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Schulhof_schulhof2Im vergangenen Sommer hat die Umweltschutzgruppe Vinschgau Laborbefunde zu Grasproben erhalten, die sich breit machende Ängste der Bevölkerung im Hinblick auf die Gesundheit der Schulkinder bestätigen und verstärken. Rückstände von 9 verschiedenen Pflanzen“schutz“mitteln fanden sich im Gras aus dem unmittelbaren Umfeld der Grundschule Tartsch, und zwar in relevanten Konzentrazionen. Zum Gemisch gehören: Dithianon, 6 – Benziladenin, Dithiocarbamate, Kupfer, Cyprodinil, Penconazol, Chlorpyriphos etil, Fluazinam und Imidacloprid. Einige dieser Stoffe wirken insbesondere in Kombination mit anderen schädlich, vor allem auf Organismen, die im Wachsen begriffen sind und die durch geringes Körpergewicht stärker belastet werden als Erwachsene.

Nicht umsonst besagt die Richtlinie 2009/128 des Europäischen Parlaments, dass „An anderen Orten, z.B. in öffentlichen Parks und Gärten, auf Sport- und Freizeitplätzen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen (…) bei einer Pestizidexposition ein hohes Risiko [besteht]. In diesen Gebieten sollte die Verwendung von Pestiziden minimiert oder verboten werden.“

In Südtirol stehen viele Schulgebäude in unmittelbarer Nähe zu Obstbaugebieten mit intensiven Anbauweisen, in denen Pestizide versprüht werden. Somit besteht die Vermutung, dass die Schulhöfe, wichtiger Aufenthalts- und Erholungsort der Südtiroler Schulkinder, pestizidbelastet sein könnten.

Dies alles vorausgeschickt beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

periodische Monitorings der Pestizidbelastung in den Südtiroler Schulhöfen durchzuführen, die Bevölkerung über die Ergebnisse zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Schulkinder sicherzustellen.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

BZ, 18.12.2013

MOZIONE – BESCHLUSSANTRAG

Brigitte Foppa mit Tasche-quadrDie KOLIPSI-Studie der Eurac (2009) hat deutlich gemacht, dass die Zweitsprachkenntnisse in Südtirol weitgehend unzufriedenstellend sind. Eine Zahl, stellvertretend für weitere: 44% der deutschsprachigen SchülerInnen der 4. Klasse Oberschule erreicht Italienischkenntnisse des Niveaus B1, 4% nur A2. Noch schlechter sind die Ergebnisse bei den italienischen SchülerInnen: 47% erreicht Niveau B1, 28% gar nur A2.

Als Reaktion auf diese schlechten Ergebnisse haben auch SpitzenexponentInnen der Südtiroler Kulturpolitik ausgedrückt, dass der Unterricht nicht ausreicht und dass es gilt, Begegnungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen der verschiedenen Sprachgruppen zu schaffen.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass es einen echten Sprachverwendungs-Kontext braucht, um eine Sprache zu lernen. Auch in den Schlussfolgerungen der KOLIPSI-Studie wird dies unterstrichen. Der Kontakt zur anderen Sprachgruppe spielt, wie die Studie zeigt, eine wichtige Rolle bei der Motivation zum Erlernen der Zweitsprache“. Auf diesem Ansatz fußen schließlich auch die diversen Schüleraustauschprojekte, Schulpartnerschaften etc. Sie alle zielen darauf ab, die SchülerInnen außerhalb der Schulklasse in Verbindung zu bringen.

Eltern äußern seit Jahren den Wunsch, die Begegnungsmöglichkeiten ihrer Kinder mit den Kindern der anderen Sprachgruppe zu erweitern – nicht nur um die Sprachfähigkeiten zu verbessern, sondern auch um die Begegnung mit der jeweils anderen Kultur zu ermöglichen.

Es bestehen bereits einige Projekte, in denen die Zweitprache besonders gefördert wird, insbesondere durch Fachunterricht in der Zweitsprache oder durch Lehrer- oder Schüleraustausch. Diese Projekte werden von Einzelpersonen und Institutionen mit viel Einsatz, Überzeugung und Engagement vorangetrieben und sind sehr zu unterstützen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass in vielen dieser Fälle der Gebrauch der Zweitsprache eine Unterrichtssprache bleibt und durch die reine Verwendung mit dem Fach oder der Lehrperson eine gewisse künstliche Form beibehält. Der gewünschte authentische Sprachverwendungskontext wird NICHT hergestellt.

Dies alles vorausgeschickt

und unter Bezugnahme auf die Aussagen in der “Schulbaurichtlinie” (Dekret des Landeshauptmanns vom 23.Februar 2009, Nr.10), die z.B. im Art. 6 Abs. 1 besagt: “Das Schulgebäude muss den ständigen Veränderungen, welche die heutige Schule kennzeichnen, angepasst werden können (…)” oder im Abs.2 “Das Entwurfskonzept soll Veränderungen zulassen und flexibel sein. Die angewandten technischen Lösungen sollen verschiedensten Anforderungen entsprechen können“;

sowie angesichts der Tatsache, dass die Gemeinden Bozen und Brixen bereits analoge Beschlussanträge für die auf ihren jeweiligen Gemeindegebieten befindlichen Schulen angenommen haben

beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

als Leitlinie für neue Schulstrukturen und Umbauten/Sanierungen der bestehenden Schulgebäude, die Bildung von gemeinsamen Schulstrukturen für beide Sprachgruppen anzustreben, um eine dauernde und alltägliche Begegnung der Kinder und Jugendlichen der beiden Sprachgruppen zu fördern.

Entsprechend wird die Schulbaurichtlinie angepasst.

BZ, 11.12.2013

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss