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Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist

Die Grüne Landtagsfraktion setzt diese Woche ein Zeichen für Menschen, die unter Bedinungen begrenzter persönlicher Freiheit leben. Mit dem Beschlussantrag: „Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist“ fordern wir eine Anwaltschaft für Häftlinge, wie sie das Trentino bereits umgesetzt hat, um die Strafvollstreckung auf lokaler Ebene zu beaufsichtigen. Es geht aber auch um Menschen in anderen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen für alte oder beeinträchtigte Menschen. Für sie soll das „präventive Menschenrechtsmandat“ nach österreichischem Vorbild eingeführt werden.

 

BESCHLUSSANTRAG

Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist

Zwar haben alle Menschen ein Recht auf Freiheit und selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe, bei der die persönliche Freiheit durch ein Gerichtsurteil entzogen wird.
Es gibt aber noch andere Einrichtungen, in denen es faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung gibt oder geben kann: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Menschrechte garantiert werden.
In Österreich ist die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben, besonderen Garantenfiguren anvertraut. Sie sind vom Gesetz vorgesehen und arbeiten streng vernetzt. In Italien ist die Anwaltschaft für Häftlinge vorgesehen. In Südtirol muss die Häftlingsanwaltschaft erst noch eingerichtet werden, während andererseits die Volksanwältin (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet ist.
Wir schlagen deshalb vor, die Ansätze der beiden Länder zusammenzufügen, um auch in Südtirol die Sicherung der Menschenrechte in allen Einrichtungen und unter jeder Bedingung zu gewährleisten.

 

  1. Die Häftlingsanwaltschaft

Das Thema Justiz und Bestrafung von Straftaten sowie die Vollstreckung derselben betreffen auch die Institutionen unserer Autonomie. Sämtliche nationale und internationale Studien beweisen, dass die Vorbeugung von Straftaten und die Verringerung erneuter Zuwiderhandlungen, die für ein besseres soziales Umfeld und das Zusammenleben so wichtig sind, mit der Behandlung des Täters während der Inhaftierung und mit dessen Umerziehung durch Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten eng zusammenhängen.

Die geltenden Bestimmungen bieten der autonomen Provinz die Möglichkeit eine Häftlingsanwaltschaft einzurichten. Einige solcher Anwaltschaften gibt es bereits: Neben der staatlichen Anwaltschaft handelt es sich hierbei um Behörden auf regionaler bzw. auf Landes- und Gemeindeebene, die mit Gesetzesdekret Nr. 146/2013 eingesetzt wurden. Neulich hat etwa die autonome Provinz Trient per Landesgesetz eine eigene Anwaltschaft eingerichtet..

Im Hinblick auf den anstehenden Neubau des Gefängnisses gewinnt eine derartige Institution auch für unser Land stark an Bedeutung, wobei eine Lösung, die der sprachlichen Besonderheit Südtirols Rechnung trägt, angepeilt werden sollte.

Diese Institution hätte die Aufgabe, die Strafvollstreckung auf lokaler Ebene zu überwachen sowie die Art und Weise der Vollstreckung und die Anwendung der Grundsätze gemäß Artikel 27 Absatz 3 der Verfassung zu beaufsichtigen. Dieser Artikel besagt nämlich Folgendes: „Die Strafen dürfen nicht in einer gegen das Empfinden der Menschlichkeit verstoßenden Behandlung bestehen und sollen die Umerziehung des Verurteilten anstreben.”

 

  1. Präventive Menschenrechtskontrolle in anderen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben

In unserem Nachbarland Österreich ist seit dem 1. Juli 2012 die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. “Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug der Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. (…) Der verfassungsrechtliche Auftrag zum Schutz der Menschenrechte als “Nationaler Präventionsmechanismus” gründet sich auf zwei bedeutende Rechtsakte der Vereinten Nationen. Einerseits das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits die UN-Behindertenrechtskonvention.” (Quelle: Volksanwaltschaft.gv.at)

Das präventive Menschenrechtsmandat wird in Österreich darin ausgeübt, dass die Volksanwaltschaft eine Kommission einsetzt, die regelmäßig Besuche in Justizanstalten, Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchführt.

Wie der Volksanwalt Österreichs, Dr. Günther Kräuter, bei der von unserer Volksanwältin organisierten Tagung im August 2016 im Südtiroler Landtag berichtete, wurden bei diesen Besuchen immer wieder Verletzungen der Menschenrechte festgestellt. Zugleich bewirkte die Tatsache, dass Besuche durchgeführt und entsprechende Berichte vorgelegt werden, eine deutliche Bewusstwerdung der Problematik und eine allgemeine Verbesserung der Situation. Dies auch dadurch, dass die Kommissionen Empfehlungen aussprechen können und sich so Dialoge zwischen Einrichtungen und Volksanwaltschaft entwickeln.

Aus diesen Gründen
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. noch innerhalb dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Südtiroler Anwaltschaft für Häftlinge einzubringen, die für das Bozner Gefängnis zuständig ist;
  2. In Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft geeignete gesetzliche Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die präventive Menschenrechtskontrolle für allen weiteren Einrichtungen einzuführen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben.

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Author: admin

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