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Gesundheit, wo Kinder spielen

BESCHLUSSANTRAG

Bereits vor 7 Jahren, im Jahr 2012 hatte die Umweltschutzgruppe Vinschgau Laborbefunde zu Grasproben erhalten, die entstehende Ängste der Bevölkerung im Hinblick auf die Gesundheit der Schulkinder bestätigen und verstärkten. Rückstände von 9 verschiedenen Pflanzen“schutz“mitteln fanden sich damals im Gras aus dem unmittelbaren Umfeld der Grundschule Tartsch, und zwar in relevanten Konzentrationen. Zum Gemisch gehörten: Dithianon, 6 – Benziladenin, Dithiocarbamate, Kupfer, Cyprodinil, Penconazol, Chlorpyriphos etil, Fluazinam und Imidacloprid. Einige dieser Stoffe wirken insbesondere in Kombination mit anderen schädlich, vor allem auf Organismen, die im Wachsen begriffen sind und die durch geringes Körpergewicht stärker belastet werden als Erwachsene.

Als grüne Fraktion hatten wir 2013 darauf reagiert und einen Beschlussantrag vorgelegt, der ein periodisches Pestizidmonitoring von Schulhöfen vorsah. Die Mehrheit lehnte den Antrag  in der Landtagssitzung  vom 13.03.2014 ab, mit dem Verweis auf eine Studie, die im Auftrag der Südtiroler Landesregierung  (gemäß Beschluss Nr. 1133 vom 29.07.2013) durchgeführt wurde. Sie sollte erheben, ob sich Pestizide negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirken. Die Studie, die nach mehrmaligen Aufschüben endlich am 1. August 2017 vorgestellt wurde, kam zum Schluss, dass keine gröberen Gefahren bestünden.

Andererseits weiß man, dass Pestizide, die auf landwirtschaftlichen Flächen gegen Insekten, Beikräuter oder Pilzerkrankungen eingesetzt werden, durch Verdampfung, Wind und Niederschlag über weite Strecken verdriftet werden können. Während landwirtschaftliche Produkte regelmäßig auf Pestizidrückstände analysiert werden, fehlten weiterhin keine Erhebungen zu einer möglichen Belastung angrenzender öffentlicher Plätze oder privater Gärten.

Nun gibt es neue Ergebnisse zum Thema in einer neuen Studie, „Pesticide contamination and associated risk factors at public playgrounds near intensively managed apple and wine orchards“, die im Mai 2019  in der Zeitschrift „Environmental Sciences Europe“ veröffentlicht wurde. Sie erhob, inwiefern öffentliche Flächen, die an landwirtschaftliche Produktionsflächen angrenzen, durch Pestizidverwehungen betroffen sind.

Für die Studie wurden 71 öffentliche Spielplätze in den vier Südtiroler Regionen Vinschgau, Eisacktal, Etschtal und dem Südtiroler Unterland zufällig ausgewählt und darin Grasproben auf 315 Pestizide untersucht. Laut der Hauptautorin der Studie, Caroline Linhart, war das besondere an der Studie nicht nur das Messen der Pestizidrückstände, sondern auch die Analyse der zugrundeliegenden Wirkfaktoren (Entfernung zum nächsten Obst- oder Weingarten, die Windrichtung und Windstärke, Sonneneinstrahlung).

Laut dem Toxikologen und Mitautor Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) sind Pestizidrückstände in Grasproben problematisch, auch wenn Menschen nicht Gras essen. Denn 92 Prozent der gefundenen Pestizide gelten als hormonell wirksam und können in den menschlichen Hormonhaushalt eingreifen und dort zu Störungen führen, was besonders bei Kindern bedenklich ist. Laut Clausing können solche hormonschädlichen Substanzen zur Entstehung von chronischen Krankheiten wie etwa Adipositas, Diabetes oder auch Krebs beitragen.

Wichtigstes Ergebnis: Die Spielplätze im Vinschgau waren am häufigsten mit Pestiziden belastet, während jene im Unterland die höchsten Pestizidkonzentrationen aufwiesen.

Aus den Auswertungen ging auch hervor, dass die nachgewiesenen Pestizidkonzentrationen höher waren, je näher die Obstanbauflächen an die Spielplätze heranreichten. Weiters waren niederschlagsreiches Wetter sowie mittlere Windgeschwindigkeiten mit erhöhten Pestizidkonzentrationen verbunden.

Laut Autorin Linhart zeigen die Ergebnisse, dass die untersuchten Kinderspielplätze einen Mindestabstand von 100 Meter zu den Agrarflächen haben sollten, um eine Pestizidkontamination möglichst zu vermeiden. Die Pestizide können bei mittleren bis höheren Windgeschwindigkeiten mehr als 300 Meter vertragen werden, wobei je nach Strahlungsbedingungen auch höhere Konzentrationen wahrscheinlich sind.

Auf diese Thematik bezieht sich entsprechend auch die EU-Gesetzgebung. Die Richtlinie 2009/128 des Europäischen Parlaments besagt, dass „an anderen Orten, z.B. in öffentlichen Parks und Gärten, auf Sport- und Freizeitplätzen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen (…) bei einer Pestizidexposition ein hohes Risiko [besteht]. In diesen Gebieten sollte die Verwendung von Pestiziden minimiert oder verboten werden.“

Außerdem hat das Europäische Parlament am 12. Februar 2019 die „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2019 zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ verabschiedet. In Punkt 61 dieses Dokuments fordert  das EU-Parlament „die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gebieten, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 14 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genutzt werden, nicht länger zuzulassen;“

Punkt „62. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Schutz gefährdeter Personengruppen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 14 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 besonders Rechnung zu tragen, insbesondere in Anbetracht des fehlenden Schutzes der Bewohner ländlicher Gebiete in der Nähe von Anbauflächen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, sofortige Verbote für den Einsatz von Pestiziden in einer ausreichend großen Umgebung von Wohngebäuden, Schulen, Spielplätzen, Kindertagesstätten, und Krankenhäusern vorzuschlagen;“

In Südtirol besteht hierzu dringender Handlungsbedarf. Viele Schulgebäude und Kinderspielplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Obstbaugebieten mit intensiven Anbauweisen, in denen Pestizide versprüht werden. Den Ängsten und Sorgen vieler Eltern muss entgegnet werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. periodische Monitorings der Pestizidbelastung in den Südtiroler Schulhöfen und Kinderspielplätzen durchzuführen.
  2. Die Monitorings sind verpflichtend für alle jene Schulhöfe und Kinderspielplätze, die an Gebiete mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung angrenzen, bzw. wo der in der Studie empfohlene Mindestabstand von 100 Metern unterschritten wird.

Bozen, 29.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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