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Abfrage der Erstsprache von SchülerInnen

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Es erreicht uns die Nachricht, dass in Schulen Südtirols bei der Einschreibung mittels Fragebogen erhoben wird, welche die „Erstsprache“ der Schülerin/des Schülers sowie die „Sprache“ von Vater und Mutter ist. Es stellt sich die Frage, ob dies nicht ein Schleichweg ist, um die Sprachgruppenzugehörigkeit abzufragen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. An welchen Schulen werden diese Daten abgefragt? (bitte um Auflistung der Schulen aller Sprachen)
  2. Gibt es diesbezüglich eine interne Anweisung des Schulamtes an die Schulen oder erhebt jede Schule die Daten nach Gutdünken?
  1. In welcher Form geschieht das? (Immer bei der Einschreibung oder auch anders/während des Schuljahres?)
  2. Wie werden diese Daten gehandhabt? Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung unterliegt ja strengen Vorschriften der Geheimhaltung/Privacy – diese Angaben auch? Wenn nicht, weshalb nicht?
  3. Was passiert, wenn Eltern diese Angaben verweigern?
  4. Wissen die Eltern, dass sie die Angabe der Sprachen verweigern können? Wie werden sie davon in Kenntnis gesetzt?
  5. Werden die Daten auf Landesebene zusammengeführt?
  6. Mit welchen konkreten Maßnahmen will man auf die Erhebung dieser Daten reagieren? Aufstockung des Personals? Verpflichtende/nicht verpflichtende Fortbildung für Lehrpersonen, die in Schulen mit hoher Sprachvielfalt unterrichten? Aufstockung bzw. Forcierung des Fortbildungsangebotes im Bereich Spracherwerb? Mehr Klassenräume?
  7. Gibt es Pläne, SchülerInnen auf verschiedene Schulen „aufzuteilen“, um eine bessere „Verteilung“ der Vielfalt zu gewährleisten?
  8. Wenn ja, nach welchen Kriterien wird dies erfolgen? Haben die Eltern Recht auf Rekurs?

BZ, 31.01.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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