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Lassen wir den Frühling zur Tür herein!
Unsere Unterstützung zum Vorstoß von Sen. Palermo

Eine historische Forderung der Grünen wurde nun von Francesco Palermo im Senat eingebracht, nämlich die Möglichkeit des Zusatzangebotes von mehrsprachigen Klassen.
Auf den vorsichtigen, überaus maßvollen Vorstoß von Senator Palermo reagierte das konservative Südtirol sofort mit Abwehrhaltung, sodass sie den Untergang der deutschen Minderheit wieder einmal als existenzielle Bedrohung an die Wand gemalt hat.
Besonders befremdlich in dieser Angelegenheit ist die Haltung der SVP. Noch am vergangenen Samstag hatte Landesrat Achammer bei der Tagung des Landesbeirates der Eltern für ein mehrsprachiges Südtirol geworben, jetzt wird der konkreten, zunehmend breit eingeforderten Schaffung von Wahlfreiheit für Familien schon wieder ein Riegel vorgeschoben.
Dieselbe Haltung hatten wir schon bei Behandlung unseres Gesetzentwurfs zur mehrsprachigen Schule im Gesetzgebungsausschuss des Landtages erlebt, wo 2016 der analoge Vorschlag abgelehnt wurde*. Man wolle keine Vorzugsschienen schaffen, hieß es.
Es ist nur zu bedauern, dass das regierende Südtirol in tiefer Angst vor den Rechtsparteien erstarrt und sich dem gesellschaftlich längst erwünschten, in Schulen bereits erprobten und in vielen Ländern anerkannten Weg versperrt. Dies ist eine Nagelprobe für den Mut und den Willen der Landesregierung zu neuen Wegen, denen sie sich aber auch hier zu verschließen scheint.
Die damit verbundene Modernität und Mentalitätsöffnung würde unser Land dringend benötigen, auch um unseren inneren Reichtum zu nützen. Wir hätten die Chance der Mehrsprachigkeit und erfolgreicher Beherrschung mehrerer Sprachen vor der Haustür, zum Greifen nahe. Lassen wir es Frühling werden, lassen wir sie ein.
L.-Abg.
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
21.02.2017
*Durch die absurde Geschäftsordnung des Landtages wird auch dieser Gesetzentwurf, da von der Opposition stammend, im Landtag übrigens nicht behandelt werden.

 Wir fordern die Landesregierung zum Handeln auf.
kindergartenBereits zu Jahresbeginn hatten wir in einer Landtagsanfrage auf die hohe, zum Teil unzumutbare Belastung der Südtiroler KindergärtnerInnen und pädagogischen MitarbeiterInnen in den Kindergärten hingewiesen. Die Antwort der LandesrätInnen bestätigte: 38 Wochenarbeitsstunden, davon 35 mit den Kindern. In den verbleibenden 3 (!?!) Stunden leisten die Kindergärtnerinnen außerdem folgende Tätigkeiten (sie sind in einer zweiseitigen Tabelle, die der Antwort beiliegt, aufgelistet):

  • Gremienarbeit
  • Vorbereitung und Auswertung der Bildungsarbeit
  • Zusammenarbeit mit den Familien
  • Systematische Gestaltung der Übergänge
  • Gestaltung von Netzwerken
  • Zusammenarbeit mit Fachdiensten
  • Koordinierungsarbeit im Kindergarten
  • Professionalisierung
  • Verwaltungsarbeit
  • Mitwirkung in Bildungsorganisationen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Arbeitsschutz und Sicherheit
  • Außerordentliches

Trotz dieser ellenlangen Liste von Aufgaben geht man in der Landesregierung davon aus, dass die Kindergärtnerinnen nicht mehr als 38 Wochenstunden leisten, allgemeingültige Quantifizierungen seien nicht möglich. Fälle von Burnout kenne man, aber diese stünden nicht alleinig mit dem beruflichen Kontext in Verbindung, es seien Einzelfälle. Immerhin gibt man zu, dass die Belastungsgrenze erreicht sei. Der Grund für die neue Bereitschaft, etwas zu ändern, dürfte in erheblichem Maß in der Sorge begründet sein, dass die neue Ausbildung an der bildungswissenschaftlichen Fakultät zu Nachwuchsschwierigkeiten im Kindergartenpersonal führen wird. Man nimmt an, dass in Zukunft die AbsolventInnen die Arbeit in der Grundschule bevorzugen werden und dem Kindergarten die Fachkräfte ausgehen werden.
Die Landesregierung hat sich des Problems angenommen und will Erleichterung schaffen. Allerdings besteht hierzu die Befürchtung, dass nicht mit einer wirklichen Entlastung gerechnet werden kann. Womöglich kommt es eher zu einer Reihe von Maßnahmen, die am Ende die Qualität der Arbeit zugunsten der verminderten Quantität schmälern könnten, etwa wenn an bestimmten Tageszeiten anstelle des Teams aus KindergärtnerIn und MitarbeiterIn eine einzige Person in der Gruppe präsent sein könnte. Oder eine Kürzung der Arbeitszeit am Freitagnachmittag: Sie ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und wirft zudem für die Familien neue Betreuungsprobleme auf.
Von den pädagogischen Fachkräften vernehmen wir außerdem, dass die Teilzeitkontingente besonders für das Schuljahr 2016/2017 drastisch geändert wurden, etwa vielfach Vollzeiten oder 2 50%-Teilzeiten auf 75% herabgekürzt wurden (wir haben hierzu eine Anfrage vorbereitet). Dies schmälert die Arbeitsqualität und somit die –bedingungen für die engagierten Arbeitenden im Kindergarten ein weiteres Mal.
Mit den Kindergärtnerinnen, die gestern ihre Stimme erhoben haben, finden wir: So kann es nicht weitergehen. Diese Schlüsselstelle imBildungsbereich bedarf einer personellen Aufwertung, die Hand in Hand geht mit der großen Innovationsleistung, die Kindergärten in den letzten Jahren erbracht haben. Wir sprechen dem Kindergartenpersonal unsere Solidarität aus und fordern die Landesregierung auf, den Forderungen der Kindergärtnerinnen nach einer generellen Neuregelung in Stellensituation, Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Angleichung an die GrundschullehrerInnen und Bezahlung, nachzukommen.
03.05.2016
L.Abg.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Vorstellung des Landesgesetzentwurfs 67/15: Recht auf Mehrsprachlichkeit im Bildungssystem des Landes

scuoleBei den Open-Space-Veranstaltungen des Südtirol-Konvents war unverkennbar die wichtigste Forderung zum Themenbereich „Zusammenleben der Sprachgruppen in Südtirol“: Ein echtes mehrsprachiges Schulsystem wurde von vielen Konvent-Teilnehmenden als dringendstes Mittel für mehr sprachliches und kulturelles Verständnis angeführt. Die Zeichen der Zeit und des Zeitgeists sprechen hier eine überdeutliche Sprache.
Die Landesregierung setzt im Bereich Mehrsprachigkeit mit den CLIL-Angeboten in der Oberschule einige zaghafte Schritte. Wir wollen diese würdigen. Es braucht Zwischenschritte und der Widerstand der Konservativen ist groß.
Trotzdem wollen wir als Grüne, die seit Jahrzehnten eine moderne, überzeugt mehrsprachige Gesellschaft anvisieren, ein weiteres Mal einen Schritt voraus gehen.
Wir haben daher diesen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der parallel zur Anpassung der „Buona scuola“ in die öffentliche Debatte auch das ureigenste Anliegen der Südtiroler Progressiven einbringt, eben das mehrsprachliche Zusatzangebot im gesamten Südtiroler Bildungsangebot. „Unsere gute, mehrsprachliche Schule“, so könnte man diesen Wunsch zusammenfassen. Es wäre gar nicht schwer und niemand würde irgendein Recht verlieren.
Heinz von Förster, der konstruktivistische Forscher und „KybernEthiker“ sagte: Handle stets so, dass die Anzahl der Wahlmöglichkeiten größer wird! Er sah darin auch eine Ursache des Glücks. In der Südtiroler Bildungswelt wäre Platz dafür.
Gute Gründe für ein Recht auf Mehrsprachlichkeit im Südtiroler Bildungssystem

  • Wünsche aus der Elternschaft (Convivia, Genitori per il Bilinguismo / Eltern für die Zweisprachigkeit, MixLing) und Umfrageergebnisse (Landeselternbeirat für die deutsche Schule unter den Eltern- und SchulratspräsidentInnen – 2008 und 2015, KOLIPSI-Studie der Eurac – 2009)
  • Aussagen im Sprachenbarometer 2014 (Sprachstatistik ASTAT)
  • Oftmals bemängelte schlechte Zweitsprachkenntnisse der Südtiroler OberschülerInnen
  • Gute Annahme aller bisherigen mehrsprachlichen Angebote, z.B. CLIL-Unterricht, „Zweitsprachjahr“

Rechtliche Grundlagen
Unser Landesgesetzentwurf baut auf bestehenden gesetzlichen Regelungen auf, baut diese aus und entwickelt sie weiter:

  • Europäische Vorgabe Muttersprache+2, Barcelona 2002
  • Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5, Art. 1 und Art. 14
  • Landesgesetz vom 24. September 2010, Nr. 11, Art. 1 und Art. 7
  • Autonomiestatut, Art. 19

Die bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen geben ausreichend Anhaltspunkte und den Auftrag, die Mehrsprachlichkeit im Südtiroler Bildungssystem auszubauen. Dieser Landesgesetzentwurf geht den ersten Schritt dazu
Ein größeres Sprachangebot, das keine bestehenden Rechte beschneidet
Der Gesetzentwurf ergänzt das bestehende schulische Angebot, falls erwünscht und genügend Anmeldungen vorliegen (für den Kindergarten 14, für die Schule 15 Einschreibungen), um ein mehrsprachliches. Das freiwillige Zusatzangebot kann im Kindergarten, in der Unter- und Oberstufe gewählt werden. Das übliche Angebot bleibt ausnahmslos unverändert erhalten (das Recht auf mutterspachigen Unterricht nach Art. 19 des Autonomiestatuts wird nicht beschnitten).
Das Personal für die mehrsprachlichen Abteilungen setzt sich aus beiden Sprachgruppen zusammen. Es erhält eine spezielle Aus- und Weiterbildung.
Der Fachunterricht erfolgt in einer der beiden Landessprachen Deutsch bzw. Italienisch. Um einen ausreichenden Fachwortschatz zu garantieren, wird die Sprache im Laufe der Schulkarriere gewechselt. In der Unterstufe kann, wenn das Schulkonzept dies vorsieht, auch eine jahrgangsübergreifendes mehrsprachliches Angebot entwickelt werden, in der Oberstufe und den Landesberufsschulen kann der mehrsprachliche Schwerpunkt auch in einzelnen Modulangeboten erfolgen.
Das mehrsprachige Angebot ist eine Bereicherung der Bildungslandschaft Südtirols und kann, ähnlich der ladinischen Schule, als Labor für neue Formen des Lernen und der kulturellen Annäherung dienen. Von der derzeitigen Schule, die ja derzeit schon mit der Realität der mehrsprachlichen Zusammensetzung konfrontiert ist, wird Druck genommen – und schließlich bietet das neue Angebot auch einen Schutz für all jene, die sich der mehrsprachigen Orientierung im Sinne der ausdrücklichen Muttersprachlichkeit nicht anschließen möchten.
Damit wäre eine Situation allgemeinen Gewinnes geschaffen.
Gesetzesentwurf und Begleitbericht
Bozen, 18.04.2016
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Grüne fordern für Menschen mit Behinderungen Arbeit, Grundsicherung, Inklusion in öffentlichen und privaten Schulen und barrierefreie Züge
inklusionVorschläge der Grünen zum neuen Gesetz über die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Diese Woche wird im Landtag das neue Gesetz über die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Landtag behandelt. Die Grünen haben bereits im Gesetzgebungsausschuss signifikante Verbesserungen am Gesetzestext erreicht. Um Menschen mit Behinderungen noch mehr Inklusion und Gleichberechtigung zu garantieren, haben sie weitere Änderungen für die Landtagsdebatte vorbereitet:

  1. Eine „richtige” Arbeit: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf einen ganz normalen Arbeitsplatz. Heute gibt es immer noch zu viele Personen, die – obwohl sie in der Lage wären, einer regulären Arbeit nachzugehen – ein Arbeitsleben lang in den sogenannten Werkstätten beschäftigt bleiben. Die Anstellung in der Werkstatt führt jedoch weder zu einer würdigen Entlohnung noch zur Einzahlung von Rentenbeiträgen. Daher schlagen die Grünen vor, Anreize für die Unternehmen zu schaffen, um Menschen mit Behinderungen einzustellen. Den Unternehmen sollen Beiträge für eventuelle verminderte Leistungsfähigkeit und für betriebsinterne TutorInnen zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine Grundsicherung für die Menschen, die in den Werkstätten arbeiten: Heutzutage ist ein Taschengeld von 180 Euro monatlich vorgesehen. Die Grünen schlagen vor, den Menschen mit Behinderungen ein Mindestgehalt zu sichern, das dem „Lebensminimum“ im Land entspricht und pro Person circa 600 Euro im Monat beträgt.
  3. Inklusion in der Schule – öffentlich wie privat: Jede Schule muss eine inkludierende Schullaufbahn für alle SchülerInnen ermöglichen. Die jetzige Situation ist vor allem in vielen gleichgestellten und anerkannten Privatschulen nicht zufriedenstellend, da dort in Wirklichkeit oft den Menschen mit Behinderungen von der Einschreibung abgeraten wird. Eine gleichgestellte Schule, die öffentliche Mittel erhält, muss den Menschen mit Behinderungen ebenso offen stehen wie die öffentlichen Schulen.
  4. Mobilität – auch Züge müssen barrierefrei sein: Die Bewegungsfreiheit ist ein fundamentales Recht, aber für viele Menschen mit Behinderungen stellt sie eine große Herausforderung dar. Öffentliche Verkehrsmittel müssen mit allen möglichen zur Verfügung stehenden Techniken ausgestattet werden. Eine unüberwindbare Barriere ist die Brenner-Eisenbahnstrecke. Der Zugang zu Bahnhöfen und Zügen muss gewährleistet werden. Dies muss im Dienstvertrag zwischen Land und Trenitalia festgelegt werden. Absoluten Vorrang hat der Bahnhof von Franzensfeste, der nicht einmal mit einem Fahrstuhl zum Erreichen der Bahnsteige ausgestattet ist.

Die Vorschläge der Grünen Fraktion sind im Minderheitenbericht des Abgeordneten Riccardo Dello Sbarba, Mitglied des 4. Gesetzgebungsausschusses, genauer erläutert. Sie werden mittels zahlreicher Abänderungsanträge und zweier Tagesordnungen in die Landtagsdebatte eingebracht.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
BZ, 01.07.2015

Minderheitenbericht vom LAbg. Riccardo Dello Sbarba
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/07/Minderheitenbericht-de-it.pdf“]
 
 

BuonaScuolaMinisterpräsident Matteo Renzi stattet Bozen und Trento genau am Tag des Generalstreiks der Schule einen Besuch ab. Lehrerinnen und Lehrer protestieren gegen das Gesetz „buona scuola“, das mitnichten „gut“ zu heißen ist.
Die Grünen stehen auf Seiten der Lehrerinnen und Lehrer, der Jugendlichen und Familien, die sich eine öffentliche, demokratische und qualitativ hochwertige Schule wünschen. 
Wir fordern die Regierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und sich einer vertieften Auseinandersetzung mit Lehrpersonal und Jugendlichen zu öffnen, um eine gemeinsam getragene Reform zu ermöglichen.
Sollte das Gesetz von Renzi nicht geändert werden, plädieren die Grünen dafür, dass Südtirol seine autonomen Kompetenzen wahrnimmt und nur die positiven Aspekte des Gesetzes anwendet und  die Maßnahmen, die der Schule, ihrer Autonomie und ihrer Qualität schaden, nicht annimmt.

Als negativ bewerten wir insbesondere folgende Aspekte des Gesetzes:

  • Die einseitige gesetzliche Festlegung von wichtigen Verhandlungspunkten, die eigentlich mittels demokratisch verhandelter Verträge zu regeln sind. Dieser Ausschluss des gewerkschaftlichen Verfahrens in wichtigen Bereichen eines Gesetzes erinnert stark an das Vorgehen der Landesregierung beim Personalgesetz, das wir Grüne diese Woche im Landtag mit unseren Anträgen zu ändern versuchen.
  • Die ausbleibende Einstellung von Hunderttausenden prekär angestellter Lehrkräfte, die nach vielen Arbeitsjahren keine Festanstellung erhalten, sondern die Kündigung riskieren.
  • Die hohe Anzahl von Ermächtigungen, mit denen das Gesetz grundlegende Punkte der Schulreform komplett der Regierung überlässt.
  • Die Berufung, die Bewertung und sogar Teile des Gehalts der Lehrpersonen werden dem Ermessen der SchulamtsleiterInnen überantwortet, entgegen den Prinzipien von Transparenz, Demokratie und der guten Verwaltungspraxis.
  • In der Schule nach dem Modell Renzi wird die zentrale Rolle der Schulgemeinschaft aus SchülerInnen und Lehrpersonal vom Zentralismus der Schulbehörden abgelöst, durch ein fragwürdiges Modell von Schule als Unternehmen und Kompetenzzentrum.

Die Grünen bekunden ihre Solidarität mit den Streikenden, die sich heute für eine demokratische und qualitativ hochwertige öffentliche Schule einsetzen.
BZ, 05.05.2015
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Brigitte FoppaGestern wurde in der Ersten Gesetzgebungskommission der „Bildungsomnibus“ behandelt. Bereits im Vorfeld hatte sich Landesrat Achammer wirklich alle Mühe gegeben, Interessierte und Betroffene über das Gesetzesvorhaben zu informieren. Er erwies sich damit in der Vorgangsweise um einiges klüger als seine VorgängerInnen und entsprechend weniger Widerstand gab es auch. Die Dialogbereitschaft des Landesrates ist ihm auf jeden Fall anzurechnen.
Vergessen hat er nur darauf, auch den Landtag rechtzeitig in die Gesetzesvorbereitung einzubinden. Wir Abgeordneten der Kommission haben den Entwurf gerade einmal 3 Tage vor der Sitzung zu sehen bekommen. Anhörungen der Betroffenen, Nachfragen bei den Ämtern, Recherchieren – all das, was zu einer fundierten Auseinandersetzung mit einem Gesetzestext gehört, war kaum möglich. Im Vorfeld war der Text gehandelt worden, wie verbotene Ware auf dem Schwarzmarkt; unter der Bank war er, fast schon heimlich, weiter gereicht worden.
Inhaltlich traten in der Kommission die Kritikpunkte dann trotzdem sehr deutlich zutage, etwa die Problematik der unterschiedlichen Bewertung der Zugangsvoraussetzungen bei der Erstellung der neuen einheitlichen Rangliste. In der allgemeinen Ratlosigkeit wurde die von mir vorgeschlagene, abgemilderte Benachteiligung jener Lehrpersonen, die die Lehrbefähigung haben gegenüber jenen mit vielen Dienstjahren, angenommen.
Kein Durchkommen gab es indes, was die grünen Vorschläge in Sachen Anerkennung der außerschulischen Angebote betraf. Musikschulunterricht bleibt, auch was die Kosten anbelangt, zu Lasten der Familien. Zusammen mit den anderen außerschulischen Tätigkeiten, die zumeist bezahlt werden müssen, schafft das ungleiche Chancen zwischen Kindern, die sich diese Angebote leisten können und jenen, die diese Wahl nicht haben.
Unser Vorschlag der „Verrechnung“ der außerschulischen Tätigkeiten mit den Stunden nicht nur des Wahlpflichtbereiches, sondern auch des Religionsunterrichts, wurde unkommentiert abgelehnt.
Die Linie der Landesregierung, keine Vorschläge anzunehmen, die irgendwann in ein eigenes Gesetz der Regierung einfließen werden, war wieder einmal, Verhängnis – in diesem Fall für meinen Vorschlag, die Mitbestimmungsgremien jährlich für eine Eltern- bzw. Schülerversammlung einzuberufen. Gute demokratische Praxis sieht anders aus.
Schließlich gibt es in dem aus 3 Artikeln bestehenden Gesetz nicht weniger als 11 Freibriefe an künftige Regelungen der Landesregierung. Das ist eindeutig zuviel – und zeigt auf, welch geringer Wert den GesetzgeberInnen im Südtiroler Landtag zugestanden wird.
Zu denken gibt ein kleines, aber aussagekräftiges Detail am Rande, nämlich die Tatsache, dass die beiden Landesräte das Gesetz in getrennten Veranstaltungen vorgestellt haben: Tommasini im Carducci-Lyzeum, Achammer im Gymnasium Walther von der Vogelweide. Wer dabei war, erlebte völlig verschiedene Schul-Welten Südtirols. Vielleicht hätte eine gemeinsame Vorstellung auch manches Bekenntnis zu einer gemeinsamen Bildungsidee ein Stück weit glaubwürdiger gemacht.
Brigitte Foppa, Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses
BZ, 16.12.2014

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

Zum zweiten Mal: Una mela al giorno…

Äpfel… leva il medico di torno, sagt ein italienisches Sprichwort.

Zu diesem Thema hatten wir für die aktuelle Fragestunde im Mai 14 eine Anfrage ausgearbeitet, die um Informationen zu Werbeaktionen für Südtiroler Äpfeln in den Schulen bat.

In der Antwort der Schullandesräte nimmt man nur Bezug auf das europäische Schulobstprogramm. Laut Antwort lehnt die Landesregierung grundsätzlich Werbeaktionen an den Schulen ab und weiß auch von keinen Werbeaktionen.
Dabei schreibt die EOS auf ihrer Homepage davon, dass zwischen November 2013 und Februar 2014 nicht weniger als 600 Schulklassen und über 7.000 SchülerInnen am Apfel- und Milchprojekt beteiligt waren. Ziel war es laut EOS-Homepage „die Kinder auf spielerische Art und Weise auf die Südtiroler Qualitätsprodukte Apfel und Milch zu sensibilisieren.“
Wir stellen in dieser Sache folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist es möglich, dass drei Landesräte nicht über ein Projekt derartiger Größenordnung Bescheid wissen
  2. Warum können solche Aktionen durchgeführt werden, wenn die grundsätzliche Meinung der Landesregierung gegen die Nutzung der Schulen als Werbestätten ist?
  3. Wird neben den Äpfeln und Milch aus integriertem Anbau auch Bio-Milch und Bio-Obst beworben, bzw. auf diese Erzeugnisse und deren gesundheitlichen Wert hingewiesen?

BZ, 28.05.2014
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

Una mela al giorno…

… toglie il medico di torno, sagt ein italienisches Sprichwort.
Nun sollen in den Schulen Südtirols in den letzten Jahren immer wieder Werbeaktionen zur Förderung von Südtiroler Äpfeln durchgeführt worden sein. Der WWF weist darauf hin, dass es sich hier um Erzeugnisse aus Monokultur handelt, die unter massivem Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide angebaut werden und findet dies bedenklich.
Wir stellen in dieser Sache folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von den genannten Aktionen?
  2. Welche grundsätzliche Meinung hat die Landesregierung zur Nutzung der Schulen als Werbestätten?
  3. Wer hat diese Werbeaktionen durchgeführt, wo und wie oft wurden Schulen zu diesem Zweck aufgesucht?
  4. Wird neben den Äpfeln aus integriertem Anbau auch biologisch produziertes Obst beworben, bzw. auf diese Erzeugnisse und deren gesundheitlichen Wert hingewiesen?

BZ, 22.04.2014
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Brigitte Foppa mit Tasche-quadrDer Beschlussantrag der Grünen „Sicherheit am Schulhof“ für den Schutz der SchülerInnen gegen die negativen Auswirkungen von Pestiziden wurde abgelehnt! Die Landesregierung möchte lieber die Resultate einer allgemeinen Studie zu den Auswirkungen der Abdrift auf die Gesundheit der Personen abwarten. Unsere SchülerInnen können aber nicht darauf warten, sondern müssen gesund aufwachsen!

La mozione dei Verdi sul monitoraggio nei cortili scolastici per proteggere le scolare e gli scolari dai pesticidi e le loro conseguenze sulla salute viene respinta! La giunta preferisce attendere i risultati di uno studio generico sugli effetti dei pesticidi sulla salute delle persone. I nostri scolari e le nostre scolare non possono però certo aspettare, devono crescere in modo sano!

Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bolzano / Bozen, 13.3.2014