BESCHLUSSANTRAG

Seit einigen Jahren sind Großraubwildtiere infolge ihrer erneuten Ausbreitung im gesamten Alpenraum auch in Südtirol unterwegs. Es handelt sich dabei um eine europaweite Erscheinung, die allerorts Angst und Besorgnis auslöst, die aber weitgehend vorhersehbar ist. Deshalb ist es möglich und sinnvoll Vorbeugungs- und Managementpläne zu beschließen. Großraubwildtiere sind gemäß europäischer und italienischer Gesetzgebung geschützte Arten.

DER BÄR
Im Text des Berner Übereinkommens vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, das von Italien mit dem
Gesetz vom 5. August 1981, Nr. 503 ratifiziert wurde, ist der Bär im Anhang II (streng geschützte Tierarten) angeführt.

In der europäischen Habitat-Richtlinie (92/43/EWG, 22.7.92) ist der Bär im Anhang IV angeführt (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse).

Ausnahmen sind einzig bei Tieren vorgesehen, die schwere Schäden anrichten bzw. deren Entfernung aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Der Bär ist zudem im Anhang II, welcher die Ausweisung besonderer Schutzgebiete vorsieht, angeführt.

In Italien wurde die besagte Richtlinie mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 357/1997 umgesetzt. Das Rahmengesetz Nr. 157/1992 betreffend die Wildhege führt außerdem den Bär unter den besonders geschützten Tierarten an und sieht für dessen Tötung strafrechtliche Sanktionen vor.

DER WOLF
Im Berner Übereinkommen ist der Wolf im Anhang II (streng geschützte Tierarten) angeführt: Es ist ein besonderer Schutz vorgesehen und vor allem sind der Fang, die Tötung und die Haltung dieser Tierart sowie deren Handel verboten.

In der europäischen Habitat-Richtlinie ist der Wolf im Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) und im Anhang IV (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse) angeführt: Dabei sind der Fang, die Tötung, die Störung, die Haltung, der Transport und der Austausch dieser Tierart sowie deren Handel verboten.

In Italien führt das Gesetz vom 11. Februar 1992, Nr. 157, betreffend die Wildhege den Wolf unter den besonders geschützten Tierarten an (Artikel 2 Absatz 1). Das Dekret des Präsidenten der Republik vom 8. September 1997, Nr. 357 setzt die HabitatRichtlinie um und führt den Wolf in Anhang D an, d.h. unter den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Laut italienischer Gesetzgebung erfordern die Tötung und der Fang dieser Art die Genehmigung des Umweltministeriums nach Einholen der Stellungnahme der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA), sofern sie nur gelegentlich bzw. unter besonderen Umständen erfolgen (z.B. bei Wölfen die aufgrund ihres Prädationsdrucks auf das Vieh in besonderen Gebieten oder Situationen als problematisch gelten) und der „gute Erhaltungszustand“ gesichert ist sowie falls nachgewiesen wird, dass vor der Entnahme präventive und alternative Maßnahmen korrekt und skrupulös angewandt wurden.

Vor dem Hintergrund dieser Bestimmungen zum Schutz des Großraubwildes liegt die Hauptaufgabe der autonomen Regionen und Provinzen darin, die Koexistenz zwischen diesen Tieren und der
Bevölkerung zu gewährleisten, vor allem aber alle anderen Nutztierarten, die leichte Beute dieser Raubtiere sind, zu schützen.

Die Erfahrungen anderer europäischer Länder lehren uns, dass dies möglich ist, obwohl die lange Abwesenheit des Großraubwildes in Gebieten wie unserem eine Reihe an Problemen aufwirft, etwa die Rückkehr zu einer angemessenen Kultur im Umgang mit diesen Tierarten, den Schutz von Menschen und Tieren sowie den Ersatz etwaiger Schäden. In ganz Europa, wo diese Tierarten
vorhanden sind (es gibt auch einen Aktionsplan des Europarates), sehen die Managementpläne insbesondere die Eindämmung der Auswirkungen der Raubtiere auf die menschlichen Tätigkeiten durch vier Maßnahmen vor: Schadensprävention, Schadensersatz, Unterstützung für die Züchter und Managementmaßnahmen.

Grundlegend ist also eine umfassende Strategie zur Prävention, Information und Handhabung dieses Phänomens erforderlich, und zwar nicht nur in Notsituationen; das Großraubwild ist nämlich zweifellos im Hinblick auf unseren natürlichen Lebensraum samt den damit verbundenen ökologischen Aspekten sowie auf den Tourismus und somit die gesamte Wirtschaft von Interesse für
unser Land.

Seit 2015 hat sich in Südtirol gelegentlich eine eigene Arbeitsgruppe versammelt, die allerdings nie offiziell eingerichtet wurde und an der sich Landesbeamte sowie Vertreter der potenziell „Geschädigten“ ehrenamtlich beteiligen. In der letzten Sitzung, die im Dezember 2018 stattgefunden hat (und die auch die einzige dieses Jahres war), war die Gruppe breiter und ausgewogener zusammengesetzt: Neben den Vertretern der Landesämter wurden auch Vertreter und Vertreterinnen vom Verband der Südtiroler Kleintierzüchter, vom Landesjagdverband, von HGV, Alpenverein, Gemeindenverband, Bauernbund (einschließlich einzelner betroffenen Landwirte und Landwirtinnen), des Naturparks Stilfserjoch, des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz, des Naturkundemuseums, des Instituts für Regionalentwicklung der EURAC, des Imkerbundes sowie des Sanitätsbetriebes dazu eingeladen. Eine zweifellos sehr positive Zusammensetzung, deren Beibehaltung aber für die Zukunft nicht gesichert ist, zumal diese Gruppe nicht offiziell eingesetzt wurde.

Aus diesem Grunde
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. binnen sechs Monaten ab Genehmigung dieses Beschlussantrages in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Südtiroler Naturparks, des Naturparks Stilfser Joch und den Bezugspersonen der anderen alpinen Regionen einen Managementplan für Großraubtiere auszuarbeiten. Dabei sind auch die Stellungnahmen der Südtiroler Umweltverbände und von mindestens einer wissenschaftlichen Fachperson, wie zum Beispiel einer Theriologin/einem Theriologen, die/der auf Großraubtiere spezialisiert ist, einzuholen. Dieser Managementplan, der in einer für alle interessierten Abgeordneten offenen Anhörung im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtages vorzustellen ist, soll die Rückkehr der Großraubtiere zum Thema haben und das Ziel verfolgen, die betroffene Bevölkerung durch ein mitgetragenes Projekt und durch gemeinsame Aktionen zu informieren und miteinzubeziehen.
  2. Einen „Beirat für Großraubwild“ einzusetzen, der systematisch alle Aspekte im Zusammenhang mit der Rückkehr dieser Tiere im Landesgebiet abdecken soll, und neben den Vertretern der Landesverwaltung und der betroffenen Akteure, Vereinigungen und Gebiete auch einen oder mehrere Vertreter der Wissenschaft, zum Beispiel auf Großraubwild spezialisierte Theriologen, in diesen Beirat zu entsenden. Dieser Beirat, der die Landesverwaltung beratend unterstützen wird, soll ein Arbeitsprogramm ausarbeiten, das alle Aspekte der Rückkehr der großen Raubtiere im Landesgebiet Südtirol berücksichtigt.

Bozen, 20 Dezember 2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 902 vom 11.09.2018 wurde das Prinzip „Integration durch Leistung“ im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen seitens Drittstaatsangehöriger festgeschrieben. In der öffentlichen Debatte hierzu hat der zuständige Landesrat immer wieder betont, dass ihm auch von „Fachleuten“ die Notwendigkeit eines gewissen „Zwangs“ angeraten worden sei und dass es vielerlei Probleme mit nicht-integrationswilligen MigrantInnen gebe, die durch diesen Schritt behoben werden könnten. Insbesondere wurde auf das Problem der Schulverweigerung verwiesen. Auf unsere Nachfragen hin, wie viele es denn solche Fälle gebe, gab es keine konkreten Auskünfte.

Wir gehen davon aus, dass im Vorfeld dieses Beschlusses eine Erhebung der Sachlage erfolgt sein dürfte und richten daher folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

Wie viele Fälle von Schulverweigerung seitens Familien von Drittstaatsangehörigen gab es 2017 (oder 2016, falls keine Auskunft zu 2017 möglich) in Südtirol?

Bozen, 19.12.2018

L.-Abg.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Von PendlerInnen erfahren wir, dass die sehr notwendige und sinnvolle Verbindung zwischen Bozen und Meran mit Linienführung über die Gemeinden Lana, Tscherms und Marling seit der jüngsten Fahrplanänderung nicht mehr über das Krankenhaus Bozen und Gries geführt wird. Stattdessen verkehren alle Busse dieser Linienführung nur mehr über die Drususallee. Sowohl für die PendlerInnen, die in Gries arbeiten, als auch für die Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen das Krankenhaus aufsuchen müssen, dort arbeiten oder die “Claudiana” besuchen, stellt dies eine unzumutbare Verschlechterung dar. Es gibt praktisch keine direkte Verbindung mehr zwischen den oben genannten Gemeinden und dem Landeskrankenhaus Bozen.

Wer in Moritzing aussteigt, muss die Meranerstraße queren, ohne Zebrastreifen noch Gehsteige. Die Änderung der Linienführung bringt somit Menschen in Gefahr, wenn sie zu einer gewissen Uhrzeit das Krankenhaus und/oder ihren Arbeitsplatz dort oder in Gries erreichen wollen. Auch abends kann man über Gries und das Krankenhaus nicht mehr direkt in die oben genannten Gemeinden gelangen wie dies bisher der Fall war.

Die Verbindung über die Gemeinden Lana, Tscherms und Marling und die direkte Anbindung derselben an die Landeshauptstadt und das Landeskrankenhaus war eine der großen Errungenschaften der letzten Jahre. Nun wurde sie mit einem Schlag zunichte gemacht.

 Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Warum wurde die neue Linienführung im genannten Sinne beschlossen?
  2. Wird hier Abhilfe geschaffen? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchem Vorhaben?
  3. Wenn nein? Warum nicht? Befürchtet man nicht eine Zunahme des privaten Verkehrs?

Bozen, 19.12.2018

L.-Abg. Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Die Grünen von Leifers legen eine Tagesordnung vor, die heute Abend im Leiferer Gemeinderat behandelt wird. Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt das Vorhaben der Grünen Gemeinderatsfraktion von Leifers.

Die Gemeinde Leifers hat die Prozedur eingeleitet um den Landschaftsplan der Gemeinde abzuändern und somit die Möglichkeit einer Verlängerung der Flughafenpiste zu verhindern. Diese Prozedur ist im Raumordnungsgesetz der Provinz Bozen vorgesehen und beinhalten unter anderem folgende Vorgehensweise: die Veröffentlichung, die Sammlung von Einwänden, die Analyse der vorgelegten Vorschläge der zuständigen Landesämter sowie der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung bis hin zur Entscheidung der Landesregierung.
Gestern hat jedoch die Landesregierung in aller Eile den Vorschlag der Gemeinde Leifers zurückgewiesen, ohne dass besagte Vorgehensweise stattgefunden hätte. Die Landesregierung hat den Vorschlag als „unzulässig“ abgewiesen, offensichtlich aufgrund eines Gutachtens des Rechtsamts. So eine „präventive Zurückweisung“ ist vom Gesetz in dieser Form nicht vorgesehen und steht im Gegensatz zu den Normen des Raumordnungsgesetzes, indem es einer Gemeinde das gute Recht verweigert, einen Vorschlag auszuarbeiten und diesen der vorgesehenen Prozedur zu unterziehen.
Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt diesen Beschlussantrag, eingebracht von der Grünen Liste Leifers, ausdrücklich und erhofft sich, dass er angenommen wird. Die Gemeinde Leifers muss in ihrem Kampf für die Respektierung des Volkswillens, welcher im Referendum 2016 zum Ausdruck kam, unterstützt werden. 70% der Bevölkerung haben damals jeglichem Ausbau des Flughafens ein eindeutiges nein erteilt.

Für die Grünen im Gemeinderat von Leifers
Giorgio Zanvettor

Für die Grüne Landtagsfraktion
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Im Anhang die besagte Tagesordnung.

BESCHLUSSANTRAG

Südtirol ist eine der Provinzen, in denen die Lebenshaltungskosten am höchsten sind. Unter dieser Situation leiden vor allem lohnabhängige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Laut der ASTAT-Studie „Arbeitnehmer und Entlohnungen in der Privatwirtschaft 2011 – 2016“ sind  in diesem Zeitraum die inflationsbereinigten Jahresbruttoentlohnungen um 0,8 % gesunken. Der Rückgang betrifft vor allem Personen mit einem befristeten Vertrag oder mit einem Teilzeitvertrag und weniger diejenigen, die Vollzeit arbeiten. Die Analyse nach Altersstufen zeigt in allen Alters- klassen einen Rückgang der Entlohnung auf. Die Altersklassen 25 – 29 Jahre, 35 – 39 Jahre, 50 – 54 Jahre und 55 – 59 Jahre müssen die größten Verluste hinnehmen, wobei die Klasse 50 – 54 mit 3,5 % am stärksten betroffen ist.

Seit Jahren erfasst das ASTAT auch die Anzahl der armutsgefährdeten Haushalte: Sie liegt stabil bei rund 17 % der Bevölkerung. Armutsgefährdet sind rund 35.000 Haushalte, in denen etwa 87.000 Menschen leben.

Auch die Studie über die Steuereinnahmen, die vom AFI-IPL auf der Grundlage von Daten des Finanzministeriums ausgearbeitet wurde, zeugt von der Einkommensschere in Südtirol: Im Jahr 2017 gaben nur 3,1 % der Steuerzahler ein Ein- kommen über 75.000 Euro an, während 27,6 % nach eigenen Angaben weniger als 10.000 Euro verdienten.

Andererseits ist das Bruttoinlandsprodukt Südtirols in den letzten Jahren stetig angestiegen: um + 0,6% im Jahr 2014, + 1,9 % 2015, + 2,2 % 2016, +1,7 % 2017 und die Prognose für 2018 lautet +  2,5 %.

Südtirol hat also auf die Wirtschaftskrise gut reagiert, und das ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Natürlich sind die Vitalität der Unternehmen, aber auch der Fleiß der Arbeitnehmer und die Rolle der öffentlichen Hand sowohl bei der finanziellen Unterstützung der Wirtschaft als auch bei der Gewährleistung der Effizienz des gesamten Territorialsystems wichtige Aspekte.

Ein Vergleich all dieser Daten zeigt, dass in den letzten Jahren die Gewinne der Unternehmen gestiegen sind, während die Entlohnungen stetig an Wert verloren haben.

Es ist daher dringend notwendig, eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung des Einkommens in unserem Land wiederherzustellen. Die Arbeitnehmer haben in den letzten Jahren durch ihren Fleiß und durch ihre Steuern die Unterstützung der Privatwirtschaft durch die öffentliche Hand mitfinanziert und dadurch zur Steigerung des Wohlstands beigetragen: Nun sollen sie auch an diesem Wohlstand teilhaben.

Die Wirtschaft wird vom Land großzügig bezuschusst. Die Unternehmen kamen zudem in den Genuss einer Ermäßigung der Wertschöpfungs- steuer IRAP auf den Mindestsatz von 2,68 %. Aufgrund der Steuersenkung von Wertschöpfungssteuer und Unternehmenssteuer (IRES) werden Unternehmen 2018 gut 144 Millionen Euro weniger zahlen als 2012, was einer Reduzierung von 20 % entspricht, während im selben Zeitraum das Einkommenssteueraufkommen aus lohnabhängiger Erwerbstätigkeit um 231 Millionen Euro, also um 14 %, steigen wird.

Es ist nur billig und recht, wenn wenigstens ein Teil der Steuereinsparungen von Unternehmen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt wird, was auch eine positive Auswirkung im Hin- blick auf die Umverteilung des Wohlstandes hätte.

Um die Entlohnungen aufzuwerten, können Zusatzverträge auf lokaler und auf betrieblicher Ebene abgeschlossen werden. Solche Zusatzverträge finden in Südtirol leider kaum Anwendung.

Sie sind jedoch in den staatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen. Das Dreierabkommen von 1993 zwischen Unternehmern, Gewerkschaften und Regierung sah zwei Verhandlungsebenen vor: gesamtstaatliche Verträge, die Mindestbedingungen für alle Arbeitnehmer gewährleisten sollten, und dezentrale Verträge, die wiederum in zwei Kategorien unterteilt sind:

  • Zusatzverträge auf betrieblicher Ebene für die Großindustrie
  • Zusatzverträge auf lokaler Ebene für das Kleingewerbe und das mittelständische Gewerbe sowie für das

Beide Vertragsformen erfüllen den Zweck, die Besoldung der Arbeitnehmer den spezifischen lokalen Gegebenheiten anzupassen. Solche Ver- träge sind für ein Land wie Südtirol mit einer hohen Inflationsrate, wo die Preise vom Fremden- verkehr in die Höhe getrieben werden, umso wichtiger.

Das Land kann sich in diesem Bereich nicht auf seine „Neutralität“ berufen. Die dezentrale Verhandlung kann nämlich von der öffentlichen Hand gefördert oder gebremst werden, vor allem in Be- reichen wie dem Handel, dem Handwerk und den Kleinbetrieben. Das 1993 abgeschlossene Ab- kommen wurde übrigens auch von der Regierung unterzeichnet, sodass nun die Politik auf irgendeine Art und Weise dafür bürgen muss.

Das Land kann die Aufnahme von Verhandlungen auf lokaler Ebene durch verschiedene Schritte fördern:

  • indem es Unternehmer und Gewerkschaften an einen Tisch bringt und sie dazu auffordert, Zusatzverhandlungen auf lokaler und betrieblicher Ebene aufzunehmen.
  • Erstes Ziel dieses Verhandlungstisches sollte es sein, ein „Rahmenabkommen auf Landes- ebene“ (nach dem Vorbild des Abkommens von 1993 zwischen Unternehmern, Gewerkschaften und Regierung) im Sinne eines „Südtiroler Mindeststundenlohnes“ abzuschließen, das es allen vollzeitbeschäftigten, lohnabhängigen Arbeitnehmern ermöglichen soll, mit Würde bis zum Monatsende auszukommen.
  • Diesen Verhandlungen auf Landesebene sollten weitere Verhandlungen auf Branchen-, und/oder Betriebsebene folgen, die zum Abschluss der entsprechenden Zusatzverträge führen sollten.
  • Auf der Grundlage dieses Rahmenabkommens auf Landesebene sowie der darauf folgenden Zusatzverträge auf Branchen-, und/oder Betriebsebene sollte das Land eine Reihe von fördernden oder abschreckenden Maßnahmen treffen (etwa durch die Gewährung von Beiträgen oder durch die Anpassung der IRAP-Steuersätze), um dadurch die dezentrale Verhandlung zu fördern und jene Betriebe zu belohnen, die sie auch umsetzen.

Dies vorausgeschickt,

wird die Landesregierung verpflichtet,

  1. ein Dringlichkeitstreffen mit den Unternehmerverbänden der verschiedenen Bereiche und den Gewerkschaftsvertretern einzuberufen, um Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Rahmenabkommens auf Landesebene aufzunehmen, in dem ein „Südtiroler Mindeststundenlohn“ festgelegt werden soll, das es allen vollzeitbeschäftigten, lohnabhängigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen soll, mit Würde bis zum Monatsende auszukommen;
  2. die Aufnahme von dezentralen Zusatzverhandlungen auf Gebiets-, Branchen-, und/oder Betriebsebene im Privatsektor – wenn nötig auch durch ihre Unterstützung und/oder in Eigenregie – voranzutreiben;
  3. unterstützende Maßnahmen im Hinblick auf den Abschluss von Zusatzverträgen auf Gebiets-, Branchen-, und/oder Betriebsebene im Privatsektor zu ergreifen, indem die Förderkriterien überarbeitet werden und/oder die IRAP- Steuersätze angepasst und somit verstärkt Unternehmen oder Berufsgruppen belohnt werden, die Zusatzverträge auf lokaler und betrieblicher Ebene abschließen, welche die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Personals verbessern;
  4. jene Unternehmen, die sich nicht an den mit dem Rahmenabkommen gemäß Punkt 1 fest- gelegten „Südtiroler Mindeststundenlohn“ halten, von allen finanziellen und steuerlichen Vergünstigungen auszuschließen.

Bozen, 19. Dezember 2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

LANDESGESETZENTWURF Nr. 5/18

Das Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr. 7 betrifft die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften. Das Gesetz besagt, dass allen Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, die Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen, Patronatsdienste leisten oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ab dem 60. Tag vor dem Wahltag jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und Parteien verboten ist.

Das Gesetz hatte von Anfang an den gravierenden Mangel, dass für seine Übertretung keine Sanktionen vorgesehen waren.

Dies zieht mit sich, dass regelmäßig bei den Wahlen Vereine und Verbände Wahlempfehlungen für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgeben.

Um die effektive Umsetzung des Gesetzes Nr. 7 vom 13. August 1998 zu gewährleisten, müssen deshalb Sanktionen eingeführt werden. Mit Regionalgesetzentwurf Nr. 34, eingereicht am 29.06.2015 von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss versuchte man in der XV. Legislaturperiode diese Sanktionen einzuführen.

Allerdings verblieben Unklarheiten über die Anwendbarkeit einer solchen Regelung auf die Landtagswahl, da diese mit Landesgesetz geregelt wird.

Seit 2017 gibt es nun ein Landesgesetz, das die Wahlen des Südtiroler Landtags regelt (Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“).

Im Artikel 11 dieses Gesetzes sind die Ausgaben für Wahlwerbung geregelt. Die Bezugnahme auf das Regionalgesetz Nr. 7/1998 fehlt ebenso wie die Sanktionen, die zur Einhaltung des Verbotes von Wahlwerbung seitens Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften beitragen sollen.

Der vorliegende Landesgesetzentwurf soll diese Lücke nun schließen. Hier auch der vollständige Begleitbericht.

Bozen, 18.12.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

Der Landesgestzentwurf wurde am 08.05.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

 

BESCHLUSSANTRAG

Als größter Dienstleistungsbetrieb des Landes hat der öffentlichen Dienst Vorbildcharakter, was die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer über alle Sektoren betrifft. Die Kollektivverträge des öffentlichen Dienstes gelten allgemein als Vorreiter und wirken sich beispielgebend auf die Kollektivverträge in der Privatwirtschaft aus. Deshalb hat die Südtiroler Landesregierung eine ganz besondere Verantwortung was die Entwicklung von fairen Löhnen und Gehältern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Südtirols angeht.

Es gibt eine Reihe von Hinweisen, dass die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber am Arbeitsmarkt im Sinken begriffen ist und dass aufgrund der demografischen Entwicklung im Allgemeinen und der demografischen Struktur innerhalb der öffentlichen Verwaltung im Speziellen ein allgemeiner Personalnotstand eintreten wird.

Die Gesellschaft hat sich hin den vergangenen 15 Jahren stark verändert, die Ansprüche an das Arbeitsleben hinsichtlich Flexibilität, Einkommen und Entwicklungsmöglichkeiten sind gestiegen. Die bereichsübergreifenden Kollektivverträge (BÜKV) und die Bereichsverträge haben weder wirtschaftlich noch normativ mit diesem Veränderungsprozess Schritt gehalten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kollektivverträge niemals statisch betrachtet werden dürfen. Gesellschaft, Arbeitsumfeld und Normen ändern sich ständig und darauf müssen Kollektivverträge eine angemessene Antwort in einer vertretbaren Zeit geben. Im vergangenen Jahrzehnt gab es einen Stillstand in der Weiterentwicklung der Kollektivverträge, die Gründe dafür sind folgende: Gesetzlich vorgeschriebene Aussetzung der Kollektivverträge zwischen 2010 und 2015, Sparmaßnahmen der Südtiroler Landesregierung und politische Schwerpunktsetzung abseits der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Landesverwaltung.

Damit sind die Reallöhne im vergangenen Jahrzehnt kaum gewachsen, während das Leben und vor allem das Wohnen in Südtirol teurer geworden sind. Laut AFI (Arbeitsförderungs-Institut) liegen die Lebenshaltungskosten in Südtirol um rund 20 % über dem italienischen Durchschnitt, wogegen Löhne und Gehälter nur rund 6% über dem gesamtstaatlichen Schnitt liegen (Quelle: INPS).

Aus diesen Gründen ist es höchst an der Zeit, die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für den öffentlichen Dienst aufzunehmen und sofort mit dem wirtschaftlichen Teil zu beginnen. Hierbei ist eine deutliche Erhöhung der Grundentlohnung für alle Funktionsebenen anzustreben und dies innerhalb des Jahres 2019. Anschließend muss alle zwei Jahre der wirtschaftliche Teil neu bewertet werden, damit zukünftig Flaschenhalseffekte vermieden werden.

Flankierend zu wirtschaftlichen Maßnahmen sind auch normative Maßnahmen auf bereichsübergreifender Ebene und Bereichsebene zu setzen. Hierbei geht es um die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, um die Aktualisierung der Berufsbilder und um die Neuordnung der Zulagen.

All diese Maßnahmen sind dringend anzugehen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes am Arbeitsmarkt zu steigern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Qualität und Quantität der Leistungen des öffentlichen Dienstes stark in Mitleidenschaft gezogen werden und die öffentliche Verwaltung ihre vielen Aufgaben und Leistungen schon bald nicht mehr erfüllen kann.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene und auf Bereichsebene umgehend über Einrichtung einer ständigen Plattform aufzunehmen.
  2. Auf bereichsübergreifender Ebene innerhalb 2019 den wirtschaftlichen Teil zu verhandeln und die Grundentlohnung für alle Funktionsebenen um mindestens zehn Prozent anzuheben. Zehn Prozent als Richtwert deshalb, weil dies dem Kaufkraftverlust entspricht, der im Zeitraum 2009-2016 noch nicht über Lohnsteigerungen ausgeglichen wurde (Quelle: Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, ArbeitsmarktNews 11/2018).
  3. Zukünftig auf bereichsübergreifender Ebene den wirtschaftlichen Teil verbindlich alle zwei Jahre zu verhandeln (2021, 2023, 2025).
  4. Auf Bereichsebene für das Landespersonal die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, die Aktualisierung der Berufsbilder und die Neuordnung des Zulagensystems anzugehen.
  5. Das System der „Fringe benefits“ wie SaniPro, Laborfonds, Mensa und Essengutscheine weiter zu entwickeln.

Bozen, 18.12.2018

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Vor einem halben Jahr haben wir nachgefragt, warum ein Teil der Züge von und nach Meran nicht in der Haltestelle Kaiserau/Casanova hält. Uns ist und bleibt es schleierhaft, dass ein so bevölkerungsreiches Stadtviertel, das gebaut wurde, in der Aussicht ein ökologisches Musterviertel zu werden, nur stündlich erreichbar ist. Außerdem ist die Tatsache, dass so viele Züge nicht halten, für viele PendlerInnen nicht nachvollziehbar, da es sich ja nur um einen sehr kurzen Halt handeln würde.

Wir fragen deshalb die Landesregierung,

  1.  Hat sich die Situation in den letzten Monaten verbessert?
  2.  Bleibt es dabei, dass das Stadtviertel nur stündlich angefahren wird?
  3.  Was gedenkt die Landesregierung in dieser Sache zu unternehmen?

Bozen, 17.12.2018

Landtagsabeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Der Trend der Strohballenhäuser breitet sich langsam auch in Südtirol aus, während solche Gebäude in den USA, in Kanada und in Australien eine lange Tradition haben. Die ältesten davon wurden vor über 100 Jahren errichtet. Mit Stroh und Holz kann man stabile, komfortable und mehrstöckige Gebäude bauen. Diese Bautechnik hat mittlerweile in Europa, sprich in Frankreich, Großbritannien, Holland, Österreich und in der Schweiz Fuß gefasst und auch in Deutschland steigt das Interesse dafür.

Stroh ist ein erneuerbarer Rohstoff, der preiswert und leicht erhältlich ist, und kurze Wertschöpfungsketten sowie einen hohen Mehrwert für das Territorium generiert. Auch wenn man es nicht meinen möchte, sind Strohhäuser feuerbeständig und zudem erdbebensicher, da ihr Tragwerk aus Holz oder Stahlbeton sein muss.

Die verwendete Bauweise ermöglicht eine geringe Umweltbelastung und trägt aus dreierlei Gründen zum Klimaschutz bei:

  • Während des Wachstums nimmt die Pflanze Kohlendioxid aus der Atmosphäre auf.
  • In der Bauphase wird eine viel geringere Menge an CO2 ausgestoßen als bei der Verwendung von anderem Isoliermaterial wie Steinwolle oder Polystyrol.
  • Dank der hervorragenden wärmedämmenden Eigenschaften der mit Strohballen errichteten Wände verbraucht das Gebäude weniger Energie für den Wärmekomfort und trägt somit zur Senkung der Schadstoffemissionen bei.

Die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment) von Stroh ist im Vergleich zu anderen verbreiteten Isoliermaterialien wie Mineralfasern und Polystyrol äußerst niedrig: Stroh ist ein Nebenprodukt der Landwirtschaft; daher braucht es für die Herstellung dieses Rohstoffes sehr wenig Energie. Außerdem sind die Transportkosten und -wege äußerst gering, da Stroh in ganz Italien bezogen werden kann und die Landwirte selbst die Ballen, die für das Bauwesen nötig sind, in der erforderlichen Größe und Kompaktheit herstellen können. Am Ende seines Lebenszyklus kann das Stroh kompostiert werden und entspricht daher bestens den Zielen der Kreislaufwirtschaft.

Die mäßigen Kosten im Vergleich zu einem Standardgebäude und die gesunde Innenraumluft bilden den wahren Mehrwert dieses Materials. Dank der hohen Wärme- und Lärmdämmung und der Luftqualität lebt es sich in einem Strohhaus sehr gut. Stroh setzt keine Schadstoffe frei und wenn zudem die Innenwände mit Lehm verputzt werden, absorbiert Letzterer nicht nur einen Teil der Schadstoffe, sondern trägt auch zur Feuchtigkeitsregulierung bei, was wiederum zu einem besseren hydrothermischen Komfort führt.

2015 wurde im TIS ein Workshop zu diesem Thema organisiert aus dem hervorgegangen ist, dass dieses Material und die entsprechende Bautechnik in Südtirol noch viel zu wenig verwendet werden. Laut Experten hat der Strohballenbau in Südtirol ein großes Entwicklungspotential, da dadurch sowohl die traditionelle Bauweise erhalten wird als auch innovative Lösungen ermöglicht werden, eine Kombination, welche die Stärke und die touristische Attraktivität vieler Ortschaften ausmacht.

Aus diesem Grund verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. in Zusammenarbeit mit KlimaHaus, TIS, der Laimburg und der Universität Bozen ein Projekt zur Forschung, Information und Förderung des Strohballenbaus in Südtirol in die Wege zu leiten;
  2. Ausbildungskurse für Handwerker und Planer zu den Bautechniken mit Stroh anzubieten;
  3. für Bauherren, die sich für dieses nachhaltige Material entscheiden, konkrete Unterstützungsmaßnahmen, auch wirtschaftlicher Natur, auszuarbeiten

Bozen, 15.12.2018

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Der Beschlussantrag wurde am 16.05.2019 abgeändert und genehmigt.

Die Landtagswahlen sind geschlagen, die Landesregierung ist auf dem Wege, die Europawahlen stehen vor der Tür. Es ist daher ein wichtiger Zeitpunkt, die Positionierung der Grünen Partei zu justieren. Sie wurde am Samstag, 15. Dezember bei der letzten Mitgliederversammlung vorgenommen. Mehr denn je braucht es eine ökosoziale Stimme im Land, die Umweltschutz, Respekt und soziale Gerechtigkeit einfordert und vorantreibt.

Am Beginn der Mitgliederversammlung stand eine Analyse der Landtagswahl vom 21. Oktober. Riccardo Dello Sbarba wies darauf hin, dass ein Teil der deutschen Wählerschaft an andere deutsche Listen abgegeben werden musste, dafür aber eindeutig ein Aufholen im italienischen Bereich stattgefunden hat. „Das Wahlziel, enttäuschte PD-WählerInnen aus dem urbanen Umfeld zu gewinnen, wurde erreicht, allerdings muss im ländlichen Raum nun starke Aufholarbeit geleistet werden“, so Dello Sbarba. Die Bestimmung der Grünen, interethnisch UND zugleich territorial ausgewogen präsent zu sein, verlangt große Aufmerksamkeit in der nächsten Zeit, darin waren sich Co-Parteisprecher Tobias Planer und Neo-Abgeordneter Hanspeter Staffler einig. „In diese Richtung wird das wiedergegründete „Forum der Gemeinden“ arbeiten, mit dem GemeinderätInnen von ökosozialen Bürgerlisten und SympathisantInnen aus dem ganzen Land vernetzt werden sollen“, unterstrich Staffler.

Brigitte Foppa unterstrich die Bedeutung des aktuellen Zeitpunkts. Noch nie war man dem Schritt an die Regierung so nahe gewesen wie im vergangenen Monat. Nach den Landtagswahlen hatten die Grünen klar die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme signalisiert. „Die Entscheidung der SVP, die Koalitionsverhandlungen mit der Lega einzugehen, lastet auf der Entwicklung unseres Landes. Wir werden eine sehr aufmerksame Oppositionsarbeit leisten und insbesondere in den Bereichen Umwelt und Soziale Gerechtigkeit im Landtag themenführend sein“, so die frischgebackene Fraktionssprecherin Foppa.

Die Welle der Solidarität in den letzten Wochen, vor allem als die Entscheidung der SVP für die Lega fiel, war außerordentlich und es gab gar manche neue Einschreibung in die Partei.

Eine starke grüne Vertretung ist auch im Hinblick auf die Europawahlen wichtig. Seit Längerem schon verfolgen die Südtiroler Grünen die Bemühungen rund um die Europäische Grüne Partei, auch in Italien eine solche Bewegung aufzubauen. Ziel ist es, trotz aller Widrigkeiten des Wahlgesetzes wieder eine grüne Südtiroler Vertretung im Europaparlament zu erreichen. In diese Richtung wird man in den nächsten Monaten zu arbeiten haben.

Die „grüne Welle“ weist in die Zukunft, in Europa und in Südtirol.