BESCHLUSSANTRAG.

Im Jahr 2017 jährte sich die Geburtsstunde der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsprüfung zum 40. Mal. Seit ihrer Einführung wurde diese Prüfung mehrmals überarbeitet, und zwar wurden vor allem neue Wege zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises ermöglicht. Eine dieser Möglichkeiten ist die europäische Zertifizierung, die von verschiedenen Einrichtungen ausgestellt wird, etwa für Deutsch vom Goethe-Institut oder vom TestDaF-Institut bzw. für Italienisch vom Zentrum für Sprachzertifizierungen CELI (Universität von Perugia) und vom Zentrum für die Zertifizierung der Sprachkenntnisse in Italienisch als Fremdsprache CILS (Universität von Siena). Eine weitere Möglichkeit, den Zweisprachigkeitsnachweis zu erlangen, wird jenen geboten, die nach dem Besuch einer italienischsprachigen Oberschule an einer deutschsprachigen Universität studieren oder umgekehrt.

Laut dem Landesinstitut für Statistik, Astat, haben im Jahr 2017:

  • 2.528 Personen den Zweitsprachigkeitsnachweis über die herkömmliche Landesprüfung erlangt,
  • 1.690 Personen die Prüfung in einer einzelnen Sprache ablegen dürfen, zumal sie eine Zertifizierung von einem international anerkannten Institut vorgelegt hatten;
  • weitere 209 Personen aufgrund von bereits in den beiden Landessprachen erworbenen Studientiteln den Zweitsprachigkeitsnachweis ohne Prüfung erlangt.

Angesichts der Tatsache, dass fast die Hälfte der Zweitsprachigkeitsnachweise durch einsprachige Prüfungen bzw. ohne Prüfung erlangt werden, ist es paradox, dass das dreisprachige Studium an der Universität Bozen nicht als Zweisprachigkeitsnachweis gilt.

Dieser Ausschluss entbehrt jeder Logik, als ob der Besuch zweier getrennten und einsprachig gehaltenen Studiengänge automatisch eine Gewähr für die Erlangung der Zweisprachigkeit wäre, während der fünfjährige Besuch einer mehrsprachigen Universität, mit Vorlesungen und Prüfungen auf Italienisch und Deutsch in einem mehrsprachigen Umfeld, dies nicht gewährleisten würde. Von außen betrachtet, kann dies als mangelndes Ver- trauen gegenüber der dreisprachigen Ausbildung unserer Universität erscheinen.

Der Wert der Mehrsprachigkeit der Universität Bozen sollte stattdessen verteidigt werden, da die Mehrsprachigkeit, auch im internationalen Ver- gleich, ihr wichtigstes Marken- und Qualitätszeichen ist. Diese Frage betrifft nicht nur die Universität Bozen, sondern auch das zweisprachige Studium an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana sowie das zweisprachige integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck.

Aus diesem Grund

verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass durch die not- wendigen gesetzlichen Änderungen ein Universitätsabschluss an der Freien Universität Bozen – sofern der Studiengang eine Reihe von Prüfungen in den zu prüfenden Landessprachen beinhaltet – automatisch als dementsprechender Zweisprachigkeitsnachweis gilt;
  2. die Möglichkeiten einer automatischen Anerkennung des entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweises für diejenigen zu prüfen, die an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana bzw. im Rahmen des zweisprachigen integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck ein Abschlussdiplom erlangen;
  3. mit der Führungsspitze der Freien Universität Bozen, der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck (integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften) Maßnahmen zu vereinbaren, die darauf abzielen, das am Ende des Studiums von den Studenten und Studentinnen effektiv erreichte Zweisprachigkeitsniveau fortwährend zu verbessern.

Bozen, 15.12.2018

gez. Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

LANDESGESETZENTWURF Nr. 3/18

In der Tourismusbranche war in den letzten Jahren mit über 32 Millionen Übernachtungen und 7 Millionen Gästen ein starker Zuwachs zu verzeichnen. Für die Wirtschaft unseres Landes ist dies eine bedeutsame Entwicklung. Sie hat jedoch auch besorgniserregende Auswirkungen, denen Einhalt geboten werden muss:

  • steigendes Verkehrsaufkommen und somit mehr Umweltverschmutzung; Errichtung von immer größeren Bauten mit entsprechendem Bodenverbrauch und Einschränkung des natürlichen Lebensraums; Anstieg des Energieverbrauchs durch immer exklusivere Wellnessangebote;
  • Anstieg der Wohnungspreise auf ein für normale Familien unerreichbares Niveau; ungleiches Wachstum innerhalb der Branche, mit Konzentration auf wenige Bezirke und auf die hochrangigsten Segmente des Beherbergungsangebots bei gleichzeitig kriselnden kleinen und mittleren Familienbetrieben, die für das Tourismusmodell unseres Landes eigentlich charakteristisch sind.

Die Entwicklung hin zu immer zahlreicheren und immer größeren Betrieben setzte sich in den letzten Jahren mit erschreckender Geschwindigkeit fort. Allein in den Jahren 2016 und 2017 wurden
zusätzliche 260.000 m³ für den Tourismus erbaut, also mehr als in den letzten zehn Jahren im Bereich des sozialen Wohnbaus errichtet wurde (insgesamt 252.000 m³ für 1.201 Wohnungen). Aber dieser Aufwärtstrend gilt nicht für alle.

Die steigende Betriebsgröße hat zu einer Polarisierung geführt: auf der einen Seite die immer größeren Tourismusbetriebe mit einem immer umfangreicheren Leistungsangebot und auf der anderen Seite die vielen kleinen und mittleren Familienbetriebe – das Herz des Südtiroler Tourismus –, die sich zunehmend in Schwierigkeiten befinden. Weitblickende Vertreter der Branche
haben die Lage erkannt und rufen dazu auf, Grenzen zu setzen, nicht nur, um die Umwelt zu schützen (die für den Tourismus eine lebensnotwendige Grundlage bildet), sondern auch um langfristig die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Branche und ein gewisses Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Arten von Betrieben zu sichern. Gelegenheit dazu hätte das neue Landesraumordnungsgesetz geboten, das nun den Titel „Raum und Landschaft“ trägt: das Landesgesetz Nr. 9 von 2018.

Hier der Gesetzentwurf und Begleitbericht in vollständiger Fassung.

Bozen, 12.12.2018

Landtagsabgeordneter

Riccardo dello Sbarba

 

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss am 28.03.2019 abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert werden.

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Aus der Mitteilung der Presseagentur des Landes Südtirol vom 21.11.2018 entnehmen wir, dass die Sektion Umweltmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes routinemäßig öffentliche Orte auf die Präsenz von gefährlichen Wirkstoffen – darunter auch Pestizide – untersuchen würde. Die Proben würden seit vier Jahren regelmäßig in Zusammenarbeit mit der örtlichen Gemeindepolizei entnommen und in der Landesagentur für Umwelt mit modernster Labortechnik analysiert.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wir ersuchen die Landesregierung, uns die Berichte zu den Messkampagnen der vergangenen vier Jahre auszuhändigen.

a. Welche Gemeinden und welche Probepunkte fallen in das Kontrollnetz?

b. Zu welchen Zeitpunkten wurden wo Proben (mit Angaben zur Probensubstanz und Probenmenge) entnommen?

c. Wie wurde die Probenentnahme operativ und im Detail gehandhabt?

d. Wie wurden die Proben zwischengelagert und wann wurden sie analysiert?

e. Welche Analysemethodik im Labor wurde genau angewandt?

f. Wir ersuchen um die Messergebnisse der vier Kampagnen hinsichtlich Gemeinde, Probepunkt, Zeitpunkt der Entnahme, Zeitpunkt der Analyse, vorgefundene Wirkstoffe bzw. Pestizide.

Bozen, 11.12.2018

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

 

Die neuen Fahrpläne des Verkehrsverbundes Südtirol bringen einige interessante Neuerungen mit sich. Als young greens southtyrol freuen wir uns, dass es ab 9. Dezember erstmals eine regionale Direktverbindung zwischen den drei Hauptstädten der Euregio Tirol-Südtirol-Trentino gibt. Zumal die Forderung nach einer solchen Verbindung zwischen Trient, Bozen und Innsbruck in unserem Wahlprogramm für die diesjährigen Landtagswahlen zu finde war. Unser Aktivist Michael Keitsch findet, dass da noch mehr zu machen wäre: „Die beiden Direktverbindungen in der Früh um 6:40 Uhr und Abends um 21:00 Uhr sind zu wenig, da auch tagsüber viele PendlerInnen auf dieser Strecke unterwegs sind und teilweise bis zu zwei Mal umsteigen müssen. Weitere Verbindungen, etwa am Vorabend und gegen Mittag, sind auf jeden Fall notwendig. Zudem gibt es diese Verbindungen nur jeweils in eine Richtung, es sind aber in beiden Richtungen PendlerInnen unterwegs.“ Ein weiterer Kritikpunkt sei die schlechte Abstimmung der Abendverbindung mit dem Überregionalen Verkehr. So haben beispielsweise Fahrgäste, welche mit dem Zug aus München kommen, nichts von der neuen Direktverbindung, da sie dafür knapp 20 Minuten zu spät in Innsbruck ankommen.

Die Verdichtung der Taktfrequenz bei der Überlandbuslinie 201 zwischen Bozen und Meran zeigt aus Sicht der young greens southtyrol eindeutig, dass der Bedarf für einen Ausbau der Bahnlinie Bozen-Meran mehr als gegeben ist: „Mittelfristig ist ein zweigleisiger Ausbau der Bozen-Meraner-Bahn inklusive zweier neuer Haltestellen in Bozen und einer in Meran-Sinich die einzige Möglichkeit den Pendlerverkehr im Etschtal auf eine nachhaltige wie komfortable Weise in den zu Griff bekommen. Die angekündigten baulichen Maßnahmen sind schnellstmöglich in die Tat umzusetzen.“ ist Michael Keitsch überzeugt.

Auch die Pustertalbahn erfährt mit einer zusätzlichen Morgenverbindung zwischen Bruneck und Franzensfeste bzw. Bruneck und Innichen, sowie jeweils einer neuen Abendverbindung in die Gegenrichtung eine Aufwertung. Für Michael Keitsch ist jedoch klar: „Auch die Pustertalbahn benötigt eine bauliche Aufwertung. Die Riggertalschleife sollte baldmöglichst realisiert werden. Ein zweites Gleis für die Pustertalbahn sollte mittel- bis langfristig ebenso verlegt werden, da man so die Zuglinie besser auslasten und damit einen effizienteren PendlerInnenverkehr ermöglichen kann. Weiters ist durch den Bau der Koralmbahn zwischen Klagenfurt und Graz, sowie des Semmering-Basistunnels an der österreichischen Südbahnstrecke zwischen Wien und Graz langfristig eine Verbindung zwischen Bruneck bzw. Bozen und Klagenfurt, von wo eine Weiterreise nach Graz bzw. Wien möglich sein wird, durchaus sinnvoll. Daher sollte die zukünftige Landesregierung sich um Gespräche mit der ÖBB und den österreichischen Bundesländern Tirol und Kärnten über eine solche Bahnverbindung bemühen.“

LANDESGESETZENTWURF Nr. 2/18

Zum Wunsch nach mehrsprachigen Angeboten in der Südtiroler Schule

Schon seit Langem fordern einzelne Teile der Südtiroler Gesellschaft ein mehrsprachiges schulisches Zusatzangebot für Südtiroler Kinder und Jugendliche, vom Kindergarten ausgehend über Grund- und Mittelschule bis in Oberschule bzw. Berufsschule. Die aktiven Initiativen hierzu reichen von Elternvereinen (Convivia, Genitori per il Bilinguismo / Eltern für die Zweisprachigkeit, MixLing) bis hin zu kulturpolitischen Interventionen (etwa Manifest Südtirol 2019), jedoch dürfte der Wunsch noch sehr viel weiter verbreitet sein.

Bereits 2008 ging aus einer Umfrage des Landeselternbeirates für die deutsche Schule (LBE) unter den Eltern- und SchulratspräsidentInnen hervor, dass die Mehrheit dieser Elternvertretung ein mehrsprachiges Zusatzangebot gut finden würde: 57,9 % hätte zum damaligen Zeitpunkt ein solches Angebot „voll“ oder „tendenziell“ befürwortet“.

Die Meinung innerhalb der (deutschen) Elternschaft war auch einige Jahre später ähnlich: Laut einer Umfrage des LBE aus dem Jahr 2015 ginge mehr als ein Fünftel gar so weit, die deutsche und italienische Schule zusammenzulegen, insgesamt wünschen sich 77% der befragten Eltern eine stärkere Berücksichtigung der italienischen Sprache in der Schule.

Auch der derzeitige Landesbeirat der Eltern weist immer wieder auf die Forderung nach mehr Mehrsprachigkeit innerhalb der Elternschaft hin (s. zum Beispiel Salto-Artikel vom 22.08.2018).

Wünsche in dieser Richtung haben weiterhin Bestand – wie es deutlich in der jüngsten Sprachstatistik des ASTAT zum Ausdruck kommt: 69% der SüdtirolerInnen etwa wäre mit der Einführung des Zweitsprachunterrichts im Vorschulalter sehr oder ziemlich einverstanden, ebenso wären 69% der SüdtirolerInnen mit der Einführung des Unterrichts einiger Fächer in einer anderen Sprache sehr oder ziemlich einverstanden. (Südtiroler Sprachbarometer. Sprachgebrauch und Sprachidentität in Südtirol 2014. Astat, Schriftenreihe Nr. 211).

Hier der vollstängige Landesgestzentwurf und Begleitbericht

Bozen, 10.12.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

 

 

BESCHLUSSANTRAG.

Aus dem jüngsten Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) geht hervor, dass die Zahl der Flüchtlinge weltweit 65 Millionen beträgt. Der Großteil befindet sich in den Flüchtlingslagern der Nachbarländer, in denen äußerst schwierige Umstände vorherrschen. Aus diesem Grund beschließen viele Menschen, erneut zu flüchten. Dabei finden Tausende in der Wüste, im Meer, in den Gefängnissen der Diktatoren oder in den Lagern der Schlepper den Tod.

Um dieser unerträglichen Katastrophe Einhalt zu gebieten und Hilfsmaßnahmen für alle Betroffenen, die ein Recht darauf haben, zu sichern, ist die Schaffung humanitärer Korridore als Ausweg aus den gefährdeten Gebieten erforderlich. Anstatt abzuwarten, bis diese Menschen irgendwie zu uns gelangen, müssten wir diejenigen, die einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt sind, dort abholen, wo sie sich befinden – insbesondere in den Flüchtlingslagern in Kriegsgebieten. Ein kleiner Schritt in diese Richtung wurde von religiösen Organisationen gemacht. Es ist wichtig, diese Initiativen zu fördern, so wie das bereits im benachbarten Trient erfolgt.

Am 15. Dezember 2015 wurde ein Abkommen zwischen der italienischen Regierung und den Trägern der Initiative, nämlich der Gemeinschaft Sant’Egidio, dem italienischen Verband der  evangelischen Gemeinden, der Gemeinschaft Papst Johannes XXIII., der Waldenser Kirchenleitung (Tavola valdese) und dem zivilen Friedenskorps der „Operazione Colomba“, unterzeichnet.

Das Abkommen sieht die Öffnung des ersten außerordentlichen humanitären Korridors Europas sowie den sofortigen Schutz jener Flüchtlingsfamilien vor, die sich in den von der UNO unterstützten Flüchtlingslagern unweit der syrischen Grenze im Libanon befinden. Diese Menschen sind dem UNHCR bekannt und werden registriert, nachdem sie anhand verschiedener Kriterien ausgewählt wurden (z. B. Dauer der Flucht oder besondere Schützbedürftigkeit, wobei als besonders schutzbedürftig Kinder, Schwerkranke, Gewaltopfer usw. gelten).

Durch den von Italien geöffneten humanitären Korridor sollen in der ersten Phase 2.000 Menschen nicht nur aus dem Libanon, sondern auch aus Marokko und Äthiopien in unser Land gelangen. Bis Dezember 2018 kamen bereits 1.400 der asylberechtigten Menschen nach Italien. Sie wurden in verschiedenen Provinzen aufgenommen, darunter Trient, Reggio Emilia, Turin, Aprilia und Bologna. Die Träger der Initiative und die italienische Regierung haben bereits beschlossen, die Laufzeit des Korridors zu verlängern und weitere Gebiete miteinzubeziehen. Ab dem zweiten Aufenthaltsjahr der aufgenommenen Personen werden die Kosten gänzlich vom Staat übernommen, während im ersten Jahr die Träger dafür aufkommen müssen.

Das benachbarte Trentino zeigt uns, wie das Projekt funktioniert. Bisher hat das Trentino verschiedene syrische Familien (ca. 60 Personen) aufgenommen, die ein humanitäres Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit erhalten hatten, das von der italienischen Botschaft im Libanon ausgestellt wurde.

Wie bereits erwähnt, tragen die Projektträger die Kosten. Im Trentino ist die Diözese dafür verantwortlich, die z. B. die Villa S. Nicolò bei Ravina, die einstige Sommerresidenz des Erzbischofs, unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Die Art und Weise der Betreuung ähnelt jener, die für Personen, die internationalen Schutz beantragen, vorgesehen ist: Verpflegung und Unterkunft, lebenswichtige Güter, gesundheitliche, soziale und psychologische Unterstützung, Sprach- und Kulturmittlung, Rechtsberatung betreffend denSchutzstatus, italienische Sprach- und Kulturkurse, Heranführung an das Gemeinschaftsleben, Berufsbildung und Ausbildung für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Auch die Provinz Trient hat beschlossen, einen Beitrag zu leisten, indem sie im ersten Jahr, also solange der Staat keine Finanzierung bereitstellt, die Kosten für die Betreuung übernimmt. Die Zahl der über dieses Projekt aufgenommenen Personen wurde als Teil der dem Trentino zugewiesenen „Quote“ im Rahmen der staatlichen Verteilung der Asylbewerber anerkannt. Es handelt sich also um keine zusätzliche Belastung; es werden lediglich für einen Teil der zugeteilten Flüchtlingsquote die humanitären Korridore genutzt, anstatt eine zufällige Zuweisung von Flüchtlingen zuzulassen, bei der die Betroffenen über gefährliche Wege an ihr Ziel gelangen müssen. Das Projekt ist bisher nicht sehr umfangreich, jedoch beispielgebend dafür, wie mit dem Thema Flüchtlinge umgegangen werden kann. Daher wäre es wichtig, dass sich auch das Land Südtirol an diesem Projekt beteiligt, um diejenigen zu unterstützen, die über die entsprechenden Absicherungen verfügen und auch in unserem Land versuchen möchten, Menschen über diesen ersten europäischen humanitären Korridor aufzunehmen

Aus diesen Gründen befindet der Südtiroler Landtag

die Initiative „humanitäter Korridor“ gemäß Abkommen vom 15. Dezember 2015 zwischen der italienischen Regierung und der Gemeinschaft Sant’Egidio, dem italienischen Verband der evangelischen Gemeinden, der Gemeinschaft Papst Johannes XXIII., der Waldenser Kirchenleitung (Tavola valdese) und dem zivilen Friedenskorps der „Operazione Colomba“ als bewährte Praxis für einen positiven Umgang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und spricht sich für die Fortsetzung dieses Projekts auch nach dem geplanten Zweijahreszeitraum aus

Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung,

  1. zu überprüfen, ob es in Südtirol Interessenten für diese Initiative gibt und mit der Provinz Trient und den Partnern der Initiative, wie der Gemeinschaft Sant’Egidio, dem Italienischen Verband der evangelischen Gemeinden, der Gemeinschaft Papst Johannes XXIII., der Waldenser Kirchenleitung (Tavola valdese) und dem zivilen Friedenskorps der „Operazione Colomba“ Kontakt aufzunehmen, um detailliertere Informationen zum Projekt einzuholen;
  2. bei einem positiven Ergebnis der im vorherigen Punkt genannten Überprüfung für den Zeitraum, in dem der Staat nicht für die Kosten aufkommt, eine finanzielle Deckung zugunsten derjenigen zu gewährleisten, die über die notwendigen Absicherungen verfügen (die sorgfältig von der Landesregierung geprüft werden) und hierzulande die Aufnahme von Personen über den ersten europäischen „humanitären Korridor“ ermöglichen möchten, so wie im Abkommen vom 15. Dezember 2015 zwischen der italienischen Regierung und der Gemeinschaft Sant’Egidio, dem italienischen Verband der evangelischen Gemeinden, der Gemeinschaft Papst Johannes XXIII., der Waldenser Kirchenleitung (Tavola valdese) und dem zivilen Friedenskorps der „Operazione Colomba“ vorgesehen.

Bozen, 6.12.2018

 Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Der Tageszeitung Alto Adige vom 5.12.2018 entnehmen wir die Nachricht, dass eine italo-französische Gesellschaft ein PPP-Projekt zur Realisierung der Straßenbahnlinie 1 in Bozen eingereicht habe. Die Gesellschaft würde die Investitionskosten von rund 150 Mio. Euro aufbringen und im Gegenzug die Straßenbahnlinie 20 Jahre lang betreiben. Ein PPP-Projekt mit diesem Ausmaß hätte voraussichtlich wesentlich kürzere Realisierungszeiten, weil das Knowhow sowohl auf der Planungs- als auch auf der Umsetzungsebene bereits vorhanden ist. Die öffentliche Verwaltung behielte die Governance über das Projektes und könnte sich voll uns ganz auf dessen Steuerung konzentrieren.

Am 30.11.2018 wurde im Informationssystem der Öffentlichen Verträge das „Projekt über die technische und wirtschaftliche Machbarkeit einer neuen Straßenbahnlinie, die den Zugbahnhof Bozen mit dem Verkehrsknotenpunkt Sigmundskron verbindet mit Option auf endgültiges Projekt und Bauleitung“ ausgeschrieben.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Warum wird von Seiten des Landes eine Machbarkeitsstudie ausgeschrieben, wenn laut Tageszeitung Alto Adige bereits ein fertiger Projektvorschlag vorliegen sollte?
  2. Wie gedenkt die Landesregierung mit dem bereits eingereichten PPP-Projekt einer italo-französischen Gesellschaft zu verfahren?
  3. Wir ersuchen die Landesregierung, uns die Eckdaten dieses Projekts mitzuteilen:
    1. Name der italo-französischen Gesellschaft,
    2. Geplante Investitionssumme,
    3. Geschätzte Dauer der Projektphase,
    4. Geschätzte Dauer der Verhandlungsphase,
    5. Geschätzte Dauer der Genehmigungsphase,
    6. Geschätzte Dauer der Umsetzungsphase.
  4. Wieviel Jahre würde die PPP-Gesellschaft die Straßenbahnlinie beitreiben?

Bozen, 06.12.2018

L.-Abg.

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Südtirol ist ein Land, das sich seit jeher für Natur- und Artenschutz einsetzt. Wälder und Almen dienen nicht nur fort- und landwirtschaftlichen Zwecken, sondern bieten auch landschaftliche Attraktion für Touristen und Ansässige. Für Pflanzen und Tiere sind die Berg- und Tallandschaften Südtirols vitaler Lebensraum. Zahlreiche der in Südtirol heimischen Tier- und Pflanzenarten sind jedoch vom Aussterben bedroht. Dabei ist die häufigste Gefährdungsursache die Zerstörung der Lebensräume durch Änderung der Landnutzung, in erster Linie aufgrund von Intensivierung oder durch eine Auflassung der Bewirtschaftung. 3.064 Tierarten, rund 41% der untersuchten Tierarten fallen laut Roter Liste der gefährdeten Tierarten in Südtirol unter die Sparte „gefährdet“.

1994 wurde in diesem Sinne das Buch „Lista Rossa delle specie minacciate in Alto Adige“ zur bedrohten Fauna veröffentlicht, welches in den darauffolgenden Jahren in einer limitierten Stückzahl nachgedruckt wurde. Die Liste harrt seitdem einer Aktualisierung. Im Jahr 2006 wurde vom Südtiroler Naturmuseum die Liste der bedrohten Pflanzenarten erstellt. Auch sie ist mittlerweile zehn Jahre alt. Besonders die Rote Liste der gefährdeten Tiere würde dringend eine Neubearbeitung brauchen, wie uns auf Anfrage von der Vereinigung Südtiroler Biologen (VSB) bestätigt wurde.

2014 wurde das Thema der bedrohten Tierarten ein weiteres Mal vom Naturmuseum Südtirol aufgegriffen und es wurde ein Internetportal online gestellt, welches die Verbreitung von mehr als 4000 Pflanzen- und Tierarten in Südtirol erfasst. Auf dieser Website können Verbreitungsdaten und –karten sowie einige wenige Informationen und Charakteristiken der Tier- und Pflanzenarten abgerufen werden (www.florafauna.it).

Die Website der Ornithologen und Ornithologinnen in Italien (www.ornitho.it) arbeitet nach einem vergleichbaren Prinzip. Auf der Homepage können die Verbreitungsdaten verschiedener Vogelarten und anderen Tierarten aufgerufen werden, die auf einer geographischen Karte visualisiert werden können. Die Idee hinter dieser Website ist, dass professionelle OrnithologInnen nebst Interessierten Sichtungen von Tieren in die Karten eintragen können und auch Fotos der Tiere hochladen können.

Auch Apps, die auf die Interaktion mit Laien zielen, gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Ein Beispiel ist die App „OstSeeTiere“, in der Sichtungen und Totgefundene Meeressäuger der Ostsee gemeldet werden können. Alle gemeldeten Sichtungen werden anschließend der Öffentlichkeit in einer interaktiven Karte zugänglich gemacht. Auf diese Weise können Laien einen Beitrag für den Schutz und die Erhebung dieser Tierarten leisten.

Neben diesen Aspekten der Erhebung und Datensammlung bedarf es für einen umfassenden Natur- und Artenschutz auch einer kontinuierlichen Sensibilisierung der Bevölkerung. Südtirol hat eine langjährige Tradition in der Sensibilisierungs- und Informationstätigkeit für die bedrohten Tier- und Pflanzenarten vorzuweisen. Die heute mittleren und älteren Generationen erinnern sich an Poster, die an allen erdenklichen öffentlichen und privaten Flächen, von den Schutzhütten bis zu den Bahnhöfen, den Arztpraxen bis zu den Eingangsbereichen der Behörden, Bildungseinrichtungen und Schulen etc. auf die Notwendigkeit des Artenschutzes hinwiesen. Diese Poster prägten erstens die Bilder und Namen der geschützten und bedrohten Tier- und Pflanzenarten ein, waren zweitens aber auch eine deutliche Aufforderung an alle, hierfür Verantwortung zu übernehmen.

Für diese Verantwortung, so die Befürchtung, könnte heute weniger Bewusstsein bestehen. Junge Generationen, Gäste, neue MitbürgerInnen kennen oft die geschützten Arten nicht und können sie so auch nicht von anderen unterscheiden.

Zwar leistet die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung eine sehr gute Sensibilisierungsarbeit, die zahlreiche Veranstaltungen in den Südtiroler Naturparkhäusern und Unterrichtsmaterialien beinhaltet, jedoch befassen sich diese Kampagnen vorwiegend mit weithin bekannten Tierarten, verschiedenen Lebensräumen, sowie spezifischen Wissen über die Naturparks.

Vergleichsweise wenig Wissen wird über vorwiegend unbekannte Tier- und Pflanzenarten vermittelt. Es wäre deshalb sinnvoll, die bestehende Informationskampagne auszubauen und breiter anzulegen, um auch jene zu erreichen, die sich wenig mit der Thematik der bedrohten Tier- und Pflanzenarten auseinandersetzen, und deshalb auch ein geringes Bewusstsein über die bestehende Artenvielfalt haben. Zuvor muss allerdings die Liste der bedrohten Tierarten dringend überarbeitet werden.

Schließlich wird von ExpertInnenseite darauf hingewiesen, dass die Datenlage für stark gefährdete Pflanzenarten ungleich besser als die der Tiere und dass die Institutionen, die in Südtirol naturkundliche Erhebungen durchführen (Naturmuseum bzw. Biodiversity Center am Naturmuseum, Abteilung 28, Amt für Jagd und Fischerei, Institut für Alpine Umwelt der EURAC, Biologisches Landeslabor, Universität Bozen und gelegentlich auch Laimburg und Abteilung 32, bisher noch ungenügend vernetzt sind. Das Naturmuseum als zentrale Stelle für die zentrale Speicherung naturkundlicher Daten sollte in dieser Funktion gestärkt werden um eine kontinuierliche Datensammlung und –Betreuung zu gewährleisten bzw. die Vernetzung der oben genannten Institutionen zu verbessern.

 Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Die Liste der bedrohten Tierarten, möglichst nach Gruppen getrennt, auf den aktuellen Stand zu bringen.
  2. Die Informationskampagnen zu den geschützten und bedrohten Tier- und Pflanzenarten Südtirols mit Postern, Flyern etc. neu aufzulegen, indem sie in Inhalt, Gestaltung und Kommunikation aktualisiert werden.
  3. Das Webportal des Naturmuseums Südtirols (florafauna.it) zu vervollständigen, die Auffindbarkeit im Internet zu verbessern, mit einem interaktiven Zugang für Interessierte aufzuwerten und mit einer handytauglichen App zu versehen.
  4. Mit den Fachleuten die Entwicklung einer App zu erwägen, mit der Sichtungen von bedrohten Tierarten mit Standpunkt und Fotos in einer öffentlich zugänglichen Karte eingetragen werden können.
  5. Für alle diese Aufgaben die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und zu stabilisieren, damit auch eine kontinuierliche Forschungs- und Vernetzungsarbeit gewährleistet werden kann.

Bozen, 06.12.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Der Beschlussantrag wurde in der Sitzung vom 05.06.2019 genehmigt.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In Südtirol stößt man immer wieder auf unterschiedliche Preisgestaltung für „Einheimische“ und für „Nichtansässige“. In unserer Sprechstunde wurde uns im Spezifischen der Fall der Seiseralmbahn gemeldet, für die die EinwohnerInnen der Gemeinde Kastelruth ermäßigte Fahrpreise bezahlen, während die nichtansässigen SüdtirolerInnen sowie die ausländischen Gäste für den vollen Preis zur Kasse gebeten werden.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach einer möglichen Rechtswidrigkeit laut geltendem EU-Recht. Denn die Seiseralmbahn erbringt keine ausschließlichen Verkehrsdienstleistungen und fällt demnach unter die EU Dienstleistungsrichtlinie „gleiches Entgelt für gleiche Leistung“. Die Richtlinie gilt gleichermaßen für öffentlich als auch für privat betriebene Aufstiegsanlagen.

Da der Busdienst mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Linie 179) und somit mit dem Südtirolpass nur dann angeboten wird, wenn die Seilbahn nicht fährt, wiegt die Ungleichbehandlung umso schwerer. Schließlich ist es doch so, dass die Gemeindeansässigen keine besonderen Steuern oder Gebühren entrichten mussten, um den Bau oder Betrieb der Bahn zu finanzieren, was eine Preisreduzierung eventuell rechtfertigen könnte. Indessen kommen eventuelle Subventionen aus dem Landeshaushalt und folglich aus den Steuerzahlungen aller SüdtirolerInnen und nicht nur der Kastelruther Wohnbevölkerung.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie positioniert sich die Landesregierung gegenüber der möglichen Rechtswidrigkeit wegen Ungleichbehandlung?
  2. Wurde die genannte Aufstiegsanlage mit öffentlichen Mitteln subventioniert? Wenn ja, in welchem Ausmaß und zu welchem Zeitpunkt?
  3. Gab es auch eine Gemeindefinanzierung? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Bozen, 05.12.2018

L.-Abg.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Zunehmend weisen die Vertretungen des Hilfspersonals an Schulen auf ihre wachsende Arbeitsbelastung hin. Durch die Zuweisung von 1.270 Quadratmetern pro SchulwartIn an zu putzender Fläche, aber auch durch das Ansteigen des Durchschnittsalters (es liegt mittlerweile bei 55 Jahren) und durch fehlende Nachbesetzung klagen die SchulwartInnen über großen Arbeitsdruck und über den Verfall ihres Berufsprofils.

Außerdem sind in den letzten Jahren neue Schulgebäude geschaffen worden, ohne dass der Personalstand des Hilfspersonals angepasst worden wäre. Das bedeutet nicht nur wachsende Belastung für die Arbeitenden, sondern auch immer öfter Schulen, die überhaupt keinen Schulwartsdienst mehr haben und die abgeriegelt werden müssen.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie viele Stellen wurden aufgrund des Stabilitätspakts insgesamt in der Verwaltung abgebaut? Wie viele Stellen im Bereich der SchulwartInnen wurden durch den Stabilitätspakt abgebaut?
  2. Wie viele Schulgebäude sind in Südtirol derzeit am Vormittag ohne Schulwarte?
  3. Wie wird in den Schulen, die abgeriegelt sind, die Sicherheit im Brandfalle u.ä. Fällen garantiert?
  4. Wie soll in Zukunft die außerordentlich wichtigen Aufsichtsdienste der SchülerInnen gewährleistet werden, wenn das dafür vorgesehene Personal fast ausschließlich nur mehr Reinigungsdienste machen muss?
  5. Bei den mittlerweile großteils ganztägig besetzten Schulräumlichkeiten bleibt die Zeit die Flächen zu reinigen gering? Wie soll die Gesundheit und die Sicherheit des Personals garantiert werden, wenn Schulwarte anstatt der vorgesehenen 150 m² zu reinigenden Fläche, teilweise 300 m² und mehr pro Stunde reinigen müssen?
  6. Gibt es im Hinblick auf das hohe Durchschnittsalter der SchulwartInnen Ansätze des Age-Managements?
  7. Menschliche und arbeitsmäßige Wertschätzung und Anerkennung in dieser Berufskategorie sind leider gänzlich verloren gegangen. Wie gedenkt man das Wohlbefinden des Personals unter dem Aspekt des immer zunehmenden (negativen) Arbeitsstresses zu fördern?
  8. In der Arbeitsgruppe „Kriterien für die Zuweisung des Hilfspersonals“ wurden Parameter wie z.B. Nutzung, Häufigkeit, Schüleranzahl in einer sog. Untergruppe ausgearbeitet. Nach welchem Kriterium wurden diese erarbeitet?
  9. Die mit dem Stabilitätspakt vorgesehenen Sparmaßnahmen sahen eine Einsparung von 3% vor. Wir ersuchen um eine Nachberechnung derselben auf Grund der effektiv getroffenen Einsparungen.
  10. Ersatzdienste erfolgen fast ausschließlich mit Personal mit psychischen und/oder körperlichen Einschränkungen. Angesichts der bereits bestehenden großen Probleme, fragen wir uns warum?

Bozen, 05.12.2018

L.-Abg.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.