Es ist dies der wiederholte Versuch, die Beteiligungsprozesse im Lande zu reformieren. Nach einem jahrelangen Ping-Pong-Spiel zwischen Bürgerinitiativen (deren Gesetzvorschläge von der politischen Mehrheit im Landtag abgelehnt wurden) und Gesetzentwürfen der politischen Mehrheit (die von der Bevölkerung abgelehnt wurden), beschloss der 1. Gesetzgebungsausschuss, einen völlig neuen Weg zu beschreiten.

Die alte Dialektik wurde aufgelöst. Und jene aus Opposition und Mehrheit gleich mit.

Magdalena Amhof und Brigitte Foppa bildeten eine Arbeitsgruppe. Diese sammelte und systematisierte zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern und, in einer zweiten Runde, mit verschiedenen Interessensvertretungen die Wünsche und Anforderungen an die Bürgerbeteiligung.

Das Gesetz

Daraus schrieben die beiden Abgeordneten (zuletzt wurde ihnen noch Sepp Noggler zur Seite gestellt) einen Gesetzentwurf.

Dieser reformiert die demokratische Praxis in Südtirol grundlegend durch folgende Neuerungen:

Es würde mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung geben

Als Instrumente der direkten Demokratie sind vorgesehen:

  • Die aufhebende Volksabstimmung
  • Die einführende Volksabstimmung
  • Die beratende Volksabstimmung
  • Die bestätigende Volksabstimmung (=„Referendum“: Abstimmung über ein Gesetz, bevor es in Kraft tritt).
    Einschränkung: gilt nur für Gesetze, die nicht mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag beschlossen werden und falls 300 Promotoren oder 13 Landtagsabgeordnete dies beantragen)
  • Die beratende Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung
    Einschränkung: Gilt insbesondere für Beschlüsse ab einer bestimmten finanziellen Größenordnung: 2,5 Mio. € laufende Kosten, 25 Mio. €

Direkte Demokratie würde leichter gemacht

Die Zugangshürden werden verringert, die Unterschriftensammlung wird erleichtert, das Quorum gesenkt, die Vergütung erhöht:

  • Die Unterschriften für alle Abstimmungen werden (von derzeit max. 13.000) auf 8.000 gesenkt.
  • Die Unterschriftensammlung bleibt staatlich geregelt, es wird aber in allen Ämtern und Dienststellen der Gemeinden automatisch möglich sein, die Unterschrift abzugeben.
  • Das Quorum wird von derzeit 40 auf 25% gesenkt.
  • Die Rückvergütung für die Unterschriftensammlung wird von derzeit 50 Cent auf 1 Euro verdoppelt.
  • Erleichterung auch für die BürgerInnen: Die Fragestellung wird in eine verständliche Kurzformulierung „übersetzt“.

Es wird neue Formen der Bürgerbeteiligung geben

Für den Bürgerrat werden aus der Bevölkerung mindestens 12 Personen ausgelost, um über einen bestimmten Sachverhalt eine Empfehlung auszusprechen

Es wird mehr Information für die BürgerInnen und mehr Support für die Initiatoren geben 

Am Landtag wird das Büro für politische Bildung und Bürgerbeteiligung eingerichtet.

  • Es sorgt für umfassende und ausgewogene Information über laufende Volksabstimmungen, organisiert Infoveranstaltungen, redigiert die Informationsbroschüre, die an die Haushalte verschickt wird.
  • Es betreut die Promotoren und unterstützt durch rechtliche Beratung bereits im Vorfeld.
  • Es koordiniert die politische Bildung im Lande.

Während der andere Beteiligungsprozess dieser Legislatur, der Autonomiekonvent, kläglich gescheitert ist (obwohl weit teurer und mit großem Aufwand eingeleitet), hat dieser wesentlich bescheidenere Prozess ein respektables Ergebnis gebracht. Daran zeigt sich, dass Beteiligungsformen durchaus zielführend und gewinnbringend funktionieren – wenn man daran glaubt und eine vernünftige Strategie ins Werk setzt. Nun liegt der Gesetzentwurf im Landtag.

Er ist in vielfacher Weise ein Prüfstein für die politische Mehrheit, die SVP-Fraktion (aber auch für den PD, sofern er noch existiert!) und den Landeshauptmann.

Eine neue Art der Politik – so lauteten damals die Ankündigungen

 

Denn es war die große Ankündigung von Arno Kompatscher, eine neue Art der Politik zu machen. Mit genau diesen Worten war auch das entsprechende Kapitel im SVP-Wahlprogramm überschrieben, wo es wörtlich hieß:

„Unsere Antwort darauf ist, die Bürgerinnen und Bürger noch stärker mitzunehmen und zu informieren. Politisches Gestalten darf nicht auf einige wenige beschränkt sein. Politik geht uns alle an! (…) Wir begrüßen die Instrumente der Bürgerbeteiligung und der direkten Demokratie als Ergänzung der parlamentarischen Willensbildung“.

Das Wahlmotto hatte gelautet „Gutes bewahren. Neues wagen.“.

So hatte der Landeshauptmann auch in seiner Regierungserklärung den Schlusspart gerade dem Thema der demokratischen Abläufe gewidmet. Er sprach auch von einer Erneuerung der Art, Gesetze zu schreiben. Er wollte den Landtag aufwerten und alle Fraktionen stärker einbeziehen.
Ganz abgesehen vom Gesetz zur direkten Demokratie entlockt uns dies nur ein nachsichtiges Lächeln. Noch nie gab es eine so verworrene, überstürzte, unorganisierte Praxis der Gesetzgebung wie in dieser Legislaturperiode. Bis zuletzt war nie klar, ob die Überrumpelungsaktionen einem schlechten Management geschuldet waren oder Teil des Systems. Beides wirft kein gutes Licht auf die Führungsqualitäten der Landesregierung.

Arno Kompatscher erwähnte in seiner Regierungserklärung auch Ad-Hoc-Arbeitsgruppen, die er im Landtag einrichten wollte, bestehend aus Mitgliedern der Mehrheit und der Opposition, die ihm ein „persönliches Anliegen“ seien.

Magdalena Amhof und Brigitte Foppa haben ihn gewissermaßen beim Wort genommen. Die AG zur direkten Demokratie war die einzige, die im Landtag gegründet worden ist und natürlich auch die einzige, die ein Resultat erarbeitet hat. Die Reaktionen des Landeshauptmanns auf dieses Ergebnis waren allerdings sehr kühl. In den Medien ließ er wissen, dass er vom Entwurf wenig halte. Bis heute gibt es kein Signal der Unterstützung durch den Landeshauptmann. Er zeigt damit auf, wie weit er sich sowohl inhaltlich („neue Art der Politik“) als auch methodisch („Arbeitsgruppen im Landtag“) vom Arno Kompatscher des Jahres 2013 entfernt hat. Sofern ihm damals ernst war – was wir glauben wollen.

Daher wird sich in der nächsten Woche Vieles zeigen:

  • Wie glaubwürdig die Regierungspartei SVP ist.
  • Wie sie zu ihren Versprechen steht.
  • Wie es mit ihrem internen Management aussieht.
  • Wie sie mit ihren eigenen FraktionskollegInnen umgeht.

Wie wichtig die Bürgerinnen und Bürger auch in der Zeit zwischen den Wahlen sind und wie ernst man Beteiligungsprozesse nimmt.

Und schließlich werden wir noch etwas ganz Besonderes ablesen können, nämlich ob Macht nicht nur Meinungen verändert, sondern auch den Menschen selbst.

Dies ist eigentlich das überzeugendste Argument für direkte Demokratie und Beteiligung.

Der Fall des Bienensterbens in Vilpian, der vom Besitzer der Bienenstöcke zur Anzeige gebracht wurde, wirft viele Fragen auf.

Sie sind an sich nicht neu. Schon seit Längerem weisen ImkerInnnen in Südtirol auf erhöhtes Bienensterben hin. Auch die grüne Landtagsfraktion und Gemeinderäte, wie etwa Thomas Haberer der Liste Zukunft Terlan, werden immer wieder mit diesem Thema konfrontiert.

2017 kam die Bestätigung auch vom Versuchszentrum Laimburg. Mit der Apistox-Studie wurde bestätigt, dass ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau und dem Auftreten von Anomalien an Bienenvölkern besteht. Damit wurde der Verdacht der Imker untermauert. Manfred Wolf, Projektleiter von APISTOX an der Laimburg, sagte bei der Vorstellung der Studie klar und deutlich, dass einerseits eine erhöhte Sterblichkeitsrate zu Momenten mit vermehrtem Einsatz von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln beobachtet  worden sei. Außerdem sei festgestellt worden, dass die Volksentwicklung zum Teil hinter den Erwartungen zurückbleibe und dass es aufgrund der massiven Behandlung innerhalb kurzer Zeiträume praktisch unvermeidbar sei, dass mehr Bienen sterben.

Dass nun Imker tatsächlich zu solch drastischen Mitteln wie Strafanzeigen greifen müssen, zeigt die Dramatik der Sachlage in der ganzen Breite auf.

In Südtirol gibt es über 37.000 Bienenvölker und rund 460 Wildbienenarten, von denen sich drei Viertel auf Kulturflächen und nicht in Naturräumen finden. Im Vergleich zu anderen Ländern weist Südtirol eine sehr hohe Bienendichte auf. In einer grünen Landtagsanfrage wurde dem Thema nachgegangen und die Antwort von Landesrat Schuler verweist auf die Verantwortung der Imker:

„Bei den landwirtschaftlichen Kulturen treten rund um die Blütezeit gefährliche Schadorganismen auf, die unabhängig von der Wirtschaftsweise gezielt mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft werden müssen, um schwerwiegende Ertragsausfälle abwehren zu können. Trotz aller Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen bei der Ausbringung dieser Mittel kann ein gewisses Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Um auch dieses Restrisiko zu vermeiden, müssten die Bienenstöcke außerhalb des Intensivobstbaues aufgestellt werden. Pflanzenschutzmittel werden zudem nicht nur in der Landwirtschaft eingesetzt, sondern auch im außerlandwirtschaftlichen Bereich (z.B. im öffentlichen Bereich und in Privatgärten). Um ganz sicher zu gehen, kann der Imker ein präventives Risikomanagement betreiben und den Pollen auf etwaige Rückstände untersuchen lassen.“

Wenn auch sicher die Verantwortung für ein Bienenvolk beim Imker liegt, so ist die Bienengesundheit keineswegs Privatsache, sondern eine Angelegenheit der Allgemeinheit. Zu wichtig sind Bienen für die Landwirtschaft und die Lebensmittelproduktion für die gesamte Gesellschaft. Die Aufforderung ergeht an den Landesrat und die Landwirtschaftsvertretungen, hier gemeinsame Sache zu machen. Das Thema und die auftretenden Probleme dürfen nicht marginalisiert werden, indem man sich auf einzelne Entgleisungen hinausredet.

Es braucht einen Schulterschluss von Landwirtschaft, Imkerei und KonsumentInnen, wenn es weiterhin genügend Bienen (und somit Ernährungssicherheit) im Lande geben soll.

Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba – grüne Landtagsfraktion

Thomas Haberer, Liste Zukunft Terlan

Dienstag den 24.7.2018 diskutieren die Grüne mit Thomas Waitz (Abgeordneter EU Parlament), Urban von Klebelsberg (30 Jahre lang Stiftsverwalter von Kloster Neustift) und Elda Dalla Bona (Gaslein – Gruppo di acquisto solidale) über die Zukunft der Landwirtschaft.

Die Frage lautet: Wie soll eine nachhaltige Landwirtschaft aus Sicht der Politik, der Produktion und des Konsums ausschauen?

Moderiert: Brigitte Foppa
Wo: Cusanus Akademie – Brixen
Wann: 24.7.2018 um 20:00 Uhr

Heute wurde im 1. Gesetzgebungsausschuss der Landesgesetzentwurf zum Ehrenamt behandelt. Es handelte sich dabei um Anpassungen an die staatliche Reform, die man durchaus mittragen kann.

Es ergab sich die Möglichkeit, auch das Thema der Freistellungen für Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die die ehrenamtliche Tätigkeit betreffen, aufzuwerfen. Die Abgeordnete Brigitte Foppa brachte einen entsprechenden Antrag ein. Dies der Wortlaut:

Nach dem neuen Artikel 10/ter des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:

„Artikel 10/quater – Fortbildung und Ausbildungskurse –
1. Dem Landespersonal wird das Recht auf Sonderurlaube zuerkannt, um Ausbildungs- und Fortbildungskurse zu besuchen, die für die fachkundige und korrekte Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nützlich und/oder notwendig sind.
2. Umfang der Kurse und Teilnahmemodalitäten werden mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.“

Die Diskussion im Ausschuss kreiste wie üblich um die so genannten „privilegierten Landesangestellten“, und darum, wie viel „Missbrauch“ dann wohl damit getrieben würde (etwa laut Sepp Noggler). Unterstützt wurde der Antrag von den SVP-Abgeordneten Amhof und Stirner. Somit hätte er beinahe eine knappe Mehrheit gefunden (Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Präsidentin bekanntlich doppelt).

Da aber Noggler, Tschutschenthaler, Urzi und Oberhofer dagegen stimmten und Dellemann und Atz Tammerle sich enthielten, war das Ergebnis 3:4:2 nicht ausreichend fürs Durchkommen.

Die Befürchtung, dass die Landesangestellten die Fortbildung für ihr Ehrenamt für eine Shoppingrunde missbrauchen könnten (wie es im Pausengespräch zu hören war), kann aufgegeben werden.

Nach realistischer Einschätzung von BBT-Vorstand Konrad Bergmeister wird der Rechtsstreit um das 18 km lange Baulos Pfons-Brenner zwischen dem siegreichen Baukonsortium Porr AG-Condotte und seinem Gegner Strabag die voraussichtliche Eröffnung des Tunnels, die seit einiger Zeit auf das Jahr 2027 anberaumt war, wohl bis zum Jahr 2029 verzögern. Wir Grüne stehen dem BBT und seinen Auswirkungen skeptisch bis ablehnend gegenüber, da Bauzeit, Kosten und Verlagerungseffekte allzu vielen Risiken unterliegen und sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt.

Zur Erinnerung: Noch im Mai 2006 wurde die BBT-Fertigstellung offiziell auf das Jahr 2015 prognostiziert und es war dem damals neu ernannten Vorstand Bergmeister positiv anzurechnen, dass er mit der sofortigen Verschiebung des Eröffnungstermins auf 2022 Realismus einkehren ließ. Dann stand das Jahr 2027 im Raum, das als Fertigstellungstermin jetzt wieder auf 2029 korrigiert wird.

Indessen aber wächst die Transit-Belastung der Menschen entlang der Brennerautobahn und Staatsstraßen ins Ungemessene. Der Erlass der Konzession für die Brennerautobahn A 22 (für Sommer angelkündigt) wird dann zum Prüfstein der Südtiroler Landesregierung werden: LH Kompatscher hat für diesen Fall ein LKW-Transitverbot auf der Staatsstraße angekündigt, ebenso die schrittweise Anhebung der Korridormaut. Da der BBT immer weiter in die Ferne rückt, werden konkrete Maßnahmen umso notwendiger.

 

Bozen, 09.07.2018

Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Schade für die Lehrerschaft Südtirols:

Knapp, aber leider doch ist die Einführung des 500-Euro-Bonus (Link zum Beschlussantrag) für den Ankauf von Unterrichtsmaterialien, PC-Zubehör und für den Besuch von Kulturveranstaltungen heute im Landtag gescheitert. 14 Ja gegen 15 Nein machten am Ende den Unterschied.

Im restlichen Italien wurde die 500-Euro-Kreditkarte („Carta del docente“) mit dem Gesetz „Buona Scuola“ 2015 eingeführt. Lehrpersonen können damit in bestimmten Geschäften und Einrichtungen bis zu 500 Euro pro Jahr in ihre Qualifikation investieren. Auch wenn in Südtirol das Fortbildungsangebot sehr viel reichhaltiger ist als im restlichen Staatsgebiet, hätte die Annahme des Antrags eine wichtige Unterstützung der Arbeit der Lehrpersonen bedeutet. Nicht umsonst hatten alle Kräfte der politischen Minderheiten geschlossen den Antrag mitgetragen.

Er wurde zwar abgelehnt, hat aber ganz offensichtlich bewirkt, dass die Landesregierung zumindest erwägt, einen Bonus für den Ankauf von Hard- und Software zu gewähren. Wir nehmen an, vor den Wahlen.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

RFI stellt an Mittsommertagen Zugverkehr ein: Wie gut laufen die Vorbereitungen?

RFI ist stets für Überraschungen gut: Kurz vor Beginn der Sommersaison teilt der Netzbetreiber mit, dass wegen dringender Instandhaltungsarbeiten zwischen Brenner und Trient vom 10. bis 15. August kein Zugverkehr stattfinden wird, weder für Güter noch für Passagiere. Zwar ist die Schließungszeit nur kurz bemessen, etwa im Vergleich mit der Sperre im nördlichen Wipptal, wo zwischen Brenner und Innsbruck 2012 Monate lang kein Zugverkehr lief. Dennoch stellt sich die Frage nach zeitgerechter und zielgruppengenauer Information und nach den Ersatzdiensten.

Denn in der Ferragosto-Woche ist zwar das Pendleraufkommen schwächer, aber der Urlauberverkehr umso intensiver, sodass zu fragen ist, wie Reisende und Pendler zeitgerecht darüber informiert werden; dass sie ab Brenner bzw. Trient umzusteigen haben und mit allfälligen Verzögerungen im Straßenverkehr rechnen müssen.

Auch sind die Angebote des Schienenersatzdienstes noch nicht publik, sodass ein Informationschaos zu befürchten ist, falls nicht zeitgerecht alternative Fahrpläne veröffentlicht werden. Daher ist zu hoffen, dass RFI seinem häufig genutzten Spitznamen „Restlos Fehlende Information“ diesmal nicht entspricht.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wann ist die zuständige Abteilung Mobilität von der Schließung informiert worden?
  • Auf welcher Ebene und von wem wird die notwendige Information ausgegeben?
  • Wer übernimmt die Einrichtung des Schienenersatzdienstes, muss eine Ausschreibung erfolgen?
  • Wer trägt die Kosten des Schienenersatzdienstes?

 

Landtagsabgeordnete

Hans Heiss

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

 

Bozen, 29. Juni 2018

Nach dem zaghaften Versuch 2017, einer Uralt-Forderung von Umwelt- und HeimatschützerInnen nachzukommen und den lärm- und abgasgeplagten Dolomiten ein wenig Verkehrsberuhigung zu gönnen, kommt heuer ein lauer Kompromiss. Vom 23. Juli bis 31. August folgt eine grundsätzliche Schließung zwischen 9.00 und 16.00 Uhr, die zwar Kontingentierungen vorsieht, aber wohl niemanden abweist, zusätzlich gelockert durch viele Ausnahmen. Das 2017 zaghaft beschrittene Projekt einer Schließung an einem Wochentag läuft als Alibihandlung weiter, um den Widerstand der Wirtschaftstreibenden abzumildern, der im Vorjahr auch prompt gekommen ist und im Wahljahr besonders gefürchtet wird.

Die Natur begnügt sich aber nicht mit Halbheiten oder Viertellösungen. Nach der ersten Testphase wäre es fällig gewesen, wirkungs- und sinnvolle Folgemaßnahmen zu setzen. Dies hätte bedeutet, die Passsperre auszudehnen, in einem Ausmaß und einer Form, um eine wirkliche Umsteuerung des Dolomitentourismus zu ermöglichen. Nur dann, wenn kein Ausweichen auf andere Tage oder Routen möglich ist, werden sich Gäste für eine andere Urlaubsgestaltung entscheiden. Dies wieder kann die Touristiker dazu ermutigen, auf nachhaltige Angebote umzurüsten. Nur so werden auf lange Sicht alle zu gewinnen haben: Landschaft, Natur, Einheimische und Gäste. Aber der Tourismus in Südtirol betet nur ein Mantra herunter: Wachstum ohne Grenzen, koste es, was es wolle.

Für echten Fortschritt hätte es aber ein mutiges Gesamtkonzept und breite Schultern der Verantwortlichen gebraucht, um dies auch politisch voranzutragen. Wir hätten uns solche Schritte von Landesrat Theiner erwartet – in seiner letzten Amtsphase kann er sich das auch leisten.

Die minimalistischen Sperrungen wirken wie die berühmte weiße Fahne gegenüber dem anhaltenden Verkehrsdruck. Und sie machen deutlich, mit wie wenig Mut diese Landesregierung auch dazu bereit sein wird, dem weiteren Wachstum der Transitlawine entgegen zu treten.

Bozen, 23.06.2018

Landtagsabgeordnete

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE:

Salvini-Vorschlag zur Erfassung von Angehörigen der Sinti und Roma: Wer soll allfällige Erhebungen durchführen?

In stetem Bemühen um „volksnahe“ Polarisierung hat Innenminister Salvini den Vorschlag aufs Tapet gebracht, die in Italien ansässigen Roma und Sinti nach Zahl und Nationalität zu erfassen, um sie bei fehlender italiensicher Staatsbürgerschaft u. U. auch in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Diese Maßnahme in rassistischer Tradition scheint nur einer von vielen Schritten auf dem Wege der Diskriminierung der italienischen Gesellschaft nach vielfältigen Scheidelinien: nach Staatszugehörigkeit, Hautfarbe, Migrationshintergrund oder Religionszugehörigkeit. Da im Lande selbst allenfalls das Landesinstitut für Statistik gemäß LG 12/1996, Art. 9 solche Erhebungen mit Unterstützung der Gemeinden leisten könnte, sollte vorab Sorge getroffen werden, im Wege und im Sinne der Autonomie entsprechende Zählanordnungen und–aktionen auf Landesebene vorsorglich zu unterbinden und einen Riegel vorzuschieben.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wer sollte auf Landesebene die Erfassung von Gruppen wie Sinti und Roma vornehmen?
  2. Kann das Land Südtirol im Wege der Autonomie ausschließende Zuständigkeiten geltend machen und entsprechende Anordnungen nicht durchführen?

Bozen, 19. Juni 2018

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

Einen Dank an Felix von Wohlgemuth für seinen Online-Kommentar und Leserbriefbeitrag in den „Dolomiten“ (22. Juni 2018, S. 8).

Der gleichberechtigte Platz von Frauen in der Gesellschaft ist immer noch alles andere als selbstverständlich. In Europa zeigt sich sogar zunehmend eine neue Rückwärtsgewandtheit und die Infragestellung hart erkämpfter Rechte. Dass die Geschlechtergerechtigkeit von Frauen und Männern auch in Südtirol noch fern ist, zeigen drei aktuelle Beispiele aus dem Landtag und dem Regionalrat.

  1. Erst diese Woche wurde im Landtag das Gesetz zur „Sozialen Landwirtschaft“ angenommen. Einer unserer 21 Änderungsanträge betraf die Vertretung von Frauen (den Bäuerinnen!) im Fachbeirat für die „Soziale Landwirtschaft“: er wollte festlegen, dass unter den 2 Bauernvertretern eine Frau ist. Der Vorschlag wurde abgelehnt.
  2. Im April kam das Landeshöfegesetz in den Landtag. Wir forderten im Hinblick auf die Zusammensetzung der Höfekommissionen, dass für den Vorsitz und dessen Ersatz zwei Personen vorgeschlagen werden, eine Frau und ein Mann. Außerdem schlugen wir eine Drittelquote bei der Gesamtheit der Präsidentschaften vor. Die Anträge wurden abgelehnt.
  3. Im Regionalrat legten wir einen Gesetzentwurf für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei der Listenerstellung für die Gemeinderatswahlen vor. Mindestens ein Drittel der effektiven KandidatInnen auf den Gemeinderatswahllisten sollte dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören. Bisher wird die Quote von ein Drittel auf die insgesamt mögliche Höchstzahl von Listenplätzen berechnet. Im Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats wurde das Vorhaben abgelehnt. In dieser Woche hat die Diskussion des Gesetzentwurfs im Regionalrat selbst begonnen und wird im Juli fortgeführt.

Die ernüchternden Abstimmungsergebnisse sind der Position der Landesregierung und der Rechtsopposition geschuldet. Sie zeigen auf, dass wir von einer gerechten Aufteilung der Verantwortung für das Gemeinwesen meilenweit entfernt sind. Die meisten Männer in Landtag, Regionalrat, Gesetzgebungsausschuss sind sich nicht zu schade, immer wieder die Macht der männlichen Mehrheit (25:10) auszuspielen – leider auch mit tatkräftiger Unterstützung mancher Kollegin. Es ist schon beeindruckend kleingeistig, wie mann sich an jeder noch so unbedeutenden Gremienpräsenz festkrallt. Großzügigkeit, Offenheit, ein moderner Geist der Gleichheit zwischen Mann und Frau… haben in unserem Land zunehmend Seltenheitswert.

Bozen, 15.06.2018

Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

 

Bauernbund Frauen Vertretung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertretung Sozialberufe:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertretung Sozialgenossenschaften:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertretung Sozialdienste: