermaßen, hatten sich Locher, Renzler und Vallazza doch bei der ersten Behandlung des Entwurfs noch klar dafür ausgesprochen. Die Partei muss gestern disziplinierend eingeschritten sein – ganz im Geiste der Aussagen des Landeshauptmanns in den letzten Tagen. Denn es ist offensichtlich, dass die verstockten Beharrungen, man setze mit dem Verkauf an die Privaten „Punkt für Punkt“ (LH Kompatscher) die Volksbefragung von 2016 um, nur aus einer Defensivposition heraus zu erklären sind. Der Landeshauptmann weiß genau, dass die 70% Nein zur Volksbefragung nicht nur ein Nein zur öffentlichen Finanzierung waren, sondern ein Nein zu seinem gesamten Entwicklungsplan – samt Passagierzahlen, Flugzeiten und Einstufung des Flughafens. Und auch wenn Kompatscher sich in den letzten Tagen besonders auf die Grünen eingeschossen hat, so werden wir weiterhin darauf hinweisen, dass man die Aussagen einer Volksbefragung zwar manipulieren oder einengend interpretieren kann, dass dies aber gewaltige Auswirkungen auf die politische Glaubwürdigkeit einer Regierung hat.

„Die Strategie der SVP für die Zukunft scheint jedenfalls dürftig, behelfsmäßig und blauäugig“, so Ausschussmitglied Brigitte Foppa. Man wolle mit den privaten Käufern das Gespräch suchen. „Kein Privater wird auf die eingekauften Optionen verzichten, um ein Verlustgeschäft zu machen. Für uns im Unterland und im Bozner Talkessel ist das keine Lösung“, so Foppa. Besonders bemerkenswert findet sie die Kehrtwende der SVP- Vertreter im Ausschuss. „Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet – dieser alte politische Spruch passt heute in ganz besonderem Maße zu den Eintagsrebellen der Volkspartei.“

Ergebnis der Abstimmung: 3 Ja (Foppa, Nicolini, Ploner), 4 Nein (Ladurner, Vallazza, Locher, Renzler).

Bozen, 23.07.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

In der letzten Juliwoche wird der Nachtragshaushalt diskutiert. Für die Grünen ein Anlass, zwei Forderungen in Form von so genannten Tagesordnungen vorzulegen, die zwei grüne Hauptthemen der Legislaturperiode betreffen: Das Klima und die Arbeit.

  • Klimanotstand

Nach Monaten, in denen weltweit junge Menschen für das Klima sensibilisiert und aufgerüttelt haben, haben sich die Diskussionen in Maßnahmen konkretisiert. Eine davon ist der „Klimanotstand“. Er soll in vielen lokalen Verwaltungen, auf allen Ebenen ausgerufen werden und damit auf ebenso drastische wie realitätsnahe Weise verdeutlichen, dass der Zeitpunkt des Handelns mehr als überschritten ist. In Österreich hat Vorarlberg als erstes Bundesland den Klimanotstand ausgerufen. Südtirol könnte in Italien Vorreiter sein, nachdem bisher nur Gemeindeverwaltungen reagiert haben (Varese, Turin, Siracusa, Lucca, Neapel, Mailand, Acri), nicht aber Regionen oder der Staat selbst: Im Senat wurde ein entsprechender Vorschlag am 5. Juni abgelehnt. Die Grüne Fraktion hat im Mai 2019 einen Beschlussantrag vorgelegt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, den Forderungen der Fridays-for-Future-Bewegung nachzukommen und den Klimanotstand auszurufen. Um keine weitere Zeit zu verlieren, wird der Antrag im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt vorgezogen. Damit soll sich Südtirol sofort zur Tatsache bekennen, dass es keine Zeit mehr zu verlieren gilt, wenn man die Erderwärmung noch eindämmen will. „Es geht um die Umwelt, aber es geht auch um die Menschen!“, betont Ersteinbringerin Brigitte Foppa. Klimaflüchtlinge und Katastrophenopfer müssen zur Kenntnis genommen werden. Maßnahmen tun Not.

Südtirol hat sich schon frühzeitig mit dem Klimaschutz befasst. Allerdings ist der 2011 geschriebene Klimaplan auf 2050 angelegt und viel zu wenig ambitioniert. Es braucht eine Anpassung des Plans zumindest an die Pariser Klimaziele und die Schnürung eines neuen Maßnahmenpaketes im Sinne des Klimanotstandes mit Priorität auf Energieverbrauch, Müllvermeidung und nachhaltige Mobilität. Auch die Gemeinden müssen in die Pflicht genommen werden. Klimaschutz benötigt Willen zur Veränderung und Einsatz auf allen Ebenen. „Wir sind es den kommenden Generationen schuldig“, so Foppa.

  • Gehaltsanpassungen: Mangel an Problembewusstsein, Mangel an politischem Willen

Fast täglich hören wir, dass in vielen Sektoren Fachkräfte fehlen. Ärztemangel, Pflegermangel, Kindergärtnermangel und überhaupt Mangel an Interesse für den öffentlichen Dienst. Kein Wunder, dass die Mitarbeitenden von Sanität, Seniorenwohnheimen, Schulen, Kindergärten, Landes- und Gemeindeverwaltungen seit dem Jahr 2010 eine de facto Lohnkürzung von über 10 Prozent hinnehmen müssen.

Die Landesregierung als Arbeitgeberin für den öffentlichen Dienst hat laut Landesgesetz die Verpflichtung, bei der Erneuerung der Kollektivverträge sowohl den erlittenen Kaufkraftverlust zu kompensieren als auch die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes an der allgemeinen positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landes teilhaben zu lassen. Die Landesregierung will aber weder den erlittenen Kaufkraftverlust seit 2010 noch die positive wirtschaftliche Entwicklung seit 2015 bei den anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen berücksichtigen.

Damit aber der öffentliche Dienst, das Gemeinwesen und damit die Südtiroler Autonomie sich gut entwickeln können, fordern wir eine sofortige Anpassung der Löhne und Gehälter an die deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten. „Um diese dringende Notwendigkeit umsetzen zu können, braucht es Geld und politischen Willen“, so Hanspeter Staffler. Das Geld wäre bei einem Haushalt von über 6 Milliarden Euro vorhanden, der politische Wille der Landesregierung hingegen ist mangelhaft.

Hier geht’s zur betreffenden Tagesordnung.

 

Bozen, 22.07.2019

Landtagsabgeordnete

 

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Die Young Greens Südtirol und die Grüne Jugend Tirol haben am Wochenende gemeinsam eine Klausurwochenende auf der Lettnalm auf dem Schlern abgehalten. Thema war die Stärkung der Euregio (Tirol, Südtirol, Trentino) aus Sicht der Jugend durch Maßnahmen wie einem Euregio Kultur- und Mobilitätspass sowie Sprachencamps. Ziel ist außerdem die Stärkung der Zusammenarbeit von jungen grünen und grünnahen Gruppen der Euregio durch ein neues Format der Partnerschaft: „Euregio young and green“.

Die Tiroler und südtiroler jungen Grünen haben seit langem regelmäßigen Austausch. Während der Klausur wurde diskutiert dieser Zusammenarbeit durch eine Partnerschaft mehr Gewicht und Sichtbarkeit zu geben und auf die gesamte Euregio – also auch auf das Trentino – auszuweiten, in Form einer Partnerschaft junger grüner Gruppen mit Namen „Euregio young and green“

„Auf lange Sicht streben wir ein geeintes Europa der Regionen an, die Euregio kann auf diesem Weg einen wichtigen Beitrag liefern“ so Monika Messner von der Grünen Jugend Tirol.

Eine gemeinsame Verkehrswende auf der Brennerautobahn, interregionale Mobilität junger Menschen, Bildung und Kultur über Grenzen hinweg, Schüleraustausch, Städtepartnerschaften und Förderung von Sprachkompetenzen wurden dazu angeregt.

„Ein Euregio Kulturpass für Jugendliche in Verbindung mit einem Euregio Ticket kann den Austausch und die Mobilität der Jugend in der Euregio deutlich stärken“ so Michael Keitsch und Matthias Hayostek der Südtiroler und Tiroler jungen Grünen.

„Ein wichtiges Hemmnis ist immer noch die Anerkennung von Bildungsabschlüssen, hier kann die Euregio Vorreiter und Triebkraft für eine zukünftige europaweite Anerkennung sein“ so Pascal Vullo von den young greens Südtirol.

Neben Politik kamen natürlich Wanderungen in der wunderbaren Berglandschaft auf Seiser Alm und Schlern und Geselligkeit nicht zu kurz. Dazu gab es reichlich Milch, Käse und Butter der Kühe vor dem Haus.

Für die Young Greens Southtyrol
Pascal Vullo

TAGESORDNUNG zum Landesgesetzentwurf NR. 25/19-XVI

Das Landesgesetz vom 19. Mai 2015, Nr. 6 schreibt vor, dass bei der Erneuerung der Kollektivverträge der Schutz der Kaufkraft der Gehälter, unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich–sozialen Reformen zu berücksichtigen sind.

Nachdem das Gesetz im Jahr 2015 bereits von der ersten Landesregierung unter Landeshauptmann Kompatscher vorgelegt und vom Landtag genehmigt wurde, beziehen wir uns bezüglich der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft auf die Periode 2015-2019. Welche Entwicklungen gab es in dieser Vier-, fast schon Fünfjahresperiode?

Das Bruttoinlandsprodukt gilt allgemein als der synthetische Parameter für die wirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft. Das Statistikinstitut des Landes hat das BIP Südtirols mit jenen von Italien, Österreich und Deutschland verglichen (ASTAT Info Nr. 29, 04/2019). Seit 2010 hat sich das Südtiroler BIP parallel zu den Bruttoinlandsprodukten Österreichs und Deutschlands entwickelt. Daraus lässt sich schließen, dass die Südtiroler Volkswirtschaft jener Österreichs und jener Deutschlands sehr ähnlich ist. Im Gegensatz dazu hat das BIP vom restlichen Italien einen stark abweichenden und damit im negativen Sinne eigenständigen Verlauf. Unsere Südtiroler Volkswirtschaft ist demnach eindeutig mitteleuropäisch und weniger mediterran geprägt.

Im Detail betrachtet hat laut ASTAT die Südtiroler Volkswirtschaft zwischen dem Jahreswechsel 2014/2015 und dem Jahreswechsel 2018/2019 um 5,2% zugelegt. An diesem Prozentsatz von 5,2% wollen wir festhalten, er entspricht jener vom Landesgesetz vorgegebenen allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft seit dem Jahr 2015.

Lenken wir nun unsere Aufmerksamkeit auf die Berücksichtigung des Arbeitsmarktes: Erwerbsquote und Arbeitslosenquote sind Indikatoren, die zur Beschreibung des Arbeitsmarktes einer Volkswirtschaft herangezogen werden. Die Erwerbsquote steigt kontinuierlich seit den Neunzigerjahren, immer mehr Menschen beteiligen sich am Erwerbsleben. Die von der EU empfohlene Erwerbsquote von 75% haben wir fast schon erreicht und stehen damit auf einer Linie mit unseren nördlichen Nachbarn. Im Süden schaut die Situation bezüglich Erwerbsquote wesentlich schlechter aus. Die Erwerbsquote stellt dem Südtiroler Arbeitsmarkt ein gutes Zeugnis aus.

Als zweiten wichtigen Indikator wollen wir die Arbeitslosenquote betrachten. Diese liegt für das Jahr 2018 mit einem Wert von 2,9% extrem niedrig. Der Arbeitsmarkt sei leergefegt, heißt es immer wieder von Seiten der Expertinnen und Experten. Viele Branchen leiden bereits darunter und langfristig sind strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsmarktes in Bezug auf interessantere Arbeitsmöglichkeiten, mehr Arbeitsplatzangebote für hochqualifizierte Menschen oder chancenreichere Karrieremöglichkeiten zu setzen. Kurzfristig können sowohl Unternehmen als auch das Land Südtirol nur mit attraktiveren Löhnen und Gehältern entgegensteuern.

Die Südtiroler Privatwirtschaft hat diese Notwendigkeit ganz im Gegensatz zur Arbeitgeberin Landesverwaltung schon vor rund zehn Jahren erkannt. Der Index der kollektivvertraglichen Entlohnung pro Stunde zeigt die Lohnentwicklung für den Zeitraum 2010-2018 auf: während die Löhne im Privatsektor durchschnittlich um 10,5% gestiegen sind, sind die Gehälter im öffentlichen Dienst um 0,1% angewachsen (ASTAT, Statistisches Jahrbuch 2018).

Zusammenfassend wird in Bezug auf die gesetzliche Regelung, dass bei Erneuerung der Kollektivverträge unter anderem auch die allgemeinen Entwicklungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen sind, folgendes festgehalten: Im Zeitraum von Jänner 2015 bis Jänner 2019 wuchs die Südtiroler Volkswirtschaft um über fünf Prozent, die Erwerbsquote ist hoch und die Arbeitslosenquote ist niedrig, was Zusatzpunkte im Sinne des Landesgesetzes vom 26. Mai 2015, Nr. 6 bedeutet.

Aufgrund der allgemeinen positiven Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes für den Zeitraum 2015-2019 ergibt sich somit ein Wertschöpfungswert von mehr als fünf Prozent, der laut Landesgesetz Nr.6/2015 bei der Erneuerung der Kollektivverträge zu berücksichtigen ist.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

die Bediensteten des Landes und der öffentlichen Körperschaften, die vom Land abhängig sind, an der allgemeinen positiven Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes im Sinne des Landesgesetzes Nr. 6/2015 teilhaben zu lassen und zwar mit einer Erhöhung des Grundgehaltes, welches sich am Wertschöpfungswert der Südtiroler Volkswirtschaft des Zeitraumes 2015-2019 orientiert.

 

Bozen, 18.07.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Paul Köllensperger

Sven Knoll

Andreas Leiter Reber

Diego Nicolini

Sandro Repetto

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Das Wochenmagazin ff hat in seiner Ausgabe Nr. 13/2019 die Frage aufgeworfen, ob der Kraftwerksbetreiber Alperia Greenpower seiner Verpflichtung zur Nachrüstung der Kraftwerke und zur Reduzierung des Schwallbetriebs rechtzeitig und gewissenhaft nachkommen würde?

Bei der Vergabe der Konzessionen gab es das Bewertungskriterium „Sicherheit der Anlage zum Schutz der Allgemeinheit“, was angesichts der in die Jahre gekommenen Druckrohrleitungen, Zulaufstollen, Regulier- und Absperrorgane nachvollziehbar ist. Dass Anlagenteile nach 50 und mehr Jahren Schwächen aufweisen, beweist die Liste an Havarien, welche das Wochenmagazin ff aufgelistet hat.

In den Auflagenheften, welche zu den jeweiligen Konzessionen erarbeitet wurden, sind der Austausch und die Sanierung der Anlagenteile verzeichnet und zeitlich festgehalten. Das Wochenmagazin ff weist darauf hin, dass in manchen Fällen weder die zeitlichen noch die technischen Konzessions-Vorgaben eingehalten wurden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist es richtig, dass in manchen Kraftwerken die Konzessions-Vorgaben nicht eingehalten wurden?
  2. Falls ja, welche Gründe sind dafür verantwortlich?
  3. Wir ersuchen um die Mitteilung zum Stand der Austausch- und Sanierungsarbeiten für die Kraftwerke Brixen, Kardaun, Laas, Lana, Lappach, Mühlwald, St. Florian, St. Pankraz, St. Walburg, Sarnthein und Waidbruck.
  4. Sollten Konzessions-Vorgaben aus technischer oder zeitlicher Sicht nicht eingehalten worden sein, ersuchen wir um entsprechende Begründung bezogen auf das jeweils betroffene Kraftwerk.

Bozen, 18.07.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung und die Anlage 1 und Anlage 2 heruntergeladen werden.