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Wir zählen fleißig mit, wie viele Schritte nach hinten, in eine längst vergessen gehoffte Vergangenheit, von dieser Landesregierung gemacht werden. Mit Bestürzung hören wir, dass auch das Projekt DolomitesVives von der neuen Landesregierung in Frage gestellt wird. Wir werden die LandesrätInnen für Mobilität und für Umwelt in der aktuellen Fragestunde der nächsten Landtagssitzung dazu direkt befragen.
Inzwischen aber zeichnet sich ab, dass in diesem Sommer „der Verkehr auf den Dolomitenpässen ungehindert fließen“ können wird. (Zitat der LandesrätInnen auf Rai Südtirol).
Gute Nacht, schöne Gegend, möchte man volksmundmäßig kommentieren!
Mit dem Projekt DolomitesVives hatt man sehr schüchtern und zaghaft einen ersten Ansatz gewagt, um über den Verkehrsfluss über die Dolomitenpässe zumindest einmal nachzudenken, um erste Schritte zur Befreiung vom Verkehr zu machen. Es konnten erste Bilanzen gezogen werden, und man konnte sich auch schon einmal vorstellen, wie es sein könnte, ohne Verkehr, in der Bergwelt der Dolomiten.
Nun soll der Verkehr wieder ungehindert fließen. Im Trentino hat die dortige Landesregierung ebenfalls angekündigt, mit der Totalöffnung der Pässe „endlich“ wieder Gas zu geben – im wörtlichsten Sinne.
Wir fordern die Landeseregierung auf, schnellstens Maßnahmen zu einer weitergehenderen Verkehrsbefreiung auf den Dolomitenpässen zu setzen – anstatt sich womöglich in die entgegengesetzte Richtung zu entwickeln.

27.02.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik dazu.

Nach mehreren Jahren intensiver Vorarbeit war im Sommer vor den Wahlen 2018 endlich das neue Gesetz für direkte Demokratie, Beteiligung und politische Bildung (Amhof/Foppa/Noggler) vom Landtag verabschiedet worden. Es stand im Geiste der Wahlversprechen von 2013 und war ein, wenn auch in vielen Teilen im letzten Moment von der SVP beschnittener, Vorstoß in Sachen Bürgerbeteiligung in Südtirol.
Bereits während der Debatte im Landtag kam heraus, dass der LH mit seinen eigenen Versprechungen nicht mehr einverstanden zu sein schien. Besonders der Artikel 12 (Bestätigendes Referendum über Landesgesetze) schien ihm ein Dorn im Auge.
Angesichts der bevorstehenden Wahlen konnte man sich allerdings nicht die Blöße geben und so ging das Gesetz damals durch.
Jetzt, nach getaner Wahl, zögert man keinen Augenblick, die Bürgerbeteiligung endgültig von der Agenda zu streichen.
Der LGE Nr. 12/19, Erstunterzeichner Lanz, sieht unter anderem vor, dass der „anrüchige“ Artikel 12 gestrichen wird.
Es muss schon ein ganz wichtiges Anliegen sein, wenn die SVP gleich am Beginn der neuen Legislaturperiode (es ist gerade mal der 2. Gesetzenzwurf, den die Mehrheit eingebracht hat!) ihre Kräfte in dieses Thema legt.
Hat die SVP Angst vor der Demokratie? Glaubt sie wirklich, dass die Bürgerinnen und Bürger nichts anderes zu tun haben, als die Arbeit von Landtag und Landesregierung zu lähmen? Hat sie sogar Angst vor dem Volk, das mit ihren Entscheidungen nicht einverstanden sein könnte?
So oder so, es ist ein trauriges Signal an die BürgerInnen – und ein weiterer Schritt nach hinten, den diese Landesregierung macht.
Wir kündigen an, das Gesetz von Lanz, sollte es vom Landtag angenommen werden, einer Volksabstimmung gemäß Art. 47 des Autonomiestatuts zu unterziehen. Die dafür notwendigen Unterschriften von mindestens sieben Landtagsabgeordneten sind schon allein durch die Grüne Fraktion, das Team Köllensperger und die 5*Bewegung gesichert.
Zumindest über die eigene Beteiligung sollen die BürgerInnen das Sagen haben.

Bozen, 26.02.2019 – L.-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

Artikel 36 des Autonomiestatuts sieht  vor, dass die zwei Vizepräsidenten der Regionalregierung der deutschen und italienischen Sprachgruppe angehören müssen. Das Autonomiestatut gibt aber keinerlei Hinweise über die Sprachgruppenzugehörigkeit des Präsidenten der Regionalregierung, diese kann entweder deutsch, italienisch oder ladinisch sein.

Daher könnte der Präsidenten der Regionalregierung aus den Reihen der Ladiner gewählt werden. Damit wären mehrere Hürden auf einmal genommen: die Regionalregierung bliebe bei fünf Mitgliedern und müsste nicht aufgestockt werden, die Bedeutung der Region bliebe unverändert, die Landeshauptleute könnten sich mit voller Kraft auf die Provinzen konzentrieren und die Ladiner bekämen eine neue Rolle zugesprochen.

Es wäre auch ein deutliches Signal an die Ladiner aus dem Trentino, die bei Weitem nicht den Schutz und die Unterstützung ihrer Schwestern und Brüder aus Südtirol genießen. Ein ladinischer Präsident der Regionalregierung wäre ein politisches Signal über die Grenzen der Region hinaus und würde gleichzeitig die institutionelle Krise lösen.

Die heutige Praxis, dass sich die beiden Landeshauptleute den Posten des Präsidenten der Regionalregierung teilen, hat nichts mit dem Autonomiestatut zu tun, sondern geht auf ein Gentleman Agreement des Jahres 2004 der Ära Durnwalder zurück.

Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

In der Sondersitzung des Grünen Rates, am Montag den 18.02.2019 wurde beschlossen, das von den Europäischen Grünen forcierte Projekt bei den Europawahlen zu unterstützen. Die Europäischen Grünen bemühen sich, dass unter ihrer Schirmherrschaft die sozialökologischen Parteien Italiens vereint zu den Wahlen antreten, um für die Klima- und Ökowende zu kämpfen. Neben der Federazione dei Verdi werden auch Italia in Comune um den Bürgermeister von Parma, Federico Pizzarotti und die Südtiroler Grünen dieses Projekt unterstützen.

Die Südtiroler Grünen sind seit fast zwei Jahren Mitglied der Europäischen Grünen und pflegen intensive Kontakte mit den Grünen aus mittel- und nordeuropäischen Ländern. „Dies ist die einzig logische Entscheidung“ meint Tobias Planer, Co-Sprecher der Südtiroler Grünen, denn „als Teil der Europäischen Grünen haben wir einerseits „familiäre“ Verpflichtungen und andererseits sind wir an der Entwicklung einer starken, italienischen grünen Kraft interessiert“.

Das Projekt der Grünen gemeinsam mit Italia in Comune ist auf dem Weg und wir laden alle europafreundlichen Kräfte in Südtirol ein, sich diesem Projekt anzuschließen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Medienberichte lenken unsere Aufmerksamkeit auf das Deutsche Schulamt, im Spezifischen auf die Koordination der InspektorInnen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche sind die Zugangsvoraussetzungen, um die Koordination der InspektorInnen übernehmen zu dürfen? Gibt es Wettbewerbe? Wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage findet normalerweise die Ernennung des Koordinators, der Koordinatorin statt?
  2. Welche sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Führungskraft andere Führungskräfte bewerten darf?
  3. Gab es in den letzten 10 Jahren Fälle, in denen die Voraussetzungen laut 1) und 2) nicht erfüllt waren? Wenn ja, welche?

BZ, 18.02.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Die unsäglichen Aussagen von Gemeinderat Kevin Masocco im Hinblick auf die „geile DJ zu vergewaltigen“ haben zu Recht einen Sturm der Entrüstung ausgelöst und sind auf das Schärfste zu verurteilen.
Offen ist allerdings noch die Einordnung dieser Aussage. Denn es handelt sich bei Kevin Masocco nicht um einen Einzelfall oder um eine Ausnahme. Im Gegenteil, Masocco ist die logische Folge, das Naturprodukt einer bestimmten Art, den öffentlichen Diskurs zu führen. Die Aufbauarbeit von Berlusconi und Salvini steht in einer direkten Linie zu Masoccos Audionachricht. Die Verrohung und Brutalisierung hat viele Zwischenschritte gemacht, auch in Südtirol und leider meist mit stiller Zurkenntnisnahme der Öffentlichkeit.
Siehe Lega-Exponent Sergio Armanini, der 2014 auf eine Recherche der Journlistin Silvia Fabbi mit dem Wunsch nach 100 Vergewaltigungen in Nigeria reagierte.
Siehe die Angriffe der Lega-Gemeinderäte in Bozen auf die Stadträtin Lorenzini, deren Konterfei sogar auf 500-Euro-Scheine gedruckt wurde, um auf „ihre“ Verschwendungssucht hinzuweisen (obwohl sie für öffentliche Arbeiten gar nicht zuständig ist!)
Siehe im selben Kontext den Post des „Onorevole“ Maturi, der dieselbe Stadträtin der öffentlichen Häme preisgibt, weil sie auf einer Demo war, anstatt „Schnee zu schöpfen“ (wofür im Übrigen ebenfalls der Stadtrat für öffentliche Arbeiten zuständig wäre).
Es ist wichtig, sich dies vor Augen zu halten, denn es zeigt auf, wie sehr man sich auf die Feindbildkonstruktion verlassen kann. Da funktioniert einfach eine grüne Stadträtin besser als ein SVP-Assessor.
Sexismus geht immer.
Rassismus ebenso.
Hierzu könnte man natürlich Romane schreiben. Ich möchte indessen nur eine kleine Anekdote bringen, letzthin passiert im Landtag. Vizelandtagspräsidentin Rita Mattei antwortet auf die Frage eines Eurac-Winterschool-Teilnehmers nach dem Migrationsproblem in Südtirol: „Die Asylanten, die Tag und Nacht herumlungern ohne etwas zu tun, während die normalen Menschen nicht wissen, wie sie ans Monatsende kommen“. Was fast schon harmlos klingt, birgt eine ebenso krasse wie willkürliche Unterscheidung zwischen „Normal“ und „Nicht-Normal“. Unterscheidungen, die in der Menschheitsgeschichte immer noch Unheil gebracht haben – aber auch viel Zuspruch und Konsens.
Will sagen: Kevin Masocco ist kein „Fehler im System“, sondern ein intrinsischer Aspekt des Systems Lega. Unsägliches sagbar machen, willkürlich unterscheiden, auf Schwächere eindreschen, Frauen lächerlich machen, das alles ist nicht Produkt eines einzelnen, vielleicht etwas minderbemittelten jungen Spunds, sondern das Gewinnerkonzept einer Partei, die gerade deshalb derzeit große Erfolge feiert.
Wir sollten uns wegen Kevin Masocco aufregen, natürlich, und protestieren gegen seine dämlichen Aussagen.
Dabei dürfen wir nicht vergessen, aus welchem Haus er kommt – und leider ist er nicht allein zu Haus.

 

Ein persönlicher Kommentar von Brigitte Foppa

 

LANDESGESETZENTWURF Nr. 11/19

Änderung des Landesgesetzes vom 15. April 2016, Nr. 8

In Südtirol und europaweit gerät der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in der intensiven Landwirtschaft zunehmend in Kritik, weil die Pestizidgaben nicht nur die landwirtschaftlichen Zielgrundstücke betreffen, sondern die Abdrift der Pestizide auf landwirtschaftlichen Bioflächen, auf sensible Zonen wie Spielplätze oder Parkanlagen, auf Kleingewässer, auf naturnahe Lebensräume wie Trockenrasen, Feuchtwiesen oder Waldränder niedergeht.

Die Abdrift von chemisch-synthetischen Pestiziden verursacht einen drastischen Rückgang der Insektenfauna (z.B. Bienensterben), was sich wiederum negativ auf die Populationen der Vögel, Amphibien oder Fische auswirkt. Insgesamt gesehen ist davon auszugehen, dass der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden europaweit, italienweit und auch in Südtirol direkt oder indirekt für den Verlust an Biodiversität mitverantwortlich ist.

In letzter Zeit tauchten neben der Frage zum Verlust an Biodiversität auch Fragen zur Unversehrtheit der Gesundheit der Bevölkerung im Einzugsgebiet von intensiven Landwirtschaftsformen auf, weil Abdrift und Thermik die winzigen Pestizidpartikel (Areosole) weit über die Zielgrundstücke hinaus- und in Siedlungsgebiete eintragen.

Hier der komplette Gesetzentwurf und Begleitbericht.

Bozen, 15.02.2019

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

Der Gesetzentwurf wurde am 23.04.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

In einem Begehrensantrag an das Parlament hatte der Landtag 2016 einstimmig gefordert, dass in der neuen StVO nicht nur Sicherheitsgründe, sondern auch Gründe des Gesundheits- und Umweltschutzes für die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten sollen.

In der Kommission der Abgeordnetenkammer, die sich mit Transport und Kommunikation befasst, wird derzeit die bestehende Straßenverkehrsordnung überarbeitet. Die Südtiroler Parlamentarier der SVP haben sich hierzu mit mehreren Gesetzentwürfen eingebracht. Diese enthalten Änderungen an der StVO, etwa den Entwurf Nr. 192 für eine genauere Prüfung der Radargeräte oder Nr. 193 gegen Zusatzkosten beim Ausstellen von Strafen (beide eingebracht vom Abg. Schullian). Der Abgeordnete Schullian hat in einem breiter angelegten Gesetzentwurf auch 25 Änderungen verschiedener Art an der StVO vorgeschlagen, darunter auch eine am Artikel 142, der sich mit Geschwindigkeitsbegrenzungen befasst.

Ein goldener Anlass, möchte man meinen, um endlich das Thema der Gesundheit und des Umweltschutzes auf die Agenda zu bringen. Im Südtiroler Landtag hatte man das Thema wohl debattiert, und zwar im Jänner 2016, auf einen Begehrensantrag der Grünen hin. Denn immer wieder wird im Zusammenhang mit Diskussionen über Geschwindigkeitslimits darauf verwiesen, dass der Staat Italien in der Straßenverkehrsordnung diese Reduzierungen einzig aus „Sicherheitsgründen“ vorsieht. Damit wurde eine mögliche Debatte über solche Limits immer schon von vornherein aussichtslos. Das Bewusstsein für Luftverschmutzung und Gesundheitsgefährdung hatte den Landtag dann dazu bewogen, den Begehrensantrag ans Parlament einstimmig anzunehmen (Sitzung vom 12.1.2016). Er fordert dieses auf, die Straßenverkehrsordnung dahingehend abzuändern, dass auf den Straßen Italiens neben der „Sicherheit“ auch aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgenommen werden können.

Nichts davon findet sich in den Anträgen des Abg. Schullian – obwohl ihnen der Text des Antrags am 2.2.2016 vom Landtag zugestellt worden war. Es ist wirklich völlig unverständlich, dass die Südtiroler ParlamentarierInnen in Rom Gesetzentwürfe zur Straßenverkehrsordnung einreichen, ohne den Auftrag, der aus dem Südtiroler Landtag kommt, wahrzunehmen. Vergesslichkeit? Absicht? Arroganz? Oder kommt der entsprechende Entwurf erst noch?

Südtirol, und vor allem jene, die entlang der Autobahn und Schnellstraße wohnen, haben eine Resthoffnung, dass die Parlamentarier ihrem Auftrag nachkommen.

 

Bozen, 14.02.2019 – Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler

 

BESCHLUSSANTRAG

Trotz der Zweisprachigkeitspflicht in Südtirol klagen Bürgerinnen und Bürger, dass das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache in der Praxis nicht immer berücksichtigt wird. Die Situation ist
vor allem im Gesundheitsbereich problematisch, da die behandelten Themen oft sehr sensibel und emotional belastend sind.

Diesbezüglich haben wir im März 2017 im Rahmen der aktuellen Fragestunde der Landesregierung eine Anfrage gestellt. Aus der Antwort der Landesrätin ging hervor, dass häufig die Pflegekräfte oder das auf den Stationen anwesende ärztliche Personal oder Pflegepersonal als Dolmetscher einspringen müssen, um eine Verständigung zwischen Patient und Arzt zu gewährleisten, falls die Ärzte selbst dazu nicht in der Lage sind. Aus der Antwort ging aber nicht klar hervor, wie der Patient/die Patientin mitteilen kann, in welcher Sprache er/sie kommunizieren möchte. Aus unserer persönlichen Erfahrung wissen wir, dass es derzeit weder ein Formular noch irgendeine andere Möglichkeit gibt, dies mündlich oder schriftlich mitzuteilen.

Neu entfacht wurde die Debatte im Frühjahr 2018 durch den Bericht einer Frau, die vom Arzt gebeten worden war, 20 Euro für die Übersetzung eines Befundes zu zahlen. Ohne hier auf den
konkreten Fall eingehen zu wollen, berichteten andere Personen in der nachfolgenden Debatte von verschiedenen Erfahrungen, bei denen sie Schwierigkeiten hatten, sich mit den behandelnden Ärzten zu verständigen, und dass sie zu diesem Zweck auf andere Ärzte oder Pflegekräfte warten mussten, die in der Lage waren, in der gewünschten Sprache zu kommunizieren. Neben den Beschwerden wurden einige konkrete Vorschläge unterbreitet, darunter der Vorschlag, einen Dolmetschdienst für Patientinnen und Patienten einzurichten.

Eine klare Kommunikation ist unseres Erachtens immer äußerst wichtig, insbesondere im medizinischen Bereich oder im Krankenhaus, wo die Menschen oft mit Situationen konfrontiert sind, die
physisch und emotional belastend sind. Die Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger leisten eine vorbildliche Arbeit, sowohl was die Pflege anbelangt als auch – wenn nötig – bei der sprachlichen Hilfeleistung, doch Letztere fällt nicht in ihren Aufgabenbereich und ist auch nicht Teil ihrer Ausbildung.

Übersetzen ist eine sehr komplexe Tätigkeit, die eine spezielle Ausbildung, große Konzentration und ständige Fortbildung erfordert. Im medizinischen Bereich braucht es zudem neben den
Fachkenntnissen auch Empathie und große Feinfühligkeit, vor allem wenn es darum geht, wenig erfreuliche oder komplexe Informationen zu vermitteln.

Wir möchten an dieser Stelle auch daran erinnern, dass das Problem des Ärztemangels in Südtirol seit Jahren für Diskussionsstoff sorgt. Es handelt sich sicherlich um eine komplexe  ngelegenheit, die jedoch zunehmend mit der Pflicht zum Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises in Verbindung gebracht wird.

Unser Gesundheitssystem und der ethnische Proporz beruhen nämlich auf einem Idealzustand, in dem das gesamte Ärzte- und Pflegepersonal beide Sprachen fließend beherrschen sollte. Doch
wie wir alle wissen, sind wir weit von diesem Ziel entfernt, da richtigerweise das medizinische Fachwissen und die Erfahrung im Vordergrund stehen. Der wachsende Mangel an Ärzten aus
unserer Gegend zwingt dazu, Personal von außerhalb anzuwerben. Diese Fachkräfte sprechen oft nur eine der beiden Landessprachen und es vergehen Jahre, bis sie wirklich „zweisprachig“ sind. In der Zwischenzeit müssen die Patientinnen und Patienten auf die ihnen zustehende Betreuung in ihrer Muttersprache verzichten.

In anderen Ländern gibt es sehr positive Erfahrungen im Umgang mit einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft. So bietet das Städtische Klinikum München den Patienten einen internen Dolmetscherdienst in 35 Sprachen an. Dafür sorgen mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Grundausbildung in Medizin oder Krankenpflege und muttersprachlichen Sprachkenntnissen. Dieser Service unterstützt das Personal des Klinikums bei der Kommunikation mit Patienten und deren Angehörigen, kann aber von den Patienten selbst kostenlos angefordert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Service können geleistete Überstunden als Zeitausgleich in Anspruch nehmen, werden speziell geschult und haben die  Möglichkeit, an Fortbildungskursen teilzunehmen.

Solange das Ziel der Zweisprachigkeit des ärztlichen Personals nicht erreicht ist, müssen wir unsere Krankenhäuser anderweitig in die Lage versetzen, kurzfristig das Recht der Patientinnen und
Patienten auf Informationen in der eigenen Muttersprache zu gewährleisten und sich längerfristig dem Ziel einer echten Zweisprachigkeit zu nähern, indem das Personal die bestmögliche Ausbildung erhält.

Aus diesem Grunde verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Rahmen der Krankenpflegeausbildung in Südtirol fakultative Dolmetscher- und Übersetzerkurse anzubieten, die den Pflegekräften das nötige Wissen vermitteln, um bei Bedarf
    die Verständigung zwischen Arzt und Patient zu gewährleisten;
  2. in den Weiter- und Fortbildungsprogrammen im Gesundheitswesen Dolmetscher- und Übersetzerfachkurse für ärztliches Personal und Pflegekräfte anzubieten;
  3. ein zusätzliches Bonussystem (mit finanziellen oder sonstigen Anreizen) für Personen einzuführen, welche die genannten Kurse belegen;
  4. in der Übergangszeit Dolmetscherinnen/Dolmetscher einzusetzen, die unterstützend zur Verfügung stehen, wenn die Ärztin oder der Arzt nicht in der Lage ist, sich in der Sprache der Patientin oder des Patienten zu verständigen;
  5. eine Möglichkeit vorzusehen, damit die Patientin oder der Patient ausdrücklich – und am besten schriftlich – mitteilen kann, in welcher Sprache sie/er kommunizieren und alle Unterlagen erhalten möchte.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

 

 

Namhafte Wissenschaftler im Ausland und nun auch vom Naturmuseum Südtirol warnen vor dem massiven Verlust an Biodiversität. Das europaweite Bienensterben ist nur die Spitze des Eisberges.

Die Bayern leben es uns vor: Das Volksbegehren zum Thema „Rettet die Bienen“ hat in kürzester Zeit die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht. Mehr als eine Million Menschen hätten mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren zum Schutz der Biodiversität, zur Ökologisierung der Landwirtschaft und zur Reduzierung der chemisch-synthetischen Pestizide unterstützt.
Was die Bayern anstreben, muss für Südtirol in doppelt und dreifacher Weise gelten. Bei uns ist die Verzahnung zwischen intensiver Landwirtschaft, Tourismus und Wohnen eng wie sonst nirgendwo. Pestizide driften weit über die Zielgrundstücke hinaus, landen in Wohngebieten und auf Naturflächen. Viele Experten befürchten durch die Abdrift von Pestiziden negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Haustier.
Das Bienensterben und der gravierende Rückgang an Schmetterlingen sind eindeutige Hinweise für einen ökologischen Konflikt.
Südtirol ist gut beraten, sich mit voller Kraft auf die Ökowende 2030 zu konzentrieren. Wir hätten gestern damit beginnen sollen, den Obst- und Weinbau ökologischer und die Viehwirtschaft standortsangepasster zu gestalten.  Nur so können wir dem drohenden Konflikt zwischen Landwirtschaft und betroffener Bevölkerung vorbeugen und den Verlust an Biodiversität einbremsen.B
auernbund und Landesregierung bestimmen seit jeher die Landwirtschaftspolitik im Lande. Die verantwortlichen Politiker und Funktionäre sind aufgefordert, endlich deutliche Maßnahmen für die Ökowende 2030 zu setzen!

 

Bozen, 13. 02. 2019 – Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba