HomeDeutschEin großer Wunsch vieler Familien bleibt unerhört!

Ein großer Wunsch vieler Familien bleibt unerhört!

Die Zeit ist reif für die mehrsprachige Schule als Zusatzangebot. Vorstellung des Grünen Gesetzentwurfs

Wieder geht ein Schuljahr zu Ende. Auch heuer war das Thema der Einschreibungen von Kindern und Jugendlichen der jeweils anderen Sprachgruppe in die deutschen bzw. italienischen Schulen und Kindergärten großes Thema, immer wieder auch politisch verzerrt und missbraucht. Ein anderer Ansatz, nämlich jener der mehrsprachigen Schulen als Zusatzangebot wurde jedoch weiterhin totgeschwiegen und tabuisiert. Dabei wünschen sich viele Familien, dass ihre Kinder gemeinsam mit den Kindern der jeweils anderen Sprachgruppe in der Klasse sitzen und das schulische Angebot nutzen können.

Es ist ein lang gereifter Grüner Vorschlag, mehrsprachige Abteilungen in den Schulen und Kindergärten als Zusatzangebot einzuführen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten wir dazu einen Landesgesetzentwurf ausgearbeitet. Er wurde von der Mehrheit SVP-PD abgelehnt, mit der Begründung, dass dies zu Unterschiedlichkeiten in der Wahl des Bildungsangebotes führen würde (?!). Francesco Palermo, damals Südtiroler Vertreter im Senat, hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf im römischen Parlament eingebracht.

Wir haben den Landesgesetzentwurf überarbeitet und wieder vorgelegt. Wie stellen wir uns das Ganze vor?

Die Einschreibung in zweisprachige Abteilungen basiert auf Freiwilligkeit und ersetzt nicht das bestehende Kindergarten- und Schulangebot. Dieses ist in jedem Fall gesichert. Eine mehrsprachige Abteilung bzw. Klasse wird eingerichtet, wenn die Anzahl der Kindergartenkinder bzw. der Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang ausreicht, um Parallelklassen einzurichten und sich im Kindergarten pro Jahrgang mindestens 14 Kinder eines Jahrgangs und in der Schule mindestens 15 Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs in die entsprechende Abteilung bzw. Klasse einschreiben. In diesen Abteilungen bzw. Klassen setzt sich das Personal aus KindergärtnerInnen oder Lehrpersonen beider Sprachgruppen zusammen.

Der Fachunterricht erfolgt in einer der beiden Landessprachen Deutsch bzw. Italienisch. Um einen ausreichenden Fachwortschatz zu garantieren, wird die Sprache im Laufe der Schulkarriere gewechselt. Wann und wie oft dieser Wechsel stattfindet, wird von den autonomen Schulen festgelegt. In den Bewertungsbögen der Schülerinnen und Schüler wird vermerkt, in welcher Sprache der Unterricht jeweils stattgefunden hat.

In der Unterstufe kann auch ein jahrgangsübergreifendes mehrsprachiges Angebot entwickelt werden, in der Oberstufe und den Landesberufsschulen kann der mehrsprachige Schwerpunkt auch in einzelnen Modulangeboten erfolgen.

Es braucht natürlich zusätzliche Aus- und Weiterbildungsangebote für das Personal in mehrsprachigen Abteilungen, damit sich dieses auf die neue schulische Situation vorbereiten und in ständigem Austausch bleiben kann.

Dies in Kürze zusammengefasst der Inhalt des Landesgesetzentwurfs Nr. 2/XVI.
Er wird in der nächsten Sitzung des 1. Gesetzgebungsausschusses behandelt werden und wir hoffen darauf, dass die Mehrsprachigkeitsbeschwörungen vieler Parteien während des Wahlkampfs nun in eine breite Zustimmung münden. Die Gesellschaft wünscht sich diesen Schritt seit Langem und die Zeit ist reif.

Bozen, 13.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Author: admin

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