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PRESSEMITTEILUNG.

Ist WLAN in Grundschulen wirklich notwendig?

Am 5. September geht es wieder in die Schule, wo multimediale Lernmaterialien mittlerweile Hand in Hand mit analogen gehen. Das Internet ist eine Informations- und Nachrichtenquelle, ohne das unser Leben nur mehr schwer vorstellbar wäre. Allerdings haben elektromagnetische Wellen Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Auffassungsvermögen; wissenschaftlichen Studien zufolge sind sie verantwortlich für Tumore und andere Krankheiten.

Im Mai diesen Jahres hat die Grüne Fraktion eine Anfrage eingereicht, um zu erfahren, in welchen Schulen bereits WLAN installiert wurde. Unten angefügt sind die uns zur Verfügung gestellten Daten sowie die vollständige Antwort auf die Anfrage: „Was sofort ins Auges sticht und uns auch am meisten besorgt, ist die Anzahl der Grundschulen, welche mit WLAN ausgestattet sind“, kommentiert Brigitte Foppa. „Für den Gebrauch des Internets zu didaktischen Zwecken gibt es eine sicherere Alternative, nämlich Internetanschluss mit Kabel. Die Computer auf diese Weise direkt ans Netz anzuschließen genügt, gleichzeitig werden die Kleinsten vor unnötigen Gefahren geschützt. Wieso also bevorzugen die Schulen WLAN, dessen Unschädlichkeit nicht zu 100 Prozent garantiert werden kann? Sind die Eltern damit einverstanden?“, fragt sich Foppa. Diesen Bedenken schließen sich auch Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler an.

Unsere Leben sind inzwischen eng verbunden mit den neuen Technologien, mit Smartphones und Internetanschluss immer und überall. Zu Beginn der letzten Legislatur erklärte der Landtag, bei diesem Thema Vorsicht walten lassen zu wollen. Am Ende der Legislaturperiode wurde jedoch ein Beschlussantrag der SVP genehmigt, der vorsah, die Installierung von WLAN in den Schulen voranzutreiben.

Die Schulen sind autonom, aber die Familien haben das Recht, darüber informiert zu werden, in welchem Umfeld ihre Kinder den Großteil des Tages verbringen.

 Bozen, 03/09/2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Morgen, am 11. Juli 2019, wird in der 1. Gesetzgebungskommission der Grüne Gesetzentwurf „Recht auf Mehrsprachigkeit im Bildungssystem des Landes“, erstunterzeichnet von Brigitte Foppa, behandelt. Der Entwurf sieht die Einrichtung eines zusätzlichen Schulangebotes für Südtirol vor, in dem die Unterrichtssprache sowohl Deutsch als auch Italienisch ist. Dieses Angebot versteht sich selbst als Ergänzung zu den bereits bestehenden Schulformen in Südtirol, bei denen der gesamte Unterricht entweder in der ersten oder in der zweiten Landessprache abgehalten wird. Diese Formen sollen weiterhin bestehen bleiben, an ihnen rüttelt der Grüne Gesetzentwurf nicht. Da eine große Nachfrage nach einem zusätzlichen, mehrsprachigen Schulangebot besteht, möchten wir all jenen, die dies wünschen, auch die Möglichkeit einer mehrsprachigen Schule bieten.
„Ich bin gespannt auf die Diskussion in der Kommission und vor allem darauf, ob die politische Klasse bereit ist, den Weg für eine echte Mehrsprachigkeit zu ebnen. Denn die Südtiroler Bevölkerung – da bin ich überzeugt – ist dazu mehr als bereit“, so die Einbringerin Brigitte Foppa.

Ein großer Wunsch vieler Familien bleibt unerhört!

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wieder müssen wir auf die Aktuelle Fragestunde zurückgreifen, um Antworten auf unsere Anfragen zu erhalten, die von der Landesregierung lückenhaft oder gar nicht beantwortet wurden.
In unserer Anfrage vom 18.2. hatten wir uns über die Vorgänge im Schulamt erkundigt und nachgefragt, ob es für die Koordinatoren der InspektorInnen eine Zulage gebe. Die Antwort des Landesrates lautete:

Bei der Koordinierung des Inspektorates handelt es sich nicht um eine institutionelle Aufgabe, die mit bestimmten Befugnissen oder Zulagen verbunden ist, sondern um eine organisatorische.  Daher gibt es weder definierte Zugangsvoraussetzungen für diese Tätigkeit, noch Wettbewerbe, noch Zulagen.

Der Homepage des Landes allerdings entnehmen wir, dass es verschiedene Komplexitätskoeffizienten gibt, mit denen die Leistung der Führungskräfte bewertet und finanziell vergütet wird. Unterschiedlich. So hat S.V., abkommandierte Schulführungskraft, den Koeffizienten von 1,15; W.S., abkommandierter Oberschuldirektor hat den Koeffizienten von 1,38 und C.A., abkommandierter Religionslehrer, hat 1,50. Nur die Leiterin der Evaluationsstelle, der Leiter des Referats Inklusion und die Leiterin der Pädagogischen Abteilung haben einen höheren Koeffizienten, nämlich 1,60.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Warum gibt es diese Unterschiede?
2. Kommt der höhere Koeffizient von C.A. daher, dass diese Person eine Koordinatorenrolle innehatte? Wenn ja, warum gab es dann diese Antwort auf unsere Anfrage? Und vor allem: wodurch rechtfertigt sich der erhöhte Koeffizient von C.A.?

Bozen, 19.06.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die Antwort der Landesregierung kann hier heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Bereits vor 7 Jahren, im Jahr 2012 hatte die Umweltschutzgruppe Vinschgau Laborbefunde zu Grasproben erhalten, die entstehende Ängste der Bevölkerung im Hinblick auf die Gesundheit der Schulkinder bestätigen und verstärkten. Rückstände von 9 verschiedenen Pflanzen“schutz“mitteln fanden sich damals im Gras aus dem unmittelbaren Umfeld der Grundschule Tartsch, und zwar in relevanten Konzentrationen. Zum Gemisch gehörten: Dithianon, 6 – Benziladenin, Dithiocarbamate, Kupfer, Cyprodinil, Penconazol, Chlorpyriphos etil, Fluazinam und Imidacloprid. Einige dieser Stoffe wirken insbesondere in Kombination mit anderen schädlich, vor allem auf Organismen, die im Wachsen begriffen sind und die durch geringes Körpergewicht stärker belastet werden als Erwachsene.

Als grüne Fraktion hatten wir 2013 darauf reagiert und einen Beschlussantrag vorgelegt, der ein periodisches Pestizidmonitoring von Schulhöfen vorsah. Die Mehrheit lehnte den Antrag  in der Landtagssitzung  vom 13.03.2014 ab, mit dem Verweis auf eine Studie, die im Auftrag der Südtiroler Landesregierung  (gemäß Beschluss Nr. 1133 vom 29.07.2013) durchgeführt wurde. Sie sollte erheben, ob sich Pestizide negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirken. Die Studie, die nach mehrmaligen Aufschüben endlich am 1. August 2017 vorgestellt wurde, kam zum Schluss, dass keine gröberen Gefahren bestünden.

Andererseits weiß man, dass Pestizide, die auf landwirtschaftlichen Flächen gegen Insekten, Beikräuter oder Pilzerkrankungen eingesetzt werden, durch Verdampfung, Wind und Niederschlag über weite Strecken verdriftet werden können. Während landwirtschaftliche Produkte regelmäßig auf Pestizidrückstände analysiert werden, fehlten weiterhin keine Erhebungen zu einer möglichen Belastung angrenzender öffentlicher Plätze oder privater Gärten.

Nun gibt es neue Ergebnisse zum Thema in einer neuen Studie, „Pesticide contamination and associated risk factors at public playgrounds near intensively managed apple and wine orchards“, die im Mai 2019  in der Zeitschrift „Environmental Sciences Europe“ veröffentlicht wurde. Sie erhob, inwiefern öffentliche Flächen, die an landwirtschaftliche Produktionsflächen angrenzen, durch Pestizidverwehungen betroffen sind.

Für die Studie wurden 71 öffentliche Spielplätze in den vier Südtiroler Regionen Vinschgau, Eisacktal, Etschtal und dem Südtiroler Unterland zufällig ausgewählt und darin Grasproben auf 315 Pestizide untersucht. Laut der Hauptautorin der Studie, Caroline Linhart, war das besondere an der Studie nicht nur das Messen der Pestizidrückstände, sondern auch die Analyse der zugrundeliegenden Wirkfaktoren (Entfernung zum nächsten Obst- oder Weingarten, die Windrichtung und Windstärke, Sonneneinstrahlung).

Laut dem Toxikologen und Mitautor Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) sind Pestizidrückstände in Grasproben problematisch, auch wenn Menschen nicht Gras essen. Denn 92 Prozent der gefundenen Pestizide gelten als hormonell wirksam und können in den menschlichen Hormonhaushalt eingreifen und dort zu Störungen führen, was besonders bei Kindern bedenklich ist. Laut Clausing können solche hormonschädlichen Substanzen zur Entstehung von chronischen Krankheiten wie etwa Adipositas, Diabetes oder auch Krebs beitragen.

Wichtigstes Ergebnis: Die Spielplätze im Vinschgau waren am häufigsten mit Pestiziden belastet, während jene im Unterland die höchsten Pestizidkonzentrationen aufwiesen.

Aus den Auswertungen ging auch hervor, dass die nachgewiesenen Pestizidkonzentrationen höher waren, je näher die Obstanbauflächen an die Spielplätze heranreichten. Weiters waren niederschlagsreiches Wetter sowie mittlere Windgeschwindigkeiten mit erhöhten Pestizidkonzentrationen verbunden.

Laut Autorin Linhart zeigen die Ergebnisse, dass die untersuchten Kinderspielplätze einen Mindestabstand von 100 Meter zu den Agrarflächen haben sollten, um eine Pestizidkontamination möglichst zu vermeiden. Die Pestizide können bei mittleren bis höheren Windgeschwindigkeiten mehr als 300 Meter vertragen werden, wobei je nach Strahlungsbedingungen auch höhere Konzentrationen wahrscheinlich sind.

Auf diese Thematik bezieht sich entsprechend auch die EU-Gesetzgebung. Die Richtlinie 2009/128 des Europäischen Parlaments besagt, dass „an anderen Orten, z.B. in öffentlichen Parks und Gärten, auf Sport- und Freizeitplätzen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen (…) bei einer Pestizidexposition ein hohes Risiko [besteht]. In diesen Gebieten sollte die Verwendung von Pestiziden minimiert oder verboten werden.“

Außerdem hat das Europäische Parlament am 12. Februar 2019 die „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2019 zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ verabschiedet. In Punkt 61 dieses Dokuments fordert  das EU-Parlament „die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gebieten, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 14 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genutzt werden, nicht länger zuzulassen;“

Punkt „62. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Schutz gefährdeter Personengruppen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 14 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 besonders Rechnung zu tragen, insbesondere in Anbetracht des fehlenden Schutzes der Bewohner ländlicher Gebiete in der Nähe von Anbauflächen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, sofortige Verbote für den Einsatz von Pestiziden in einer ausreichend großen Umgebung von Wohngebäuden, Schulen, Spielplätzen, Kindertagesstätten, und Krankenhäusern vorzuschlagen;“

In Südtirol besteht hierzu dringender Handlungsbedarf. Viele Schulgebäude und Kinderspielplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Obstbaugebieten mit intensiven Anbauweisen, in denen Pestizide versprüht werden. Den Ängsten und Sorgen vieler Eltern muss entgegnet werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. periodische Monitorings der Pestizidbelastung in den Südtiroler Schulhöfen und Kinderspielplätzen durchzuführen.
  2. Die Monitorings sind verpflichtend für alle jene Schulhöfe und Kinderspielplätze, die an Gebiete mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung angrenzen, bzw. wo der in der Studie empfohlene Mindestabstand von 100 Metern unterschritten wird.

Bozen, 29.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

In der vergangenen Legislaturperiode hat sich der Landtag mehrmals mit dem Thema der Belastung durch Mobilfunk und WLAN befasst. Durch den Beschlussantrag 742/17 des Erstunterzeichners Dieter Steger wurde beschlossen (es gab 6 Gegenstimmen, darunter jene der Grünen Fraktion):

  • „weiterhin mit Nachdruck Bildungseinrichtungen mit WLAN-Systeme auszustatten;
  • dafür zu sorgen, dass Endgeräte in der Schule nur für schulische Zwecke verwendet werden dürfen;
  • die dafür nötige Kontrolle zu ermöglichen;
  • die Schulen dazu anzuhalten, Anwendungsrichtlinien für den möglichst strahlungsarmen Umgang mit dieser Technologie – ausgehend von der vorliegenden Studie – zu erarbeiten“

(beschließender Teil des Antrags Steger).

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Schulen in Südtirol sind mittlerweile mit WLAN ausgestattet? Wir bitten um Auflistung?
  2. Welche dieser Schulen haben die WLAN-Ausstattung, die ausschaltbar ist?
  3. Wie viele Kontrollen wurden im letzten Schuljahr durchgeführt? Wer hat sie durchgeführt, an welchen Schulen und mit welchem Ergebnis?
  4. Welche Schulen haben Anwendungsrichtlinien erarbeitet?

Bozen, 22.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Beim Verwaltungs- und Hilfspersonal in den Schulen stoßen wir weiterhin auf Hinweise, die auf erhöhte Arbeitsbelastung schließen lassen. In unserer Anfrage Nr. 29/18 vom 7.12.2018 sind wir der Frage nachgegangen, wieviel Einsparungen in diesem Sektor seit 2010 erfolgt sind. Die Antwort stellt uns nicht zufrieden.
Ein Aspekt betrifft den Stellenabbau. Laut Antwort der Landesregierung wurden nicht mehr als 3% der Stellen abgebaut, entsprechend dem Stabilitätspakt. In der Praxis hören wir aber immer wieder, dass es sich um mehr Stellen gehandelt haben muss, da viele Pensionierungen erfolgt sind und nicht genügend Nachbesetzungen stattgefunden haben.
In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, dass die Stellen der SchulwartInnen in den letzten Jahren abgebaut worden sind (65 laut Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage), unserem Wissen nach aber die zu putzende Fläche in den Schulen zugenommen haben dürfte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Stellen gab es 2010 für das Verwaltungspersonal, wie viele für das Hilfspersonal der Schulen?
  2. Wie viele Stellen gab es 2018 für das Verwaltungspersonal, wie viele für das Hilfspersonal der Schulen?
  3. Wie viele Schulgebäude (in Gebrauch) gab es 2010 in Südtirol? Wie viele sind es zum heutigen Zeitpunkt?

Bozen, 25.03.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Die Antwort der Landesregierung kann hier heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Beim Verwaltungs- und Hilfspersonal in den Schulen stoßen wir zunehmend auf Hinweise, die auf erhöhte Arbeitsbelastung schließen lassen. Auch SchulverwalterInnen klagen darüber, dass etwa die Ersatzdienste bei Ausfall durch Krankheit sehr schwer zu erhalten sind. Ein Problem sind die Ranglisten, aus denen die Ersatzpersonen „gefischt“ werden müssen und die offenbar nicht ständig ajouriert werden. Dadurch müssen die Schulverwaltungen alle Eingetragenen durchtelefonieren, auch wenn diese schon längst in einer Anstellung sind. Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass die Aufgabenzulagen zentral vergeben werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie oft werden die Ranglisten für Ersatzpersonal auf der Ebene des Hilfspersonals in den Schulen ajouriert?
  2. Wie werden die Aufgabenzulagen für das Verwaltungs- und Hilfspersonal vergeben? Welcher Ablauf ist hierzu vorgesehen? Woher weiß die Personalabteilung, wer in einer Schule welche Aufgabenzulage erhalten soll? In welchem Prozentsatz werden die Vorschläge der Schulführungskraft berücksichtigt?
  3. Welche Überlegungen gelten, damit die Vorschläge der Schulführungskraft nicht berücksichtigt werden?

Bozen, 25.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Medienberichte lenken unsere Aufmerksamkeit auf das Deutsche Schulamt, im Spezifischen auf die Koordination der InspektorInnen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche sind die Zugangsvoraussetzungen, um die Koordination der InspektorInnen übernehmen zu dürfen? Gibt es Wettbewerbe? Wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage findet normalerweise die Ernennung des Koordinators, der Koordinatorin statt?
  2. Welche sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Führungskraft andere Führungskräfte bewerten darf?
  3. Gab es in den letzten 10 Jahren Fälle, in denen die Voraussetzungen laut 1) und 2) nicht erfüllt waren? Wenn ja, welche?

BZ, 18.02.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Es erreicht uns die Nachricht, dass in Schulen Südtirols bei der Einschreibung mittels Fragebogen erhoben wird, welche die „Erstsprache“ der Schülerin/des Schülers sowie die „Sprache“ von Vater und Mutter ist. Es stellt sich die Frage, ob dies nicht ein Schleichweg ist, um die Sprachgruppenzugehörigkeit abzufragen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. An welchen Schulen werden diese Daten abgefragt? (bitte um Auflistung der Schulen aller Sprachen)
  2. Gibt es diesbezüglich eine interne Anweisung des Schulamtes an die Schulen oder erhebt jede Schule die Daten nach Gutdünken?
  1. In welcher Form geschieht das? (Immer bei der Einschreibung oder auch anders/während des Schuljahres?)
  2. Wie werden diese Daten gehandhabt? Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung unterliegt ja strengen Vorschriften der Geheimhaltung/Privacy – diese Angaben auch? Wenn nicht, weshalb nicht?
  3. Was passiert, wenn Eltern diese Angaben verweigern?
  4. Wissen die Eltern, dass sie die Angabe der Sprachen verweigern können? Wie werden sie davon in Kenntnis gesetzt?
  5. Werden die Daten auf Landesebene zusammengeführt?
  6. Mit welchen konkreten Maßnahmen will man auf die Erhebung dieser Daten reagieren? Aufstockung des Personals? Verpflichtende/nicht verpflichtende Fortbildung für Lehrpersonen, die in Schulen mit hoher Sprachvielfalt unterrichten? Aufstockung bzw. Forcierung des Fortbildungsangebotes im Bereich Spracherwerb? Mehr Klassenräume?
  7. Gibt es Pläne, SchülerInnen auf verschiedene Schulen „aufzuteilen“, um eine bessere „Verteilung“ der Vielfalt zu gewährleisten?
  8. Wenn ja, nach welchen Kriterien wird dies erfolgen? Haben die Eltern Recht auf Rekurs?

BZ, 31.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Den Medien entnehmen wir, dass auf einem Fragebogen des kinderneuropsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsbezirks Bozen die „ethnische Zugehörigkeit“ oder „Rasse“ des Schülers abgefragt wird. Die Problematik dieser Einordnung wurde von einigen Lehrkräften aufgeworfen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es dieses Formular tatsächlich?
  2. Wozu soll die Abfrage der „Rasse“ dienen?
  3. An welche „Rassen“ denkt der Dienst bei diesem Formular?
  4. Gibt es weitere Formulare, in denen die „Rasse“ eines Menschen in Südtirol abgefragt wird?

BZ, 28.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.