Foto v.l.n.r.: Reinhard Bütikofer (Mitglied des Europäischen Parlaments, Co-Vorsitzender der Europäischen Grünen), Verena Frei (Büroleiterin Verdi Grüne Vërc) und Tobias Tobe Planer (Co- Vorsitzender Verdi Grüne Vërc)

 

Seit dem 27. Council in Karlstad /Schweden im November 2017 sind die Grünen-Verdi-Vërc Mitglied der Europäischen Grünen (EGP – European Green Party). Beim zweimal jährlich stattfindenden mehrtägigen Kongress ging es diesmal, neben interessanten Workshops, Networking, verschiedenen Seminaren u.a. zu Digitalisierung, seniorenspezifische Grüne Politik, Kampagnenmanagement, speziell um folgende Themenschwerpunkte:

–          Building a „Social Europe“ – Der Aufbau eines „sozialen Europas“:

Als EuropäerInnen benötigen wir nicht nur ein Europa, das auf seine globale Konkurrenzfähigkeit setzt, sondern auch einen beispiellosen Zugang zu Versorgung und Chancengleichheit für seine Bürgerinnen und Bürger garantiert.

–          Die Zukunft Europas: u.a. vor dem Hintergrund der europafeindlich ausgerichteten Politik z.B. in Ungarn, Polen oder Italien

–          Plastic pollution: Plastikmüll – Umweltverschmutzung/Gefahren

–          Grüne Städte/green cities: Best practice-Beispiele der Städte Utrecht, Antwerpen und Wien, mit Gastreferaten von Lot van Hooijdonk (Grüne Vizebürgermeisterin in Utrercht/Holland), Wouter Van Besien (Grüner Kandidat für die Bürgermeisterwahl am 14.10.2018 in Antwerpen) und Maria Vassilakou (Grüne Wiener Vizebürgermeisterin)

Am letzten Kongresstag wurden 14 verschiedene Resolutionen (Umweltschutz, Menschenrechte, Außenpolitik, Europawahl, u.v.m.) verabschiedet: https://europeangreens.eu/antwerp2018/adopted_docs

Europawahl im Mai 2019:

–          Hierzu wurde die Resolution verabschiedet, dass die Europäischen Grünen wie in der Vergangenheit mit zwei europaweiten SpitzenkandidatInnen ins Rennen gehen, um weiterhin Dialog und Geschlechtergleichstellung hervorzuheben.

–          In den nächsten Monaten wird in Hinblick auf die Europawahl im nächsten Jahr weiter am Grundsatzdokument „manifesto2019“ gearbeitet. Für die Grünen-Verdi-Vërc ist deren Co-Sprecher Tobias „Tobe“ Planer hier mit in dieser Arbeitsgruppe. Dieses europaweite Manifest wird beim nächsten Kongress im November in Berlin genehmigt, zugleich mit den beiden SpitzenkandidatInnen für die Europawahl 2019.

          https://europeangreens.eu/content/greens-choose-field-two-leading-candidates-2019-european-elections

In der Nacht von Samstag auf Sonntag haben Unbekannte einen Sprengkörper vor einer Flüchtlingsunterkunft in Eppan gezündet und eine rassistische Botschaft zurück gelassen.
Das war kein „Lausbubenstreich“ oder „einfach nur ein Böller“, wie jetzt einige das Geschehen zu bagatellisieren versuchen.

Es ist auch kein Zeichen dafür, dass „die Leute jetzt stuff sind“ – wie gewisse Politiker die Tat zu erklären versuchen.
Vielmehr handelt es sich bei dieser feigen Tat einmal mehr um eine Geste der Intoleranz und des Hasses. Wir, die young greens southtyrol, verurteilen diese Tat aufs Schärfste.

Wir sind uns bewusst, dass dieses Attentat, welches glücklicherweise glimpflich ausging, nur die Speerspitze des Hasses und der Intoleranz ist, welche momentan in Südtirols Gesellschaft – quer durch alle Sprachgruppen – verbreitet sind. Geschürt von Politiker*innen, welche sich dadurch profilieren möchten, indem sie andere Menschen ausgrenzen. Gefördert von Medien, die deren Sprache und Rhetorik übernehmen.

Doch dies ist nicht unser Südtirol. Wir möchten nicht in einem Südtirol leben, in dem fremde Menschen nur willkommen sind, wenn sie nach ihrem Check-Out wieder abreisen. Wir möchten ein Südtirol in dem alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, einen Platz finden.

In der Hoffnung und im Vertauen, dass die Sicherheitskräfte das Attentat restlos aufklären können, rufen wir all jene, die ein anderes, weltoffenes und tolerantes Südtirol haben möchten, an den angekündigten Solidaritätskundgebungen teilzunehmen.

young greens southtyrol

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-> Posizione di condanna sull’attentato contro una struttura di accoglienza per profughi ad Appiano:

Nella notte tra sabato e domenica scorsi, ignoti hanno fatto scoppiare una bomba carta davanti alla residenza per i profughi di Appiano e hanno lasciato un messaggio razzista. Non era una „burla“ o “semplicemente un petardo” come ora sostiene chi cerca di banalizzare. E non si può ridimensionare l’episodio dicendo che „la gente ormai è stufa“ – come hanno fatto certi politici.

Questo atto codardo è piuttosto un altro gesto di intolleranza e di odio. E noi young greens southtyrol lo condanniamo in modo forte e deciso.

Siamo consapevoli che questo atto criminale, che per fortuna non ha portato vittime, è solo la cima di un iceberg dell’intolleranza che serpeggia più o meno esplicita in tutta la società altoatesina, indifferentemente dai gruppi linguistici; un clima di odio cavalcato da quelle forze politiche che vogliono distinguersi escludendo altre persone e supportato dai media che diffondono il loro linguaggio e la loro retorica.

Questo non è il nostro Alto Adige. Non vogliamo vivere in una terra dove cittadine e cittadini stranieri sono benvisti solo quando se ne devono andare. Vogliamo un Alto Adige in cui tutte le persone, indipendentemente dalla loro origine, trovino un posto per costruirsi una vita e un futuro.

Poniamo la nostra fiducia nelle forze dell’ordine affinché chiariscano fino in fondo quanto è accaduto e individuino i responsabili.

Invitiamo tutte e tutti coloro che credono in un altro Sudtirolo, un Sudtirolo cosmopolita, tollerante e aperto, a partecipare alle annunciate manifestazioni di solidarietà.

young greens southtyrol

LGE Nr. 151/18 „Raum und Landschaft”

Es war einmal…„Raum und Landschaft“

Neues Raumordnungsgesetz – die Gründe für die Ablehnung

Nachdem das neue Raumordnungsgesetz (LGE Nr. 151/18 „Raum und Landschaft“) in einer neuntätigen Marathonsitzung im Gesetzgebungsausschuss behandelt wurde, steht in dieser Woche die Diskussion im Landtagsplenum an. Riccardo Dello Sbarba hat in seinem Minderheitenbericht den langen Gesetzgebungsprozess und die inhaltlichen Knackpunkte des Gesetzentwurfs nachgezeichnet. Fazit: „Der Text der derzeitigen Gesetzesnovelle ist keineswegs besser als jener des alten Gesetzes, im Gegenteil! In gewisser Hinsicht ist dieser sogar schlechter.“Nachfolgend führen wir die wichtigsten Schwachstellen in den Bereichen Umwelt, Landschaft, Soziales und Gesetzgebungsverfahren samt einiger unserer Verbesserungsvorschläge auf:

Erste Schwachstelle: Die Umwelt in den Händen der Lobbys

Die Landschaft ist mit diesem Gesetz die große Verliererin. Das Landesgesetz aus dem Jahr 1970 schützt mit 34 Artikeln die Landschaft wesentlich besser als dieser Gesetzentwurf, in dem nur sieben Artikel speziell dem Landschaftsschutz gewidmet sind. Die Landschaft ist den Launen der Lobbys hilflos ausgeliefert. Außerdem gibt es laut den Anlagen zum Gesetz weit mehr Eingriffe, die keiner landschaftsrechtlichen Genehmigung bedürfen, als im staatlichen Gesetz vorgesehen sind.
Dasselbe gilt für den Bodenverbrauch: Unzählige Zugeständnisse und Ausnahmeregelungen lassen für noch mehr Bodenverbrauch in- und vor allem außerhalb des Siedlungsgebietes, im landwirtschaftlichen und alpinen Grün zahlreiche Hintertüren offen – dabei war es das erklärte Ziel des Gesetzes gewesen, unberührten Grund und Boden zu schützen.
Mit unseren Anträgen werden wir im Landtagsplenum versuchen, die Landschaft zu verteidigen, der Zersiedelung Einhalt zu gebieten sowie Boden und Grün zu schützen.

Wir schlagen u.a. vor, dass:

  • Panoramalandschaften und äußere Schutzzonen von Naturschutzgebieten weiterhin unter Schutz bleiben (dies wurde vom Ausschuss abgeschafft);
  • eine verpflichtende Obergrenze des Bodenverbrauchs (Nullsaldo bis 2050) eingeführt wird;
  • die „freien“ Eingriffe an der Landschaft eingeschränkt werden;
  • die zahlreichen Ausnahmeregelungen aufgehoben werden.

Zur Wiedereinführung der besonderen Berücksichtigung Bozens als Landeshauptstadt haben wir sofort nach deren Streichung im Ausschuss Abänderungsanträge eingereicht.

Zweite Schwachstelle: Ein Gesetz, das soziale Ungerechtigkeit schafft

Die Bodennutzung hat unmittelbare soziale Folgen: Wer Immobilien besitzt und sie nutzen, erweitern oder für rentablere Zwecke umwidmen darf (Wald zu landwirtschaftlichem Grün, landwirtschaftliches Grün zu Baugrund), kann damit große Profite erzielen. Wer weder Haus noch Grund besitzt, verarmt. Vom Raumordnungsgesetz hängt also auch ab, ob Südtirol in Zukunft gerechter oder ungerechter sein wird.
Die Arbeiten im Ausschuss wurden von einer einzigen Gruppierung, den BauernvertreterInnen, beherrscht. Während der langen Phase der Gesetzesentstehung war es bereits der Wirtschaftslobby, insbesondere den Tourismustreibenden und der Industrie gelungen, ihren Interessen in den Entwurf einfließen zu lassen. Was ein Gesetz der Bürgerinnen und Bürger, der Fachleute und Sachverständigen hätte werden sollen, wurde zum Gesetz der Lobbys. 
Leistbares Wohnen bleibt ein frommer Wunsch. Die Situation wird sich sogar verschlechtern, weil künftig für den geförderten Wohnbau weniger Raum zur Verfügung stehen wird, weil die Einhebung des berühmten „Planungsmehrwertes“ auf ein Minimum reduziert wurde (bei grundsätzlicher Befreiung der Wirtschaftsbranche) und der Artikel zu den preisgebundenen Wohnungen eine leere Hülle bleibt.

Dritte Schwachstelle: Keine Partizipation

Die Beteiligung der gesamten Bevölkerung und nicht nur der Interessensgruppen gehört zu den Grundpfeilern einer zeitgemäßen Raumordnung. Doch der vorliegende Gesetzentwurf verleiht den Interessensgruppen, InvestorInnen und EigentümerInnen noch mehr Macht. Im Ausschuss wurden einige unserer Änderungsanträge für mehr Transparenz und Information angenommen, aber viele Artikel wurden deutlich verschlechtert. So wurden etwa die Verbände für Umwelt und Landschaftsschutz aus dem Verfahren zur Erarbeitung der Landschaftspläne ausgeschlossen. Den BürgermeisterInnen und Gemeindeausschüssen wurden hingegen mehr Entscheidungsmacht verliehen – zu Ungunsten der Gemeinderäte.
Wir werden uns in der Landtagsdiskussion für die Ausweitung der Beteiligungsprozesse einsetzen und uns für Leitlinien der Beteiligung in den Raumordnungsverfahren starkmachen.

Vierte Schwachstelle: Die Rechtsunsicherheit bleibt

Das Versprechen, die notwendigen 23 Durchführungsbestimmungen gleichzeitig mit der Vorlage des Gesetzentwurfes vorzulegen, wurde nicht eingehalten. Folglich wird dem Landtag die gesetzgebende Funktion entzogen und niemand kann zu diesem Zeitpunkt sagen, wie sich die Gesetzesbestimmungen, über die wir abstimmen müssen, auswirken werden. Außerdem hat der Text zahlreiche Änderungen erfahren (163 allein durch die Anträge der Mehrheit im Ausschuss), sodass sich im neu formulierten Gesetzestext jede Menge Widersprüche und Ausnahmen finden. Dadurch wird dieses Gesetz auch in Zukunft einen großen Spielraum für Auslegungsmöglichkeiten bieten und daher nicht endende Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt keine Klarheit im undurchsichtigen Raumunordnungsdschungel. 
Ein so heikles Gesetz, das die öffentlichen und privaten Interessen nachhaltig beeinflusst, beachtliche Vor- und Nachteile festschreibt sowie in seiner jetzigen Version aus ökologische und sozialer Sicht Verschlechterungen bereithält, sollte nicht unter dem Druck der anstehenden Landtagswahlen beschlossen werden. Unter diesen undurchsichtigen Gesetzesbedingungen werden all jene, die die nötigen Mittel dazu haben, die Übergangszeit für Spekulationen, Baumaßnahmen und Zweckbestimmungsänderungen nutzen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Wir fragen uns, ob es sich unter diesen Voraussetzungen lohnt, jetzt ein Gesetz zu beschließen, das erst in ferner Zukunft in Kraft treten wird. Es gäbe die Zeit, ein besseres auszuarbeiten, direkt mit dem Beginn der nächsten Legislaturperiode – mit den Wahlen hinter und nicht direkt vor uns. Das Material für ein besseres Gesetz haben wir ja schon durch die seit vier Jahren andauernde Debatte zum Gesetzentwurf. Wir sollten die zahlreichen Vorschläge der Verbände und der BürgerInnen wieder aufnehmen sowie dabei unser Augenmerk auf das Gemeinwohl, auf den Landschafts- und den Naturschutz sowie auf die Eindämmung des Bodenverbrauchs legen.

Als Grüne Fraktion haben wir mehr als 200 Abänderungsanträge für die Landtagsdebatte vorbereitet. Sollte sich das Gesetz in seinen wesentlichen kritischen Bestandteilen nicht ändern, werden wir dagegen stimmen.

 

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

 

Bozen, 22. Mai 2018

Die Grünen/Verdi/Verc erstellen ihre Liste für die Landtagswahl 2018 in einem partizipativen Prozess mit breiter Beteiligung. Der basisnahe und demokratische Weg zur Erstellung der Liste erfolgt in drei Schritten:

  1.  Garanten begleiten den Prozess: Der erste Schritt liegt bereits hinter uns: Die Landesversammlung hat am 21. April 2018 das Garantenkomitee (s. u.) gewählt, das Vorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten sichtet, eine Vorauswahl trifft und das Ergebnis der Grünen Landesversammlung unterbreitet.
  2. Online-Nominierung und schriftliche Auswahl bilden eine stabile Entscheidungsgrundlage. Der zweite Schritt läuft jetzt an: Ab 16. Mai 2018 beginnt die Möglichkeit der Online-Nominierung von Wunschkandidaten und -Teams. Die Vorschläge, die auf einer eigens ausgearbeiteten und sicheren Online-Plattform, aber auch schriftlich, eingehen können, laufen bis zum 30. Mai 2018. Daran können sich Mitglieder und Interessierte beteiligen, die die Werte der Grünen grundsätzlich teilen. Nach der Sammlung der Nominierungen bildet das Garantenkomitee den ersten Listenvorschlag. Dieser wird in der zweiten Landesversammlung der Grünen / Verdi / Verc am 9. Juni 2018 mit der Grünen Basis diskutiert und abgestimmt. Die Liste gibt ein wichtiges Bild, sie ist aber provisorisch und lässt noch Platz für last-minute KandidatInnen, die aus wichtigen Gründen verspätet hinzukommen.
  3. Die definitive Liste: Der dritte und letzte Schritt für die Landtagskandidaturen erfolgt Ende August 2018. Das Garantenkomitee entwirft bis dahin die endgültige Liste, die die Mitglieder der Grünen bei der dritten Landesversammlung am 1. September 2018 diskutieren und verabschieden – am Beginn der heißen Wahlkampfphase.

Wer ist das Garantenkomitee? Die Garanten, die den Prozess begleiten, sind sechs erfahrene und unabhängige Persönlichkeiten: Erica Fassa, Hans Heiss, Maria Laura Lorenzini, Tila Mair, Karl Tragust und Patrizia Trincanato.

Die sechs „Weisen“ werden alle Online-Nominierungen sichten und viele der vorgeschlagenen Personen kontaktieren. Nach der Phase der „digitalen Demokratie“ im zweiten Schritt kommt die „Grüne Basis“ ins Spiel, allen voran unsere Parteimitglieder, die bei den Landesversammlungen abstimmen. Bei jeder Versammlung können neue Interessierte unkompliziert die Mitgliedschaft beantragen.

Dieser Prozess sichert Offenheit und Qualität gleichermaßen: Mitglieder und Interessierte bringen Vorschläge ein, die das Garantenkomitee berücksichtigt und dank seiner Erfahrung gestaltet. Wir Grüne stehen für Demokratie und Partizipation – in einem für Südtirol spannenden und ungewöhnlichen Design.

Bozen, 16.05.2018

 

Dass die Sache mit dem Verbot der Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden für einzelne Parteien oder KandidatInnen der Mehrheitspartei ein Dorn im Auge war, wusste man seit Langem. Heute hat die lange Geschichte des entsprechenden Regionalgesetzes ein Ende gefunden. Mit 30:20 Stimmen wurde im Regionalrat der grüne Rettungsvorschlag für das Wahlwerbeverbot versenkt.

Seit 1998 hat ein Regionalgesetz die Wahlwerbung in den 60 Tagen vor der Wahl verboten. Da keine Sanktionen vorgesehen waren, wurde das Verbot jahrzehntelang von Verbänden bei jedem Wahlgang munter übergangen. Zum Unmut vieler BürgerInnen, die in dieser Praxis zu Recht eine demokratische Verzerrung und die Zementierung von Partikularinteressen sehen.

Die grüne Fraktion hat in dieser Legislatur das Thema aufgegriffen und im Regionalrat bereits 2015 einen Gesetzentwurf eingebracht, der Sanktionen vorsah. In wundersamer Weise wurde der Entwurf zur Artikeldebatte im Ausschuss zugelassen.

In der Zwischenzeit wurde vom Südtiroler Landtag ein Landeswahlgesetz (LG vom 19. September 2017, Nr. 14) verabschiedet. In der damaligen Gesetzesdebatte hatten sowohl die Grünen wie auch die Südtiroler Freiheit erfolglos versucht, das Wahlwerbeverbot auf die Landtagswahlen zu übertragen. Von der SVP-PD-Mehrheit wurde das fast schon als Belästigung angesehen, jedenfalls abgelehnt.

Leider wurden dadurch auch das alte Regionalgesetz und somit auch das Wahlwerbeverbot für Vereine und Verbände hinfällig.

Nun bestand nur mehr eine einzige Möglichkeit, das Prinzip des Wahlwerbeverbots in unserer Rechtsordnung beizubehalten: Brigitte Foppa versuchte mit einem Änderungsantrag im Regionalrat, das Verbot zumindest für die Gemeindewahlen „zu retten“ – vergebens.

Heute fiel im Regionalrat die endgültige Entscheidung. Die ungeliebte Norm ist vom Tisch. Der Wahlkampf ist eröffnet. Für einige wird es wieder ein wenig leichter werden als für die anderen.

 

Bozen, 16.05.2018

Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Anlage: Abstimmungsverhalten

 

Der neue Report der staatlichen Umweltbehörde ISPRA über das Vorkommen von Pestiziden in Gewässern für das Jahr 2015/16 belegt, wie bereits seit Jahren, einen bedrückend hohen Pestizid-Rückstand im Wasserhaushalt der italienischen Regionen und Provinzen. Entsprechende Nachweise finden sich für 67% der 1554 Monitoring-Punkte der Oberflächengewässer und in 33,5% der 3129 Messpunkte unterirdischer Gewässer.

In den Oberflächengewässern sind vor allem Glyphosat und seine Zerfallsprodukte weit verbreitet, ebenso in unterirdischen Gewässern, wo sich auch das Herbizid Athrazin findet.

Regionale „Spitzenreiter“ der Belastung sind zwar die Po-Ebene und Friaul-Julisch Venetien, was nicht nur das Ergebnis der engmaschigeren Messungen ist. Auch in Südtirol erfassen die Messpunkte für das Oberflächenwasser in 90% der Messpunkte chemische Rückstände.

Obwohl die Präsenz giftiger und sehr giftiger Rückstände italienweit nachlässt, ist die Lage weiterhin alles andere als erfreulich – erst recht nicht in Südtirol. Die Anti-Pestizid-Wanderung rund um den Kalterer See am kommenden Sonntag ist auch Ausdruck der Besorgnis einer wachsenden Zahl von Bürgerinnen über eine angespannte, dringend zu bessernde Belastungs-Situation.

Bozen, 11. 5. 2018

Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba, L.Abg.

 

Wir Grüne haben uns von Anfang an gegen die Müllvergasungsanlage stark gemacht. Im November 2017 haben wir erstmalig durch unsere Anfrage die Aufmerksamkeit auf dieses Thema gelenkt, bereits im Dezember hat die Grüne Fraktion eine Tagesordnung präsentiert, die die Landesregierung dazu aufforderte, das Projekt von Eco Energy abzulehnen. Überdies hat unsere Abgeordnete Brigitte Foppa die gemeinsame Stellungnahme aller Bürgermeister im Unterland mitunterschrieben.

Auch auf Gemeindeebene haben wir Grüne uns gegen das Projekt und für die Gesundheit der BürgerInnen eingesetzt. Bei der Präsentation des Projektes war unsere Bezirksvertreterin Marlene Pernstich anwesend und hat mit kritischen Fragen interveniert. Unsere Pressemitteilung dazu wurde medial auf Salto und SüdtirolNews aufgegriffen.

 

Was passiert dazu im Landtag? 

Die Grüne Landtagsfraktion setzt diese Woche ein Zeichen für Menschen, die unter Bedinungen begrenzter persönlicher Freiheit leben. Mit dem Beschlussantrag: „Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist“ fordern wir eine Anwaltschaft für Häftlinge, wie sie das Trentino bereits umgesetzt hat, um die Strafvollstreckung auf lokaler Ebene zu beaufsichtigen. Es geht aber auch um Menschen in anderen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen für alte oder beeinträchtigte Menschen. Für sie soll das „präventive Menschenrechtsmandat“ nach österreichischem Vorbild eingeführt werden.

 

BESCHLUSSANTRAG

Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist

Zwar haben alle Menschen ein Recht auf Freiheit und selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe, bei der die persönliche Freiheit durch ein Gerichtsurteil entzogen wird.
Es gibt aber noch andere Einrichtungen, in denen es faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung gibt oder geben kann: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Menschrechte garantiert werden.
In Österreich ist die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben, besonderen Garantenfiguren anvertraut. Sie sind vom Gesetz vorgesehen und arbeiten streng vernetzt. In Italien ist die Anwaltschaft für Häftlinge vorgesehen. In Südtirol muss die Häftlingsanwaltschaft erst noch eingerichtet werden, während andererseits die Volksanwältin (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet ist.
Wir schlagen deshalb vor, die Ansätze der beiden Länder zusammenzufügen, um auch in Südtirol die Sicherung der Menschenrechte in allen Einrichtungen und unter jeder Bedingung zu gewährleisten.

 

  1. Die Häftlingsanwaltschaft

Das Thema Justiz und Bestrafung von Straftaten sowie die Vollstreckung derselben betreffen auch die Institutionen unserer Autonomie. Sämtliche nationale und internationale Studien beweisen, dass die Vorbeugung von Straftaten und die Verringerung erneuter Zuwiderhandlungen, die für ein besseres soziales Umfeld und das Zusammenleben so wichtig sind, mit der Behandlung des Täters während der Inhaftierung und mit dessen Umerziehung durch Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten eng zusammenhängen.

Die geltenden Bestimmungen bieten der autonomen Provinz die Möglichkeit eine Häftlingsanwaltschaft einzurichten. Einige solcher Anwaltschaften gibt es bereits: Neben der staatlichen Anwaltschaft handelt es sich hierbei um Behörden auf regionaler bzw. auf Landes- und Gemeindeebene, die mit Gesetzesdekret Nr. 146/2013 eingesetzt wurden. Neulich hat etwa die autonome Provinz Trient per Landesgesetz eine eigene Anwaltschaft eingerichtet..

Im Hinblick auf den anstehenden Neubau des Gefängnisses gewinnt eine derartige Institution auch für unser Land stark an Bedeutung, wobei eine Lösung, die der sprachlichen Besonderheit Südtirols Rechnung trägt, angepeilt werden sollte.

Diese Institution hätte die Aufgabe, die Strafvollstreckung auf lokaler Ebene zu überwachen sowie die Art und Weise der Vollstreckung und die Anwendung der Grundsätze gemäß Artikel 27 Absatz 3 der Verfassung zu beaufsichtigen. Dieser Artikel besagt nämlich Folgendes: „Die Strafen dürfen nicht in einer gegen das Empfinden der Menschlichkeit verstoßenden Behandlung bestehen und sollen die Umerziehung des Verurteilten anstreben.”

 

  1. Präventive Menschenrechtskontrolle in anderen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben

In unserem Nachbarland Österreich ist seit dem 1. Juli 2012 die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. “Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug der Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. (…) Der verfassungsrechtliche Auftrag zum Schutz der Menschenrechte als “Nationaler Präventionsmechanismus” gründet sich auf zwei bedeutende Rechtsakte der Vereinten Nationen. Einerseits das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits die UN-Behindertenrechtskonvention.” (Quelle: Volksanwaltschaft.gv.at)

Das präventive Menschenrechtsmandat wird in Österreich darin ausgeübt, dass die Volksanwaltschaft eine Kommission einsetzt, die regelmäßig Besuche in Justizanstalten, Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchführt.

Wie der Volksanwalt Österreichs, Dr. Günther Kräuter, bei der von unserer Volksanwältin organisierten Tagung im August 2016 im Südtiroler Landtag berichtete, wurden bei diesen Besuchen immer wieder Verletzungen der Menschenrechte festgestellt. Zugleich bewirkte die Tatsache, dass Besuche durchgeführt und entsprechende Berichte vorgelegt werden, eine deutliche Bewusstwerdung der Problematik und eine allgemeine Verbesserung der Situation. Dies auch dadurch, dass die Kommissionen Empfehlungen aussprechen können und sich so Dialoge zwischen Einrichtungen und Volksanwaltschaft entwickeln.

Aus diesen Gründen
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. noch innerhalb dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Südtiroler Anwaltschaft für Häftlinge einzubringen, die für das Bozner Gefängnis zuständig ist;
  2. In Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft geeignete gesetzliche Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die präventive Menschenrechtskontrolle für allen weiteren Einrichtungen einzuführen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben.

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Das Unterland darf nicht Opfer des Mülltourismus werden. Schon rein rechnerisch geht sich das Vorhaben des Unternehmers Santini nicht aus. Südtirols Unternehmen produzieren keine 95.000 Tonnen an nicht wiederverwertbaren Müll, der benötigt wird, um die geplante Müllvergasungsanlage in Kurtatsch auszulasten, auch nicht in nächster Zukunft. Ein Import dieser Müllmengen bedeutet abermals eine Zunahme der LKW Bewegungen auf der A22 von mindestens 100 LKW täglich. Viel wichtiger wäre es, das Verursacherprinzip im Auge zu behalten, und den Müll dort der geeigneten Verwendung (wie der Wiederverwertung) zuzuführen, wo er produziert wird.

Während der öffentlichen Anhörung am Freitag, 4. Mai 2018, am Sitz des Unternehmens zur Projektvorstellung, kamen einige Ungereimtheiten ans Licht. Die Endprodukte Strom und Wärme der Müllvergasung machen nur einen kleinen Teil aus. Der Großteil sind Gase, die in die Atmosphäre geleitet werden und abermals den Klimawandel befeuern. Ein anderer Teil ist unnutzbare Wärme von 30 bis 35 ° C, die entgegen den Aussagen der Techniker sehr wohl Auswirkungen auf das Mikroklima haben wird. Das Thema der Wasserverschmutzung wurde gar nicht angegangen, dafür wurde ein Gewächshaus empfohlen (!). Die Bauhöhe wurde geschönt dargestellt. Nicht 28 Meter hoch wird das Gebäude werden, nein, der höchste Punkt wird 45 Meter hoch. Ein Hohn für das Unterland? Ein Physiker bezeichnete die Anlage als Reaktor, der bei genug Druck Müll in Gase umwandelt. Ein Ingenieur versuchte nachzurechnen, wie der benötigte Einsatz von Energie das Endprodukt rechtfertigt. Für ihn ging auch diese Rechnung nicht auf.

Noch gefährlicher sind die Produkte, die während des komplexen Prozesses in der ersten Phase der Müllvergasung entstehen. Störfälle und Zwischenfälle der Anlage hätten katastrophale Auswirkungen auf das Unterland.

 

Wir fordern Stopp dem Mülltourismus. Südtirol und allen voran das Unterland haben sich nicht verdient, der Mülleimer anderer Regionen zu werden!

 

Kaltern, 08.05.2018

Marlene Pernstich, Bezirkssprecherin Überetsch Unterland  der Grüne Verdi Vërc

„Es war eine Wahnsinns Stimmung“, schwärmt Tobe Planer, der gestern spontan noch nach Innsbruck gefahren ist, um den dortigen Kolleginnen und Kollegen, allen voran Georg Willi, zum Wahlerfolg zu gratulieren. „Beeindruckend viele Menschen waren da, vor allem junge Leute. Selbst aus Prag sind SympathisantInnen angereist, “ berichtet unser Co-Vorsitzender.

Während Tobe Planer in Innsbruck noch mit den Österreichischen Grünen feierte, befand sich Brigitte Foppa im Zug zurück nach Bozen. Bei der Landesdelegiertenkonferenz der Grünen in BadenWürttemberg hatte sie mit viel Applaus über Herausforderungen und Chancen der Grünen Politik in Europa gesprochen. Zentral war ihre Forderung nach einer echten europäischen Staatsbürgerschaft gerade auch im Hinblick auf die aktuellen Debatten bei uns im Land. „Sehr beeindruckt hat mich der entschlossene Auftritt von Winfried Kretschmann“, erzählt Brigitte. Seine Aussage „Nationalismus bringt nicht Sicherheit, sondern ist eine Anleitung zum Kontrollverlust“, erntete tosenden Beifall.

Grüne Werte stoßen sowohl im ländlichen Südtirol als auch im hochindustrialisierten Deutschland auf Anklang. Dieses Wochenende hat es einmal mehr bewiesen. Wir Grüne sind schon längst eine europäische Bewegung geworden und sehr stolz darauf.