LANDESGESETZENTWURF Nr. 5/18

Das Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr. 7 betrifft die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften. Das Gesetz besagt, dass allen Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, die Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen, Patronatsdienste leisten oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ab dem 60. Tag vor dem Wahltag jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und Parteien verboten ist.

Das Gesetz hatte von Anfang an den gravierenden Mangel, dass für seine Übertretung keine Sanktionen vorgesehen waren.

Dies zieht mit sich, dass regelmäßig bei den Wahlen Vereine und Verbände Wahlempfehlungen für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgeben.

Um die effektive Umsetzung des Gesetzes Nr. 7 vom 13. August 1998 zu gewährleisten, müssen deshalb Sanktionen eingeführt werden. Mit Regionalgesetzentwurf Nr. 34, eingereicht am 29.06.2015 von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss versuchte man in der XV. Legislaturperiode diese Sanktionen einzuführen.

Allerdings verblieben Unklarheiten über die Anwendbarkeit einer solchen Regelung auf die Landtagswahl, da diese mit Landesgesetz geregelt wird.

Seit 2017 gibt es nun ein Landesgesetz, das die Wahlen des Südtiroler Landtags regelt (Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“).

Im Artikel 11 dieses Gesetzes sind die Ausgaben für Wahlwerbung geregelt. Die Bezugnahme auf das Regionalgesetz Nr. 7/1998 fehlt ebenso wie die Sanktionen, die zur Einhaltung des Verbotes von Wahlwerbung seitens Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften beitragen sollen.

Der vorliegende Landesgesetzentwurf soll diese Lücke nun schließen. Hier auch der vollständige Begleitbericht.

Bozen, 18.12.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

Der Landesgestzentwurf wurde am 08.05.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

 

BESCHLUSSANTRAG

Als größter Dienstleistungsbetrieb des Landes hat der öffentlichen Dienst Vorbildcharakter, was die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer über alle Sektoren betrifft. Die Kollektivverträge des öffentlichen Dienstes gelten allgemein als Vorreiter und wirken sich beispielgebend auf die Kollektivverträge in der Privatwirtschaft aus. Deshalb hat die Südtiroler Landesregierung eine ganz besondere Verantwortung was die Entwicklung von fairen Löhnen und Gehältern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Südtirols angeht.

Es gibt eine Reihe von Hinweisen, dass die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber am Arbeitsmarkt im Sinken begriffen ist und dass aufgrund der demografischen Entwicklung im Allgemeinen und der demografischen Struktur innerhalb der öffentlichen Verwaltung im Speziellen ein allgemeiner Personalnotstand eintreten wird.

Die Gesellschaft hat sich hin den vergangenen 15 Jahren stark verändert, die Ansprüche an das Arbeitsleben hinsichtlich Flexibilität, Einkommen und Entwicklungsmöglichkeiten sind gestiegen. Die bereichsübergreifenden Kollektivverträge (BÜKV) und die Bereichsverträge haben weder wirtschaftlich noch normativ mit diesem Veränderungsprozess Schritt gehalten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kollektivverträge niemals statisch betrachtet werden dürfen. Gesellschaft, Arbeitsumfeld und Normen ändern sich ständig und darauf müssen Kollektivverträge eine angemessene Antwort in einer vertretbaren Zeit geben. Im vergangenen Jahrzehnt gab es einen Stillstand in der Weiterentwicklung der Kollektivverträge, die Gründe dafür sind folgende: Gesetzlich vorgeschriebene Aussetzung der Kollektivverträge zwischen 2010 und 2015, Sparmaßnahmen der Südtiroler Landesregierung und politische Schwerpunktsetzung abseits der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Landesverwaltung.

Damit sind die Reallöhne im vergangenen Jahrzehnt kaum gewachsen, während das Leben und vor allem das Wohnen in Südtirol teurer geworden sind. Laut AFI (Arbeitsförderungs-Institut) liegen die Lebenshaltungskosten in Südtirol um rund 20 % über dem italienischen Durchschnitt, wogegen Löhne und Gehälter nur rund 6% über dem gesamtstaatlichen Schnitt liegen (Quelle: INPS).

Aus diesen Gründen ist es höchst an der Zeit, die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für den öffentlichen Dienst aufzunehmen und sofort mit dem wirtschaftlichen Teil zu beginnen. Hierbei ist eine deutliche Erhöhung der Grundentlohnung für alle Funktionsebenen anzustreben und dies innerhalb des Jahres 2019. Anschließend muss alle zwei Jahre der wirtschaftliche Teil neu bewertet werden, damit zukünftig Flaschenhalseffekte vermieden werden.

Flankierend zu wirtschaftlichen Maßnahmen sind auch normative Maßnahmen auf bereichsübergreifender Ebene und Bereichsebene zu setzen. Hierbei geht es um die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, um die Aktualisierung der Berufsbilder und um die Neuordnung der Zulagen.

All diese Maßnahmen sind dringend anzugehen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes am Arbeitsmarkt zu steigern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Qualität und Quantität der Leistungen des öffentlichen Dienstes stark in Mitleidenschaft gezogen werden und die öffentliche Verwaltung ihre vielen Aufgaben und Leistungen schon bald nicht mehr erfüllen kann.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene und auf Bereichsebene umgehend über Einrichtung einer ständigen Plattform aufzunehmen.
  2. Auf bereichsübergreifender Ebene innerhalb 2019 den wirtschaftlichen Teil zu verhandeln und die Grundentlohnung für alle Funktionsebenen um mindestens zehn Prozent anzuheben. Zehn Prozent als Richtwert deshalb, weil dies dem Kaufkraftverlust entspricht, der im Zeitraum 2009-2016 noch nicht über Lohnsteigerungen ausgeglichen wurde (Quelle: Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, ArbeitsmarktNews 11/2018).
  3. Zukünftig auf bereichsübergreifender Ebene den wirtschaftlichen Teil verbindlich alle zwei Jahre zu verhandeln (2021, 2023, 2025).
  4. Auf Bereichsebene für das Landespersonal die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, die Aktualisierung der Berufsbilder und die Neuordnung des Zulagensystems anzugehen.
  5. Das System der „Fringe benefits“ wie SaniPro, Laborfonds, Mensa und Essengutscheine weiter zu entwickeln.

Bozen, 18.12.2018

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Vor einem halben Jahr haben wir nachgefragt, warum ein Teil der Züge von und nach Meran nicht in der Haltestelle Kaiserau/Casanova hält. Uns ist und bleibt es schleierhaft, dass ein so bevölkerungsreiches Stadtviertel, das gebaut wurde, in der Aussicht ein ökologisches Musterviertel zu werden, nur stündlich erreichbar ist. Außerdem ist die Tatsache, dass so viele Züge nicht halten, für viele PendlerInnen nicht nachvollziehbar, da es sich ja nur um einen sehr kurzen Halt handeln würde.

Wir fragen deshalb die Landesregierung,

  1.  Hat sich die Situation in den letzten Monaten verbessert?
  2.  Bleibt es dabei, dass das Stadtviertel nur stündlich angefahren wird?
  3.  Was gedenkt die Landesregierung in dieser Sache zu unternehmen?

Bozen, 17.12.2018

Landtagsabeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Der Trend der Strohballenhäuser breitet sich langsam auch in Südtirol aus, während solche Gebäude in den USA, in Kanada und in Australien eine lange Tradition haben. Die ältesten davon wurden vor über 100 Jahren errichtet. Mit Stroh und Holz kann man stabile, komfortable und mehrstöckige Gebäude bauen. Diese Bautechnik hat mittlerweile in Europa, sprich in Frankreich, Großbritannien, Holland, Österreich und in der Schweiz Fuß gefasst und auch in Deutschland steigt das Interesse dafür.

Stroh ist ein erneuerbarer Rohstoff, der preiswert und leicht erhältlich ist, und kurze Wertschöpfungsketten sowie einen hohen Mehrwert für das Territorium generiert. Auch wenn man es nicht meinen möchte, sind Strohhäuser feuerbeständig und zudem erdbebensicher, da ihr Tragwerk aus Holz oder Stahlbeton sein muss.

Die verwendete Bauweise ermöglicht eine geringe Umweltbelastung und trägt aus dreierlei Gründen zum Klimaschutz bei:

  • Während des Wachstums nimmt die Pflanze Kohlendioxid aus der Atmosphäre auf.
  • In der Bauphase wird eine viel geringere Menge an CO2 ausgestoßen als bei der Verwendung von anderem Isoliermaterial wie Steinwolle oder Polystyrol.
  • Dank der hervorragenden wärmedämmenden Eigenschaften der mit Strohballen errichteten Wände verbraucht das Gebäude weniger Energie für den Wärmekomfort und trägt somit zur Senkung der Schadstoffemissionen bei.

Die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment) von Stroh ist im Vergleich zu anderen verbreiteten Isoliermaterialien wie Mineralfasern und Polystyrol äußerst niedrig: Stroh ist ein Nebenprodukt der Landwirtschaft; daher braucht es für die Herstellung dieses Rohstoffes sehr wenig Energie. Außerdem sind die Transportkosten und -wege äußerst gering, da Stroh in ganz Italien bezogen werden kann und die Landwirte selbst die Ballen, die für das Bauwesen nötig sind, in der erforderlichen Größe und Kompaktheit herstellen können. Am Ende seines Lebenszyklus kann das Stroh kompostiert werden und entspricht daher bestens den Zielen der Kreislaufwirtschaft.

Die mäßigen Kosten im Vergleich zu einem Standardgebäude und die gesunde Innenraumluft bilden den wahren Mehrwert dieses Materials. Dank der hohen Wärme- und Lärmdämmung und der Luftqualität lebt es sich in einem Strohhaus sehr gut. Stroh setzt keine Schadstoffe frei und wenn zudem die Innenwände mit Lehm verputzt werden, absorbiert Letzterer nicht nur einen Teil der Schadstoffe, sondern trägt auch zur Feuchtigkeitsregulierung bei, was wiederum zu einem besseren hydrothermischen Komfort führt.

2015 wurde im TIS ein Workshop zu diesem Thema organisiert aus dem hervorgegangen ist, dass dieses Material und die entsprechende Bautechnik in Südtirol noch viel zu wenig verwendet werden. Laut Experten hat der Strohballenbau in Südtirol ein großes Entwicklungspotential, da dadurch sowohl die traditionelle Bauweise erhalten wird als auch innovative Lösungen ermöglicht werden, eine Kombination, welche die Stärke und die touristische Attraktivität vieler Ortschaften ausmacht.

Aus diesem Grund verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. in Zusammenarbeit mit KlimaHaus, TIS, der Laimburg und der Universität Bozen ein Projekt zur Forschung, Information und Förderung des Strohballenbaus in Südtirol in die Wege zu leiten;
  2. Ausbildungskurse für Handwerker und Planer zu den Bautechniken mit Stroh anzubieten;
  3. für Bauherren, die sich für dieses nachhaltige Material entscheiden, konkrete Unterstützungsmaßnahmen, auch wirtschaftlicher Natur, auszuarbeiten

Bozen, 15.12.2018

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Der Beschlussantrag wurde am 16.05.2019 abgeändert und genehmigt.

Die Landtagswahlen sind geschlagen, die Landesregierung ist auf dem Wege, die Europawahlen stehen vor der Tür. Es ist daher ein wichtiger Zeitpunkt, die Positionierung der Grünen Partei zu justieren. Sie wurde am Samstag, 15. Dezember bei der letzten Mitgliederversammlung vorgenommen. Mehr denn je braucht es eine ökosoziale Stimme im Land, die Umweltschutz, Respekt und soziale Gerechtigkeit einfordert und vorantreibt.

Am Beginn der Mitgliederversammlung stand eine Analyse der Landtagswahl vom 21. Oktober. Riccardo Dello Sbarba wies darauf hin, dass ein Teil der deutschen Wählerschaft an andere deutsche Listen abgegeben werden musste, dafür aber eindeutig ein Aufholen im italienischen Bereich stattgefunden hat. „Das Wahlziel, enttäuschte PD-WählerInnen aus dem urbanen Umfeld zu gewinnen, wurde erreicht, allerdings muss im ländlichen Raum nun starke Aufholarbeit geleistet werden“, so Dello Sbarba. Die Bestimmung der Grünen, interethnisch UND zugleich territorial ausgewogen präsent zu sein, verlangt große Aufmerksamkeit in der nächsten Zeit, darin waren sich Co-Parteisprecher Tobias Planer und Neo-Abgeordneter Hanspeter Staffler einig. „In diese Richtung wird das wiedergegründete „Forum der Gemeinden“ arbeiten, mit dem GemeinderätInnen von ökosozialen Bürgerlisten und SympathisantInnen aus dem ganzen Land vernetzt werden sollen“, unterstrich Staffler.

Brigitte Foppa unterstrich die Bedeutung des aktuellen Zeitpunkts. Noch nie war man dem Schritt an die Regierung so nahe gewesen wie im vergangenen Monat. Nach den Landtagswahlen hatten die Grünen klar die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme signalisiert. „Die Entscheidung der SVP, die Koalitionsverhandlungen mit der Lega einzugehen, lastet auf der Entwicklung unseres Landes. Wir werden eine sehr aufmerksame Oppositionsarbeit leisten und insbesondere in den Bereichen Umwelt und Soziale Gerechtigkeit im Landtag themenführend sein“, so die frischgebackene Fraktionssprecherin Foppa.

Die Welle der Solidarität in den letzten Wochen, vor allem als die Entscheidung der SVP für die Lega fiel, war außerordentlich und es gab gar manche neue Einschreibung in die Partei.

Eine starke grüne Vertretung ist auch im Hinblick auf die Europawahlen wichtig. Seit Längerem schon verfolgen die Südtiroler Grünen die Bemühungen rund um die Europäische Grüne Partei, auch in Italien eine solche Bewegung aufzubauen. Ziel ist es, trotz aller Widrigkeiten des Wahlgesetzes wieder eine grüne Südtiroler Vertretung im Europaparlament zu erreichen. In diese Richtung wird man in den nächsten Monaten zu arbeiten haben.

Die „grüne Welle“ weist in die Zukunft, in Europa und in Südtirol.

 

 

 

BESCHLUSSANTRAG.

Im Jahr 2017 jährte sich die Geburtsstunde der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsprüfung zum 40. Mal. Seit ihrer Einführung wurde diese Prüfung mehrmals überarbeitet, und zwar wurden vor allem neue Wege zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises ermöglicht. Eine dieser Möglichkeiten ist die europäische Zertifizierung, die von verschiedenen Einrichtungen ausgestellt wird, etwa für Deutsch vom Goethe-Institut oder vom TestDaF-Institut bzw. für Italienisch vom Zentrum für Sprachzertifizierungen CELI (Universität von Perugia) und vom Zentrum für die Zertifizierung der Sprachkenntnisse in Italienisch als Fremdsprache CILS (Universität von Siena). Eine weitere Möglichkeit, den Zweisprachigkeitsnachweis zu erlangen, wird jenen geboten, die nach dem Besuch einer italienischsprachigen Oberschule an einer deutschsprachigen Universität studieren oder umgekehrt.

Laut dem Landesinstitut für Statistik, Astat, haben im Jahr 2017:

  • 2.528 Personen den Zweitsprachigkeitsnachweis über die herkömmliche Landesprüfung erlangt,
  • 1.690 Personen die Prüfung in einer einzelnen Sprache ablegen dürfen, zumal sie eine Zertifizierung von einem international anerkannten Institut vorgelegt hatten;
  • weitere 209 Personen aufgrund von bereits in den beiden Landessprachen erworbenen Studientiteln den Zweitsprachigkeitsnachweis ohne Prüfung erlangt.

Angesichts der Tatsache, dass fast die Hälfte der Zweitsprachigkeitsnachweise durch einsprachige Prüfungen bzw. ohne Prüfung erlangt werden, ist es paradox, dass das dreisprachige Studium an der Universität Bozen nicht als Zweisprachigkeitsnachweis gilt.

Dieser Ausschluss entbehrt jeder Logik, als ob der Besuch zweier getrennten und einsprachig gehaltenen Studiengänge automatisch eine Gewähr für die Erlangung der Zweisprachigkeit wäre, während der fünfjährige Besuch einer mehrsprachigen Universität, mit Vorlesungen und Prüfungen auf Italienisch und Deutsch in einem mehrsprachigen Umfeld, dies nicht gewährleisten würde. Von außen betrachtet, kann dies als mangelndes Ver- trauen gegenüber der dreisprachigen Ausbildung unserer Universität erscheinen.

Der Wert der Mehrsprachigkeit der Universität Bozen sollte stattdessen verteidigt werden, da die Mehrsprachigkeit, auch im internationalen Ver- gleich, ihr wichtigstes Marken- und Qualitätszeichen ist. Diese Frage betrifft nicht nur die Universität Bozen, sondern auch das zweisprachige Studium an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana sowie das zweisprachige integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck.

Aus diesem Grund

verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass durch die not- wendigen gesetzlichen Änderungen ein Universitätsabschluss an der Freien Universität Bozen – sofern der Studiengang eine Reihe von Prüfungen in den zu prüfenden Landessprachen beinhaltet – automatisch als dementsprechender Zweisprachigkeitsnachweis gilt;
  2. die Möglichkeiten einer automatischen Anerkennung des entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweises für diejenigen zu prüfen, die an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana bzw. im Rahmen des zweisprachigen integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck ein Abschlussdiplom erlangen;
  3. mit der Führungsspitze der Freien Universität Bozen, der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck (integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften) Maßnahmen zu vereinbaren, die darauf abzielen, das am Ende des Studiums von den Studenten und Studentinnen effektiv erreichte Zweisprachigkeitsniveau fortwährend zu verbessern.

Bozen, 15.12.2018

gez. Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

LANDESGESETZENTWURF Nr. 3/18

In der Tourismusbranche war in den letzten Jahren mit über 32 Millionen Übernachtungen und 7 Millionen Gästen ein starker Zuwachs zu verzeichnen. Für die Wirtschaft unseres Landes ist dies eine bedeutsame Entwicklung. Sie hat jedoch auch besorgniserregende Auswirkungen, denen Einhalt geboten werden muss:

  • steigendes Verkehrsaufkommen und somit mehr Umweltverschmutzung; Errichtung von immer größeren Bauten mit entsprechendem Bodenverbrauch und Einschränkung des natürlichen Lebensraums; Anstieg des Energieverbrauchs durch immer exklusivere Wellnessangebote;
  • Anstieg der Wohnungspreise auf ein für normale Familien unerreichbares Niveau; ungleiches Wachstum innerhalb der Branche, mit Konzentration auf wenige Bezirke und auf die hochrangigsten Segmente des Beherbergungsangebots bei gleichzeitig kriselnden kleinen und mittleren Familienbetrieben, die für das Tourismusmodell unseres Landes eigentlich charakteristisch sind.

Die Entwicklung hin zu immer zahlreicheren und immer größeren Betrieben setzte sich in den letzten Jahren mit erschreckender Geschwindigkeit fort. Allein in den Jahren 2016 und 2017 wurden
zusätzliche 260.000 m³ für den Tourismus erbaut, also mehr als in den letzten zehn Jahren im Bereich des sozialen Wohnbaus errichtet wurde (insgesamt 252.000 m³ für 1.201 Wohnungen). Aber dieser Aufwärtstrend gilt nicht für alle.

Die steigende Betriebsgröße hat zu einer Polarisierung geführt: auf der einen Seite die immer größeren Tourismusbetriebe mit einem immer umfangreicheren Leistungsangebot und auf der anderen Seite die vielen kleinen und mittleren Familienbetriebe – das Herz des Südtiroler Tourismus –, die sich zunehmend in Schwierigkeiten befinden. Weitblickende Vertreter der Branche
haben die Lage erkannt und rufen dazu auf, Grenzen zu setzen, nicht nur, um die Umwelt zu schützen (die für den Tourismus eine lebensnotwendige Grundlage bildet), sondern auch um langfristig die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Branche und ein gewisses Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Arten von Betrieben zu sichern. Gelegenheit dazu hätte das neue Landesraumordnungsgesetz geboten, das nun den Titel „Raum und Landschaft“ trägt: das Landesgesetz Nr. 9 von 2018.

Hier der Gesetzentwurf und Begleitbericht in vollständiger Fassung.

Bozen, 12.12.2018

Landtagsabgeordneter

Riccardo dello Sbarba

 

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss am 28.03.2019 abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert werden.

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Aus der Mitteilung der Presseagentur des Landes Südtirol vom 21.11.2018 entnehmen wir, dass die Sektion Umweltmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes routinemäßig öffentliche Orte auf die Präsenz von gefährlichen Wirkstoffen – darunter auch Pestizide – untersuchen würde. Die Proben würden seit vier Jahren regelmäßig in Zusammenarbeit mit der örtlichen Gemeindepolizei entnommen und in der Landesagentur für Umwelt mit modernster Labortechnik analysiert.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wir ersuchen die Landesregierung, uns die Berichte zu den Messkampagnen der vergangenen vier Jahre auszuhändigen.

a. Welche Gemeinden und welche Probepunkte fallen in das Kontrollnetz?

b. Zu welchen Zeitpunkten wurden wo Proben (mit Angaben zur Probensubstanz und Probenmenge) entnommen?

c. Wie wurde die Probenentnahme operativ und im Detail gehandhabt?

d. Wie wurden die Proben zwischengelagert und wann wurden sie analysiert?

e. Welche Analysemethodik im Labor wurde genau angewandt?

f. Wir ersuchen um die Messergebnisse der vier Kampagnen hinsichtlich Gemeinde, Probepunkt, Zeitpunkt der Entnahme, Zeitpunkt der Analyse, vorgefundene Wirkstoffe bzw. Pestizide.

Bozen, 11.12.2018

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

 

Die neuen Fahrpläne des Verkehrsverbundes Südtirol bringen einige interessante Neuerungen mit sich. Als young greens southtyrol freuen wir uns, dass es ab 9. Dezember erstmals eine regionale Direktverbindung zwischen den drei Hauptstädten der Euregio Tirol-Südtirol-Trentino gibt. Zumal die Forderung nach einer solchen Verbindung zwischen Trient, Bozen und Innsbruck in unserem Wahlprogramm für die diesjährigen Landtagswahlen zu finde war. Unser Aktivist Michael Keitsch findet, dass da noch mehr zu machen wäre: „Die beiden Direktverbindungen in der Früh um 6:40 Uhr und Abends um 21:00 Uhr sind zu wenig, da auch tagsüber viele PendlerInnen auf dieser Strecke unterwegs sind und teilweise bis zu zwei Mal umsteigen müssen. Weitere Verbindungen, etwa am Vorabend und gegen Mittag, sind auf jeden Fall notwendig. Zudem gibt es diese Verbindungen nur jeweils in eine Richtung, es sind aber in beiden Richtungen PendlerInnen unterwegs.“ Ein weiterer Kritikpunkt sei die schlechte Abstimmung der Abendverbindung mit dem Überregionalen Verkehr. So haben beispielsweise Fahrgäste, welche mit dem Zug aus München kommen, nichts von der neuen Direktverbindung, da sie dafür knapp 20 Minuten zu spät in Innsbruck ankommen.

Die Verdichtung der Taktfrequenz bei der Überlandbuslinie 201 zwischen Bozen und Meran zeigt aus Sicht der young greens southtyrol eindeutig, dass der Bedarf für einen Ausbau der Bahnlinie Bozen-Meran mehr als gegeben ist: „Mittelfristig ist ein zweigleisiger Ausbau der Bozen-Meraner-Bahn inklusive zweier neuer Haltestellen in Bozen und einer in Meran-Sinich die einzige Möglichkeit den Pendlerverkehr im Etschtal auf eine nachhaltige wie komfortable Weise in den zu Griff bekommen. Die angekündigten baulichen Maßnahmen sind schnellstmöglich in die Tat umzusetzen.“ ist Michael Keitsch überzeugt.

Auch die Pustertalbahn erfährt mit einer zusätzlichen Morgenverbindung zwischen Bruneck und Franzensfeste bzw. Bruneck und Innichen, sowie jeweils einer neuen Abendverbindung in die Gegenrichtung eine Aufwertung. Für Michael Keitsch ist jedoch klar: „Auch die Pustertalbahn benötigt eine bauliche Aufwertung. Die Riggertalschleife sollte baldmöglichst realisiert werden. Ein zweites Gleis für die Pustertalbahn sollte mittel- bis langfristig ebenso verlegt werden, da man so die Zuglinie besser auslasten und damit einen effizienteren PendlerInnenverkehr ermöglichen kann. Weiters ist durch den Bau der Koralmbahn zwischen Klagenfurt und Graz, sowie des Semmering-Basistunnels an der österreichischen Südbahnstrecke zwischen Wien und Graz langfristig eine Verbindung zwischen Bruneck bzw. Bozen und Klagenfurt, von wo eine Weiterreise nach Graz bzw. Wien möglich sein wird, durchaus sinnvoll. Daher sollte die zukünftige Landesregierung sich um Gespräche mit der ÖBB und den österreichischen Bundesländern Tirol und Kärnten über eine solche Bahnverbindung bemühen.“

LANDESGESETZENTWURF Nr. 2/18

Zum Wunsch nach mehrsprachigen Angeboten in der Südtiroler Schule

Schon seit Langem fordern einzelne Teile der Südtiroler Gesellschaft ein mehrsprachiges schulisches Zusatzangebot für Südtiroler Kinder und Jugendliche, vom Kindergarten ausgehend über Grund- und Mittelschule bis in Oberschule bzw. Berufsschule. Die aktiven Initiativen hierzu reichen von Elternvereinen (Convivia, Genitori per il Bilinguismo / Eltern für die Zweisprachigkeit, MixLing) bis hin zu kulturpolitischen Interventionen (etwa Manifest Südtirol 2019), jedoch dürfte der Wunsch noch sehr viel weiter verbreitet sein.

Bereits 2008 ging aus einer Umfrage des Landeselternbeirates für die deutsche Schule (LBE) unter den Eltern- und SchulratspräsidentInnen hervor, dass die Mehrheit dieser Elternvertretung ein mehrsprachiges Zusatzangebot gut finden würde: 57,9 % hätte zum damaligen Zeitpunkt ein solches Angebot „voll“ oder „tendenziell“ befürwortet“.

Die Meinung innerhalb der (deutschen) Elternschaft war auch einige Jahre später ähnlich: Laut einer Umfrage des LBE aus dem Jahr 2015 ginge mehr als ein Fünftel gar so weit, die deutsche und italienische Schule zusammenzulegen, insgesamt wünschen sich 77% der befragten Eltern eine stärkere Berücksichtigung der italienischen Sprache in der Schule.

Auch der derzeitige Landesbeirat der Eltern weist immer wieder auf die Forderung nach mehr Mehrsprachigkeit innerhalb der Elternschaft hin (s. zum Beispiel Salto-Artikel vom 22.08.2018).

Wünsche in dieser Richtung haben weiterhin Bestand – wie es deutlich in der jüngsten Sprachstatistik des ASTAT zum Ausdruck kommt: 69% der SüdtirolerInnen etwa wäre mit der Einführung des Zweitsprachunterrichts im Vorschulalter sehr oder ziemlich einverstanden, ebenso wären 69% der SüdtirolerInnen mit der Einführung des Unterrichts einiger Fächer in einer anderen Sprache sehr oder ziemlich einverstanden. (Südtiroler Sprachbarometer. Sprachgebrauch und Sprachidentität in Südtirol 2014. Astat, Schriftenreihe Nr. 211).

Hier der vollstängige Landesgestzentwurf und Begleitbericht. 

Bozen, 10.12.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa